Dierk Schaefers Blog

Wer mit dem Teufel aus einem Topf essen will, braucht einen langen Löffel.

Posted in Kindeswohl, Kirche, Kriminalität, Leben, Moral, News, Recht, Religion, Soziologie, Täter, Weltanschauung by dierkschaefer on 6. Oktober 2018

Das gilt wohl auch für gemeinsame Vorhaben mit der Deutschen Bischofskonferenz. Teufel.jpg

„Am 08.07.2011 vereinbarten der Ver­band der Diözesen Deutschlands (VDD) und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die Durchführung einer Untersuchung zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche.“

Daraus wurde letztlich nichts. Warum, das erklärt das KFN in einer mir vorliegenden Dokumentation.[1]

»Was hat das KFN aus dem Scheitern des Projekts gelernt? Hierzu gibt es verschiedene Antworten. So hätten wir die angesprochenen Probleme der Aktenvernichtung bereits vor Abschluss des Vertrages erkennen können, wenn uns eine erfahrene Kirchenrechtsexpertin bzw. ein erfahrener -experte zur Seite gestanden wäre. Sie oder er hätte uns dann wohl auch darauf aufmerksam gemacht, dass die per Hand­zeichen abgegebene Zustimmung der 27 (Erz-)Diözesen zu dem Vertrag für diese keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfaltete und dass es deshalb ratsam gewesen wäre, ergänzend 27 Einzelverträge abzuschließen. Und schließlich wäre von dieser Person möglicherweise auch ein Hinweis auf die inne­ren Machtstrukturen der katholischen Kirche gekommen, der uns rechtzeitig etwas bewusst gemacht hätte: Für ein derart schwieriges Projekt bietet allein die Unterschrift des Sekretärs der Deutschen Bischofs­konferenz zu wenig Sicherheit, um das Forschungsvorhaben mit allen 27 (Erz-)Diözesen umsetzen zu können. Als sich gegen Ende des Jahres 2011 gegen das Projekt zuneh­men­de Widerstände zeigten, erwies sich seine Position als zu schwach, um die Erfüllung des gel­tenden Vertrages zu garan­tieren. Darüber hinaus drängt sich eine weitere Folge­rung auf. Es hat sich als Mangel des abgeschlos­senen Vertrages erwiesen, dass sich das KFN dazu verpflichtet hat, über alle projektinternen Abläufe oder Konflikte gegenüber Außen­stehen­den strikt zu schweigen und bei einem Verstoß gegen diese Regelung eine Kündigung aus wichtigem Grund zu riskieren. Stattdessen sollte bei solchen Verträgen vorgesehen wer­den, dass beide Seiten berechtigt sind, sich den sachverständigen Rat externer Exper­tinnen und Experten einzuholen. So wäre es in unserem Fall hilfreich gewesen, wenn wir eine ausge­wie­sene Datenschutzexpertin bzw. einen ausgewiesenen Datenschutzexperten hätten einbeziehen kön­nen. Dies hätte den VDD daran gehindert oder es ihm zumindest erheb­lich erschwert, in der Öffent­lichkeit den falschen Eindruck zu erwecken, das Projekt sei an Datenschutzproblemen gescheitert. Ein zweites Beispiel betrifft eine Grundsatzfrage. Für derartige Projekte, in denen ein außer­universitäres Institut bei einem mächtigen Vertragspartner Drittmittel für ein großes Forschungsprojekt eingeworben hat, wäre es hilfreich, wenn es beim Bundesforschungs­ministerium oder beim Wissenschaftsrat eine für Fragen der Forschungsfreiheit verant­wortliche Person gäbe. Ihre Aufgabe wäre es, sich auf Anfrage bera­tend einzuschalten, wenn sich Konflikte zwischen den Vertragsparteien ergeben sollten, die die For­schungs­freiheit tangieren. Vorsichtshalber sollte die Funktion dieser beauftragten Person bereits im Vertrag angesprochen werden, damit das Institut auch insoweit keine Geheimhaltungs­pflichten verletzt, wenn es diese besondere Sachverständige bzw. diesen besonderen Sachverständigen einschalten möchte.«

Inzwischen gibt es die Folgeuntersuchung, auch im Auftrag der Bischöfe. Doch alle von ihnen eingebauten Kautelen konnten nicht verhindern, dass von den Autoren selbst die Schwächen ihrer Untersuchung offen benannt wurden.

