Dierk Schaefers Blog

Hat sich die Kirche dem Missbrauchsbeauftragten unterworfen?

Auf den ersten Blick schon: Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) stimmt einem Verfahren zu, in dem sie überstimmt werden kann. Nur „weniger als 50 Prozent der Mitglieder [der Kommission] dürfen dem Kreis der Beschäftigten der katholischen Kirche oder eines diözesanen Laiengremiums angehören.“

Schon die Reihenfolge macht aufmerksam: Sowohl in den Logos[1] als auch im Wortlaut des Dokuments steht die DBK an zweiter Stelle.DBKGemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unab­hän­gige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs[2] und der Deutschen Bischofskonferenz, vertreten durch den Beauftragten der Deutschen Bischofs­konferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes[3]

Die DBK weitet auch den Bereich möglicher Täterkreise entgegenkommend aus: In Fußnote eins heißt es: „Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung sind insbesondere Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Kirchen­beamt_innen und Arbeitnehmer_innen. Darüber hinaus gilt diese gemeinsame Erklärung auch bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Ehrenamtliche, sofern dieser im Kontext der ehren­amtlichen Tätigkeit begangen wurde.

Inbegriffen sind also sämtliche Missbrauchstäter im weitgefassten kirchlichen Raum.

Nicht geklärt ist, ob das auch für Täter oder gar auch Vertuscher gilt, wenn die Fall-Akten zentral im Vatikan[4] liegen? [5] Nicht geklärt ist auch, ob man Verdächtigungen nachgehen sollte und kann, die in Zusammenhang mit dem Wirken des emeritierten Papstes in deutschen kirchlichen Räumen genannt werden.

Doch da bin ich schon bei Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt.

Das Sprichwort Wer mit dem Teufel aus einem Napf essen will, muss einen langen Löffel haben gilt für vertragliche Regelungen mit stärkeren Partnern, so auch für die Kirche (beide Großkirchen), die dafür bekannt ist, dass ihre Juristen unnachsichtig sogar unpopuläre Rechtspositionen verteidigen.[6]

Schon „der Begriff sexueller Missbrauch im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung“ lässt Fragen offen. Er „umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafrechtlich sanktionierbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen…“[7] Sind damit auch nicht mehr strafrechtlich sanktionierbare Handlungen in begriffen, also Taten unter Täter-Verjährungs­schutz?

Zunächst zur Zusammensetzung der Kommission.

Aus den Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung hat man offensichtlich gelernt, dass man nicht wieder eine dermaßen asymmetrische Machtverteilung institutionalisieren sollte. Das ging jetzt im Unterschied zu damals problemlos, weil der Staat in diesen Fällen nur selten als mitverantwortlich anzusehen ist.

Die Kommissionen[8] bestehen aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Eine Kommis­sion­größe von in der Regel sieben Mitgliedern wird empfohlen. Bei einer Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern sind zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen auszuwäh­len, die übrigen Mitglieder sollen Expert_innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter_innen der (Erz-)Diözesen sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.“[9]

Also zwei irgendwie Betroffene; über die Anzahl der anderen Mitglieder ist nichts gesagt. Nehmen wir einmal an: dazu zwei kirchliche Vertreter und drei unabhängige mit fachlichem Hintergrund. Man kann also von einer Gruppenverteilung von 2:2:3 ausgehen, dann wären es jeweils zwei Interessenvertreter[10]; ob die übrigen drei neben ihrer Fachkunde auch parteiliche Präferenzen haben könnten, wird nicht thematisiert, auch über deren mögliche kirchliche Bindung oder nicht-Bindung wird nichts gesagt.

Die Mitglieder des Betroffenenrates sind auf der Webseite zu finden.[11] Sie stellen sich dort vor. Nicht bei allen ist eindeutig zu erkennen, dass sie über selbsterlebte Missbrauchs­erfahrungen verfügen.

Nun zu den Fallstricken

Als gemeinsames Ziel wird genannt, sexuellen Missbrauch im Raum der katholischen Kirche unabhängig aufzuarbeiten. Dazu gehören: Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland. Partizipation von Betroffenen.“[12]

Dabei unterstützt …und engagiert sich [Rörig] für die weitere notwendige politische Unterstützung. … Die Unterzeichnenden streben an, dass die in dieser gemeinsamen Erklärung getroffenen Vereinbarungen bundesweit im Raum der katholischen Kirche Anwendung finden. Das ist löblich, sie streben an.

