Dierk Schaefers Blog

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Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen,

man kann sich noch so sehr bemühen, ihn am Bordstein abzustreifen, – wenn man wieder ins Auto steigt, riechen es die Mitfahrer.[1]

So ging es mir, als ich den Beitrag von Landesbischof Meyns im Pfarrerblatt[2] las. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, doch warum stinkt es weiterhin?

Mag ja sein, dass ich eine besonders empfindliche Nase habe. Mein Unterordner „Miss­brauch“ umfasst 997 Dateien und acht Ordner. Dazu kommen noch 299 Dateien und ein Ordner im Ordner Kriminalität. Ich kann ins Detail gehen, will mich aber auf die große Linie beschränken.

Falls das mit dem Hundedreck zu anrüchig sein sollte, will ich einem anderen Vergleich folgen. „Es steht ein Elefant im Raum“ nennt man neuerdings das Phänomen, wenn ein Phänomen wie in gehei­mer Übereinkunft nicht wahrgenommen wird.[3] Ich werde also die Elefanten (Plural) benennen, wobei sich der Tiervergleich nicht durchgängig bewährt.

Photo, Dierk Schäfer

Der erste Elefant ist die Verjährung,

der zweite die Kirche als Richter in eigener Sache,

der dritte die Entschädigung und schließlich

der vierte, die biologische Lösung.

Zum ersten Tierle, die Verjährung:

Es hat zweierlei Natur, eine juristische und eine theologische und beide haben ein Aber.

Zur juristischen Natur schrieb ich vor einiger Zeit (der Elefant steht ja schon länger im Raum):

 „Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung.“-

Und nun das Aber: „Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkin­dern, den Misshan­delten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepubli­kanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungs­rechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[4] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Ver­brechen reicht von deutlicher Benach­teiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschen­rechtsverletzun­gen. Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.[5] Zur Monstrosität und dem verweigerten Rechtsfrieden:[6]

Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten[7], bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkin­der­sache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Ver­brechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechts­frieden wieder herzu­stellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen. … Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflich­tungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betrof­fenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen. – (Kommentar von Uwe Werner: „Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
Jeden Satz kann ich unterschreiben und ist bezeichnend für unseren jahrelangen Kampf mit Staat und Kirchen,“)[8]

Die Stärke der Stellung kirchlicher Einrichtungen wurde in einem juristischen Gutachten deutlich: »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«[9]

Zur theologischen Natur des Tieres

Auch diese Natur des Elefanten wird beschwiegen[10], dabei wäre es gerade für Theologen ange­mes­­sen, darauf einzugehen. Doch Meyns steht damit nicht allein[11]. Auch Bischof Bätzing fand „Kein Wort dazu, dass eine Kirche, die mit ewigen Werten unterwegs ist, sich nicht auf Verjährung berufen sollte.“[12] Dazu ein Comic.[13]

Wenn ich von „Theologen“ schreibe, meine ich auch unsere Fakultäten. Mir ist nicht bekannt, dass Misshandlung und Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen dort thematisiert würde.[14]  An der evangelischen Fakultät Tübingen zeigte man sich desinteressiert an den Aufzeichnungen von Johannes Lübeck über den „Bodelschwingh Clan und seine unrühmliche Geschichte“, zu der ja immerhin in unserem Zusammenhang das Lager Freistatt zählt.[15]

Der zweite Elefant: Richter in eigener Sache

Herr Kronschnabel twittert: „DAS Thema fehlt bei Meyns völlig, wird aber von allen Opfern als Sauerei empfunden.“ Stimmt. Meyns umgeht den Elefanten. [16]

„Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angeb­liche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinar­gericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!“[17]+[18]

