Dierk Schaefers Blog

Inklusion und der ideologische Main­stream.

Wer Inklusion nicht rundweg gutheißt, ist ein Unmensch. Der politisch-korrekte Main­stream duldet keine Differenzierungen. Behinderung ist Behinderung und der muss man inklusiv begegnen. Wer diese Meinung nicht teilt, wird gar nicht oder nur feindselig zur Kenntnis genommen.

Vor wenigen Tagen konnte man lesen, dass in Niedersachsen bereits Inklusionskinder in der 5. Klasse des Gymnasiums sind, die den Zahlenraum von 1-10 nicht beherrschen.

Heute schreibt Klaus Ruß in der FAZ über die „dunkle Seite der Inklusion“.[1] Er nennt pseudonymisiert drei Fälle.

Da haben wir Ben: »Eine 7. Realschulklasse wartete jüngst in einem Kleinstadtbahnhof auf den Zug. Die Jugendlichen saßen auf dem Boden und tippten alle auf ihren Handys herum. Niemand sprach. Ein Junge stand abseits, ohne Smartphone, und hörte un­beteiligt zu, als die Lehrerin den „Handy­stumpfsinn“ kritisierte und verlangte: „Jetzt kümmert sich mal jemand um Ben!“ Keine Reaktion, und die Lehrerin er­klärte einem Bekannten auf dem Bahn­steig die Situation: „Die Kinder haben Whatsappgruppen; und weil Ben lernbehindert ist, kann er ein Smartphone nicht bedienen und hat mit den andern auch sonst nichts zu tun. Dem Unterricht kann er nicht folgen. Er sitzt da halt rum, und zweimal in der Wo­che kommt sein Förderlehrer und macht was mit ihm.“«

Und dann Patrick: Im Unterschied zu Ben macht er zusätzlich Arbeit. »Ein hoch­aggressiver Junge, der von einer Schule für Erziehungshilfe in die 3. Klasse einer Grund­schule über­wie­sen wurde und Leh­rerin M. mit dem Gedanken spielen lässt, ihren Beruf aufzugeben. Wenn Patrick zornig wird, wirft er sich auf den Boden und kotet ein. Die Kinder schreien. Frau M. bleibt nur, Patrick aufzuheben und zur Schulleiterin zu schleppen. Die wie­derum behilft sich mit süffisanten Bemer­kungen zur pädagogischen Kompetenz von Frau M. und empfiehlt „mehr Gelas­senheit“. Wer als Lehrer ohne ein­schlägige Therapie­ausbildung mit psy­chisch kranken oder schwer lernbehinderten Kindern umgeht (und das noch umge­ben von den ande­ren Kindern der Klas­se), vergeht sich am Wohl dieser Kinder. Und wer solches anordnet, weiß in der Re­gel nicht, was er tut; die Fähigkeit zum Umgang mit beeinträchtigten Kindern wächst nicht mit der Höhe der Schulhie­rarchie. Patricks Mitschüler erleben die Erosion eines ge­ordneten Unterrichts, werden nicht kun­dig belehrt über sein Verhalten und sind ratlose Zeugen, wie die geliebte Lehrerin ihre Ruhe, Stärke, Autorität und Selbst­achtung einbüßt. Für diese Kinder ist die Schule kein sicherer Ort mehr.«

