Dierk Schaefers Blog

Verzicht auf rechtliche Mittel?

Posted in heimkinder, Kinderrechte, Politik by dierkschaefer on 13. Januar 2012

Martin Mitchell verbreitet einen Text von Prof. Dr. Schruth zur Frage der Verzichterklärung, die ehemalige Heimkinder unterschreiben sollen, wenn sie Leistungen aus dem Fonds für ehemalige Heimkinder in Anspruch nehmen.
Ich gehe begründet davon aus, daß es sich tatsächlich um einen Text von Prof. Schruth handelt. Hier der mir vorliegende Text: verzichtserklärung – schruth

Was ist davon zu halten?
Es handelt sich um eine rechtsgutachterliche Äußerung zur der bekannten Sachfrage. Sie ist recht komplex formuliert. Außerdem erschließt sie sich einem nicht-Rechtskundigen wie mir nicht so leicht. Dennoch habe ich dem Text entnommen, daß ehemalige Heimkinder, die eine solche Verzichtserklärung unterschreiben, nach Meinung von Prof. Schruth dennoch den Rechtsweg beschreiten können, weil zu einem rechtlich gültigen Verzicht ein förmlicher Vertrag erforderlich wäre, eine bloße Leistung des Fonds aber keinen solchen Vertrag begründe, trotz erklärtem Rechtsverzicht.
Doch warum so umständlich?
Immerhin müßten ehemalige Heimkinder, die eine Verzichterklärung unterschrieben haben, auf dem weiteren Rechtsweg ein Gericht erst einmal von der Unwirksamkeit ihres Verzichts überzeugen. Ob das Gericht die Ansicht von Prof. Schruth teilt, steht noch dahin.
Zudem könnte das Gericht dem klagenden ehemaligen Heimkind vorwerfen, diese Unterschrift wider besseres Wissen, also in betrügerischer Absicht geleistet zu haben.

Es wäre also besser, Prof. Schruth würde auf die Anlaufstellen einwirken, auf die Verzichterklärung ganz einfach zu verzichten.

Noch einfacher wäre die juristische Bewertung eines Vorbehalts bei der Unterschrift.
So könnte jeder oberhalb der Unterschrift handschriftlich einfügen: „Unbeschadet der Regelungen des Leistungsempfangs bleibt mir jeder Rechtsweg offen, um weitere Leistungen wegen meines Heimaufenthaltes zu erlangen“.
Ich werde Prof. Schruth um eine Stellungnahme bitten.

5 Antworten

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  1. Martin MITCHELL said, on 14. Januar 2012 at 06:50

    .
    hpd – Humanistischer Pressedienst
    Deutschland Deine Kinder (13) – 13 Jan 2012 – Nr. 126731
    Heimkinder. Wunde Punkte. Ausblick auf 2012
    @ http://hpd.de/node/10371 ( insgesamt 4 Seiten, plus 2 Anhängen )

    Einer dieser als PDF-Dokument diesem Artikel beigefügten Anhänge ist eine „rechtliche Beurteilung“ seitens Prof. Dr. Peter Schruth zu dieser VERZICHTSERKLÄRUNG die man Antragstellern und Antragstellerinnen, die einen Antrag auf Ansprüche aus diesem „freiwilligen Hilfsfonds“ stellen wollen, abverlangen will.

  2. Martin MITCHELL said, on 14. Januar 2012 at 06:51

    .
    FEEDBACK VON EINEM UNTERSTUTZER DER INTERESSEN DER BETROFFENEN

    ANFANG DES ZITATS.

    Hallo Martin,

    Es erübrigt sich eigentlich, diese Schruth`sche Beurteilung auch nur zu lesen; geschweige denn darüber zu diskutieren. Allein deshalb, weil ohnehin vollständig egal ist, ob die Verzichtserklärung rechtlich unwirksam, sittenwidrig oder sonst was ist.

