Dierk Schaefers Blog

Leben und Arbeit im Strafvollzug

Es geht hier nicht um Sicherheitsverwahrung, sondern um den normalen Knast (Justizvollzug). Der Artikel besteht aus lauter Zitaten, die Quelle ist jeweils darunter angegeben.

 

Arbeit im Strafvollzug sollte daher vergleichbar derjenigen in Freiheit vergütet werden; ebenso war die umfassende Einbeziehung arbeitender Häftlinge in die Sozialversicherung vorgesehen. Diese Kernstücke des Reformkonzepts sind allerdings bis heute nicht umgesetzt. Noch immer gilt für Strafgefangenenarbeit im Regelfall eine Lohnhöhe, die der früher üblichen geringfügigen „Belohnung“ für erbrachte Arbeit entspricht; die in § 200 Abs. 2 StVollzG angekündigte Erhöhung des Entgeltniveaus hat bislang nicht stattgefunden. Desgleichen ist die Aufnahme arbeitender Gefangener in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung (vgl. § 198 Abs. 3 StVollzG) bisher nicht in Kraft gesetzt worden. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/1998/bvg98-015.html Mittwoch, 21. Februar 2018 moabit

Gefangene, die sogenannte Sittlichkeitsdelikte begangen haben, werden abfällig „Sittiche“ genannt – sie gelten bei den Mitgefangenen als Abschaum. … „Was ist?“, fragt der Häftling. „Bist du taub? Oder ein Kinderficker?“ „Nein“, sagt Karl. „Es ging nur um Bilder, einen Link und eine Website.“ Im Dienstzimmer hören die Beamten Schreie. Sie eilen heran. „Hier ist ein Kifi“, ruft einer der Häftlinge in den Flur. „Kinderficker!“ Die Beamten zerren Karl heraus, noch bevor etwas passieren kann. Mein Aufenthalt in der Zugangszelle hat keine zehn Minuten gedauert, denkt Karl, von Armen umfasst, vermutlich eine Art Rekord.

„Es sind noch andere mit Ihrem Delikt hier“, sagt der Beamte ernst, während sie Karl in eine andere Zelle bringen. „Diese Leute leben auch unerkannt. Also: Ruhig bleiben! Wenn etwas ist, drücken Sie den roten Knopf.“ https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/16/folge-1-die-ohnmacht-des-anfangs/

Ganz unten in der Gefängnishierarchie stehen die Pädophilen und Sexualstraftäter sowie die Verräter, die ausgesagt oder jemanden im Knast angeschwärzt haben. Drogensüchtige gelten als schwach. Als Nächstes kommen kleinere Diebe, einfache Einbrecher, Klein-Dealer. Danach folgen die schweren und gefährlichen Körperverletzungsdelikte und versuchte Tötungen. Ausnahmen bilden die „unehrenhaften“ Täter. Das sind Leute, die zum Beispiel Kinder, Frauen oder alte Leute überfallen oder sogar getötet haben. Wessen Opfer wehrlos war und nicht auf Augenhöhe, der ist unten durch. Als Nächstes: größere Dealer, erfolgreiche Einbrecher, Insider wie Anabolikahändler, Drogenmischer und gut vernetzte Leute wie Emil. Solche Typen werden auch systematisch von Gruppen im Gefängnis angesprochen und rekrutiert – auch für die Zeit danach. Darüber stehen die Koryphäen. Das sind Leute, die spektakuläre Dinger gedreht haben, von denen jeder im Gefängnis schon weiß – zum Beispiel aus der Zeitung oder noch besser: aus dem Privatfernsehen. Viele träumen heimlich, brillant wie diese Koryphäen zu sein. Sie sind die Posterboys im Gefängnisalltag. Zu diesen Prominenten zählen Häftlinge wie Uli Hoeneß, als er noch saß. Das Gefängnis ist so offen für Klatsch wie das „Goldene Blatt“. Ganz oben stehen die Bosse; die Dienstältesten auf dem Flur oder die Ältesten einer Bande.

