Das muß man sich schon auf der Zunge zergehen lassen.
Zum Fall Mollath kann ich nichts sagen. Es geht um seinen Prozeß und seine Vorwürfe gegen die Bank. Die haben sich jedenfalls als teilweise richtig herausgestellt. Doch man hatte ihn als Querulanten eingestuft, war seine Vorwürfen nicht nachgegangen und ihn in die Psychiatrie gesteckt. Die zu klärende Frage: War das rechtlich o.k.?
Mollath bleibt vorerst weggesperrt. Für mich als Gutachter ist die Begründung interessant: »Der Psychiater, der für das letzte Gutachten verantwortlich zeichnet, aufgrund dessen Mollath in der Psychiatrie bleiben muss, dieser Gutachter fühle sich „extrem beeinträchtigt“ von den negativen Reaktionen auf seine Arbeit. Das Gericht hatte ihn im Lichte der neuen Erkenntnisse mit einer ergänzenden Stellungnahme beauftragt, diese verweigert der Gutachter nun offenbar.«[1]
Solche Gutachter braucht unser Land.
[1] http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-bleibt-in-der-psychiatrie-skandaloese-entscheidung-1.1694933 Donnerstag, 13. Juni 2013
Heilige Verrücktheit
Über scheinheilige Intriganten und die sexuell bedingte Verrücktheit eines Spitzentheologen war in meinem Beitrag über die Nonnen von Sant’Ambrogio zu lesen. https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/03/12/das-konklave-und-die-nonnen-von-santambrogio/ Auch die Mutter Theresa gehört in diese Kategorie.
Ein ZEIT-Artikel stellt nun die Frage, ob die Heiligen verrückt waren. Die Nonne von Sant’Ambrogio sicher nicht. Und die anderen?http://www.zeit.de/2013/14/kirche-glaube-heilige-psychisch-verrueckt/komplettansicht
Herrn Jacob vielen Dank für den Hinweis auf den Artikel.
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