Eine Kirche, die solche Juristen hat, braucht keine Feinde

Fremdschämen reicht nicht mehr, es ist zum Heulen.
Wieder einmal verhilft die Kirche[1] ihren Gegnern zu Schlagzeilen, die öffentliche Empörung hervorrufen.
Der aktuelle Fall
Die Frau war »als Baby … evangelisch getauft worden, später traten ihre Eltern nacheinander aus der Kirche aus, die damals Fünfjährige verließ nach ihrer und der Auffassung der Eltern dadurch ebenfalls die Religionsgemeinschaft. Ihr Leben lang ging die heute 66-jährige Frau davon aus, keiner Konfession anzugehören. Ihre Eltern hätten sie im atheistisch-weltlichen Sinne erzogen und sie fühle sich der Kirche in keinster Weise zugehörig.«[2] Eine Konfirmation hat auch nicht stattgefunden, das Mädchen ging zur Jugendweihe.
Auf ihrem Finanzamt bekam sie einen amtlich aussehenden Fragebogen und »gab wahrheitsgemäß an, dass sie sich an eine Taufe nicht erinnern könne und konfessionsfrei sei.
Die Kirchensteuerstelle forschte daraufhin im Taufregister der Gemeinde ihres Geburtsortes nach und fand heraus, dass sie getauft worden war. Anschließend erhielt sie Bescheide des Finanzamtes, die sie aufforderten, Kirchensteuer nachzuzahlen. Den Kirchenaustritt konnte die heute 66-Jährige nicht formell nachweisen – nur die Austritte ihrer Eltern waren bei der Kirchengemeinde vermerkt –, obgleich sie in kircheninternen Mitgliederverzeichnissen nie auftauchte.«2
»Wer als Kleinkind getauft wurde, bleibt auch nach dem Austritt der Eltern Mitglied der Kirche. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies die Klage einer 66-Jährigen gegen eine Kirchensteuerforderung zurück. Demnach ist die Kirchensteuer fällig, bis eine Person selbst formal aus der Kirche austritt. … Daraufhin erklärte die Frau formal ihren Austritt und zog gegen die Steuerforderung vor Gericht. Sie warf der Evangelischen Kirche vor, dass es ein Gesetzesverstoß sei, die Mitgliedschaft an eine Säuglingstaufe zu binden.«[3]
So weit der vorliegende Sachverhalt.
Ich beschäftige mich damit in diesem Artikel unter zwei Gesichtspunkten
1. Das unprofessionelle Marketingverhalten der Kirchenleitungen und das mangelhafte Fehlermanagement
2. Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums
Ad 1: Der Kirche weht der Wind ins Gesicht. Uns macht nicht nur die fortschreitende Säkularisierung zu schaffen, sondern auch die demographische Entwicklung. Das will ich hier nicht weiter ausführen. Leute, denen an der Kirche liegt, kennen die Probleme. Die Kirche wird aber geradezu gebeutelt durch Vergangenheitslasten, denen sie nicht angemessen begegnet, sondern zunächst mit Leugnung und Abwehr, dann mit Vertuschung der Misshandlungen vielfacher Art in kirchlichen Erziehungseinrichtungen. Dadurch und durch die Weigerung, echte Entschädigungen zu zahlen hat sie massiv an Vertrauen verloren.[4] Und nicht nur das: Dieses Verhalten hat viele Kirchenaustritte nach sich gezogen und bei manchen Betroffenen einen unbändigen Hass erzeugt wegen ihrer Traumatisierung und oft auch wegen ihres durch kirchliche Mitarbeiter verpfuschten Lebens.[5]
Nach dem Heimkinderdesaster kamen die vielfachen Missbrauchsskandale hinzu. (Zwar sind Misshandlungen und Missbrauch von Schutzbefohlenen und Abhängigen wohl endemisch. Doch das Personal der Kirchen hat über ihre Jugendhilfeeinrichtungen einen besonderen Zugang zu Kindern und Jugendlichen; in der katholischen Kirche zusätzlich durch die Beichte, in der auch Sexualität thematisiert wird mit all dem Anregungspotential, das Sprechen über Sexualität beinhaltet. In den Focus sind die Kirchen geraten, weil sie und damit auch ihr Personal einem höheren ethisch-moralischen Anspruch unterliegen und ihre „Fallhöhe“ besonders hoch ist. Verstärkt wird das im Falle der katholischen Kirche durch das geistlich elitäre kodifizierte Amtsverständnis. Nach meinen Informationen ist die Spitze des Missbrauchsskandals noch nicht erreicht.) Und wieder einmal musste und muss sich die Kirche vorwerfen lassen, durch Hinhaltetaktik auf die biologische Lösung zu setzen. Tote Opfer können nicht mehr entschädigt werden.[6] + [7]
Und jetzt, wenn auch nicht ganz neu, der Kirchensteuerfall. Die Gegner der Kirche, allen voran der Humanistische Pressedienst (hpd), haben sich schon lange auf das Thema eingeschossen und nun liefert die Kirche eine solche Steilvorlage, indem sie öffentlich mit ihrer Kasuistik Leute ins Unrecht setzt, die unwissend in eine Abo-Falle geraten sind. Man lese die Fußnote.[8] Perfider kann man nicht argumentieren.
