Merkwürdiger Versuch der Stadt München mithilfe einer „unabhängigen Aufarbeitungskommission“ die Fälle von Missbrauch und Trauma zu klären. – Ein Gastkommentar von Vladimir Kadavy
„München leuchtete“, schrieb Thomas Mann in seiner Erzählung „Gladius Dei“. Gladius Dei heißt: Schwert Gottes.
Ob München immer noch leuchtet, beleuchtet Vladimir Kadavy in seinem Kommentar:
Die Stadt kommt nicht zu Potte
Wie man es auch nennen mag: Entschädigung oder Kompensationsleistungen. Die sollte es bereits ab Mitte 2021geben. Über Erst-Zahlungen ist die Stadt nicht hinausgekommen.
Nun sollen die abschließenden Zweit-Zahlungen von einer Kommission abhängen. „Sie soll die Aufarbeitung wissenschaftlich betreuen. Man ist aber noch auf der Suche nach Fachleuten.“
Währenddessen werden wir, die überlebenden Betroffenen älter und warten seit Januar 2021 darauf, dass die Stadt zu Potte kommt. Zahlungen waren immerhin schon zur Jahresmitte 2021 durch die Stadt angekündigt, aber erst im Spätherbst 2021 nahm das von städtischen Angestellten durchtränkte aufarbeitende Gremium seine „unabhängige“ Tätigkeit auf, – während Jugendamt und Stadtrat darauf warten können, dass wir abtreten. Darauf besteht angesichts des Altersdurchschnitts der Betroffenen (plus minus 75 Jahre) und der Problematik, eine wissenschaftlich aufarbeitende Institution zu finden, eine berechtigte Hoffnung. Einer meiner missbrauchten Verwandten ist bereits tot, ein anderer schwer erkrankt, zwei weitere aus dem Umkreis unserer Recherchegruppe sind in einem desolaten körperlichen und psychischen Zustand. Es findet also ein edler Wettstreit zwischen Altern und Hinauszögern statt. Dreimal darf man raten, wer aus diesem Wettkampf als Gewinner hervorgeht. Darum also auch kein Wort über transgenerationelle Lösungen, d. h. Zahlungen an Angehörige. Das scheint nicht mal angedacht worden zu sein.
Wie steht es mit den in Aussicht gestellten Kompensationsleistungen, Herr Raab?
Ignaz Raab, pensionierter Kriminalbeamter, ist Vorsitzender der Münchner städtischen Aufarbeitungskommission. Ihn befragte Bernd Kastner, Journalist bei der Süddeutschen Zeitung, am 8. Mai 23 nach den in Aussicht gestellten Kompensationsleistungen:
„Wann wird über die endgültigen Summen entschieden?“ – „Noch ist offen, ob wir dafür den Abschluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung abwarten.“
„Die hat immer noch nicht begonnen?“ – „Eigentlich sollte sie schon im letzten Sommer starten…..“
In dieser Art geht es weiter[1].
Was ist, wenn die Leute sterben?
Kastner hätte auch fragen können: Wie haben Sie bisher im Aufarbeitungsgremium die Zeit seit 2021 verbracht? Wenn in der Zwischenzeit schon viele gestorben sind, könnte sich die Stadt die Auszahlung der Zweitsumme ja sparen?
Weit gefehlt! Dazu Ignaz Raab: „Kürzlich haben wir an einen Betroffenen Soforthilfe ausgezahlt, und jetzt kam die Nachricht, dass er gestorben ist. Daran schließt sich die Frage an: Muss die Soforthilfe zurückgezahlt werden? Das muss der Staat einheitlich klären. Ich wünsche mir, dass es ins Erbe geht.“
Dafür sind wir Betroffene und unsere Angehörigen dem Vorsitzenden der Städtischen Aufarbeitung sehr dankbar. Diese Frage, die er hier aufwirft, kann natürlich nur geklärt werden, wenn jeder Betroffene gegenüber der Stadt nachweisen kann, dass er noch unter den Lebenden weilt. Ich sehe schon der Zusendung eines Formblattes entgegen, auf dem ich bestätige, dass ich noch nicht tot bin.
Der Oberaufklärer der Stadt räumt ein, dass solche Zahlungen grundsätzlich steuerfrei gestellt werden könnten, was aber seit Bestehen der Ausschussarbeit in zweieinhalb Jahren nicht vollständig geklärt ist: Hier brächte eine rasche Information der Überlebenden bzw. noch unter uns Weilenden rasche Hilfe.
Tja, so viel hätte gemacht werden können, was man der Öffentlichkeit besser vorenthält.
Die Stille der städtischen Aufarbeitung
„..um die städtische Aufarbeitung […] ist es ruhig geworden. Woran liegt das?“ „Wir arbeiten im Stillen, ohne mediales Aufsehen.“
Das mit der Unabhängigkeit, der Verschwiegenheitsverpflichtung und der aufarbeitenden Stille hat schon seine Vorteile. Endlich erschließt sich mir die Bedeutung der Unabhängigkeit des Ausschusses. Dazu gehört auch das Warten bis biologische Lösungen im Bündnis mit dem Verstreichen der Zeit dafür sorgen, dass die Arbeit des Ausschusses im Sande verläuft. So nicht nur meine Wahrnehmung.
Der Ruf nach dem Staat
Dass Herr Raab eine Intervention des Staates zur Aufarbeitung der Verbrechen sexuellen Missbrauchs fordert, ehrt ihn, aber was ist denn nun mit der Stadt? Was meint er denn eigentlich? Vielleicht kann man ihm nahebringen, dass auch die Stadt Staat ist. Kommunen unterliegen dem staatlichen Verwaltungsrecht. Insofern appelliert Herr Raab hier an die Aufarbeitung des Ausschusses, dem er vorsitzt. Ob er das wohl gemeint hat?
Soweit der Gastkommentar.
Wann wohl das Schwert Gottes zuschlägt?
Bei einem Spaziergang sah ich, dass es in München tatsächlich leuchtet: Der Erzengel Michael kämpft auf leuchtend goldenem Hintergrund. Er führt zwar kein Schwert, dafür aber eine Lanze. Ist es eine für Gerechtigkeit? Photo: Dierk Schäfer

[1] Hier der Link mit eingeschränktem Zugang, über den Sie im zweiten Schritt das ungekürzte Interview aus der SZ aufrufen können: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-missbrauch-kinderheime-aufarbeitung-ignaz-raab-1.5844370?reduced=true
Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.
Zunächst eine Vorbemerkung.
Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Originalartikel.
Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]
Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.
Nun zum Sachverhalt
Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.
Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauerstress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?
Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jemandem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!
Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkunden, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.
Wenn nicht, wird es schwierig.
Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]
Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhaltigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heimkinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.
Nun etwas detaillierter[7].
Der Eigenstandsschaden
Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.
Was ist mit Eigenstand gemeint?
Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.
- „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“
Dazu gehört die Sozialverpflichtung.
- „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“
Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt
Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]
Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differenzieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmittelbaren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereiften Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“
Der Staat ist in der Pflicht
Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außerhalb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimaufsicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshandlungen und kommt.
Trauma und Erinnerung
Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet werden können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbeanspruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitätsbestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunterbringung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankungen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässigungen zurückzuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effektivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutzgedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“
Worin bestehen diese Schäden?
„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neurowissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebensgeschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.“ [13]
Anpassung als Überlebensprinzip
Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befähigen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adaption hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstrukturen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heimsystem einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauerhaft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hinblick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpassungen an eine … Ausnahmezustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heimsystems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufgeschlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müssen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosigkeit, mangelnde Affektregulation, Selbstwertstörungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Störung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszudrücken, Impulsivität, soziales Vermeidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttraumatische Belastungsstörung, erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlichkeitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunktionale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.
- Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
- Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuronaler Netze des Gehirns wirken
- In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulustypen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigenstands- und sozialverpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungsfähigkeiten.
- In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kinder und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schädigende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“
„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdifferenzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraussetzungen des humanen Freiheitsgebrauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“
Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung
„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des menschlichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …
Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischenmenschlicher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neurowissenschaftliche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …
[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche. … Die Verantwortung des Schädigers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“
„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.
Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“
„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Verjährungen ist nicht zulässig.“
Die Autoren schlagen eine Änderung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatzansprüchen und Zahlung von Schmerzensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestellten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetzlichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“
[1] Operationalisierbarkeit des Eigenstandsschadens – Begründung von Schadensersatzpflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***
Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de
Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.
[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.
[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.
[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wieder.
[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimerziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwangerschaften bei Bombardierungen).
[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.
[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“
[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezialisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen
[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.
[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garantierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffentlichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfassungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).
[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/
[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html
[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.
Morgen in der Süddeutschen: „Missbrauch im Kinderheim“
„In einem ehemaligen Kinderheim in Feldafing am Starnberger See soll es in den Sechzigerjahren zu schwerer sexualisierter Gewalt und Misshandlungen an Kindern gekommen sein“, schreibt die Süddeutsche Zeitung in der morgigen Ausgabe und bezieht sich auf eine Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, der damals Träger des Heims war. Eine private Recherchegruppe habe den Vorstand des Verbands Ende September kontaktiert und Berichte ehemaliger Bewohner des Heims vorgelegt. Der Verband halte diese Berichte für „glaubhaft und sehr ernstzunehmend“. [1]

Nach SZ-Informationen nahm die Einrichtung von 1952 bis 1972 Kinder auf, darunter viele aus München.
An ähnliche Meldungen ist man ja fast schon gewöhnt, nur dass sie bisher eher aus kirchlichen Einrichtungen kamen.
Geht es nun weiter wie bei Kirchens? Es scheint so: „Die Recherchegruppe wandte sich an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, um finanzielle Hilfe für die ehemaligen Bewohner des Heims in Feldafing zu erbitten, die teils in prekären Verhältnissen leben sollen.“
Wie reagiert der Verband? – Nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, gründ ich einen Arbeitskreis. Und die Kirchen wissen, wie er aussehen muss. Richtig! „einen mit Expertinnen und Experten besetzten Beirat …, der wiederum ein unabhängiges externes Aufarbeitungsteam beauftragen soll, um ‚die Strukturen und Verantwortlichkeiten umfassend‘ aufzuklären.“ „Er solle auch Empfehlungen abgeben, wie Betroffene unterstützt werden können.“
Erst wurden also Kinder geschändet, nun wird Zeit geschunden und die Kassen werden geschont. Schließlich sind die Opfer der damaligen Täter schon alt und – auch Trauma-bedingt – in gesundheitlich schlechtem Zustand. Man setzt anscheinend auch hier unverhohlen – wie bei Kirchens – auf die biologische Lösung. Heißt es doch „in der Mitteilung, es habe bereits vor zehn Jahren Kontakt zwischen einem damaligen Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und einem früheren Bewohner des Feldafinger Heims gegeben, der ‚leider nicht weiterverfolgt‘ worden sei.“ Da hat die Parität offenbar 10 Jahre lang die Augen zugekniffen – und nun eine Chance verpasst. Vorgewarnt durch die private Recherchegruppe hätte sie ja – zunächst mit großzügigen pauschalen Abschlagzahlungen die Notlagen der Betroffenen abfedern können, wenn sie schon die Berichte als „glaubhaft und sehr ernstzunehmend“ einstuft. Von einem Freezing der Ansprüche und einer Zahlung über den Tod hinaus an die Erben, ist – wie bei den Kirchen – kein Gedanke. Ach, was heißt Ansprüche? Keine Rede davon.
Schade, ehrlich sieht anders aus.
Man darf nun gespannt sein, in welchen Ausmaß die Süddeutsche uns die Berichte der Betroffenen präsentieren wird. Ich kenne sie. Der reine Horror.
Fußnote
[1] Photo: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2515968357/in/photolist-4QjZJM-f37aCF-f3mpNu-5tqxQh-f37cQ4-f3mg4Y-f3mn3N-oUEPLd-akySDS-52ocyM-hv7vXq-7nw7iv-dminM3-xzSMsm-52ofpK-26ssXaP-nrdcTv-8x1SCu-nprA2X-52ogye-4U7JqP-qouc5J-6pT9pV-8xhPph-23HYZGa-4R92Qk-4UeVnB-dmiu26-8HVpJX-4NKThV-q3NBQo-6R1F88-8wXQM2-5uQ3Aq-zg95kb-5uKJZH-4R8Rma-7JLMG5-XpkGBG-5uKxMZ-4P2d5Z-52fVND-WeVGQK-5oXMVK-5uKyR4-yARiDn-WeWoAr-52oi78-ekenWY-7JGQcH
Singe, o Göttin, vom Zorn der geschändeten Knaben!
»Verrecken sollst du Vieh, verrecken wie ein Hund! …
In meinem Kopf sprang ein Schalter um, ich schlug ihm mehrfach mit den Fäusten in’s Gesicht, [1] er wich zurück, fiel rücklings auf’s Sofa, seine Nase blutete. … „Du spieltest Gott, Du warst dort im Kinder-KZ ja auch Gott, zwei deiner Schergen hielten mich fest, du tobtest dich an mir aus, an einem schmächtigen Vierzehnjährigen.“«
»Dann ging ich aus dem Haus, ging zu meinem Auto, konnte nicht sprechen, meine Begleiter ließen mich eine Zeit lang in Ruhe und dann fragte einer leise „Und …?“ – „Ihm läuft das Blut über die Fresse, wie damals mir und euch – und mir geht es innerlich unsagbar gut“. – „Der holt die Bullen.“ – „Der holt keine Bullen, denn der weiß, was dann in den Medien abgeht,“ sagte ich. „So war es auch, der verlor kein Wort über meinen abendlichen Besuch. Mir war unsagbar wohl, eine unsagbare Last war mir von der Seele gefallen. Aber der Triumph lag in dem Wissen, dass sich dieser elende Kinderschinder vor Angst fast in die Hose gemacht hatte. Er erlebte erstmals, wie sich ein wehrloser Mensch fühlt, wenn er geschlagen und gedemütigt wird. Das Menschsein zu verlieren ist grausam – und der Kinderschinder erlebte es in seinem eigenen Haus! Von seiner Allmacht war nichts mehr da, eines seiner Opfer hatte ihn zum Opfer gemacht, seine Welt brach zusammen.«
»Seit meiner „Auge um Auge“ – Aktion ging es mir seelisch gut; leider entkamen mir drei dieser menschlichen Ungeheuer, die im Namen ihres Gottes prügelten und vögelten – und uns sonntags in die Kirche ihres Diakonie-Kinder-KZ’s führten. Und sich abends wieder Opfer holten, die sie vergewaltigten und ihnen anschließend erklärten, dass sie, die Kinder, doch einfach Dreck wären. Deshalb seien sie ja schließlich hier, im Heim. AMEN.«[2]
Zorn!
„Europas erstes Wort“ nennt es der Philosoph Peter Sloterdijk[3]: »Am Anfang des ersten Satzes der europäischen Überlieferung im Eingangsvers der Ilias taucht das Wort „Zorn“ auf, fatal und feierlich wie ein Appell, der keinen Widerspruch duldet«. „Singe, Göttin, den Zorn des Peleiaden Achilleus.“[4]
»Die alte Welt hatte sich zum Zorn ihre eigenen Wege gebahnt, die nicht mehr die der Modernen sein können. Wo diese an den Therapeuten appellieren oder die Nummer der Polizei wählen, wandten die Wissenden von früher sich an die Überwelt. Um das erste Wort Europas zum Klingen zu bringen, wird von Homer die Göttin angerufen. … Wenn das Wort „Gewaltverherrlichung“ je einen Sinn hatte – für diesen Introitus zur ältesten Urkunde der europäischen Kultur wäre es am Platz. Doch würde es nahezu das Gegenteil dessen bezeichnen, worauf es in seinem heutigen, unvermeidlich mißbilligenden Gebrauch abzielt. Den Zorn besingen heißt ihn denkwürdig machen, was aber denkwürdig ist, steht dem Eindrucksvollen und dauerhaft Hochzuschätzenden nahe, ja geradezu dem Guten. Diese Wertungen sind den Denk- und Empfindungsweisen der Modernen so stark entgegengesetzt, daß man wohl zugeben muß: Ein unverfälschter Zugang zum Eigensinn des homerischen Zornverständnisses wird uns in letzter Instanz versperrt bleiben.«
Soweit Sloterdijk zum Zorn der Altvorderen. Lässt sich vernünftig daran anknüpfen? Ich denke, ja. Das verbindende Stichwort dürfte Affektkontrolle sein. Den griechischen Helden hätte sie ihre Heldenhaftigkeit genommen. Vernünftig mit aufsteigendem Zorn umgehen und ihn zügeln zu sollen, war in ihrer Vorstellungswelt nicht vorgesehen und darum gegen ihre Natur. Dies ist jedoch in der Moderne die Erwartung an den gesitteten, zivilisierten Menschen. „Wer schreit, hat Unrecht“, sagte meine Lehrerin, als die Stimme eines Kollegen unüberhörbar von drei Zimmern weiter bis in unser Klassenzimmer drang. Ich bin weit davon entfernt, Kronschnabel als griechischen Helden zu stilisieren. Zu oft haben wir uns wegen seiner – in der Regel verbalen – Ausraster[5] gekabbelt.[6] Natürlich ist seine Selbstjustiz nicht akzeptabel – aber hat er Unrecht?
Selbstjustiz[7]
Selbstjustiz kommt vor, wenn die „ordentliche“ Rechtsprechung versagt oder gar gänzlich fehlt.[8] Insofern ist Selbstjustiz der Versuch, den gestörten Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Das ist hier nicht weiter zu vertiefen. Aber stehen die Verjährungsgrenzen der Verbrechen an Kindern und ihre fortgesetzte Vertuschung nicht dem Rechtsfrieden eklatant entgegen? „Der holt keine Bullen, denn der weiß, was dann in den Medien abgeht,“ sagte Kronschnabel und behielt Recht damit. Es gibt also – sogar auf beiden Seiten – ein Verständnis der Rechtslage, das über das positive Recht hinausgeht. Ob allerdings der Faustschlag von einem Gericht als Affekttat milde beurteilt worden wäre, möchte ich bezweifeln. Zu überlegt waren seine Vorbereitungen und er müsste deutlich machen, dass der Faustschlag nicht geplant war, sondern der Affekt erst während des Gesprächs virulent wurde.
Wenn man in der Öffentlichkeit zuschlägt, kann die Sache allerdings anders ausgehen.
»Weißt du, was mich an deiner G´schicht so wundert? Ich kenn´ wirklich nur eine einzige Geschichte. Dass ein Heimkind, ein ehemaliges Heimkind, mal hingeht und einen voll, voll erwischt.[9]
Was du sogst. Ha ha.
Gibt´s sowas?
Gibt´s scho. I hab zugeschlagen damals. Dem hab i eine auf´s Maul gehaut.
Hab´ ´ne Anzeige gekriegt und circa 2300 Geldstraf´. «[10]
Die Selbstjustiz hat noch einen Nachtrag verdient. Ich hatte Erich Kronschnabel gefragt: „Ich wüsste dazu noch gern, wie Ihre Familie Sie aus dem Stephansstift wieder freigekriegt hat. Ging das problemlos?“ Die Antwort kam postwendend: „Entkommen trifft tatsächlich zu, denn ich flüchtete bei der Kartoffelernte.“
Kronschnabel bediente sich des VW-Käfers, den der „Drecksack und Sklaventreiber = Landwirtschaftsleiter“ fahrbereit mit Schlüssel am Ackerrand abgestellt hatte.
„Die Polizei griff mich in meinem Elternhaus auf und schaffte mich zurück zu den (warmen) Brüdern. Zuhause hatte ich teilweise erzählt, was mir bei den Scheinheiligen widerfahren war. Das trieb meinen Vater zu seinem Anwalt und der flog beim Amtsrichter ein und erreichte dort die sofortige Aufhebung der Einweisung durch das Jugendamt.“ … „Der Käferklau brachte mir von den warmen Brüdern gewaltige Prügel und von einem kleinen Amtsrichterlein mit Nazivergangenheit 14 Tage Jugendarrest in Neustadt/Rübenberge ein. Das kleine Arschloch von Staatsanwalt fuhr gewaltig großmäulig auf und verlangte 6 Monate Jugendknast. Das Auftreten unseres Familienanwaltes blieb nicht fruchtlos, alle sprachen den Nazidialekt, man hatte Stallgeruch, und mein Alter zeigte den Hauptmann, den er sonst zu unterdrücken wusste. Das Staatsanwältchen wurde ganz leise, als die alten Nazis mit ihm fertig waren. Der hatte gedient, der verstand und kam fast um das bißchen Verstand. Damals gefielen mir die alten Nazisäcke einen Tag lang. Sie schossen sich gegenseitig in die Knie, war lustig.“
„Problemlos war die anwaltliche Aktion keineswegs, wie ich dann später erfuhr. Die Kinderficker konnten mich noch 6 Wochen auf ihrer geschlossenen Station festhalten, bis meine Eltern mich abholen konnten. Nebenher liefen Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Jugendamtsleiter des damaligen Landkreises Wesermünde. Man konnte (wollte) dem Nazischwein nicht an’s Leder, ich lernte sehr früh, was Nazi-Vitamin B bewirken kann. Auch der die ganze Sauerei lostretende Nazilehrer ging straffrei aus. Ich holte die Bestrafung 20 Jahre später nach – und ging auch straffrei aus … weil er roch, dass es besser wäre, einfach das Maul zu halten. Welches der in die Sauereien verwickelten Schweine ich später erwischen konnte, das bezahlte teuer. Mein Respekt vor Obrigkeiten war für immer weg, ich greife mir solche Häns’chen auf die verachtungsvolle Art. Motto: „Wer bezahlt hier wen, Herr/Frau Unwichtig?!“ Ich weiss, das ist nicht schön und nicht richtig, aber ich wende genau deren Methoden an – und die sind ja auch unrichtig.“
Andere Zeiten hatten andere Strafen: [11]
Hass
Wenn Kronschnabel nach seiner Racheaktion sagt, „mir geht es innerlich unsagbar gut“, ist der Zorn erkennbar verflogen. Zorn vergeht, Hass frisst weiter. Bei Kronschnabel bleibt sein grenzenloser Hass auf alles, was irgendwie mit Kirche und Diakonie zusammenhängt.
Hass kann sehr beständig und dauerhaft sein. Niemand hat ein Recht, dem Opfer den Hass auszureden oder zu verbieten. Er ist auch nicht abkaufbar. Aber: Hass macht blind. Und er vergiftet das Leben, auch wenn er zutiefst befriedigen mag.[12] Doch Kronschnabel leidet unter »furchtbaren Erinnerungen. Sie kommen nachts, sie reißen dich aus dem Schlaf, sie nehmen dir die Luft, du schreist deine Angst vor der geilen Drecksau mit Titel Diakon heraus – und wenn du Glück hattest, wachst du in den dich haltenden Armen deines Partners auf. Und irgendwann, wenn sie groß genug sind um zu verstehen, fragen auch deine Kinder nicht mehr, warum der Vater/die Mutter nachts manchmal so schreit. Du siehst es in ihren Augen, du siehst das Mitleid, die Zuneigung, die Liebe und auch die Verschrecktheit. Und erlebst, dass sie bei dem Wort Kirche nur Hass zeigen. Du leidest darunter wie ein Hund, weil du erkennst, dass die Täterschweine auch deine Kinder erreichten. DIE VERBRECHERISCHEN SCHWEINE DER DIAKONIE MACHTEN AUCH MEINE KINDER ZU OPFERN!«
Für Kronschnabel sind die Verbrechen gegenwärtig.[13] Sie sind die Quelle von Zorn und Hass, sind aber auch immer Retraumatisierung, die Wiederbelebung der Vergangenheit.
Trauma und Retraumatisierung
Mit dem Schaubild von Dr. Besser lässt sich der Vorgang gut und knapp darstellen. Das habe ich in diesem Blog bereits getan und muss es nicht wiederholen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/
Abwicklung
Da wäre nur noch der Umgang der Täterorganisationen mit ihren Opfern anzusprechen.
Ein Mail von Kronschnabel:[14]
»Lieber Herr Schäfer, ich schicke hier einen anonymisierten Beschluss der Hannoveraner.
Meinen bekommen Sie unbearbeitet per Post. Den hier lesbaren Tenor findet man in jedem Beschluss, die arbeiteten mit Textbausteinen. Was man sich an sexuellen Spielarten vorstellen kann, kam der Kommission auf den Tisch. Die alten Säcke der Kommission könnten die besten Sexgeschichten schreiben, Porno pur.«
Meine Antwort: „Die emotionsfreie Darstellung der Vorgänge und ihrer Bewertung dürfte juristisch korrekt sein und es wäre überzogen von furchtbaren Juristen zu sprechen. Aber sie scheinen von der Psychodynamik in solchen Fällen nichts zu wissen. Sie sind entweder völlig unbeleckt von wissenschaftlich gesicherten Kenntnissen von Trauma und Retraumatisierung – oder sie haben den Auftrag, die Kassen ihrer Arbeitgeber zu schonen.“

Hier das Mail von Erich Kronschnabel, in dem er das Zusammentreffen mit seinem Täter ausführlich beschreibt, (Auszüge sind oben wiedergegeben).
»Gleiches mit Gleichem „heimzuzahlen“, das versteht jeder Mensch. Christen und sonstige Gutmenschen lehnen das zwar ab, aber als Atheist erlebte ich, dass auch ein sich Christ nennender Diakon das „wie du mir, so ich dir“ versteht, wenn ihn die Vergangenheit einholt und er für seine früheren Missetaten zu sühnen hat.
Er war Diakon im Kinderheim Stephansstift in Hannover, avancierte in der Außenstelle Kronsberg, einem berüchtigten Kinder-KZ bis in die 70er Jahre hinein, zum „Hausvater“ – und war für die Heimkinder ein gewalttätiger Stiefvater übelster Sorte. Nicht nur ich erlebte ihn als übelsten Schläger. Unterstützung erhielt er durch seine ihm unterstellten „Brüder“ (so nannten sich die scheinheiligen Schläger im Dienste der Diakonie).
Nach Bekanntwerden der Verbrechen an zahllosen Heimkindern holte auch mich die lange verdrängte Vergangenheit ein. Die Namen der Schläger und Vergewaltiger waren im Gehirn eingebrannt, ich begann mit der systematischen Tätersuche. Logistik war beruflich mein täglich Brot, bei der Internetsuche stellten sich schnell Erfolge ein. Telefonbucheinträge waren ergiebig, denn die inzwischen auch schon alten Täter nutzten Festnetzanschlüsse.
Günter Wallraff war mein Vorbild, ich wurde zum ehemaligen Diakonieschüler.
Eine frühere Sekretärin meines Peinigers freute sich sehr über den Anruf des ehemaligen Diakonieschülers, wir tauschten alte Erinnerungen aus, die Namen der früheren „Erzieher“ waren mir ja geläufig, die alte Frau schöpfte keinerlei Verdacht und nannte mir gerne die Adressen der ehemaligen „Kollegen“, auch die meines Peinigers. Weil ich die soooo gerne mal besuchen möchte….
Tante Google zeigte mir eine gepflegte Wohngegend in Hannover, zeigte mir ein stattliches Gebäude als Wohnsitz meines Peinigers. Heute – nach meinem Besuch – ist das Haus in Google Maps unkenntlich gemacht. Was natürlich sinnloser Quatsch ist, denn die Nachbargebäude sind unverblendet und die Hausnummer ist eh bekannt.
Ich schloss mich mit zwei weiteren Opfern des feinen „Hausvaters“ kurz und an einem regnerischen Abend fuhren wir nach Hannover. Ich hatte mir aus dem Internet den Namen eines verstorbenen Diakons „geliehen“. Ich klingelte. Eine Frauenstimme meldete sich über die Sprechanlage, ich stellte mich als der ehemalige Diakonieschüler Schröder vor und fragte, ob sie die Frau von Bruder N. sei und wenn ja, ob der noch lebe. „Ja, mein Mann lebt noch, aber kommen Sie bitte herein!“. Der Summer gab die Tür frei, ich stand in einer kleinen Diele, mir gegenüber stand eine alte Dame, am Ende der Diele guckte ein Mann aus einem Zimmer. Unverkennbar mein Peiniger, der alte Scherge lächelte, seine Frau bat mich in’s Wohnzimmer, „Bruder“ N. begrüßte mich freudig.
„Ich kann mich zwar nicht mehr an Sie erinnern, aber ich freue mich sehr, einen alten Kollegen zu sehen“ schwadronierte er. Wieder Erinnerungsaustausch, alle Namen waren mir ja geläufig, ich konnte überhaupt nicht auffliegen. Der Schweinehund mir gegenüber war trotz seines hohen Alters noch rüstig. Kein Wunder, der hatte ja nie ernsthaft arbeiten müssen. Kinder schlug er so nebenbei zusammen, wie alle seine (warmen) „Brüder“, die sich am „Frischfleisch“ nach Lust und Laune bedienten. In mir stieg die kalte Wut hoch, als ich diese Fresse wiedersah.
In einer Gesprächspause zeigte ich mit dem Zeigefinger auf meine Stirnnarbe und fragte „Erinnerst du dich an den Tag, als du mir mit dem Schuh an den Kopf getreten hast?“. Er erstarrte, seine Frau sagte „Ja aber…“, man hätte eine Stecknadel fallen hören [können] und er fragte leise „Wer sind Sie?“. In seinen Augen stand Angst, die Vergangenheit, seine schmierige Vergangenheit hatte ihn eingeholt.
„Du erinnerst dich genau, du Schwein, deine Augen sagen es mir, nur mein Name fällt dir nicht ein – weil du zahllose Kinder so misshandeltest wie mich!
Du spieltest Gott, Du warst dort im Kinder-KZ ja auch Gott, zwei deiner Schergen hielten mich fest, du tobtest dich an mir aus, an einem schmächtigen Vierzehnjährigen. Und als mich deine Schergen losließen und ich am Boden lag, tratest du mit dem Fuß zu, meine Stirn platzte auf und das Blut lief in meine Augen. Von der alten H. weiß ich, dass du Schwein Krebs hast. Verrecken sollst du Vieh, verrecken wie ein Hund!“
Er stand auf, stand sprachlos da, fixierte mich und sagte leise „Aber man muss doch auch mal vergessen können, das ist doch schon sechzig Jahre her…“
In meinem Kopf sprang ein Schalter um, ich schlug ihm mehrfach mit den Fäusten in’s Gesicht, er wich zurück, fiel rücklings auf’s Sofa, seine Nase blutete. Sie kreischte „Aufhören, aufhören….!“ „Das hättest du deinem Schwein damals auch zurufen sollen, wenn er Kinder prügelte. Ihr ekelhaftes Gesindel, ihr verfluchten Kinderschinder!“
Dann ging ich aus dem Haus, ging zu meinem Auto, konnte nicht sprechen, meine Begleiter ließen mich eine Zeit lang in Ruhe und dann fragte einer leise „Und…?“ „Ihm läuft das Blut über die Fresse wie damals mir und euch – und mir geht es innerlich unsagbar gut“. „Der holt die Bullen“. „Der holt keine Bullen, denn der weiß, was dann in den Medien abgeht“, sagte ich.
So war es auch, der verlor kein Wort über meinen abendlichen Besuch. Mir war unsagbar wohl, eine unsagbare Last war mir von der Seele gefallen. Aber der Triumph lag in dem Wissen, daß sich dieser elende Kinderschinder vor Angst fast in die Hose gemacht hatte. Er erlebte erstmals, wie sich ein wehrloser Mensch fühlt, wenn er geschlagen und gedemütigt wird. Das Menschsein zu verlieren ist grausam – und der Kinderschinder erlebte es in seinem eigenen Haus! Von seiner Allmacht war nichts mehr da, eines seiner Opfer hatte ihn zum Opfer gemacht, seine Welt brach zusammen.
Monate später erlebte ich bei einer weiteren Rechnungslegung ähnliche Verhaltensweisen früherer Täter aus dem Kreis der Diakonie. Wenn wir sie stellten und als das bloßstellten, was sie waren, knickten sie ein, wurden hilflose Kreaturen, denen die pure Angst in den Augen stand, einer stand mit nassen Hosen da. Tat ihm mehr weh als die Schläge in die Fresse.
Viel erstaunlicher waren allerdings die Reaktionen der noch lebenden Ehefrauen. Die zeterten und kreischten wie Perlhühner, kamen mit „… ist doch alles Lüge, ihr wollt doch nur Geld! Mein Mann war immer anständig zu euch Pack!“ Wahrheiten wurden verdrängt, werden von den noch lebenden Tätern immer noch verdrängt. Heimkinder waren und sind für diese Diakonieschergen einfach PACK! Ich vermute, daß diese (Un)Menschen nur so mit ihrem Gewissen zurechtkommen, denn ich stellte immer wieder fest, dass diese Kanaillen genau wussten, was sie an Unrecht lieferten.
Seit meiner „Auge um Auge“ – Aktion ging es mir seelisch gut, leider entkamen mir drei dieser menschlichen Ungeheuer, die im Namen ihres Gottes prügelten und vögelten – und uns sonntags in die Kirche ihres Diakonie-Kinder-KZ’s führten. Und sich abends wieder Opfer holten, die sie vergewaltigten und ihnen anschließend erklärten, dass sie, die Kinder, doch einfach Dreck wären. Deshalb seien sie ja schließlich hier, im Heim. AMEN…«[15]
Wer vergibt ist der Gebende.
Er wird dadurch stärker als der Schuldige, der ihm etwas schuldig bleibt, nämlich die tätige Reue. Erst danach kann man wieder auf Augenhöhe kommen.
Das haben die Kirchen nicht kapiert, der Staat auch nicht.
Fußnoten
[1] Graphik: Gespiegelter Scan, Roland Topor https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Topor
[2] Dies sind die von mir anders montierten Zitate aus dem Bericht von Erich Kronschnabel. Ich hatte ihn nach der Lektüre von Sloterdijk darum gebeten, weil ich darin einen weiteren Zugang zu Kronschnabels Art gesehen hatte, mit seinem Schicksal als gedemütigtes, vergewaltigtes ehemaliges Heimkind umzugehen. Wir sind seit langer Zeit in Mailkontakt, manchmal auch per Telefon. Wir schätzen und vertrauen einander. Nur zwei Links von vielen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/14/hass-ist-eine-menschliche-emotion-scharfer-und-anhaltender-antipathie/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/27/wie-unfein-erich-spricht-klartext-ueber-die-diakonie-konzentriert-und-schlagkraeftig/
Sein Originalmail ist für den interessierten Leser unten wiedergegeben.
[3] Die folgenden Zitate aus: Peter Sloterdijk, Zorn und Zeit, Frankfurt 20081.
[4] Im Unterschied zu Sloterdijk folge ich hier der „klassischen“ Tieck‘schen Übersetzung von „Μῆνιν [= Zorn] ἄειδε θεὰ Πηληιάδεω Ἀχιλῆος“.
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/29/wenn-der-landesbischof-zum-trigger-wird-und-dann-auch-noch-meister-heisst/
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/07/10/die-sache-mit-gott-werden-wir-in-diesem-leben-wohl-nicht-mehr-gebacken-kriegen/
[7] Selbstjustiz ist ein weites, hier nicht abzuschreitendes Feld. Genannt sei nur die Ohrfeige von Beate Klarsfeld für den „furchtbaren Juristen“ Filbinger; er wurde erkennbar an der Kirchentür zu Villingen verewigt (https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/5527357060/in/photolist-9qrgvJ-9qo93p-9qr9FE-9qo56X-9qrehL-9qo6Fk-9qoaEa-9qrgby) oder Marianne Bachmeier, die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss. „Ich wollte ihm ins Gesicht schießen. Leider habe ich ihn in den Rücken getroffen. Hoffentlich ist er tot“. https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Die-Rache-der-Marianne-Bachmeier,mariannebachmeier101.html . Zu Selbstjustiz zähle ich auch die sogenannten Ehrenmorde, bis hin zu politisch motivierten Angriffen und Morden.
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Blutrache
[9] Damit war Kronschnabel gemeint.
[10] Auszug aus einem Interview mit einem Heimopfer. Die Aussage dieses Mannes, der hier nicht genannt werden soll, liegt mir komplett vor.
[11] Paul Beck, Oberländer Spitzbuben-Chronik, zitiert aus: Michael Barczyk, Die Spitzbubenchronik, Oberschwäbische Räuberbanden – Wahrheit und Legende, Ravensburg, o.J., S. 102
[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/14/hass-ist-eine-menschliche-emotion-scharfer-und-anhaltender-antipathie/
[13] https://dierkschaefer.wordpress.com/?s=abgebr%C3%BCht
[14] vom 21.03.2020
[15] Mail vom 19.03.2020, keine inhaltlichen Veränderungen, eine [Ergänzung]
Wenn die Seele zuckt: Trigger
Manche zucken zusammen, manche zucken aus. Doch beides ist wie ein Reflex: unwillkürlich, nicht abzubremsen.
Reflexe sind lebenswichtig. Wenn mein Finger einer Kerze zu nahe kommt, zucke ich blitzschnell zurück. Müsste der Reflexbogen über das Gehirn laufen, wäre der Weg zu lang und ich würde mich verbrennen. So etwas erledigt das Rückenmark-Segment viel schneller.[1] Soweit die Physiologie: Schmerzwahrnehmung und Schutzreaktion. Funktioniert auch bei Tieren.
Und die Psychologie? Hier geht es um die Erinnerung an Schmerzen und die Abwehrmaßnahmen gegen schmerzhafte Erinnerungen und deren beängstigende Wiederbelebung, um Trauma und Retraumatisierung.
