Dierk Schaefers Blog

Denk ich an Kirche in der Nacht …

wie es weitergeht, wissen Sie. Auch wenn da Kirche steht statt Deutschland.

Doch warum Kirche? Warum schreibe ich das? Noch dazu als Pfarrer.

Weiter mit dem PDF:


Was erdreisten Sie sich?

Die Dreistigkeit beginnt mit einem Schreiben der Bezirksverwaltung Mainz – Rehabilitation, „VBG, Ihre gesetzliche Unfallversicherung“[1]

„Guten Tag,

vielen Dank für die Übersendung des vollständigen Urteils des Sozialgerichtes Darmstadt vom 28.06.2020 in Ihrem Verfahren zum Opferentschädigungsgesetz (OEG).[2]

Wir konnten daraus wertvolle Informationen und Hinweise zum weiteren Feststel­lungs­verfahren der VBG als zu­ständigem Unfallversicherungsträger für bekannt gewordene Missbrauchsfälle in den Kirchen entnehmen.

Wir möchten Ihnen ein vertrauliches und persönliches Gesprächsangebot unter­breiten und Sie zu diesem Ge­spräch einladen.

Wir möchten Sie auf keinen Fall einer erneuten belastenden Befragung unterziehen und nur folgende Punkte mit Ih­nen besprechen:

1. Welche Bedarfe an Unterstützung in Form von ambulanter oder stationärer Therapie/­Behand­lung haben Sie aktuell?

2. Sind Sie mit der Einsichtnahme der kompletten Akten des OEG Verfahrens einverstanden?

3. Sind Sie mit der Einsichtnahme der vorliegenden fachärztlichen oder psycholo­gischen Berichte und Gutachten einverstanden?

Das Gespräch würden wir gerne im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt un­ter der Beteiligung und Betreuung einer sehr erfahrenen Traumatherapeutin in einem geschützten Rahmen mit Ih­nen führen.

An dem Gespräch würden Frau H, Ihre persönliche Sachbearbeiterin und Herr B, Abteilungs­leiter Reha der VBG Mainz teilnehmen.“

Es folgt im Originaltext die Antwort des Betroffenen[3]. Sie fällt deutlich aus, so dass ich keinen Kommentar abgeben muss.

„Sehr geehrt  X XXXXXXXXX,

Sie wollten doch die Betroffenen von sexueller Gewalt nicht retraumatisieren. Das haben Sie mit Ihrem Schreiben und Vorderrungen (Bitten?) vom 08.07.2022 wohl nicht erreicht. Sie haben mich damit massivst traumatisiert. Am 11.06.2022 habe ich Ihnen das vollständige Urteil auf Ihren Wunsch hin per Mail zugesandt, wo ich sicher bin, dass Sie es erhalten haben. Das Urteil sagt alles aus, was Sie eigentlich wissen sollten und wollten. Wollen Sie mit Ihrem Schreiben die Glaubwürdigkeit von einem deutschen Gericht oder von mir hinterfragen? Sie wollen Einsicht in Unterlagen haben, die zu dem Urteil beigetragen haben. Warum? Haben Sie die Fachkräfte, die die Unterlagen verstehen können? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln?  Hinter meinem Urteil, dass von drei Richter/innen gesprochen wurde, stehen Gutachten und Analysen, die ich nicht möchte, dass diese weitergeleitet werden, da im Urteil alles lesbar ist was Sie über meinen Fall wissen müssen. Im Urteil ist auch der GDS[4] mit 70 benannt. Mittlerweile habe ich auch einen Behindertenausweis mit einem GDB von 80.

Zu Punkt 2 „NEIN“

Für was brauchen Sie da noch eine Einsichtnahme der ärztlichen Unterlagen?

Die Einsicht in die Akten des OEG Verfahrens brauchen Sie auch nicht, denn das Ergebnis steht ja im Urteil. Ich werde demnächst 65 Jahre alt. Wollen Sie mich für den Arbeitsmarkt noch therapieren? Hoffen Sie, dass mir es besser geht?

Für was wollen Sie noch meine OEG-Unterlagen sehen? Wollen Sie herausfinden, wie hoch meine OEG-Rente beträgt?? Wollen Sie Ihre Zahlungen dementsprechend kürzen. Für die paar Kröten (ist der Ruf der VBG ruiniert………….) die Sie wahrscheinlich ausbezahlen wollen (bis jetzt nichts) werde ich mich vor Ihnen nicht nackisch machen.

