BGH-Urteil: Ärzte haften nicht für künstlich verlängertes Leiden am Lebensende

Gegen den furor medicinalis hilft auch keine Patientenerklärung. Der Arzt darf weiter liquidieren und kann nicht belangt werden.
Textquelle für den Titel: https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-04/bgh-urteil-schmerzensgeld-lebensverlaengerung-arzthaftung
„Aufrecht“ sterben – Fragen an Gesundheitsminister Spahn – Ein offener Brief in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse
Sehr geehrter Herr Minister,
heute entnahm ich dem Tagesspiegel[1] Ihre Handhabung der Abgabepflicht tödlich wirkender Medikamente an Schwerstkranke und wende mich deshalb an Sie, vorausgesetzt dass die Darstellung der genannten Zeitung stimmt.
Mir ist klar, dass es sich um eine komplexe Thematik mit Missbrauchsmöglichkeiten handelt. Aber ich[2] halte es für ethisch verwerflich, Sterbende mit ihren existentiellen Anliegen auf die lange Bank des Hinhaltens oder der Nichtbefassung zu schieben und dies mit allen Mitteln, die der bürokratische Abschiebebahnhof bietet, noch dazu, wenn sie rechtlich zumindest problematisch sind.
Ich darf Ihnen aus meinem derzeitigen Alltag einen Mailausschnitt zitieren[3]:
„Meine Ärzte stellten mir eine ziemlich eindeutige Diagnose. Ich habe mein Haus bestellt, wie es so schön heisst, ich bereite die letzte Fahrt nach xxx vor, meine „ärztliche“ Tochter wird mich begleiten. Wenn es gut kommt, darf ich den Sommer nochmals geniessen, vielleicht aber auch den Herbst, er ist ein Geschenk. Ich werde kein bettlägeriger Fall, ich habe meine Frau und Tochter als Medizinerinnen, die mich vor langen Leiden schützen. Deshalb xxx, das schon immer meine 2. Heimat war: es hat eine andere Gesetzgebung.“
Von einem solchen Weg ins Ausland sprach öffentlich bereits Nikolaus Schneider, der frühere Ratsvorsitzende der EKD. Er werde seine an Krebs erkrankte Frau, wenn sie Sterbehilfe wolle, auch in die Schweiz begleiten.[4] Schneider hat damit persönlich eine sichtbare Distanzierung zur in der Kirche herrschenden Meinung[5] vollzogen, die aktive Sterbehilfe ablehnt und auf palliative Maßnahmen setzt: Schmerzbekämpfung/Schmerzdämpfung, auch in der Todeskampfphase.
Meine Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Minister:
- Müssen bei uns Menschen andere Rechtsräume aufsuchen, um so sterben zu können, wie sie es für sich wünschen?
- Ist dieser letzte Wunsch nicht auch ein Menschenrecht?
- Soll es dieses Recht nur für die geben, die es sich leisten können?
- Soll die quälende Langsamkeit des Sterbeprozesses nur die finanziellen Interessen der professionellen palliativmedizinischen Begleiter bedienen?
- Warum ist uns in Deutschland nicht vergönnt, so aufrecht zu sterben, wie wir das wollen unter Vermeidung der demütigenden Situation nur noch Objekt medizinischer Bemühungen zu sein?
Vor einigen Tagen erschien in der NZZ ein menschlich mich sehr berührender Artikel über Eltern, die mithilfe einer schweizer Sterbehilfeorganisation gemeinsam aus dem Leben scheiden[6]. Wenn Sie diesen Artikel gelesen haben: Wie ging es Ihnen damit?
Ich schicke Ihnen diesen Brief vorab als Mail und werde ihn morgen in meinen Blog stellen, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, ihn als erster zu lesen. Ihre Antwort werde ich selbstverständlich in vollem Wortlaut auch in meinem Blog veröffentlichen.
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
PS: Doch noch ein paar Worte zum im Zeitungstext genannten Gutachten. Die Position des Gutachters sei bekannt gewesen. „95.200 Euro zahlten die Behörden für ein Rechtsgutachten – dessen Ergebnis feststand“, ist dort zu lesen.
Das wirft eine doppelte ethische Frage auf, einmal an den, der ein Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gibt – und das für eine erhebliche Summe, die nicht einmal er selbst bezahlen muss. Zum andern für den Gutachter: Wie objektiv war er, um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen? Für mehr als neunzigtausend Euro tun manche manches.