Beispiel: Ein ehemaliges Heimkind berichtete mir, er sei bereits an seinem ersten Tag im Heim missbraucht worden; als Erwachsener umfassend psychotherapiert könne er nun frei über das Erlebte sprechen.
Aber kürzlich war er beim Arzt. Die Untersuchung auf krankhafte Vergrößerung der Prostata (Krebsgefahr) erfolgt rektal. Als ihn der Arzt dazu mit dem Finger penetrierte, habe er sich reflexhaft umgedreht und dem Arzt eine „geschmiert“. Natürlich, so sagte er, habe er sofort gewusst, wieso das passiert war, habe sich beim Arzt entschuldigt und ihm die Hintergründe erklärt. Der Arzt sei auch verständnisvoll gewesen. Er aber habe danach zwei weitere Sitzungen beim Psychotherapeuten gebraucht.
Reflexhaft. Solche Reflexauslöser kommen zuweilen unerwartet und können zu Problemen führen, die der Betroffene nicht immer erklären kann, manchmal nicht einmal sich selber. Dazu ein Blick auf den Ablauf von der Traumatisierung bis zur posttraumatischen Belastungsstörung. Ich benutze dafür das Modell der Traumazange von Dr. Besser, wie ich es bei seinen Vorträgen notiert habe; dazu die Erklärung von Prof. Resch, der den Vorgang der Traumatisierung beschreibt.
Ausgangspunkt ist eine Situation absoluter Hilflosigkeit, die zu einer Dissoziation führen kann – aber nicht muss. Auf jeden Fall bleibt das Geschehen nicht nur als „unangenehme Erinnerung“ im Gehirn gespeichert, sondern kann sich plötzlich und dramatisch aufdrängen und dieselbe Angstreaktion auslösen, wie in der ursprünglichen Bedrohung. Das kann die Erinnerung an das Keuchen des Täters sein, an seine Kleidung oder, nur scheinbar banal, an die Temperatur – alle Details können gespeichert sein, meist sind es nur einige. Was Dr. Besser salopp die „Tupper-Blackbox“ nennt ist nämlich nicht ganz so dicht, wie man es Tupper zutraut. Die Schutzfunktion ist hier nicht vollkommen. Zum einen ist der Schutz nicht sicher, zum anderen kann das „Verdrängen“ zu Störungen der Psyche führen, deren Ursache nicht so leicht zu erkennen ist[2], und drittens können Situationen auftreten, die der Umwelt nicht so leicht zu vermitteln sind – im obigen Fall hat das jedoch geklappt.
Zu den im Schaubild gezeigten Undichtigkeiten kommen Trigger als Auslöser der Erinnerungskaskade: die posttraumatische Stressreaktion – mit den soeben beschriebenen Problemen.
Hinzu tritt ein weiteres Problem, dass jedoch den Betroffenen nicht als solches erscheint, zumal solche Wahrnehmungsblockaden auch ohne vorgängige Traumatisierung vorkommen; dann sind sie den Vorurteilen zuzuordnen.
Dazu noch ein Schaubild.
Ich habe es im Laufe meines Berufslebens immer wieder ergänzt, um den komplexen Sachverhalt der sozialen Wahrnehmung abzubilden. Es ist entsprechend komplex – und immer noch nicht vollständig. Nicht erfasst habe ich bisher die traumabedingte Wahrnehmungsblockade, hier konkret das zum Teil aggressive Ausblenden aller Informationen, die ein differenziertes Bild zeichnen könnten von den Personen oder Institutionen, die in Zusammenhang mit der Traumatisierung gesehen werden.
Aus meiner persönlichen Geschichte: Ich konnte meiner Großmutter nie Argumente gegen die Todesstrafe nahebringen; zu sehr war sie zutiefst befriedigt darüber, dass die Mörder ihres Mannes 1936 auf der Guillotine endeten. Dieser Mord hatte sie lebenslänglich traumatisiert und die „gerechte Strafe“ hatte dem nicht abhelfen können.[3] Ich habe das alles erst viel später verstanden. Auch sehr spät habe ich verstanden, warum manche Psalmen von Hass geradezu triefen. Sie rufen keinen gnädigen Gott an, sondern den rächenden.[4]
Wenn nun im derzeit aktuellen Zusammenhang missbrauchte ehemalige Heimkinder aus kirchlichen Einrichtungen hasserfüllt sind wegen der an ihnen begangenen Verbrechen und der darauffolgenden Vertuschung, Relativierung und geheuchelten Betroffenheitsbekundungen, dann habe ich Verständnis für diesen Hass und verstehe auch, dass sie ‚Kirche’ nur unter ihrem Erfahrungshorizont wahrnehmen und verstehen wollen und können.
Dass es auch anders geht, erfuhr ich erst gestern, als mir ein Kollege einen Link schickte.[5] Doch eine solche Einstellungsänderung ist erst möglich, wenn andere Erfahrungen versöhnlich stimmen. Das war hier der Fall, wäre aber unmöglich gewesen, wenn sich die Frau total gegen neue Erfahrungen mit der Kirche abgeschottet hätte.
Doch das kann man nicht einfordern. Wenn die Seele reflexhaft zuckt bei allem, was nach Kirche aussieht und sich sperrt gegen Wahrnehmungen, die der traumatischen widersprechen bzw. ein differenziertes Framing ermöglichen, die Einordnung in ein realistisches Bild, in dem beides seinen Platz hat, das furchterregende und das hoffnungsvolle, dann hat hier niemand Vorhaltungen zu machen, schon gar nicht vonseiten der „Täternachfolger“.
Doch schade ist das schon. Denn so verharrt das Opfer in seinem Opferzustand.
Fußnoten
[1] Als Reflexbogen wird in der Physiologie die kürzeste Verbindung zwischen Rezeptor und Effektor über die Nervenzellen eines bestimmten neuronalen Erregungskreises bezeichnet. Die Verschaltung vom afferenten auf das efferente Neuron erfolgt im einfachsten Fall auf spinaler Ebene über eine Synapse im Vorderhorn des Rückenmarks. Man spricht daher bei dieser Form eines Reflexes auch genauer von einem einfachen monosynaptischen Reflexbogen. https://de.wikipedia.org/wiki/Reflexbogen_(Physiologie)
[2] und zuweilen auch zu Fehldiagnosen führt.
