Was erdreisten Sie sich?
Die Dreistigkeit beginnt mit einem Schreiben der Bezirksverwaltung Mainz – Rehabilitation, „VBG, Ihre gesetzliche Unfallversicherung“[1]
„Guten Tag,
vielen Dank für die Übersendung des vollständigen Urteils des Sozialgerichtes Darmstadt vom 28.06.2020 in Ihrem Verfahren zum Opferentschädigungsgesetz (OEG).[2]
Wir konnten daraus wertvolle Informationen und Hinweise zum weiteren Feststellungsverfahren der VBG als zuständigem Unfallversicherungsträger für bekannt gewordene Missbrauchsfälle in den Kirchen entnehmen.
Wir möchten Ihnen ein vertrauliches und persönliches Gesprächsangebot unterbreiten und Sie zu diesem Gespräch einladen.
Wir möchten Sie auf keinen Fall einer erneuten belastenden Befragung unterziehen und nur folgende Punkte mit Ihnen besprechen:
1. Welche Bedarfe an Unterstützung in Form von ambulanter oder stationärer Therapie/Behandlung haben Sie aktuell?
2. Sind Sie mit der Einsichtnahme der kompletten Akten des OEG Verfahrens einverstanden?
3. Sind Sie mit der Einsichtnahme der vorliegenden fachärztlichen oder psychologischen Berichte und Gutachten einverstanden?
Das Gespräch würden wir gerne im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt unter der Beteiligung und Betreuung einer sehr erfahrenen Traumatherapeutin in einem geschützten Rahmen mit Ihnen führen.
An dem Gespräch würden Frau H, Ihre persönliche Sachbearbeiterin und Herr B, Abteilungsleiter Reha der VBG Mainz teilnehmen.“
Es folgt im Originaltext die Antwort des Betroffenen[3]. Sie fällt deutlich aus, so dass ich keinen Kommentar abgeben muss.
„Sehr geehrt X XXXXXXXXX,
Sie wollten doch die Betroffenen von sexueller Gewalt nicht retraumatisieren. Das haben Sie mit Ihrem Schreiben und Vorderrungen (Bitten?) vom 08.07.2022 wohl nicht erreicht. Sie haben mich damit massivst traumatisiert. Am 11.06.2022 habe ich Ihnen das vollständige Urteil auf Ihren Wunsch hin per Mail zugesandt, wo ich sicher bin, dass Sie es erhalten haben. Das Urteil sagt alles aus, was Sie eigentlich wissen sollten und wollten. Wollen Sie mit Ihrem Schreiben die Glaubwürdigkeit von einem deutschen Gericht oder von mir hinterfragen? Sie wollen Einsicht in Unterlagen haben, die zu dem Urteil beigetragen haben. Warum? Haben Sie die Fachkräfte, die die Unterlagen verstehen können? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln? Hinter meinem Urteil, dass von drei Richter/innen gesprochen wurde, stehen Gutachten und Analysen, die ich nicht möchte, dass diese weitergeleitet werden, da im Urteil alles lesbar ist was Sie über meinen Fall wissen müssen. Im Urteil ist auch der GDS[4] mit 70 benannt. Mittlerweile habe ich auch einen Behindertenausweis mit einem GDB von 80.
Zu Punkt 2 „NEIN“
Für was brauchen Sie da noch eine Einsichtnahme der ärztlichen Unterlagen?
Die Einsicht in die Akten des OEG Verfahrens brauchen Sie auch nicht, denn das Ergebnis steht ja im Urteil. Ich werde demnächst 65 Jahre alt. Wollen Sie mich für den Arbeitsmarkt noch therapieren? Hoffen Sie, dass mir es besser geht?
Für was wollen Sie noch meine OEG-Unterlagen sehen? Wollen Sie herausfinden, wie hoch meine OEG-Rente beträgt?? Wollen Sie Ihre Zahlungen dementsprechend kürzen. Für die paar Kröten (ist der Ruf der VBG ruiniert………….) die Sie wahrscheinlich ausbezahlen wollen (bis jetzt nichts) werde ich mich vor Ihnen nicht nackisch machen.