»Die letzten beiden [vom KFN benannten] Kritikpunkte werden nun bestätigt – und zwar durch die Studie selbst. Darin heißt es: „In einigen Fällen fanden sich eindeutige Hinweise auf Aktenmanipulation.“ Außerdem habe es „explizit die Information“ aus zwei Bistümern gegeben, „dass Akten- oder Aktenbestandteile mit Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger in früherer Zeit vernichtet wurden“. Neben der Aktenvernichtung wird auch das Blockieren einer unabhän­gigen Einsicht in die vorhandenen Bistumsakten belegt. In der Zusammenfassung der Studie steht auf Seite eins: „Das Forschungsprojekt hatte keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche. Alle Archive und Dateien der Diözesen wurden von Personal aus den Diözesen oder von diesen beauftragten Rechtsanwaltskanzleien durchgesehen.“«[2]

Sollte beabsichtigt gewesen sein, mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag der Kirche Vertrauen in die katholische Kirche wiederherzustellen, so ist das gründlich misslungen. Transparenz sieht anders aus – und: die Wissenschaftler haben sich als nicht käuflich erwiesen.

Fußnoten

[1] Christian Pfeiffer, Thomas Mößle, Dirk Baier, Über das Scheitern eines Forschungsprojekts zur Untersuchung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845259390_9.pdf?download_full_pdf=1&page=1 Die Datei ist geschützt, wenn man sie öffnet, kann es vorkommen, dass man sie kaum wieder vom Schirm runterkriegt. Ich habe sie gelesen und veröffentliche aus ©-Gründen hier nur den Teil, in dem die Autoren ihre Lehren aus der Zusammenarbeit mit der in Deutschland real-existierenden katholischen Kirche beschreiben.

[2] https://www.zeit.de/2018/38/sexueller-missbrauch-bischoefe-kirche-studie/komplettansicht

Photo: Dierk Schäfer, https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/16422342929/in/photostream/

50 Huren im Vatikan

Posted in Geschichte, Kirche by dierkschaefer on 10. Januar 2013

Leibniz hat 1697 in Hannover darüber geschrieben. Den Beleg fand er in der Wolfenbütteler Bibliothek, deren Chef er war. Der Titel: „Historia arcana sive de vita Alexandri VI. Papae“. Der Text schlug ein. Warum?

Der Sohn Alexanders VI, Cesare Borgia, hatte in seinem Vatikanspalast eine – heute würden wir sagen – Bunga-Bunga-Party veranstaltet. »An dieser Orgie nahmen fünfzig Huren teil. Sie tanzten nach dem Essen zuerst bekleidet, dann nackt; dann wurden Kandelaber auf den Boden gestellt und Kastanien auf den Boden geworfen, welche die Kurtisanen auflesen sollten; die, welche sich dann mit den anwesenden Herren geschlechtlich vereinigten, erhielten Seidenstoffe und kostbare Strümpfe.« Dies alles geschah laut Tagebuch des päpstlichen Zeremonienmeisters im Beisein des Papstes und seiner Tochter Lucrezia.

Dummerweise hatte Leibniz zuvor in der Vatikanischen Bibliothek recherchiert, dort aber diesen Text nicht gefunden. Doch der Vatikan fühlte sich hintergangen und argwöhnte, Leibniz habe das ihm in Rom entgegengebrachte Vertrauen mißbraucht, und setzte das Buch auf den Index der verbotenen Bücher. »In den italienischen gelehrten Kreisen verbreitete sich dazu die Meinung, dass der schlaue bösgesinnte Lutheraner das Werk nur deshalb veröffentlicht habe, um das Papsttum anzugreifen«.

Andere Zeiten, andere Sitten? Kaum! Nicht nur der Verweis auf Bunga-Bunga zeigt das an. Es gibt auch Versicherungen, die ihre Mitarbeiter mit solchen Parties belohnen. Doch das ist nicht das eigentlich Empörende.

Ein aktueller Vorfall erinnert fatal an die vatikanische Reaktion von damals. Da soll doch der Kriminologe Pfeiffer, dem man Akteneinsicht gewährt hatte, das Vertrauen der Kirche mißbraucht haben. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Sexualarbeiterinnen, geht es um sexuellen Kindesmißbrauch in kirchlichen Einrichtungen. Diesem Feind der Kirche gehört Einhalt geboten! Sein Vertrag wurde gekündigt.

Die Zitate sind entnommen aus: Roberto Zapperi, Leibniz als Historiker eiens Skandals, FAZ 9. Januar 2013, S. N 3