    Es kommt nur darauf an, dass die Leute unterschreiben. Das ist m.E. Auch der Anlass zu dieser ellenlangen Einlull-Fleißarbeit mit dem plakativ zwischen den Zeilen hängendem ungeschriebenen Leitsatz: “Leute unterschreibt, sichert euch die einmalige Chance (!) auf ein Almosen ! Klagen könnt ihr danach immer noch – nützt euch dann zwar nichts mehr…” (hahahaha)

    Warum verschweigt Schruth, dass die Zeit für den Klageweg bis zur höchsten Gerichtsinstanz nicht annähernd ausreichen würde. Der Fonds ist wahrscheinlich längst Geschichte, bevor auch nur der allererste Fall in höchster Gerichtsinstanz zur Entscheidung anstehen würde. Wer glaubt oder darauf hofft, dass die Täterorganisationen vorher klein beigeben könnten, ist ein Narr.

    Man sollte auch nicht vergessen, dass der Fonds JEDERZEIT aufgekündigt werden kann. Selbst im unwahrscheinlichsten Fall, also einem frühzeitigen Grundsatzurteils kontra Verzichterklärung, käme ein solches Urteil den Täterorganisationen möglicherweise sehr gelegen. Bekämen sie damit doch eine plausible Erklärung für die dringende Notwendigkeit der sofortigen Auflösung des Ffonds auf dem Silbertablett serviert. (plausibel natürlich nur aus Sicht der Täterorganisationen und deutscher Papageien-Massen-Medien.)

    Manfred D.

    ENDE DES ZITATS.

  3. Martin MITCHELL said, on 14. Januar 2012 at 08:07

    .
    EIN EHEMALIGES HEIMKIND AUS DEUTSCHLAND TEILTE MIR GESTERN ( 13.01.2012 ) MIT, UND ICH VERÖFFENTLICHE DAS JETZT AUCH HIER, MIT SEINER ERLAUBNIS, DA ICH VOLL UND GANZ EBENSO DIESER MEINUNG BIN.

    ANFANG DES ZITATS.

    Hab’ ich s mir doch gedacht.

    Das ganze Geschwurbel von Herren Schruth dient nur der eigenen Gewissensberuhigung [ betreffend seiner „rechtlichen Beurteilung“ zur VERZICHTSERKLÄRUNG @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/01/verzichtserklc3a4rung-schruth.pdf über http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/verzicht-auf-rechtliche-mittel/ ]

    Das Geschreibsel von Ihm hat sich für mich so gelesen:

    Naja, da muß zwar etwas unterschrieben werden, welches aber vermutlich gegen rechtstaatliche Grundsätze verstößt. Daher wäre das seines Erachtens unwirksam und man könne trotzdem noch weitere Forderungen einklagen.

    Insbesonders in der Antwort an Herrn Schäfer [ @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/prof-schruth-hat-sehr-schnell-geantwortet/ ] hat er dann auch die Hosen heruntergelassen und “m.E.” hineingeschrieben.

    Was denkt der Herr Schruth sich eigentlich ?
    Meint er wirklich jemand mit Hartz4 könne durch die ganzen Instanzen hindurchklagen um erstmal feststellen zu lassen daß eine geleistete Unterschrift möglicherweise ungültig sei um danach erst überhaupt den entsprechenden Anspruch stellen zu können den man ursprünglich wollte ?
    Oder will er uns für so gutgläubig verkaufen daß wir tatsächlich glauben daß sich irgendeine Behörde oder eine Kirchliche Institution von seiner Stellungnahme beeindrucken lassen würde, trotz einer dann vorliegenden Unterschrift vom Antragsteller daß er “unwiderruflich auf alle Ansprüche” bereits verzichtet hat ?

    Der Herr hat nun ein schlechtes Gewissen und versucht sich nun selber einzureden daß es doch gar nicht so schlimm sei was er mit verbrochen hat.