Zu Punkt 3 „Nein“
Ein Gespräch im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt, ist nicht nötig und möglich, weil ich meinen bekannten Kreis nicht mehr verlassen kann und will. Ich ertrage keine fremden Menschen mehr und vermeide es deswegen öffentliche Verkehrsmitteln zu benutzen. Seit Jahren vermeide ich es mich außerhalb meines Wohnkreises zu bewegen. Außerdem sollen Personen aus Ihrem Kreis und dem Zentrum teilnehmen, die ich nicht kenne und denen ich aus diesem Grunde auch nicht vertraue. Dieses Angebot mir zu unterbreiten, betrachte ich als unsensibel und empathielos. Was haben Sie sich dabei gedacht? Ich habe im Jahr 2019 über mehrere Tage ein Gutachten fürs OEG machen lassen müssen. Warum wollen Sie 2022 noch einmal eine Begutachtung machen lassen? Für das Urteil wurde das Gutachten von 2019 herangezogen. Ich hätte dafür gerne eine Begründung von Ihnen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob sich meine Verweigerung, trotz dass sie das Urteil haben, sich auf die Weiterverarbeitung in Ihrem Hause, sich negativ auf Ihre Arbeit auswirkt und die Auszahlung einer Rente oder anderweitige Auszahlung auswirken wird.
Welche Auszahlungsart von Ihnen beabsichtigt ist, haben Sie bis heute nicht bekannt gegeben. Wie Sie ja sicher wissen, wurde über mich Medienwirksam berichtet. Ich würde gerne den Medien berichten, dass die Weiterbearbeitung meines Antrages bei Ihnen unter der Berücksichtigung des Urteils stattfindet, oder ob Sie nur Unterlagen sammeln wollen.
Ich möchte Ihnen noch etwas mitgeben. Im Vorfeld Ihrer Entscheidung den sexuell Missbrauchten Menschen, die Jahrzehnte lang Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauches sowie Machtmissbrauches mit sich herumtragen mussten, zu helfen, haben Sie keine Trauma Therapeuten befragt sonst hätten Sie Ihr Schreiben so nicht verfasst. Sie haben Sie sich Jahrzehntelang Zeit gelassen, und jetzt bitten (fordern) sie das die Betroffenen nochmals auf, dass sie Hose runter lassen sollen. Welche perversen Forderungen kommen noch von Ihnen um sich vor einer nicht definierten Zahlung die Sie bis jetzt noch nicht bekannt gegeben haben, zu drücken. Wurden Sie von nicht kompetenten Fachleuten beraten? Hören Sie auf, wenn Sie eindeutige Unterlagen haben, wie das Urteil, mich zu retraumatisieren und teilen Sie den Betroffenen klar mit, ob Urteile von deutschen Gerichte anerkannt werden oder ob Sie über den Gerichten stehen und somit das Recht haben bevor bezahlt wird die Überlebenden nackt sehen zu wollen. Und beachten und kontrollieren Sie ob eine Weitergabe von Unterlagen, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt haben könnten, an Sachbearbeiter/innen und andere so weitergegeben werden sollten?
Haben Sie sich nur einmal Gedanken gemacht, was die Unterlagen bei pädophilen Mitarbeiter von Ihnen auslöst? Womit ich nicht sagen will, dass Kollegen von Ihnen pädophile Neigungen haben. Aber wer weiss…….
Haben Sie das rechtlich abklären lassen ob Sie solche Unterlagen anfordern dürfen?
Und nun zum Punkt 1 Ihres Schreiben. Nein Ich habe keine therapeutischen Unterstützung. Ich war ca. 4 Jahre in Behandlung, bis die Bezahlung eingestellt wurde. 4 Jahre lang musste ich auf eigene Kosten 100 km zu meinem Trauma Therapeut fahren, da nach jahrelangem Suche im Umkreis von 50 km keiner zu finden war. Wäre ich in einem verunfallten Flugzeug gesessen, hätte ich unter 50 Therapeuten mir einen aussuchen können.
Mit einem solchen rücksichtslosen Verhalten, von der VBG hätte ich nicht gerechnet.
