Dierk Schaefers Blog

Hat sich die Kirche dem Missbrauchsbeauftragten unterworfen?

Auf den ersten Blick schon: Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) stimmt einem Verfahren zu, in dem sie überstimmt werden kann. Nur „weniger als 50 Prozent der Mitglieder [der Kommission] dürfen dem Kreis der Beschäftigten der katholischen Kirche oder eines diözesanen Laiengremiums angehören.“

Schon die Reihenfolge macht aufmerksam: Sowohl in den Logos[1] als auch im Wortlaut des Dokuments steht die DBK an zweiter Stelle.DBKGemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unab­hän­gige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs[2] und der Deutschen Bischofskonferenz, vertreten durch den Beauftragten der Deutschen Bischofs­konferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes[3]

Die DBK weitet auch den Bereich möglicher Täterkreise entgegenkommend aus: In Fußnote eins heißt es: „Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung sind insbesondere Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Kirchen­beamt_innen und Arbeitnehmer_innen. Darüber hinaus gilt diese gemeinsame Erklärung auch bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Ehrenamtliche, sofern dieser im Kontext der ehren­amtlichen Tätigkeit begangen wurde.

Inbegriffen sind also sämtliche Missbrauchstäter im weitgefassten kirchlichen Raum.

Nicht geklärt ist, ob das auch für Täter oder gar auch Vertuscher gilt, wenn die Fall-Akten zentral im Vatikan[4] liegen? [5] Nicht geklärt ist auch, ob man Verdächtigungen nachgehen sollte und kann, die in Zusammenhang mit dem Wirken des emeritierten Papstes in deutschen kirchlichen Räumen genannt werden.

Doch da bin ich schon bei Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt.

Das Sprichwort Wer mit dem Teufel aus einem Napf essen will, muss einen langen Löffel haben gilt für vertragliche Regelungen mit stärkeren Partnern, so auch für die Kirche (beide Großkirchen), die dafür bekannt ist, dass ihre Juristen unnachsichtig sogar unpopuläre Rechtspositionen verteidigen.[6]

Schon „der Begriff sexueller Missbrauch im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung“ lässt Fragen offen. Er „umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafrechtlich sanktionierbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen…“[7] Sind damit auch nicht mehr strafrechtlich sanktionierbare Handlungen in begriffen, also Taten unter Täter-Verjährungs­schutz?

Zunächst zur Zusammensetzung der Kommission.

Aus den Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung hat man offensichtlich gelernt, dass man nicht wieder eine dermaßen asymmetrische Machtverteilung institutionalisieren sollte. Das ging jetzt im Unterschied zu damals problemlos, weil der Staat in diesen Fällen nur selten als mitverantwortlich anzusehen ist.

Die Kommissionen[8] bestehen aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Eine Kommis­sion­größe von in der Regel sieben Mitgliedern wird empfohlen. Bei einer Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern sind zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen auszuwäh­len, die übrigen Mitglieder sollen Expert_innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter_innen der (Erz-)Diözesen sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.“[9]

Also zwei irgendwie Betroffene; über die Anzahl der anderen Mitglieder ist nichts gesagt. Nehmen wir einmal an: dazu zwei kirchliche Vertreter und drei unabhängige mit fachlichem Hintergrund. Man kann also von einer Gruppenverteilung von 2:2:3 ausgehen, dann wären es jeweils zwei Interessenvertreter[10]; ob die übrigen drei neben ihrer Fachkunde auch parteiliche Präferenzen haben könnten, wird nicht thematisiert, auch über deren mögliche kirchliche Bindung oder nicht-Bindung wird nichts gesagt.

Die Mitglieder des Betroffenenrates sind auf der Webseite zu finden.[11] Sie stellen sich dort vor. Nicht bei allen ist eindeutig zu erkennen, dass sie über selbsterlebte Missbrauchs­erfahrungen verfügen.

Nun zu den Fallstricken

Als gemeinsames Ziel wird genannt, sexuellen Missbrauch im Raum der katholischen Kirche unabhängig aufzuarbeiten. Dazu gehören: Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland. Partizipation von Betroffenen.“[12]

Dabei unterstützt …und engagiert sich [Rörig] für die weitere notwendige politische Unterstützung. … Die Unterzeichnenden streben an, dass die in dieser gemeinsamen Erklärung getroffenen Vereinbarungen bundesweit im Raum der katholischen Kirche Anwendung finden. Das ist löblich, sie streben an.

Wie sieht es mit den Kompetenzen aus?

Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist genuine Aufgabe des jeweiligen Ortsor­di­narius. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichtet sich der Ortsordinarius zur Gewähr­leistung einer Aufarbeitung[13], die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist.“[14]

Auch die Ordensangehörigen werden genannt[15], doch auf die religiösen Orden haben die Ortskirchen rechtlich/disziplinarisch keinen Einfluss. Dabei richten sich auch besonders massive und belegte Vorwürfe zum Teil an Orden.

„Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen“, anerkennen ist nicht viel, klingt aber honorig. Die Betroffenen sollen „an diesen Prozessen [beteiligt werden] und ihnen [soll] im Rahmen der rechtlichen Möglich­keiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen [ermöglicht werden]“.[16]  „Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die (Erz-)Diözese zur Mitarbeit aufgerufen.“[17]Ein Aufruf zur Mitarbeit. Mehr nicht.

Wie viele Möglichkeiten tun sich da auf, das Unternehmen in manchen Punkten im Sande verlaufen zu lassen? Nötig wäre die Einrichtung einer bundesweit zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft mit dem Recht zur Beschlagnahme von Akten oder ein umfassend bevollmächtigter Unter­suchungsausschuss.

Jeder Diözesanbischof kann diese gemeinsame Erklärung durch Gegenzeichnung als für seine (Erz-)Diözese verbindlich erklären.[18] Er kann – oder auch nicht.

Resümee

Der Löffel von Rörig war nicht lang genug. Er hat der DBK zu viele Schlupflöcher gelassen.

Die Presserklärung, mit der die „Gemeinsame Erklärung“ angekündigt wurde, war etwas vollmundiger. Dort sprach man allgemein davon, die Geschichte der Heimkindheiten aufzuarbeiten, nun sind lediglich Missbrauchshandlungen gemeint. Damit sind immerhin auch die Fälle von Missbrauch im Beichtstuhl, in der Sakristei und in Schulen inbegriffen, [19]

Auch das angekündigte Problem, dass Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime fordern ist in der Gemeinsamen Erklärung nicht angesprochen.[20]

Wo bleibt das Thema Entschädigung? – Wohl der Willkür der Kirche überlassen. Die Diözesen wollen ja in dieser Frage eine Gleichbehandlung der Opfer – auf dem Niveau, der am wenigsten zahlungskräftigen Diözese.

Wesentlich ist das Fehlen der Verjährungsfrage. Etliche Missbrauchte wurden abgewimmelt, vertröstet, bedroht als sie ihre Klagen innerhalb der Frist vorbrachten.[21] Bei der Anzahl der Verbrechen und ihres zum Teil horrenden Ausmaßes kann kein Rechtsfriede durch Rechts­verweigerung hergestellt werden. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig von Verjährungsfristen untersuchungsgerichtlich aufzuklären, selbst wenn ein Strafprozess nicht mehr geführt werden kann, sei es wegen der Verjährungsfrist, sei es, dass der/die Täter verstorben sind und längst in der Hölle schmoren, – doch wer glaubt schon noch daran?

Oder will man sich, sofern die Täter noch leben, auf Selbstjustiz verlassen?[22]

PS: Herr Rörig verkauft die Gemeinsame Erklärung als Erfolg. Wer Erfolg hat, zeigt sich für seine Aufgabe qualifiziert. Das gilt auch, wenn man erfolgreich einen Erfolg vorspiegeln kann.

Fußnoten

[1] Da wir von links nach rechts lesen, kommt das DBK-Logo nach dem des Unabhängigen Beauftragten.

[2] Mit dieser Bezeichnung handelt es sich um ein Amt, im Folgenden kurz nach seinem Leiter „Rörig“ genannt. Am 12. Dezember 2018 wurde das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs durch das Bundeskabinett dauerhaft eingerichtet und Johannes-Wilhelm Rörig zum 1. April 2019  für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt – Dort auch das Organigramm.

[3] Das komplette Dokument ist als PDF beigefügt: 2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz-1 Ein Betroffener schickte mir die Datei. Ich weiß nicht, ob er seinen Namen hier lesen will.

[4] https://kritisches-netzwerk.de/forum/missbrauchsakten-aus-dem-vatikan-zurueckholen

[5] Dann dürfte man wohl rund 80 Jahre warten müssen, bis die Akten vom Pontifikat Benedikts XVI freigegeben werden. – Das ist nichts gegen die Versuche des Verfassungsschutzes, der eine 120-Jahresfrist angepeilt hatte – zu wessen Schutz? Man reiche mir eine Zeitmaschine.

[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/12/14/eine-kirche-die-solche-juristen-hat-braucht-keine-feinde/

[7] S. Fußnote 1

[8] Es soll pro Diözese eine geben und eine Gesamtkommission

[9] S. 2.3

[10] Die Erklärung macht die Gegenspieler deutlich, wenn sie schreibt, dass der/die Kommissionvorsitzende „weder der Gruppe der Betroffenenver­tre­tungen noch der im arbeitsrechtlichen Sinne Beschäftigten der katholischen Kirche angehören oder zu einem früheren Zeitpunkt angehört haben“ [darf]. S. 2.5

[11] https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat#e105311

[12] Seite 1f

[13] Lediglich aufgrund dieser Verantwortung – eine verbindliche Anordnung für die Ortsordinarien ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht möglich.

[14] Der Ortsordinarius, der Bischof also wohl. (Die Erzbischöfe mögen mir verzeihen, dass sie nur mitgemeint sind.)

Ob da wohl alle konstruktiv mitmachen? Die zum Teil massiv unterschiedlichen Positionen der Bischöfe sind bekannt. „Bereits bestehende Regelungen bezüglich der Aufarbeitung und Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bleiben von dieser gemeinsamen Erklärung unberührt.“ Hoffentlich sind diese Regelungen mit der Gemeinsamen Erklärung konform.