    Die von ihm verfasste Stellungnahme ist keinen Pfifferling wert und dazu noch mit “m.E.” gekennzeichnet. Also auch nur reine Spekulation seinerseits.
    Eine Verzichtserklärung ist dagegen etwas handfestes und einzelne Bestandteile davon erstmal wirksam bis man gerichtlich deren Unwirksamkeit festgestellt hat. Da man aber auch einen Verzicht auf Rechtsverfolgung mit eingeschlossen hat wird es nun interessant wie jemand mit schmalen Geldbeutel eine gerichtliche Prüfung vorfinanzieren kann, da jede Behörde (z.B. Sozialamt) auch erstmal sich darauf berufen kann wenn man einen Prozesskostenbeihilfe gerade dafür beantragen will (man hat ja gerade auf Kosten für Rechtsverfolgung im Zusammenhang…mit verzichtet).
    m.E. stellt das Schreiben von Herrn Schruth nur einen Persilschein für sein Gewissen dar, aber keinesfalls eine Hilfe für uns ehemalige Heimkinder mit schmalen Geldbeutel.

    Irgendwie wie ein Versicherungsvertreter: ” Unterschreiben Sie nur ruhig, was da steht ist nur reine Formsache und sowieso ungültig, also können Sie da auch ruhig unterschreiben” … oder so ähnlich.

    Ich krieg nen dicken Hals !

    ENDE DES ZITATS.

  4. Martin MITCHELL said, on 15. Januar 2012 at 09:47

    .
    Der hiermit in Zusammenhang stehende themenstartende Beitrag von Dierk Schäfer vom 13.01.20121 in seinem Dierk Schaefers Blog betitelt »Prof. Schruth hat sehr schnell geantwortet.« ( @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/prof-schruth-hat-sehr-schnell-geantwortet/#comment-2359 ) enthält ebenso diesbezügliche meinerseitige Kommentare und auch andere weitere Kommentare von anderen Leuten, die auch zu diesem Thema hier in diesem Beitrag/Thread relevant sind.

  5. Martin MITCHELL said, on 23. Januar 2012 at 00:11

    .
    Es besteht, meines Erachtens, ein großer Unterschied zwischen einer MILDEN GABE / einem ALMOSEN und einem RECHTSANSPRUCH.

    Wenn Ihr bei der Diakonie, Caritas, bei der Heilsarmee, beim Versorgungsamt, oder bei einer ʹAnlauf- und Beratungsstelle Hilfsfonds Heimerziehungʹ um ein Butterbrot, einen Teller Suppe, eine Kleidergabe, gebrauchtes Mobilar, einen Stützstrumpf, ein Kochbuch oder eine Krücke bewerbt weil Ihr hilfsbedürftig seit aufgrund Eurer Heimbiographie, seit Ihr dann auch bereit ( 1. ) eine VERZICHTSERKLÄRUNG und eine ( 2. ) EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG [ dass jegliche Daten über Euch gesammelt und eingesammelt werden dürfen und uneingeschränkt genutzt werden dürfen ] zu unterschreiben und auf all Eure gesetzlichen Rechte und auf jeglichen weiteren Euch zustehenden Rechtsschutz zu verzichten ?

    Seit Ihr unter diesem Umständen gesetzlich dazu verpflichtet solche Erklärungen zu unterschreiben ?

    Wenn ein Verbrecher oder eine Verbrecherorganisation etwas vergibt, eine Milde Gabe oder ein Almosen vergibt, seit Ihr dann bereit alles was Euch vorgelegt wird von diesen Gaunern zu unterschreiben ohne zu fragen ob es rechtmäßig und gesetzmäßig ist ?

    Seit Ihr unter diesem Umständen gesetzlich dazu verpflichtet solche Erklärungen zu unterschreiben ?

    Aber wenn Ihr ( ein jeder der dies möchte ) unbedingt

    1. ) die unwiderrufliche VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben wollt

    2. ) die EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG unterschreiben wollt

    last Euch nicht durch meine Mahnungen und Warnungen davon abhalten.


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