Dierk Schaefers Blog

Deutschland misshandelt seine Kinder

Posted in Kinderrechte, Kriminalität, Menschenrechte by dierkschaefer on 7. Mai 2014

Deutschland misshandelt seine Kinder[1]

Den Film zum Sachverhalt gab es gestern Abend im ZDF[2].

„Eltern, die einen Säugling auf eine heiße Herdplatte setzen, Zigaretten auf der Haut ihres Kindes ausdrücken oder es in ein verdrecktes Kellerloch sperren. Zwei Rechtsmediziner dokumentieren Fälle von Kindesmissbrauch, die sprachlos machen – und zeigen, wie groß das Problem in Deutschland ist.“[1]

„Ärztinnen und Ärzte sind Schlüsselpersonen um Anzeichen für Misshandlungen oder Vernachlässigungen bei Kindern und Jugendlichen zu erkennen und zu diagnostizieren“, schreibt die Bundesärztekammer. „Damit haben sie die Chance, den Opfern frühzeitig Schutz, geeignete Interventionen und notwendige Therapien zukommen zu lassen. … Bei Vorliegen eines rechtfertigen Notstandes gemäß § 34 StGB, der umgehendes Handeln erfordert, ist der Arzt/die Ärztin auch weiterhin befugt, sich unmittelbar an die zuständigen Behörden zu wenden, ohne damit die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB zu verletzen[3]“

Das ist noch ziemlich neu[4]. Doch das Ärzteblatt schreibt: „Der Auffassung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt; 2000 MedR 196) muss jedoch widersprochen werden, das nicht ein Offenbarungsrecht des Arztes, sondern sogar eine Offenbarungspflicht in diesen Fallkonstellationen abgeleitet hatte. Die Folge wäre dann aber eine völlig uferlose Verlagerung des allgemeinen Lebensrisikos zulasten des Arztes mit einschneidenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.[5] Und auf mißhandelte Kinder geht das Ärzteblatt in diesem Zusammenhang gar nicht erst ein.

So wird es wohl noch dauern, bis wir eine gut definierte Anzeigepflicht der Ärzte bei dringendem Verdacht auf Mißhandlung bekommen. Da ist für die Toten besser gesorgt. Bei Verdacht auf einen unnatürlichen Tod muß der Arzt dies auf dem Totenschein[6] vermerken und die Rechtsmedizin[7] verständigen. Anzeigepflicht also erst, wenn das Kind totgeprügelt ist.

 

[1] So der Buchtitel von Michael Tsokos und Saskia Guddat.

[2] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/live/1822600/Das-ZDF-im-Livestream#/beitrag/livevideo/1822600/Das-ZDF-im-Livestream

[3] http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.117.6920

[4] „Ärzte dürfen beim Verdacht von Kindesmisshandlung ihre Schweigepflicht brechen. Das berichten die „Neue Juristische Wochenschrift“ (Heft 9/2014) sowie das „Deutsche Ärzteblatt“ unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Nach Meinung der Richter gilt dies auch dann, wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. Denn es sei nicht Sache der Ärzte, zu ermitteln, ob der Verdacht zutrifft oder nicht.“ (Az.: 20 U 19/12).http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/bei-verdacht-auf-kindesmisshandlung-arzt-darf-schweigepflicht-brechen-a-966845.html

[5] https://www.aerzteblatt.de/archiv/artikel?id=45243

[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Totenschein

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmedizin