Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.
Wer den epd-Bericht über den »Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll«[1] liest, kommt aus dem Staunen nicht heraus, wenn er kein Insider ist, also die Interna der EKD und ihrer unabhängigen Landeskirchen nicht kennt, auch nicht die Unterschiede zwischen der „verfassten“ Kirche und ihrer Sozialkonzerne, die mit dem Sammelbegriff Diakonie auch nur unzureichend abgebildet sind.[2]
Als Insider weiß man, warum Opfer des sexuellen Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen sich fragen: »„Warum werde ich lediglich an die jeweilig zuständige Stelle der Landeskirche verwiesen, in der mir der Missbrauch angetan wurde?“« – Das gilt besonders für Entschädigungsfragen, »für die jede Landeskirche … eben selbst … in ihren diskreten Verfahren zuständig [ist].«
»Detlev Zander … hofft, dass er die Gelegenheit hat, den Synodalen ins Gewissen zu reden – und damit echtes Verständnis erfährt«. Das ist sein Anspruch. Ich denke nicht, dass er so naiv ist und meint, sich damit durchsetzen zu können.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sagt man.
So könnte die EKD als Versammlung der einzelnen Landeskirchen und ihrer Sozialkonzerne unter diplomatischer Berücksichtigung aller Eitelkeiten Zanders Vorschlag für die Anlaufstelle folgen: »Psychologen und Juristen müssten die Geschichten der Anrufenden gleich anonym aufnehmen.«
Dazu müsste allerdings die Anlaufstelle finanziell und personell gut ausgestattet werden. Sie müsste vor allem tatsächlich und erkennbar von jedem denkbar kirchlichen Einfluss unabhängig sein. Im Hintergrund müssten sich die Landeskirchen und kirchlichen Verbände auf einen Entschädigungsrahmen einigen und dafür eine Entschädigungsstelle einrichten, an die die Anlaufstelle im anonymisierten Verfahren aus ihrer Kenntnis des jeweiligen Falls Forderungen stellen kann. Das setzt Vertrauen voraus. Doch warum sollen nur die Betroffenen einer Anlaufstelle und ihrem Personal vertrauen?
Das Ganze müsste nach dem „front-office-“ und back-office“-Prinzip laufen. Wer sich bei der Anlaufstelle meldet, hat nur einen und immer denselben Verhandlungspartner, der gegebenenfalls noch einen psychologischen Beistand vermittelt, sonst aber alle Hintergrundfragen klärt, so dass der Betroffene nicht mit den kuriosen kirchlichen Zuständigkeiten behelligt wird, die nur als Hinhaltetaktik verstanden werden.
In einer Art gentlemen‘s agreement müssten dann die einzelnen Landeskirchen und anderen kirchlichen Einrichtungen, in deren Bereich und Verantwortung die Missbrauchshandlungen fallen, den Entscheidungen zustimmen, die von übergeordneten Stellen getroffen sind, die aber offiziell keine übergeordneten Stellen sein dürfen.
So könnte man‘s machen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Ich habe gelernt, dass wo Widerwille ist, es auch Widerstand gibt – und habe nicht sehr viel Hoffnung.
[1] Zitate aus: https://www.evangelisch.de/inhalte/162004/04-11-2019/sexueller-missbrauch-der-evangelischen-kirche-und-was-getan-wird-im-jahr-2019-bis-zur-ekd-synode Gleich der Auftakt offenbart das Dilemma dieser Kirche, wenn man von ihr überhaupt im Singular sprechen mag: »Sieben Menschen aus hohen Positionen in Landeskirchen und aus der Diakonie bilden seit der EKD-Synode 2018 den Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll. Im Juni 2019 traten sie zum ersten Mal gemeinsam im Kirchenamt der EKD in Hannover auf. Kirsten Fehrs, die Sprecherin des Rates ist, war stolz, dass sie einen Flyer präsentieren konnte. „.help“ – eine Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt.- Kerstin Claus, aus dem Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), war auch auf diese Pressekonferenz geladen. Sie stand vor der versammelten Presse und sagte, sie sehe diesen Flyer zum ersten Mal. Betroffene seien in die Ausgestaltung der Anlaufstelle für Betroffene nicht einbezogen worden.«
[2] Sollte sich jemand für Details interessieren, sei auf die Abschnitte „Dienstleistungspartner Kirche“ und „»Landeskirchen«?“ meiner Darstellung im Pfarrerblatt verwiesen: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4529 Mein Essay blieb ohne jeden Kommentar. Dieses Thema ist – positiv gewendet – unter meinen Kollegen nicht kontrovers.
Aktueller Nachtrag
„Kirchenjurist Blum zu Missbrauch: Debatte um Entschädigung wäre verkürzt“. Die frische Meldung von https://www.evangelisch.de/inhalte/162426/12-11-2019/kirchenjurist-blum-zu-missbrauch-debatte-um-entschaedigung-waere-verkuerzt macht deutlich, dass finanzielle Interessen überwiegen, doch hinter Geschwafel verborgen werden: »„Entschädigung ist genau nicht, was wir als Institution leisten können“. Man WILL also keine Entschädigung leisten und setzt auf bewährte Ausweichmethoden: „Statt von Entschädigung spricht die evangelische Kirche von Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungen, über die man sich mit den Betroffenen im Einzelfall verständigen will.“ Die Einzelnen werden über den jeweiligen landeskirchlichen Tisch gezogen. Sie werden vereinzelt, bekommen keinen Rechtsanwalt, keinen Anspruch, sondern Almosen für ihre Bedürftigkeit. Ihnen gegenüber werden nicht Einzelne sitzen, sondern mehrere ausgebuffte Kirchenjuristen mit klarem Auftrag: Es so billig wie möglich zu machen.
Wenn nur die Heuchelei nicht wäre: »Blum sagte, die Forderung nach Zahlungen in diesen Größenordnungen führe zwangsläufig zu Auseinandersetzungen über die Beweisbarkeit. Das seien genau die Verfahren, „die die Betroffenen über lange Zeit stark belasten und retraumatisieren würden“«. Rücksichtnahme zahlt sich aus. Einfach widerlich!
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