Dierk Schaefers Blog

„DER START ZU EINEM JUSTIZSKANDAL, DEN ES SO NOCH NICHT GEGEBEN HAT!“

Posted in Deutschland, Justiz, Kriminalität, Kriminologie, Medien, Staat by dierkschaefer on 31. Januar 2019
Dieser Text erreichte mich per Mail.
Ich poste ihn zunächst im Original und werde ihn im Anschluss kurz kommentieren.
trauer muss justitia tragen[1]
Hier zunächst der Text[2]:
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Ulvi Kulac

1 Std. ·

DER START ZU EINEM JUSTIZSKANDAL, DEN ES SO NOCH NICHT GEGEBEN HAT!

Anmerkungen zu den weiteren Entwicklungen im Mordfall Peggy K.
Teil 1 von Thomas H e n n i n g

Nachdem gegen Manuel S. ein Haftbefehl erlassen – (und wohl) erst Wochen später dann vollstreckt wurde – wird dieser am 24.12. 2018 aufgrund der Haftbeschwerde seines Verteidigers aus der Untersuchungshaft entlassen. Würde es nicht um den Tod eines Kindes gehen, könnte man den gesamten Ermittlungen umfassend attestieren, dass diese sich nahtlos in die Show Pleiten, Pech und Pannen einreihen ließen. Am 7. Mai 2001 verschwand die neunjährige Peggy Knobloch aus Lichtenberg, aus der Sicht der Ermittler, auf dem Heimweg von der Schule aus der Sicht vieler anderer, weil das Kind noch spät abends gesehen wurde, ein Trugschluss fehlerhafter Ermittlungen? Diese gründen sich darauf, dass im Zuge der Ermittlungen, eben jener Zeitpunkt „auf dem Heimweg von der Schule“ konstruiert werden musste, damit man einen Täter der Öffentlichkeit präsentieren konnte. Es ist der damals in Lichtenberg lebende Ulvi K., geistig schwerst behindert, vollkommen wehrlos, gutmütig und im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens, bis hin zu seiner Verurteilung, so gut wie nicht verteidigt, einem System ausgeliefert, welches sich soweit von allen rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt hat, dass es faktisch nicht mehr existiert. Es verwundert nur, dass nahezu alle die daran mitwirken, das für vollkommen normal und selbstverständlich halten. Es ist der politische Wille der, wie das bei schrecklichen Taten und des spurlosen Verschwindens von Kindern, klar und deutlich macht. Ein Täter muss her. Und hat man keinen Täter (aber einige Verdächtige) dann erschafft man einen Täter. Dies ist nicht neu aber hat in diesem Fall eine „besondere Qualität“. Es ist nicht nur eine grandiose Inszenierung der bayrischen Justiz, sondern es ist vielleicht der größte Justizskandal seit dem Bestehen der BRD. Das Kind Peggy wächst unter, freundlich formuliert, schwierigen Umständen auf. Das macht natürlich die Ermittlungen besonders schwierig, weil ein 9 Jahre altes Kind, welches möglicherweise schon sehr früh sehr eigenständig ist, schon ein gutes Stück weit, weil es tagsüber eben oft alleine ist, ein eigenes Leben lebt, von dem die anderen so arg viel nicht wissen. An dem Tag des Verschwindens ist an sich nur gesichert, dass das Kind in der Schule war, es etwas später dann kurz vor der Haustüre von einer Freundin noch gesehen wurde., Erst als dann die Mutter spätabends bemerkte, dass das Kind nicht da war, beginnt die Suche. Diese Suche wird mit einem nicht unerheblichen Aufwand betrieben, gefunden wird das Kind nicht. Die erste Sonderkommission arbeitet den „Fall“ nach den hierfür vorgesehenen Rastern ab. Abklärung des familiären Umfeldes, Befragungen etc.. Im Rahmen dieser Ermittlungen, die zu diesem Zeitpunkt wohl noch vollkommen offen geführt werden, geraten dann mindestens zwei Verdächtige in den Focus der Ermittler. Der eine Verdächtige ist Manuel S. der andere Ulvi K.. Ulvi K. ist ein geistig schwerbehinderter junger Mann, ein Geschichtenerzähler, liebenswert, stets freundlich und in einem liebevollen Zuhause großgeworden. Man kann schon sagen, dass er verhätschelt wurde. Er gerät in den Focus der Ermittlungen, weil es hin und wieder mal zu sexuell motivierten Handlungen gekommen sein soll, mit anderen Kindern. Allerdings, ist dies nichts Besonderes im Sinne dessen, dass geistig Behinderte eben eine andere Form von Entwicklung haben. Und exhibitionistische Handlungen sind kein Verbrechen. Ulvi