Schließlich Quentin: »Ärztliche und therapeuti­sche Schweigepflicht, die Amtsverschwie­genheit der Lehrer und sonstige Regelun­gen des Datenschutzes hüllen solch ein Kind wie Quentin schützend ein und ver­eiteln damit alle relevanten Ziele von In­klusion. Dieser Junge besucht mittlerwei­se die 8. Klasse eines Gymnasialzweiges, begleitet von einer „Teilhabe­assistentin“ und einige Stunden pro Woche von einer Förderlehrkraft für „Geistige Entwick­lung“. Am Unterricht seiner Klasse hat er ebensowenig Anteil wie an deren sozia­lem und psychischem Erleben, das stark von der Pubertät geprägt ist. „Ob er dabei ist oder nicht, ist irgendwie egal. Er läuft halt mit“, konstatiert eine Lehrerin, die natürlich anonym bleiben will und keine Ahnung hat, wie lange „dieses Spiel“ noch weitergeht. Die Mitschüler dürfen nicht sagen, Quentin sei „krank“. Auch „behindert“ ist unerwünscht und soll dem Euphemismus „anders begabt“ Platz ma­chen. „Die Kinder re­den dann mit gespaltener Zunge, bloß weil Eltern und einschlägige Ideologen den Tatsachen nicht ins Auge sehen kön­nen. Solche Unwahrhaftigkeit ist Gift für eine Inklusion, die allen Kindern dienen muss.“ In Quentins Schule wird darüber gerätselt, ob er „durchs Abitur geschleift wird“ und weshalb er nicht auf die Haupt­schule geht, deren Lern- und Bildungszie­le er auch nicht erreichen könnte. Handfest ist die Irritation des Schülers Jonas, der ein Schuljahr wiederholen muss: „Wie kann es denn sein, dass Schü­ler mit schlechten Leistungen sitzenblei­ben oder gar von der Schule geschmissen werden und Quentin bleibt, obwohl er ja gar nichts kann? Das ist nicht seine Schuld, aber manche Sitzenbleiber ha­ben auch keine guten Chancen mitbe­kommen.“ Diese Form der Ungerechtig­keit ist Kindern nicht zu erklären.«

Es scheint der geheime Plan der Inklusionsideologen zu sein, Schule überhaupt in ihrem Lernanspruch zu nivellieren[2]. Kinder mit Behinderungen geistiger oder verhaltensmäßiger Art behindern die normalen Kinder, auch die hochbegabten. Darf man solche Differenzierungen überhaupt noch machen?

Um es deutlich zu sagen: Kinder sollen gefördert werden, auch nach individuellem Bedarf. Wenn sie das Klassenziel (nach Lehrplan) verfehlen, müssen sie wiederholen (doch das soll folgerichtig möglichst auch abgeschafft werden, wie auch die Noten). Wenn Kinder erkennbar von Beginn an in der gewählten Schulart keine Chance auf Erfolg haben, muss man ihnen die Beschämung ersparen und sie so beschulen, wie es ihren Fähigkeiten entspricht; dort treffen sie auf Fachleute, die den pädagogisch-förderlichen Umgang mit solchen Kindern gelernt haben. Dies entspricht dem Kindeswohl sowohl der Kinder mit speziellen Behinderungen und dem der anderen Kinder, die nun ihren Fähigkeiten angemessen unterrichtet werden können.

Kinder mit einer körperlichen Behinderung können in der Regel gut „inkludiert“ werden, weil sie dem Unterricht folgen können und nur „logistische“ Hilfen benötigen. Hier müssen die Kommunen als Schulträger für die erforderliche Ausstattung ihrer Schulen sorgen.

Doch das Inklusionsprojekt ist ohnein als Moralanspruch gestartet und als Sparmodell gelandet.

 

Hier im Blog war Inklusion schon mehrfach Thema.[3]

Fußnoten

[1] Leider bisher nur in der Printausgabe verfügbar. FAZ, Donnerstag, 5. Oktober 2017, S. 8, Zitate sind diesem Text entnommen. Ich habe den gesamten Text gescannt und schicke ihn gern per Mail zum persönlichen Gebrauch.

[2] Das sind die Leute, die das Gymnasium am liebsten abschaffen wollen. Sie halten Eliten für überflüssig, gar für schädlich. Lediglich im Sport wollen sie die dörfliche Fußballmannschaft nicht in die Bundesliga inkludiert sehen.

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/04/03/die-illusion-der-inklusion/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/05/18/wenn-inklusion-bloss-illusion-waere/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/07/kinderrechte-inklusion-macht-kinder-zu-verlierern/ Man beachte auch die Kommentare!

Wenn Inklusion bloß Illusion wäre, …

… aber sie ist politischer Betrug. Hansgünter Jung berichtet heute vom Praxisschock[1]. Der war allerdings abzusehen und wurde vielfach vorausgesagt, nicht nur hier im Blog.[2]