Und dann gibt es noch Insassen, bei denen alle ein mulmiges Gefühl kriegen: Sadistische Killer und – vor allem – Kannibalen. Von ihnen hält man sich fern. https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/17/folge-2-die-geheime-macht/

Auch Frauenbesuch ist im Gefängnis streng reglementiert. In fast jedem Haftraum hängen dafür die Pin-up-Girls, die Becken seitlich vorgeschoben, eine Hand hinter dem Kopf. Unerreichbar. Zum Freiheitsentzug gehört auch der Entzug der sexuellen Selbstbestimmung. Außer Wichsen ist nichts mehr. Pornos sind verboten und werden, wenn sie gefunden werden, sanktioniert und konfisziert. …  „Es gibt viele Frauen, die lernen Häftlinge über Kontaktportale kennen“, sagt ein Anstaltsleiter. „Diese Frauen haben ein Samaritersyndrom und wollen Menschen retten; das ist vielleicht romantisch für die, mit einem Knacki und so. … Die Angehörigen sind immer miteingesperrt. Vor dem Besuch werden sie durchsucht, hören sich vom Personal einen flapsigen Spruch über das Piercing an, werden in den großen Raum geführt, in dem niemand unter sich ist und der mit Kameras überwacht wird. Dort sitzen sie dann – mit Gruppen anderer Familien zusammen –, während Beamte durch eine Scheibe blicken. In den Arm nehmen: wird manchmal untersagt. Küssen: wird manchmal untersagt. Niemand kann schlüssig sagen, warum. … Um intim zu werden, aber auch um Zeit mit der Familie zu verbringen, dafür gibt es im Gefängnis die Langzeitbesuche. Sie dauern länger als die üblichen etwa anderthalb oder zwei Stunden und finden in einem extra Raum statt. Er ist nicht überwacht. … Manche JVAs haben extra „Kinder-Besuche“. Häftlinge sollen möglichst oft Kontakt zu ihrem Nachwuchs aufnehmen, daher fallen diese Besuche nicht in das sonst streng reglementierte Besuchskontingent. Aber manche Häftlinge beantragen sie, sagte eine Anstaltsleiterin, geben den Kindern kurz einen Kuss und setzen sie dann anderthalb Stunden auf den Fußboden, weil sie nur „mit ihrer Frau reden wollen“. https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/18/liebe-unter-generalverdacht/

Als er nach dem ersten Arztbesuch in die Zelle gebracht wurde, hatte er abends den Notruf ausprobiert: „Ich dachte: Was mache ich, wenn ich hier einen Herzanfall kriege?“, sagt er. Fast 40 Minuten habe er warten müssen, ehe sich eine Stimme in der Gegensprechanlage meldete und fragte, ob alles in Ordnung sei. „Da habe ich Panik gekriegt. Und ich wusste: Im Notfall hilft nur Schreien und gegen die Tür schlagen, bis die Mithäftlinge dich hören.“ … Einige Bundesländer verhängen Sicherheitsstufen – andere distanzieren sich von diesem Konzept mit der Begründung, es sei unterkomplex und werde den individuellen Lebensläufen nicht gerecht. Eine Einschätzung treffen alle. Die Kriterien: War oder ist der Gefangene Mitglied der organisierten Kriminalität und damit einer Gruppe, die versuchen könnte, ihn zu befreien? Welche Straftat hat er begangen? Ist er gefährlich für Mithäftlinge oder Beamte? Besteht Fluchtgefahr?

  • Stufe 4 offener Vollzug (Freigang und Wohnen außerhalb der Mauern)
  • Stufe 3 normaler geschlossener Vollzug
  • Stufe 2 geschlossener Vollzug mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen
  • Stufe 1 Hochsicherheitsstation

https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/19/folge-4-wartezimmer-hinter-gittern/

Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb ausgeübte Beschäftigung löst lediglich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus. Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommt nicht zum Zuge. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/strafgefangener-sozialversicherung_idesk_PI10413_HI727335.html Mittwoch, 21. Februar 2018

Merkblatt über die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung der Gefangenen (Stand: 01.04.2014)

Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung

Die Gefangenen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung. Die Zeit während des Vollzuges einer Freiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung gilt für die Rentenversicherung nicht als Ersatz- oder Anrechnungszeit. Die Vollzugsbehörde entrichtet für die Gefangenen, auch wenn sie einer gesetzlichen Arbeitspflicht genügen, keine Beiträge zur Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung. Für eine Aufrechterhaltung der Versicherungen sind die Gefangenen selbst verantwortlich; der Anstaltsleiter kann gestatten, dass hierfür auch das Überbrückungsgeld in Anspruch genommen wird. http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jvv_db/jvv_pdf/Abt_IV/4524_20140410.pdf Mittwoch, 21. Februar 2018