Wie sieht es mit den Kompetenzen aus?

Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist genuine Aufgabe des jeweiligen Ortsor­di­narius. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichtet sich der Ortsordinarius zur Gewähr­leistung einer Aufarbeitung[13], die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist.“[14]

Auch die Ordensangehörigen werden genannt[15], doch auf die religiösen Orden haben die Ortskirchen rechtlich/disziplinarisch keinen Einfluss. Dabei richten sich auch besonders massive und belegte Vorwürfe zum Teil an Orden.

„Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen“, anerkennen ist nicht viel, klingt aber honorig. Die Betroffenen sollen „an diesen Prozessen [beteiligt werden] und ihnen [soll] im Rahmen der rechtlichen Möglich­keiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen [ermöglicht werden]“.[16]  „Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die (Erz-)Diözese zur Mitarbeit aufgerufen.“[17]Ein Aufruf zur Mitarbeit. Mehr nicht.

Wie viele Möglichkeiten tun sich da auf, das Unternehmen in manchen Punkten im Sande verlaufen zu lassen? Nötig wäre die Einrichtung einer bundesweit zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft mit dem Recht zur Beschlagnahme von Akten oder ein umfassend bevollmächtigter Unter­suchungsausschuss.

Jeder Diözesanbischof kann diese gemeinsame Erklärung durch Gegenzeichnung als für seine (Erz-)Diözese verbindlich erklären.[18] Er kann – oder auch nicht.

Resümee

Der Löffel von Rörig war nicht lang genug. Er hat der DBK zu viele Schlupflöcher gelassen.

Die Presserklärung, mit der die „Gemeinsame Erklärung“ angekündigt wurde, war etwas vollmundiger. Dort sprach man allgemein davon, die Geschichte der Heimkindheiten aufzuarbeiten, nun sind lediglich Missbrauchshandlungen gemeint. Damit sind immerhin auch die Fälle von Missbrauch im Beichtstuhl, in der Sakristei und in Schulen inbegriffen, [19]

Auch das angekündigte Problem, dass Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime fordern ist in der Gemeinsamen Erklärung nicht angesprochen.[20]

Wo bleibt das Thema Entschädigung? – Wohl der Willkür der Kirche überlassen. Die Diözesen wollen ja in dieser Frage eine Gleichbehandlung der Opfer – auf dem Niveau, der am wenigsten zahlungskräftigen Diözese.

Wesentlich ist das Fehlen der Verjährungsfrage. Etliche Missbrauchte wurden abgewimmelt, vertröstet, bedroht als sie ihre Klagen innerhalb der Frist vorbrachten.[21] Bei der Anzahl der Verbrechen und ihres zum Teil horrenden Ausmaßes kann kein Rechtsfriede durch Rechts­verweigerung hergestellt werden. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig von Verjährungsfristen untersuchungsgerichtlich aufzuklären, selbst wenn ein Strafprozess nicht mehr geführt werden kann, sei es wegen der Verjährungsfrist, sei es, dass der/die Täter verstorben sind und längst in der Hölle schmoren, – doch wer glaubt schon noch daran?

Oder will man sich, sofern die Täter noch leben, auf Selbstjustiz verlassen?[22]

PS: Herr Rörig verkauft die Gemeinsame Erklärung als Erfolg. Wer Erfolg hat, zeigt sich für seine Aufgabe qualifiziert. Das gilt auch, wenn man erfolgreich einen Erfolg vorspiegeln kann.

Fußnoten

[1] Da wir von links nach rechts lesen, kommt das DBK-Logo nach dem des Unabhängigen Beauftragten.

[2] Mit dieser Bezeichnung handelt es sich um ein Amt, im Folgenden kurz nach seinem Leiter „Rörig“ genannt. Am 12. Dezember 2018 wurde das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs durch das Bundeskabinett dauerhaft eingerichtet und Johannes-Wilhelm Rörig zum 1. April 2019  für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt – Dort auch das Organigramm.

[3] Das komplette Dokument ist als PDF beigefügt: 2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz-1 Ein Betroffener schickte mir die Datei. Ich weiß nicht, ob er seinen Namen hier lesen will.

