Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.
Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbrechen gestanden, die Misshandlungen, die Missbräuche und die Demütigungen, die in kirchlichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem verhindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklärung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.
Angesichts der Menge der Verbrechen und der großen Zahl der Opfer, oft auch angesichts der besonderen Schwere der Vorwürfe, wird durch die pauschale Verjährung aber kein Rechtsfriede hergestellt – und die Kirchen bleiben unter dem Vorwurf der Verbrechen, ihrer Vertuschung und der Verweigerung zumindest der Aufklärungsforderungen ihrer Opfer; von gefinkelten[1] Zahlungszusagen ganz zu schweigen
Da die Kirchen[2] derart verstockt sind, brauchen sie Hilfe von außen, Hilfe von denen, die sich immer noch Kirche als die communio sanctorum vorstellen. Auch die anderen, soweit sie nicht kirchen- oder religionsfeindlich eingestellt sind, bedauern die Haltung der Kirchen, die ihre seelsorglichen, ihre caritativen und die kulturellen Leistungen verdunkelt.
Hilfe von außen könnte der Staat bieten, wenn er bereit wäre, Rechtsfrieden wieder herzustellen, nicht zuletzt auch, um die historischen und immer noch wirkenden kulturellen Werte gegen ihre offiziellen Vertreter zu schützen. Dazu könnten Elemente aus der – auch den Kirchen gut bekannten – Inquisitionsprozessordnung dienen. Es geht dabei nicht um Folter oder Scheiterhaufen, sondern um die Ermittlungsidee: »In einem Inquisitionsverfahren stand die Ermittlung der möglichst durch Geständnis zu offenbarenden Wahrheit im Vordergrund, und nicht die Anklage.«[3]
Das Geständnis liegt bereits vor, denn die Kirchen konnten sich der Beweiskraft der Wolke von Zeugen[4] und der Qualität der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen auf die Dauer nicht verschließen. So fehlt es nun noch an der umfassenden Aufklärung ohne Rücksicht auf Prozesseinreden, also der Verjährung. Diese Inquisition sollte der Staat leisten, indem er einen Untersuchungsrichter benennt und ihn befugt, Akten noch vor ihrer Vernichtung zu beschlagnahmen, Sachverständige anzuhören und die heutigen kirchlichen Verantwortlichen zu verhören. Dies alles, soweit nicht mehr strafrechtlich verwertbar, ohne Strafandrohung aber mit zivilrechtlicher Wirkung auf Entschädigungsleistungen – die vielleicht dann doch „freiwillig“ erfolgen könnten, wenn unserer „Behördenkirche“[5] die Augen nicht mehr gehalten[6] sein sollten. Das wäre auch eine Erleichterung für all die Kollegen und Kolleginnen, die – selber ehrlich – ihre Kirche wieder ehrlich sehen wollen.
Fußnoten
[1] Sinnverwandte Begriffe: ausgefuchst, durchtrieben, gerissen, gewieft, raffiniert, schlau, trickreich, tricky; schweizerisch: gefitzt https://www.wortbedeutung.info/gefinkelt/
[2] Zeichnung: Die Wurmlinger Kapelle auf einer etwa 1830 von Louis Helvig angefertigten Lithografie.
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Inquisitionsverfahren
[4] Hebr. 12,1
[5] Martin Niemöller
[6] Lukas 24,16
Hat sich die Kirche dem Missbrauchsbeauftragten unterworfen?
Auf den ersten Blick schon: Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) stimmt einem Verfahren zu, in dem sie überstimmt werden kann. Nur „weniger als 50 Prozent der Mitglieder [der Kommission] dürfen dem Kreis der Beschäftigten der katholischen Kirche oder eines diözesanen Laiengremiums angehören.“
Schon die Reihenfolge macht aufmerksam: Sowohl in den Logos[1] als auch im Wortlaut des Dokuments steht die DBK an zweiter Stelle.„Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs[2] und der Deutschen Bischofskonferenz, vertreten durch den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes“[3]
Die DBK weitet auch den Bereich möglicher Täterkreise entgegenkommend aus: In Fußnote eins heißt es: „Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung sind insbesondere Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Kirchenbeamt_innen und Arbeitnehmer_innen. Darüber hinaus gilt diese gemeinsame Erklärung auch bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Ehrenamtliche, sofern dieser im Kontext der ehrenamtlichen Tätigkeit begangen wurde.“
Inbegriffen sind also sämtliche Missbrauchstäter im weitgefassten kirchlichen Raum.