Da ich selber auch Gutachten erstelle (und von solcher Honorierung nicht einmal zu träumen wage), weiß ich, dass ich bei wenn auch begründeter Befangenheit lediglich eine gutachterliche Stellungnahme abgeben kann. Wie war das bei Ihrem Gutachter?
ds
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Graphik aus: Dierk Schäfer und Werner Knubben… in meinen Armen sterben? : Vom Umgang der Polizei mit Trauer und Tod, Hilden/Rhld. 19962 Seite 8, ISBN 3-8011-0345-5
Umschlagtext: Dierk Schäfer, Kirchenrat und Diplompsychologe, 48 Jahre alt, und Werner Knubben, Polizeidekan und Kriminalhauptkommissar a. D, 44 Jahre alt, arbeiten beide als Seelsorger im Regierungsbezirk Tübingen, Ihre umfangreiche Erfahrung mit Todesfällen und den davon direkt oder beruflich betroffenen Menschen hat sie gedrängt, dieses Buch zu schreiben, um Verständnis und Verstehenshilfe anzubieten.
Die Graphik war nicht Bestandteil des Vorabmails an den Minister.
Fußnoten
[1] https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html
[2] Zu meiner Person: Ich bin Pfarrer i.R. und habe 15 Jahre lang für Polizeibeamte berufsethischen Unterricht erteilt.
[3] Dieses Abschiedsmail erhielt ich vor wenigen Tagen, die persönlichen Daten und alle Ortsangaben habe ich unkenntlich gemacht.
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/
[5] Ob ich hier allgemein von „der Kirche“ reden kann, weiß ich nicht. Dort melden sich nur die „Hirten“ zu Wort, die „Schafe“ schweigen.
[6] https://www.nzz.ch/gesellschaft/wenn-die-eltern-gemeinsam-aus-dem-leben-scheiden-ld.1455660
Wenn man schon sterben muss: Einfach wegdämmern …
… wer möchte das nicht nach einem weithin zufriedenstellend gelebten Leben? Auch wenn’s kein „erfülltes“ war, aber keine Erfüllung mehr zu erwarten ist. Wir müssen ohnehin einmal sterben, dann doch lieber so. Besser als der letale Schlaganfall, denn das Fallen könnte man noch merken. Doch nur wenige möchten, dass ihr Dämmerzustand über Wochen hinweg verlängert wird durch die künstliche Aufrechterhaltung ihres Stoffwechsels. Einfach wegdämmern können ist angesichts der Alternativen die beste aller denkbaren Möglichkeiten.
Schlimmer noch, wenn der Dämmerzustand von schmerzhaften Phasen unterbrochen wird und man nicht mehr die Kraft hat zu rufen: Schwester, ich habe Schmerzen! Oder wenn die Ausweglosigkeit bei vollem Bewusstsein durchlitten werden muss.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts[1] hat die Periletalexperten aufgescheucht. Die EKD-Mitteilung nennt sie und schreibt vorsichtshalber, sie wolle »zu dem Fall erst dann Stellung nehmen, wenn der Text des Urteils vorliegt. Generell wies eine Sprecherin darauf hin, dass die evangelische Kirche das menschliche Lebens als Gabe Gottes betrachte, das auch bei starken Einschränkungen und Leiden seine Würde nicht verliere. Wichtig sei zudem, die palliativmedizinische Versorgung von schwer kranken und sterbenden Menschen zu verbessern. Auch die Kirche stehe vor der Herausforderung, die „Seelsorge an Schwerkranken und Sterbenden zu verstärken“« [2].
Was hat die Periletalexperten so aufgescheucht? Es ging um die Frage der professionellen Beihilfe zum Suizid. Der „Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden“, so der Tenor der Gerichtsentscheidung. Die verknüpft damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht[3]. Dieses umfasse „auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“
Die Menschenwürde, auch die des Sterbenden, ist kein unbestimmter Rechtsbegriff wie das vielstrapazierte Kindeswohl. Doch es wird versucht, Menschenwürde besserwisserisch oder gar im eigenen Geschäftsinteresse gegen den Willen des Würdeträgers zu definieren und diese Definition auch durchzusetzen. Dies geschah am 3. Dezember 2015 durch ein Änderungsgesetz zu Paragraf 217 StGB, seit dem 10. Dezember ist es in Kraft. [4]
»Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich – laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen – anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen.«[5]
Und nun stört das Bundesverwaltungsgericht den gegen die Bürger durchgesetzten Rechtsfrieden – die Moralinstanzen und Geschäftsinteressenten maulen.
Klar, dass sich die verfasste Ärzteschaft wehrt; auch die Palliativmediziner sehen ihr Geschäftsmodell bedroht[6], doch manche Ärzte werden sich nicht dadurch vertreten sehen.[7]
Geschäftsmodelle sind ethisch zunächst neutral zu bewerten. Wer wird einem Bäcker vorwerfen wollen, dass er mit unserem Hunger sein Geld verdient. Wir als Kunden von wem auch immer können für unser gutes Geld eine professionelle Dienstleistung bzw. qualitativ gute Ware und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten. Das gilt auch für die Begleitung in der Lebensendphase. Die Palliativmedizin ist ein wichtiger Dienstleister, der allerdings Mühe hatte, sein Geschäftsmodell durchzusetzen.[8] Eine beabsichtigte Lebensverkürzung wurde jedoch zugunsten des assistierten Dahindämmerns ausgeschlossen.[9]
Die anerkannten Dienstleister dulden keine Konkurrenz, jedenfalls keine geschäftsmäßige, also professionionelle, die – horribile dictu – vielleicht noch durch die Stiftung Warentest zertifiziert werden könnte. Doch warum eigentlich sollen wir nicht nur bei der palliativen Sterbebegleitung, sondern auch bei der Suizidassistenz Professionalität einfordern?[10] Schließlich soll auch der Suizid „gelingen“, wenn ich ihn denn schon will und akzeptable Gründe dafür habe?
In meine Vorstellungen von Menschenwürde mischen sich ungefragt Moralinstitutionen ein, die mir sagen wollen, wie ich würdig zu sterben habe. Die evangelische Kirche betrachtet das menschliche Lebens als Gabe Gottes, heißt es in der EKD-Mitteilung. Nikolaus Schneider, der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat erklärt, er werde seine an Krebs erkrankte Frau, wenn sie Sterbehilfe wolle, auch in die Schweiz begleiten. Er distanziert sich damit privat von dem, was die Kirchen gern als absolute Schöpfungsordnung hinstellen.[11] »Das Leben, das Gott gegeben hat, dürfe der Mensch nicht beenden. Das sei „Gottes gnädigem Ratschluß“ vorbehalten, wie es immer noch in Traueranzeigen heißt. Diese Meinung ist zu respektieren. Wer aber diese Sicht anderen aufoktroyieren will, egal mit welchen Methoden, der ist nicht ehrlich, wenn er nicht zugleich deutlich macht, daß in der Geschichte der Menschheit bis in unsere Tage diese Sicht der „letzten Dinge“ zumeist keine Berücksichtigung fand beim von oben verordneten Tod. Die Machthaber aller Zeiten spielten Potentaten-Schach und opferten ihre „Bauern“ ganz nach Kalkül und Bedarf im Krieg. Die Justiz verhängte Todesurteile, nicht nur in Hexen- und Ketzerprozessen. Kriege und Todesurteile, diese Todeszuteilung von oben bekam in aller Regel Zustimmung und Assistenz durch „Feldgeistliche“, und auch keine Hinrichtung ohne seelischen Beistand eines Priesters. Über das Lebensende wurde nicht von ganz oben, durch den Allmächtigen verfügt, sondern durch die „Oberen“ in Staat und Justiz.«[12]
Ich vermisse in der Kirchenmeinung den Respekt vor dem Menschen, der sterben will und dazu in seinem „Angewiesensein als Grunddimension des Menschseins“ die Hilfe verständiger Mitmenschen erbittet. Sicherlich wird man nicht jeden Sterbewunsch unverzüglich erfüllen wollen und können. Sicherlich wird man auch fragen müssen, wer sonst noch aus einer wie auch immer unerquicklichen Situation „erlöst“ wird (Mitleiden, Pflegeaufwand, Kosten, Erbschaft). Doch nach reiflicher Überlegung wird man das „Mach End, o Herr, mach Ende“ auch ganz innerweltlich verstehen und den Arzt um Hilfe bitten dürfen.
Der „Tod als Erlösung“ brachte am 5. März 2017 bei Google „10.500 Ergebnisse“.