„Soweit es um einen Betroffenenbeirat geht, ist festzustellen, dass Aufgabe der Kommission ist, die Frage von Anerkennungsleistungen zu prüfen. Die Ordnung, die von der Konfödera­tion dafür verabschiedet wurde, sieht einen Betroffenenbeirat nicht vor. Wenn es darum gehen soll, unabhängig über die Frage der Betroffenheit einzelner Personen hinsichtlich sexuali­sierter Gewalt in der Kirche zu entscheiden und die Höhe der Anerkennungsleistung festzu­legen, sehe ich keine Notwendigkeit eines Beirates[19]“ … „Zunächst ist festzustellen, dass es nicht in der Entscheidungsmacht eines Mitgliedes der Unabhängigen Kommission, sei es auch deren Vorsitzender, steht, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird“.[20]

„Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats an den Kirchensenat, Rote Reihe 6, 30161 Hanno­ver, wenden. Der Kirchensenat entscheidet abschließend.“[21]

Uns fehlt eine staatliche, staatsanwaltschaftliche Aufklärungskommission wie anderswo.

„Schön und gut, wenn die Kirchen den sexuellen Missbrauch durch ihre Mitarbeiter aufklären wollen; besser wäre es, sie würden das den Staatsanwälten für Sexualdelikte ermöglichen. Schön und gut auch, wenn die Kirchen von „schmerzhafter“ Aufarbeitung sprechen, die sie jetzt betreiben würden; besser wäre es, die zuständigen Institutionen des Rechtsstaats könnten sich dazu ihre eigene Meinung bilden.“[22]

„Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden. Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisie­rung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusam­mensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten proto­kolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffent­lich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. [Der externen Fachperson sind] Täterna­men zur Kenntnis zu geben, diese wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtakti­vität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwär­zung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.

Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseel­sorge auszu­wählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.

Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.“[23]

Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei „selbstverständlich Auf­gabe der Justiz und nicht der Kirche“, erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert – und verlangte Akteneinsicht. Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwik­keln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. „Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind.“ Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln.[24]

Zum dritten Elefanten: Entschädigung

Dieser Elefant ist interessant. Denn die meisten Medien berichten bei allen Finanzleistungen an Geschädigte von „Entschädigungen“, dabei sollen es explizit keine sein, sondern nicht einklagbare Anerkennungsleistungen, ohne jeden Rechtsanspruch. „Dazu ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Schadensersatz handelt, sondern um eine Anerkennungsleistung, über die die Kommission zu entscheiden hat. Dies mag ihnen spitzfindig erscheinen, ist aber insoweit schon ein Unterschied. Denn beim Schadensersatz wären alle, materiellen wie immateriellen, Schäden zu ersetzen.“[25]

„Während der Abschlusspressekonferenz stellte ein Journalist dann auch die Frage, die wahr­scheinlich allen auf der Zunge liegt: Warum es nach zehn Jahren nicht möglich sei, Entschädi­gungen zu zahlen und es nun weiterhin bei Anerkennungszahlungen bleibe.

 „Das hängt damit zusammen, dass wir im Rechtsrahmen unseres Landes bleiben und die Hürde für die Betroffenen eben so gering halten wollen wie möglich. Entschädigung bedeutet Schadensersatz, dafür gelten Standards, die sind in unserem Land sehr hoch, da braucht es eine Beweispflicht, da braucht es Verfahren, da braucht es gerichtliche Festlegungen, das alles wollen wir nicht, wir wollen es den Betroffenen nicht zumuten. Und viele könnten ein solches Beweisverfahren ja niemals antreten, weil die Täter verstorben sind, weil die Unterlagen nicht zugänglich sind oder gar nicht vorhanden sind. Also, das ist der Grund, weshalb wir sagen, wir bleiben in diesem System von Anerkennungsleistungen und können nicht in ein – sozusagen – Schadenssystem einsteigen.“[26]

Und so sucht man den Begriff Entschädigung/Entschädigungen im Text von Meyns vergeb­lich. Doch wer Klartext spricht, hat Erfolg: „Wird ja noch schöner, wenn man mir ständig die zu verwendende Tonart vorschreiben will. OHNE meine Tonart wären alle mit den lumpigen 5000,- abgefickt worden, die ausgereicht wurden! ‚Was würden Sie verlangen, wenn Ihr Sohn von Ihren Betbrüdern gefickt worden wäre, Bischof?‘ Meister hielt schlau­erweise seine Fresse, aber ‚meine‘ Männer …  bekamen 14.500,- und mehr. Und ihr lallt mich wegen lieber Töne voll? Was ist mit euch los? Mein Ton sorgte für 14.500,- bis 31.000,-!“[27]

„Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? … Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben!“[28]

Der vierte Elefant Ist ein Abkömmling vom dritten, die biologische Lösung.

