Dierk Schaefers Blog

„Sehr geehrter Herr Landesbischof,

für das anregende und konstruktive Gespräch von vorhin möchte ich mich bedanken. Es hat mir gut gefallen.“

Zwischenbemerkung für die Leser meines Blogs. Nach einem Vorlauf auf Twitter rief mich ein Landesbischof vor ein paar Tagen an. Den Termin hatte sein Büro mit mir abgesprochen. Terminiert war eine halbe Stunde. Der Zeitrahmen wurde leicht überzogen, obwohl ihn der nächste Termin drängte. Ich will kurz über dieses wirklich angenehme Gespräch berichten und hier mein Mail posten, das ich ihm noch am selben Abend schickte. Dabei habe ich alle Hinweise auf die Identität des Bischofs entfernt, denn ich möchte nicht, dass er sich öffentlich unter Druck gesetzt fühlt.

Der Landesbischof erwies sich als guter Zuhörer, der auch an den passenden Stellen nachfragte.

Ein anderer Landesbischof, so eröffnete ich, habe im Gespräch mit einem Betroffe­nen gesagt: „Wir hätten mehr auf unsere Leute hören sollen“. Insofern habe ich mich über seinen Anruf gefreut. Ich sprach dann vom Vertrauensverlust der Kirchen, dessen Beginn ich in den Vorgängen am Runden Tisch der Frau Vollmer sehe, der nachweislich von Beginn an Betrug gewesen sei. Ich sei schon lange mit dem Thema befasst. (Ich muss das hier nicht ausführen; die Leser meines Blogs kennen das.) Es habe leider keine glaubwürdigen Versuche seitens der Kirchen gegeben, Vertrauen wiederherzustellen. Ein Betroffener habe das Verhalten der Kirche auf die Formel gebracht: Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen. Ich konnte ihm auch Details benennen.

Die Zeit wurde dann aber doch knapp. Zum Schluss sprach ich noch ein paar Punkte für das weitere Prozedere an, die ich, falls sie untergegangen sein sollten, im Mail an den Bischof wiederholt und etwas ausgebaut habe.

Im Mail ist auch von der Unabhängigkeit der berufenen Kommissionen die Rede. Wenn man schon solche Kommissionen hat, deren Unabhängigkeit begründet bezweifelt werden kann, wird man nicht einfach die problematischen Mitglieder entfernen können, aber man muss offen die vorhandenen Abhängigkeiten diskutieren – und mancher wird dann seinen Platz freiwillig räumen und Nachrückern Platz machen.

Nun zum Mail[1] mit den genannten Einschränkungen:

Was tun?

Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. [2]Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden.[3] Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisie­rung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusam­mensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten proto­kolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffent­lich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. Täterna­men zur Kenntnis zu geben, die wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtaktivität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwär­zung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.

Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseel­sorge auszuwählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.

Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.

Schwierig wird die Bemessung von Entschädigungen, gerade bei sexuellem Missbrauch. Ein Verweis auf Schadensregelungen im staatlichen Bereich hilft nicht, denn dieser Staat ist beim Thema Entschädigung sehr hartleibig. Mit Sachschäden kommt er klar. Aber seelische Schäden – kennt er die überhaupt? – (Ich wollte eigentlich nicht aus meinem Blog zitieren, hier tue ich‘s doch: „Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief. [„Eigenstandsschaden“], https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/selbstsicher-und-verantwortungsbewusst-sollen-unsere-kinder-ins-leben-gehen-manchmal-geht-das-schief/) – Dem kann man zwar keine „Gliedertaxe“ wie im Versicherungsrecht entnehmen, doch hier wird der Horizont für Schädigungen und ihre Auswirkungen aufgezeigt. Das könnte helfen, zu angemessenen Einschätzungen zu kommen. Dafür braucht man dann eine separate Kommission: unabhängig, fachkundig, empathisch.

Soweit ich weiß, hat die Landeskirche Berichte derer, die einen Antrag auf Anerkennungs­leistungen gestellt haben. Die Auswertung dieser Berichte könnte/sollte man wissenschaftlich aufarbeiten, dokumentieren, und die Ergebnisse anonymisiert zugänglich machen. Sie könn­ten einen Anhalt für Entschädigungs­fragen geben.

Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten, bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkin­der­sache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Ver­brechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechts­frieden wieder herzustellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen.

Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflich­tungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betroffenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen.

So viel, sehr geehrter Herr Landesbischof, zum Abschluss unseres Gespräches. Ich hatte gesagt, ich könnte Sie mit meinem Material „totwerfen“. Der Versuchung bin ich wohl nicht erlegen.

Ich wünsche Ihnen „ein gutes Händchen“ im Umgang mit dem höchst komplexen Problem und würde mich freuen, wenn Ihre Landeskirche eine glaubwürdige Vorreiterrolle einnehmen könnte.

Mit herzlichem Gruß

Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55


[1] Von diesem Blog-Eintrag habe ich den Landesbischof informiert. Das Photo ist ein Beispielsphoto.

[2] Nicht im Mail enthalten: Ein Kommentar erwähnt „unabhängige Wahrheits- und Versöhnungskommissionen“. Das sollte man nicht vermengen. Der Weg zur Versöhnung ist noch viel weiter, als der zur Wahrheit – und auch dort sind wir noch lange nicht angelangt. FAZ, Donnerstag, 10. Juni 2021, Print,  https://zeitung.faz.net/faz/seite-eins/2021-06-10/805736e074e898e4d15ba4aa00177925/?GEPC=s3

[3] Auch nicht im Mail enthalten: Mertes fragt: „Wie ist es möglich, dass in Betroffenenbeiräten Personen sitzen, die in einem Angestellten-, das heißt wiederum in einem Abhängigkeits­verhältnis zur Kirche sind, die ihr Arbeitgeber ist?“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauchsaufarbeitung-im-erzbistum-muenchen-gruppenbild.886.de.html?dram:article_id=498260

Mißbrauch Behinderter – Ein Fall, der Fragen aufwirft

Posted in Gesellschaft, Justiz, Kriminalität, Menschenrechte, Pädagogik, Psychologie by dierkschaefer on 3. Mai 2014

»Der 14-jährige Tobias gab seiner Mutter nach einem Vormittag mit einem Betreuer zu verstehen, dass sexuelle Handlungen vorgefallen waren – aber die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs ein und verzichtete auf eine Anklage«[1].

Hier nur kurz die Falldarstellung, wie sie sich aus dem Zeitungsbericht ergibt, Zitate in kursiv:

Tobias kann nicht sprechen. Er versteht, was man ihm sagt, verständigt sich aber nur mit Lauten, den Händen, den Augen und einem Sprachcomputer. Als seine Mutter an diesem Vormittag zurückkam, wollte er ihr zeigen, was er gelernt hatte. Er sah sie an, dann griff er sich zwischen die Beine und rieb durch die Hose an seinem Geschlechtsteil, ging zum Betreuer und fasste auch ihm in den Schritt. „Tobias hat mich strahlend und stolz angesehen“, sagt die Mutter. Er habe das als Spiel begriffenbis die Mutter das „Spiel“ unterbrach. Tobias verstand nicht und fing an zu weinen.

 

Die Mutter schaltete die Polizei ein und erhob Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wusste nicht so recht mit Tobias’ Behinderung umzugehen und beauftragte eine Rechtspsychologin, die den Jungen einschätzen sollte. Gute zwei Stunden beobachtete sie ihn – ohne ihn nennenswert zu testen. Die meiste Zeit spielte er mit ihrem Handy. Danach sprach sie nochmals mit der Mutter und fällte ihr schriftliches Urteil auf knappen neun Seiten: Tobias könne wegen der geistigen Behinderung „keine verlässlichen Angaben“ machen.

Cornelia Orth, selbst Gutachterin und im Vorstand der Sektion Rechtspsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (sagt): Fünf- bis zehnmal so viele Seiten, umfassendere Erörterungen und Vergleichsproben wären nötig für eine schlüssige Begründung, warum Tobias nicht aussagetüchtig sei – das nämlich sei sehr selten. Und bei geistig Behinderten müsse man den Anspruch senken. „Es ist ähnlich wie mit kleinen Kindern“. Zeit aber haben sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Rechtspsychologin genommen. Deren dünne Beurteilung reichte der Behörde schließlich, um auf eine Anklage zu verzichten – trotz all der Hinweise auf einen möglichen Missbrauch.