Nach mehr als fünfjähriger Vorarbeit trat zum 1. Januar 1977 das „Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung – Strafvollzugsgesetz (StVollzG)“ in Kraft. Damit gab es in Deutschland zum ersten Mal überhaupt eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für den Strafvollzug. Unter der Überschrift „Sozial- und Arbeitslosenversicherung“ war in den Paragrafen 190 bis 193 auch die Sozialversicherung der Gefangenen umfassend und detailliert geregelt. Die Sache hatte nur einen Schönheitsfehler: In § 198 Abs. 3 des gleichen Gesetzes war festgelegt, dass die Paragrafen 190 bis 193 erst durch ein noch zu erlassendes eigenes Bundesgesetz in Kraft gesetzt werden müssen. Doch dieses Gesetz hat es nie gegeben. Kostenbedenken der Bundesländer haben das bisher verhindert. So wartet die Klientel „Strafgefangene“ seit nunmehr 37 Jahren darauf, für ihre Arbeit in der Haft ähnlich sozial abgesichert zu werden wie Arbeitnehmer(in­nen) in Freiheit. Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Langjährig Inhaftierte sind im Alter wegen der fehlenden Beitragsjahre häufig auf die Grundsicherung verwiesen, obwohl sie viele Jahre gearbeitet haben. Sie tragen ein hohes Armutsrisiko. Die fehlende Krankenversicherung kann für mitversicherte Angehörige zum Problem werden. Auch bleibt die Gesundheitsversorgung im Strafvollzug hinter dem Standard für die Allgemeinbevölkerung zurück. Fraglich ist, ob die eingesparten Beiträge nicht von der Gesellschaft an anderer Stelle teuer bezahlt werden müssen. https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2014/artikel/arbeitnehmer-zweiter-klasse Mittwoch, 21. Februar 2018

Strafgefangene, die nicht Freigänger mit freiem Beschäftigungsverhältnis sind, sind nicht krankenversichert. Die Gefangenen selbst werden im Gefängnis zwar ärztlich versorgt, doch fällt für die Angehörigen die Familienversicherung während der Zeit der Inhaftierung weg. Die Familienangehörigen müssen sich dann selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Die Jahre der Inhaftierung fehlen (trotz geleisteter Arbeit) für den Rentenanspruch. https://www.knast.net/article/sozialversicherung_der_gefangenen Mittwoch, 21. Februar 2018

Aktionstage Gefängnis 2017: Sozialversicherung für Strafgefangene

In dieser Woche starteten die Aktionstage Gefängnis. 2017 ist das erste Jahr, in dem Wohlfahrtsverbände und andere Organisationen auch in Deutschland auf die Situation von Strafgefangenen aufmerksam machen. Vor allem die fehlende Sozialversicherung wird thematisiert. https://www.transparent-beraten.de/2017/11/10/22162/aktionstage-gefaengnis-2017-sozialversicherung-fuer-strafgefangene/ Mittwoch, 21. Februar 2018

 

Wenn Verjährung nicht greift, helfen milde Urteile.

Zwei Jahre und acht Monate Haft »wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert. … Der 55 Jahre alte Ehemann der Gruppenleiterin … wird zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 3600 Euro zahlen. Eine 44-Jährige weitere Erzieherin erhält ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, muss 1800 Euro zahlen. Berufsverbote, wie sie der Staatsanwalt gefordert hat, hält das Gericht für nicht notwendig.«

https://www.nwzonline.de/panorama/autistische-heimkinder-regelmaessig-brutal-gequaelt_a_31,2,3230315746.html

Das Geld war dann mal weg – Die Kirche als Nebenklägerin

Posted in Justiz, Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 25. Januar 2015

Der große Raub von Compostela vor dem weltlichen Gericht[1]

 

Compostela liegt am Ende der Welt[2] und ist vielleicht auch darum seit Jahrhunderten Ziel der Pilgerströme aus aller Welt[3]. Wallfahrer bringen Geld, bei vielen kommt viel Geld zusammen[4]. Das war immer Zweck und Ziel für die translatio[5], für die Übertragung von Reliquien[6] in Kirchen und Klöster. Die Gebeine von Heiligen oder Splitter vom Kreuz Jesu[7], sogar seine Vorhaut[8], all dies lockt die Gläubigen in Scharen an. Manche erfahren die Erfüllung ihrer Bitten, auf jeden Fall aber leben Klöster und Kirchen sehr gut vom frommen Glauben der Wallfahrer. So gut, dass es in Santiago de Compostela gar nicht weiter auffiel, dass der Haus-Elektriker sich großzügig aus den Kollekten bediente.

Fast 21-tausend Euro sollen es gewesen sein. Es gab wohl eine Überwachungskamera in der Sakristei, doch der Glaube, sie funktioniere nicht, war so stark wie der Glaube an die Wirkmächtigkeit der Gebeine des heiligen Jakob. Erst der Diebstahl der wertvollen Handschrift[9] fiel auf und löste einen nationalen Skandal aus. Nun schaute sich die Polizei die Überwachungsvideos an und ermittelte den Täter: Der Elektriker war’s, ein Licht-bringer, der Luzi-ferus in Person.

