„Behinderte, das sind nur die, die man füttern muß“ – Zwei Fälle, ein Skandal
Beim „Schonvermögen“ kann man nicht alle über den gleichen Kamm scheren. Tut „man“ aber.
»Fall könnte vor dem Verfassungsgericht landen« Als er »zu Beginn seines Studiums eine Assistenz beantragte, hieß es vom Bezirk Oberbayern: selber zahlen. Schließlich habe er ja Vermögen. 12.000 Euro hatte Pioch zurückgelegt, sein Gehalt als Nachhilfelehrer und Erspartes von den Großeltern. Die sollte er erst aufbrauchen. Nach zwei Monaten wäre das Geld weggewesen, denn seine Assistenz kostet um die 8000 Euro im Monat. Die Studiengebühren wurden ihm aber erlassen, schließlich ist er ja behindert. „Das ist ein schlechter Witz“, sagt Pioch. Er konnte nicht lachen und klagte. «[1]
»Deutschland verstößt gegen die Uno-Konvention« »Manchmal fragt er sich, warum er überhaupt studiert, warum er sich so anstrengt. Bei der Gesetzeslage lohne es sich eigentlich nicht, sagt er. „Ich könnte auch in einer betreuten Wohngruppe wohnen, vier Stunden am Tag in einer Behindertenwerkstatt arbeiten und den Rest der Zeit frei haben. Einmal im Jahr würde es ein Benefizkonzert für uns geben. Das wäre allerdings teurer für den Staat als meine jetzige Assistenz. Und ich würde eingehen.“«[2]
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