Zu Punkt 3 „Nein“

Ein Gespräch im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frank­furt, ist nicht nötig und möglich, weil ich meinen bekannten Kreis nicht mehr verlassen kann und will. Ich ertrage keine fremden Menschen mehr und vermeide es deswegen öffent­liche Verkehrsmitteln zu benutzen. Seit Jahren vermeide ich es mich außerhalb meines Wohn­kreises zu bewegen. Außerdem sollen Personen aus Ihrem Kreis und dem Zentrum teilneh­men, die ich nicht kenne und denen ich aus diesem Grunde auch nicht vertraue. Dieses Angebot mir zu unterbreiten, betrachte ich als unsensibel und empathielos. Was haben Sie sich dabei gedacht? Ich habe im Jahr 2019 über mehrere Tage ein Gutachten fürs OEG machen lassen müssen. Warum wollen Sie 2022 noch einmal eine Begutachtung machen lassen? Für das Urteil wurde das Gutachten von 2019 herangezogen. Ich hätte dafür gerne eine Begründung von Ihnen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob sich meine Verweigerung, trotz dass sie das Urteil haben, sich auf die Weiterverarbeitung in Ihrem Hause, sich negativ auf Ihre Arbeit auswirkt und die Auszahlung einer Rente oder anderweitige Auszahlung auswirken wird.

Welche Auszahlungsart von Ihnen beabsichtigt ist, haben Sie bis heute nicht bekannt gegeben. Wie Sie ja sicher wissen, wurde über mich Medienwirksam berichtet. Ich würde gerne den Medien berichten, dass die Weiterbearbeitung meines Antrages bei Ihnen unter der Berücksichtigung des Urteils stattfindet, oder ob Sie nur Unterlagen sammeln wollen.

Ich möchte Ihnen noch etwas mitgeben. Im Vorfeld Ihrer Entscheidung den sexuell Missbrauchten Menschen, die Jahrzehnte lang Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauches sowie Machtmissbrauches mit sich herumtragen mussten, zu helfen, haben Sie keine Trauma Therapeuten befragt sonst hätten Sie Ihr Schreiben so nicht verfasst. Sie haben Sie sich Jahrzehntelang Zeit gelassen, und jetzt bitten (fordern) sie das die Betroffenen nochmals auf, dass sie Hose runter lassen sollen. Welche perversen Forderungen kommen noch von Ihnen um sich vor einer nicht definierten Zahlung die Sie bis jetzt noch nicht bekannt gegeben haben, zu drücken. Wurden Sie von nicht kompetenten Fachleuten beraten? Hören Sie auf, wenn Sie eindeutige Unterlagen haben, wie das Urteil, mich zu retraumatisieren und teilen Sie den Betroffenen klar mit, ob Urteile von deutschen Gerichte anerkannt werden oder ob Sie über den Gerichten stehen und somit das Recht haben bevor bezahlt wird die Überlebenden nackt sehen zu wollen. Und beachten und kontrollieren Sie ob eine Weitergabe von Unter­lagen, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt haben könnten, an Sachbearbeiter/­innen und andere so weitergegeben werden sollten?

Haben Sie sich nur einmal Gedanken gemacht, was die Unterlagen bei pädophilen Mitarbeiter von Ihnen auslöst? Womit ich nicht sagen will, dass Kollegen von Ihnen pädophile Neigungen haben. Aber wer weiss…….

Haben Sie das rechtlich abklären lassen ob Sie solche Unterlagen anfordern dürfen?

Und nun zum Punkt 1 Ihres Schreiben. Nein Ich habe keine therapeutischen Unterstützung. Ich war ca. 4 Jahre in Behandlung, bis die Bezahlung eingestellt wurde. 4 Jahre lang musste ich auf eigene Kosten 100 km zu meinem Trauma Therapeut fahren, da nach jahrelangem Suche im Umkreis von 50 km keiner zu finden war. Wäre ich in einem verunfallten Flugzeug gesessen, hätte ich unter 50 Therapeuten mir einen aussuchen können.

Mit einem solchen rücksichtslosen Verhalten, von der VBG hätte ich nicht gerechnet.

Mit freundlichem Gruß

xy“

Nachwort, Dierk Schäfer

„Hier ermitteln wir“, so lautet die vollmundige Ankündigung von Kay Schumacher[5][6]. Haben die Kirchenopfer einen starken Partner bekommen? Werden sie sich endlich durchsetzen können? Ist die Versicherung gar zu vergleichen mit den Engeln, die vor Gott für die Kinder eintreten?[7]+[8] Hat sie die Aufgabe einer Schutzmantelmadonna übernommen?[9]

Schumacher kündigt an: „Sexualisierte Gewalt, die an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leiterinnen von Jugendgruppen verübt wurde, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland der Berufsgenossenschaft VBG melden … Denn die Versicherung könnte in vielen Fällen Therapie oder sogar eine Verletztenrente zahlen.“

Doch dann kommen Zweifel auf: Eine Versicherung, die sich danach drängt, Schäden zu bezahlen? Gibt’s denn sowas?

