Frechheit siegt. Wäre in diesem Fall zu wünschen, wenn es überhaupt Frechheit ist.
Schon erstaunlich, der Griff ins Polemikfach, zu dem sich der Autor Christian Geyer verstiegen hat. „Kinder haben im Grundgesetz nichts zu suchen“, meint er und spricht von „Frechheit“[1]. Ich will ihm darin nicht folgen, auch wenn ich es höchst befremdlich finde, wie er die Realität ausblendet, die sich nicht die sich nicht puristisch an der Rechtsdogmatik misst. Selbstverständlich haben zunächst die Eltern „das natürliche Recht und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ auf Pflege und Erziehung – und ich will hier nicht den Rückgriff der Eltern des Grundgesetzes auf das Naturrecht problematisieren. Aber wir erfahren doch fast täglich, dass es Eltern gibt, die dieses Recht und seine Verpflichtung nicht verstehen, es gar missbrauchen zu Vielerlei oder es missachten – bis hin zum Totschlag. Und selbst unterhalb dieser Schwelle gibt es laut Marie von Ebner-Eschenbach „leider nicht viele Eltern, deren Umgang für die Kinder ein Segen ist.“ Immerhin reicht das Elternrecht nach parlamentarischem Beschluss bis zur einschneidenden Körperverletzung durch Beschneidung. Da hilft nicht einmal das Wächteramt des Staates.
Wie wichtig der Grundrechtsschutz von Kindern ist, erleben Scheidungskinder besonders häufig. Familienrichter haben keine Ausbildung in Entwicklungspsychologie, manche halten, wie der frühere Präsident des Familiengerichtstages Siegfried Willutzki immer wieder betonte, Fortbildung für einen Eingriff in ihre richterliche Freiheit. Und dank der Unbeirrbarkeit von Bundesländern, in Kindesangelegenheiten zu sparen, sind ja nur Kinder, verzichtet man auf die professionelle Befähigung von Verfahrenspflegern, auch Anwalt des Kindes genannt.
Kinderrechte im GG können aber nicht nur ein besserer Schutz vor verantwortungslosen Eltern sein, sie wären auch ein Schutz vor manchen Jugendamtseingriffen, die, wie wir auch immer wieder erfahren, Kinder nicht ausreichend schützen, die keine Fachaufsicht fürchten müssen und zuweilen fiskalischer Enge die Priorität einräumen.
Kinderrechte im GG würden nicht per se den Kindern einen geschützen Raum öffnen. Doch hier muss die Sachdiskussion beginnen, wenn sie samt Wahlrecht ins Grundgesetz gekommen sind.
Auch ein voreiliger Anwalt des Kindes kann Schaden anrichten, ebenso wie die ideologische Befangenheit auf Seiten unbelehrbarer Eltern. Auch haben manche der Befürworter solcher Rechte ein politisches Nebenkalkül. Aber ist es wirklich eine Frechheit, sich den realen Nöten von Kindern zuzuwenden, auch wenn die Wege aus der formal-juristischen Korrektheit hinausführen?
Herrn Geyer kann ich aus meiner Beschäftigung mit dem Thema viel Material anbieten.
[1] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kinderrecht-im-grundgesetz-eine-frechheit-14957358.html
Ein Kind — totgeschlagen
Die Liste der Leidensstationen des kleinen Alessio lesen wir im Südkurier[1]:
- Juli 2013: Alessio, damals zwei Jahre alt, wird zum ersten Mal in der Uniklinik Freiburg behandelt. Die Ärzte setzen sich mit dem Kinderschutzzentrum in Verbindung. Das Jugendamt leitet daraufhin ein Kinderschutzverfahren ein.
- Juli 2014: Erneute Einlieferung in die Klinik. Die Ärzte diagnostizieren blaue Flecken, Einblutungen ins Gehirn und einen Bluterguss am Hodensack. Sie stellen daraufhin Anzeige gegen Unbekannt und fordern das Jugendamt auf, Alessio nicht in die Familie zurückkehren zu lassen.
- August 2014: Die Kinder und ihre Mutter werden vom Vater getrennt. Das Jugendamt ordnet an, dass Alessio alle 14 Tage vom Kinderarzt kontrolliert werden muss.
