Dierk Schaefers Blog

Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung

Posted in heimkinder by dierkschaefer on 28. Januar 2011

Martin Mitchell/Australien macht in seinen neuesten Mails auf Urteile und Kommentare zum Thema Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung aufmerksam.

 

Inwieweit Gerichte bereit sein werden, diese Überlegungen auch auf die Heimkinderproblematik anzuwenden, steht allerdings dahin. Wer jedoch einen Prozeß führen will, sollte seinen Anwalt auf diese Quellen hinweisen.

 

Ruhen der Verjährung in der DDR; Quasigesetzliches Verfolgungshindernis; Doping als Körperverletzung – dies könnte von der Sache her, nicht unbedingt von der rechtlichen Beurteilung, interessant sein in Fällen von Ruhigstellung mit Medikamenten.

BGH 5 StR 451/99 – Beschluß vom 9. Februar 2000 (LG Berlin):

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-451-99.php3?referer=db

dazu ein Kommentar seitens der Fachhochschule für Rechtspflege – Nordrhein-Westfalen zum Urteil des BGH in BGH 5 StR 451/99:

http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/archiv/strafrecht/doping/index.php

 

Zur deutschen Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit:

http://www.mpil.de/ww/en/pub/research/details/publications/institute/rspr/r00.cfm?fuseaction_rspr=act&act=r00_4

 

Das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vom 8.11.1990 behandelt

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/141.htm

3 Antworten

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  1. Heidi Dettinger said, on 28. Januar 2011 at 14:35

    Das, was Martin Mitchell hier in unermüdlicher Kleinarbeit ausgegraben hat, ist vielleicht die wichtigste Nachricht überhaupt. Bedeutet sie doch, dass die in den Heimen geleistete Arbeit eindeutig unter Zwangsarbeit fällt, die Behandlung der Heimkinder Menschenrechtsverletzungen waren. Und darüber hinaus wird hier unmissverständlich klar gestellt, dass sich die Menschen, die diese Menschenrechtsverletzungen ausführten oder davon wussten sich ebenso strafbar machten, wie die, die Zwangsarbeit leisten ließen. Für sich. Oder die, die Heimkinder in die Arbeit (z.B. in die Betriebe) zwangen!

    Und: Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht. Die BRD hat diese Abkommen 1952 ratifiziert. Nach denen Menschenrechtsverletzungen übrigens strafbar sind, selbst wenn der Verletzende sich nicht darüber im Klaren ist, dass er soche begeht!

    Das, was Martin hier ausgegraben hat KANN man mit seinem Anwalt bereden. Natürlich. Aber in erster Linie ist es ein Politikum! Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich der deutsche Bundestag diesen Argumenten verschließen kann. Oder verschließen darf!

  2. Martin Mitchell said, on 29. Januar 2011 at 03:22

    Die Rechtsfragen – alle hier zutreffenden Rechtsfragen und ausschlaggebenden Fallbeispiele ! – sind nicht nur von dem Australier Martin Mitchell in verschiedenen RUNDSCHREIBEN individuell überall in Deutschland und im Auslande verbreitet worden, sondern von ihm persönlich, schon mal als Anfang, auch kürzlich ONLINE gestellt worden: im Diskussionsforum HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p226129-recht-–-die-pflichten-des-staates-seinen-bürgern-gegenüber-–-auch-heimkindern-gegenüber-–-gemäss-der-„europäischen-menschenrechtskonvention“/#post226129 unter dem Thread-Thema »Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber — auch Heimkindern gegenüber – gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.«

    Jeder qualifizierte Anwalt der sich in diesen Angelegenheiten irgendwie in der Pflicht sieht, wird bestätigen: Das Bundesgerichtshofurteil aus dem Jahre 1999/2000 – BGH 5 StR 451/99 ( bezüglich dem DDR Doping-Fall minderjähriger Sportlerinnen, auf eine Weise auch „Schutzbefohlene“ ) beschränkt sich bei weitem nicht nur auf MEDIAKAMENTENGABE oder die RUHIGSTELLUNG MIT MEDIKAMENTEN ( oder auf Straftaten in der DDR ) !!! – Dieses RECHT von dem hier die Rede ist und die hier anzuwendende JURISTIK, hat ALLGEMEINE ANWENDUNG in allen Ländern in Europa sowohl wie auch überall anderswo in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen, ist da nicht ausgeschlossen und hat keine ihr zustehende Ausnahme.

    Es geht hier ( d.h. in der Bundesrepublik Deutschland ), was Heimkinder in der damaligen Heimerziehung betrifft, unter anderem, auch, um die ABSICHTLICHE NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene und DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUCH AUS DIESEM GRUNDE. Es geht hier also nicht nur um DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUS DEM GRUNDE DER SYSTEMATISCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, denen man Heimkinder jahrzehntelang ausgesetzt hat !!! –
    Es geht hier um zweierlei:
    1. das VÖLKERRECHT und VÖLKERSTRAFRECHT ( ratifiziert von der BRD in 1952 ),
    2. das DEUTSCHE STRAFRECHT UND DAS DEUTSCHE ZIVILRECHT SELBST.