[15] Fußnote 1

[16] S. 1.3

[17] 5.2  .

[18] 7.1

[19] Ich nehme nicht an, dass Herr Rörig sich meine Problemanzeige ( https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/ ) zu Herzen genommen und deswegen auf den großen Wurf der Geschichte der Heimkindheiten verzichtet hat.

[20] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/

[21] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/

[22] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/

Die Sorgen von Kardinal Brandmüller

Posted in Kirche, Moral, Religion, Soziologie, Theologie by dierkschaefer on 11. Januar 2019

Mit Kardinal Brandmüller beschäftigte sich der letzte Beitrag dieses Blogs[1]. Nun erreicht mich der kluge Essay „Fakten contra Brandmüller“ von Philipp Greifenstein[2]. Ich habe dazu einen Kommentar geschrieben:

Herzlichen Dank für diese profunde Analyse der Aussagen Brandmüllers. Ich nehme mir die Freiheit, diesen Artikel im Original auf meinen Blog zu übernehmen, in Anknüpfung an https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/01/06/heuchelei-wirft-der-kardinal-der-gesellschaft-vor/ . Im Original heißt auch: mit Übernahme der fürchterlichen *-Schreibung.

 

Hier gebe ich nun den Essay im Original wieder:

 

Fakten contra Brandmüller

Von Philipp Greifenstein, 10. Januar 2019, 14-17 Minuten

Die katholische Nachrichtenagentur Catholic News Agency (CNA deutsch) hat mit Kardinal Walter Brandmüller gesprochen. Das Presseunternehmen, das zum amerikanischen EWTN-Konzern gehört, spezialisiert sich auf konservative Stimmen aus der röm.-kath. Kirche.

Kardinal Brandmüller ist einer von vier Kardinälen, die bereits seit längerer Zeit in Opposi­tion zu Papst Franziskus und insbesondere zur „verweltlichten“ Kirche in Deutschland agie­ren. Gemeinsam mit den inzwischen verstorbenen Kardinälen Meisner und Caffarra sowie Kardinal Raymond Burke, der als Gegenspieler des Papstes auftritt, hat er die sog. Dubia gegen die apostolische Exhortation Amoris Laetitia verfasst.

Immer wieder suchen die Kardinäle die Öffentlichkeit, um gegen die „Modernisierung“ der Kirche und die Agenda Papst Franziskus‘ aufzutreten. Kräftig unterstützt werden sie dabei von einem Netzwerk erz-konservativer katholischer Medien, die auch an der Veröffentlichtung des Viganò-Briefes mitwirkten. Im Zentrum dieser Allianz steht der US-amerikanische Kabelsender EWTN-News mit seinen zahlreichen Medienbeteiligungen in den USA und weltweit.

Es ist daher wenig verwunderlich, dass der Chefredakteur der deutschen Außenstelle von CNA, Anian Christoph Wimmer, im Interview darauf verzichtet, die zahlreichen Behaup­tungen Brandmüllers kritisch zu hinterfragen. Das holen wir hier mal nach:

1. Am Missbrauch ist die „Sexualisierung“ der Gesellschaft schuld

Gleich zu Beginn des Interviews relativiert Brandmüller den tausendfachen Missbrauch, indem er ihn zum Zeichen der „Verweltlichung“ der Kirche erklärt. Der Missbrauch sei „alles andere als ein spezifisch katholisches Problem“. Natürlich findet sexueller Missbrauch auch in anderen Kontexten statt. Die spezifisch katholische Problematik des Missbrauchs – seine systemischen Ursachen – werden jedoch von Brandmüller geleugnet.

Anders als die MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sieht Brandmüller den Missbrauch als ein Phänomen, das aus einer sexbesessenen Kultur in die katholische Kirche hineinschwappt:

„Die jahrzehntelange Sexualisierung der Gesellschaft – man denke an Oswald Kolle und Beate Uhse – ist auch an den Katholiken und ihrem kirchlichen Per­sonal nicht spurlos vorübergegangen. Diese Feststellung mag die Abscheulich­keit des Vorgefallenen erklären helfen, keinesfalls jedoch entschuldigen!“

Brandmüllers Einlassung, bei seinen Argumenten handelte es sich keineswegs um eine Ent­schuldigung, sondern nur um eine Erklärung, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche nicht zu erklären vermag:

Nicht nur dürften jüngere Generationen von Priestern von Oswald Kolle und Beate Uhse nichts mehr wissen, ihre Wirksamkeit datiert auf die Jahre seit 1947 (Uhse) bzw. 1960 (Kolle) und liegt damit weit hinter dem Beginn des sexuellen und körperlichen Missbrauchs in der katholischen Kirche. Studien aus den USA und Irland belegen systematischen Missbrauch seit den 1920er-Jahren. Die MHG-Studie der DBK untersucht aus guten Gründen den Zeitraum von 1946 bis 2015.

