Dierk Schaefers Blog

Es hat Aufsehen erregt, [1] …

Posted in heimkinder, Justiz, Kirche, Kriminalität, Politik by dierkschaefer on 15. Februar 2014

… man beachte die Kommentare.

So zum Beispiel:

Die Betroffenen sind im Besitz eines Beschlusses der betreffenden Kommission der Kirche, die Zahlungen leistete. In diesen Beschlüssen ist detailliert das festgeschrieben, was den Opfern passierte. Täternamen sind benannt. (Noch lebende TäterInnen trauten sich bisher nicht, sich gegen diese Anprangerung juristisch zu wehren. Strafrechtlich sind sie wegen Verjährung nicht mehr zu belangen, aber sie wissen, dass man sie ansehensmäßig öffentlich hinrichtet, wenn sie auch nur husten.)

Wer also aus dem Fonds Heimerziehung oder durch die Kirche Zahlungen „für erlittenes Leid” erhielt, hat prima Unterlagen für die Klage auf Schmerzensgeld vom Staat in der Hand. Überlegenswert ist auch die Klage auf Schmerzensgeld gegen die Institution (das Heim/dessen Rechtsnachfolger), in der die Taten passierten. Dann zeigt sich ganz schnell, wie die Gerichte in der Frage der Zuständigkeit reagieren (wer ist zuständig, die BRD oder das Bundesland, in dem das Heim lag/liegt).

Wir werden eine entsprechende „Probeklage” starten. Mit diesem Vorgehensmuster wickelten wir auch alle Anträge aus unserer Interessengemeinschaft heraus ab. Denn: Ein einmal getroffener Bescheid ist die Grundlage für alle weiteren Forderungen. Aus diesen Überlegungen heraus erhielten „unsere” Leute auch fast identische Summen.


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Sachleistungen für die Seele

Posted in Kinderrechte, Kirche, Kriminalität, Politik by dierkschaefer on 6. Dezember 2013

»Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen bis zum 30. April 2016 die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen«.[1]

 

Sachleistungen – man sieht was Sache ist. Die Seele ist keine, Traumata sind nicht entschädigungsfähig, Schmerzensgeld gibt es nicht.Erst wenn die Seele behandelt wird, entstehen Sachleistungen.

 

Nur gut, daß der Schmerzensmann Jesus nach seiner Auferstehung, kein Schmerzensgeld gefordert hat. Ihm wäre allenfalls der Ersatz von Therapiekosten zugestanden worden. Könnte es sein, daß er die Kirche aus niederen Gründen, nämlich aus Rachsucht gegründet hat? Denen, die Kreuziget ihn! geschrieen haben, ist diese Gründung jedenfalls sehr schlecht bekommen. Doch das ist wohl eher eine abwegige Idee.


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Eschede

Posted in Gesellschaft by dierkschaefer on 3. Juni 2013

Bahnchef Grube: |„Ich werde mich im Namen der Bahn bei den Opfern und ihren Angehörigen für das entstandene menschliche Leid entschuldigen“«

»„Die Radreifen-Technologie war zugelassen und durfte eingesetzt werden“, hat Bahnchef Grube nun im Interview noch einmal bekräftigt (F.A.Z. vom 25. Mai).«

Heute hat er’s getan. Nicht etwa die Opfer und Hinterbliebenen um Entschuldigung gebeten, nein er hat sich selber und die Bahn kraft seiner eigenen Machtvollkommenheit entschuldigt.

Noch Fragen?

»„Das Verhältnis zu den Hinterbliebenen war lange stark belastet“, erklärte Rüdiger Grube im Interview, obwohl doch die Bahn „weit mehr als dreißig Millionen Euro Entschädigung gezahlt“ habe. Richtig ist, dass die Bahn für jeden Getöteten rund 15 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hat (also 1,5 Millionen Euro insgesamt).«

»Udo Bauch, der nach dem Unfall mit dreißig Jahren als Schwerbehinderter erwerbsunfähig wurde, sagte, er habe den Eindruck, er solle sich bei der Bahn dafür entschuldigen, im ICE gesessen zu haben.«

Dieser Artikel erschien heute in der FAZ[1], gerade rechtzeitig zur Selbstentschuldung des Bahnchefs. Was man hier liest, scheint mir typisch zu sein für den Umgang mit Opfern.


