Dierk Schaefers Blog

Der Banküberfall

Posted in Kriminalität, Kriminologie, Uncategorized by dierkschaefer on 22. Juni 2017

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Der Banküberfall [1]

9 Jahre Knast für Dieter Schulz

 

Der Banküberfall war für Dieter Schulz sozusagen die Krönung seiner kriminellen Tätigkeit, jedenfalls hinsichtlich des Strafmaßes, ansonsten hatte er noch Größeres vor. Hier hat er – soweit ich sehe – auch erstmalig in Komplizenschaft mit mehreren anderen Tätern „ein Ding gedreht“, und einer der Täter war bewaffnet, daher die hohe Strafe.[2]

Die persönliche Verantwortung für diese Straftat wird von ihm heruntergespielt. In die Rolle der Führerschaft sei er nur gekommen, weil er die Dummheit, die Unbedarftheit seiner Kum­pane und deren Drogenpegelstand habe kompensieren müssen. Das Gericht hat ihm diese Version nicht abgenommen. Sei dem wie es wolle.

Die Personen, das Beziehungsgeflecht, die Reiseroute

Interessant, und darum dieser Überblick, ist das Beziehungsgeflecht der Akteure und der Personen an der Peripherie. Das gab es bei den anderen Straftaten von Dieter Schulz nicht. _Inhaltsverzeichnis Dort war er Einzelkämpfer und brauchte nur für den Absatz der Zigaretten Abnehmer. Diese wohl meist türkischen Gruppen, wie auch sein Bekanntenkreis tauchen in seinen Beschreibun­gen nur pauschal auf. Eine Ausnahme bilden die jeweiligen Lebensabschnitts­gefähr­tinnen.

Beim Banküberfall wird ein Mikrokosmos sichtbar, eine Subkultur[3], die innerhalb des engbe­grenzten Rotlichtbezirks von Hannover „beheimatet“ ist. Hier hat „man“ seine Kontaktper­sonen „beruflicher“ und privater Art. Hier feiert man seine Erfolge. Hier erwirbt man seine Reputation, die schnell verloren gehen kann, wenn man versagt, die Spielregeln nicht einhält oder gar zum Verräter wird. Wer verstoßen wird, wird zudem malträtiert bis hin zur Ermor­dung. Es gilt das Recht des Stärkeren.

Knasterfahrung „adelt“. Schulz schreibt: Bei dem Italiener „trafen wir rein zufällig“ einen alten Bekannten von beiden. Harry wie auch Wolfgang kannten zumindest einen von den bereits anwesenden Gästen. Kurzerhand wurde ein weiterer Tisch herangeschoben und wie ich später erfuhr, saß ich inmitten von Hunderten von Jahren Knast! (Kap. 36) Damit bringt er einerseits Anerkennung zum Ausdruck, andererseits distanziert es sich vom Geschehen. Er ist in seiner Kriminalität eigentlich ein self-made-man, der auf eigene Rechnung arbeitet und keine Anleitung braucht. Die Kontakte zu dieser Subkultur, er spricht vom „hiesigen Rotlicht­viertel“, sind auch darauf zurückzuführen, dass er hier Abnehmer für seine Zigaretten aus dem Automatenbetrug gefunden hat. Auch mit seinen Drogengeschäften war er auf diese Subkultur angewiesen. Das knastbedingte Networking brachte dann die Kontakte auch für erweiterte Kriminalität. Der Banküberfall, der hier übersichtsartig dargestellt wird, ist nur ein Delikt, in dem Dieter Schulz die wichtigste Position einnimmt. Parallel dazu läuft sein Falschgeld­projekt mit einer Knastbekanntschaft und sein großes Drogenprojekt, dass er allein durchzie­hen will, allein, wenn man absieht von seinem Lieferanten, den er mit dem Falschgeld aus dem anderen Projekt bezahlen und selber dann untertauchen will, und seine nicht weiter benannten türkischen Abnehmer der großen Drogenmengen.

Hier nun der Banküberfall, der zum ersten Mal in Schulz’ Karriere ein Netzwerk und eine Subkultur aufzeigt, in der Schulz schon länger lebt, mit all den wechselseitigen Abhängig­keiten.