Aus dem Bericht über die Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen wissen wir, dass für den Missbrauch durch erwachsene Männer in den 1950er- bis 1970er-Jahren nicht die beginnende sexuelle Revolution ursächlich war, sondern eigene Gewalterfahrungen im Elternhaus und während des 2. Weltkrieges bzw. der Gefangenschaft.

Die Vorstellung, sexueller Missbrauch in und außerhalb der Kirche hätte durch das aufklä­re­rische Wirken von Beate Uhse und Oswald Kolle zugenommen, ist gerade so abstrus, wie zu behaupten, wegen Dr. Sommer hätte es mehr Teenie-Schwangerschaften gegeben (die seit Jahrzehnten rückläufig sind, auch dank der schulischen Sexualaufklärung).

Zwar nahm die sexuelle Revolution der 1950er-/1960er-Jahre in den USA ihren Ausgang, davon hoben sich aber gerade die konservativen katholischen Communities ab, in denen – wie wir heute durch wissenschaftliche Untersuchungen wissen – der Missbrauch besonders blühte. Und auch den katholischen Missbrauch in Ländern ohne vergleichbare Liberalisierung der Sexu­alität vermag Brandmüllers These nicht zu erklären. Die Datenbasis zum Missbrauch in (ehemaligen) Entwicklungsländern in Südamerika, Afrika und Asien ist nach wie vor schmal, jedoch deutet nichts darauf hin, dass es dort anders ausschauen würde. Missbrauchsskandale gab es in den letzten Jahren auch in Brasilien und Indien.

Nun soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass die sexuelle Befreiung zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts in einigen gesellschaftlichen Biotopen auch zu extremen Meinungen geführt hat. Die Forderung nach Anerkennung der Päderastie als legitime sexuelle Neigung ist dafür nur ein Beispiel, das von den Vertretern einer reaktionären Sexualmoral gerne angeführt wird. Solche Irrtümer aber waren nie flächendeckend und liegen heute schon 40 bis 50 Jahre zurück. Es ist schlicht unredlich, die gesamte sexuelle Aufklärung dafür in Mithaftung zu nehmen.

Im Gegenteil: Alle seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen weisen darauf hin, dass gut aufgeklärte Kinder seltener Opfer von sexueller Gewalt werden, weil sie typisches Täter­ver­halten als solches identifizieren und Hilfe suchen können. Aufgeklärte und gut informierte Erwachsene können Anzeichen für Missbrauch erkennen und ihren Kindern und Schüler*in­nen Ansprechpartner sein. Die verbesserte Sexualaufklärung hat auch dazu beigetragen, dass (potentielle) Täter heute therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können, und so seltener zu einer Gefahr für Kinder und Jugendliche werden.

2. Priester dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden

Kardinal Brandmüller verwehrt sich dagegen katholische Priester unter Generalverdacht zu stellen, die doch überall auf der Welt treu ihren Dienst tun:

„Die weltweit hunderttausende von Priestern und Ordensleuten dienen treu und selbstlos Gott und den Menschen. Sie unter Generalverdacht zu stellen ist eben­so beleidigend wie ungerechtfertigt, bedenkt man den verschwindenden Prozentsatz von Missbrauchstätern.“

Brandmüller hat die zahlreichen Untersuchungen zum Missbrauch in der katholischen Kirche aus den USA, Irland, Australien und auch Deutschland entweder nicht gelesen oder er ver­schleiert hier bewusst die Wahrheit.

Die MHG-Studie geht von 1 670 Klerikern aus, die im Untersuchungszeitraum beschuldigt wurden. Davon waren 1 429 Diözesanpriester. Das entspricht einem Anteil von 5 % an der Gesamtzahl der Priester, die im Untersuchungszeitraum in den deutschen Bistümern beschäf­tigt waren. Einen „verschwindene[n] Prozentsatz“ nennt Brandmüller, wenn jeder 20. Priester in den Akten der Kirchen als Beschuldigter identifiziert wird. Untersuchungsberichte aus den USA zeigen im Vergleich zur MHG-Studie eine noch höhere Durchsetzung der Priesterschaft mit Missbrauchsbeschuldigten, so dass auch für Deutschland mit einem großen Dunkelfeld zu rechnen ist.

Nicht zu vergessen: Ein erheblicher Anteil der Beschuldigten konnte auch nach Bekanntwer­den von Vorwürfen weiter in Priesteramt und Pfarrdienst verbleiben. Tausende Kinder und Jugendliche wurden erst dadurch zu Opfern, weil die Kirche Ersttäter nicht konsequent aus dem Dienst entfernte und den Strafverfolgungsbehörden meldete. Dies ist besonders deshalb relevant, weil die Schwere der Missbrauchsdelikte im Verlauf der Täterkarriere häufig zunimmt.

Nicht nur befinden sich unter den röm.-kath. Priestern bis in die jüngste Zeit hinein unent­deckte und davongekommene Sexualverbrecher, auch auf die Kirche kann man sich (bisher) nicht verlassen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor diesen Tätern zu beschüt­zen. Das systemische Versagen hat sich in Einzelfällen zur blinden Beihilfe bzw. bewussten Mittäterschaft ausgewachsen. Warum sollte man also gegenüber katholischen Priestern nicht misstrauisch sein?