[3] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/mordsache-unterberg1.pdf
[4] Was mir bisher überhaupt nicht deutlich war: Missbrauchte haben ein Recht nicht nur auf Zorn, sondern auch auf Hass. Dem darf man nicht moralisierend begegnen. Zum ersten Mal habe ich die fürchterlichen Hass-Bezeugungen in manchen Psalmen verstanden. https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/25/damit-der-boden-wieder-traegt-seelsorge-nach-sexuellem-missbrauch/
[5] https://chrismon.evangelisch.de/artikel/2018/41359/sexueller-missbrauch-der-kirche
Ein höchstrichterliches Skandalurteil des EKD-Gerichtshofs, … 3. Juli 2013, https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/
Vergangenheiten …
… jeder hat seine und muss damit umgehen lernen. Einem Gesprächspartner ist die Vergangenheit völlig abhanden gekommen, anderen ist sie eine Last.
Detlev Zander berichtet über das „Heilige Korntal“. Er ist der einzige in der Runde mit Missbrauchserfahrung, doch die anderen Vergangenheiten möchte man auch nicht erlebt haben.
Interessant, dass man im Sendeformat einer Talk-Show so sehr in die Tiefe gehen kann wie bei: http://www.swr.de/nachtcafe/nachtcafe-verfolgt-von-der-vergangenheit/-/id=200198/did=15220294/nid=13831208/ckisor/index.html
Die Erinnerungen an das Grauen sind geblieben
»Höchstens elf Prozent der jüdischen Kinder in Europa entkamen der Tötungsmaschinerie der Nationalsozialisten. Sie überlebten, aber die Erinnerungen an das Grauen sind geblieben«.
„Deutsche Traumafolgekostenstudie“
Ein ehemaliges Heimkind machte mich heute auf diese Studie aufmerksam. http://www.uniklinik-ulm.de/service/presse/presseinformationen/archiv/pressemeldung/article/12107/traumafolgen.html?tx_ttnews[month]=09&tx_ttnews[year]=2011&cHash=f1a055ffbf1517032bb0ecb2fc44b389
Es gibt leider nur die Pressemitteilung der Uniklinik Ulm. Gibt man beim Auftraggeber, dem Familienministerium http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/volltextsuche.html das Stichwort ein, erhält man Null-Treffer. Schade. So bleibt vorab nur die Pressemitteilung, die wohl nicht nur ich übersehen hatte.
Doch danach ergibt die Studie für die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen aus dem Jahr 2009 14,5 %, die von schwerer bis extremer Kindesmisshandlung, -missbrauch betroffen waren. „… ein Fünftel dieser Menschen – 1,6 Millionen Betroffene – tragen Langzeitfolgen davon, die die Gesellschaft jährlich 11 Milliarden Euro kosten,“ sagte Prof. Jörg M. Fegert, der Leiter der Studie. Dabei wurden Arbeitslosenunterstützung, Kriminalitätsfolge- und Therapiekosten berücksichtigt.
Ob wir die Studie wohl doch noch zu Gesicht bekommen? Immerhin wurde sie aus Steuergeldern finanziert.
Zum Dritten und Letzten: Sehr geehrter Herr Kirchenrat!
Sehr geehrter Herr Kirchenrat!
Dafür, daß Sie nicht antworten, habe ich Verständnis. Mir wäre die Sache an Ihrer Stelle als Vertreter der Badischen Landeskirche auch peinlich.
Nun aber doch noch einmal: Vom Runden Tisch, auf den alle verweisen und mit Ausnahme der ehemaligen Heimkinder warten, hat doch etwas zuwege gebracht. Neben einem umfänglichen Rechtsgutachten, das ich noch nicht durcharbeiten konnte, auch eine »Expertise: „Was hilft ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihrer komplexen Traumatisierung?“«.
Beides steht auf der Netz-Seite des Runden Tisches zum Herunterladen bereit:
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/downloads.htm.
Der Runde Tisch schreibt freundlicherweise: »Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit«.
Ich würde mich über Ihr Interesse an der Traumatisierungsexpertise freuen. Die Autorin ist auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und beschreibt, wie Traumata funktionieren, also auch, warum das Heimopfer der Johannesanstalten nichts dafür kann, daß er keinen Erfolg im Leben hatte, sondern hilfebedürftig ist. Da der Anstaltsleiter diese Dinge nicht zu kennen scheint, sie aber kennen sollte, könnten Sie vielleicht so initiativ sein und ihn auf die Expertise hinweisen. Denn bei seinem augenblicklichen Kenntnisstand wird man wohl kaum verantworten können, Menschen der Johannes-Diakonie, wie sie sich heute nennt, anzuvertrauen, was man bei den Pflegesatzverhandlungen berücksichtigen müßte.
Wie angekündigt: Ich werde Sie nicht weiter behelligen.
Sie kennen die Redensart von Hopfen und Malz?
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer
Freibadweg 35
73087 Bad Boll
Fon: (0 71 64) 1 20 55
Mail: ds [at] dierk-schaefer.de
Blog: https://dierkschaefer.wordpress.com/
Auf der Netz-Seite der Johannesdiakonie in Mosbach
sind Bilder zu finden und auch ein historischer Rückblick – alles ist positiv!
Überleben!
Vor vielen Jahren stieß ich auf den Überlebenspsalm von Frank M. Ochberg.
Es ging um Traumatisierungen durch Unfälle und Katastrophen, um Todesangst und Todeserfahrungen.
An Heimkinder dachte ich damals noch nicht.
Durch meine vielfältigen Begegnungen mit ehemaligen Heimkindern wurde mir klar, daß auch sie diesen Schritt tun müssen, vom Opfer zum Überlebenden.
Viele von ihnen haben es bereits geschafft, andere stehen kurz davor.
Dieser Psalm soll ihnen Mut machen.
Überlebens – Psalm
Opfer wurd ich in unfairem Kampf,
Den ich nicht wollte und ihn verlor.
Schande ist’s nicht, so zu verlieren,
nur zu gewinnen.
Doch das ist vorbei, ich bin Überlebender nun,
nicht länger dem Opferschicksal versklavt.
Mit Traurigkeit mehr als mit Haß
schau ich zurück.
Mit Hoffnung mehr als Verzweiflung
blick ich nach vorn.
Vergessen werd ich wohl nie,
doch muß nicht mehr ständig dran denken.
Opfer war ich.
Überlebender bin ich.
Frank M. Ochberg
aus dem Amerikanischen von Dierk Schäfer
aus Dierk Schäfer, Werner Knubben, … in meinen Armen sterben?
VDP-Sachbuch, Hilden 1996, 2. Auflage, ISBN 3-8011-0345-5
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