Nur die Opfer sehen ihn: „Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle … Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzu­warten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.

Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, … An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwech­selt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.

Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen ‚Kirchendienern‘ wehrlos ausgeliefert waren.

Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufar­beitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.

Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen. Diese Lebensqualität ist keine.“[29]

Schon vor 12 Jahren habe ich die „lange Bank“ genannt. Ich schrieb über ein abzuschlie­ßendes „Freeze-Abkommen“ „Was ist das? Die ehemaligen Heimkinder bangen, ob sie ihre Entschädigung noch erleben werden. Dies wird genährt durch die Verfahrensdauer und manche kolportierten Äußerungen, man wolle durch die biologische Lösung so mancher Fälle Geld sparen. „Freeze“ wäre das Einfrieren der Ansprüche (wenn nicht der juristischen, so doch der moralischen nach Recht und Billigkeit) auf den Zeitpunkt des Beginns des Runden Tisches. Damit geht der Entschädigungsanspruch im Fall des Todes des Betroffenen auf seine Erben über. Dann wäre wenigstens das Mißtrauen aus dem Verfahren draußen, zügiges Vorgehen aber dennoch geboten – und möglich, wie meine Verfahrensvorschläge vom April 2009 belegen.

Doch ich fürchte, die Sache der Kindesmißhandlungen in den Heimen wird weiter auf die lange Bank geschoben werden.[30]

Und hier legen die Elefanten verständnisvoll ihre Rüssel übereinander.

Doch noch kurz zum Runden Tisch, den Meyns erwähnt: Er schreibt von einem langen Lern­weg: „Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema sexua­lisierte Gewalt begann 2009. Damals beteiligten sich EKD und Diakonie Deutschland gemeinsam mit der ka­tholischen Kirche, der Caritas, anderen Wohlfahrtsverbänden, Bund, Ländern, Wissenschaftlern und Betroffe­nen an dem von der Bundesregierung initiierten Run­den Tisch ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jah­ren‘. Auf Grundlage der 2010 beschlossenen Empfeh­lungen wurden 2011 mehrere Fonds gebildet, an die ehemalige Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Heimen der Behinder­ten­hilfe und stationären Einrich­tungen der Psychiatrie Anträge für Anerken­nungs-, Renten­ersatz-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen stel­len konnten. Im Ergebnis wurden auf diesem Wege bis zum Auslaufen der Antragsfrist Ende 2018 knapp 500 Mio. € an 40.000 ehemalige Heimkinder in West- und Ostdeutschland vergeben. Die Kirchen beteiligten sich mit einem Drittel an den Kosten.“

Eine Erfolgsgeschichte? Ganz wie man‘s nimmt. Wenn man die Geschichte verfolgt hat, kann man die Frage bejahen. Für Staat und Kirche war sie sicherlich ein Erfolg. Doch der Runde Tisch Heimerziehung war ein von Beginn an eingefädelter Betrug.[31] Untrennbar verbunden ist dieser Erfolg mit dem Namen einer Pfarrerin: Antje Vollmer. Meine Beurteilung ihrer Rollen­performance mag verdeutlichen, wie ich die Verhandlungs- und Hinhaltetaktik der Kirchen sehe, den Beitrag von Landesbischof[32] Meyns inbegriffen.[33]

So viel zu den Elefanten.