Nicht geklärt ist, ob das auch für Täter oder gar auch Vertuscher gilt, wenn die Fall-Akten zentral im Vatikan[4] liegen? [5] Nicht geklärt ist auch, ob man Verdächtigungen nachgehen sollte und kann, die in Zusammenhang mit dem Wirken des emeritierten Papstes in deutschen kirchlichen Räumen genannt werden.
Doch da bin ich schon bei Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt.
Das Sprichwort Wer mit dem Teufel aus einem Napf essen will, muss einen langen Löffel haben gilt für vertragliche Regelungen mit stärkeren Partnern, so auch für die Kirche (beide Großkirchen), die dafür bekannt ist, dass ihre Juristen unnachsichtig sogar unpopuläre Rechtspositionen verteidigen.[6]
Schon „der Begriff sexueller Missbrauch im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung“ lässt Fragen offen. Er „umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafrechtlich sanktionierbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen…“[7] Sind damit auch nicht mehr strafrechtlich sanktionierbare Handlungen in begriffen, also Taten unter Täter-Verjährungsschutz?
Zunächst zur Zusammensetzung der Kommission.
Aus den Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung hat man offensichtlich gelernt, dass man nicht wieder eine dermaßen asymmetrische Machtverteilung institutionalisieren sollte. Das ging jetzt im Unterschied zu damals problemlos, weil der Staat in diesen Fällen nur selten als mitverantwortlich anzusehen ist.
„Die Kommissionen[8] bestehen aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Eine Kommissiongröße von in der Regel sieben Mitgliedern wird empfohlen. Bei einer Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern sind zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen auszuwählen, die übrigen Mitglieder sollen Expert_innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter_innen der (Erz-)Diözesen sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.“[9]
Also zwei irgendwie Betroffene; über die Anzahl der anderen Mitglieder ist nichts gesagt. Nehmen wir einmal an: dazu zwei kirchliche Vertreter und drei unabhängige mit fachlichem Hintergrund. Man kann also von einer Gruppenverteilung von 2:2:3 ausgehen, dann wären es jeweils zwei Interessenvertreter[10]; ob die übrigen drei neben ihrer Fachkunde auch parteiliche Präferenzen haben könnten, wird nicht thematisiert, auch über deren mögliche kirchliche Bindung oder nicht-Bindung wird nichts gesagt.
Die Mitglieder des Betroffenenrates sind auf der Webseite zu finden.[11] Sie stellen sich dort vor. Nicht bei allen ist eindeutig zu erkennen, dass sie über selbsterlebte Missbrauchserfahrungen verfügen.
Nun zu den Fallstricken
Als gemeinsames Ziel wird genannt, sexuellen Missbrauch im Raum der katholischen Kirche unabhängig aufzuarbeiten. Dazu gehören: Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland. Partizipation von Betroffenen.“[12]
Dabei unterstützt …und engagiert sich [Rörig] für die weitere notwendige politische Unterstützung. … Die Unterzeichnenden streben an, dass die in dieser gemeinsamen Erklärung getroffenen Vereinbarungen bundesweit im Raum der katholischen Kirche Anwendung finden. Das ist löblich, sie streben an.
Wie sieht es mit den Kompetenzen aus?
„Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist genuine Aufgabe des jeweiligen Ortsordinarius. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichtet sich der Ortsordinarius zur Gewährleistung einer Aufarbeitung[13], die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist.“[14]
Auch die Ordensangehörigen werden genannt[15], doch auf die religiösen Orden haben die Ortskirchen rechtlich/disziplinarisch keinen Einfluss. Dabei richten sich auch besonders massive und belegte Vorwürfe zum Teil an Orden.
„Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen“, anerkennen ist nicht viel, klingt aber honorig. Die Betroffenen sollen „an diesen Prozessen [beteiligt werden] und ihnen [soll] im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen [ermöglicht werden]“.[16] „Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die (Erz-)Diözese zur Mitarbeit aufgerufen.“[17] – Ein Aufruf zur Mitarbeit. Mehr nicht.
Wie viele Möglichkeiten tun sich da auf, das Unternehmen in manchen Punkten im Sande verlaufen zu lassen? Nötig wäre die Einrichtung einer bundesweit zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft mit dem Recht zur Beschlagnahme von Akten oder ein umfassend bevollmächtigter Untersuchungsausschuss.
„Jeder Diözesanbischof kann diese gemeinsame Erklärung durch Gegenzeichnung als für seine (Erz-)Diözese verbindlich erklären.“[18] Er kann – oder auch nicht.
Resümee
Der Löffel von Rörig war nicht lang genug. Er hat der DBK zu viele Schlupflöcher gelassen.
Die Presserklärung, mit der die „Gemeinsame Erklärung“ angekündigt wurde, war etwas vollmundiger. Dort sprach man allgemein davon, die Geschichte der Heimkindheiten aufzuarbeiten, nun sind lediglich Missbrauchshandlungen gemeint. Damit sind immerhin auch die Fälle von Missbrauch im Beichtstuhl, in der Sakristei und in Schulen inbegriffen, [19]
Auch das angekündigte Problem, dass Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime fordern ist in der Gemeinsamen Erklärung nicht angesprochen.[20]
Wo bleibt das Thema Entschädigung? – Wohl der Willkür der Kirche überlassen. Die Diözesen wollen ja in dieser Frage eine Gleichbehandlung der Opfer – auf dem Niveau, der am wenigsten zahlungskräftigen Diözese.
Wesentlich ist das Fehlen der Verjährungsfrage. Etliche Missbrauchte wurden abgewimmelt, vertröstet, bedroht als sie ihre Klagen innerhalb der Frist vorbrachten.[21] Bei der Anzahl der Verbrechen und ihres zum Teil horrenden Ausmaßes kann kein Rechtsfriede durch Rechtsverweigerung hergestellt werden. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig von Verjährungsfristen untersuchungsgerichtlich aufzuklären, selbst wenn ein Strafprozess nicht mehr geführt werden kann, sei es wegen der Verjährungsfrist, sei es, dass der/die Täter verstorben sind und längst in der Hölle schmoren, – doch wer glaubt schon noch daran?
Oder will man sich, sofern die Täter noch leben, auf Selbstjustiz verlassen?[22]
PS: Herr Rörig verkauft die Gemeinsame Erklärung als Erfolg. Wer Erfolg hat, zeigt sich für seine Aufgabe qualifiziert. Das gilt auch, wenn man erfolgreich einen Erfolg vorspiegeln kann.
Fußnoten
[1] Da wir von links nach rechts lesen, kommt das DBK-Logo nach dem des Unabhängigen Beauftragten.
[2] Mit dieser Bezeichnung handelt es sich um ein Amt, im Folgenden kurz nach seinem Leiter „Rörig“ genannt. Am 12. Dezember 2018 wurde das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs durch das Bundeskabinett dauerhaft eingerichtet und Johannes-Wilhelm Rörig zum 1. April 2019 für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt – Dort auch das Organigramm.
[3] Das komplette Dokument ist als PDF beigefügt: 2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz-1 Ein Betroffener schickte mir die Datei. Ich weiß nicht, ob er seinen Namen hier lesen will.
[4] https://kritisches-netzwerk.de/forum/missbrauchsakten-aus-dem-vatikan-zurueckholen
[5] Dann dürfte man wohl rund 80 Jahre warten müssen, bis die Akten vom Pontifikat Benedikts XVI freigegeben werden. – Das ist nichts gegen die Versuche des Verfassungsschutzes, der eine 120-Jahresfrist angepeilt hatte – zu wessen Schutz? Man reiche mir eine Zeitmaschine.
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/12/14/eine-kirche-die-solche-juristen-hat-braucht-keine-feinde/
[7] S. Fußnote 1
[8] Es soll pro Diözese eine geben und eine Gesamtkommission
[9] S. 2.3
[10] Die Erklärung macht die Gegenspieler deutlich, wenn sie schreibt, dass der/die Kommissionvorsitzende „weder der Gruppe der Betroffenenvertretungen noch der im arbeitsrechtlichen Sinne Beschäftigten der katholischen Kirche angehören oder zu einem früheren Zeitpunkt angehört haben“ [darf]. S. 2.5
[11] https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat#e105311
[12] Seite 1f
[13] Lediglich aufgrund dieser Verantwortung – eine verbindliche Anordnung für die Ortsordinarien ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht möglich.
[14] Der Ortsordinarius, der Bischof also wohl. (Die Erzbischöfe mögen mir verzeihen, dass sie nur mitgemeint sind.)