„Die letzten drei Monate hätten nicht mehr sein müssen“, sagten die Angehörigen. „Da hat er sich nur noch gequält“.
Gott sei uns gnädig und gebe uns einen gnädigen Arzt.[13]
Nachtrag 1
Philipp Greifenstein referiert in seinem differenzierten Beitrag[14] auch die Veröffentlichung von Friedrich Wilhelm Graf, emeritierter Professor für Systematische Theologie und Ethik.[15] Die Frist für den kostenlosen Download habe ich leider verpaßt. (Wer ihn hat, schicke ihn mir bitte per Mail!) Doch die Web-Seite des Merkur spendiert immerhin einige Zitate aus dem Essay: „In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Reinhard Kardinal Marx, der neue Vorsitzende der Bischofskonferenz, ernsthaft gesagt: »Gebt uns die Sterbenden, denn wir sind ganz besonders für die Leidenden und Sterbenden da.« Warum eigentlich? Weil Jesus von Nazareth einen grausamen Kreuzestod gestorben ist? Oder weil Caritas und Diakonie sich einbilden, in Sachen palliativer Sterbebegleitung kompetenter zu sein als andere Akteure, etwa säkulare Hospizvereine? Sind »die Leidenden und Sterbenden« vielleicht auch aus finanziellen Motiven für Caritas und Diakonie eine interessante Klientel?“ (Hervorhebung von mir)
Nachtrag 2
Ein Kollege kommentiert das Verwaltungsgerichtsurteil unter dem Titel Ein seltsames Urteil zur Suizidhilfe.[16] Merkwürdig, weil nicht berücksichtigt worden sei, dass andere, legale Möglichkeiten bestanden hätten, den gewünschten Tod herbeizuführen. Ich schickte ihm einen schon älteren Leserbrief, den ich im Pfarrerblatt zum Thema geschrieben hatte, und leitete provozierend ein mit den Worten: „man muss sich schon auskennen, im irrgarten zur korrekten selbsttötung. da sind doch das gute alte aufknüpfen am fensterkreuz oder der sprung vom dach übersichtlicher gewesen. wer hat, der nimmt ein schießeisen und steckt es in den mund.“
Das war ihm wohl zu starker Tobak. Er hat meinen Kommentar nicht freigeschaltet.
Nachtrag 3
Aus unserer Patientenverfügung: Generell erscheint uns beiden der Zustand eines Wesens, das auf die Aufrechterhaltung seines Stoffwechsels reduziert ist, ähnlich wie bei einem Baby, doch ohne Perspektive, menschenunwürdig.
Fußnoten
[1] http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=11
[2] http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2017_03_03_03_verbaende_kritik_sterbehilfe-urteil.html
[3] Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
[4] § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht. – zitiert nach: Fischer im Recht, http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/komplettansicht
[5] http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/komplettansicht
[6] https://www.tagesschau.de/inland/kritik-urteil-bverwg-101.html
[7] http://www.zeit.de/2015/09/sterbehilfe-aerzte-brechen-tabu/komplettansicht
[8] Ich hatte die Ehre, eine Podiumsdiskussion mit Cicely Saunders, der „Urmutter“ der Hospizbewegung zu moderieren. Sie hätte den Begriff Geschäftsmodell sicherlich zurückgewiesen. Doch wie wohl alle humanitär inspirierten Initiativen unterliegt auch die Hospizbewegung den Gesetzmäßigkeiten und Zwängen der Institutionalisierung. Man wehrt sich gegen Konkurrenz.
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Hospizbewegung
[10] Ob man effektive Schmerzmittel bekommt, ist ohnehin nicht gesichert: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/28/gott-sei-uns-gnaedig-und-gebe-uns-einen-gnaedigen-arzt/
[11] Das tun auch andere frei denkende, dem christlichen Glauben verbundene Zeitgenossen: https://www.publik-forum.de/Wissen-Ethik/prominente-theologen-fuer-sterbehilfe#. Den hier genannten wäre auch Prof. Friedrich Wilhelm Graf hinzuzufügen.
[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/
[13] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/28/gott-sei-uns-gnaedig-und-gebe-uns-einen-gnaedigen-arzt/
[14] Wie hältst Du es mit dem Sterben? http://www.theologiestudierende.de/2015/06/20/wie-haeltst-du-es-mit-dem-sterben/
[15] Friedrich Wilhelm Graf, Apodiktische Ethik mit Lügen . Die deutschen Kirchen und der ärztlich assistierte Suizid: Merkur, Jahrgang 69, Heft 792, Heft 05, Mai 2015.