Offene Rechtsfragen?

Posted in Justiz by dierkschaefer on 3. April 2013

Da hat jemand – nicht ich – recherchiert.

Ich zitiere.

Gehört ein Schmerzensgeld (hier: Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs) zu den steuerpflichtigen Einkommensarten ? Antwort: nein.

Demgegenüber sind Zinsen aus der Anlage eines Schmerzensgeldes (hier: Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs) einkommensteuerpflichtig und werden sozialhilferechtlich angerechnet. Das haben das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 09.02.2012 – 5 C 10.11 – zum Wohngeld und das Bundessozialgericht durch Urteil vom 22.08.2012 – B 14 AS 103/11 R – zu Hartz IV entschieden.

Ein älterer Erlass der Bundesagentur für Arbeit vom 26.10.2009 wird durch die aktuelle höchstrichtliche Rechtsprechung bestätigt.

Abdrucke des Erlasses und der Pressemitteilungen zu beiden Entscheidungen füge ich bei.

 

1.

Bundesagentur

 

Wissensdatenbank SGB II

Schmerzensgeld als Vermögen

Wissensdatenbank SGB II

§§ 7 bis 13 – Anspruchsvoraussetzungen

§ 12 – Zu berücksichtigendes Vermögen

Schmerzensgeld ist bei Zufluss in der Bedarfszeit nach § 11a Abs. 2 ausdrücklich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. In § 12 findet sich jedoch keine ausdrückliche Privilegierung. Wie ist Schmerzensgeld zu behandeln, wenn es ab dem Folgemonat des Zuflusses zu Vermögen wird bzw. bereits vor der Bedarfszeit vorhanden war, also Vermögen i. S. v. § 12 ist?

Vermögen, das nachweislich aus einer Schmerzensgeldzahlung stammt, ist nicht zu berücksichtigen. Es greift hier die Härtefallregelung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6.

Aufgrund der Herkunft des Vermögens (Entschädigung für einen körperlichen und/oder seelischen Schaden) würde die Verwertung des Vermögens für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte i. S. v. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 bedeuten.

Von der Berücksichtigung ist abzusehen, soweit die leistungsberechtigte Person nachweist, dass das Vermögen (noch) aus einer Schmerzensgeldzahlung stammt. Diese Nachweispflicht ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Zufluss der Schmerzensgeldzahlung weit in der Vergangenheit liegt.

Da die leistungsberechtigte Person nicht zum Verbrauch der Schmerzensgeldzahlung verpflichtet ist, ist im Zweifelsfall mindestens Vermögen in Höhe des ursprünglich an die leistungsberechtigte Person gezahlten Schmerzensgeldes freizustellen.

Hinweise: Bundessozialgericht (BSG)-Urteil vom 15.04.2008 (B 14/7b AS 6/07 R)

Beachte: Die Einkommensprivilegierung gilt nicht für Zinseinnahmen, die im Bedarfszeitraum zufließen.

Veröffentlicht: 26.10.09

WDB-Beitrag Nr.: 120044

Bundesagentur für Arbeit Stand 15.08.2011

 

2.

BSG

 

Bundessozialgericht

 BUNDESSOZIALGERICHT – Pressestelle –

Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel

Tel. (0561) 3107-1, Durchwahl -460, Fax -474

e-mail: pressestelle@bsg.bund.de

Internet: http://www.bundessozialgericht.de

 

Kassel, den 23. August 2012

Terminbericht Nr. 43/12 (zur Terminvorschau Nr. 43/12)

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 22. August 2012.
1) Das beklagte Jobcenter hat in der mündlichen Verhandlung die Revision zurückgenommen, soweit sie die Kläger zu 2 bis 4 und hinsichtlich der Klägerin zu 1 den Zeitraum ab Januar 2006 betraf.
Soweit die Revision aufrecht erhalten wurde, wurde das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das LSG zurückverwiesen.
Der Beklagte hat die der Klägerin zu 1 zugeflossenen Zinseinkünfte aus der Schmerzensgeldzahlung zu Recht als Einkommen berücksichtigt. Die im SGB II normierte Freistellung von Schmerzensgeld beim zu berücksichtigenden Einkommen erstreckt sich nicht auf die aus Schmerzensgeldzahlungen erzielten Zinsen. Zum einen hat das BSG schon in anderem Zusammenhang entschieden, dass Kapitalzinsen auch dann nicht als sonstige zweckbestimmte Einnahmen von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen sind, wenn es sich bei dem verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt. Der Rechtsprechung des BGH ist zudem zu entnehmen, dass der Einsatz der aus dem Vermögensstamm fließenden Früchte nicht als besondere Härte eingestuft werden kann. Vergleichbare Wertungen, die jeweils zwischen Kapital und hieraus erzielten Zinsen unterscheiden, liegen auch der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG zugrunde.
Eine Entscheidung in der Sache kam nicht in Betracht, weil das LSG – aus seiner Sicht folgerichtig – zum Verschulden iR des § 45 SGB X keine Feststellungen getroffen hat.
SG Aachen – S 23 AS 2/08 –
LSG Nordrhein-Westfalen – L 20 AS 22/09 –
Bundessozialgericht – B 14 AS 103/11 R –

 

3.

BVerwG

 

Pressemitteilung Nr. 12/2012

BVerwG 5 C 10.11

09.02.2012

Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld sind bei der Wohngeldberechnung als Einkommen zu berücksichtigen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass bei der Berechnung, ob und wie viel Wohngeld einem Antragsteller zusteht, dessen Zinseinkünfte auch dann als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aus angelegtem Schmerzensgeld erzielt wurden.

Der Kläger, der eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente von 698 € erhält, beantragte bei der Beklagten die Gewährung von Wohngeld. Diese lehnte den Antrag unter Hinweis darauf ab, dass der Kläger wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld in Höhe von 107 500 € erhalten habe. Der hiergegen erhobenen Klage haben das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht teilweise stattgegeben. Das Schmerzensgeld sei bei der Berechnung von Wohngeld weder als Einkommen noch als Vermögen des Klägers zu berücksichtigen. Anders verhalte es sich aber für die Zinserträge, die der Kläger aus der Anlage des Schmerzensgeldes auf einem Bankkonto erzielt und die er für das Jahr 2009 mit 2 400 € beziffert habe. Diese seien als sein Einkommen zu berücksichtigen. Deshalb stehe ihm ein geringerer Betrag an Wohngeld zu (nämlich 33 € monatlich), als er ohne Berücksichtigung der Zinserträge hätte beanspruchen können (nämlich 111 € monatlich).

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf höheres Wohngeld, weil die von ihm erzielten Zinseinkünfte mindernd zu berücksichtigen sind. Nach dem Wohngeldgesetz sind bei der Berechnung des Wohngeldes die der Einkommensteuer unterfallenen Einkünfte in Ansatz zu bringen. Danach ist das Schmerzensgeld als solches zu vernachlässigen, weil es nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegt. Dies gilt jedoch nicht für Zinsen, die aus der Anlage von Schmerzensgeld erzielt werden. Diese sind nämlich einkommensteuerpflichtig. Auch der Zweck des Schmerzensgeldes rechtfertigt keine Privilegierung der Zinsen. Insbesondere wird der Kläger durch die Berücksichtigung der Zinsen nicht daran gehindert, frei über die Verwendung des Schmerzensgeldes zu verfügen. Auf Härtefallregelungen aus dem Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe kann sich der Kläger nicht berufen, weil diese im Wohngeldrecht grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar sind.

BVerwG 5 C 10.11 – Urteil vom 09. Februar 2012 Vorinstanzen:
OVG Lüneburg 4 LC 151/09 – Beschluss vom 07. Februar 2010
VG Osnabrück 4 A 29/09 – Urteil vom 23. April 2009

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Nichts Genaues weiß man nicht, kommt aber wohl noch.

Posted in heimkinder by dierkschaefer on 10. Dezember 2010

Nichts Genaues weiß man nicht, kommt aber wohl noch.

Unten die Links für die Nachrichten über die letzte Sitzung des Runden Tisches.

