Das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung – Nachtrag
Zwei Steine am Rande der Erinnerung[1]
Das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung, so steht es auf dem einen Stein. Er steht vor der neuen Ulmer Synagoge und führt um den Davids-Stern herum gruppiert die Namen all der jüdischen Holocaust-Opfer aus Ulm auf[2].
Das Geheimnis der Versöhnung heißt Erinnerung, steht auf dem anderen Stein. An diesem Mahnmal haben am vergangenen Sonntag auf dem Gelände des Wittekindshofes bei Bad Oeynhausen nach einem Gedenkgottesdienst der Vorstandssprecher und Gemeindemitglieder einen Kranz niedergelegt.[3]
Der Gedenkstein vor der Synagoge verweist eindeutig auf die Holocaust-Opfer. Der Wittekind-Gedenkstein stellt den Spruch, soweit auf dem Photo ersichtlich, in keinen konkreten Zusammenhang. Die Schleife auf dem Kranz nennt ganz allgemein die „Opfer von Gewalt und Terror.“
Beide Spruchversionen werden auf eine „jüdische Weisheit“ zurückgeführt. Welche Version stimmt und welche Rückschlüsse lassen sich führen?
„Das Exil wird länger und länger des Vergessens wegen, aber vom Erinnern kommt die Erlösung“(Sefer Ba’al Schem Tov, II, 190 § 8)[4]. Der Satz des Ba’al Schem Tov ist etwa in Yad Vashem, der Jerusalemer Gedenkstätte für die Opfer der Shoah, zu finden. Desgleichen traf Anita Eckstaedt die Entscheidung, ihrem „Nationalsozialismus der ‘zweiten Generation’“ (1989) die – wie sie formuliert – „Jüdische Weisheit“ (S.9) voranzustellen: ‘Das Vergessenwollen verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung’.
Es geht also um die Erlösung des jüdischen Volkes aus Verfolgung und Exil. Erinnern ist für die jüdische Tradition etwas Grundlegendes, das soll hier aber nicht weiter ausgeführt werden.
Und die Versöhnung?
Für diese Version des Spruches gibt es viele Belegstellen. Ich nenne nur die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker.[5]
Warum sind die Unterschiede wichtig?
Kurt Grünberg schreibt: »Die Sache mit dem Zitat hat allerdings einen nicht unbedeutenden ‘Haken’: Das genannte Zitat ist nämlich verfälscht! Das Wort ‘Erlösung’ im ursprünglichen Text wurde durch den Begriff ‘Versöhnung’ ersetzt. … [Es] scheint … erklärungsbedürftig, wie ein Konzept von ‘Versöhnung’ in diesen Kontext gelangen kann. Bei der Beschäftigung mit dem Genozid eines Volkes steht die Anwendung des Versöhnungs-Konzeptes für die Individualisierung eines gesellschaftlichen Massen-Phänomens. Es geht also bei dieser Begriffsverwendung um ein Abwehrphänomen. … Psychoanalytisch gesehen geht es um einen Abwehrvorgang, in dem zum Zwecke der Über-Ich-Entlastung Schuld, möglicherweise auch ein Schuldgefühl, abgewehrt wird. Bezogen auf Menschen, die erst nach dem Nationalsozialismus geboren wurden, mag es sich um ein ‘entlehntes unbewußtes Schuldgefühl’ … handeln.«
Weiter schreibt Grünberg: »Mitunter wird christlich-jüdische ‘Begegnung’ gesucht, die die durch die nationalsozialistische Judenverfolgung geschaffene Kluft zwischen Juden und Deutschen überwinden helfen soll. Spätestens jedoch, wenn die Hand zur Versöhnung gereicht oder zuweilen gar verlangt wird, spätestens dann wird auf jüdischer Seite häufig ein gewisses Unbehagen spürbar; der Gedanke kommt auf, vielleicht doch ‘im falschen Zug’ zu sitzen. Dann erkennen Juden, daß sie ‘eingebunden’ werden sollen, daß sie sich als Teil eines „Gedächtnistheaters“ (Bodemann 1996) zur Verfügung stellen sollen, um den Deutschen zu helfen, mit der „Last Deutscher zu sein“ (Giordano 1987) besser fertig zu werden. Juden erkennen, daß sie letzten Endes mißbraucht werden sollen.«[6]
Was geschah auf dem Wittekindshof? Was gab den Anlaß zur Kranzniedelegung und zum Gedenkgottesdienst?