Ob da wohl alle konstruktiv mitmachen? Die zum Teil massiv unterschiedlichen Positionen der Bischöfe sind bekannt. „Bereits bestehende Regelungen bezüglich der Aufarbeitung und Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bleiben von dieser gemeinsamen Erklärung unberührt.“ Hoffentlich sind diese Regelungen mit der Gemeinsamen Erklärung konform.
[15] Fußnote 1
[16] S. 1.3
[17] 5.2 .
[18] 7.1
[19] Ich nehme nicht an, dass Herr Rörig sich meine Problemanzeige ( https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/ ) zu Herzen genommen und deswegen auf den großen Wurf der Geschichte der Heimkindheiten verzichtet hat.
[20] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/
[21] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/
[22] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/
Zermürbungskrieg – In Korntal nichts Neues.
Nach wie vor liegen sich die „Brüder“ der Brüdergemeinde Korntal und ehemalige Kinder aus dieser Einrichtung im Stellungskampf gegenüber. In solchen Abnutzungskriegen gibt oft nur Verlierer – auf beiden Seiten.
Die Position der Landeskirche
Die Brüdergemeinde hat sich eingeigelt, ihre Gegner erscheinen hilflos und haben sich in der letzten Zeit darauf beschränkt, die Brüdergemeinde zu verbellen. Darüber hinaus nehmen sie auch den Landesbischof der Württembergischen Landeskirche ins Visier. Der soll eingreifen. Doch der wird ’nen Teufel tun, soweit man einen Landesbischof mit dem Teufel in einem Atemzug nennen darf. Über die behauptete völlige Unabhängigkeit der Brüdergemeinde von der Landeskirche lachen zwar die Hühner, die Bischof July bei seiner letzten Visitation öffentlichkeitswirksam gefüttert hat.[1] Doch warum sollte er sich in der Pflicht sehen? Täte ich auch nicht. Das sollen die Brüder selber ausbaden.
Hinzu kommt die starke Stellung der Pietisten in der Landeskirche. Selbst wenn er wollte, er kann gar nicht anders. »Frank Otfried July, Landesbischof der Württembergischen Landeskirche, sieht die „Pietistische Frömmigkeit als Aufgabe kirchenleitenden Handelns“ und [sein Beitrag im Pfarrerblatt] trägt den für manche verwirrenden aber treffenden Untertitel „(K)ein Kirchlein in der Kirche?“. Zum Verständnis mag ein Zitat aus dem FOCUS helfen: „Nur wenige Landeskirchen sind so stark vom meist strikt konservativen Pietismus geprägt wie die württembergische. ›Sie durchsetzen die Württembergische Landeskirche wie die Hefe den Teig‹, sagt der Schorndorfer Dekan Volker Teich.« July sieht den Pietismus als „Herausforderung für kirchenleitendes Handeln“. »Das „Pietisten-Reskript 1993“ sei Ausdruck des Gelingens dieser Aufgaben. Dort heißt es einleitend: „Das Reskript hat dem sich immer weiter ausbreitenden Pietismus ein verantwortliches Eigenleben innerhalb der Kirche ermöglicht und dadurch einer separatistischen Absonderung gewehrt. Der Pietismus bekam offiziell Heimatrecht in der Landeskirche (…) und wurde zu einem Element württembergischen Kirchenwesens, das sich auch in den späteren Phasen der Geschichte in seiner belebenden und aufbauenden Kraft bewährt und als tragfähig erwiesen hat.“ Doch manche Grundlinien seien gleichgeblieben: so »die Abwehr separatistischer Absonderung pietistischer Gruppen und die Vitalisierung der Kirche durch die ›belebende Kraft‹ des Pietismus.« [2] Nicht nur July steckt in der Zwickmühle, seine Landeskirche auch. Würde July – wenn er es denn wirksam könnte – in den Streit mit der Brüdergemeinde eingreifen, bekäme er Streit mit den Pietisten in der Landeskirche. Die haben längst Parallelstrukturen zur Landeskirche aufgebaut und brauchen diese Kirche nicht unbedingt. [3]
Die Position der Ankläger
Seit einigen Wochen gab es nur ein eher hilfloses Gekeife. Das können die Brüder ruhig aussitzen. Nun gibt es einen neuen Ansatz vom Netzwerk BetroffenenForum e.V. mit der Überschrift: Wir reden Klartext.[4] Dort heißt es abschließend: » … fordern wir alle Missbrauchsopfer der Brüdergemeinde Korntal, gleich ob sie sexueller, körperlicher oder psychischer Gewalt unterzogen waren, auf, unbedingt und sofort, unabhängig von eventuellen Verjährungsfristen, Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Die Anzeige soll gegen die Organisation gestellt werden und darin können evtl. einzelne Personen genannt werden. Eine Ablehnung der Protokollierung ist nicht zulässig. Lassen Sie sich die Anzeige bestätigen!« Denn, so die strategische Überlegung: »würde alles bekannt werden, müssten die Jugendhilfeeinrichtungen der evangelikalen Brüdergemeinde Korntal auf den Prüfstand und gegebenenfalls einem anderen Träger übertragen werden!«
Was ist davon zu halten?