[4] https://kritisches-netzwerk.de/forum/missbrauchsakten-aus-dem-vatikan-zurueckholen

[5] Dann dürfte man wohl rund 80 Jahre warten müssen, bis die Akten vom Pontifikat Benedikts XVI freigegeben werden. – Das ist nichts gegen die Versuche des Verfassungsschutzes, der eine 120-Jahresfrist angepeilt hatte – zu wessen Schutz? Man reiche mir eine Zeitmaschine.

[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/12/14/eine-kirche-die-solche-juristen-hat-braucht-keine-feinde/

[7] S. Fußnote 1

[8] Es soll pro Diözese eine geben und eine Gesamtkommission

[9] S. 2.3

[10] Die Erklärung macht die Gegenspieler deutlich, wenn sie schreibt, dass der/die Kommissionvorsitzende „weder der Gruppe der Betroffenenver­tre­tungen noch der im arbeitsrechtlichen Sinne Beschäftigten der katholischen Kirche angehören oder zu einem früheren Zeitpunkt angehört haben“ [darf]. S. 2.5

[11] https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat#e105311

[12] Seite 1f

[13] Lediglich aufgrund dieser Verantwortung – eine verbindliche Anordnung für die Ortsordinarien ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht möglich.

[14] Der Ortsordinarius, der Bischof also wohl. (Die Erzbischöfe mögen mir verzeihen, dass sie nur mitgemeint sind.)

Ob da wohl alle konstruktiv mitmachen? Die zum Teil massiv unterschiedlichen Positionen der Bischöfe sind bekannt. „Bereits bestehende Regelungen bezüglich der Aufarbeitung und Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bleiben von dieser gemeinsamen Erklärung unberührt.“ Hoffentlich sind diese Regelungen mit der Gemeinsamen Erklärung konform.

[15] Fußnote 1

[16] S. 1.3

[17] 5.2  .

[18] 7.1

[19] Ich nehme nicht an, dass Herr Rörig sich meine Problemanzeige ( https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/ ) zu Herzen genommen und deswegen auf den großen Wurf der Geschichte der Heimkindheiten verzichtet hat.

[20] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/

[21] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/

[22] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/

Eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad[1]?

Posted in BRD, DDR, Deutschland, Ethik, Geschichte, Gesellschaft, Justiz, Kriminologie, Moral, Nazivergangenheit, Politik, Recht, Staat by dierkschaefer on 24. Januar 2017

5994581396_39271a619f_mDa es inzwischen auch Richter gibt, die das für gut halten[2], da schon länger der Verdacht besteht, dass nicht alle unsere Institutionen auf allen Ebenen den gesetzlichen Vorgaben gemäß funktionieren[3]und angesichts der angeschwollenen Zahl von Unterstützern nazi-verwandter Parolen[4], scheint es mir „zeitgemäß“, an die Aufgaben unserer Institutionen zu erinnern. Beispielhaft sei hier die Polizei genannt, die auch nicht durchgängig sicher ist vor manchen Nazi-Denkmustern. Wir brauchen aber eine durchgängig demokratisch gesinnte Polizei für den Schutz unserer Grundrechte.

Darum sei hier eine Vereidigungsansprache aus dem Jahre 1992 wiedergegeben.

 

Bereitschaftspolizei Biberach

Vereidigung – 8. Mai 1992

Wir haben heute den 8. Mai. Heute vor 47 Jahren war der zweite Weltkrieg zu Ende. Nach diesem Tag sind in anderen Ländern Europas Straßen und Plätze benannt. Dieser Tag bedeu­tete Sieg und Befreiung für die einen und Niederlage für die anderen. Manche haben bis heute nicht verstanden, daß auch für die Verlierer die Niederlage zugleich eine Befreiung sein kann. Es war die Befreiung von einem Regime, das seine Beamten mit einem Treueid auf den Füh­rer verpflichtete. Beamte wurden nach dem Deutschen Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 vom Führer ernannt, damit sie den Willen des von der NSDAP getragenen Staates in rück­sichtslosem Einsatz und äußerster Pflichterfüllung vollstreckten. Beamter konnte nur werden, wer Reichsdeutscher und deutschen oder artverwandten Blutes war (soweit verheiratet, galt das auch für den Ehepartner). Wir wissen, wohin rücksichtsloser Einsatz und äußerste Pflicht­erfüllung geführt haben. Auch die Polizei des Deutschen Reiches hat ihre so verstandene Pflicht erfüllt, nachdem man in den Anfangsjahren des Nazi-Terrors demokratisch gesinnte Beamte aus dem Dienst entfernt und braune Hilfstruppen mit Polizeiaufgaben betraut hatte. Es scheint mir nötig, an diese Zusammenhänge zu erinnern, nachdem braunes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit bis hin zu Progromen bei uns zulande wieder Auftrieb haben.

