Dierk Schaefers Blog

„Aufrecht“ sterben – meine Fragen an den Gesundheitsminister

Posted in BRD, Deutschland, Ethik, Gesellschaft, Justiz, Kultur, Leben, Moral, News, Philosophie, Politik, Recht, Staat, Theologie, Tod by dierkschaefer on 1. April 2019

Er hat geantwortet, nicht er selbst, sondern „Im Auftrag Dr. Markus Riehl“. Das ist ok. Ich hatte eine Antwort erbeten, die vom Minister verantwortet wird und sie nun bekommen.

Der Tod ist ...

Hier ist zunächst die unveränderte Antwort aus dem Ministerium.

Morgen erscheint in diesem Blog meine Antwort. Ich will den Minister und sein Ministerium als erste per Mail informieren, bevor ich meine Antwort veröffentliche.

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AW die Haltung des BMG

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Februar 2019 an Herrn Minister. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrer E-Mail  äußern Sie Ihr Unverständnis über die Bitte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Anträge auf Erteilung von betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnissen für eine tödlich wirkende Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung zu versagen.

Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Das Selbstbestimmungs­recht des Patienten und der Patientin kann im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung auch durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine gesundheitliche Vorausplanung ausgeübt werden. Niemand darf gegen seinen Willen durch medizinische Maßnahmen am Leben erhalten werden.

Etwas anderes ist es aber, von einer staatlichen Stelle eine aktive Mithandlung für die Verschaffung des Selbsttötungsmittels zu verlangen.

Gerne möchte ich Ihnen die Haltung des BMG erläutern, nach der es nicht Aufgabe des Staates und der in seinen Behörden Beschäftigten sein kann, Selbsttötungshandlungen durch eine behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen. Der Staat darf sich nach Ansicht des BMG nicht an der Bewertung von menschlichem Leben beteiligen. Darauf liefe die Befassung des BfArM hinaus, bei der Staatsbedienstete bewerten und entscheiden müssten, ob menschliches Leiden unerträglich ist.

Die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für Betäubungsmittel nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Selbsttötung ist nicht mit dem Zweck des BtMG vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Würde man die Regelung des § 5 Absatz 1 Nummer 6 BtMG dahingehend auslegen, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung mit dem Zweck des Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ausnahmsweise vereinbar sei, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befinde, so würde dies bedeuten, dass die Beendigung des Lebens als therapeutischen Zwecken dienend angesehen würde. Eine Selbsttötung kann jedoch keine Therapie sein.

Eine solche Entscheidung wäre nicht zu vereinbaren mit den Grundwerten unserer Gesellschaft wie auch nicht mit den Grundwertungen des Deutschen Bundestages, auf denen die Neureglung des § 217 Strafgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 beruht. Der parlamentarische Gesetzgeber hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen, die Legitimität der Suizidassistenz an die Erfüllung materieller Kriterien – wie schweres und unerträgliches Leiden – zu knüpfen. Dies hat das BMG zu respektieren.

Auch wäre eine Erteilung von betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnissen für eine letale Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung mit schwerwiegenden (verfassungs-) rechtlichen Fragestellungen verbunden, auf die der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Di Fabio in einem im Auftrag des BfArM erstellten Rechtsgutachten hinweist.

Um die Versorgung von Menschen am Lebensende zu verbessern und Schmerzen zu lindern, hat der Gesetzgeber im Übrigen nach intensiven Diskussionen im Jahr 2015 zu Fragen der palliativen und hospizlichen Versorgung gesetzliche Regelungen beschlossen, mit denen diese Hilfen ausgebaut werden.