Ganz am Beginn schrieb ich: „Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen“. Wie bekommt man in los? „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden. Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbre­chen gestanden, die Misshand­lungen, die Miss­bräuche und die Demütigun­gen, die in kirch­lichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem ver­hindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklä­rung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.“[34]

Es wird wohl weiter stinken.[35]


Fußnoten

[1] Dieser Beitrag erschien gekürzt im Deutschen Pfarrerblatt in der Augustausgabe als „Leserbrief“ auf den Seiten 507ff. Hier lesen Sie die vollständige Version.

Für unlogische Schriftgrößendifferenzen, auch für unmotivierten Fettdruck, bitte ich um Entschuldigung und verweise auf die unzulängliche Software.

[2] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=5444&cHash=695ff21a4cb9495d4c4674207973cccc

[3] Christian Meier gebraucht in der FAZ vom 5. Juli 2022 auf Seite 1 den treffenden Begriff vom „großen anwesenden Abwesenden“. Ich will beim so schön bildhaften Elefanten bleiben.

[4] http://heimkinderopfer.blogspot.com/

[5] Beide Zitate aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[6] „Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwalt­lichen Vollmachten durchringen können. … Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/01/29/das-netzwerk-nicht-nur-klerikaler-kinderschander/

[7] Wie in anderen Ländern, z.B. Irland.

[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[9] [Das Gutachten] stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.

Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.

Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.

Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechts­ver­letzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.

[10] Zum Schweigen der Hirten  https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/11/26/das-schweigen-der-hirten1/ gesellt sich das Schweigen der Herde https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kommentar-Schweigen-der-Hirten-Schweigen-der-Herde,missbrauch2330.html und auch die Kirche hüllt sich in Schweigen https://www.publik-forum.de/Leben-Kultur/das-lange-schweigen-der-kirche . Das Schweigen begegnete mir zum ersten Mal als Schweigen der Kollegen. Auf meinen Essay „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“ im Pfarrerblatt, Heft: 5/2010, hat keiner von ihnen reagiert. https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98

[11] Ohnehin: Die Elefanten werden „ökumenisch“ übersehen, sie stehen nicht nur im Meyns‘chen Darkroom. Ich unterscheide hier also nicht systematisch zwischen katholischen und evangelischen Missetaten und deren Vertuschung.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/04/ein-abgrund-von-perfidie/

[13] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=4977&cHash=e704d52f21fe48b54a7b6ecd00ae2b31

[14]„Die @WWU_Muenster hat diese Woche eine Studie zu sexuellem #Missbrauch im Bistum #Münster vorgestellt. Ich habe mir die Studie angeschaut. Mir fiel auf, dass auf 594 Seiten die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Münster mit keinem Wort erwähnt wird.“ https://eulemagazin.de/beistand-oder-bystander-die-latdh-vom-19-juni/

[15] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf   

[16] Hier muss ich nachträglich einen Link einfügen. Er verdeutlicht den kirchlich-hoheitlichen Umgang mit den Geschädigten. Landesbischof Meyns wird auch erwähnt: https://www.br.de/nachrichten/kultur/ekd-gruendet-forum-zur-missbrauchsaufarbeitung-in-kirche-und-erntet-kritik,T4BpqZr

[17] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[18] „Sehr geehrter Herr Teetzmann, … Die Mitglieder der UKO sind (teils mehrfach) ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig! Dann von unabhängigen Personen zu sprechen ist abenteuerlich. So werden das auch alle Betroffenen weiterhin sehen; werden die Kommissionsmitglieder als Richter in eigener Sache ansehen.“ Mail an uko.konfoederation@evlka.de

[19] Meyns schreibt: „nach dem Rücktritt von fünf Mitglie­dern und unlösbaren Konflikten zwischen den übrigen sieben wurde deutlich, dass die Konzeption des Betroffenenbeirates nicht funktio­niert hat.“

Wie unabhängig die von der Kirche ernannten Mitglieder sind, dürfte schon deutlich geworden sein. Dazu noch einige Zitate:

 „Die Mitteilung verweist auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden.“ „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.“ Die Betroffenen sehen das anders: „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer Erklärung von vier Beiratsmitgliedern. Sie wehren sich gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde. … Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der auch Mitglied im Beauftrag­tenrat der EKD ist, sieht Fehler der evangelischen Kirche bei der Betroffenenbeteiligung zur Aufarbeitung von Missbrauch und hält einen Neustart für notwendig.“

https://www.evangelisch.de/inhalte/186042/11-05-2021/missbrauch-ekd-setzt-betroffenenbeirat-vorlaeufig-aus

[20] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[21] Mail von uko.konfoederation@evlka.de vom 13. Mai 2013

[22] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[23] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[24] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[25] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[26]https://hpd.de/artikel/katholische-kirche-uebertrifft-sich-ihrem-zynismus-selbst-18532

[27] Aus einem Mail an mich vom 24.11.2021

[28] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[29] Mit Hinweis auf: Mittwoch, 16.06.2021, Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers, Uhrzeit:  21:15 Uhr.

[30] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/

[31] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/

[32] Wer über den „LANDESbischof“ stolpert: Tempi passati, aber nicht für kirchliche Träume: „Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_in_Braunschweig

[33] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[34] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[35] Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.

Das Netzwerk nicht nur klerikaler Kinderschänder

… aufgedeckt von einer privaten Recherchegruppe, wird, endlich, morgen in der Süddeutschen Zeitung vorgestellt.

Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwalt­lichen Vollmachten durchringen können. Die private Recherchegruppe, ich habe ihr den Namen SoKo-Missbrauch gegeben, hat das getan, was der Staat gescheut hat. Sie lieferte die Fallstudie eines organisierten Verbrechens.

Installation des Künstlers Eckhard Kowalke[1]

Die Recherchegruppe teilt dazu ein „Vorläufiges Resümee“ mit.

Zitat:

I. Soweit uns berichtet wurde, lässt sich die Mehrheit aller Vorfälle auf die Fünfzi­ger, Sechziger und Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts beschränken. Diese Beschränkung dient nur der Vereinfachung der Unter­suchung und unserer Überlegungen. Dass davor und danach sexuelle, psy­chische und physische Gewalt an den Kindern im Untersuchungsraum (Werdenfelser Land, Pfaffenwinkel, Alpen­vor­land) verübt wurde, nicht nur in den von uns untersuchten Institutionen, liegt auf der Hand. Wir verbinden nur beschreibend die Spitzen einiger Eisberge, das gesamte Gebirge ist noch nicht in den Blick genommen. Noch wissen wir wenig über andere Heime der Niederbronner Schwestern[2] im süddeutschen Raum. Speyer dient uns vorläufig als Modell zur Beschreibung der Vorgänge in Oberbayern, wo derselbe Nonnenorden sein Geschäftsmodell betrieb.

Wir entschieden uns, auch um den Untersuchungsumfang einzugrenzen, für eine Zeitspanne, die gesetzt ist mit der Öffnung und Schließung des Heimes des Paritäti­schen Wohlfahrtsverbandes[3] in Feldafing von 1952 bis 1972, dessen Erzieher die ihnen anbe­fohlenen Heiminsassen folterten, sie finanziell und sexuell ausbeuteten und die von dem zu beschreibenden Netz von Misshandlung und Missbrauch auch selbst in sexueller und sadistischer Weise profitierten.

