Zivilcourage
Zu meinem nur als Link[1] geposteten Hinweis wurde mir ein weiterer Fall mitgeteilt.[2] Dort geht es um Jobcenter und ähnliche Einrichtungen im Zuge der Hartz IV-Umsetzung.
Ich kann bestätigen, daß es vorkommt, daß Hartz IV-Empfänger zeitweise hungern müssen, weil ihnen nicht schnell genug geholfen wird – und ohnehin sind die Hartz IV-Sätze unzureichend, weil sie nicht regelmäßig der Teuerung angepaßt werden. Zudem basieren sie auf dem Preisniveau von Discountern, die nur selten in der Nähe von Sozialwohnungen zu finden sind.[3] Man sollte die Steigerung der Abgeordnetendiäten an die Steigerung der Sozialhilfesätze koppeln.
Aus eigener Anschauung kenne ich zwei Hartz IV Einrichtungen. In der einen – in einer westdeutschen Großstadt – gibt es zwar keine technische Sicherheitsschleuse, aber Sicherheitspersonal, das den Zugang zu den Mitarbeitern kontrolliert. In der anderen, in einer westdeutschen Mittelstadt, werden die Gespräche mit den „Kunden“ in einem Großraumbüro geführt, das zugleich Wartezone ist. Dort gibt es keine feste Zuordnung zu einem bestimmten Mitarbeiter. Bei einem erneuten Besuch muß sich der Kunde mit seinen doch recht intimen Anliegen vor allen Ohren auf eine andere Person einstellen. Die Vermittlungsstellen sind, soweit mir bekannt ist, und das sind mehr als die zwei erwähnten, nur über kostenpflichtige Service-Nummern erreichbar.
Der Sicherheitsbedarf der Mitarbeiter ist einerseits verständlich, wäre aber andererseits geringer, wenn die Kunden als Kunden behandelt und nicht als lästige Antragsteller hingehalten würden.
[3] Sozialwohnungen wären übrigens ein weiteres Thema.
Die Rundfunkanstalten – Eine kriminelle Vereinigung?
Klare Antwort: Nein! Sie nutzen nur rücksichtslos den Rechtsraum, den ihnen der Gesetzgeber eingeräumt hat.
Sind die Parlamentarier eine kriminelle Vereinigung? Klare Antwort: Nein! Denn die Abgeordneten sind regulär gewählt und ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet, also nicht unbedingt uns. Alles ehrenwerte Gesellschaften also und es wäre Rufschädigung, sie in Verbindung mit gewissen italienischen ehrenwerten Gesellschaften zu bringen.
Die Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und DLF) kassieren ganz legal, egal wie der Einzelfall liegt. Da gibt es doch tatsächlich Menschen, die mit ihrem Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze für Hartz-IV liegen. Also haben sie keine Sozialhilfe beantragt. Liegen sie aber gerade um soviel über der Bedarfsgrenze, daß sie Rundfunksteuer zahlen könnten, müssen sie zahlen.
Wer aber unter der Bedarfsgrenze liegt und sich bisher gescheut hat, Sozialhilfe zu beantragen und folglich keinen Grundsicherungsbescheid hat, der muß entweder zahlen oder aber seine Scheu überwinden und Stütze beantragen, damit im Falle der Befreiung von der Zwangsabgabe die Sozialleistungen mit der Rundfunksteuer verrechnet werden können. Damit verwandelt sich »die staatliche Hilfe in einen Obulus für den öffentlich rechtlichen Rundfunk“. So lesen wir es heute in der FAZ auf Seite 41 unter der Überschrift »Alle müssen zahlen. Ganz einfach«
Der Justitiar des SWR findet das in Ordnung. Stimmt ja auch, denn unsere ehrenwerten Politiker haben den ehrenwerten Rundfunkanstalten das Recht gegeben, auf die Scham derer, die den Gang zum Sozialamt scheuen, keine Rücksicht zu nehmen. Achtung von Menschenwürde sieht anders aus.
Nur die Obdachlosen sind besser dran. Wer keinen festen Wohnsitz hat, kann von den Rundfunkanstalten nicht abGEZockt werden.
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