3. Schwule Priester sind generell verdächtig

Von Brandmüllers Verteidigung gegen den Generalverdacht ist eine Gruppe von Priestern ausgenommen: Schwule Priester gelten ihm als Hauptverantwortliche für den Missbrauch in der katholischen Kirche. Um das zu „beweisen“ schreckt der Kardinal nicht vor dem geschmack­losen Hinweis zurück, dass „80 Prozent der Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld männliche Jugendliche, nicht Kinder, betrafen“.

Aufgrund des nach wie vor großen Dunkelfeldes vermag schon die Sicherheit Brandmüllers, den Wert von 80 % zu benennen, überraschen. Die Unterstellung, Verbrechen an Jugend­lichen wären gegenüber denen an Kindern irgendwie weniger schlimm, muss entsetzen.

Der Kardinal versteigt sich zu der Behauptung:

„Dieser Zusammenhang zwischen Missbrauch und Homosexualität ist stati­stisch erwiesen – aber das hat nichts mit Homophobie zu tun, was immer man darunter verstehen mag.“

Ein direkter Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie oder gewalttätiger Sexualität ist nicht belegbar. Auch die MHG-Studie hält fest, dass monokausale Erklärungen zu kurz greifen. Tatsächlich schreiben die Wissenschaftler*innen:

„Die Verpflichtung zu einem zölibatären Leben könnte Priesteramtskandidaten mit einer unreifen und abgewehrten homosexuellen Neigung als Lösung inner­psychischer Probleme erscheinen, die zusätzlich die Aussicht auf ein enges Zusam­menleben ausschließlich mit Männern […] mit sich bringt. Insoweit könnten spezifische Strukturen und Regeln der katholischen Kirche ein hohes Anziehungspotential für Personen mit einer unreifen homosexuellen Neigung haben.“

Damit weisen die Autor*innen der Studie auf einen komplexen Zusammenhang von sexueller Identität der Täter, kirchlicher Sexualmoral und katholischer Ämtertheologie hin. Statt die Auswirkungen des Zölibatszwangs und der Ächtung von Homosexualität zu diskutieren, stellt der Kardinal schwule Priester an den Pranger.

Dabei dürfte der 1953 zum Priester geweihte Brandmüller seitdem und besonders während seiner Tätigkeit als Professor zahlreichen homosexuellen Priestern und Priesteranwärtern begegnet sein. Wahrscheinlich hat er Zeit seines Lebens mit mehr Schwulen zusammen­ge­arbeitet als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung. Das Priesteramt war über viele Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts eine Möglichkeit für homosexuelle junge Männer aus streng katholischen Elternhäusern einen gesellschaftlich akzeptierten Lebensentwurf zu wählen.

Brandmüller unterstellt schwulen Priestern nicht nur, sie wären aufgrund ihrer Sexualität prädestiniert für Pädophilie und Ausübung sexueller Gewalt. Er geht wie selbstverständlich davon aus, dass schwule Priester den Zölibat nicht im gleichen Maße halten könnten wie ihre heterosexuellen Amtsbrüder. Weil der Zölibat partout nicht das Problem sein darf, greift er auf das billige Ressentiment zurück, Schwule lebten ihre Sexualität im Vergleich zur „norma­len“ Bevölkerung unbedingt promisk aus.

4. Die Moderne ist der Feind

Als Heilmittel gegen den Missbrauch empfiehlt Brandmüller die Besinnung auf traditionelle katholische Überzeugungen:

„Zunächst wird es notwendig sein, noch vor jeder religiösen Begründung, die sich aus der Natur des Menschen als Mann und Frau ergebenden Grundsätze geschlechtlicher Sittlichkeit erneut und vertieft zu verstehen. Johannes Paul II. hat mit seiner Theologie des Leibes hierzu Wegweisendes gesagt.“

Was der Kardinal hier „noch vor jeder religiösen Begründung“ ansiedelt, ist nichts anderes als eine Naturrechtslehre, wie sie sich im Lehrgebäude der röm.-kath. Kirche erhalten hat. Dass es in Gottes guter Schöpfung Platz für mehr als zwei Geschlechter und die Liebe auch unter gleichgeschlechtlichen Partner*innen geben könnte, kommt dem Kardinal in seiner Ignoranz gegenüber der (theologischen) Wissenschaft der letzten gut 50 Jahre nicht in den Sinn.

Stattdessen weist er auf die „Theologie des Leibes“ des vor Kurzem (h)eiliggesprochenen Papstes Johannes Paul II. hin. Dabei handelt es sich um nichts mehr als eine geschickt gesetzte Behauptung, die zurzeit unter erz-konservativen Vertretern einer restriktiven Sexualmoral Mode hat. Die Überlegungen Johannes Paul II. will Brandmüller gar zum Dogma der Kirche erheben:

„In der Tat ist diese Lehre Johannes Pauls II. auch der Auswahl und der Aus­bil­dung künftiger Priester und Religionslehrer zu Grunde zu legen. Sodann ist auf deren psycho-physische Konstitution zu achten. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass es bei alledem nicht nur um Psychologie und Sozio­logie geht, sondern vielmehr um das Erkennen einer wirklichen von Gott kom­menden Berufung.“

Damit ist vor allem die Ausscheidung homosexueller Priesterkandidaten gemeint. Aber Brand­müllers Bemerkungen greifen noch weiter: Aus der Kirche soll all das entfernt werden, was aus den Sozial- und Naturwissenschaften kommend inzwischen auch dort als wertvoll und zielführend geachtet wird. Brandmüller beschwört den Kulturkampf des Katholizismus gegen die Moderne, wie ihn Benedikt XVI. vorgab.