Soweit der Fall, und nun zu den Fragen

1. Die Justiz

Hier wurde die Sorgfaltspflicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat den bequemen Weg gewählt, einen komplizierten Fall vom Tisch zu bekommen. Sie war nicht in der Lage oder nicht willens, die Dürftigkeit des Gutachtens zu erkennen. Genauer noch: Sie hat von Beginn an, schon bei der Auswahl der Gutachterin, sachunangemessen entschieden und nicht erkannt, daß auch ein Mensch mit Behinderung vor dem Gesetz gleich sein sollte, auch wenn es schwieriger ist, mit ihm zu reden. Fremdsprachlern stellt man ja auch einen Dolmetscher, weil dies zu den Grundrechten gehört, nämlich einem Verfahren folgen und sich selbst verständlich machen zu können. Das Denken, nach dem Inklusion Aufwand und Kosten verursachen darf, ist bei dieser Staatsanwaltschaft noch nicht angekommen.

 

2. Die Psychologen/Gutachter

Wer je auf der Suche nach Psychologen oder Gutachtern für spezielle Fallkonstellationen war, kennt das Problem. Man muß sich selber ein Bild zu machen versuchen, wer für den jeweiligen Fall infrage kommen könnte. So kenne ich es von der Suche nach speziell qualifizierten Traumatherapeuten, aber auch von der Suche nach Therapeuten, die sich mit Menschen mit geistiger Behinderung auskennen. Es gibt nur Selbstauskünfte, aber keine unabhängigen Qualifikationshinweise, verbunden mit der Verpflichtung zu einschlägiger Fortbildung, wie wir es immerhin bei den Fachanwälten haben. Hier ist der Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen aufgerufen, Transparenz zu schaffen[2]. Bis dahin können sich Staatsanwaltschaften und Gerichte darauf berufen, jeden psychologischen Gutachter nach eigenem Gusto für qualifiziert zu halten.

 

3. Nun kommt der heikelste Punkt. Darum eine Vorbemerkung: Nach dem Zeitungsbericht gehe ich davon aus, daß ein Mißbrauch stattgefunden hat und daß er sanktioniert gehört. Daß die Staatsanwalt hier nicht mit der nötigen Sorgfalt ermittelt hat, ist nicht hinnehmbar, ist skandalös. Unabhängig davon ist zu fragen, ob die Mutter nicht für die größere Verstörung gesorgt hat. „Tobias hat mich strahlend und stolz angesehen“, sagt die Mutter. Er habe das als Spiel begriffen … Es wäre in einem Fall wie diesem vielleicht besser gewesen, sie hätte es dabei belassen und der Lebenshilfe einen Hinweis auf ihren ehrenamtlichen Helfer gegeben.

Was mir wichtiger erscheint ist die Frage, wie wir als Gesellschaft, wie wir in den Familien mit der Sexualität von Menschen mit Behinderung umgehen. Das wird besonders schwierig, bei geistigen Behinderungen. Da können wir nicht ohne weiteres „Beglückungsprogramme“ starten. Schwierig aber auch bei Menschen mit Behinderungen, die von ihrer Mobilität her nicht in der Lage sind, ohne Hilfe sexuelle Befriedigung zu erfahren, dazu gehört auch die Finanzierbarkeit sexueller Dienstleistungen. Es scheint uns noch nicht hinreichend bewußt zu sein, daß wir von solchen Menschen eine Art Zwangszölibat erwarten, obwohl auch sie ein Recht auf sexuelle Erfüllung haben[3], denn dieses Recht gehört zu den Grundrechten, niedergelegt in der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung: „Life, Liberty and the pursuit of Happiness“. „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen wurden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, darunter Leben, Freiheit und das Bestreben nach Glückseligkeit.“[4] Diese Frucht der Aufklärung stieß und stößt zwar immer noch auf den Widerstand von Religion und Kirche, doch das sollte uns nicht abhalten, sie einzufordern, auch für Menschen mit Behinderung, soweit diese es wollen.

 

 

[1]http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/rechtspsychologin-keine-verlaesslichen-angaben-page2-id9296135.html

[2]Unabhängig davon: Hat man schließlich einen vermutlich qualifizierten Menschen gefunden, so stößt man oft (meist?) auf eine Warteliste von bis zu zwei Jahren.

[3] Helmut Jacob, Dierk Schäfer, Unfreiwillig im Zölibat, wird demnächst veröffentlicht.

[4] Hervorhebung vom Verfasser