K. wird dann wie viele andere in Lichtenberg auch befragt, hinsichtlich des Verschwindens des Kindes. Ulvi K. hat für den Tag ein lückenloses Alibi, insbesondere ab dem späten Nachmittag. Der Geschichtenerzähler Ulvi K. freut sich immer darüber wenn an ihm Interesse gezeigt wird. Das findet er gut. Er ist gerne jemand, der wichtig ist, wichtig sein will. Natürlich kann er weder verstehen noch kann er es begreifen, dass das jetzt gerade der falsche Zeitpunkt ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der sexuell motivierten Handlungen, die keineswegs gravierend sind, man Handlungsbedarf sieht. Für die Soko Peggy, die in einem dichten Nebel herumstochert, angetrieben von einer Vielzahl von Vermutungen, die von einer Entführung des Kindes in die Türkei, einer Verbringung des Kindes in Bereiche der Kinderpornographie etc. nahezu alles widerspiegeln, was man sich eben so vorstellen kann.
Der Geschichtenerzähler begreift dann, dass man an ihm interessiert ist, wenn er etwas, was scheint vollkommen ohne Bedeutung, zu über und um das verschwundene Kind erzählt. Tatsächlich hatte Ulvi K. so gut wie keinen Kontakt zu der Peggy K. die dann urplötzlich seine Freundin ist und die er sehr gut kannte. Es ist schwierig zu analysieren, was die Ermittler tatsächlich bewogen haben kann, sich auf dieses Geschichtenerzählen überhaupt einzulassen. Denn eines zwingt sich geradezu jedem auf, dass das was Ulvi K. erzählt nicht stimmen kann. Die Ermittler blenden dies vollständig aus. Ulvi K. erzählt, er habe am Donnerstag vor dem Verschwinden mit dem Kind „Verkehr gehabt“. Selbstverständlich findet eine grandiose Spurensicherung an dem Ort, der Wohnung von Ulvi K. statt und es wird nichts gefunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist klar, es stimmt nicht was er erzählt. Zumal, an dem besagten Donnerstag, Ulvi K. dem Kind weder begegnet sein kann und das Kind auch nicht bei ihm in dessen Wohnung gewesen sein kann.
Ulvi K. ist wenn er Geschichten erzählt unbeirrbar in der Gestaltung und Ausschmückung. Er hat ein gutes Gespür dafür, dass wenn er etwas sagt und dann dieses für interessant befunden wird, zu erkennen. Das alles muss man natürlich unter der Rubrik sehen, dass er Geschichten deshalb erfindet, weil diese ihn interessant machen und zugleich aber kann der geistig Behinderte natürlich nicht begreifen, worum es wirklich geht. Das nicht zu erkennen ist von Seiten der Soko Peggy einer der gravierendsten Ermittlungsfehler überhaupt.
Auch gegen Manuel S. wird ermittelt. Er gerät durch die Geschichten von Ulvi K. in den Focus der Ermittler, denn Ulvi K. erzählt, wenn auch immer in verschiedensten Formen Geschichten, darunter auch die, er habe Manuel S. erzählt dass er etwas mit Peggy gehabt hätte. Das Problem hierbei und von den Ermittlungen vollkommen ausgeblendet, ist: Ulvi K. und Manuel S. hatten so gut wie gar keinen Kontakt zueinander, sind sich aus dem Weg gegangen. Es gab also keinerlei Grund dafür, dass Ulvi K. Manuel S. irgendetwas erzählt haben könnte. Vor allen Dingen, dies geht vollständig unter, müsste dann ja Ulvi K. dies dem Manuel S. innerhalb der drei Tage nachdem es angeblich passiert ist erzählt haben. Das passt nicht, denn wie bereits angeführt, die beiden sind sich aus dem Weg gegangen.
Manuel S. ist an dem Tag des Verschwindens von Peggy K. im Urlaub, er hat Geburtstag. Selbstverständlich hat er im Gegensatz zu Ulvi K. (unterstellt man tatsächlich er habe etwas mit dem verschwinden des Kindes zu tun) ein Auto, kein Alibi, Ortskenntnis und hinzu tritt noch, dass er betrunken gesagt haben soll, er habe etwas mit der verschwinden des Kindes zu tun und als Mitglied der Feuerwehr war er auch an der Suche nach dem Kind beteiligt. Das würde bei neutralen Ermittlungen ihn selbstverständlich in den Focus der Ermittlungen rücken.
Die Ermittlungen hinsichtlich des verschwundenen Kindes, sind trotz eines großen Umfanges sehr schnell festgefahren. Das Kind taucht nicht mehr auf. Es gibt von allen Seiten Vermutungen Theorien, aber im Tatsächlichen gibt es keine wirkliche Spur.