II. Beteiligte/verstrickte Täter-Institutionen:

  1. Das Kloster Ettal;
  2. Das Stadtjugendamt München;
  3. Die Kinderheime der Stadt München in Oberammergau: das Hänsel- und Gretelheim und das Rotkäppchenhaus;[4]
  4. Die Villa Maffai in Feldafing, ein Heim für lernschwache Kinder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes;
  5. Die Pfarrei in Feldafing (Pfarrer Otto Öhler);
  6. Das Salesianum in München (Pater Kaindl, Pater Koch, auch andere);
  7. Die Regensburger Domspatzen (Leitung Georg Ratzinger);
  8. Das Kinderheim in der Engelsgasse 2 in Speyer;
  9. Das bischöfliche Ordinariat in der Engelsgasse gegenüber;
  10. Die Verwaltung/Zentrale des Bayerischen Paritätischen Wohlfahrts­verbandes von 1952 bis 1972 und darüber hinaus.
  11. Das Kolping-Heim in Vilshofen (Pater Kaiser, Pater Limmerick)
  12. Jugendwerk Birkeneck der Herz-Jesu-Missionare

III. TäterInnengruppen[5]:

  1. Mönche aus Ettal, womöglich auch aus anderen Benediktinerklöstern;
  2. Nonnen in Oberammergau und Speyer, die Niederbronner Schwestern vom göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern);
  3. Dispatcher im Münchner Stadtjugendamt, Pädophile im Amt?
  4. Fast das gesamte Heimpersonal in Feldafing;
  5. Der Dorfpfarrer Otto Öhler von Feldafing, die Pfarrerkollegen aus dem Umkreis;
  6. Klerikale Sextouristen im Werdenfelser Land, unter ihnen Pater Hermann Schartmann;
  7. Lokale Politprominenz in Speyer und Dorfnomenklatura in Oberammergau;
  8. Kleriker im Umkreis der Regensburger Domspatzen.
  9. Klerikales Erzieherpersonal in Birkeneck und Vilshofen.

IV. Opfer:

  1. Kinder aus den Oberammergauer Heimen
  2. Kinder aus dem Feldafinger Heim des Paritätischen Wohlfahrtsver­bandes
  3. Kinder aus uns noch nicht bekannten Heimen
  4. Jugendliche in Vilshofen und Birkeneck.

V. Kammern und Orte des Schreckens im Einzelnen 

1. Die Vorfälle von Feldafing: Gewalt, Folter und die ritualisierten Formen sexueller Gewalt stehen im topografischen Zentrum der uns geschilderten Verbrechen und verweisen auf mehrere Orte. Der Keller des Heims und die Sakristei der alten Dorfkirche sind Zentrum einer abartigen Parallelwelt. Das Werdenfelser Land sehen wir als Zielgebiet eines klerikalen Sextourismus. Nicht nur Mönche und Priester der Umgebung, auch aus der Mitte Deutschlands reisen Kleriker an, z.B. der Marist[6] Hermann Schartmann aus Köln, dort Pfarrer der Herz-Jesu-Gemeinde.

2. Das Münchner Stadtjugendamt begreifen wir als Mittelpunkt eines, wie wir vermuten, Pädophilennetzes, von wo aus entsprechend „geeignete“ Kinder, oft aus prekären Familienverhältnissen und schon misshandelt und missbraucht, vorgemerkt und vorangekündigt und mit Insider-Informationen nicht nur nach Feldafing weiter­gereicht wurden, natürlich auch in andere Heime, darunter in die beiden Ober­ammergauer Heime. Ein Amt als Platzanweiser der ihm Anvertrauten? Unsere Recherchen lassen diese Vermutung zu.

3. Das Besucherzimmer im Oberammergauer Hänsel- und Gretelheim ist nach unseren Recherchen Ziel von Mönchsbesuchern aus Ettal, aber auch von Ange­stellten des Münchner Sozialreferats. Reiner Edenhofer, Betroffener aus Oberam­mergau, berichtet darüber. [7]

4. Der Schlafsaal in Regensburg, wo während der Ferien auch Kinder aus Felda­fing hingeschickt wurden, und hochprominente Theologen übergriffig wurden. N. L. wird nicht das einzige Opfer gewesen sein.

5. Die Folterkeller/Verliese des Klosters Ettal, wohin Heimkinder aus umliegenden Heimen während der Ferien transportiert wurden. Nonnen fungierten als Schlepperinnen und schafften Heimkinder, z.B. aus Feldafing herbei, um den Mönchen, die während der Ferien fehlenden Internatsinsassen durch Heimkinder zu ersetzen, die gegen Bares die Stiftungskassen ihres Ordens aufzu­füllen hatten.