Der Lebensschutz wird in Bezug auf schwerkranke oder leidende Menschen unter anderem realisiert durch alle Maßnahmen, die im Rahmen der Gesundheitsversorgung und Pflege, der Hospiz- und Palliativversorgung sowie der Suizidprävention erfolgen. Das BMG wird sich nach Kräften dafür einsetzen, die Hilfen für Pflegebedürftige, Schwerstkranke und Menschen mit Sterbewunsch weiter auszubauen und zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Riehl

Leiter des Referates 122– Betäubungsmittelrecht,

Betäubungsmittelverkehr,

Internationale Suchtstofffragen

Bundesministerium für Gesundheit

Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Postanschrift: 53107 Bonn

Tel.: +49 (0)228 99441-0

Fax: +49 (0)228 99441-1742

122@bmg.bund.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

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Photo: Dierk Schäfer, https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/4117346923/

Wenn Inklusion bloß Illusion wäre, …

… aber sie ist politischer Betrug. Hansgünter Jung berichtet heute vom Praxisschock[1]. Der war allerdings abzusehen und wurde vielfach vorausgesagt, nicht nur hier im Blog.[2]

Jung schreibt: »Die inklusive Schule war lange Zeit ein Selbstläufer. Ihre Prot­agonisten brauchten nur das Wort „UN-Behindertenrechtskonvention“ auszusprechen – und unbequeme Fragen zu Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit dieses bildungspoliti­schen Großprojekts wurden gar nicht erst gestellt. Gesinnungsethische Beflissen­heit ersetzte juristische Hermeneutik. Doch jetzt bahnt sich im öffentlichen Diskurs eine Wende an. Sie beruht auf ei­nem Praxis­schock, der gleich von zwei Sei­ten kommt. Die Eltern der behinderten Kinder erleben, wie eine Förderschule nach der anderen aufgelöst wird. Gleich­zeitig hat sich der Blick der Öffent­lichkeit dafür geschärft, wie schwierig Inklusion in den meisten Fällen ist: schließlich gilt es den Lernbehinderten, geistig Behinder­ten und Verhaltensauffälligen gerecht zu werden. Die Sensibilisierung hat etwas da­mit zu tun, dass die Lehrkräfte der Regel­schulen neuerdings vor eine weitere Auf­gabe gestellt sind. Sie müssen jetzt auch noch zahlreiche Flüchtlings- und Migran­tenkinder ohne Deutschkenntnisse unter­richten und erziehen. Jetzt hört man den überforderten Lehrkräften endlich zu, wenn sie fragen: „Was sollen wir eigent­lich noch alles leisten?“«

Mich wundert diese Entwicklung nicht, höre ich doch ähnliches aus dem Schulbereich von meinen Bekannten.

 

Fußnoten

[1] Hansgünter Lang, Inklusion vor der Wende, Lange Zeit waren die kritischen Stimmen zur Integration behinderter Schüler kaum zu hören, nun stellt sich der Praxisschock ein. Zitate aus diesem Artikel. FAZ-Print, Donnerstag, 18. Mai 2017. Wird wohl nicht digital erhältlich sein. Ich habe den Artikel gescannt und schicke ihn gern auf Mailanforderung zur privaten Verwendung.

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/04/03/die-illusion-der-inklusion/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/06/12/die-faz-geizt-mal-wieder-mit-ihren-print-artikeln-und-stellt-sie-nicht-ins-netz/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/07/kinderrechte-inklusion-macht-kinder-zu-verlierern/

Eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad[1]?

Posted in BRD, DDR, Deutschland, Ethik, Geschichte, Gesellschaft, Justiz, Kriminologie, Moral, Nazivergangenheit, Politik, Recht, Staat by dierkschaefer on 24. Januar 2017

5994581396_39271a619f_mDa es inzwischen auch Richter gibt, die das für gut halten[2], da schon länger der Verdacht besteht, dass nicht alle unsere Institutionen auf allen Ebenen den gesetzlichen Vorgaben gemäß funktionieren[3]und angesichts der angeschwollenen Zahl von Unterstützern nazi-verwandter Parolen[4], scheint es mir „zeitgemäß“, an die Aufgaben unserer Institutionen zu erinnern. Beispielhaft sei hier die Polizei genannt, die auch nicht durchgängig sicher ist vor manchen Nazi-Denkmustern. Wir brauchen aber eine durchgängig demokratisch gesinnte Polizei für den Schutz unserer Grundrechte.