Es sieht nach Einhelligkeit aus. Doch was genau und wie, wird der Schlußbericht wohl auch nur ankündigen können.

Aber vielleicht beantwortet der Bericht doch folgende Fragen:

  • Wie steht es mit dem Rentenausgleich für Zwangsarbeit? Wer bekommt ihn? Wer zahlt ihn? In voller Höhe?
  • Wie steht es mit den Therapiekosten? Unter welchen Bedingungen werden sie erstattet? Wer zahlt?
  • Und schließlich das Schmerzensgeld: Wie sind die Bedingungen? Einzelnachweis mit Retraumatisierungsrisiko? Pauschalregelung nach Plausibilitätsnachweis? Werden auch die vorenthaltenen Bildungsmöglichkeiten berücksichtigt?
  • Was ist, wenn einer der Partner (Bund, Länder, Kirchen und ihre Einrichtungen) sich doch noch querlegt, wohl nicht generell, aber bei der Durchführung? Wer gibt eine Ausfallgarantie?
  • Welche Gruppen sollen „entschädigt“ werden? Es gab, wie bekannt, nicht nur Erziehungsheime, sondern auch Behindertenheime, Säuglingsheime u.a.? Es gab auch Heimopfer über den am Runden Tisch behandelten Zeitraum hinaus – davor und danach!
  • Werden die Heimopfer aus den DDR-Heimen vergleichbar „entschädigt“?
  • Und last, but not least: Gibt es Absichtserklärungen oder gar Pläne, wie das Retraumatisierungsrisiko der ehemaligen Heimkinder vermindert wird, wenn wieder ein Heimaufenthalt bevorsteht – im Alten- und Pflegeheim?
  • Nachtrag aus einem Kommentar:
Noch eine Frage, was ist mit den Opfern der ehemaligen Heimerziehung,
die wie ich vor Jahrzehnten ins Ausland geflohen sind?
Sollen wir jetzt vielleicht einmal die Woche nach Deutschland fliegen
und uns "therapieren" lassen?

Wer so lange getagt hat wie der Runde Tisch und dabei von außen so viele Anregungen erhalten hat, welche Probleme wie angegangen werden könnten/sollten, der wird doch auch Antworten auf meine Fragen vorweisen können.

Hier die Nachrichten-Links:

http://de.news.yahoo.com/2/20101210/tts-ehemalige-heimkinder-sollen-unbuerok-c1b2fc3.html?printer=1

http://www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/D-Kinder-Gewalt-Ex-Heimkinder-sollen-unbuerokratisch-entschaedigt-werden;art154776,2357561

http://www.evangelisch.de/print/29029

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,734053,00.html

aus der FAZ: Im Abschlussbericht halten nun sowohl die Länder als auch der Bund in Protokollnotizen fest, dass es sich lediglich um Empfehlungen handelt, die noch der Zustimmung bedürfen. Die beiden Kirchen sowie Caritas und Diakonie kündigten hingegen bereits an, in die Stiftung einzuzahlen – allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich auch Bund und Länder beteiligen.

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EA2A76F31D93C4121BEBBFEFA1052CD2A~ATpl~Ecommon~Scontent.html

aus der Sueddeutschen Am Montag kann Antje Vollmer nun den einstimmig beschlossenen Abschlussbericht vor der Bundespressekonferenz vorstellen. „Ein einstimmiger Bericht ist immer gut“, sagt sie erleichtert am Ende der Beratungen in Berlin. … Am Freitag gegen Mittag erstarren alle Mitglieder am runden Tisch: Eine Frau überwindet die Sicherheitsvorkehrungen, steht auf einmal da, weint, will ihre Geschichte erzählen, wie sie litt, seit sie als Baby in ein Säuglingsheim kam. Ein Realitätsschock für ein paar Minuten. Dann wird die Frau sanft nach draußen begleitet.

http://www.sueddeutsche.de/politik/nach-zwei-jahren-verhandlungen-heimkinder-koennen-auf-entschaedigung-hoffen-1.1034971

 

und wie stehts in Oesterreich?

http://www.profil.at/articles/1046/560/282351/opferkommission-kritiker-klasnic-schoenborn-alibiaktionen

alle von Freitag, 10. Dezember 2010