Nun, es könnte sein, dass sie auf eine Geldquelle gestoßen sind. Mithilfe der Geschädigten fordern sie nachdrücklich Akteneinsicht, die der Staat nicht zu fordern wagt. Mit Hilfe der Opfer könnten sie das Geld, das sie ihnen zahlen, bei den Kirchen eintreiben, mit Aufschlag für ihre Tätigkeit natürlich. Eine verdienstvolle wie verdienstträchtige Aktion – und die Kirchen haben das alles verdient. Selber Schuld!

Das Vorgehen im vorgestellten Fall zeigt jedoch, dass auch die Versicherung keine Ahnung hat von Traumatisierungen, Triggern und Retraumatisierungsgefahr. Noch dazu im konkreten Fall: Der ist gerichtlich angemessen gelöst. Will die Versicherung etwa auch von diesem Kuchen etwas abhaben? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln?  Was erdreisten Sie sich?


[1] Datum: 8.7.202.

Alle Namen in diesem Schriftverkehr habe ich anonymisiert. Alle Fußnoten von Dierk Schäfer

[2] Meine Blogleser finden es unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/

[3] Datum: 14.07.2022

[4] Gemeint ist der Grad der Schädigung (GdS), s. auch: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID159865

[5] Kay Schumacher ist Leiter der Bezirksverwaltung der VBG Bezirksverwaltung Mainz, https://www.vbg.de/SharedDocs/Adressen/DE/Kay%20Schumacher.html?nn=3358

[6] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-05/missbrauch-kirche-versicherung-sexualisierte-gewalt?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F,  23. Juni 2022

 https://www.zeit.de/2022/26/missbrauchsskandal-kirche-versicherung-kay-schumacher/komplettansicht?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F

[7] Mt 18; 10: Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.

[8] Auf die Kirchen ist ja kein Verlass, es sei denn auf ihr Betroffenheitsgestammel und auf ihre einfallsreichen Vertuschungsmanöver. „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[9] Photo Privatbesitz Dierk Schäfer

Noch einmal ins Heim? Von den letzten Dingen.

Posted in heimkinder, Kirche, News by dierkschaefer on 2. März 2010

Noch einmal ins Heim?

Von den letzten Dingen.

Ehemalige Heimkinder sehen alters- und gesundheitsbedingte Abhängigkeiten auf sich zukommen und machen sich Gedanken über ihre Unterbringung. Es geht um eine sie in besonderem Maße beunruhigende Zukunft.

Keiner von uns kann sich darauf verlassen, von einem gnädig-plötzlichen, schnellen und schmerzlosen Tod ereilt zu werden. Die Wahrscheinlichkeit sieht anders aus. Kaum jemand stellt sich seine Zukunft im Alten- oder Pflegeheim positiv vor. Man sieht es daran, daß die gut gemeinten Konzepte einer frühen Übersiedelung ins Altenheim, die ein „Einleben“ ermöglichen sollten, nicht angenommen wurden, so daß in vielen (den meisten?) Altenheimen Wohnplätze zu Pflegeplätzen umgestaltet wurden. Ambulante Pflegedienste ermöglichen eine größere, wenn auch eingeschränkte Unabhängigkeit im Alter. Aber wir wissen: Wenn’s gar nicht mehr geht, landen wir im Pflegeheim. Und bei allen Verbesserungen der Heimsituation: Augustinum-Qualität kostet mehr, als die meisten von uns aufwenden können.

Nun zu den ehemaligen Heimkindern:

Wer üble Heimerfahrungen hat, sieht einer erneuten Unterbringung in einer Totalen Institution (Goffman) mit erhöhter Sorge entgegen. Er möchte die Fremdbestimmung reduzieren und rechtzeitig mitbestimmen. Aus diesem Grund hat jemand aus dem Kreis der ehemaligen Heimkinder sich an einen kirchlichen Spitzenfunktionär gewandt und eine Antwort erhalten, die ihn – gelinde gesagt – nicht zufrieden gestellt hat. Er bat mich um Rat und ich habe dem Herrn in der Kirchenhierarchie einen Brief geschrieben, den ich hier wiedergeben möchte. Da ich der Meinung bin, daß der Adressat nur systemkonform geantwortet hatte, möchte ich auf Personalisierungen verzichten. Herr „Dr. Meyer“ in der Kirchenleitung ist also ein Pseudonym, wie auch Herr „Kunde“ als ehemaliges Heimkind.