Darum sei hier eine Vereidigungsansprache aus dem Jahre 1992 wiedergegeben.

 

Bereitschaftspolizei Biberach

Vereidigung – 8. Mai 1992

Wir haben heute den 8. Mai. Heute vor 47 Jahren war der zweite Weltkrieg zu Ende. Nach diesem Tag sind in anderen Ländern Europas Straßen und Plätze benannt. Dieser Tag bedeu­tete Sieg und Befreiung für die einen und Niederlage für die anderen. Manche haben bis heute nicht verstanden, daß auch für die Verlierer die Niederlage zugleich eine Befreiung sein kann. Es war die Befreiung von einem Regime, das seine Beamten mit einem Treueid auf den Füh­rer verpflichtete. Beamte wurden nach dem Deutschen Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 vom Führer ernannt, damit sie den Willen des von der NSDAP getragenen Staates in rück­sichtslosem Einsatz und äußerster Pflichterfüllung vollstreckten. Beamter konnte nur werden, wer Reichsdeutscher und deutschen oder artverwandten Blutes war (soweit verheiratet, galt das auch für den Ehepartner). Wir wissen, wohin rücksichtsloser Einsatz und äußerste Pflicht­erfüllung geführt haben. Auch die Polizei des Deutschen Reiches hat ihre so verstandene Pflicht erfüllt, nachdem man in den Anfangsjahren des Nazi-Terrors demokratisch gesinnte Beamte aus dem Dienst entfernt und braune Hilfstruppen mit Polizeiaufgaben betraut hatte. Es scheint mir nötig, an diese Zusammenhänge zu erinnern, nachdem braunes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit bis hin zu Progromen bei uns zulande wieder Auftrieb haben.

Wir sind gerade Zeitzeugen, wie ein anderes Unrechtsregime auf deutschem Boden sein Ende gefunden hat. Dort wurden die Polizisten vereidigt auf das sozialistische Vaterland und seine Regierung. Sie versprachen treue Ergebenheit bis hin zum Bruch der geschriebenen Gesetze, denn die Parteiräson hatte Vorrang. Die juristische Aufarbeitung des roten Unrechts wird, wie es scheint, schneller und effektiver vorangetrieben, als die des braunen. Die unkomplizierte Übernahme von Beamten, die nach ’45 die Regel war, ist unseren umständlichen Prozeduren gewichen, die wenig darauf Rücksicht nehmen, daß Menschen nach dem Niedergang eines Systems, das sie geprägt hat und für das sie gelebt haben, nur dann diese Niederlage akzep­tieren können, wenn man ihnen eine lebenswerte Zukunft eröffnet. Doch bei allen persön­lichen Härten hat dieses Verfahren auch sein Gutes. Wir dürfen es allerdings nicht nur benut­zen, um dem ideologischen Gegner in Siegerpose unseren Stiefel aufs Haupt zu setzen. Wenn unser System lediglich produktiver war als die Kommandowirtschaft, dann berechtigt uns das noch lange nicht zu rechtlich-moralischer Überheblichkeit, ganz abgesehen davon, daß wir nicht wissen können, wie wir selber uns in einem System bewährt hätten, das seine Menschen total in den sozialistischen Anspruch nahm. Solche Systeme sind allemal ein gutes Beispiel für die Verführbarkeit des Menschen und über die wollen wir heute, am Tag Ihrer Vereidi­gung, nachdenken. Eine Eidesleistung unter Berufung auf die höchsten Werte, die eine Gesell­schaft wie auch der einzelne, der den Eid ablegt, erkennt, ist ja immer eine Ver­pflich­tung, eine Gewissensbindung, eine Impfung gegen die Versuchung, solche Werte zugunsten von persönlichen Vorteilen finanzieller und emotionaler Art mit Füßen zu treten.