Dem Aufruf zur Anzeige werden nur wenige Betroffene folgen. Weiß denn die nächste Polizeidienststelle oder die zuständige Staatsanwaltschaft mit dieser psychologisch wie rechtlich heiklen Materie umzugehen?
Der Aufruf ist nicht dazu geeignet, dass alles bekannt wird. Da müssen die Betroffenen schon selber ran. Sie sollten eine unbefangene Vertrauensperson finden, zu der die „Opfer“ Vertrauen aufbauen können. In einer Reihe von Gesprächen kann der jeweilige „Fall“ rekonstruiert werden, kann Mut gemacht werden, offen zur Aussage zu stehen: Ich, N.N., war von — bis in einer Einrichtung der Brüdergemeinde und habe dort folgende Übergriffe von XY und YZ erlebt. Ich halte es für verfehlt, die Organisation anzuklagen, sondern immer nur den oder die Täter. Ansonsten gilt: Wer mehr als einen warmen Händedruck will, muss aus der Anonymität heraustreten – anders geht es in einem Rechtsstaat nicht. Die Opfer sollten sich nicht absprechen, denn das Gedächnis ist nicht immer zuverlässig und ist vor allem formbar. Lediglich das Prozedere muss mit der Vertrauensperson abgesprochen werden. Man sollte möglichst viele Details nennen, die von der Vertrauensperson gesammelt und sortiert werden. Wenn’s zu Anzeigen reicht, dann los. Wenn es lediglich Erlebnisberichte sind, die leicht angezweifelt werden können, oder für die Verjährung gilt, dann muss man sich eine andere Öffentlichkeit suchen. Ich würde ein öffentliches Tribunal in Korntal veranstalten. Die Presse wird Interesse haben.
Die Position der Brüdergemeinde
Man muss deutlich unterscheiden zwischen Tätern und Vertuschern. Selbst die Vertuscher können guten Glaubens sein, dass diese „ungeheuerlichen“ Vorwürfe erfunden sind. Für diese Personen müssen die Vorwürfe glaubhaft gemacht werden. Darum: keine inhaltlichen Absprachen unter den Opfern! Darum: eine seriöse Person als Faktensammler!
Zur Ungeheuerlichkeit der Vorwürfe: Für die meisten Mitglieder der Brüdergemeinde sind diese Vorwürfe unvorstellbar. Sie widersprechen dem eigenen Lebensentwurf – und der ist fromm, gottgefällig und bibeltreu. Das Verhältnis zur Sexualität ist nicht offen – verklemmt wäre das falsche, weil diskriminierende Wort. Für diese Gläubigen ist der Herrjesus immer dabei, auch im Ehebett[5]. Und bevor meine Leser jetzt breit grinsen: Ich hoffe doch für sie und ihren Partner, ihre Partnerin, dass sie im Bett nicht einfach die Sau rauslassen, sondern auch dort nicht gegen ihre Wertevorstellungen handeln und auf die Menschenwürde beider Partner achten.
Diese Gläubigen glauben noch an das Jüngste Gericht[6] (Mt 25,31-46). Die meisten sind keine Missbraucher. Sie werden jedoch mitschuldig, das sagt auch der Text der Betroffenen deutlich. Biblisch gesprochen: Ich bin missbraucht worden, und du hast meine Klage beiseite geschoben.[7]
Nun ist das Netzwerk der Betroffenen am Zuge. Viel Erfolg!