Übersicht: Der Banküberfall – Die Personen, das Beziehungsgeflecht, die Reiserout_Banküberfall Die Personen das Beziehungsgeflecht die R…

Fußnoten

[1] Abbildung: http://smith-wessonforum.com/s-w-hand-ejectors-1896-1961/132608-big-magnum-bigger-magnum.html

[2] Die Autobiographie von Dieter Schulz ist in diesem Blog erschienen: Inhaltsverzeichnis _Inhaltsverzeichnis

[3] Der Begriff Subkultur wir hier nur als Benennung eines Beziehungsgeflechts mit internen Regelungen und Normen benutzt. Diese bilden eine Abgrenzung innerhalb der umfassenden Kultur. Sie müssen nicht unbedingt gegen geltendes Recht verstoßen. Soweit Rechtsverstöße wesentlicher Teil einer Subkultur sind, wäre es naiv, dabei nur die „Unterschichtkriminalität“ in den Blick zu nehmen. Auch die Kriminalität der Mächtigen, sei es nun die Wirtschaftskriminalität mit dem „white-collar-crime“ oder die Regierungskriminalität kann mit den jeweiligen Netzwerken und Seilschaften als Subkultur beschrieben werden. Das sind Formen von Kriminalität, die von Dieter Schulz selbstexculpierend genannt werden. Schulz bekundet damit aber das, was heutzutage in aller Brisanz als Vertrauensverlust in die Institutionen (politisch, wirtschaftlich), und in die dort „Mächtigen“, auch die in den Firmen hervortritt, ein Vertrauensverlust, der auch vor den einst anerkannten Moralinstituti­onen nicht haltgemacht hat.

Orthodoxe Prügel, eine Herausforderung für die Ökumene?

Es darf misshandelt werden, alles bleibt in der Familie, soweit das Opfer keine sichtbaren Schäden erleidet oder mehr als einmal im Jahr verprügelt wird. Gewalttaten in der Familie werden in diesem Fall lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld von umgerechnet bis zu 470 Euro bestraft. Bislang waren dafür Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis vorgesehen. … 380 der 450 Duma-Abgeordneten stimmten in Moskau in dritter Lesung für das Gesetz, nur drei Abgeordnete mit Nein. Der Text muss noch den Senat passieren, bevor es von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden kann. Der hatte bereits seine Zustimmung signalisiert… In der russischen Gesellschaft ist häusliche Gewalt weit verbreitet. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass 19 Prozent der befragten Russen der Ansicht sind, dass Gewalt gegen Kinder oder Partner unter gewissen Umständen akzeptabel ist.[1]

Weder schön, noch gut. Das Abstimmungsergebnis lässt tief in die russische Seele blicken und bestätigt die Redensart: Mein Mann liebt mich nicht mehr, er hat mich schon vier Wochen nicht geschlagen.[2]

Ist es unter diesen Umständen erstaunlich, dass auch die Russische Orthodoxe Kirche zu den Lobbyisten des Gesetzes gehört?[3] Sie betrachtet die körperliche Züchtigung als einen traditionellen Vorzug russischer Kindererziehung. Die gleiche Auffassung vertritt die konservative Volksfront „Allrussischer Elternwiderstand“, die obendrein davor warnt, leichte körperliche Bestrafungen, die für Kinder oft nützlich und vollkommen unschädlich seien, mit elterlicher Grausamkeit zu verwechseln. Tatjana Borowikowa, die tiefgläubige Leiterin von „Viele Kinder, das ist gut!“ (einer Vereinigung kinderreicher Familien), bezeichnet es gar als elterliche Liebesbezeugung, ein Kind zu verdreschen, wenn es etwas geklaut oder pornographische Videofilme geschaut hat. [4]

 

Die Russische Orthodoxe Kirche ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen[5], wenn auch die Orthodoxen Kirchen eine gewisse Distanz halten.[6] Es geht dabei nicht nur um den „westlichen Lebensstil“, sondern um Menschenrechte.

Damit hat die Russische Orthodoxe Kirche grundlegende Probleme. Sie distanziert sich in ihren ökumenischen Kontakten von anderen Kirchen, deren Amtsträger nicht im Einklang mit russisch-orthodoxen Vorstellungen über die Rollen von Männern und Frauen leben.[7]

In der „Russische[n] Erklärung der Menschenrechte“ werden diese an zusätzliche Grundlagen gebunden. Dort heißt es: „Die Rechte und Freiheiten des Menschen können nicht getrennt werden von Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit. Bei der Verfolgung seiner Interessen ist das Individuum angehalten, dies in Korrelation mit den Interessen seiner Nachbarn, seiner Familie, seiner Gemeinde, seiner Nation und der Menschheit zu tun. Und weiter: …….Es ist gefährlich „Rechte“ zu „erfinden“, die ein Verhalten legalisieren, das von der traditionellen Moral und allen historischen Religionen mißbilligt wird. [8]

Die traditionelle Moral kann vieles umfassen, würde notfalls auch die Blutrache legitimieren. Im Ansatz unterscheidet sich die Russische Erklärung der Menschenrechte nicht von der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.[9] Hier wie dort stehen die Menschenrechte unter Vorbehalt, im Islam ist es die Geltung der Scharia; z.B. „Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt“. [10]

Die Russische Orthodoxe Kirche meint einen feinen Unterschied machen zu können zwischen Menschenrechten und Menschlichkeit.[11] Dabei will sie ein „besonderes Augenmerk legen auf das Schützen der Rechte von Kindern.“ Ein Hohn angesichts der Zustimmung zur Gewalt in der Familie.

Es wird in Russland also weiter misshandelte Kinder geben, misshandelte Frauen und eheliche Vergewaltigungen, so lange es keine bleibenden Schäden gibt.

 

Sollte der Ökumenische Rat der Kirchen der russischen Orthodoxie nicht deutlich entgegen­treten, auch auf die „Gefahr“ hin, dass die ihre Mitgliedschaft aufgibt? Menschenrechte sind unteilbar und auch nicht ökumenisch zu verwässern.

Meine Meinung: Schmeißt sie raus.

Fußnoten

[1] http://www.deutschlandfunk.de/russland-schlaege-zu-hause-nur-noch-eine-ordnungswidrigkeit.1818.de.html?dram:article_id=377480

[2] In Russland werden jedes Jahr 12.000 Frauen von ihrem Partner oder Verwandten getötet, 36.000 werden täglich verprügelt. Die meisten von ihnen reden allenfalls mit Freunden darüber. Nur wenige gehen zur Polizei. Die meisten fürchten, das mache die Lage nur schlimmer. Eine Frau aus dem zentralrussischen Orjol, die im vergangenen November die Polizei anrief, weil ihr Exfreund sie bedrohte, bekam zu hören, man werde nur kommen, wenn sie umgebracht würde – was dann auch geschah. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/soll-haeusliche-gewalt-strafbar-sein-russland-diskutiert-14826380.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

[3] s. Anmerkung 1

[4] s. Anmerkung 1

[5] Der Ökumenische Rat der Kirchen / ÖRK (auch Weltkirchenrat; englisch World Council of Churches, WCC) wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet[1] und gilt seitdem als zentrales Organ der ökumenischen Bewegung. Er ist ein weltweiter Zusammenschluss von 348 Mitgliedskirchen (Stand: 2016) in mehr als 120 Ländern auf allen Kontinenten. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kumenischer_Rat_der_Kirchen,

[6] Die Orthodoxen Kirchen haben den ÖRK u.a. wegen der von ihnen empfundenen Dominanz von liberal-protestantischen Themen wie Frauenordination und positive Bewertung der Homosexualität in den letzten Jahren mehrmals scharf kritisiert, haben sich aber zunächst zur Fortführung ihrer Mitgliedschaft entschieden. s. Anmerkung 4

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Russisch-Orthodoxe_Kirche#Im_neuen_Russland

[8] beschlossen beim X. Weltkonzil des Russischen Volkes in der Christus-Erlöser-Kathedrale zu Moskau vom 4. bis 6. April 2006, https://antifo.wordpress.com/2009/03/14/russische-erklarung-der-menschenrechte/

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

[10] s. Anmerkung 9.

[11] Die Verwendung von Doppelstandards im Bereich der Menschenrechte weisen wir zurück … Wir sind bereit zur Kooperation mit dem Staat und allen wohlmeinenden Einrichtungen, um die Rechte der Menschlichkeit zu schützen.

Das Märchen von der Zwangsmissionierung deutscher Kinder im staatlichen Religionsunterricht.

Posted in Geschichte, Gesellschaft, Kirche, Kunst, Pädagogik, Politik, Religion, Soziologie, Theologie, Weltanschauung by dierkschaefer on 29. Dezember 2014

Das Märchen wird immer wieder kolportiert und ist dennoch falsch.

Religionsunterricht ist in den meisten Bundesländern ein reguläres Unterrichtsfach für Schüler, die bzw. deren Eltern evangelisch bzw. katholisch sind. Wer nicht daran teilnehmen möchte, kann sich abmelden. Ist er oder sie noch nicht 14 Jahre alt, also noch nicht „religionsmündig“, entscheiden die Eltern über die Teilnahme.[1]

Dazu erhielt ich diesen Kommentar:

»Ich habe 4 inzwischen erwachsene Kinder, Wer vom Religionsunterricht befreit war, musste so eine Art Ethik-Unterricht absolvieren. Ich glaube, das hieß Werte und Normen. Die Lehrer waren dieselben, wie die Religionslehrer. In einer Grundschule war der Religionsunterricht so gelegt, dass die Kinder immer mitten drin eine Freistunde hatten. Nie am Ende oder am Anfang des Schultages.«

 

Solange der Religionsunterricht die Normalität war, hat es der Staat, in diesem Fall die Bundesländer, für ausreichend gehalten, dass die kirchlich anerkannten Religionslehrer[2] Werte und Normen im Rahmen eines konfessionellen Unterrichts vermittelten; sie wurden und werden dafür vom Kultusministerium bezahlt. Verschiedene Gründe haben dazu geführt, dass für immer mehr Kinder die Teilnahme am Religionsunterricht nicht mehr „selbstverständlich“ war. Also musste der Staat selber für Unterricht in Werten und Normen sorgen; dieser Unterricht heißt Ethikunterricht[3] und kann nicht abgewählt werden. Selbstverständlich sind die Religionslehrer von ihrem Studium her befähigt, Ethikunterricht zu erteilen. Sie sollten dazu aber nicht eingesetzt werden, weil die Eltern sich mit Recht wehren könnten, schließlich haben sie doch wohl ihre Gründe gehabt, als sie ihre Kinder vom Religionsunterricht abgemeldet haben, und sie dürfen einem Ethiklehrer, der auch Religionslehrer ist, misstrauen, wenn auch dieses Misstrauen in der Regel keinen inhaltlichen Rückhalt haben wird. Es gibt das Studienfach Ethik, das Lehrer für diesen Unterricht befähigt. Da Ethik-Unterricht kein Konfessionsunterricht sein darf, sonst müsste man sich abmelden dürfen, ist eine Konfessionszugehörigkeit des Lehrers unerheblich, im Gegensatz zum Religionsunterricht.

Schaut man sich die Lehrpläne für beide Fächer an, so wird man große Überlappungen feststellen. Wie denn auch anders? Die Werte und Normen in unserem Kulturraum sind nur geringfügig abhängig von der Konfession. Im Religionsunterricht wird stärker die religiös-konfessionelle Begründung für Ethik betont werden, der Ethik-Unterricht wird stärker philosophisch ausgerichtet sein. In beiden Unterrichtsfächern werden Religionen als Quelle und Bezugspunkt für Ethik durchgenommen, auch die „Fremdreligionen“. Dabei wird der Religionsunterricht den Bereich Kirchengeschichte ausführlicher behandeln. Täte er es nicht, müsste es im Geschichtsunterricht geschehen, da die Kirchengeschichte eng mit der europäischen Profangeschichte verwoben ist. Dasselbe gilt übrigens auch für die Geistesgeschichte und die Kunstgeschichte. Der Religionsunterricht könnte also erheblich entlastet und von Indoktrinationsvorwürfen befreit werden, wenn die anderen Fächer vollumfänglich ihren Bildungsauftrag erfüllen würden. Was im Religionsunterricht inzwischen nur noch selten vorkommt, ist im Ethikunterricht Tabu: Singen und Beten als persönliche Glaubensbekundung. Es ist schon lange her, dass Religionsunterricht als „Kirche in der Schule“ verstanden wurde.

Stundenplantechnisch wäre es optimal, wenn Religionsunterricht und Ethikunterricht zeitlich parallel angesetzt würden, um Freistunden zu vermeiden. Mit den allgemein vermehrten Wahlmöglichkeiten von Unterrichtsfächern sind Freistunden aber ohnehin zur Normalität geworden und der Schultag inzwischen vielfach ein ganzer Schultag. Leider bieten noch nicht alle Schulen eine Mensa und Arbeitsplätze für die Schüler zu Erledigung ihrer Aufgaben an.

Übrigens: In manchen Bundesländern kann Religion im Abitur als Leistungsfach gewählt werden. Da wird, wie auch sonst im Religionsunterricht, nicht der Glaube benotet, sondern das Wissen. Mit streng gläubigen Schülern bekommt ein Religionslehrer zuweilen mehr Schwierigkeiten als mit den anderen. Denn die historisch-kritische Methode in der Behandlung biblischer Schriften gehört zu Lehrplan. Diese Methode hat schon manchen einfachen Glauben erschüttert. Doch davon wissen viele nichts, besonders die, die unbedarft von Indoktrination reden.

[1] Umfassende Information: https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Religionslehrer

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Ethikunterricht_in_Deutschland

»Muss die Küstenwacht prüfen, ob Passagiere in Seenot „systemrelevant“ sind, …

Posted in Politik by dierkschaefer on 26. Dezember 2012

… bevor sie gerettet werden dürfen?«

Diese und 39 andere hinterhältige Fragen stellt Hans Magnus Enzensberger zu Europa.

Wer sie liest und zu beantworten versucht, weiß, wie viel er nicht weiß, aber wissen müßte.

Und das ist doch was wert. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/hans-magnus-enzensberger-vierzig-hinterhaeltige-fragen-zu-europa-11995058.html Mittwoch, 26. Dezember 2012

Mit den Werbe-Anzeigen in meinem Blog habe ich nichts zu tun. Ich halte sie für eine Form von Piraterie und bitte ausdrücklich darum, diese unerbetene und belästigende Werbung nicht zu beachten.

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