Wenn wir uns das einmal anhand der beiden genannten Beispiele aus der deutschen Geschichte betrachten, dann wird eines ganz deutlich: Das ganz große Unrecht ist selten oder nie von der Verfassung oder den Gesetzen abgedeckt. Die Nazi-Diktatur machte zwar von Rechts wegen einen Unterschied zwischen arischen und nichtarischen Staatsangehörigen, doch es gab meines Wissens kein Gesetz, das die Mißhandlung oder gar Tötung von Juden und anderen als Schädlinge betrachteten Menschen erlaubt hätte. Alle Beamten, die im Dritten Reich vereidigt wurden, konnten sich bei diesem Unrecht nicht auf einen Treueid berufen, der sie zu diesem Tun verpflichtet hätte. Doch muß man einräumen, daß die Ver­pflichtung auf einen Führer und eine Partei alle möglichen Entwicklungen ermöglichte. Dies konnte bei der fatalen Neigung der meisten Menschen zu bedingungslosem Gehorsam, soweit es sie selbst nichts kostet, von den Machthabern entsprechend ausgenutzt werden. In der roten Diktatur waren die Dinge schon etwas schwieriger. Hier lag bei der Vereidigung die Beto­nung ganz deutlich auf der sozialistischen Rechtsordnung, wenn auch die Regierung mitge­nannt wurde. Die Partei blieb beim Eid außen vor. Unrecht war hier kaum rechtlich gedeckt. Zwar wissen wir, daß Ulbricht persönlich Todesurteile schon vor dem Gerichtsver­fahren ver­fügt hatte, doch stehen wir generell vor die Schwierigkeit, daß die Rechtsverlet­zungen, die Mißachtung des geschriebenen Rechts eher beim Vollzug als bei den die Politik bestimmen­den Personen nachgewiesen werden kann. Die Verführung zu praktikablen Gesetzesverstößen geschah weiter unten: Grenzsoldaten wurden bei der Schießausbildung instruiert, daß natür­lich Warnschüsse vorgeschrieben seien, man aber notfalls auch den zweiten oder dritten Schuß als Warnschuß ausgeben könne, es müsse nur die Zahl der verschossenen Patronen stimmen. Die ausgesprochene oder unausgesprochene Erwartung, zugunsten der Interessen dieses Staates das Recht zu brechen, wurde meist erfüllt und das Gift dieses Unrechts hat den Staat zersetzt, wir nehmen es heute mit Erschrecken wahr.

Sie werden heute auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg vereidigt. Die Verführung, diesen Eid zu verletzen, liegt in unserem Staat eher in der Person des Vereidigten selbst. Die Erwartung zu ungesetzlichem Handeln wird an Sie wohl nicht herangetragen werden – und wenn doch (man weiß ja nie, was in den vor Ihnen liegenden mehr als vierzig Dienstjahren alles auf Sie zukommt), wenn man eines Tages doch einmal will, daß Sie Ungesetzliches tun, dann sagen Sie Nein! Und berufen sich auf Ihren Eid, den Sie heute schwören. Dazu braucht es Mut und eine gefestigte Persönlichkeit. Doch die brauchen Sie schon, um gegen die Versuchungen des kleinen Unrechts gewappnet zu sein. Dem Unrecht, das Ihrer Bequemlichkeit oder Ihren Vorurteilen entgegenkommt. Im Klartext: Wer betont langsam zum Einsatz fährt, nur weil der Hilferuf aus einer Asylbewerber­unter­kunft kommt, und er ohnehin der Meinung ist, daß Asylbewerber raus gehören, der praktiziert Unrecht und bricht seinen Eid. Wer auf einen festzunehmenden Bürger mehr als notwendig einschlägt, wir alle haben das Video aus Los Angeles gesehen, der hat seine eigene Men­schen­­würde preisgegeben und sich mit Folterern und Totschlägern auf eine Stufe gestellt. Aber wer den Bürger gegen Übergriffe schützt und ihm den gesetzlichen Bewegungs­spiel­raum verschafft, den wir Innere Sicherheit nennen, der befindet sich auf dem Wege des Rechts, gebe Gott, daß es auch der Weg zur Gerechtigkeit ist.