So etwas kann es nicht geben, nicht in Bayern. Es wird, davon muss ausgegangen werden, ein ganz erheblicher Druck von Seiten der politisch Verantwortlichen auf die mit der Ermittlung befassten Beamten/innen ausgeübt.
Man erstellt eine TATHERGANGSHYPOTHESE, die man dann, wie ein Drehbuch zielgerichtet umsetzt. Den Ermittlern wird sehr schnell klar, dass Ulvi K. von seiner Familie beschützt wird. Parallel dazu befindet sich ein Informant der Polizei in einem Bezirkskrankenhaus, in das man dann Ulvi K. einstweilig unterbringen lässt. Damit sind der Weg für die Umsetzung des Drehbuches frei, jetzt hat man jederzeit Zugriff auf den geistigen Behinderten, nicht etwa nur durch hochfrequente Vernehmungen, die überwiegend ohne anwaltlichen Beistand erfolgen, sondern insbesondere auch über den V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.

Das Drehbuch wird nun auch noch in Form von Filmen umgesetzt. Unter Ausblendung der tatsächlichen Aktenlage, man hat da recht gut vorgearbeitet. Peggy ist, nach Ansicht der Ermittler, plötzlich an jenem Tag, dem Tag ihres Verschwindens unmittelbar nachdem sie den Bus verlassen hat, auf Ulvi K, getroffen. Das Alibi von Ulvi K. er habe einem Bekannten beim Holz machen geholfen, wird von den Ermittlern schon im Vorfeld mit allen Möglichkeiten angegangen. Es wird gegenüber allen, die die Angaben von Ulvi K, bestätigen, soweit es nur möglich ist, unterstellt sie hätten sich bezüglich des Tages geirrt etc.. Insbesondere der Mutter von Manuel S. die sich urplötzlich daran erinnern will, sie habe Ulvi K. auf einer Bank sitzen sehen, am Tag des Verschwindens von Peggy K und die nachweislich gelogen hat, kommt nunmehr eine tragende Bedeutung zu. Denn es ist tatsächlich das überaus enge Zeitfenster, dass den Ermittlern ganz erhebliche Probleme bereitet. Denn nur dann, wenn Peggy K. unmittelbar nach dem verlassen des Busses verschwunden ist, besteht die Möglichkeit Ulvi K. als Täter zu präsentieren.
Zwischenzeitlich hat der Geschichtenerzähler in einer Vielzahl von Vernehmungen seine Rolle gelernt. Eine Rolle die er dann aber doch nicht auszufüllen vermag. Irgendwann hält der Wehrlose dann dem Druck nicht mehr stand. Er hatte auch niemals eine Chance. Hätte er einen Strafverteidiger gehabt, der ihn angemessen verteidigt hätte, wäre Ulvi K. nicht wehrlos gewesen.
Angeblich dann, selbstverständlich ohne, dass dies aufgenommen wird, soll Ulvi K. dann gestanden haben das Kind getötet zu haben.
Es ist das Ziel der Ermittler, ein Geständnis, um jeden Preis zu erwirken, einen Täter zu präsentieren, der es nicht gewesen sein kann.
Der geistig schwerst Behinderte Ulvi K. ist jetzt besonders wichtig, er spielt also die Rolle, auch wenn er nicht in der Lage ist sie wirklich auszufüllen. Also führt er die Ermittler an den Ort wo man angeblich das tote Kind hinverbracht haben will. Nur das Kind befindet sich nicht dort.
Die beiden auf Video aufgenommenen Tatrekonstruktionen finden unter dem Einsatz direkter Regieanweisungen der mitwirkenden Kriminalbeamten statt. Ulvi K. glänzt nicht in seiner Rolle. Es bedarf einer Vielzahl von Einwirkungen und Strukturierungen auf den geistigen Behinderten, damit überhaupt etwas zustande kommt.
Danach wird das „Geständnis“ widerrufen.
Damit wäre an und für sich, bei objektiven Ermittlungen, der Fall bezüglich Ulvi beendet gewesen
Doch hier ist es nicht das Ende dieser „Posse“ aus Bayern sondern der Start zu einem Justizskandal, den es so noch nicht in der BRD gegeben hat.
Wenn man einen Haufen Müll hat, dann wirft man diesen am besten in eine Mülltonne. Die Staatsanwaltschaft hätte dies tun müssen. Üblicherweise ist es ja auch so, dass man bevor man jemanden vernimmt (soweit Zweifel an dessen Aussagetüchtigkeit bestehen) man diese durch einen Sachverständigen vorher abklären lässt. Nun in Bayern gehen die Uhren anders. Man beauftragt erst nach dem Abschluss der Inszenierung einen Sachverständigen. Der Kriminalpsychiater K r ö b e r kommt nun ins Spiel. K r ö b e r, einer der „renommiertesten Sachverständigen“ dessen Ruf zwischenzeitlich derart beschädigt ist, dass man durchaus sich die Frage stellen kann, wieso er überhaupt noch mit Gutachten beauftragt wird. K r ö b e r nimmt den Gutachterauftrag an. Warum er das getan hat weiß man nicht. Vielleicht war er einfach zu arrogant zuzugeben, dass er nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügte, ein solches Gutachten einerseits bezüglich der Aussagetüchtigkeit und andererseits bezüglich der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Geschichten des Geschichtenerzählers, überhaupt erstellen zu können. Denn diese hatte er offenkundig nicht.
Kröbers Baustellen sind Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, zu Fragen der Kriminalprognose, der Wiederholungsgefahr. Die Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Aussagen ist ein Bereich den speziell ausgebildeten Psychologen, (ständig fortgebildet) ausfüllen und genau das ist K r ö b e r nicht. S t r a t e hat K r ö b e r nach dem Skandal im Fall M o l l a t h als Scharlatan bezeichnet.

