Die Rundfunkanstalten – Eine kriminelle Vereinigung?
Klare Antwort: Nein! Sie nutzen nur rücksichtslos den Rechtsraum, den ihnen der Gesetzgeber eingeräumt hat.
Sind die Parlamentarier eine kriminelle Vereinigung? Klare Antwort: Nein! Denn die Abgeordneten sind regulär gewählt und ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet, also nicht unbedingt uns. Alles ehrenwerte Gesellschaften also und es wäre Rufschädigung, sie in Verbindung mit gewissen italienischen ehrenwerten Gesellschaften zu bringen.
Die Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und DLF) kassieren ganz legal, egal wie der Einzelfall liegt. Da gibt es doch tatsächlich Menschen, die mit ihrem Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze für Hartz-IV liegen. Also haben sie keine Sozialhilfe beantragt. Liegen sie aber gerade um soviel über der Bedarfsgrenze, daß sie Rundfunksteuer zahlen könnten, müssen sie zahlen.
Wer aber unter der Bedarfsgrenze liegt und sich bisher gescheut hat, Sozialhilfe zu beantragen und folglich keinen Grundsicherungsbescheid hat, der muß entweder zahlen oder aber seine Scheu überwinden und Stütze beantragen, damit im Falle der Befreiung von der Zwangsabgabe die Sozialleistungen mit der Rundfunksteuer verrechnet werden können. Damit verwandelt sich »die staatliche Hilfe in einen Obulus für den öffentlich rechtlichen Rundfunk“. So lesen wir es heute in der FAZ auf Seite 41 unter der Überschrift »Alle müssen zahlen. Ganz einfach«
Der Justitiar des SWR findet das in Ordnung. Stimmt ja auch, denn unsere ehrenwerten Politiker haben den ehrenwerten Rundfunkanstalten das Recht gegeben, auf die Scham derer, die den Gang zum Sozialamt scheuen, keine Rücksicht zu nehmen. Achtung von Menschenwürde sieht anders aus.
Nur die Obdachlosen sind besser dran. Wer keinen festen Wohnsitz hat, kann von den Rundfunkanstalten nicht abGEZockt werden.
Am besten nur unter Vorbehalt zahlen!
Inzwischen gibt es ein Gutachten, das die Zwangsgebühren für Funk und Fernsehen für verfassungswidrig hält:
http://www.faz.net/aktuell/oeffentlich-rechtliche-sender-gutachten-neuer-rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig-12039707.html Samstag, 26. Januar 2013
Was tun?
Ich habe der Inkasso-Firma der Rundfunkanstalten, die sich uns zum Hohn auch noch „BEITRAGSSERVICE“ nennt, per Einschreiben mitgeteilt, nur unter Vorbehalt zu zahlen. Das wollen die zwar nicht anerkennen und berufen sich auf die Gesetzeslage. Das ist tatsächlich eine Steilvorlage unserer Volksvertretung. Doch erklärter Vorbehalt ist ein erklärter Vorbehalt. Sollte das BVG wenigstens Teilen des Gutachtens folgen, dann: I want my money back!, wie Mrs Thatcher sagte.
Eine Bauchlandung der Anstalten hätte vielleicht noch mehr Vorteile. Sie könnten dann viel Bauchspeck verlieren. Zu viele Programme, Funkhäuser, Studios, und Regionalbüros. Das Ganze dann schön föderal und damit redundant organisiert, damit möglichst jeder Landesfürst Einfluß nehmen und Aufsichtsratsposten einnehmen oder verteilen kann.
Wenn die abspecken müssen, wird die „Grundversorgung“ für uns alle billiger – und damit im Grunde nicht schlechter.
Also: Am besten nur unter Vorbehalt zahlen!
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