Mit freundlichem Gruß
xy“
Nachwort, Dierk Schäfer
„Hier ermitteln wir“, so lautet die vollmundige Ankündigung von Kay Schumacher[5][6]. Haben die Kirchenopfer einen starken Partner bekommen? Werden sie sich endlich durchsetzen können? Ist die Versicherung gar zu vergleichen mit den Engeln, die vor Gott für die Kinder eintreten?[7]+[8] Hat sie die Aufgabe einer Schutzmantelmadonna übernommen?[9]

Schumacher kündigt an: „Sexualisierte Gewalt, die an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leiterinnen von Jugendgruppen verübt wurde, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland der Berufsgenossenschaft VBG melden … Denn die Versicherung könnte in vielen Fällen Therapie oder sogar eine Verletztenrente zahlen.“
Doch dann kommen Zweifel auf: Eine Versicherung, die sich danach drängt, Schäden zu bezahlen? Gibt’s denn sowas?
Nun, es könnte sein, dass sie auf eine Geldquelle gestoßen sind. Mithilfe der Geschädigten fordern sie nachdrücklich Akteneinsicht, die der Staat nicht zu fordern wagt. Mit Hilfe der Opfer könnten sie das Geld, das sie ihnen zahlen, bei den Kirchen eintreiben, mit Aufschlag für ihre Tätigkeit natürlich. Eine verdienstvolle wie verdienstträchtige Aktion – und die Kirchen haben das alles verdient. Selber Schuld!
Das Vorgehen im vorgestellten Fall zeigt jedoch, dass auch die Versicherung keine Ahnung hat von Traumatisierungen, Triggern und Retraumatisierungsgefahr. Noch dazu im konkreten Fall: Der ist gerichtlich angemessen gelöst. Will die Versicherung etwa auch von diesem Kuchen etwas abhaben? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln? Was erdreisten Sie sich?
[1] Datum: 8.7.202.
Alle Namen in diesem Schriftverkehr habe ich anonymisiert. Alle Fußnoten von Dierk Schäfer
[2] Meine Blogleser finden es unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/
[3] Datum: 14.07.2022
[4] Gemeint ist der Grad der Schädigung (GdS), s. auch: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID159865
[5] Kay Schumacher ist Leiter der Bezirksverwaltung der VBG Bezirksverwaltung Mainz, https://www.vbg.de/SharedDocs/Adressen/DE/Kay%20Schumacher.html?nn=3358
[6] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-05/missbrauch-kirche-versicherung-sexualisierte-gewalt?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F, 23. Juni 2022
[7] Mt 18; 10: Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.
[8] Auf die Kirchen ist ja kein Verlass, es sei denn auf ihr Betroffenheitsgestammel und auf ihre einfallsreichen Vertuschungsmanöver. „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/
[9] Photo Privatbesitz Dierk Schäfer
Das Netzwerk nicht nur klerikaler Kinderschänder
… aufgedeckt von einer privaten Recherchegruppe, wird, endlich, morgen in der Süddeutschen Zeitung vorgestellt.
Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwaltlichen Vollmachten durchringen können. Die private Recherchegruppe, ich habe ihr den Namen SoKo-Missbrauch gegeben, hat das getan, was der Staat gescheut hat. Sie lieferte die Fallstudie eines organisierten Verbrechens.

Installation des Künstlers Eckhard Kowalke[1]
Die Recherchegruppe teilt dazu ein „Vorläufiges Resümee“ mit.
Zitat:
I. Soweit uns berichtet wurde, lässt sich die Mehrheit aller Vorfälle auf die Fünfziger, Sechziger und Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts beschränken. Diese Beschränkung dient nur der Vereinfachung der Untersuchung und unserer Überlegungen. Dass davor und danach sexuelle, psychische und physische Gewalt an den Kindern im Untersuchungsraum (Werdenfelser Land, Pfaffenwinkel, Alpenvorland) verübt wurde, nicht nur in den von uns untersuchten Institutionen, liegt auf der Hand. Wir verbinden nur beschreibend die Spitzen einiger Eisberge, das gesamte Gebirge ist noch nicht in den Blick genommen. Noch wissen wir wenig über andere Heime der Niederbronner Schwestern[2] im süddeutschen Raum. Speyer dient uns vorläufig als Modell zur Beschreibung der Vorgänge in Oberbayern, wo derselbe Nonnenorden sein Geschäftsmodell betrieb.
