Dierk Schaefers Blog

»künftig soll letztendlich das Jugendamt ent­scheiden«

Posted in Kinder, Kinderrechte, Kindeswohl, Moral, News, Parteien, Pädagogik, Politik, Psychologie, Recht, Staat by dierkschaefer on 13. Oktober 2016

Das klingt nicht gut. Doch wenn die Fachverbände Kritik an einer Gesetzesreform üben, so muss man genau hinschauen.

Mehr Staat muss nicht falsch sein, es sei denn, er will hauptsächlich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen vorbei Sparmodelle durchsetzen, – und so sieht es aus: »sofern „infrastrukturelle Angebote“ den Bedarf decken könnten, also etwa der günstigere Besuch von Mütter-Kind-Treffs, sollen diese vor individuell zugewiesenen Sozialarbeitern bevorzugt werden. Für junge Volljährige soll die allgemeine Jugendsozialarbeit, wie beispielsweise Ausbil­dungshilfen, sogar regelhaft Einzelhilfen ersetzen. Und Kleinstheime, in denen eine fami­lienähnliche Lebenssituation besteht, sollen laut Hammer nicht mehr als Einrichtung zählen, sondern als schlechter finanzierte Pflegefamilie.«[1]

Kein Wunder, dass die Fachverbände sturm laufen, – weniger Geld, weniger Macht auch für sie. »Länder und Kommunen könnten dann nach Gutdünken Standards absenken, Angebote und Hilfen streichen. … „Die Träger der freien Jugendhilfe werden de facto rechtlos gestellt“«.

Wenn die Fachverbände an die Kandare der Evidenzbasierung von Jugendhilfe-Maßnahmen gelegt würden, hätte das durchaus Vorteile für die Kids – und auch für die Gesellschaft. Die Fachverbände haben in der Vergangenheit eine für sie vorteilhafte Lobby-Arbeit geleistet und ihre Rechtsbestände gesichert, so dass den vielgescholtenen Jugendämtern oft nicht einmal die Möglichkeit von fachlichen Vorgaben, geschweige denn effektiven Kontrollen offen steht. Die Sozialministerin aus Schleswig-Holstein hat sich eine blutige Nase geholt, als sie versuchte hier durchzugreifen.[2]

Fazit: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen – und ihren Familien – werden wieder einmal Fremdinteressen untergeordnet. Politik ist die Kunst des Machbaren. Da bleibt für die Kids nur das Nachsehen.

[1] alle Zitate aus: http://www.taz.de/Neufassung-Kinder–und-Jugendgesetz/!5344434/

[2] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

»Dem BR liegen Unterlagen vor, wonach die Minderjährigen immer wieder, zum Teil mehr­mals täglich und mitunter sogar über Nacht eingeschlossen wurden.«

Posted in heimkinder, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Recht, Uncategorized by dierkschaefer on 6. August 2016

»Das Ministerium gab zu diesem Zeitpunkt in einer Antwort gegenüber dem Bayerischen Land­tag explizit an, dass Kinder oder Jugendliche mit Behinderung nicht eingesperrt würden. Diesen Satz nahm die Ministerin nach der Berichterstattung des BR zurück und zog die politische Notbremse.«[1]

Das war wohl auch nötig. Bayerns Sozialministerin »Emilia Müller schlägt nun von sich aus erstmals vor, sich dafür einzusetzen, dass künftig ein richterlicher Beschluss vorliegen muss, um freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei geistig behinderten Kindern anzuwenden. Zum Verständnis: Bei Erwachsenen ist das bereits so. Bei Kindern dagegen reicht die Einverständ­niserklärung der Eltern. Die oft unter Druck erfolgt: Keine Unterschrift, kein Heimplatz – diese Formel haben wir während der Recherchen immer wieder gehört.«

 

Aus dem Süden in den Norden: Dort soll es besser geworden sein.[2] Aus der Meldung erfährt man aber manches genauer, was bisher eher im Verborgenen lag.

So gibt es noch keine Schulpflicht für Kinder, die nicht aus Schleswig-Holstein in die Heime gekommen sind. Dazu braucht man anscheinend eine Gesetzesänderung. Warum es diesen merkwürdigen rechtsfreien Raum überhaupt erst gab, weiß ich nicht. Auch »sollte der Kontakt zwischen entsendenden Jugendämtern aus anderen Ländern und den ört­lichen Jugendämtern im Norden deutlich verbessert werden.« Diese Zuständigkeitslücke hat Alexander aus dem Landkreis Waiblingen das Leben gekostet – er verhungerte bei seinen Pflegeeltern – beide übrigens Sozialpädagogen. Die „CDU-Sozialexpertin Rathje-Hoffmann“ »regte Kooperationsverträge an, um die örtlichen Jugendämter in der Nähe von Einrichtungen auch für die Betreuung zuständig zu machen. Bisher sind das die entsen­denden Jugendämter, die sich aus der Ferne aber oft nur wenig kümmern.«

Und nun Parteipolitik mit Kindern:

»Als unhaltbare Ausrede wertete sie [Rathje-Hoffmann] Alheits [Sozialministerin] Darstellung, eine schärfere Heimaufsicht ließen die bundesgesetzlichen Regelungen nicht zu. „Seit der Einsetzung des PUA widerlegt sie (Alheit) es – mit dem eigenen Handeln. Plötzlich sind Kontrollen und sogar schnellere Schließungen möglich“, sagte Rathje-Hoffmann. Es sei unter Juristen umstritten, ob die bestehende Regelung im Sozialgesetzbuch unangemeldete Kontrollen ohne Anlass in Heimen zulasse oder nicht. Im Zweifel müsse auch mal ein juristisches Risiko eingegangen werden. Besser wäre ein klare Regelung.«

Nun ja, das meine ich auch. Was das juristische Risiko betrifft, so liegt das letztlich bei den Kindern. Denn die Sozialkonzerne haben sich bestens abgesichert: Die Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen sichern vornehmlich das Recht der Einrichtungen[3].

[1] Dieses und das nächsten Zitat aus: http://www.br.de/nachrichten/heim-heimkinder-kommentar-100.html siehe dazu auch http://www.br.de/nachrichten/kinder-heim-geschlossene-einrichtung-100.html

[2] http://www.focus.de/regional/schleswig-holstein/soziales-cdu-situation-der-heimkinder-im-norden-wird-besser_id_5792318.html Hieraus auch die folgenden Zitate.

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/