UN-Geheimsache Kindesmissbrauch
Der „Nestbeschmutzer“ wurde aus dem Nest gedrängt. Der Gestank blieb und breitete sich aus. http://taz.de/Zentralafrikanische-Republik/!5201991/ Dienstag, 2. Juni 2015
Missbrauchsopfer: Er war aber ausschließlich darum bemüht, Schaden von der Kirche fernzuhalten.
Missbrauch lässt sich toppen. Die Diözese Regensburg hat einen Preis dafür verdient.
Statt dessen bekommt sie Vorwürfe. Das ist ungerecht.
Ein Opfer sagt: »Wendet Euch nicht an dieses Bistum. Die Opfer müssen sich untereinander vernetzen, um die Omerta zu brechen, die in der Diözese Regensburg herrscht. Deshalb haben wir uns zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen. Wir haben Psychologen, wir haben Rechtsanwälte und wir unterstützen uns gegenseitig. Seit der Dokumentation in der ARD sind wir wieder ein paar mehr geworden.«[1]
Ein zweites Missbrauchsopfer meldet sich. Der Mann hatte nicht nur gesagt: Nie mehr katholisch sein[2], sondern war rücksichtslos ausgetreten.
Das musste Schadenbegrenzung zur Folge haben. Ihm wurde angedroht, nicht kirchlich bestattet zu werden, wenn er nicht bereue.
Doch es geht noch kleinlicher. Er schreibt: Infolge meines Kirchenaustritts vom 30. Januar 2013 bekam ich nun, zwei Jahre später, letzten Samstag (17.01.2015) ein Schreiben vom Kath. Kirchensteueramt Regensburg, in dem ich aufgefordert werde, infolge meines Kirchenaustritts noch eine Steuerschuld über 7,27 Euro zu begleichen.
Ist dieses Schreiben gar der „erneute Versuch“ des Bistums mit mir wieder in Kontakt zu kommen?
So kann auch ich als Missbrauchsopfer der Kirche den Ausruf meines Mitstreiters, Udo Kaiser, nur wiederholen: „Wendet Euch nicht an dieses Bistum!“[3]
Wer schützt diese Diözese vor sich selbst?
[1] http://www.regensburg-digital.de/wendet-euch-nicht-an-dieses-bistum/15012015/
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/08/nie-mehr-katholisch-sein/
[3] http://www.regensburg-digital.de/fall-neu-aufrollen-missbrauchsopfer-reagiert-mit-offenem-brief/19012015/
Omertà[1] vom Amts wegen
»Ehemalige Heimkinder können nun in ihre Jugendamtsakten Einsicht nehmen. Allerdings werden die Namen aller früheren Entscheidungsträger geschwärzt«. … „Wir dürfen Namen nicht herausgeben, selbst wenn das Menschen sind, die damals wirkliche Fehlentscheidungen gemacht haben – Sozialarbeiter, Fürsorgerinnen oder wer immer. Das ist unbefriedigend, aber so sind die gesetzlichen Bestimmungen“.[2]
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