Weshalb K r ö b e r aber gerade in zwei Fällen In Bayern, an denen er maßgeblich mitwirkte, derart skandalös agierte, muss natürlich hinterfragt werden.
Die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, erfordert neben dem Gebot einer strikten Neutralität, an allererster Stelle, alles das zur Kenntnis zu nehmen, was mit diesen Angaben zusammenhängt. Es erfordert viel Zeit, die Entwicklung eines Konzeptes, eine analytische Vorauswertung und vieles mehr. K r ö b e r der zunächst nur für die Fragestellung der Aussagetüchtigkeit von Ulvi K. beauftragt worden war, reißt den aussagepsychologischen Teil, der an sich von Prof. S t e l l e r beurteilt werden sollte aus Zeitgründen an sich und merkt dazu an, er habe diesen Teil in enger Zusammenarbeit mit Prof. S t e l l e r gestaltet.
K r ö b e r ist ein Westfale, er gilt als stur, fokussiert und derart von sich selbst überzeugt, dass er vollkommen ohne Diplomatie agiert, an Anderen wenig Gutes lässt. K r ö b e r publiziert bereits über die von ihm gewonnenen Erkenntnisse bezüglich Ulvi K. im Rahmen einer Publikation vor dessen Verurteilung (KrimZ Band 43). Dort schreibt K r ö b e r (man beachte vor der Verurteilung) „nach jetzigem vorläufigen (und unstreitigem) Kenntnisstand eine Vielzahl von Sexualdelikten…..“. K r ö b e r hatte bereits zu dem Zeitpunkt der Erstellung seines Gutachtens mit dem Grundsatz der strikten Neutralität gebrochen. Ein Sachverständiger, der etwas für unstreitig erachtet, hat in einem Strafverfahren keinen Platz mehr, denn er ist befangen.
Der oberste Grundsatz des Neutralitätsgebotes ist es, dass man keine Position bezieht. Das man vollkommen abstrakt, wertneutral und vor allen Dingen wissenschaftlich vorgeht. Das man sich nicht auf einen geringen Teil von Aussagen fokussiert, sondern erkennt und begreift, dass der Versuch die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, zu einem Bereich zählt, der ohnehin mit einer nicht geringen Fehlerquote behaftet ist, insbesondere bei der Beurteilung der Aussagen von Kindern. Ganz anders verhält sich dies bei der Beurteilung in Bezug auf einen geistig schwer behinderten jungen Mann. Die Trennung zwischen „Wahrheit“ und „Unwahrheit“ ist da, bezogen auf diesen „Fall“ mit den üblichen Verfahren an sich gar nicht möglich und war es hier auch nicht. Insbesondere nicht unter diesem Zeitfenster, welches sehr eng war, bezüglich der Tatsache, dass Kröb e r so schnell wie nur möglich attestierte Ulvi K. sei nicht nur aussagetüchtig gewesen, sondern man könne einige Teile seiner Angaben sogar glauben.
Erstaunlicherweise, dies wäre die Aufgabe der Verteidigung und insbesondere auch des Gerichtes gewesen, hat offenkundig niemals ein Abgleich des Gutachtens mit dem Inhalt der Vernehmungen von Ulvi K. stattgefunden.
Dies erklärt dann auch, dass K r ö b e r in seinem Gutachten verschweigen konnte, dass das von ihm so hochgelobte Realkennzeichen, wie der Schulranzen kraft physikalischer Gesetzmäßigkeit, nach dem angeblichen Sturz des Kindes, vor dem Kind zum liegen gekommen ist, wie es der Geschichtenerzähler doch so anschaulich bei der Tatrekonstruktion gezeigt hatte, eben jenen Schulranzen im Rahmen des Vernehmungsmarathons, werfen konnte. K r ö b e r sagt deshalb auch dass es keinerlei Anzeichen gegeben habe, dass Ulvi K. etwas gezeigt habe, was er nicht selbst erlebt hat. Das Problem ist nur, dass wenn K r ö b e r dies in sein Gutachten aufgenommen hätte, dass Ulvi K. den Flug des Schulranzens, angehalten von den Ermittlern, im Rahmen einer Vernehmung selbst vornahm, dann wäre dieses von K r ö b e r benannte Realkennzeichen, eben keines gewesen. Mal unabhängig davon dass es kein Realkennzeichen ist.
Also hat K r ö b e r es verschwiegen.
K r ö b e r hält sich an keinerlei wissenschaftliche Grundlagen mehr und hat sich im Rahmen der Begutachtung wohl nie an solche gehalten. Das Geständnis ist zu dem Zeitpunkt seiner Exploration widerrufen. Was in den ersten Explorationen stattgefunden hat, kann man nicht nachprüfen, weil Kröber es tunlichst unterlässt, diese wie vom BGH vorgeschrieben, aufzuzeichnen.

Im Rahmen der letzten Exploration, diese ist aufgezeichnet, sagt er zu Ulvi. Er solle doch jetzt mal „akribisch“ alles erzählen. Das tut Ulvi. Aber das was Ulvi erzählt kann K r ö b e r nicht gefallen, denn Ulvi erzählt den Tagesablauf am Montag so wie er war. Darin kommt keine Peggy vor, nichts von dem was im Drehbuch der Polizei steht. Also geht K r ö b e r hin und fordert Ulvi das Drehbuch zu erzählen. K r ö b e r lässt es sich nicht nur erzählen, sondern er tut das, was ein redlicher wissenschaftlich arbeitender Sachverständiger niemals tun würde, er zwingt Ulvi K in die Rahmenbedingungen des widerrufenen Geständnisses mit einer Suggestibilität die ihresgleichen sucht.
Der in jeder Beziehung wehrlose geistig schwerst Behinderte ist dem nicht gewachsen, ab einem bestimmten Zeitpunkt derart wehrlos, dass er sofort seinen Anwalt anrufen will, was K r ö b e r weder zulässt, sondern rigoros übergeht.
K r ö b e r ist, wohl angetrieben von dem Grundsatz seiner eigenen Unfehlbarkeit, da schon längst kein neutraler oder unabhängiger Sachverständiger mehr, er ist lediglich und nur noch, ein nicht so ganz billiger Erfüllungsgehilfe der bayrischen Justiz.
Ulvi K. wird zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Aber hin und wieder, passiert es eben, dass ein Verfahren damit nicht zu Ende ist, dass es für jene, die maßgeblich an der Verurteilung mitgewirkt haben, zu einem dauerhaften stellen der Frage nach dem „WARUM“ führt. K r ö b e r wird auch im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi K. als Gutachter beauftragt. Weshalb? Die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte dazu geführt, dass – eine andere Möglichkeit gibt es tatsächlich nicht – dieses Gutachten von K r ö b e r zerrissen worden wäre. Das will man natürlich nicht. Also eröffnet man K r ö b e r so die Möglichkeit, wenn auch nur bedingt, einigermaßen unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Zu diesem Zeitpunkt aber hat K r ö b e r schon M o l l a t h eingeholt. Es gehört wohl zu den Besonderheiten von K r ö b e r, hier auch noch eine Tagung anzusetzen im 17. Forensischen Fallseminar und da dann den Tagungspunkt „Unser Gustl: Realität, Wahn Justiz und Medien“ anzukündigen und sich selbst als Referent anzugeben.
Auch im Wiederaufnahmeverfahren hält er an seinem Gutachten weiterhin fest. In der Zeit kann man dazu lesen, „im Lichte neuer Forschung und nun bekanntgewordener Fakten (dem Verdächtigen war von der Polizei ein möglicher Tatablauf vorgehalten worden) „sei es nicht mehr ausschließbar, dass Herr K. ein aussagepsychologisch recht gutes,, aber falsches Geständnis vorzubringen imstande war“.
Dies ist natürlich ein schlechter Witz. K r ö b e r hatte alle Vernehmungen von Ulvi K. vorliegen. Das Ulvi K. ein Tatablauf vorgehalten wurde und mit diesem strukturiert erarbeitet wurde, ergibt sich zwingend aus diesen Vernehmungen. K r ö b e r versucht sich zu retten und reitet sich damit zugleich immer tiefer in seine abstruse Vorstellungswelt, getragen von seiner angeblichen Unfehlbarkeit. Er versucht es nunmehr taktisch. In dem Beitrag „Unter Anklage“ ist ausgeführt: „Kröber sagt: „Die Qualität der Aussage war hoch. Ulvi K. zu verurteilen war ein juristischer Fehler. Ein aussagepsychologisches Gutachten allein darf einem Gericht bei Mordverdacht nicht ausreichen.“ Doch er halte es bis heute für „die wahrscheinlichste aller Varianten“, dass K u l a c Peggy getötet habe. Ulvi K. zu verurteilen, war also nunmehr der Fehler des Gerichtes.
Es wird sicherlich kein Fehler des Landgerichtes Berlin sein K r ö b e r zu verurteilen.

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Mein Kommentar

  1. Ich habe in den Text nicht eingegriffen, obwohl mich die Schriftsperrung der Eigennamen und mancher emotionaler Unterton stört, auch wenn er verständlich ist.
  2. Die Originalakten sind mir nicht zugänglich. Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt korrekt wiedergegeben wurde. Über den „Mordfall Peggy K.“ wurde vielfach in den Medien berichtet. Ich habe damals einige Berichte gelesen, sie aber nicht mehr in greifbarer Erinnerung.[3] Darum konzentriere ich mich auf die „Merkwürdigkeiten“, die beim dargestellten Sachverhalt auffallen und setze sie zu meinen Erfahrungen mit Gutachten und Gutachtern in Beziehung. Dazu kommen meine Erfahrungen als Polizeipfarrer mit diversen Mordfällen, den SOKOs und dem Vorgehen mir bekannter Kriminalbeamter.

 

  1. Die „Merkwürdigkeiten“

3.1 Der Zeitpunkt

Da gibt es zunächst den ungelösten Widerspruch über die Zeit, zu der Peggy zuletzt gesehen wurde: auf dem Heimweg von der Schule oder noch spät abends? Der Text erklärt die Fest­legung auf den ersten Termin so: „Diese gründen sich darauf, dass im Zuge der Ermitt­lungen, eben jener Zeitpunkt „auf dem Heimweg von der Schule“ konstruiert werden musste, damit man einen Täter der Öffentlichkeit präsentieren konnte.“ Diese Schlussfolge­rung halte ich ohne Überprüfung der Zeugenausagen für nicht zwingend, aber durchaus für möglich.

