Ob der @UBSKM mit seinem Geld Gummibärchen kauft
[1] oder lieber Kriminalromane, interessiert mich nicht.
Aber er leitet ein Amt. Das heißt, er und die Aktivitäten seines Amtes werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Insofern sollte er auf einige Fragen Auskunft geben, besonders wenn es grundsätzliche Fragen sind.
Was ist der Auftrag seines Amtes? Nur ganz pauschal Kindesmissbrauch? Wie hat er dann sein Terrain abgegrenzt? Warum hat er welche Schwerpunkte gesetzt?
Welche Kompetenzen wurden ihm eingeräumt?
Gehört zum Auftrag auch die aktive Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen in (welchen?) Institutionen? Gehört dazu auch das Recht auf umfassende Akteneinsicht, gegebenenfalls gegen den Willen der Institution? Wenn ja, gilt das auch für rechtlich verjährte Fälle? Soll er auch die aufklären?
Oder ist sein Auftrag nur auf Prävention beschränkt?
Ist er befugt, zur Erfüllung seines Auftrags wissenschaftliche Expertisen einzuholen? Oder Untersuchungen in Auftrag zu geben?
Wie hoch ist sein aufgabenbezogenes Budget?
Wie viele Mitarbeiter stehen ihm zur Verfügung?
Wem berichtet er? Dem Familienministerium, dem Parlament?
Hat er die Befugnis, dem Ministerium Gesetze vorzuschlagen oder dem Parlament zu unterbreiten?
Nach welchen Kriterien wurde der Betroffenenbeirat ausgewählt? Über welche Qualifikationen verfügt dieser? Eigene Missbrauchserfahrungen oder auch lediglich profunde theoretische Sachkenntnis über Kindesmissbrauch? Wie wurden diese Kenntnisse/Qualifikationen nachgewiesen?
Konkret: Warum wurde Detlev Zander, ein direkt Betroffener, der als hochqualifiziert gelten kann, abgewiesen? Ich denke, er würde seine Zustimmung für die Veröffentlichung dieser Personalie geben. Man frage ihn.
Haben die Betroffenen ein eigenes Budget? Haben sie eine kompetente Rechtsberatung außerhalb des Amtes?
Wie steht es mit ihrem Stimmrecht im Verhältnis zu anderen Stimmberechtigten?
Dürfen sie eigenständig als Gruppe Stellungnahmen abgeben?
Wer ist für die amtliche Protokollierung von Besprechungen/Sitzungen verantwortlich?
All diese Fragen harren der Beantwortung wegen der schlechten Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung unter der Leitung von Frau Vollmer, die im Netz offen als Scheinheilige tituliert wird. [2] Wieder einmal setzt der Staat einen Mechanismus ingang, mit dem seine Organe (Jugendämter, Landratsämter, Gerichte) belastet oder voreingenommen geschützt werden könnten. Am Runden Tisch war es die Kumpanei von Staat (Länder) und Kirchen, die garantierte, dass die Ergebnisse nicht allzu kostenträchtig ausfielen.[3]
Der @UBSKM sollte für glaubhafte Transparenz sorgen, wenn sein Amt keinen Schaden nehmen soll.
Vielleicht mag der Betroffenenbeirat meine Fragen oder einige davon in die Besprechungen mit dem #UBSKM nehmen. Mir selber wird er nicht antworten. Aber die Betroffenen könnten an seiner Reaktion sehen, wie unabhängig er wohl ist.
Nachtrag: Da der #UBSKM gerade gestern medienwirksam zusammen mit Bischof Ackermann seine Unterschrift unter die „Erklärung zur Aufarbeitung von Missbrauch“ gesetzt hat,[4] erinnere ich an meinen unvermindert gültigen Blog-Artikel[5] und stelle ein paar Fragen:
Wer mit Bischöfen aus einer Schüssel essen will, braucht einen langen Löffel. Sind dem #UBSKM grundlegende vatikanische und andere Dokumente bekannt, in der die Kirche ihre Vorrangstellung bei der Behandlung von Missbrauchsfällen behauptet?