Ich wünsche Ihnen Gottes Segen für Ihren Lebensweg.

Gott möge Sie leiten und schützen.

Er bewahre Sie vor Überheblichkeit

und gebe Ihnen Mut, Ausdauer und Weisheit, dem Unrecht zu wehren.

Dierk Schäfer                                                                                    Biberach, den 8. Mai 1992

 

Und da wir gerade beim Jahr 1992 sind: Mein Rückblick im Weihnachtsgruß an die Polizei in meinem Aufgabenbereich fiel entsprechend aus: [zum Vergrößern: Strg + drücken oder ansehen bei: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8136579421/ + https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8136616464/ ]

asylrechtsänderung 1992, Weihnachtsbrief vor 20 Jahren

asylrechtsänderung 1992, Weihnachtsbrief vor 20 Jahren

Fußnoten

[1] „Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß’ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.“ http://www.zeit.de/news/2017-01/18/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-18171207

[2] https://www.welt.de/politik/deutschland/article161318995/Dresdner-Richter-preist-oeffentlich-die-NPD-und-Hoecke.html

[3] https://www.heise.de/tp/features/Gestern-NSU-heute-Amri-3604524.html

[4] Sie rief „in Einigkeit und Patriotismus zum gemeinsamen Bundestagswahlkampf auf, um die letzte Chance zu nutzen und das System zu stürzen“. http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-rede-in-dresden-afd-spitze-ruegt-hoecke-aber-kein-parteiausschluss/19289098.html

photo: dierk schäfer

Ein #Aufschrei bitte, fordert Renate Künast

… und das zu Recht. Es droht ein Gesetz, das es erlaubt, Medikamentenversuche an Personen durchzuführen, die nicht einwilligungsfähig sind, dement also. Man lese die Argumente[1]. Ich möchte sie erweitern um das Thema der Versuche an Heimkindern[2]. Bis heute werden sie nicht entschädigt für Versuche, die in übler Nazi-Tradition, teils von Nazi-Tätern rechtswidrig an ihnen vorgenommen wurden.

Wird es den Aufschrei geben? Ich fürchte nein. Ein Vorspiel dafür bot die ARD[3]. »Gestern, am 17. Oktober 2016, schlug die ARD voll zu: „Sie entscheiden über das Schicksal eines Menschen!“, lautete die tagelang vorgeschaltete Werbung des WDR für den Fernsehfilm Terror, eine Abfilmung eines gleichnamigen Theaterstücks von Ferdinand von Schirach[4] Ich twitterte: Unethischer Populismus, und Fischer schrieb von der größtmöglichen Verarschung des Publikums.[5]

Beides ist richtig. Das Publikum wurde aufs Glatteis geführt und ist darauf ausgerutscht – dies könnte sich bei der Medikamentenfrage wiederholen. Das Glatteis heißt Utilitarismus, und zwar ein äußerst platter, der ohne Rücksicht auf Individuen und ihre Rechte den größtmög­lichen Nutzen an der größeren Zahl von Betroffenen festmacht. Die Zuschauer fielen darauf rein, wogen die Zahl der Flugzeuginsassen gegen die Zahl der Stadionbesucher ab und plädierten für Freispruch – ohne groß nachzudenken.

Und die Medikamententests an Dementen? Ist doch klar: Die Testergebnisse nützen einer großen Zahl – unter denen wir uns auch selbst befinden könnten. Was ist dagegen eine kleine Gruppe von Leuten, die gaga sind, nicht mehr merken, was man mit ihnen macht und die ohnehin bald sterben werden?

Ein Aufschrei? Ja, dies ist einer. Schreien Sie mit!

[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/renate-kuenast-keine-forschung-an-demenzkranken-14497501.html#GEPC;s3

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/20/die-kuh-ist-noch-lange-nicht-vom-eis-medikamententests-und-nicht-einwilligungsfaehige-personen/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/10/05/es-geht-nicht-um-das-ob-von-medikamentenversuchen-an-kindern-und-jugendlichen-denn-daran-besteht-kein-zweifel-es-geht-um-das-ausmass-und-das-soll-verhehrend-sein/

http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/02/03/demenz-die-medikamente-dafuer-wurden-an-heimkindern-getestet/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/05/25/medikamententests-und-nicht-einwilligungsfaehige-personen-ein-ideales-menschenmaterial/

[3] http://programm.ard.de/TV/Untertitel/Nach-Uhrzeit/Alle-Sender/?sendung=2810618737698567

[4] »Als Theaterstück läuft es seit einem Jahr sehr erfolgreich, allein in Düsseldorf nudelte man es in der letzten Saison über 60 Mal herunter. Im Theater stimmen gemeinhin 60 Prozent der Zuschauer für „unschuldig“. Im Fernsehen waren mehr als 80 Prozent.« http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht/komplettansicht

[5] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht/komplettansicht

Behinderte? Och, mit denen kann man’s machen. Die wehren sich nicht.

Posted in BRD, Deutschland, Ethik, Geschichte, Gesellschaft, heimkinder, Kinderheime, Kinderrechte, kirchen, Parteien, Politik, Recht, Tod by dierkschaefer on 10. April 2016

Ein Link[1] erinnerte mich an ein Erlebnis vor etwas mehr als 60 Jahren. Ich war mit einem Jungen aus dem Nachbarhaus in unserem Kiez unterwegs. Vor dem Drogerieladen am Lichterbergplatz[2] begegnete uns Werner Kreuzmann[3].

„Guck mal“, sagte Bernd zu mir, „den kann man schlagen und der wehrt sich nicht.“ Und er schlug ihn. Ich ging dazwischen und fuhr Bernd an, er solle Werner in Ruhe lassen. Das reichte. Es war keine besondere „Heldentat“ von mir. Bernd war selber ein armes Schwein, ein schmächtiger Underdog, nicht sonderlich helle. Richtig erstaunt war er, als ich Werner in Schutz nahm.

Werner Kreuzmann war behindert. Man sah es gleich. Eher teilnahmslos schaute er durch seine dicken Brillengläser in die Welt. Tolpatschig wirkte er. Er war mit mir in der Konfirmandengruppe. Auf unserem Konfirmationsphoto sitzt er links hinter Pastor von Boetticher.[4] Damals gab es noch die Konfirmandenprüfung. Einzeln wurden wir abgefragt, ob wir die Gebete, Sprüche und Lieder auch richtig gelernt hatten. Wir waren auf den Prüfer vorbereitet worden; ein schon älterer Superintendent. Krankheitsbedingt schüttelte er scheinbar verneinend den Kopf, auch wenn die Antwort richtig war. Es war schwer, nicht irritiert zu sein. Werner schien damit keine Probleme zu haben. Als er dran war, beugte sich von Boetticher vor und flüsterte dem Superintendenten etwas ins Ohr. Doch das war nicht nötig. Jeder sah und hörte sofort: Werner war behindert. Aber er hatte gelernt, er konnte, was er gefragt wurde und machte keine Fehler. Das hätten wir ihm nicht zugetraut. Nach der Konfirmation kam er manchmal mit auf Jugendfreizeiten und niemand hänselte ihn. Allerdings konnten wir mit ihm auch nichts anfangen und wir ließen ihn allein. Schade.

Er war dann tagsüber in einer Einrichtung am Maschsee. Die durchaus langen Wege legte er allein zurück. Dann fiel er in den Maschsee und ertrank. Wohl ein Unfall.