Reformen kann sich Brandmüller nur als Rückkehr zur Kirche seiner Kindheit vorstellen, deshalb beschwört er wider besseren Wissens seine Kirche, sich ein Beispiel an „sogenann­te[n] traditionalistische[n] Gemeinschaften“ wie der Piusbruderschaft zu nehmen. Dabei ist der Mangel an Priesterkandidaten in der röm.-kath. Kirche im Westen nicht auf ihre Moderni­tät, sondern auf ihre Wirklichkeitsferne dem Leben der Jugend gegenüber zurückzuführen, wie die zaghafte Jugend- und Berufungssynode in Rom erst kürzlich gezeigt hat.

Auf die Frage, wohin die Kirche steuert, gibt der Kardinal auch Papst Franziskus noch einen mit und antwortet:

„Steuert sie überhaupt? Sind wir nicht vielmehr von widersprüchlichen Strö­mun­gen hin- und her geworfen? Kann man da überhaupt einen Kurs erken­nen?“

Klar erkennbar ist demgegenüber Brandmüllers Kurs: Es geht ihm in keiner Silbe um die Opfer des Missbrauchs, sondern allein um seine Vorstellung von der Zukunft der Kirche, mit der er sich in Widerspruch zu ihr begibt. Der Kardinal missbraucht tatsächlich den Missbrauch für seine Interessen.

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/01/06/heuchelei-wirft-der-kardinal-der-gesellschaft-vor/

[2] https://eulemagazin.de/fakten-contra-brandmueller/

Heuchelei wirft der Kardinal der Gesellschaft vor

– nein, nicht der Gesellschaft Jesu, sondern uns allen. „Was in der Kirche an Missbrauch passiert ist, ist nichts anderes, als was in der Gesellschaft überhaupt geschieht,“ sagt er[1].

Sortieren wir mal:

Wer ist „die Gesellschaft“? Zunächst wir alle. Das kann er nicht gemeint haben. „Wir“ artikulieren uns normalerweise nicht, können nicht erkennbar heucheln. Also kann er den Einzelnen in der Gesellschaft keine Heuchelei vorwerfen. Die Gesellschaft äußert sich über ihre Medien, über die Gesetzgebung und die Rechtsanwendung. Er nenne mir also auch nur einen Fall von Missbrauch, der bekannt und nicht als Rechtsbruch, als Skandal gewertet wurde. Was an Missbrauchsfällen bekannt wird, wird als krimineller Akt behandelt.[2] Es sei denn, die Täter befinden sich unter dem Schutz der Kirche, die solche Fälle verschleppt, bis sie verjährt sind. Ja, es ist bekannt, dass in den Familien vielfach Missbrauch geschieht. Doch die erkannten Täter werden verurteilt. Wo ist da die Heuchelei, Herr Kardinal? Heucheln tun die Schuldigen, die unschuldig tun. So wie Sie Herr Kardinal für Ihre Institution.

Doch es kommt noch schlimmer: „Der eigentliche Skandal sei, dass sich die Kirchenvertreter in diesem Punkt nicht von der gesamten Gesellschaft unterschieden.“ So wird er zitiert. Nicht also der Missbrauch ist ein Skandal, sondern die Normalität der geweihten Vertreter dieser Kirche. Sie missbrauchen halt, es tun doch alle. Doch das macht sie gleich, die doch ungleich sind. Priester in den Fängen des Teufels?P1040677 d.jpg

Was bedeutet das?

Es geht um das Crimen sollicitationis[3], um die delictis gravioribus.[4] Da geht es zunächst um die Heiligkeit der Sakramente. Die ist wichtig, nicht so sehr die Missbrauchten. So ist für den Herrn Kardinal weniger der Missbrauch von Bedeutung, als der character indelebilis[5], hier das Weihesakrament. Dieses könnte beeinträchtigt sein, wenn der Geweihte nicht nur ein ganz normaler Sünder ist, sondern ein ganz spezieller, einer, dem der Mühlstein um den Hals gebührt.[6]

Meine erste Reaktion auf den Artikel im Spiegel war ein Tweet:

Auf die Frommen

lass ich nichts kommen,

doch die Bigotten,

gehören gesotten.

Wenn der Kardinal selber kein Missbraucher ist, so ist er ein Relativierer, ein Vertuscher. Er ist nicht fromm, er ist bigott.