Wir sind gerade Zeitzeugen, wie ein anderes Unrechtsregime auf deutschem Boden sein Ende gefunden hat. Dort wurden die Polizisten vereidigt auf das sozialistische Vaterland und seine Regierung. Sie versprachen treue Ergebenheit bis hin zum Bruch der geschriebenen Gesetze, denn die Parteiräson hatte Vorrang. Die juristische Aufarbeitung des roten Unrechts wird, wie es scheint, schneller und effektiver vorangetrieben, als die des braunen. Die unkomplizierte Übernahme von Beamten, die nach ’45 die Regel war, ist unseren umständlichen Prozeduren gewichen, die wenig darauf Rücksicht nehmen, daß Menschen nach dem Niedergang eines Systems, das sie geprägt hat und für das sie gelebt haben, nur dann diese Niederlage akzep­tieren können, wenn man ihnen eine lebenswerte Zukunft eröffnet. Doch bei allen persön­lichen Härten hat dieses Verfahren auch sein Gutes. Wir dürfen es allerdings nicht nur benut­zen, um dem ideologischen Gegner in Siegerpose unseren Stiefel aufs Haupt zu setzen. Wenn unser System lediglich produktiver war als die Kommandowirtschaft, dann berechtigt uns das noch lange nicht zu rechtlich-moralischer Überheblichkeit, ganz abgesehen davon, daß wir nicht wissen können, wie wir selber uns in einem System bewährt hätten, das seine Menschen total in den sozialistischen Anspruch nahm. Solche Systeme sind allemal ein gutes Beispiel für die Verführbarkeit des Menschen und über die wollen wir heute, am Tag Ihrer Vereidi­gung, nachdenken. Eine Eidesleistung unter Berufung auf die höchsten Werte, die eine Gesell­schaft wie auch der einzelne, der den Eid ablegt, erkennt, ist ja immer eine Ver­pflich­tung, eine Gewissensbindung, eine Impfung gegen die Versuchung, solche Werte zugunsten von persönlichen Vorteilen finanzieller und emotionaler Art mit Füßen zu treten.

Wenn wir uns das einmal anhand der beiden genannten Beispiele aus der deutschen Geschichte betrachten, dann wird eines ganz deutlich: Das ganz große Unrecht ist selten oder nie von der Verfassung oder den Gesetzen abgedeckt. Die Nazi-Diktatur machte zwar von Rechts wegen einen Unterschied zwischen arischen und nichtarischen Staatsangehörigen, doch es gab meines Wissens kein Gesetz, das die Mißhandlung oder gar Tötung von Juden und anderen als Schädlinge betrachteten Menschen erlaubt hätte. Alle Beamten, die im Dritten Reich vereidigt wurden, konnten sich bei diesem Unrecht nicht auf einen Treueid berufen, der sie zu diesem Tun verpflichtet hätte. Doch muß man einräumen, daß die Ver­pflichtung auf einen Führer und eine Partei alle möglichen Entwicklungen ermöglichte. Dies konnte bei der fatalen Neigung der meisten Menschen zu bedingungslosem Gehorsam, soweit es sie selbst nichts kostet, von den Machthabern entsprechend ausgenutzt werden. In der roten Diktatur waren die Dinge schon etwas schwieriger. Hier lag bei der Vereidigung die Beto­nung ganz deutlich auf der sozialistischen Rechtsordnung, wenn auch die Regierung mitge­nannt wurde. Die Partei blieb beim Eid außen vor. Unrecht war hier kaum rechtlich gedeckt. Zwar wissen wir, daß Ulbricht persönlich Todesurteile schon vor dem Gerichtsver­fahren ver­fügt hatte, doch stehen wir generell vor die Schwierigkeit, daß die Rechtsverlet­zungen, die Mißachtung des geschriebenen Rechts eher beim Vollzug als bei den die Politik bestimmen­den Personen nachgewiesen werden kann. Die Verführung zu praktikablen Gesetzesverstößen geschah weiter unten: Grenzsoldaten wurden bei der Schießausbildung instruiert, daß natür­lich Warnschüsse vorgeschrieben seien, man aber notfalls auch den zweiten oder dritten Schuß als Warnschuß ausgeben könne, es müsse nur die Zahl der verschossenen Patronen stimmen. Die ausgesprochene oder unausgesprochene Erwartung, zugunsten der Interessen dieses Staates das Recht zu brechen, wurde meist erfüllt und das Gift dieses Unrechts hat den Staat zersetzt, wir nehmen es heute mit Erschrecken wahr.