- http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html
- http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html
- http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ver%C3%A4nderungen_in_den_Normae_de_gravioribus_delictis_2010
- http://www.kathpedia.com/index.php?title=Sacramentorum_sanctitatis_tutela
- https://www.atheisten-info.at/downloads/delictis.pdf
- http://www.reimbibel.de/JR.htm
- https://dierkschaefer.wordpress.com/tag/weihesakrament/
Ganz besonders hinzuweisen ist auf https://www.feinschwarz.net/das-verfemte-des-verfemten-ist-doppelt-verfemt/ , weil hier die Prioritäten deutlich werden: Im Beichtspiegel für Kleriker wird die vorrangige Sorge deutlich, »ob der Priester „nach den festgesetzten Riten und Normen, mit echter Motivation, nach den approbierten liturgischen Büchern“ die Hl. Messe feiert. Auch von Sexualität ist die Rede, allerdings etwas verklausuliert: „Komme ich mit Freude der Verpflichtung meiner Liebe zu Gott nach, indem ich die zölibatäre Enthaltsamkeit lebe? Habe ich mich bewusst auf unreine Gedanken, Wünsche oder Handlungen eingelassen; habe ich unziemliche Unterhaltungen geführt? Habe ich mich unmittelbar in eine Gelegenheit begeben, gegen die Keuschheit zu sündigen? Habe ich meinen Blick in Acht genommen?“ … Dieser Gewissenserforschung entsprechend könnte ein Missbrauchstäter beichten: Ich habe nicht immer die zölibatäre Enthaltsamkeit gelebt. Ich habe mich bewusst auf unreine Gedanken, Wünsche und Handlungen eingelassen. Ich habe unziemliche Unterhaltungen geführt. Ich habe mich unmittelbar in eine Gelegenheit begeben, gegen die Keuschheit zu sündigen. Ich habe meinen Blick nicht in Acht genommen. Aber die Frage ist: Hätte der Täter damit seinen Missbrauch gebeichtet? Davon kann keine Rede sein. Er hätte einen Verstoß gegen seine Zölibatsverpflichtung gebeichtet, aber nicht das Menschenrechtsverbrechen des sexuellen Missbrauchs. Trotzdem könnte er in der Befragung antworten, dass er den Missbrauch gebeichtet hat.«
[1] Photo: Blaubeuren, Dierk Schäfer
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/30/eine-der-intrigantesten-scheinheiligen-die-ich-kennengelernt-habe/
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[4] https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-06/sexueller-missbrauch-deutsche-bischofskonferenz-erklaerung-missbrauchsaufarbeitung-katholische-kirche
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/29/hat-sich-die-kirche-dem-missbrauchsbeauftragten-unterworfen/
Du Arschloch, du Wichser!
Der Wortwechsel zwischen dem Münchner Amokläufer und dem Baggerfahrer Salbey[1] wird als Schlüsselszene bezeichnet. Warum?
Milde gesagt befremdet dieser Dialog den Bildungsbürger, allerdings eine aussterbende Spezies. Politisch korrekt wäre es gewesen, wenn ein Psychologe oder ein Notfallseelsorger Seelenmassage betrieben und den Täter zum Aufgeben bewegt hätte. Das wäre auch eher meine Herangehensweise gewesen. Ob erfolgreich weiß ich nicht.
Auch der Brutaldialog des Baggerfahrers Salbey war nicht risikofrei. Schließlich hatte der Täter – wie wir nun wissen – noch eine beachtliche Zahl von Patronen im Rucksack. Er hätte noch weiter durchdrehen können. Doch er ließ sich auf das Gespräch ein, was Fachleute immer als ersten Erfolg bewerten, und verlegte sich auf Begründungen und Entschuldigungen:
„Wegen euch wurde ich gemobbt!“
Herr Salbey lässt sich davon nicht beirren. Er fährt mit seinen Beschimpfungen fort, ohne auch nur ein einziges Argument zu bringen, ohne auf die psychische Lage des Täters, von ihm selbst offenbart, einzugehen. „Du Arschloch, du Wichser“.