[16] https://einwuerfe.wordpress.com/2017/03/02/ein-seltsames-urteil-zur-suizidhilfe/ Veröffentlicht am 2. März 2017 von michaelcoors
Sterbehilfe und der hoffnungslose Fall: Krebs im Endstadium, Schmerzmittel wirken nicht
Ein solcher Fall braucht Ausnahmeregelungen. Dafür hat selbst fast jeder, der gegen ärztlich unterstützte Sterbehilfe ist, Verständnis. An einen solchen „Idealfall“ wird auch Professor Dr. Wolfgang Huber in seinem Essay gedacht haben, als er schrieb: »Zwar kann die Selbstbestimmung im äußersten Grenzfall auch jene Tat der Verzweiflung einschließen, in der ein Mensch sich das Leben nimmt. In größter Not mag auch der Beistand eines Arztes für einen Sterbenskranken dahin führen, dass er in freier Gewissensentscheidung, zu der das Bewusstsein der Schuldübernahme stets dazugehört, dem Wunsch des Kranken nach Hilfe bei der Selbsttötung stattgibt.«[1] Und allgemeiner schreibt er: »Ein genereller Anspruch auf ärztliche Suizidhilfe setzt wichtige Grundsätze des ärztlichen Ethos außer Kraft. Das gilt aber auch für das Verbot einer gewissenhaften Abwägung, die sich aus der Teilnahme an der Lebensgeschichte eines Patienten und aus dem intensiven Gespräch mit ihm ergibt.«
Damit zeigt er schon in der Einleitung die diffizile Problemlage auf. Er schreibt vom ärztlichen Ethos und eröffnet für die ärztliche Suizidhilfe diese Ausnahme.
Das Thema gleicht der Aufgabe einer Quadratur des Kreises. Doch hier haben wir schon zu Beginn des Essays die erste Verkennung der Realität. Der Arzt also soll oder müsste an der Lebensgeschichte des Patienten teilgenommen haben und dieses ausführliche Gespräch mit ihm führen. Dabei wird schon für den Normalbetrieb ärztlicher Praxen geklagt, dass für Gespräche weniger Zeit bleibe als für das Schreiben von Verordnungen. Welche Gebührenziffer hätte ein Gespräch, an das Huber denkt? Diese eher nostalgische Realitätsverkennung zieht sich durch den ganzen Essay. Arztpraxen und Kliniken sind wie Bäckereien ein Geschäftsmodell. Das gilt für Intensivstationen wie auch für Sterbehospize, selbstverständlich auch für die diakonischen Einrichtungen unserer Kirchen, und auch die Kirchen selbst müssen sich wirtschaftlich verhalten – und sie tun das auch. Thomas Fischer, Bundesrichter in Karlsruhe, mag mit seiner Polemik Bestechung: Nieder mit der Ärzte-Korruption![2] ja über das Ziel hinausgeschossen sein. Doch wenn ich mir manche Spezialkliniken anschaue, dann sind das wahre Gelddruckmaschinen; die hohe medizinische Professionalität gehört zum Geschäftsmodell. Das intensive Gespräch mit Patienten über den Eingriff hinaus findet dort nicht statt. Ich würde auch gar nicht erst erwägen, meine Patientenverfügung mit meinem Arzt zu besprechen, der mich regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen einlädt und dann das volle Programm fährt, – nicht nur zu meinen Gunsten.
Huber verzichtet glücklicherweise weitgehend auf eine theologische Argumentation. Er schreibt zwar auch vom Schöpfer, setzt aber mehr auf den Allgemeinplatz der Unverfügbarkeit des Lebens. Auch dies ist ein Postulat. Von der „Tierproduktion“ will ich absehen. Aber: Menschliches Leben wird bei uns heutzutage meist durch das Absetzen von Contrazeptiva ermöglicht oder eben nicht. Unverfügbarkeit? Kommt es zu einer nicht geplanten Schwangerschaft, wird Leben möglich durch den Verzicht der Frau auf Abtreibung. Unverfügbarkeit? Der medizinische Fortschritt hat uns in den wohlhabenden Ländern erlaubt, unseres Lebens Spanne manche Elle hinzuzusetzen. Anderswo nicht. Unverfügbarkeit?