Übrigens: Die Leute mögen ja komisch wirken, aber es gibt gute Gründe, den Pietismus und seine Gläubigen sachgerecht zu verteidigen.
Fußnoten
[1] „Auf dem Schulbauernhof füttert auch der Bischof die Hühner – Landesbischof Frank Otfried July besucht die Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/31/blieb-der-juli-ohne-july-korntal-war-keine-chefsache/
[2] Zitate in diesem Absatz aus: Dierk Schäfer, Nachgedanken zu den Aufsätzen von Hans-Martin Barth, Christoph Dinkel und Frank Otfried July im »Deutschen Pfarrerblatt 2/2016« – Ekklesiologische Schlaglichter – http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=4037
[3] Es sollte hinzugefügt werden: Diese Parallelstrukturen wurden von unseren Evangelikalen selber finanziert, neben der regulären Kirchensteuer.
[4] Wir reden Klartext!
Wer jetzt im Missbrauchsskandal der Brüdergemeinde Korntal wegschaut und diese „bibeltreue, evangelikale“ Gemeinde gewähren lässt oder sie gar unterstützt, macht sich mitschuldig!
Die Brüder haben in der Vergangenheit, als wir Betroffenen noch Kinder waren, alles vertuschen können – nun sind andere Verantwortliche zuständig. Die Strukturen der Brüdergemeinde HYPERLINK „http://www.heimopfer-korntal.de/“Korntal haben sich jedoch nicht verändert.
Wir sind heute erwachsene Menschen mit eigenen Biographien, doch die Brüder glauben, uns heute noch behandeln zu können, wie ihre ehemaligen Heimkinder, denen von einigen ihrer „christlichen“ Mitarbeiter auf das übelste sexuelle Gewalt angetan worden ist. Heute beginnt der Missbrauch erneut, mit anderen, nicht weniger perfiden Mitteln!
Klaus Andersen, der Laienvorsteher der Brüdergemeinde Korntal betreibt nur Symbolpolitik. An einer unabhängigen, und umfassenden, sowie nachhaltigen Aufklärung und Aufarbeitung ist er und seine evangelikale Gemeinde überhaupt nicht interessiert. Er beauftragt für viel Geld Menschen, die den Auftrag haben, aktive Betroffene bewusst zu verletzen, vorzuführen und menschenverachtend zu behandeln, mit dem Hintergrund, diese mundtot zu machen, damit nicht alles an Perversionen dieser „Christen“ auf den Tisch kommt.
Denn würde alles bekannt werden, müssten die Jugendhilfeeinrichtungen der evangelikalen Brüdergemeinde Korntal auf den Prüfstand und gegebenenfalls einem anderen Träger übertragen werden!
Andersen schaut diesem Treiben in seiner „evangelikalen“ Gesinnung strahlend zu.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass alles schonungslos offengelegt wird, dass der evangelikalen Brüdergemeinde Korntal die Verantwortung zur „Aufklärung“ von höchster Stelle entzogen wird. Denn die Täterorganisation hat nur ein Ziel: Ihre Einrichtungen vor der Insolvenz zu bewahren und ihre Gemeinnützigkeit zu schützen!
Ihr Bestreben ist, möglichst viele Informationen, Daten und Fakten von Betroffenen zu erhalten, um damit eine selbstgemachte „Aufklärung“, möglichst ohne Schäden an der Organisation, ablaufen lassen zu können.
Deshalb rufen wir alle Betroffenen/Opfer auf, sich nicht bei der Täterorganisation Brüdergemeinde Korntal zu melden und auf kein Treffen zu gehen, das von der Brüdergemeinde Korntal und der AG Heimopfer Korntal geplant ist.
Wir warnen ausdrücklich vor diesem Vorgehen, denn die evangelikalen Brüder wollen gemeinsam mit ihren Beratern und der AG Heimopfer Korntal, ein beschleunigtes Verfahren. Damit möchte man auf die Schnelle den Betroffenen/Opfern, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, einen lächerlichen Betrag von bis zu 5.000 € bezahlen. Andere Betroffene/Opfer von körperlicher, psychischer Gewalt erhalten nichts!
Wir haben aus den Fehlern in der Vergangenheit gelernt; die aktuellen Entwicklungen zeigen ganz deutlich, dass unser Weg richtig ist.