Doch lassen wir das. Trickreiche Juristen gibt es überall. Sie werden vom jeweiligen Auftraggeber für seine Interessen bezahlt. Über die Auswirkungen müssen sie sich keine Gedanken machen.[9] Doch ihre Auftraggeber sollten das. Die aber scheinen – höflich ausgedrückt – in ihrer Wahrnehmung beschränkt zu sein. Es gibt Lichtblicke, allerdings auf weniger prominenter Stufe. Marion Roth twitterte für das „interaktive Projekt der badischen Landeskirche zu Fragen und Antworten über Gott und die Welt“: „Aus Sorge, dass einem aus Versehen die Felle davonschwimmen, sorgt man mit aller Kraft dafür, dass einem die Felle mit Absicht ganz bestimmt davonschwimmen. Man hätte dieses Desaster ja sonst leise und unbürokratisch und außergerichtlich aus der Welt schaffen können.“ Ja, genau so. Es hätte Möglichkeiten gegeben, die Sache „smart“ zu regeln. Sei es, dass man den Fall auf sich beruhen lässt, sei es, dass man der Betroffenen mitteilt, man habe diesen Einzelfall sorgfältig geprüft und bestehe nicht mehr auf der Kirchensteuernachzahlung. Diese Betriebsblindheit ist in meinen Augen pure Dummheit und ich frage mich, warum hochdotierte Leute sich solche Fehlwahrnehmungen leisten können.[10]
Ad 2: Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums
Über das Pro und Kontra der Kindertaufe ist in der Theologie viel diskutiert worden. Das muss hier nicht sein. Das Problem, einen Säugling, also ungefragt, in die Kirchengemeinschaft, die sich als Heilsgemeinschaft versteht, aufzunehmen, hat man gesehen und mit der Konfirmation des religionsmündig gewordenen Kindes seine förmliche Zustimmung zum Taufakt ermöglicht.
Die Kirche widerspricht jedoch dieser Logik und der Staat folgt ihr darin.[11] Warum der Staat die Kirche in diesem Punkt stützt, weiß ich nicht. Bei geänderten Mehrheitsverhältnissen könnte er durchaus anderer Meinung werden. Der Vorwurf jedoch „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ trifft eine Kirche, die sich das Evangelium rücksichtslos zum Geschäftsmodell macht.[12] Nun werden manche Kollegen einwenden, eine Taufe sei ein Sakrament, eine heilige Handlung, und darum höherwertig als eine Konfirmation. Daraus könnte man die mit der Taufe in Deutschland begründete Kirchensteuerpflicht ableiten. Sollte man aber besser lassen.
In der Taufagende[13] heißt es: Wir sprechen über diesem Kind den Namen des Dreieinigen Gottes aus. Wir bekunden damit: Gott, der Schöpfer und Herr unseres Lebens, will dem Getauften um Christi willen ein gnädiger Gott und Vater sein und ihm seinen Heiligen Geist schenken, damit er durch den Glauben als sein Kind lebe.
Und das gibt es nur gegen Bares? Ist das die Botschaft Geschäftsleute des Evangeliums? Dann sollte man die Kindertaufe tatsächlich abschaffen.
Doch selbst eine Taufe lässt sich rückgängig machen: Laut dem Humanistischen Pressedienst (hpd) ist eine „Enttaufung“ möglich: http://hpd.de/node/10444. Das hat mich sehr amüsiert. Denn wer den „Debaptiser 2010 / erisgeengod“, ein simpler Haarfön, (Photo beim hpd), erwirbt und meint, damit Gottes Segen unwirksam machen zu können, braucht schon einen festen Glauben.
Fußnoten
[1] Mit Kirche sind hier alle Institutionen, Einrichtungen und Vereine gemeint, die mit der „verfassten Kirche“ in einer wie auch immer formalisierten Verbindung stehen. Es geht um die „Dachmarke“ Kirche und gilt hier, wenn nicht anders vermerkt auch ökumenisch, also evangelisch-katholisch.
[2] Zitate aus https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530
[3] Aus: https://www.spiegel.de/panorama/kirchen-steuer-kinder-bleiben-auch-nach-dem-austritt-ihrer-eltern-mitglied-a-1301038.html
[4] Der Staat ist bei den Vorkommnissen und Verbrechen in den Kinderheimen in vollem Umfang mitbetroffen, auch durch die gelungenen Versuche, keine Entschädigung im Rechtssinne zu bezahlen. Die Kumpanei von Staat und Kirche zieht sich durch das gesamte Verfahren am Runden Tisch Heimkinder, unter der willfährigen Komplizenschaft von Frau Dr. Antje Vollmer. (Umfangreiche Literatur dazu in diesem Blog)
[5] Mein Blog bietet dafür eine Vielzahl traurig stimmender Beispiele. Doch ich will mich nicht ständig selber zitieren.
[6] Sehr kenntnisreich dargestellt von Norbert Lüdecke, Katholische Kirche und Missbrauch: Abgekartet? https://www.fr.de/kultur/abgekartet-13284905.html
[7] Und, ganz nebenbei, wird der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) https://beauftragter-missbrauch.de/ inzwischen beargwöhnt, eine Neuauflage von Antje Vollmer zu sein. Die war auch unabhängig. Und wie!
[8] Der Anwalt der Klägerin, ifw-Beirat Eberhard Reinecke, argumentierte, sie habe objektiv keine Anhaltspunkte gehabt, Kirchenmitglied zu sein. Er kritisierte, dass die Kirchenzugehörigkeit durch eine Taufe im Säuglingsalter eine Mitgliedschaft ohne eigene Entscheidung sei. Auf der anderen Seite seien die Hürden, diese wieder abzulegen, sehr hoch. Er verglich dies mit Abo-Fallen im Internet. Der Verteidiger der evangelischen Kirche hielt dagegen: Das Gefühl einer Nichtzugehörigkeit zu einer Religion ändere nichts an der Rechtslage. Eine Taufe sei kein Zwang zur Mitgliedschaft in der Kirche, da man jederzeit austreten könne. Wer freiwillig verweile, sei Mitglied. Die Klägerin trage die Beweislast zum Nachweis des Kirchenaustrittes. … Dass die Säuglingstaufe die Kirchenmitgliedschaft begründe, sei nun einmal geltendes Recht, meinte der Anwalt der evangelischen Kirche. Er verstehe überhaupt nicht, warum man dies in Frage stelle. … Die Kirchensteuerstellen müssten aufgrund ihrer Hoheitsbefugnis zur Besteuerung – in Form des Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR) – in der Lage sein, die etwaige Kirchensteuerpflicht von Personen festzustellen. Die Datenerhebung direkt beim Betroffenen durch die Fragebögen sei „Datenschutzrecht in Reinkultur“. https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530
[9] Insofern sind nicht so sehr die furchtbaren Juristen im Vordergrund zu sehen, sondern die Kirchenleitungen.
Allerdings: Es waren die EKD-Juristen, die dafür sorgten, dass ein Missbrauchstäter hoch erhobenen Hauptes den Gerichtssaal verlassen konnte, vorbei an dem düpierten Opfer: Ein höchstrichterliches Skandalurteil des EKD-Gerichtshofs https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/
[10] Ähnliche Fehlleistungen erleben wir ja auch in der Politik und sogar in der Wirtschaft. Ich erspare mir die Beispiele.
[11] „Die derzeitigen staatlichen Austrittsregelungen tragen dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht des Kirchenmitglieds nicht hinreichend Rechnung, wenn sie die Nichtteilnahme an der Firmung oder der Konfirmation etc. ignorieren.“ https://weltanschauungsrecht.de/meldung/spiegel292019-rasterfahndung-kirchensteuer
[12] Streit um Kirchensteuer: „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ https://www.spiegel.de/plus/streit-um-kirchensteuer-denen-geht-es-um-nichts-anderes-als-geld-a-00000000-0002-0001-0000-000164871536
[13] Württembergische Landeskirche
Photo: Dierk Schäfer https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2886116994/
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