 

An die oben geschilderte Begegnung musste ich denken, als ich – nicht zum ersten Mal las, wie billig die Bundesländer davon kommen wollen, wenn es um ehemalige Heimkinder geht, die in Behindertenheimen oder Psychiatrien untergebracht waren. Mit denen kann man’s machen. Die können sich ja nicht wehren.

Da waren schon die „normalen“ ehemaligen Heimkinder aus den „Erziehungsheimen“ von Staat und Kirchen in Mittäterschaft von Antje Vollmer übelst über den Tisch gezogen worden[5] und billigst abgespeist. Die ehemaligen Heimkinder mit Behinderung blieben von diesen Wohltaten ausgespart, bis heute – und es wird wohl auch noch etwas dauern.

Doch die Bundesländer wollen es darüber hinaus noch billiger haben. War für die ehemaligen Heimkinder ein Maximalbetrag von 10.000 vorgesehen, so sollen es nun nur 9.000 werden, aber einige Bundesländer wollen gar nicht zahlen. Dazu kommen Rentenersatzleistungen – für die „normalen“ ehemaligen Heimkinder, die behinderten sollen nichts erhalten, meinen die Länder[6].

Am Beispiel der ehemaligen Heimkinder mit Behinderung lässt sich gut die Verkommenheit unseres politischen Spitzenpersonals ablesen, das der Kirchen inbegriffen.

Behinderte? Die sind doch so schön victimogen[7]. Was noch besser ist: Die sterben bald weg, dann wird’s noch billiger.

[1] http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33375?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed:+Kobinet-nachrichten+%28kobinet-nachrichten+Teaser%29

[2] In Hannover-Linden

[3] Vielleicht auch Kreutzmann geschrieben.

[4] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/3700864382/

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/

[6] http://lv-selbsthilfe-berlin.de/aktuelles/keine-benachteiligung-ehemaliger-behinderter-heimkinder/

[7] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/02/14/behinderte-die-sind-doch-so-schoen-victimogen/

Staatsdiener – unfähig, unwillig oder korrupt?

Posted in Politik by dierkschaefer on 7. Oktober 2014

Eine Historie von mehreren Jahrzehnten und ein Gesamtvolumen von mehr als 50 Milliarden Euro, so lesen wir in der Süddeutschen über die 50-seitige Zusammenfassung einer umfassenden „Bestandsaufnahme und Risikoanalyse“ zentraler Rüstungsprojekte, vorgelegt von einem Konsortium aus Beratern und Anwälten von KPMG, der Ingenieurgesellschaft P3 und der Kanzlei Taylor Wessing[1].

Ein jahrzehntelanges Missmanagement also, betrieben von einer ganzen Abfolge von Ministern und ihren Untergebenen in der Bundeswehr.

Das Beschaffungswesen der Bundeswehr stelle sich Außenstehenden als ein verschlungenes Dickicht an Kompetenzen, Behörden und Standorten dar, heißt es.

»Derzeit, so urteilen die Analysten in der Zusammenfassung, gelinge es dem Bund nicht, „seine Kosten-, Termin- und Leistungsziele“ gegenüber der Industrie durchzusetzen. Bereits bei Abschluss der Verträge seien diese „nicht ausreichend verankert“. Das liege daran, dass man selbst bei hochkomplexen Projekten auf Musterverträge zurückgreife und auf die Begleitung durch „erfahrene Juristen“ verzichte – was zu „unpräzise formulierten Gewährleistungs- und Haftungsklauseln“ führe. Bei internationalen Projekten potenziere sich das noch1«.

 

Milliarden in den Sand gesetzt – in den Sand?

Der Sand dürfte Namen haben.

Mußte man erst ein Gutachten abwarten, um dem Begriff Steuerfahndung eine neue Dimension zu geben? Wo bleibt die, leider weisungsgebundene, Staatsanwaltschaft, um dem Verdacht auf organisierte Kriminalität nachzugehen?