Jahrhundertelang war es auch bei uns Machthabern möglich, ihren „Bauern“ auf dem Schachbrett der Kriegsschauplätze Selbstaufopferung abzuverlangen. Dies in der Regel mit kirchlicher Unterstützung und nachträglicher Heldenverehrung. Unverfügbarkeit?
Ein letzter Punkt: Es geht ja nicht nur um den Schutz des Lebens angesichts schwerer und tödlicher Krankheit in einer menschenwürdigen Weise. Es geht auch um die selbstbestimmte, für sich selbst bestimmte Definition der Menschenwürde schon lange vor Eintreten eines solchen Zustands. Ist Huber das Interview mit Hans Küng nicht bekannt?[3] Kann es für einen Einzelnen nicht zur Menschenwürde zählen, dem Abbau seiner Persönlichkeit, seines Selbstwertgefühls zuvorzukommen? Der Säugling auf dem Wickeltisch hat noch kein Schamgefühl. Aber der alten Frau, die wir mit dem RTW ins Krankenhaus fuhren, war es hochnotpeinlich, dass sie stank wie eine Jauchegrube. Es mag ja sein, dass es nicht falsch ist, wenigstens zum Lebenende Demut zu lernen. Aber vorschreiben kann man das nicht, noch dazu wenn man wie der Autor in einer gesellschaftlich privilegierten Situation ist, die es einem Arzt geradezu nahelegt, die Teilnahme an der Lebensgeschichte dieses Patienten und das intensive Gespräch mit ihm als eigenes Privileg zu werten.
Ernstzunehmen ist hingegen die Befürchtung sozialen Drucks, die aus der vermeintlichen Selbstbestimmung eine Fremdbestimmung macht. Dies deutet sich bereits bei der Frage an, ob es die Gesellschaft toleriert, dass wider alle Diagnose- und Eingriffsmöglichkeiten Kinder mit Behinderung das Licht der Welt erblicken und unser Sozialsystem belasten. Es kommen kaum noch Trisomie-Kinder auf die Welt. Auf die Überlebensmöglichkeiten von Flüchtlingen (Unverfügbarkeit?) will ich gar nicht erst eingehen.
[1] Prof. Dr. Wolfgang Huber, Selbstbestimmt sterben – aber wie selbstbestimmt?, FAZ-Print-Ausgabe, Montag, 21. September 2015; alle nicht anders ausgewiesenen Zitate aus diesem Essay.
[2] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/aerzte-bestechung-korruption-pharmaindustrie/komplettansicht
[3] http://www.youtube.com/watch?v=lP_gUCEVl_s auch als transskript: http://daserste.ndr.de/annewill/archiv/transskript101.pdf
Aktive Sterbehilfe? Sicherlich keine Luxusdebatte, aber sie lenkt ab.
Sehr breit wird sie geführt, diese Debatte. Soll aktive Sterbehilfe überhaupt erlaubt sein? Sollen Sterbehilfevereine in Aktion treten dürfen oder sollen die Ärzte das machen? Die verschiedenen Interessengruppen mischen sich ein: Die Kirchen mit ihrer Meinung, der Mensch sei zum Leben verpflichtet – und sie vergessen ihre Rolle in der Vergangenheit[1].
Die Ärzte wollen keine Todesengel sein, doch befragt man einige von ihnen, so sieht das etwas diffenzierter aus[2] [3]. Und die Sterbehilfevereine? Die schon gar nicht, denn niemand soll am Tod verdienen, als ob Geschäftemacherei nicht zu unserem Leben gehörte, auch bei Gesundheit und Tod. Doch die Palliativmedizin und die Hospize[4] sollen gestärkt werden, was sicherlich richtig ist, aber nicht alle Probleme löst. Hier liegt der Blick auf dem dafür „idealen“ Patienten. Er soll von der Gerätemedizin entkoppelt werden und schmerzbefreit würdig, weil gut betreut, seinem Tod entgegenliegen.
Die Debatte lenkt ab, steht in der Überschrift. Inwiefern?