    Es hängt ALLES miteinander zusammen und ist ALLES eng miteinander verflochten, und dann auch verflochten, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, mit dem seither eingeführten ÜBEREINKOMMEN ÜBER GELDWÄSCHE SOWIE ERMITTLUNG, BESCHLAGNAHME UND EINZIEHUNG VON ERTRÄGEN AUS STRAFTATEN [ "international and european seizure of proceeds of crime legislation" ], das natürlich auch auf die “Gewinnabschöpfung durch verbotene Zwangsarbeit” anzuwenden wäre !!! – Denn von “unrechtmäßiger Bereicherung” [ "unlawfully obtained assets" ] ist hier die Rede.

    Der Australier Martin Mitchell – selbst auch Betroffener dieser Zwangsarbeit in der BRD, von der hier die Rede ist, in den frühen 1960er Jahren – ist der Meinung, dass die gesamte Beute [ "unlawfully obtained assets and profits" ] der damaligen Täter und Täterorganisation beschlagnahmt und eingezogen werden müsse ( diese Möglichkeit besteht durchaus unter heutigem Gesetz und Konventionen ! ) und rechtmäßig und gerechterweise unter ihren Opfern verteilt werden müsse. Das wäre das einzig Gerechte das akzeptierbar ist. SO SÄHE EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG AUS.

  3. M.M. Walewski said, on 25. Mai 2011 at 13:53

    Ich bin Jahrgang 1957
    1967 Niendorf Ostsee, Kinderheim – Haus Hubertus (kann auch St.Hubertus gewesen sein) Travemünderlandstrasse 4-7 Leiterin eine Diakonisse, Schwester Maria Marweldel –
    Nach der Schule, ab ca. 14 Uhr, wurden wir ab dem zehnten Lebensjahr zu Bauern, Bäckern gebracht immer mindestens zu dritt – bis um 18 Uhr, um 18:30 mussten wir wieder im Heim sein. Samstags mussten wir von 8 Uhr – 18 Uhr arbeiten. Samstags gaben uns die Bauern und Bäcker einen Geschlossen Umschlag mit, den wir der Heimleitung geben mussten, wir bekamen noch extra 20 Pfennig in die Hände gedrückt. Die wir auch abgeben mussten. Taten wir es nicht, und es wurde Geld bei uns gefunden, gab es Prügel, mit der Faust, Rohrstock oder wir wurden mit Gegenständen beworfen.
    Unser Taschengeld war 10 – 12 Jährige =50 Pfennig (0,50 DM) 13 – 15 Jährige = 75 Pfennig (0,75 DM , 16 – 19 Jährige = 1 Mark (1,00 DM)
    Selten bekamen wir das ganze Taschengeld ausbezahlt, da wenn etwas zu bruch ging z.b. ein Teller uns 1 Mark abgezogen wurden. Also 2 Wochen kein Taschengeld. Alles wurde in einem Großen dunklen Buch festgehalten, Kaputtes Geschirr, unser verhalten, eine Ohrfeige von anderen Erzieherinnen, bettnässen usw.!!
    Nur die Prügel der Leiterin nicht !
    Wo sind diese Verdammten dunklen Bücher geblieben ???
    Bis zum 12ten Lebensjahr blieb ich dort !

    Mit 13 ein halb landete ich nach vier (4) weiteren Heimen und einem Psychiatrie Aufenthalt von 3 Wochen zur Beobachtung, schließlich im Erziehungsheim “Zum guten Hirten“ in Münster.
    Morgen 6:30 aufstehen, waschen, betten machen, Frühstück sich um 6:55 Uhr vor der Etagentür aufstellen in Zweierreihe – schweigend warten bis um 3 min vor 7 Uhr die Tür aufgeschlossen wurde, und wir zu unseren Arbeitsplätzen geführt wurden. Um 12:30 wurden wir wieder abgeholt und zum essen geführt. Um 5 Min. vor 13 Uhr wieder das gleiche, vor der Etagentür sich schweigend versammeln, warten um wieder zu den Arbeitsplätzen geführt zu werden. Um 17 Uhr wurden wir wieder Abgeholt.
    Samstags war es etwas anders, wir durften NUR durchgehend bis 13:30Uhr arbeiten, dann die Artbeistätten innerhalb einer halben Stunde säubern, dann wurden wir wieder um 14 Uhr abgeholt.

    Arbeitsplätze waren z.b. Nähstube (OP-Kittel für Münsteraner Krankenhäuser nähen, in Blau u. Grün)
    Schlüsselverarbeitung (in BKS- Schlösser 5-7 Stifte unterschiedlicher Größe rein setzten) min 700 Pro Tag – Akkordarbeit )
    Wäscherei – Heißmangel – Bügeln (bügeln von Männerhemden ohne Bügelfalten) alles Auftragsarbeit von außerhalb des Erziehungsheimes.
    Küche
    im Frühling, Sommer, Herbst durften/mussten wir noch zusätzlich nach unserer geregelten Arbeitszeit den Garten bearbeiten.
    Wöchentliches Taschengeld / Lohn betrug zu meiner Zeit für alle 4,75 DM, wovon wir aber nur 2 DM bekamen, der Rest wurde gespart. Bis heute habe ich kein des angeblich gesparten Geldes bekommen.

    War das Zwangsarbeit ?


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