Jung schreibt: »Die inklusive Schule war lange Zeit ein Selbstläufer. Ihre Prot­agonisten brauchten nur das Wort „UN-Behindertenrechtskonvention“ auszusprechen – und unbequeme Fragen zu Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit dieses bildungspoliti­schen Großprojekts wurden gar nicht erst gestellt. Gesinnungsethische Beflissen­heit ersetzte juristische Hermeneutik. Doch jetzt bahnt sich im öffentlichen Diskurs eine Wende an. Sie beruht auf ei­nem Praxis­schock, der gleich von zwei Sei­ten kommt. Die Eltern der behinderten Kinder erleben, wie eine Förderschule nach der anderen aufgelöst wird. Gleich­zeitig hat sich der Blick der Öffent­lichkeit dafür geschärft, wie schwierig Inklusion in den meisten Fällen ist: schließlich gilt es den Lernbehinderten, geistig Behinder­ten und Verhaltensauffälligen gerecht zu werden. Die Sensibilisierung hat etwas da­mit zu tun, dass die Lehrkräfte der Regel­schulen neuerdings vor eine weitere Auf­gabe gestellt sind. Sie müssen jetzt auch noch zahlreiche Flüchtlings- und Migran­tenkinder ohne Deutschkenntnisse unter­richten und erziehen. Jetzt hört man den überforderten Lehrkräften endlich zu, wenn sie fragen: „Was sollen wir eigent­lich noch alles leisten?“«

Mich wundert diese Entwicklung nicht, höre ich doch ähnliches aus dem Schulbereich von meinen Bekannten.

 

Fußnoten

[1] Hansgünter Lang, Inklusion vor der Wende, Lange Zeit waren die kritischen Stimmen zur Integration behinderter Schüler kaum zu hören, nun stellt sich der Praxisschock ein. Zitate aus diesem Artikel. FAZ-Print, Donnerstag, 18. Mai 2017. Wird wohl nicht digital erhältlich sein. Ich habe den Artikel gescannt und schicke ihn gern auf Mailanforderung zur privaten Verwendung.

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/04/03/die-illusion-der-inklusion/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/06/12/die-faz-geizt-mal-wieder-mit-ihren-print-artikeln-und-stellt-sie-nicht-ins-netz/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/07/kinderrechte-inklusion-macht-kinder-zu-verlierern/

Land unterstützt Opfer von Missbrauch

Posted in Kinderheime, Politik by dierkschaefer on 30. Juli 2015

Gilt für Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg:»Angebot an Menschen, die zwischen 1949 und 2013 zum Beispiel in Kinderheimen oder Schulen missbraucht wurden. Sie können bis zu 10.000 Euro beantragen.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/stuttgart-land-unterstuetzt-opfer-von-missbrauch/-/id=1622/did=15919608/nid=1622/10hvwv0/

Das dürfte Aufsehen erregen

Posted in heimkinder, Justiz, Kinderrechte, Kirche, Menschenrechte, Politik by dierkschaefer on 9. Februar 2014

Der Europäische Gerichtshof macht einen Staat (Irland) verantwortlich für den Mißbrauch an Schulen, auch wenn es sich um kirchliche Schulen gehandelt hat.[1]

 

Auszüge aus dem Bericht des WDR: [2]

»Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.«

»Irlands Volksschulen waren damals wie auch heute fast ausschließlich unter der Kontrolle der Katholischen Kirche. Der Staat bezahlte zwar die Lehrerlöhne, mischte sich aber nicht in den Schulalltag ein.«

»Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und sei der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung.«

Der irische Erziehungsminister, Ruairi Quinn, kündigte Konsequenzen an. Er sei froh für die Klägerin, dass sie das erwünschte Ergebnis erzielt habe und werde sich nun damit beschäftigen, was das bedeute.«

 

Der mit den vergleichbaren deutschen Verhältnissen vertraute Leser erkennt die Bedeutung der Straßburger Gerichtsentscheidung: Nicht nur die Mißbrauchsopfer, sondern auch die Mißhandlungs- und Ausbeutungsopfer in deutschen Kinderheimen jeglicher Art dürfen Hoffnung schöpfen: Auch sie haben unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten , auch sie sind der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung.

 

Ja, werden manche sagen, da gibt es doch den Heimkinderfonds. Falsch! Denn dort geht es erklärtermaßen nicht um Rechtsansprüche, sondern um freiwillige Unterstützung in prekären Lebenslagen, die auf die Heimzeit zurückzuführen sind.

So könnte den findigen Fonds-Erfindern ihr eigene Schutzkonstruktion schmerzhaft auf die Füße fallen. Ich gönne es ihnen.


[1] Dank an Martin Mitchell/Australien, der auf die Gerichtsentscheidung aufmerksam gemacht hat.