Sie werden heute auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg vereidigt. Die Verführung, diesen Eid zu verletzen, liegt in unserem Staat eher in der Person des Vereidigten selbst. Die Erwartung zu ungesetzlichem Handeln wird an Sie wohl nicht herangetragen werden – und wenn doch (man weiß ja nie, was in den vor Ihnen liegenden mehr als vierzig Dienstjahren alles auf Sie zukommt), wenn man eines Tages doch einmal will, daß Sie Ungesetzliches tun, dann sagen Sie Nein! Und berufen sich auf Ihren Eid, den Sie heute schwören. Dazu braucht es Mut und eine gefestigte Persönlichkeit. Doch die brauchen Sie schon, um gegen die Versuchungen des kleinen Unrechts gewappnet zu sein. Dem Unrecht, das Ihrer Bequemlichkeit oder Ihren Vorurteilen entgegenkommt. Im Klartext: Wer betont langsam zum Einsatz fährt, nur weil der Hilferuf aus einer Asylbewerber­unter­kunft kommt, und er ohnehin der Meinung ist, daß Asylbewerber raus gehören, der praktiziert Unrecht und bricht seinen Eid. Wer auf einen festzunehmenden Bürger mehr als notwendig einschlägt, wir alle haben das Video aus Los Angeles gesehen, der hat seine eigene Men­schen­­würde preisgegeben und sich mit Folterern und Totschlägern auf eine Stufe gestellt. Aber wer den Bürger gegen Übergriffe schützt und ihm den gesetzlichen Bewegungs­spiel­raum verschafft, den wir Innere Sicherheit nennen, der befindet sich auf dem Wege des Rechts, gebe Gott, daß es auch der Weg zur Gerechtigkeit ist.

Ich wünsche Ihnen Gottes Segen für Ihren Lebensweg.

Gott möge Sie leiten und schützen.

Er bewahre Sie vor Überheblichkeit

und gebe Ihnen Mut, Ausdauer und Weisheit, dem Unrecht zu wehren.

Dierk Schäfer                                                                                    Biberach, den 8. Mai 1992

 

Und da wir gerade beim Jahr 1992 sind: Mein Rückblick im Weihnachtsgruß an die Polizei in meinem Aufgabenbereich fiel entsprechend aus: [zum Vergrößern: Strg + drücken oder ansehen bei: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8136579421/ + https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8136616464/ ]

asylrechtsänderung 1992, Weihnachtsbrief vor 20 Jahren

asylrechtsänderung 1992, Weihnachtsbrief vor 20 Jahren

Fußnoten

[1] „Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß’ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.“ http://www.zeit.de/news/2017-01/18/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-18171207

[2] https://www.welt.de/politik/deutschland/article161318995/Dresdner-Richter-preist-oeffentlich-die-NPD-und-Hoecke.html

[3] https://www.heise.de/tp/features/Gestern-NSU-heute-Amri-3604524.html

[4] Sie rief „in Einigkeit und Patriotismus zum gemeinsamen Bundestagswahlkampf auf, um die letzte Chance zu nutzen und das System zu stürzen“. http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-rede-in-dresden-afd-spitze-ruegt-hoecke-aber-kein-parteiausschluss/19289098.html

photo: dierk schäfer

Das erlittene Unrecht ist durch Geld ohnehin nicht wieder gut zu machen.

Posted in Geschichte, heimkinder, Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 15. Oktober 2013

»Wolfgang Ott Dos Santos fühlt sich mit dieser Summe abgespeist: „Für 16 Jahre erlittenes Unrecht in den Heimen, wo man uns Bastarde, Zigeunerkinder und Hurenkinder nannte und auch so behandelte, ist das lächerlich.“ Das habe er Bischof Gebhard Fürst bei einem persönlichen Gespräch am Sonntag auch gesagt. Der Bischof habe geantwortet, dass das erlittene Unrecht durch Geld ohnehin nicht wieder gut zu machen sei«.[1]

 

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart gibt ihr Geld für andere Dinge aus.[2]