Kinderrechte sollen ins Grundgesetz
Ja, aber ich glaub’s erst, wenn sie drin sind. Beurteilen kann man sie erst, wenn man sie sich kritisch anschaut: 1. Welche Kinderrechte kommen ins Grundgesetz? 2. Welche Chancen haben ihre Umsetzung in Politik, Justiz und Verwaltung? Es wird also noch dauern.
Als jahrelanger Beobachter der Situation kann ich nur gequält schmunzeln über den Fortschritt, der bekanntlich eine Schnecke ist – und ob’s ein Fortschritt wird, sehen wir erst später.[1]
Nun endlich nimmt sich die Politik auf höherer Ebene (Koalitionsvertrag) des Themas an. Eine Zusammenfassung gab es gestern in der Sendung „Hintergrund“ des Deutschlandfunks. Man lese nach![2]
Ob es zu einer 2/3-Mehrheit im Bundestag reichen wird, halte ich für fraglich, denn – wie üblich – werden die Kinder nicht nach ihren wohlverstandenen Interessen gefragt, sondern die Vertreter der Interessen anderer:
- Elternverbände
- Männervereinigungen
- Frauenvereinigungen
- Kirchen
- Parteien
- Sozial- bzw. Jugendhilfeträger
und am wichtigsten:
- die Länder und ihre Kommunen
Die Liste ist wohl nicht vollständig, so habe ich z.B. die Rechtsdogmatiker nicht erwähnt.
Wenn einer Personengruppe, die bisher nur im Paket „Familie“ mitgemeint war, eigene Rechte eingeräumt werden sollen, schmälert das die Rechte und den Einfluss anderer – oder deren Finanzen. Diese anderen werden alle Möglichkeiten nutzen, um ihren Besitzstand zu wahren.
Die Eltern und ihre Verbände werden auf das Elternrecht pochen und darauf verweisen, dass für deren Missbrauch der Staat ein Wächteramt habe. Es ist ja auch richtig, dass der Staat nicht ohne Anlass, also willkürlich/ideologisch in die Familien hineinregieren soll. Autoritäre Staaten in Vergangenheit und Gegenwart sind ein abschreckendes Beispiel, die Hilflosigkeit von Kindern in unserem System in bekanntgewordenen Extremfällen allerdings auch. Es wird also darum gehen müssen, Elternrechte gegen die wohlverstandenen Interessen des Kindes abzuwägen und passende Maßnahme durchzusetzen, wobei unbedingt die Meinung der Kinder erfragt werden muss. Richter sind oft dieser Aufgabe nicht gewachsen. Das sollte also eine unabhängige Fachkraft tun, die den Kindern ihre Entscheidungsmöglichkeiten und auch die Folgen freundlich vor Augen führt. Das bedeutet: qualifizierte Einzelarbeit, die ist teuer. Sind uns die Kinder das wert? Wer soll das bezahlen?
Fragen in Zusammenhang mit Inobhutnahme sind besonders schwierig. Kinder sind zuweilen hinundhergerissen zwischen der Liebe zu ihren Eltern, selbst wenn diese drogenabhängig sind [Parentifizierung] oder sie gar mißhandeln einerseits und andererseits ihren wohlverstandenen Interessen. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen vonnöten, um den Kindern die Last der Verantwortung und die Schuldgefühle abzunehmen. Zu beachten ist der Zeitfaktor bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Oft ist hier eine Bindung entstanden, die stärker ist als manche Vorstellung von Blutsverwandtschaft. Die Vorstellung, dass soziale Elternschaft wichtiger ist als leibliche, ist vielen Menschen fremd. Sie denken nicht daran, dass es Aufgabe jeder Elternschaft ist, eine soziale zu werden.