Wir entschieden uns, auch um den Untersuchungsumfang einzugrenzen, für eine Zeitspanne, die gesetzt ist mit der Öffnung und Schließung des Heimes des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes[3] in Feldafing von 1952 bis 1972, dessen Erzieher die ihnen anbefohlenen Heiminsassen folterten, sie finanziell und sexuell ausbeuteten und die von dem zu beschreibenden Netz von Misshandlung und Missbrauch auch selbst in sexueller und sadistischer Weise profitierten.
II. Beteiligte/verstrickte Täter-Institutionen:
- Das Kloster Ettal;
- Das Stadtjugendamt München;
- Die Kinderheime der Stadt München in Oberammergau: das Hänsel- und Gretelheim und das Rotkäppchenhaus;[4]
- Die Villa Maffai in Feldafing, ein Heim für lernschwache Kinder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes;
- Die Pfarrei in Feldafing (Pfarrer Otto Öhler);
- Das Salesianum in München (Pater Kaindl, Pater Koch, auch andere);
- Die Regensburger Domspatzen (Leitung Georg Ratzinger);
- Das Kinderheim in der Engelsgasse 2 in Speyer;
- Das bischöfliche Ordinariat in der Engelsgasse gegenüber;
- Die Verwaltung/Zentrale des Bayerischen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von 1952 bis 1972 und darüber hinaus.
- Das Kolping-Heim in Vilshofen (Pater Kaiser, Pater Limmerick)
- Jugendwerk Birkeneck der Herz-Jesu-Missionare
III. TäterInnengruppen[5]:
- Mönche aus Ettal, womöglich auch aus anderen Benediktinerklöstern;
- Nonnen in Oberammergau und Speyer, die Niederbronner Schwestern vom göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern);
- Dispatcher im Münchner Stadtjugendamt, Pädophile im Amt?
- Fast das gesamte Heimpersonal in Feldafing;
- Der Dorfpfarrer Otto Öhler von Feldafing, die Pfarrerkollegen aus dem Umkreis;
- Klerikale Sextouristen im Werdenfelser Land, unter ihnen Pater Hermann Schartmann;
- Lokale Politprominenz in Speyer und Dorfnomenklatura in Oberammergau;
- Kleriker im Umkreis der Regensburger Domspatzen.
- Klerikales Erzieherpersonal in Birkeneck und Vilshofen.
IV. Opfer:
- Kinder aus den Oberammergauer Heimen
- Kinder aus dem Feldafinger Heim des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- Kinder aus uns noch nicht bekannten Heimen
- Jugendliche in Vilshofen und Birkeneck.
V. Kammern und Orte des Schreckens im Einzelnen
1. Die Vorfälle von Feldafing: Gewalt, Folter und die ritualisierten Formen sexueller Gewalt stehen im topografischen Zentrum der uns geschilderten Verbrechen und verweisen auf mehrere Orte. Der Keller des Heims und die Sakristei der alten Dorfkirche sind Zentrum einer abartigen Parallelwelt. Das Werdenfelser Land sehen wir als Zielgebiet eines klerikalen Sextourismus. Nicht nur Mönche und Priester der Umgebung, auch aus der Mitte Deutschlands reisen Kleriker an, z.B. der Marist[6] Hermann Schartmann aus Köln, dort Pfarrer der Herz-Jesu-Gemeinde.
2. Das Münchner Stadtjugendamt begreifen wir als Mittelpunkt eines, wie wir vermuten, Pädophilennetzes, von wo aus entsprechend „geeignete“ Kinder, oft aus prekären Familienverhältnissen und schon misshandelt und missbraucht, vorgemerkt und vorangekündigt und mit Insider-Informationen nicht nur nach Feldafing weitergereicht wurden, natürlich auch in andere Heime, darunter in die beiden Oberammergauer Heime. Ein Amt als Platzanweiser der ihm Anvertrauten? Unsere Recherchen lassen diese Vermutung zu.
3. Das Besucherzimmer im Oberammergauer Hänsel- und Gretelheim ist nach unseren Recherchen Ziel von Mönchsbesuchern aus Ettal, aber auch von Angestellten des Münchner Sozialreferats. Reiner Edenhofer, Betroffener aus Oberammergau, berichtet darüber. [7]
4. Der Schlafsaal in Regensburg, wo während der Ferien auch Kinder aus Feldafing hingeschickt wurden, und hochprominente Theologen übergriffig wurden. N. L. wird nicht das einzige Opfer gewesen sein.
5. Die Folterkeller/Verliese des Klosters Ettal, wohin Heimkinder aus umliegenden Heimen während der Ferien transportiert wurden. Nonnen fungierten als Schlepperinnen und schafften Heimkinder, z.B. aus Feldafing herbei, um den Mönchen, die während der Ferien fehlenden Internatsinsassen durch Heimkinder zu ersetzen, die gegen Bares die Stiftungskassen ihres Ordens aufzufüllen hatten.
6. Unterstützt bzw. als symbolisch zu betrachtender Protagonist zusammen gehalten werden diese Zusammenhänge von klerikalen Sextouristen wie dem Maristenpater Hermann Schartmann, der nach unseren Recherchen allein aus unseren näheren Bekanntenkreis mindestens fünf Kinder über Jahrzehnte hinweg attackiert hat, in Oberammergau unseres Wissens mindestens fünf, in Speyer wohl ebenso viele, ein letztes Opfer 1984 in Speyer. Er wird nicht der einzige Sex-Tourist gewesen sein. Dieser Tourismus funktionierte unter aktiver Teilhabe der Niederbronner Schwestern, die in Oberammergau und in Speyer (und natürlich auch an anderen Orten). Sie betrieben Prostitution initiativ und aktiv und kassierten dafür Geld. Für Patres stand in Oberammergau ein Gästehaus zur Verfügung. So kam Schartmann aus Köln von der Herz-Jesu-Gemeinde, fuhr nach unseren Recherchen mehr als dreißig Jahre immer auf der gleichen Route gen Süden und machte dort Halt, wo etwas ging und er nur bezahlen musste: Von Speyer und Oberammergau wissen wir dies, es werden noch andere Orte und Heime gewesen sein.
VI. Grobfazit: München liefert, Feldafing unter anderem verteilt, Nonnen transportieren und kassieren vornehmlich von Klerikern. Die Speyrer „Preisliste“[8] mag als Maßstab dienen. Regensburg ist nur eine Luxus-Spielart des Ettaler Kellers. Pointiert: Oberammergau und Speyer sind im eigentlichen Sinn nicht als pädagogische Wirkungsstätten zu betrachten. Dort ist Erziehung Mittel und Camouflage zu dem Zweck, die Ordenskassen zu füllen. Die eifrigsten Klienten sind Kleriker, aber auch lokale Nomenklaturen sind in diesen Heimen gern gesehene und erbetene Gäste/Freier. Nicht zu vergessen: Das Feldafinger Heimpersonal missbraucht und kassiert und ist an der Weitergabe der Kinder zu sexuellen Zwecken zur Gänze beteiligt.
Ein wichtiges, neues Forschungsfeld der Zeitgeschichte ließe sich aus den bisherigen Ausführungen ableiten: Die enormen Summen, die durch Prostitution in einem noch zu definierenden Zeitraum (1952-1972?) abgeflossen sind, lassen sich nun durch K. Os. Blätter aus dem von ihm so genannten „Kinderbuch“ mit annähernder Wahrscheinlichkeit hochrechnen und für Forschungszwecke vorläufig definieren. Um endgültige Gewissheit über die Zahlen zu gewinnen wäre es erforderlich, das Archiv zu eruieren, aus dem die anonyme Sendung kam und Materialien, sprich: alle so genannten „Kinderbücher“ zu beschlagnahmen und auszuwerten. So wären die Summen zu ermitteln, die die Niederbronner Schwestern durch Prostitution erwirtschaftet haben. Möglicherweise finden sich solche „Kinderbücher“ auch in Archiven anderer Erziehungsstätten der Niederbronnerinnen. In einem weiteren Schritt ist dann der Frage nachzugehen, inwieweit dieses Kapital sich in Investitionen verwandelt hat: Die „Transsubstantiation“ von Prostitutionsgeldern in Stiftungskapital oder nur die Verwandlung von katholischer Geldwäsche in welche Form von Geldanlage auch immer? Ob in diesen Archiven ergänzendes Material aus den Archiven der Nonnen noch verfügbar ist, ist eine spannende Frage. Ebenso: Wie ertragreich hat dieses Kapital bis zum heutigen Tag arbeiten können?