Als Leiter einer Reihe von Seminaren über Korruption habe ich die Erfahrung gemacht, daß der politische Wille zur Korruptionsbekämpfung – zurückhaltend gesagt – unterentwickelt ist.

Doch da Politik ein Geschäft ist, wird sich daran wohl so bald nichts ändern. Wie mag es wohl in den anderen Ressorts aussehen?

 

Zwei Dinge aber sollten wir einfordern:

  1. Wenn zukünftig keine Milliarden mehr in einen anonym bleibenden Sand gesetzt werden, sondern sachgemäß eingesetzt, ist eine Erhöhung des Bundeswehretats unnötig, sogar gefährlich, denn sie animiert nur zu unkontrolliertem Geldausgeben.
  2. Wenn wir uns manche kostenträchtigen Entwicklungen sparen können, sind wir zwar bei manchen Waffensystemen nicht mehr „Weltmeister“, könnten sie aber woanders kaufen[2] und damit dem verständlichen Wunsch unserer Nachbarn entsprechen, nämlich unseren Export zu deren Gunsten reduzieren.

Doch die Rüstungsindustrie dürfte schon auf der Matte stehen um das zu verhindern – auf wessen Matte?[3]

 

Zum Ankreuzen

Staatsdiener:   (  ) unfähig,          (  ) unwillig              oder (  ) korrupt?

[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/studie-zur-bundeswehr-schonungslose-abrechnung-mit-der-ruestungspolitik-1.2157775

[2] http://www.sueddeutsche.de/politik/verteidigungsministerin-von-der-leyen-legt-sich-mit-ruestungsindustrie-an-1.2160927

[3] http://www.sueddeutsche.de/thema/R%C3%BCstungsindustrie

Kindeswohlorientierte Politik …

Posted in Kinderrechte, Politik, Soziologie by dierkschaefer on 22. März 2013

… sieht anders aus.

Auf norwegische Erfahrungen verwies Ministerpräsident Weil heute im Bundesrat. Dort habe man auch ein Betreuungsgeld eingeführt gehabt und prompt hätten sozialschwache Familien ihre Kinder aus den Kindergärten abgemeldet. Gerade dies wolle man nicht.

Die Antwort von Ministerin Haderthauer: Man traue auch solchen Familien zu, daß sie sich liebevoll um die Erziehung ihrer Kinder kümmern.

Frau Haderthauer dürfte wissen, daß nicht nur, aber gerade solche Kinder bei aller elterlichen Liebe dennoch weniger Chancen haben, im Leben voranzukommen. Sie dürfte auch wissen, daß die Verknüpfung von Beratung der Eltern und fachkundiger externer Betreuungsangebote den Kindern optimale Chancen eröffnet. Frau Haderthauer betreibt damit eine Politik gegen das Wohl von Kindern, nur um ihrer bürgerlichen Wahlklientel ein Trinkgeld zuzuschieben. So sieht, leider nicht nur in diesem Fall, Familienpolitik in Deutschland aus: Instrumentalisierung von wohlverstandenen Kindesinteressen für das Wohl der eigenen Partei.

http://www.stern.de/politik/deutschland/debatte-ums-betreuungsgeld-nur-show-im-bundesrat-1988122.html

»Den Gesetzgeber hat der Teufel geritten«

Posted in Kinderrechte, Menschenrechte, Politik, Theologie by dierkschaefer on 8. Januar 2013

»Die Diskussion um die Zulässigkeit medizinisch nicht notwendiger Beschneidungen geht auf den Rechtswissenschaftler Holm Putzke zurück – er gilt als „geistiger Vater“ des Kölner Beschneidungsurteils. In einem Interview mit dem hpd kommentiert er das vom Bundestag verabschiedete Beschneidungsgesetz«.

http://hpd.de/node/14709