Wenn es um Luzifer geht, ist die Forderung der Staatsanwaltschaft unzureichend. 15 Jahre will sie den Mann einsperren. Die Kirche als Nebenklägerin weiß die teuflische Tat besser einzuschätzen: 31 Jahre fordert sie[10]. Der Mann ist 63 Jahre alt, also wird dieser Teufel im Knast sterben – recht so.

Nur: Der Elektriker bringt Licht auch in andere Geheimnisse. Er behauptet in der Kathedrale viel gesehen zu haben, homosexuelle Affären und auch – im Unterschied zu ihm – festangestellte Mitarbeiter, die in die Spendendosen gegriffen haben. – Alles teuflische Unterstellungen! Weg mit ihm! Vade retro satana![11]

 

Wäre er fest angestellt gewesen oder gar geistlichen Standes, dann hätte wohl das bekannte Vertuschungs- und Schweigekartell die Decke schützend über ihn ausgebreitet, wie im Fall des vielfachen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener. Doch der Teufel, eben nicht im geweihten Dienst der Kirche, bei der Schutzmantelmadonna[12] findet er keine Schonung.

 

Das gestohlene Geld lag übrigens nicht nicht herrenlos herum, war keine Fundsache: Es wurde vermutlich nicht auf einmal entwendet, somit es dürfte sich um wiederholten, einfachen Diebstahl jeweils geringfügigen Umfangs gehandelt haben. [13] Der ansonsten fromme Elektriker hat alles sorgfältig notiert. Diebstahl im Wiederholungsfall, als Serie gar, schließt eine einfache Regelung aus. Der Elektriker hat aber aus der Kirche keine Sache gestohlen, die „der religiösen Verehrung dient oder dem Gottesdienst gewidmet ist“. Das lässt sich weder vom Geld noch vom Codex behaupten. Der Codex ist sicherlich „eine für die Wissenschaft, die Kunst oder die Geschichte bedeutsame Sache“, ob er jedoch „zu einer allgemein zugänglichen Sammlung gehört oder öffentlich ausgestellt ist“ wäre zu ergründen. Da er wohl aber nicht gesichert verwahrt wurde und auch für die Kollekten die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen nicht genutzt wurden, kann von einem Mitverschulden der Kathedralverwaltung ausgegangen werden, was sich strafmildernd auswirken müßte.

Aber hier geht es mit dem Teufel zu. Darum kann nur das Strafmaß für Mord angewendet werden. So sieht es die alleinseligmachende Kirche. Ihr geht es schon seit dem 18. November 1302 „um die Vorrangstellung des Geistlichen vor dem Weltlichen und daher die Notwendigkeit, daß auch die weltlichen Herrscher sich für ihr Seelenheil der geistlichen Führerschaft unterwerfen.“[14]

Noch Fragen?

[1] http://www.sz-online.de/nachrichten/gestohlen-gezaehlt-gebetet-nie-gebuesst-3018556.html

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Kap_Finisterre

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Santiago_de_Compostela

[4] Manche verdienen auch viel Geld damit: Hape Kerkeling, Ich bin dann mal weg: Meine Reise auf dem Jakobsweg

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Reliquientranslation

[6] fast alles über Reliquien: https://de.wikipedia.org/wiki/Reliquie

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Kreuz_%28Reliquie%29

[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Heilige_Vorhaut

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Jakobsbuch

[10] http://www.swp.de/ulm/nachrichten/vermischtes/Elektriker-stiehlt-Spenden-und-das-Jakobsbuch;art4304,3002522

[11] http://en.wikipedia.org/wiki/Vade_retro_satana

[12] https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzmantelmadonna   https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/7300570460

[13] Nach deutschem Recht …, alle folgenden Angaben aus: http://www.rechtslexikon.net/d/diebstahl/diebstahl.htm „Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörde hängt vor allem vom Wert des Diebesguts ab. Beim Ersttäter wird das Strafverfahren grundsätzlich eingestellt, wenn das Diebesgut nicht mehr als 30 EUR wert ist. Liegt der Wert des Diebesguts über 30 EUR, kann eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen, wenn der Täter eine Geldbuße entrichtet. Hat das Diebesgut einen Wert von nicht mehr als etwa 50 EUR, so wird die Tat in der Regel nur auf Antrag des Bestohlenen verfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann dann aber auch ohne Antrag tätig werden, wenn sie dies wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung für geboten hält.

[14] http://www.katholisches.info/2012/10/04/extra-ecclesiam-nulla-salus-710-jahre-papstliche-bulle-unam-sanctam/