Damit offenbart er dem Täter seine klägliche Situation. Der wollte sich an der Gesellschaft rächen und dabei groß rauskommen, insofern ein typischer Amoktäter. Dieser Narziss kriegt aber nun von einem einfachen Mann, vermutlich bildungsmäßig unter ihm, schonungslos den Spiegel vorgehalten. Du bist ein Loser, ein Nichts! Das bricht den psychischen Widerstand des Täters. Es wird die abgrundtiefe Verzweiflung gewesen sein und eben nicht die letzte großspurige Abschlusstat, als er sich in den Kopf schoss.
Wie gesagt, es hätte auch schiefgehen können.
Was lernen wir daraus?
Wir müssen den Tätern und damit auch allen potentiellen Tätern, die Aussicht auf eine Heldengloriole nehmen.
Wir selber, besonders die Medien, sollten nicht fasziniert life dem Ablauf folgen, sondern das Ergebnis am nächsten Tag abwarten. Eine Freundin erzählte, sie sei bis nachts um halbeins nicht vom Fernseher losgekommen. Warum? fragte ich, du wärest besser ins Bett gegangen.
Wir brauchen weder Täternamen noch Täterporträts. Die nutzen nur der Einschaltquote und damit dem, wenn auch negativen Personenkult.
Wir brauchen die schonungslose Aufdeckung der erbärmlichen Denk- und Wahrnehmungswelt der Täter. Sie sind Menschen, die mit ihrem Leben nicht zurechtkommen, nicht zurechtgekommen sind. Eigentlich verdienen sie Mitleid. Doch das ist schon verbraucht für ihre Opfer.
Falls die Täter überleben, gebührt ihnen ein gerechter Prozess – und danach eine Psychotherapie, die ihnen hilft, nach einem verpfuschten Leben einen bescheidenen Neustart hinzukriegen.
Wir brauchen aber insgesamt mehr Aufmerksamkeit für Menschen, die sich gekränkt fühlen, die zuweilen auch tatsächlich gekränkt wurden[2]. Wenn wir das ganz nüchtern und ohne Aufdeckungshysterie hinkriegen, wäre es der wichtigste Beitrag zur Prävention.
[1] http://www.focus.de/politik/videos/nach-toedlichen-schuessen-in-muenchen-ich-bin-deutscher-anwohner-filmte-streitgespraech-mit-einem-der-attentaeter_id_5755674.html
[2] http://m.welt.de/vermischtes/article149321704/Die-zerstoererische-Macht-der-Kraenkung.html
Missbrauchsbeauftragter veröffentlicht „Handbuch Schutzkonzepte sexueller Missbrauch“
»Berlin, 16.12.2013. Handbuch informiert Fachkräfte über konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen. Es zeigt anhand von zahlreichen Praxisbeispielen, wie die Einführung von Schutzkonzepten in den mehr als 200.000 Einrichtungen und Institutionen, denen täglich mehr als 13 Millionen
Im Handbuch werden die Basisinformationen zu Schutzkonzepten mit Leben gefüllt durch Praxisbeispiele aus Einrichtungen und Institutionen der großen gesellschaftlichen Dachorganisationen wie dem Sport, der Kirche oder der Wohlfahrtspflege, die die Befragungen des Unabhängigen Beauftragten in 2012/2013 zur Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen unterstützt haben. Die Ergebnisse der Befragungen machen deutlich, dass oftmals Einzelaktivitäten unternommen werden, umfassende Schutzkonzepte aber noch selten zur Anwendung kommen – und eine große Nachfrage nach Informationen und Hilfestellungen besteht. Die Ergebnisse sind im Anhang des Handbuchs grafisch zusammengestellt.«
»Das „Handbuch Schutzkonzepte sexueller Missbrauch“ kann über die Geschäftsstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bezogen werden; E-Mail: kontakt@ubskm.bund.de, Telefon: 03018 555-1555. «
Und hier geht’s links:
http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=31#pressemitteilung_131216
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