Dass seine heilige Kirche selber sündig sein könnte, das passt wohl nicht in seine Weltan­schauung. Andere Bischöfe sind da weiter. Machtmissbrauch stecke in der DNA der Kirche, sagt der Hildesheimer Bischof[7], und vor ihm haben schon andere von einer sündhaften Kirche gesprochen.[8] Doch Walter Brandmüller[9] sitzt höher, im Vatikan. Am gründlichsten hat bisher wohl der Theologe Gregor Maria Hoff [10]die theologische Problematik beleuchtet. Er schreibt: „Der kirchliche Schutz galt bis in die Gegenwart nicht zuerst den Opfern, sondern der Kirche, präziser: dem klerikalen Stand, dem diejenigen angehören, die in der Kirche über die Aufklärung von Missbrauch zu entscheiden haben.“ Als ich mich im Studium mit dem Donatismus beschäftigte, hätte ich mir nicht träumen lassen, dass ausgerechnet die Abwehr dieser „Ketzerei“ dazu führen könnte, dass missbrauchende Priester ihre Taten bagatellisieren können, weil ja „die Sakramente, insbesondere Taufe und Priesterweihe, unabhängig von der persönlichen Würdigkeit des Spendenden gültig seien.[11] Der Kardinal scheint an diesem Dogma seiner Kirche zu zweifeln.

 

Doch gemach: Brandmüller feiert heute seinen 90sten Geburtstag. Ich gratuliere ihm und erteile ihm Absolution. Vielleicht ist er ja bereits dement und weiß nicht mehr so richtig einzuschätzen, was er sagt.

PS: Eine pikante Note erhält das Problem bei Alma Mahler und dem Priester Johannes Hollnsteiner. Sie „war von dem Gedanken, ein Verhältnis mit einem katholischen Priester zu haben, geradezu elektrisiert. Er kam ab Anfang 1933 fast täglich zu ihr und erklärte ihr, dass Keuschheit für einen Priester eher symbolisch ist, sie gelte nur in Verbindung mit dem Talar. Almas Tochter Anna erinnerte sich dass ihre Mutter aufgewühlt erzählt habe, „dass sie sich verliebt hat. Und dass es sie so aufregt, wenn sie den Mann – sie ist in die Messe gegangen – im Talar sieht. […] Und dann hat sie ihn gefragt, wie das nun also ist. Da hat er ihr erklärt, ja, das mit der Keuschheit, das ist immer nur währenddem man das anhat. Sonst ist es gar nicht notwendig“. [12]

Fußnoten

[1] http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/walter-brandmueller-kardinal-nennt-empoerung-ueber-missbrauch-in-der-kirche-heuchelei-a-1246364.html

[2] Dass zuweilen die Verurteilungen unzureichend erscheinen, steht auf einem anderen Blatt.

[3] Crimen Sollicitationis https://www.atheisten-info.at/downloads/delictis.pdf – Dort auch der „Satirische Song“ von Ska-P2 in deutscher Übersetzung:

Das Verbrechen der Anstiftung

Diener Gottes…….

Berührungen, Sakramente, Fellationen, Schwüre….

Ich lehre dich die Doktrin in Form von Erektion….

Kindesmissbrauch , Perversion und reiner Unart….

Unter meiner Soutane kannst du Gott begegnen….

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/De_delictis_gravioribus und lustig: der Link http://www.vatican.va/archive/aas/documents/AAS%2093%20%5B2001%5D%20-%20ocr.pdf funktioniert nicht mehr. Doch das Netz vergisst nichts: https://web.archive.org/web/20100323010207/http://www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/quellen/023.htm Notfalls ist die Datei auch bei mir zu finden. Dazu auch: Dierk Schäfer, Wir sind nicht mehr Papst: https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/02/11/wir-sind-nicht-mehr-papst/

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Character_indelebilis

[6] Wer soll den Mühlstein um den Hals kriegen – und dann ab mit ihm ins Meer? https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/10/17/wer-soll-den-muehlstein-um-den-hals-kriegen-und-dann-ab-mit-ihm-ins-meer/

[7] https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/wilmer-machtmissbrauch-steckt-in-dna-der-kirche

[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/17/strukturelle-sunde-und-schuld-der-kirche/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/09/30/die-theologische-bankrotterklaerung-eines-papstes/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/26/rede-gegenrede-antwort/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/11/11-september/

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Brandm%C3%BCller

[10] Gregor Maria Hoff, Kirche zu, Problem tot, Theologische Reflexionen zum Missbrauchsproblem in der katholischen Kirche: Kursbuch 196, (ed. A. Nassehi, P. Felixberger), Religion, zum Teufel, S. 26 – 41

[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Donatismus

[12] http://www.alma-mahler.at/deutsch/almas_life/hollnsteiner.html

Buchvorstellung bei Gloria von Thurn und Taxis

Posted in Kirche, Medien, Theologie by dierkschaefer on 3. September 2015

»„Gott oder nichts“ heißt das Werk von Kardinal Sarah und Nicolas Diat. Glaubenspräfekt Müller redet der Kirche ins Gewissen.«[1]

Die Mittelbayrische bietet dem Leser Hofberichterstattung, einschließlich der Bezeichnung „Fürstin“.