Weiter heißt es: „Peggy ist, nach Ansicht der Ermittler, plötzlich an jenem Tag, dem Tag ihres Verschwindens unmittelbar nachdem sie den Bus verlassen hat, auf Ulvi K, getroffen. Das Alibi von Ulvi K. er habe einem Bekannten beim Holz machen geholfen, wird von den Ermittlern schon im Vorfeld mit allen Möglichkeiten angegangen. Es wird gegenüber allen, die die Angaben von Ulvi K, bestätigen, soweit es nur möglich ist, unterstellt sie hätten sich bezüglich des Tages geirrt etc..“ Ein, wenn es stimmt, sehr merkwürdiger Umgang mit Zeugenaussagen.

Dann kommt noch die Mutter von Manuel S.[4] ins Spiel, ihr, „die sich urplötzlich daran erinnern will, sie habe Ulvi K. auf einer Bank sitzen sehen, am Tag des Verschwindens von Peggy K und die nachweislich gelogen hat, kommt nunmehr eine tragende Bedeutung zu. Denn es ist tatsächlich das überaus enge Zeitfenster, dass den Ermittlern ganz erhebliche Probleme bereitet. Denn nur dann, wenn Peggy K. unmittelbar nach dem verlassen des Busses verschwunden ist, besteht die Möglichkeit Ulvi K. als Täter zu präsentieren“.

 

Ich denke an einen Kriminalbeamten, der einen Verdächtigen mit unsicherem Alibi im Auto durch die fragliche Gegend fuhr, bis dieser sagte: Hier ist das Haus, in dem das Außenlicht anging und ein Besucher verabschiedet wurde. Der Beamte stieg aus, klingelte und überprüfte die Angabe und der Verdächtige hatte ein Alibi. Der Beamte sagte mir, er sei froh gewesen, dass er den Verdächtigen vom Vorwurf entlasten konnte.

 

3.2 Die Verdächtigen

Das Vorgehen der ersten Sonderkommission (SOKO) ist völlig normal für solche Fälle. Sie arbeitet den „Fall“ nach den hierfür vorgesehenen Rastern ab. Abklärung des familiären Umfeldes, Befragungen etc.. Im Rahmen dieser Ermittlungen, die zu diesem Zeitpunkt wohl noch vollkommen offen geführt werden, geraten dann mindestens zwei Verdächtige in den Focus der Ermittler.

Der eine Verdächtige ist Manuel S. der andere Ulvi K..

Zu Ulvi K. lesen wir, er sei ein geistig schwerbehinderter junger Mann, ein Geschichten­erzähler, liebenswert, stets freundlich und in einem liebevollen Zuhause großgeworden. Man kann schon sagen, dass er verhätschelt wurde. Er gerät in den Focus der Ermittlungen, weil es hin und wieder mal zu sexuell motivierten Handlungen gekommen sein soll, mit anderen Kindern.Ulvi K. wird dann wie viele andere in Lichtenberg auch befragt, hinsichtlich des Verschwindens des Kindes. Ulvi K. hat für den Tag ein lückenloses Alibi, insbesondere ab dem späten Nachmittag.

So weit, so gut. Nun kommen die Besonderheiten, für die man Erfahrungen mit geistig behinderten Personen haben muss. Absolut nicht untypisch ist das beschriebene Verhalten: Der Geschichtenerzähler Ulvi K. freut sich immer darüber wenn an ihm Interesse gezeigt wird. Das findet er gut. Er ist gerne jemand, der wichtig ist, wichtig sein will. Natürlich kann er weder verstehen noch kann er es begreifen, dass das jetzt gerade der falsche Zeitpunkt ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der sexuell motivierten Handlungen, die keineswegs gravierend sind, man Handlungsbedarf sieht. Man muss auch wissen, dass diese Handlungen gerade bei einem geistig behinderten Jungen kein Verbrechen, sondern allenfalls öffentlichesÄrgernis sein können; genannt werden exhibitionistische Handlungen. Ich verstehe schon, dass die Ermittler die auschmückenden Erzählungen von Ulvi K. überprüft haben, sie haben nur nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Im Text: Denn eines zwingt sich geradezu jedem auf, dass das was Ulvi K. erzählt nicht stimmen kann. Die Ermittler blenden dies vollständig aus. Ulvi K. erzählt, er habe am Donnerstag vor dem Verschwinden mit dem Kind „Verkehr gehabt“. Selbstverständlich findet eine grandiose Spurensicherung an dem Ort, der Wohnung von Ulvi K. statt und es wird nichts gefunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist klar, es stimmt nicht was er erzählt. – Jedenfalls sind seine Aussagen mit Vorsicht zu nehmen. Dies geschieht offensichtlich nicht, von Seiten der Soko Peggy einer der gravierendsten Ermittlungsfehler überhaupt.

Zum anderen Verdächtigten, Manuel S., nur so viel: „Manuel S. ist an dem Tag des Ver­schwin­dens von Peggy K. im Urlaub, er hat Geburtstag. Selbstverständlich hat er im Gegensatz zu Ulvi K. … ein Auto, kein Alibi, Ortskenntnis und hinzu tritt noch, dass er betrunken gesagt haben soll, er habe etwas mit der verschwinden des Kindes zu tun und als Mitglied der Feuerwehr war er auch an der Suche nach dem Kind beteiligt. Das würde bei neutralen Ermittlungen ihn selbstverständlich in den Focus der Ermittlungen rücken.“

Da hätten doch bei der SOKO alle Alarmglocken läuten müssen.