Zum Thema Judenverfolgung ist ein Absatz auf der Home-Page der Anstalt zu finden.[7] Zwangssterilisationen wurden bejaht, der Abtransport zur Vernichtung zwar nicht verhindert, aber auch nicht unterstützt.
Angesichts der zeitlichen Distanz haben wohl allenfalls heutige Angehörige der damaligen Opfer am Gedenkgottesdienst teilnehmen können.
Die andere Opfergruppe, von denen wohl einige zugegen waren, wird auf der Home-Page nicht erwähnt, vermutlich aber in der Predigt. Es sind die ehemaligen Heimkinder, die zwar nicht sterilisiert oder ins KZ transportiert wurden. Was ihnen aber geschah und wie mit diesem Erinnern umgegangen wurde, lässt sich bei Helmut Jacob nachlesen.[8]
Für beide Opfergruppen, für Juden wie für ehemalige Heimkinder, ist die Einladung zur Versöhnung eine Zumutung, auch wenn eine Freud’sche Fehlleistung zugrunde liegt. Die ist aber umso tiefgründiger. Die Nachfolger von Tätern sprechen von Erinnerung, haben aber ihre Home-Page von Erinnerungen bereinigt, Erinnerungen, für die es noch Leidenszeugen gibt. Und nun laden die Täter-Vertreter die Opfer zur Versöhnung ein. Ja, geht’s denn noch? Versöhnung könnte allenfalls ein Angebot der Opfer sein. Doch dazu sind die wohl kaum bereit. Denn die warten immer noch auf die tätige Reue[9].
2012 hatte ich dem Anstaltsleiter geschrieben.
»Was könnte also in Ihren Möglichkeiten liegen? Ehemalige Heimkinder haben einen Horror davor, wieder „ins Heim“ zu müssen. Das wäre ein Ansatz. Sie könnten – nicht für alle ehemaligen Heimkinder – aber für die ehemaligen „Wittekinder“ eine Pflegeassistenz organisieren und finanzieren, die ihnen eine Heimeinweisung erspart oder wenigstens weit hinausschiebt. Das ist zwar unökonomisch, sollte aber angesichts der Vergangenheit vertretbar sein. Vertretbar sollte auch sein, daß Ihre Einrichtung dabei ansonsten in den Hintergrund tritt, weil Vertrauen bei den Opfern wohl kaum noch bewirkt werden kann, aber vielleicht doch im Nebenergebnis die Anerkennung des Strebens nach Wahrhaftigkeit und tätiger Verantwortungsübernahme. Der barmherzige Samariter übergab den unter die Räuber Gefallenen einem Wirt, bezahlte ihn und versprach, etwaige Mehrkosten zu übernehmen (Lk. 10, 25 – 37). Die Vertreter der „Amtskirche“ waren einfach vorbeigegangen – und auf deren Verhalten zielt das Gleichnis. Im unserem Fall waren Kinder unter die Räuber in Gestalt von kirchlichen und staatlichen Erziehern gefallen – und wir sind, trotz aller Verjährung, die Rechtsnachfolger. Was spricht also dagegen, einen „Wirt“ außerhalb der kirchlichen Einrichtungen mit der Pflege zu beauftragen und zu bezahlen (und zu kontrollieren!)? Wir, die Kirche, hätten damit immerhin nachträglich gezeigt, daß gute Werke aus der uns von Gott geschenkten Gnade erwachsen.«[10]
Doch diese Vorschläge blieben ohne Antwort.
Nachtrag / 19. Oktober 2017, Ein Mail an den Leiter des Wittekindshof
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Starnitzke,
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Predigt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die ehemaligen Heimkinder vom Wittekindshof dort vorgekommen, also nicht ganz vergessen sind. Das will ich der Korrektheit halber meinem Artikel im Blog hinzufügen, indem ich dieses Mail dort einstelle.
Es betrifft nicht nur die Kirchen, sondern schlechthin die Stellung von Opfern in unserem Rechtssystem. Ritualhaftes Gedenken gibt es, aber tätige Reue eher nicht. Die Zahlungen an die ehemaligen Heimkinder sollen erklärtermaßen keine Entschädigung sein (also kein Rechtsanspruch); die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen wurden zusätzlich noch schlechter gestellt – und lange hingehalten.