- Oktober 2014: Mit Zustimmung des Jugendamts lebt die Familie wieder zusammen, aber unter Auflagen: Familientherapie, Mutter-Kind-Kur, weitere regelmäßige Kontrollen durch den Kinderarzt – die letzte erfolgt Ende Dezember 2014.
- Januar 2015: Alessio stirbt beim Kinderarzt. Der Stiefvater hat ihn selbst dorthin gebracht.
Mehrere andere Medien berichten über Kritik am Jugendamt. Es soll Warnungen ignoriert und Alessio nicht ausreichend geschützt haben. Obwohl Kinderärzte und Staatsanwälte davor warnten, habe die Behörde den kleinen Alessio in der Familie und allein beim Stiefvater gelassen, als die Mutter zur Kur und später in einer Klinik war. Nachdem mehrere Bürger Anzeige erstattet haben, ermittele die Staatsanwaltschaft wegen möglichen Behördenversagens.“[2]
Nun steht der Vater vor Gericht[3]. So wie es aussieht, gehören auch die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes dort hin, sowohl straf- wie auch zivilrechtlich. Dabei kann es nicht darum gehen, den Tod des kleinen Alessio zu „rächen“. Wir brauchen vielmehr ein deutliches Zeichen, dass Fahrlässigkeit von Jugendämtern einschneidende Folgen für die Verantwortlichen hat. Nur dann wird sich etwas ändern.
Zufällig stoße ich heute auf einen Beitrag zur Kontrolle von Polizisten[4]. „Quis custodit custodes?“ – „Wer überwacht die Wächter?“ heißt es dort. Und weiter: „In Deutschland liegt das Gewaltmonopol beim Staat. „Gewaltmonopol“ bedeutet, dass ausschließlich staatliche Organe physischen Zwang ausüben dürfen und dass jede Form der Selbstjustiz durch Bürgerinnen und Bürger verboten ist. Der zentrale Akteur des staatlichen Gewaltmonopols ist die Polizei. Sie hat den Auftrag, öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Aber wer überwacht eigentlich die Polizei? Und wie kann sichergestellt werden, dass diejenigen, die den Gesetzen Geltung verschaffen sollen, dies auch angemessen tun?“
Jugendämter haben zwei Funktionen. Neben den Dienstleistungen steht auch die des Wächteramtes für das Kindeswohl, also die Eingriffsbefugnis, die im Fall der akuten Bedrohung des Kindeswohls eine Eingriffspflicht ist. Eltern erleben solche Eingriffe als Gewalt, die zuweilen nicht gerechtfertigt sein mag. Doch auch diese Form staatlicher Gewalt muss kontrolliert und sanktioniert werden – ebenso auch das Unterlassen eines ausreichenden Kinderschutzes, wie wohl im Fall von Alessio.
Doch Jugendämter unterliegen keiner Qualitätskontrolle, sie haben keine Fachaufsicht. Das ist ein unhaltbarer Zustand in einem Rechtsstaat, dessen Tun und Lassen rechtliche Konsequenzen haben muss.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Auch Jugendamtsmitarbeiter sind nicht unfehlbar. Entscheidungen gerade in Kinder- und Jugendlichenangelegenheiten können sich als falsch erweisen. Doch sie müssen „nach bestem Wissen und Können“ getroffen sein. Ich habe nicht den Eindruck, dass dies im Fall Alessio der Fall war.
[1] http://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Prozess-im-Fall-8222-Alessio-8220-beginnt-in-Freiburg-Stiefvater-des-getoeteten-Jungen-gesteht-Schlaege;art417930,8153792
[2] http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/teilgestaendnis-vor-landgericht-freiburg-stiefvater-von-alessio-gesteht-brutale-schlaege/-/id=1622/did=16157858/nid=1622/8klh26/ http://www.focus.de/panorama/dreijaehriger-starb-qualvoll-er-pruegelte-den-kleinen-alessio-zu-tode-stiefvater-legt-ein-gestaendnis-ab_id_4948461.html http://www.bild.de/regional/stuttgart/prozess/vater-legt-gestaendnis-im-fall-alessio-ab-42583098.bild.html
[3] Man lese den Bericht im Südkurier: Die immer wiederkehrende Gewaltgeschichte; schon die Eltern waren Opfer und machen die Kinder wieder zu Opfern. Das Versagen des Kinderschutzes geht von Generation zu Generation.
[4] http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/201425/kontrolle-der-polizei
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