Wie steht es mit den Alten- und Pflegeheimen? Warum wollen die Leute möglichst nicht dorthin? Dafür gibt es viele Ursachen. Wie steht es mit der Versorgung alter Leute? Man schaue sich die Erreichbarkeit ärztlicher Notdienste an, aber auch die der Einkaufsmöglichkeiten? Ach, Sie können nicht mehr autofahren, nicht mehr dies und nicht mehr jenes? Dann sollten Sie besser in ein Heim gehen. Wer Heime kennt, weiß zumeist, dass er dort nicht hinmöchte. Wer nicht die Gnade der totalen Verkindlichung durch Alzheimer&Co. erfährt, bevor er im Heim wie ein Kind gehalten wird, der wehrt sich.
Der Theologe Küng nennt solche Gründe.[5] Wir müssten also nicht nur die Hospizarbeit gut ausstatten, sondern auch die Heime und dem Personal mehr Zeit für die Patienten einräumen.
Und dennoch: Eine alte Dame in Frankreich, bei uns ist es nicht anders, doch ich will beim konkreten Fall bleiben, die alte Dame also beklagte sich, dass sie in ihrem Heim keine Gesprächspartner finde und vereinsame. Klar, sie war gebildet und noch hellwach – und alle anderen – ich habe sie gesehen – nein, die kamen wirklich nicht infrage. Was können wir also für die geistig noch Fitten tun in Einrichtungen mit ihren weithin infantilisierten oder nur noch halblebigen Bewohnern?
Diese Debatte führen wir nicht – denn sie würde teuer.
Um „Butter an die Fische“ zu tun:
Ich schrieb über Gedenkrituale, die nur ablenken[6] und erhielt von einem Leser einen passenden Kommentar. Er sei hier wiedergegeben:
»Wir können gedenken, bis uns schwarz vor Augen wird. Denn eins ist klar: Euthanasie feiert heute wieder fröhliche Urstände. Es ist die Euthanasie durch die Hintertür. In den Heimen für schwerstbehinderte Männer und Frauen und in Pflegeheimen für alte Leute wurde das Personal im letzten Jahrzehnt so zusammengestrichen, dass für ein Wort zwischendurch gar keine Zeit mehr ist. Einmal umarmen, trösten, am Sterbebett sitzen: Alles gestrichen. So stirbt die Seele. Und wenn die Seele gestorben ist, so habe ich gelernt, dann stirbt auch schnell der Körper. Herr Schäfer kann das sicher besser erklären, als ich.
Gewalt an behinderten Menschen erleben sie auch durch Behörden. Überall werden ihnen Leistungen verweigert. Wer seine Rechte nicht kennt, wird zusätzlich bestraft. Gesetzlich verbriefte Aufklärungspflicht durch die Behörden findet in der Regel nicht statt. Ich habe – ist schon länger her – einer behinderten Frau zur Sozialhilfe verholfen. Sie hat ein halbes Jahr nichts bekommen. Fehler: Sie hat keinen Antrag bei der Post gestellt, bei der sie als Hinterbliebene eines Postbeamten soziale Zuschüsse hätte erhalten können. Aktuell verweigert eine Krankenkasse einer behinderten Dame orthopädische Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege. Sie fiel aus dem Rollstuhl, hat sich danach ein Bein gebrochen und musste erst einmal auf die Lagerungsschiene warten. Permanent wurde sie abgewimmelt.
Die Latte der Opfer, derer wir schon heute gedenken müssten, ist meterlang.«
Da führen wir auf hohem Niveau aber mit unterschiedlicher Interessenlage eine Sterbehilfedebatte. Sicher ist das kein Luxus und die Problematik vertrackt.[7] Wir müssen das Thema zu einem erträglichen Ende bringen, das von möglichst vielen getragen und verantwortet werden kann.
Doch vor dem menschenwürdigen Sterben sollte das menschenwürdige Leben kommen. (s. sterbehilfe für Frau Biermann)
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/
[2] http://www.zeit.de/2015/09/sterbehilfe-aerzte-brechen-tabu/komplettansicht
[3] Immerhin wäre die Aufgabe bei den Ärzten in professionellen Händen. Wir wollen doch alle keinen Pfusch, erst recht nicht beim Sterben.
[4] Auch dieses sind Geschäftsmodelle, das Bäckerhandwerk auch.
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/02/diozese-distanziert-sich-von-sterbehilfe-planen-des-theologen-kung/ http://daserste.ndr.de/annewill/archiv/transskript101.pdf http://www.youtube.com/watch?v=lP_gUCEVl_s
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/05/14/verdrangung-der-aktualitat-gedenkrituale-lenken-nur-ab/
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