Dierk Schaefers Blog

Der Staat und der Protestantismus

Posted in Kirche, Staat, Theologie by dierkschaefer on 25. August 2015

Der Auftakt ist überzeugend: »Religionen können in der frei­heitlich-demokra­tischen Ver­fassungsordnung nur dann eine produk­tive öffentliche Rolle spielen, wenn sie sich die Ideen von Menschenrechten und De­mokratie theo­logisch anverwandeln. Die­se Konzeption öffent­licher Religion, die Jürgen Habermas in den ver­gan­genen Jah­ren entwickelte, hat viel für sich. Die Reli­gionen müssen sich „die normativen Grund­lagen des liberalen Staates … un­ter eigenen Prämissen aneignen“, so Ha­bermas. Wie mühsam sich dieser Prozess der Aneignung gestalten kann, lässt sich am Beispiel des deutschen Protestantis­mus zeigen. Sein Verhältnis zur Demokra­tie ist von Ambivalenzen geprägt. Die Kir­che der Reformation hat sich theologisch und kirchenpolitisch erst nach 1945 müh­sam mit dem westlichen Verfassungsstaat arrangiert.«[1]

Der mühsame Prozess der Aneignung wird in diesem Artikel gut und kenntnisreich beschrieben. Für Menschen, die in den späten 60er Jahren zum politischen Bewusstsein gekommen sind, ist es durchaus erhellend, die eigene Vergangenheit einmal von außen nüchtern seziert präsentiert zu bekommen. Dem Autor ist auch beizupflichten, wenn er schreibt: »In der Langzeitbeobachtung über die vergan­ge­nen 70 Jahre zeigt sich, dass stark politisierte und im Gestus der morali­schen Dauerempörung agie­rende Strö­mungen des bundesrepublikanischen Pro­testantismus im politischen Prozess stets in der Min­derheit blieben und dann dazu tendierten, demokratische Legitimations­leistungen anzuzwei­feln und zivilen Unge­horsam zu idealisieren.« Denn zugegeben: Im Vergleich zu manchen anderen Staaten funktioniert dieser Staat grosso modo doch recht ordentlich und wir müssen uns fragen, ob dem monierten Gestus der morali­schen Dauerempörung metaphysische Dignität gebührt und sich der Protestantismus die nach­metaphysischen Begründungsfiguren ei­ner säkularen liberaldemokratischen poli­tischen Ordnung als solche zu eigen machen sollte.

Die Anerkennung einer Ordnung, die demokratischen Verfahrensregeln entspricht, scheint aber doch eher einem Rechtspositivismus verpflichtet und lässt beiseite, dass im Staate Deutschland auch manches faul ist. Muss man daran erinnern, dass sich der Gesetzgeber vielfach beharrlich verweigert, Entscheidungen des Verfassungsgerichts eine gesetzliche Form zu geben? Oder an die Nebeneinnahmen der Abgeordneten, den Einfluss der Lobby oder den basso continuo des Parteienegoismus[2]? Nur zähneknirschend mag ich dem Autor zustimmen, wenn er schreibt: »Der demokrati­sche Verfassungs­staat bleibt in theologischer Per­spektive eine gute Gabe Gottes und wird als Teil Gottes Willens und Wirkens in der noch nicht erlösten Welt beschrieben.« Auch ohne den Schaum des Fanatikers vorm Mund bleibt festzustellen, dass Widerstand gegen manche Fehlsteuerungen der Politiker nötig und auch theologisch gut begründbar ist.« Selbstverständlich können und sollten »solche Deutungsangebote … dazu beitragen, dass die Gläubigen eine säkular begründete Verfas­sung akzeptieren.« Richtig ist auch, dass es »zu den Paradoxien ausdifferen­zierter Gesellschaften gehört, dass Politik und Reli­gion einander nicht loswerden und doch nicht inein­ander aufgehen. De­mokratie ist auch eine Weise, diese dauer­hafte Grundspannung auszuhalten«. Sein Wort in Gottes Ohr.

[1] Professor Dr. Hans Michael Heinig, Der Protestantismus in der deutschen Demokratie: FAZ-Print, Montag, 24. August 2015, S. 6

[2] Hier wäre Hans Herbert von Arnim zu empfehlen: Das System – Die Machenschaften der Macht

Ein Nachtrag als Warnung vor zuviel Staatsgläubigkeit: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/abweichende-meinung-rechtskultur-fischer-im-recht/komplettansicht