Ganz so höflich, aber köstlich ist der Bericht von Hannes Hintermeier in der heutigen FAZ (Print) nicht; leider bisher nicht im Netz zugänglich. Lohnt sich zu lesen und man merkt den Unterschied in der Qualität zweier Zeitungen.

[1] http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/stadtteile/innenstadt/buchvorstellung-bei-fuerstin-gloria-21345-art1277539.html

Nachtrag: Nun ist der Spitze-Artikel von Hannes Hintermeier  doch noch im Netz. Lohnt sich zu lesen:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/kardinal-sarahs-buch-gott-oder-nichts-13782194.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Weit weit reicht der Arm des Papstes?

Posted in Justiz, Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 24. September 2014

Die Meldung ist gut:

»Der Vatikan hat einen wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Ex-Erzbischof festnehmen lassen. Es habe Fluchtgefahr bestanden, weshalb Papst Franziskus persönlich anordnete, den ehemaligen Erzbischof Jozef Wesolowski festzunehmen, sagte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi laut mehreren übereinstimmenden Medienberichten«[1].

 

Doch wie steht es mit der exekutiven Kompetenz des Papstes? Ich habe nach dem Wohnort des Bischofs gefragt. Antwort: „Wohnung Dominikanische Republik -> Wohnung Vatikanstaat -> Zelle Vatikan-Polizei“.

 

Dann ist’s ja gut so.

[1] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-09/erzbischof-angeklagt-kindesmissbrauch

Der Vatikan rudert zurück

Posted in Kirche, Kriminalität, Theologie by dierkschaefer on 15. Juli 2014
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Eine Kampagne gegen die katholische Kirche?

Posted in Kirche, Kriminalität, Politik by dierkschaefer on 27. Mai 2014

Eine Kampagne gegen die katholische Kirche?

Der Vatikan ist dabei, sich mal wieder aus der Verantwortung zu stehlen. Man verweist auf Andere, die auch mißbrauchen[1] und man streitet um Prinzipien[2].

»Der Prinzipienstreit könnte schwerwiegende Folgen haben – etwa dann, wenn es um Entschädigungen geht. Deshalb ist mit einer Verständigung in dieser Frage kaum zu rechnen – auch wenn der Ausschuss es nicht versäumte, Papst Franziskus für seine Reformbemühungen ausdrücklich zu loben.«

 

[1] „Ich hoffe doch sehr, dass dieses Thema bei anderen Staaten eine gleich große Rolle spielt, wenn man sich ansieht, wie weit verbreitet Kindesmissbrauch ist: die WHO geht davon aus, dass jede fünfte Frau und fünf bis zehn Prozent der Männer Opfer von Kindesmissbrauch geworden sind.“

[2] http://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-durch-geistliche-der-vatikan-vor-dem-un.886.de.html?dram:article_id=287414

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Der Folterbericht des #Vatikan

Posted in Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 16. April 2014

Der Folterbericht des #Vatikan

 

Zwei Dinge sind daran bemerkenswert.

  1. Der Bericht[1] erfolgt für den Vatikanstaat, nicht für die Weltkirche. Damit sind weltweite Mißhandlungen und sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen nicht Gegenstand des Berichts.
  2. Der Vatikan ließ sich 11 Jahre Zeit mit seinem Bericht. Man darf spekulieren. Wollte der Vatikan auf subtile Weise an das Sprichwort anknüpfen, nach dem Gott Mühlen langsam mahlen, aber sicher? Dann wissen wir jetzt, daß der Vatikan tatsächlich nach göttlicher Ordnung funktioniert. Doch wer hätte das auch bezweifelt?

 

[1] http://www.kathpress.at/site/nachrichten/database/61782.html

Der Vatikan ist gefragt – und wie

Posted in Justiz, Kinderrechte, Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 13. Juli 2013

»UNO/Vatikan: Auskunft zu Kinderschutz verlangt[1]«

Was mich an der Meldung stört, ist, daß der Vatikan erst jetzt gefragt wird. Denn diese Befragungen gehen turnusmäßig an alle Unterzeichnerstaaten der UNO-Kinderrechtskonvention. Der Vatikan hätte schon seit Jahren in diesen Turnus einbezogen werden müssen. Merkwürdig!

Doch daß man jetzt fragt, ist natürlich pikant. Die Verbrechen an den Kindern wären scheiterhaufenwürdig, wenn der Vatikan auch in diesem Sinne traditionsbewußt wäre. Nun ja, wir wollen niemanden brennen sehen, aber sie sollen bekennen, entschädigen und für unabhängige Kontrollen sorgen.

 

http://de.radiovaticana.va/news/2013/07/10/uno_vatikan:_auskunft_zu_kinderschutz_verlangt/ted-709239


„Die Nonnen von Sant‘ Ambrogio“

Posted in Kirche, Kriminalität, Theologie by dierkschaefer on 11. Juni 2013

Wer meinen Blogeintrag zu Hubert Wolf: „Die Nonnen von Sant‘ Ambrogio“ gelesen hat,[1] mag Lust auf eine weitere Rezension bekommen haben. Der Deutschlandfunk brachte eine.[2] Wer noch nichts von dem Buch gehört hat: Es lohnt sich.