Stattdessen erfolgen „hochfrequente Vernehmungen, die überwiegend ohne anwaltlichen Beistand …, sondern insbesondere auch über den V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.“

Überwiegend ohne anwaltlichen Beistand – das geht natürlich nicht bei einer nicht zurech­nungs­fähigen Person, die nicht in der Lage ist, einen Anwalt anzufordern. Damit sind sämtliche „Aussagen“ nicht verwertbar.

Ein „V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.“ Äh? Was soll das bringen? Zumindest: welche Qualifikation hat dieser V-Mann für den Umgang mit Menschen mit Behinderung?

„Zwischenzeitlich hat der Geschichtenerzähler in einer Vielzahl von Vernehmungen seine Rolle gelernt. Eine Rolle die er dann aber doch nicht auszufüllen vermag. Irgendwann hält der Wehrlose dann dem Druck nicht mehr stand.“   So kommen auch sonst manche falschen Geständ­nisse zustande, die sich schließlich als Justizirrtum erweisen; Geständnisse in der Regel von nicht geistig behinderten Verdächtigten.

 

3.3 Der Gutachter

„Üblicherweise ist es ja auch so, dass man bevor man jemanden vernimmt (soweit Zweifel an dessen Aussagetüchtigkeit bestehen) man diese durch einen Sachverständigen vorher abklä­ren lässt.“ Ja, so sollte es sein. Wenn man ihn erst nach Abschluss der Vernehmungen beauf­tragt, muss man ihm Ton-, besser noch Video-Aufnahmen von den Vernehmungen zur Ver­fügung stellen. Doch die gab es offenbar nicht.

Der Kriminalpsychiater Kröber[5] sei einer der „renommiertesten Sachverständigen“. Aller­dings wurde er nach dem spektakulären Justizskandal im Fall Mollath vom Strafverteidiger Gerhard Strate[6] als Scharlatan bezeichnet.[7]

Da Kröber die Schuldfähigkeit von Ulvi K. bejaht, obwohl er ihn erlebt hat, darf bezweifelt werden, dass er Erfahrungen mit der Einschätzung von Aussagen von Menschen mit Behin­derung hat.

Ich selber habe das Gutachten eines Universitätspsychiaters zerrissen, der – in diesem Fall – keine Ahnung hatte von geistigen Behinderungen, vom Betreungsrecht, vom Kindschaftsrecht und auch nicht – wie sollte er auch – von Religionswissenschaft.

Noch ein anderer Gutachter wird genannt, doch der kam nicht zum Zuge: „Es erfordert viel Zeit, die Entwicklung eines Konzeptes, eine analytische Voraus­wertung und vieles mehr. Kröber der zunächst nur für die Fragestellung der Aussagetüchtig­keit von Ulvi K. beauftragt worden war, reißt den aussagepsychologischen Teil, der an sich von Prof. Steller beurteilt werden sollte aus Zeitgründen an sich und merkt dazu an, er habe diesen Teil in enger Zusammenarbeit mit Prof. Steller gestaltet.[8]

Für Familiengerichte ist der Vorwurf bekannt: „Es gibt teilweise katastrophale Seilschaften im Rahmen der Auswahl von willfährigen Gutachtern, die nicht wirklich unabhängig und nicht selten unqualifiziert sind.“[9] Dies kann ich auch aus vielen Kontakten mit Familien­richtern bezeugen. Ob dies auch für Strafgerichte gilt, weiß ich nicht, verweise aber auf Anmerkung 6.

 

3.4 Die Vernehmungen und die Tathergangshypothese

Dass die Vernehmungen nicht verwertbar sein dürfen, habe ich bereits oben genannt, ebenso, dass Ulvi K. beeinflussbar ist und gern eine Rolle spielt, in der er wichtig ist.

Was bedeutet nun der Vorwurf an die Untersucher, sie hätten eine Tathergangshypothese gehabt?

Dass die Beamten aufgrund des Anfangsverdachtes und des Verlaufs der Vernehmungen sich hypothetisch überlegt haben, wie die Tat abgelaufen sein könnte, ist normal und nicht vor­werfbar. Sie hätten allerdings wissen müssen, dass solche Hypothesen dazu anregen, sie zu bestätigen und die Vernehmungen darauf abzustellen – was im Falle eines suggestiblen Ver­dächtigen verheerend ist – bis hin zum falschen Geständnis, das die Richtigkeit der Hypothese besiegelt. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten, der Polizei, ausschließlich Belastendes zu sammeln, sondern auch Entlastendes.[10] Hier hat die Polizei eindeutig versagt. Sie hätte auch Alternativhypothesen entwickeln und überprüfen müssen. Doch sie hielten an der einmal gefassten Meinung fest und ihre suggestiven Befragungen eines suggestiblen und intellektuell überforderten Verdächtigen führten nach der Methode „Koste es, was es wolle!“ zum Erfolg. Auf der Stecke blieben Ulvi K. und das Ansehen von Polizei und Justiz. Professionalität sieht anders aus.