Der „Aufklärungsprozess“ der evangelikalen Brüder ist erneut gescheitert. Ohne Betroffene/Opfer wird und kann es im Missbrauchsskandal der evangelikalen Brüder keine Aufklärung/Aufarbeitung geben!
Wenn sich die evangelikalen Brüder, sowie deren Beauftragte, nur ansatzweise vorstellen könnten, was es heißt, als kleines Kind von einem Erwachsenen anal missbraucht zu werden, Sperma ins Gesicht zu bekommen, Fremdkörper (Schraubenzieher) in den Anus eingeführt zu bekommen, würden sie ganz anders vorgehen, denn wir sind überzeugt, die evangelikalen Brüder und ihre Beauftragen würden uns verstehen – wären es dann doch auch ihre Schmerzen, mit denen wir täglich zu kämpfen haben.
Zum Schluss fordern wir alle Missbrauchsopfer der Brüdergemeinde Korntal, gleich ob sie sexueller, körperlicher oder psychischer Gewalt unterzogen waren, auf, unbedingt und sofort, unabhängig von eventuellen Verjährungsfristen, Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Die Anzeige soll gegen die Organisation gestellt werden und darin können evtl. einzelne Personen genannt werden. Eine Ablehnung der Protokollierung ist nicht zulässig. Lassen Sie sich die Anzeige bestätigen!
Verein Netzwerk BetroffenenForum e.V.
Detlev Zander Betroffener, Sprecher Netzwerk BetroffenenForum e.V.
Kontakt: dzander@aufarbeitung-korntal.de 0172 / 4714 241 Plattling 19.03.2017
[5] Man muss sich vor Augen führen, dass das Verhältnis zu Jesus für viele Gläubige eine sublime erotische Komponente hat. Das wird deutlich – und funktioniert bei vielen Kirchenliedern, wenn man mal versuchsweise nach jeder Zeile „unter der güldenen Decke“ einfügt. Wie soll ich dich empfangen … und wie begegn’ ich dir, …. Es macht einerseits die Innigkeit der Beziehung deutlich, zeigt aber auch, welch Sakrileg mit jeder „Unkeuschheit“ verbunden ist. Man kann darüber Witze machen, doch die fallen auf den Witzbold zurück. Es wird ja niemand gezwungen, diese Frömmigkeit zu übernehmen.
[6] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
[7] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/01/traumhaft/
Sehr beeindruckender „Talk“ mit Norbert Denef und seiner Tochter
http://netzwerkb.org/2015/01/10/das-lange-schweigen/
Wer „Das Familienfest“ nicht gesehen hat, dem empfehle ich den Wiki-Eintrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Fest_%28Film%29
Zur Verjährung
Egal, was man von der Verjährung hält. Zurzeit gilt sie, sie kann aber auch „gehemmt“ werden. Dann läuft eine neue Frist. An die muß sich halten, wer Ansprüche geltend machen will.
Das scheinen nicht alle Rechtsanwälte zu beachten. Mir sind inzwischen zwei Fälle bekannt geworden, in denen ein Rechtsanwalt diese Frist verschwitzt hat und die Gerichte haben nach geltendem Recht die Klage abgewiesen: verjährt.
Passen Sie also auf Ihren Rechtsanwalt auf. Bei PKH muß man (fast) alles selber machen!
Verjährungsaufschub
Mit Dank an Herrn Mitchell/Australien weise ich hier auf ein bedeutendes BGH/Urteil vom 4. Dezember 2012 hin (Az. VI ZR 217/11).
Hier wird höchstrichterlich der Tatsache Rechnung getragen, daß eine Verjährungsfrist erst dann beginnen kann, wenn die Tat im Bewußtsein des mündigen Geschädigten erscheint. Dies unterliegt den bekannten Verdrängungseffekten, die durch Traumatisierungen hervorgerufen werden können.
Hier zunächst das Urteil: http://openjur.de/u/597180.html#
Es bleibt die Frage offen, inwieweit Institutionen (Staat, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) für die Rechtsbrüche einzelner dort Beschäftigter in Anspruch genommen werden können. Sie sollten sich nicht davor drücken dürfen.
Für die Kirchen und ihre Einrichtungen erscheint es jedenfalls kurios, daß sie die Verjährungsrede erheben. Sie handeln hier auf Erden mit Ewigkeitswerten, beanspruchen aber den Schutz der Verjährung. Sie untergraben damit ihre Lehre und das noch vorhandene Vertrauen Vieler.
https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
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