Ich habe zwar Verständnis für Ihre Position als Leiter einer Sozialeinrichtung, die „am Markt“ bleiben muss. Doch damit stellt sich die Frage nach der „Zusatzleistung“ einer christlichen Einrichtung. Sollten es tatsächlich nur Rituale sein?
Ihre Erwähnung der ehemaligen Heimkinder in Ihrer Predigt im Gedenkgottesdienst entspricht leider der Einschätzung, die Helmut Jacob damals angesichts Ihres Grußwortes zur Publikation Verbrechen unterm Kronenkreuz – Buchdokument des Grauens im „Wittekindshof“ abgegeben hat. https://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 .
Herr Jacob ist übrigens vor zwei Tagen gestorben https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/ Ihm lag sehr daran, dass die Vergangenheit der kirchlichen (wie auch staatlichen) Einrichtungen für schutzbedürftige Kinder in Erinnerung bleibt. Von „Versöhnung“ sprach er nie, nur von seiner abgrundtiefen Enttäuschung über den Umgang der Nachfolgeeinrichtungen mit den damaligen Verbrechen und den Verbrechern. Diese Enttäuschung teile ich.
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
Fußnoten
[1] Stolpersteine sind auch diese, wenn sie auch nicht an der verdienstvollen Stolpersteinaktion des Künstlers Gunter Demnig, https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine teilhaben.
[2] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8235958298/in/photostream/
[3] Den Unterschied in der Widmung habe ich durch Fettdruck hervorgehoben. Den Wittekind-Stein kann ich aus ©-Gründen nicht abbilden. Hier aber der Link zum Photo und zum Pressebericht: http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/21925448_Gedenkgottesdienst-fuer-Opfer-von-Gewalt.html
[4] So »die die vielzitierte Aussage des Ba’al Schem Tov, des Begründers des Chassidismus (Sefer Ba’al Schem Tov, II, 190 § 8; zitiert nach Grözinger, a.a.O., S. 32). Hier zitiert nach http://www.hagalil.com/2011/02/versoehnung/
[5] Weihnachtsansprache 1984 http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Richard-von-Weizsaecker/Reden/1984/12/19841224_Rede.html
[6] Versöhnung über Auschwitz? http://www.hagalil.com/2011/02/versoehnung/
[7] 1933 bis 1945 – Machtergreifung und Tod
In der Zeit des Nationalsozialismus steht der Wittekindshof unter großem Druck. Bereits Ende 1933 wird der Vorstand von Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) dominiert. In der Mitarbeiterschaft gewinnt die nationalsozialistische Deutsche Arbeitsfront (DAF) an Einfluss. Durch Satzungsänderungen versuchen die Behörden den christlichen Charakter der Einrichtung aufzuheben.
Ab 1934 werden mit Billigung des Vorstandes Zwangssterilisationen im Krankenhaus Bethanien vorgenommen. Die Tötung von Menschen mit Behinderung hingegen wird strikt abgelehnt. 1940 treffen Meldebögen des Reichsinnenministeriums ein, mit denen die Heimbewohner in Heil- und Pflegeanstalten zu erfassen sind. Im Wittekindshof werden sie ausgefüllt, aber nicht abgeschickt. Auf staatliche Anordnung werden im gleichen Jahr sechs jüdische Bewohner verlegt und kurze Zeit später ermordet.
Im Juni 1941 unternimmt eine Ärztekommission aus Berlin eine „erbbiologische Bestandsaufnahme“. Im Wittekindshof leben 1.330 Menschen mit Behinderung. 958 davon werden im Herbst in staatliche „Provinzialanstalten“ verlegt. Dem nationalsozialistischen Euthanasieprogramm fallen etwa 400 Bewohnerinnen und Bewohner des Wittekindshofes zum Opfer.
In der Folgezeit richtet die Wehrmacht auf dem Gründungsgelände ein großes Lazarett ein. https://www.wittekindshof.de/unternehmen/geschichte/
[8] https://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 Dazu auch mein Blog-Beitrag vor wenigen Tagen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/24/das-geheimnis-der-versoehnung-heisst/
[9] Jedenfalls eine, die über das Angebot der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ hinausgeht. Denn dort werden die Heimkinder mit Behinderung erneut diskriminiert durch zweitklassige Leistungen.