Fußnoten

[1] photo: dierk schäfer https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8577129580/in/photolist-e4W2Nu-eUwpJz-eFwbAF-9qTBFY-aeV1Qr-dazZzF-SYmJus-6GeiLT-b2vhPR-bbiFuF-bG5R9M-eXVsqf-2xkZyn-bG5Rn2-fKmADY-7pEiJH-23BBhJz-4xUoEW-7avxJX-dDzzw1-RYfVGm-2aXRbu5-od91Yu-pP6S15-iHtppd-7bJsTr-7m8sLy-qhZaUN-oCE1dg-4BSzc1-bbnoaV-kghxsP-BTx6au-bmNJzt-hTcFse-dMW6zm-7azkaW-4mKe5h-9bbsAt-jqkWMA-q7aTqG-aBso6t-6jG2Ba-fp9wXX-Wn8iB2-f2WdMo-bQAapn-WiQ8Kb-rhPg2a-oUSKei

[2] Der Text ist auch hier zu finden, ich habe den Link aber nicht überprüft: https://www.facebook.com/ulvi.kulac.9/photos/a.321451884719138/991890901008563/?type=3&__xts__%5B0%5D=68.ARCZkyCsAjTkogrcvQc-m1wesVHCqucGGwBIcncYmE_fzWvP8LDU3I4D6NU6Wd9ti8OhvIh_f9jO6cOUZYDIaiw7zJplhnUX0AALi82SFvQvQOGlvpzmHRE2ejgWzbJfr9cmibtIe3UsD3iIRxxpbY-czqK3F2zivQcPNnEvXmYVDEDfuSB5wcOMFOa3nd6tZ_QUP5xGsT-_aGdaSu7d1-MW_6Z19P934NyUvpALf1xf6M09vTy2k4anVa-aSzV_UDaOQHMEYAS5SkML9hfN6wAlu3odLMRVakpvkR-1L94-TK1tRvSuHChCdosw1a42xT80sUOrytH36uMeI009NGo&__tn__=-R

[3] Bei Wikipedia ist der Fall und eine Fülle von Mediennachrichten aufgeführt. Ich habe sie für diese Darstellung nur flüchtig eingesehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Peggy_Knobloch . Eine ausführliche Darstellung des Falles ist auch unter http://www.ulvi-kulac.de/index.html zu finden.

[4] Die Mutter eines Verdächtigten kann wohl kaum als unvoreingenommene Zeugin angesehen werden, wenn sie zur Belastung eines anderen beiträgt.

[5] „nach mehreren spektakulären Justizfällen hat Kröber bei der Begutachtung von Straftätern mitgewirkt. Im Fall Peggy Knobloch kam er in einem Gutachten zum Ergebnis, dass das widerrufene Geständnis des Angeklagten Ulvi Kulaç glaubwürdig sei; Kulaç wurde 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt,[4] nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens im April 2014 jedoch freigesprochen.[5] Christoph Lemmer, Co-Autor des Buches Der Fall Peggy, ist der Ansicht, dass Kröber von der Polizei unvollständig und falsch informiert worden sei. Anders als von Kröber dargestellt, habe es durchaus eine Tathergangshypothese gegeben, auf deren Grundlage die Polizei ein Geständnis habe suggerieren können. https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kr%C3%B6ber#Im_Fall_Peggy_Knobloch

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Strate

[7] Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate warf Kröber im November 2013 im Zusammenhang mit seinen Äuße­rungen zum Fall Mollath „Verfälschung der Wahrheit“ sowie „Realitätsverlust“ vor. Auch in seinem 2014 erschienenen Buch „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ beschäftigt sich der Hambur­ger Strafverteidiger mit dem Gutachten Hans-Ludwig Kröbers. Unter der Überschrift „Die Allzweck­waffe aus der Hauptstadt“ schreibt er: „Grundsätzlich fällt auf, dass sich die Arbeitsergebnisse des Hans-Ludwig Kröber mit den mutmaßlichen Wünschen seiner Auftraggeber nicht nur in diesem Falle decken. Die von Wilfried Rasch kritisierte Anpassungsbereitschaft der forensischen Psychiatrie an die politisch jeweils vorherrschende Meinung zeigt sich auch im Kleinen, nämlich in dem sicheren Gespür des beauftragten Psychiaters für die Erwartungen des Auftraggebers.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kr%C3%B6ber#Gustl_Mollath

[8] Prof .Steller ist nun tatsächlich ein Fachmann für Fragen der Suggestion und unsachgemäßer Beweisführung. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/ Er war auch ein wichtiger Gewährsmann für das Gutachtenurteil des BGH „11. Anforderungen an Glaubhaftigkeits­gutachten StPO § 244 IV 2, Wissenschaftliche Anforderungen an aussage­psychologische Begutachtungen (Glaubhaftig­keits­gutachten), abgedruckt in aus NJW 1999, Heft 37, S. 2746-2751

[9] https://www.welt.de/wirtschaft/article169405842/Filz-bei-Gericht-treibt-Kosten-bei-der-Scheidung.html

[10] Dies im Unterschied zum Parteienprozess in den USA.