6. Unterstützt bzw. als symbolisch zu betrachtender Protagonist zusammen gehalten werden diese Zusammenhänge von klerikalen Sextouristen wie dem Maristenpa­ter Hermann Schartmann, der nach unseren Recherchen allein aus unseren näheren Bekanntenkreis mindestens fünf Kinder über Jahrzehnte hinweg atta­ckiert hat, in Oberammergau unseres Wissens mindestens fünf, in Speyer wohl ebenso viele, ein letztes Opfer 1984 in Speyer. Er wird nicht der einzige Sex-Tourist gewesen sein. Dieser Tourismus funktionierte unter aktiver Teilhabe der Niederbronner Schwestern, die in Oberammergau und in Speyer (und natürlich auch an anderen Orten). Sie betrieben Pro­stitution initiativ und aktiv und kas­sierten dafür Geld. Für Patres stand in Oberam­mergau ein Gästehaus zur Verfügung. So kam Schartmann aus Köln von der Herz-Jesu-Gemeinde, fuhr nach unseren Recherchen mehr als dreißig Jahre immer auf der gleichen Route gen Süden und machte dort Halt, wo etwas ging und er nur bezahlen musste: Von Speyer und Oberammergau wissen wir dies, es werden noch andere Orte und Heime gewesen sein.  

VI. Grobfazit: München liefert, Feldafing unter anderem verteilt, Nonnen trans­portieren und kassieren vornehmlich von Klerikern. Die Speyrer „Preisliste“[8] mag als Maßstab dienen. Regensburg ist nur eine Luxus-Spielart des Ettaler Kellers. Pointiert: Oberammer­gau und Speyer sind im eigentlichen Sinn nicht als pädagogische Wirkungsstätten zu betrach­ten. Dort ist Erziehung Mittel und Camouflage zu dem Zweck, die Ordens­kassen zu füllen. Die eifrigsten Klienten sind Kleriker, aber auch lokale Nomenklaturen sind in diesen Heimen gern gesehene und erbetene Gäste/Freier. Nicht zu vergessen: Das Feldafinger Heimpersonal missbraucht und kassiert und ist an der Weitergabe der Kinder zu sexuellen Zwecken zur Gänze beteiligt.

Ein wichtiges, neues Forschungsfeld der Zeitgeschichte ließe sich aus den bishe­rigen Ausführungen ableiten: Die enormen Summen, die durch Prostitution in einem noch zu definierenden Zeitraum (1952-1972?) abgeflossen sind, lassen sich nun durch K. Os. Blätter aus dem von ihm so genannten „Kinderbuch“ mit annähernder Wahrscheinlichkeit hochrechnen und für Forschungszwecke vorläufig definieren. Um endgültige Gewissheit über die Zahlen zu gewinnen wäre es erforderlich, das Archiv zu eruieren, aus dem die anonyme Sendung kam und Materialien, sprich: alle so genannten „Kinderbücher“ zu beschlagnahmen und auszuwerten. So wären die Summen zu ermitteln, die die Nieder­bron­ner Schwestern durch Pro­stitution erwirtschaftet haben. Möglicherweise finden sich solche „Kinder­bücher“ auch in Archiven anderer Erziehungsstätten der Niederbronne­rinnen. In einem weiteren Schritt ist dann der Frage nachzugehen, inwieweit dieses Kapi­tal sich in Investitionen verwandelt hat: Die „Transsubstantiation“ von Prostitu­tions­geldern in Stiftungskapital oder nur die Verwandlung von katholischer Geldwäsche in welche Form von Geldanlage auch immer? Ob in diesen Archiven ergänzendes Material aus den Archiven der Nonnen noch verfügbar ist, ist eine spannende Frage. Ebenso: Wie ertragreich hat dieses Kapital bis zum heutigen Tag arbeiten können? 