[10] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/09/fortsetzung-meines-teils-der-korrespondenz/
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe begrüßt Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Ohne weiteren Kommentar mein Mail zur Presseerklärung:
Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,
laut Impressum sind Sie zuständig für „Politische Kommunikation/PR“.
Ihr Verband hat die Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ begrüßt. [ http://beb-ev.de/inhalt/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/ ] und dieses begründet.
Dazu einige Fragen:
Seit der Errichtung des Heimkinderfonds sind vier Jahre ins Land gegangen – und ein wohl nicht zu vernachlässigender Anteil der ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien ist in dieser Zeit verstorben. Sie schreiben in Ihrer Presseerklärung: »Der BeB hat sich gemeinsam mit der Diakonie Deutschland seit langem mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese Ungerechtigkeit korrigiert wird und Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung eine ähnliche Unterstützung erhalten.«
- Seit langem mit Nachdruck – läßt sich das substantiell belegen? kobinet schreibt von einem langen und harten Kampf mit unheimlich viel Störfeuer vor allem aus den Ländern und den Kirchen. [ http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33971/Gleichbehandlung-sieht-anders-aus.htm ] Als Pfarrer interessiert mich vor allem die Rolle der Kirchen. Sie werden mir bestimmt Informationen darüber geben können.
- eine ähnliche Unterstützung – in der Summe ist diese Unterstützung absolut nicht ähnlich. Nach meinen Informationen gibt es eine um 1.000 EUR gekürzte Pauschalleistung und höchstens nur ein Fünftel der maximalen Rentenersatzleistungen. (Ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien erleben mussten, bekommen nämlich maximal 3.000 – 5.000 Euro Rentenersatzleistungen, während diejenigen, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen nicht sozialversichert arbeiten mussten, bis zu 25.200 Euro Rentenersatzleistungen bekommen können./kobinet) Bitte erklären Sie mir, inwiefern Ihr Verband von ähnlich spricht. Ich bitte auch um Erklärung, aus welchem Grunde die vor Jahrzehnten geleistete Arbeit der ehemaligen Heimkinder aus Erziehungseinrichtungen deutlich höher bewertet wird, als die damalige der Menschen mit Behinderung.
- Aus der Studie von Schmuhl/Winkler über Volmarstein wissen wir, dass auch Kinder unter 14 Jahren zu Arbeiten herangezogen wurden, die absolut nicht als leichte Mithilfe im Heimalltag eingeordnet werden können. (dazu aus der Studie Schmuhl/Winkler, die Ihnen bestimmt vorliegt, die Seiten 134 und 154, aber auch http://helmutjacob.over-blog.de/article-vergessen-kann-man-das-ganze-sowieso-nicht-das-ehemalige-heimkind-marianne-behrs-99343304.html). Haben sich kirchliche Einrichtungen nachweislich darum bemüht, dass den ehemaligen Heimkindern aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien, die als Kinder und Jugendliche in stationären Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, Anerkennung und Unterstützung bekommen ?– so die Worte Ihrer Pressemitteilung. Falls ja, können Sie mir sicherlich Belege nennen, die ich gern den Lesern meines Blogs zur Kenntnis geben will, damit die nicht nur schlecht über Kirche reden können.
- Schließlich suche ich seit langem eine Antwort auf folgende Unklarheit. Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien haben vielfach darauf verwiesen, sie hätten in den Heimkinderfonds eingezahlt und haben damit finanzielle Forderungen ihrer ehemaligen Schutzbefohlenen abgewehrt. Nun war der Heimkinderfonds für diese Personengruppe gar nicht zuständig. Wissen Sie, was aus diesen Zahlungen geworden ist? Gab es sie überhaupt? Falls ja, wurden diese Gelder als Ansporn verstanden, einen Sonderfonds zu errichten, damit auch dieser Gruppe endlich, wenn schon nicht Entschädigung, so doch wenigsten Erleichterung in ihren Alltagsnöten hätte ermöglicht werden können?
Ich hoffe, Sie nicht überfordert zu haben mit meinen Anfragen, die weit über das hinausgehen, was eine PR-Pressemitteilung leisten kann.
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 15, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
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