Ich schrieb:

Sehr geehrter Herr Dr. Meyer!

 

Herr Kunde, ein ehemaliges Heimkind, hat sich an mich gewendet in der Frage der absehbaren Unterbringung von ehemaligen Heimkindern, in einem Alten- bzw. Pflegeheim. Sie haben ihm mit Schreiben vom 23. Februar geantwortet.

Weil er über diese Antwort enttäuscht/bestürzt/verärgert ist, hat mich Herr Kunde um Rat gebeten.

Eine Reihe von ehemaligen Heimkindern wendet sich an mich, obwohl ich Pfarrer bin. Seit vielen Jahren habe ich mich mit dem Thema Traumatisierung und PTSB befaßt, zunächst im Rahmen von Notfallseelsorge, dann aber in Zusammenhang mit Kriegs- und mit Heimkindern. …

 

Nun zu Ihrer Antwort.

Sie haben Recht; die Heimsituation in den Alten- und Pflegeheimen, wie auch in den Kinderheimen, ist wesentlich, man muß sagen unvergleichbar besser geworden.

Doch bei aller Qualitätssicherung darf ich vermuten, daß Sie wie auch ich kaum zuversichtlich einem Heim als Endstation Ihres Lebens entgegensehen. Und so treffen sich beim Ausbau der ambulanten Pflegedienste ökonomische Vorteile mit der verbreiteten Vorstellung „Bloß nicht ins Heim!“ Und für letztere gibt es auch heute noch genug Gründe, die hier auszuführen nicht der Platz ist.

Wenn schon von Heimerfahrung unbelastete Menschen so denken, haben wir es mit der Gruppe der ehemaligen Heimkinder mit extrem belasteten zu tun. Viele von ihnen sind seit damals traumatisiert und anfällig für Trigger, die Retraumatisierungen auslösen.

Diese Menschen machen sich Sorgen, wieder ins Heim zu müssen. Man wird sie nicht beschwichtigen können mit der Auskunft, es sei doch heute alles besser. Das klingt nach einer institutionsorientierten Antwort, wo eine „klientenzentrierte“ angemessen wäre. Doch dafür muß man zunächst fragen, bevor man Antworten gibt.

Die meisten Leute, nicht nur die ehemaligen Heimkinder, überblicken die Konstruktion der Kirche und ihrer Einrichtungen nicht. Sie wenden sich an die Spitzenfunktionäre in der Hoffnung, daß die Dinge top-down von oben geregelt werden könnten. Nun kann man im Unterschied zum problembehafteten staatlichen Föderalismus bei der Kirche nicht einmal von Föderalismus sprechen. Was könnte also die EKD in der Frage der Altenheimunterbringung ehemaliger Heimkinder tun, vielleicht sogar unter vorsichtiger Überschreitung ihrer Kompetenzen?

Sie könnte Empfehlungen aussprechen, die per Öffentlichkeitswirkung den örtlichen diakonischen Einrichtungen Lösungsansätze nahelegen. Dafür wäre es erforderlich, daß die Diakoniefachleute mit den ehemaligen Heimkindern sprechen, soweit sie sich als solche zu erkennen geben, vielleicht sogar eine organisatorische Basis haben, wie im vorliegenden Fall. Man sollte ihre Befürchtungen erfragen und ernstnehmen, indem man respektvoll gemeinsam Lösungen entwickelt.

Dies aber muß zügig geschehen. Herr Kunde schrieb mir: „Wir haben das Problem, dass wir uns etwa alle Vierteljahre von irgendeinem ehemaligen Mitschüler verabschieden, weil er gestorben ist. Die Zeit, wo die biologische Beendigung des Skandals geschehen ist, können wir uns an zwei Händen ausrechnen.“

Ich würde mich sehr freuen, wenn die EKD gemeinsam mit dem DW/EKD sich diesen Zeitdruck zu eigen macht und sich kurzfristig zu einer dringenden Empfehlung an die einzelnen Mitglieder in den Diakonischen Werken der Landeskirchen bereitfindet. Für das Problem der Altenheimunterbringung braucht man nicht auf Ergebnisse des Runden Tisches zu warten.

 

Außerdem: Eine Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von ehemaligen Heimkindern bei der Altenheimunterbringung würde diesen Heimen auch ganz allgemein einen bedeutenden Qualitätsschub bringen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

dierk schäfer