Kinder bei Trennung und Scheidung sind dann besonders schlecht dran, wenn der Partnerschaftskrieg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wird. Im Hintergrund machen sich Männervereinigungen und Frauenvereinigungen stark. Auch sie folgen zumeist biologischen Denkmustern. Ein Kind gehört zur Mutter/zum Vater oder es hat Anrecht auf beide. Alles ist verheerend für Kinder, wenn die Eltern für das Kind nicht in erster Linie Eltern sein wollen – und es auch können. Zurzeit versuchen – vornehmlich – Männer, die oft unhaltbaren Entscheidungen der Familiengerichte auszuhebeln durch ein im Regelfall verpflichtendes Doppelresidenzmodell. Ob diese Aufteilung der Kinder von Fall zu Fall von den Kindern gewünscht wird und ob es für sie praktikabel ist, diese Frage interessiert nicht. Es kann und sollte in solchen Fällen immer darum gehen, im Einvernehmen mit den Kindern – möglichst auch mit den Eltern – eine kindgerechte, alltagstaugliche Lösung zu finden, die nach Kindesbedarf Flexibilität ermöglicht und auf Wunsch des Kindes auch wieder neu verhandelbar ist. Auch hier ist die Beratung und Begleitung von ideologisch unabhängigen Fachpersonal nötig. Mit der psychologisch-pädagogischen Fachkompetenz der Richter wird man wohl auch zukünftig nicht rechnen können.
Die Kirchen und andere Religionsverbände werden das Elternrecht in dem Sinne verteidigen wollen, dass diese das Recht auf religiöse Erziehung bis zur Religionsmündigkeit behalten sollten. Das ist problematischer als es aussieht. Denn es beinhaltet das Recht auf Beschneidung minderjähriger Jungen, was eindeutig dem Kinderrecht auf Unversehrtheit entgegensteht. Von dort ausgehend machen manche Agitatoren auch Front gegen die Kindertaufe; ein Kind solle unbehelligt von jedweder Religion aufwachsen, bis es sich selber entscheiden kann. Das ist völlig lebensfremd.[3]
Die Parteien sind, wie der Rundfunkbeitrag zeigt, unterschiedlicher Meinung.[4] Nach meiner Einschätzung haben alle kein besonderes Interesse an Kindern, sondern nur an ihren Wählergruppen. Das ist systembedingt. Sie werden jeden Entwurf für Kinderrechte im GG in ihrem Interesse beeinflussen, verwässern und Hintertürchen aufhalten[5]. Also brauchen wir nicht nur die Kinderrechte im GG, sondern auch Wahlrecht für Kinder, das zunächst wohl eine Art Familienwahlrecht wäre bis die Kinder eigene politische Vorstellungen haben. Dann, aber erst dann würden die Parteien Familien und Kinder umwerben und ihnen die Aufmerksamkeit geben, die ihnen gebührt.
Ein schwieriges Kapitel sind die Sozial- bzw. Jugendhilfeträger, denn die Rechte dieser Lobby sind festgezurrt. Ich habe es in einem Beitrag hier im Blog dargestellt.[6]
Am übelsten jedoch ist die Lobby der Länder und ihrer Kommunen, denn die sind – wie die Elternrechte – schon im Grundgesetz verankert und sie wollen nicht zahlen. Darum hintertreiben sie seit Jahrzehnten alle kostenträchtigen Gesetze, auch die, die für das Kindeswohl förderlich sind. Und sie achten auf ihre Hoheit. Besonders sie also sind der Hauptgegner, wenn es um die Umsetzung von Kinderrechten im Grundgesetz geht.
Das sind die Nebenwirkungen des Föderalismus; wir kennen sie aus verschiedenen Bereichen. Ich nenne nur die Schulpolitik und mag gar nicht weiter darauf eingehen. Auch die Pflegeschlüssel sind von Land zu Land unterschiedlich. Ist doch logisch, dass der Pflegebedarf in Bayern ein anderer ist als in Meck-Pomm.
Fußnoten
[1] Einen Katalog von Defiziten und Forderungen habe ich schon in meiner Tagungsreihe Kinderkram publiziert und später, 2011 in meinen Blog gestellt:Dierk Schäfer, Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[2] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242 Sonntag, 22. April 2018
[3] Dierk Schäfer, Die Zurichtung des Menschen – auch ohne Religion https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/04/18/die-zurichtung-des-menschen-auch-ohne-religion/
[4] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242
[5] „Also, Herr Referent, der Gummizug ist schon ganz nett, vergessen Sie aber nicht die Verwässerungsanlage und das Hintertürchen.“ Fund: Archiv Dierk Schäfer
[6] Dierk Schäfer, Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
Fragen Sie doch einfach mal.