Passau und Mainz, im Oktober 2020
Vladimir Kadavy und Jörg Jägers
Ende des Zitats
Es bleiben Fragen:
Warum musste privat recherchiert werden?
Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?
Immerhin: Eine Richterin (Andrea Herrmann, Sozialgericht Darmstadt) hat sehr beherzt in einem wegweisenden Urteil das Martyrium eines der Opfer aus der Recherchegruppe anerkannt und ihm eine Rente nach dem OEG, dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen. Dieses Urteil wurde – pseudonymisiert – hier im Blog veröffentlicht[9], was zu Aufmerksamkeit führte, die sich auch in den Medien niederschlug.
Fußnoten
[1] Ausstellung in Freistatt: „Eckhard Kowalkes Kunst bewirkt den Dialog“ http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/eckhard-kowalkes-kunst-bewirkt-den-dialog-id12378471.html Aufgerufen: Dienstag, 7. April 2020
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwestern_vom_G%C3%B6ttlichen_Erl%C3%B6ser
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband
[4] beide nun „Marie-Mattfeld-Haus“
[5] Man möge mir das Binnen-I nachsehen. Es handelt sich um ein Zitat.
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Maristenpatres
[7] Seine Website ist seit 7.4.2020 gesperrt. Eine pdf-Datei könnten wir zuschicken.
[8] Bei der „Preisliste“ handelt es sich um eine Seite der handschriftlich geführten Buchungsvermerke – in Fotokopie, die ein netter Mensch in den Briefkasten von K. O. warf. Sie enthält die Namen von Tätern und die Höhe der für die sexuellen „Dienstleistungen“ gezahlten Beträge. K. O. nennt diese Seite „Kinderbuch“. Er und weitere Kinder werden auf dieser Seite aufgeführt.
[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/
Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.
Zunächst eine Vorbemerkung.
Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Originalartikel.
Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]
Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.
Nun zum Sachverhalt
Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.
Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauerstress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?
Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jemandem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!
Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkunden, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.
Wenn nicht, wird es schwierig.
Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]
Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhaltigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heimkinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.
Nun etwas detaillierter[7].
Der Eigenstandsschaden
Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.
Was ist mit Eigenstand gemeint?
Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.
- „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“
Dazu gehört die Sozialverpflichtung.
- „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“
Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt
Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]
Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differenzieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmittelbaren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereiften Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“
Der Staat ist in der Pflicht
Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außerhalb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimaufsicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshandlungen und kommt.
Trauma und Erinnerung
Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet werden können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbeanspruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitätsbestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunterbringung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankungen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässigungen zurückzuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effektivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutzgedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“
Worin bestehen diese Schäden?
„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neurowissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebensgeschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.“ [13]
Anpassung als Überlebensprinzip
Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befähigen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adaption hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstrukturen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heimsystem einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauerhaft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hinblick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpassungen an eine … Ausnahmezustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heimsystems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufgeschlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müssen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosigkeit, mangelnde Affektregulation, Selbstwertstörungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Störung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszudrücken, Impulsivität, soziales Vermeidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttraumatische Belastungsstörung, erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlichkeitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunktionale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.
- Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
- Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuronaler Netze des Gehirns wirken
- In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulustypen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigenstands- und sozialverpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungsfähigkeiten.
- In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kinder und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schädigende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“
„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdifferenzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraussetzungen des humanen Freiheitsgebrauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“
Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung
„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des menschlichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …
Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischenmenschlicher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neurowissenschaftliche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …
[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche. … Die Verantwortung des Schädigers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“
„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.
Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“
„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Verjährungen ist nicht zulässig.“
Die Autoren schlagen eine Änderung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatzansprüchen und Zahlung von Schmerzensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestellten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetzlichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“
[1] Operationalisierbarkeit des Eigenstandsschadens – Begründung von Schadensersatzpflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***
Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de
Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.
[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.
[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.
[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wieder.
[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimerziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwangerschaften bei Bombardierungen).
[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.
[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“
[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezialisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen
[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.
[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garantierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffentlichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfassungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).
[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/
[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html
[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.
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