Passau und Mainz, im Oktober 2020

Vladimir Kadavy und Jörg Jägers

Ende des Zitats

Es bleiben Fragen:

Warum musste privat recherchiert werden?

Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?

Immerhin: Eine Richterin (Andrea Herrmann, Sozialgericht Darmstadt) hat sehr beherzt in einem wegweisenden Urteil das Martyrium eines der Opfer aus der Recherche­gruppe anerkannt und ihm eine Rente nach dem OEG, dem Opferentschädigungs­gesetz zugesprochen. Dieses Urteil wurde – pseudonymisiert – hier im Blog veröffentlicht[9], was zu Aufmerksamkeit führte, die sich auch in den Medien niederschlug.


Fußnoten

[1] Ausstellung in Freistatt: „Eckhard Kowalkes Kunst bewirkt den Dialog“ http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/eckhard-kowalkes-kunst-bewirkt-den-dialog-id12378471.html Aufgerufen: Dienstag, 7. April 2020

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwestern_vom_G%C3%B6ttlichen_Erl%C3%B6ser

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband

[4] beide nun „Marie-Mattfeld-Haus“

[5] Man möge mir das Binnen-I nachsehen. Es handelt sich um ein Zitat.

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Maristenpatres

[7] Seine Website ist seit 7.4.2020 gesperrt. Eine pdf-Datei könnten wir zuschicken.

[8] Bei der „Preisliste“ handelt es sich um eine Seite der handschriftlich geführten Buchungsvermerke – in Foto­kopie, die ein netter Mensch in den Briefkasten von K. O. warf. Sie enthält die Namen von Tätern und die Höhe der für die sexuellen „Dienstleistungen“ gezahlten Beträge. K. O. nennt diese Seite „Kinderbuch“. Er und weitere Kinder werden auf dieser Seite aufgeführt.

[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/

Klare Sprache – ein Interview, das man lesen sollte.

Posted in Justiz, Kinderrechte, Kriminalität by dierkschaefer on 31. März 2014

Hier nur zwei Passagen zur Verjährung von Sexualdelikten an Kindern:

Wir können es in einem Gedankenexperiment verdeutlichen: Wenn ein Opfer
von einem Mann für 50 Jahre ins Koma geprügelt wird. Warum soll das Opfer
nach 50 Jahren, wenn es erwacht, nicht mehr das Recht haben, diese Tatsache
zur Anzeige zu bringen?

Nach Auffassung von netzwerkB zeigt sich klar, dass bei sexualisierter
Gewalt das Nicht-Erinnern Teil des Verbrechens ist. Auch wenn der Täter
diese Verjährung nicht intentional erzwingen wollte, so war die
Verdrängung des Betroffenen aufgrund der schweren Schädigung doch Teil
seiner Tat. Zu deutsch: Er wusste bei der Straftat, dass er den Betroffenen
in seiner prinzipiellen Freiheit beschädigt.

Die rückwirkende Abschaffung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt
gegen Kinder lehnt der Gesetzgeber mit der Begründung ab, dass sich die
Täter/innen auf das Gesetz verlassen können sollen. Die Täter/innen
also, die bereits zum Zeitpunkt der Ausübung ihrer Straftaten wussten,
dass sie das Gesetz brechen – dieses also bewusst taten –, die sich
dadurch aber in den meisten Fällen nicht von Wiederholungen abhalten
ließen, notorische Gesetzesbrecher also, sollen darauf vertrauen können,
dass der Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und sie nicht rückwirkend für
ihre Straftaten zur Rechenschaft zieht.

Den Betroffenen dagegen, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv
verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer
beeinträchtigt sind, kann offenbar zugemutet werden, dass der Rechtsstaat
die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als
nicht geschehen betrachtet bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung
nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“, das ist der sogenannte
Rechtsfrieden.

http://netzwerkb.org/2014/03/31/das-volk-spricht-hier-eine-klare-sprache/