»In einer repräsentativen Demokratie werden politische Entscheidungen sowie die Kontrolle der Regierung nicht unmittelbar vom Volk ausgeübt , sondern von einer Volksvertretung wie dem Deutschen Bundestag. Über eine „Legitimationskette“ ist dass Handeln der Regierung auf die Willensäußerungen der Wählerinnen und Wähler zurückgeführt. Im Parlament werden die unterschiedlichen Meinungs- und Interessenlagen diskutiert und im Rahmen der Mehrheitsverhältnisse entschieden.«
Soweit, so gut, so harmonisch.
Gestrichen wurde der folgende Passus:
»Jedoch vertreten verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre Interessen mit ungleichen Konflikt- und Organisationsressourcen. So können Partikularinteressen von Eliten und Unternehmen in modernen Demokratien einen übergroßen Einfluss gewinnen, mit der Folge einer zunehmenden Entpolitisierung und damit eines Legitimitätsverlustes.«[1]
Diese plausible Begründung des Politikverdrusses wurde uns vorenthalten.
Wir dürfen demnächst wieder einmal unsere Stimme abgeben, um sie dann nicht wiederzukriegen.
Fragen Sie die Abgeordneten und Kandidaten Ihres Wahlkreises, ob und wie sie diese Streichung rechtfertigen! Wenn die Antwort nicht befriedigend ausfällt, fragen Sie, warum Sie überhaupt zur Wahl gehen sollen, wenn die Einflussmöglichkeiten dermaßen ungleich verteilt sind.
Wir haben es ja schon immer wissen können, doch nun kann die Farce einer Scheindemokratie nicht mehr geleugnet werden.
[1] Quelle: Abgeordnetenwatch.de @a_watch, Wo krit. Stellen aus dem #Armutsbericht der BReg gestrichen wurden: Guter Vorher/Nachher-Vergleich von @lobbycontrol https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/LobbyControl-Versionsvergleich-Armutsbericht-kommentiert.pdf …
#Deutschland und seine #Kleptokraten[1]
Da gibt es etwas, was viele gerne hätten: eine »automatische Anpassung an die Entwicklung des Preisindexes. Hier für „parteitypische Ausgaben“« Diesmal sind es 2,2 Prozent. »Der Index wurde vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden ermittelt. Dem Bericht zufolge erhielten die Parteien 2012 mehr als 150 Millionen Euro, 2011 waren es 141 und 2010 rund 133 Millionen Euro.«[2]
Wer halbwegs informiert ist, wundert sich allerdings nicht. Schon 2001 erschien von Hans Herbert von Arnim sein Buch Das System –Über die Machenschaften der Macht. Er beschreibt darin, wie die Parteien unseres Staates (unseres?) sich immer mehr Mittel und Einfluß verschafft haben. Auch Skeptiker konnten aus der Lektüre noch vieles lernen, weil die Plünderung der Staatskassen in diesem Ausmaß wohl nur wenigen geläufig war.
Und nun erfahren wir von der Dynamisierung der Zuwendungen an die Parteien, gegen die nicht unbedingt etwas einzuwenden wäre, wenn auch andere Gruppen so dynamisch behandelt würden. Dabei denke ich gar nicht einmal an mein Ruhegehalt, sondern eher an die Sozialhilfeempfänger, denen auch kleinste Preissteigerungen weh tun.
Leider haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes etwas unterlassen. Sie haben nicht festgelegt, was darunter zu verstehen ist, wenn es heißt: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.[3] Man hat den Parteien die Definitionsmacht über das Ausmaß ihrer Mitwirkung überlassen. Sie haben freie Hand in ihrer Bedarfsgestaltung. Was wir da alles mitfinanzieren, steht im genannten Buch – es verschlägt einem den Atem.
Und wir haben keine Wahl: Selbst wenn wir nicht zur Wahl gehen oder den Stimmzettel ungültig machen, bekommen die Parteien doch unseren Anteil für ihre Finanzierung.
Und die gerade aktuell bekannt gewordenen bayrischen Familienunternehmen? Das sind doch nur Peanuts.
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Kleptokratie [Montag, 13. Mai 2013]
[2] http://www.focus.de/politik/deutschland/154-millionen-euro-parteien-erhalten-vom-staat-mehr-geld-denn-je_aid_987497.html [Montag, 13. Mai 2013]
[3] Art. 21,1 (GG)
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