Dierk Schaefers Blog

Verzicht auf rechtliche Mittel?

Posted in heimkinder, Kinderrechte, Politik by dierkschaefer on 13. Januar 2012

Martin Mitchell verbreitet einen Text von Prof. Dr. Schruth zur Frage der Verzichterklärung, die ehemalige Heimkinder unterschreiben sollen, wenn sie Leistungen aus dem Fonds für ehemalige Heimkinder in Anspruch nehmen.
Ich gehe begründet davon aus, daß es sich tatsächlich um einen Text von Prof. Schruth handelt. Hier der mir vorliegende Text: verzichtserklärung – schruth

Was ist davon zu halten?
Es handelt sich um eine rechtsgutachterliche Äußerung zur der bekannten Sachfrage. Sie ist recht komplex formuliert. Außerdem erschließt sie sich einem nicht-Rechtskundigen wie mir nicht so leicht. Dennoch habe ich dem Text entnommen, daß ehemalige Heimkinder, die eine solche Verzichtserklärung unterschreiben, nach Meinung von Prof. Schruth dennoch den Rechtsweg beschreiten können, weil zu einem rechtlich gültigen Verzicht ein förmlicher Vertrag erforderlich wäre, eine bloße Leistung des Fonds aber keinen solchen Vertrag begründe, trotz erklärtem Rechtsverzicht.
Doch warum so umständlich?
Immerhin müßten ehemalige Heimkinder, die eine Verzichterklärung unterschrieben haben, auf dem weiteren Rechtsweg ein Gericht erst einmal von der Unwirksamkeit ihres Verzichts überzeugen. Ob das Gericht die Ansicht von Prof. Schruth teilt, steht noch dahin.
Zudem könnte das Gericht dem klagenden ehemaligen Heimkind vorwerfen, diese Unterschrift wider besseres Wissen, also in betrügerischer Absicht geleistet zu haben.

Es wäre also besser, Prof. Schruth würde auf die Anlaufstellen einwirken, auf die Verzichterklärung ganz einfach zu verzichten.

Noch einfacher wäre die juristische Bewertung eines Vorbehalts bei der Unterschrift.
So könnte jeder oberhalb der Unterschrift handschriftlich einfügen: „Unbeschadet der Regelungen des Leistungsempfangs bleibt mir jeder Rechtsweg offen, um weitere Leistungen wegen meines Heimaufenthaltes zu erlangen“.
Ich werde Prof. Schruth um eine Stellungnahme bitten.

11 Antworten

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  1. Martin MITCHELL said, on 14. Januar 2012 at 06:50

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    hpd – Humanistischer Pressedienst
    Deutschland Deine Kinder (13) – 13 Jan 2012 – Nr. 126731
    Heimkinder. Wunde Punkte. Ausblick auf 2012
    @ http://hpd.de/node/10371 ( insgesamt 4 Seiten, plus 2 Anhängen )

    Einer dieser als PDF-Dokument diesem Artikel beigefügten Anhänge ist eine „rechtliche Beurteilung“ seitens Prof. Dr. Peter Schruth zu dieser VERZICHTSERKLÄRUNG die man Antragstellern und Antragstellerinnen, die einen Antrag auf Ansprüche aus diesem „freiwilligen Hilfsfonds“ stellen wollen, abverlangen will.

  2. Martin MITCHELL said, on 14. Januar 2012 at 06:51

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    FEEDBACK VON EINEM UNTERSTUTZER DER INTERESSEN DER BETROFFENEN

    ANFANG DES ZITATS.

    Hallo Martin,

    Es erübrigt sich eigentlich, diese Schruth`sche Beurteilung auch nur zu lesen; geschweige denn darüber zu diskutieren. Allein deshalb, weil ohnehin vollständig egal ist, ob die Verzichtserklärung rechtlich unwirksam, sittenwidrig oder sonst was ist.

    Es kommt nur darauf an, dass die Leute unterschreiben. Das ist m.E. Auch der Anlass zu dieser ellenlangen Einlull-Fleißarbeit mit dem plakativ zwischen den Zeilen hängendem ungeschriebenen Leitsatz: „Leute unterschreibt, sichert euch die einmalige Chance (!) auf ein Almosen ! Klagen könnt ihr danach immer noch – nützt euch dann zwar nichts mehr…“ (hahahaha)

    Warum verschweigt Schruth, dass die Zeit für den Klageweg bis zur höchsten Gerichtsinstanz nicht annähernd ausreichen würde. Der Fonds ist wahrscheinlich längst Geschichte, bevor auch nur der allererste Fall in höchster Gerichtsinstanz zur Entscheidung anstehen würde. Wer glaubt oder darauf hofft, dass die Täterorganisationen vorher klein beigeben könnten, ist ein Narr.

    Man sollte auch nicht vergessen, dass der Fonds JEDERZEIT aufgekündigt werden kann. Selbst im unwahrscheinlichsten Fall, also einem frühzeitigen Grundsatzurteils kontra Verzichterklärung, käme ein solches Urteil den Täterorganisationen möglicherweise sehr gelegen. Bekämen sie damit doch eine plausible Erklärung für die dringende Notwendigkeit der sofortigen Auflösung des Ffonds auf dem Silbertablett serviert. (plausibel natürlich nur aus Sicht der Täterorganisationen und deutscher Papageien-Massen-Medien.)

    Manfred D.

    ENDE DES ZITATS.

  3. Martin MITCHELL said, on 14. Januar 2012 at 08:07

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    EIN EHEMALIGES HEIMKIND AUS DEUTSCHLAND TEILTE MIR GESTERN ( 13.01.2012 ) MIT, UND ICH VERÖFFENTLICHE DAS JETZT AUCH HIER, MIT SEINER ERLAUBNIS, DA ICH VOLL UND GANZ EBENSO DIESER MEINUNG BIN.

    ANFANG DES ZITATS.

    Hab‘ ich s mir doch gedacht.

    Das ganze Geschwurbel von Herren Schruth dient nur der eigenen Gewissensberuhigung [ betreffend seiner „rechtlichen Beurteilung“ zur VERZICHTSERKLÄRUNG @ https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/01/verzichtserklc3a4rung-schruth.pdf über https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/verzicht-auf-rechtliche-mittel/ ]

    Das Geschreibsel von Ihm hat sich für mich so gelesen:

    Naja, da muß zwar etwas unterschrieben werden, welches aber vermutlich gegen rechtstaatliche Grundsätze verstößt. Daher wäre das seines Erachtens unwirksam und man könne trotzdem noch weitere Forderungen einklagen.

    Insbesonders in der Antwort an Herrn Schäfer [ @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/prof-schruth-hat-sehr-schnell-geantwortet/ ] hat er dann auch die Hosen heruntergelassen und „m.E.“ hineingeschrieben.

    Was denkt der Herr Schruth sich eigentlich ?
    Meint er wirklich jemand mit Hartz4 könne durch die ganzen Instanzen hindurchklagen um erstmal feststellen zu lassen daß eine geleistete Unterschrift möglicherweise ungültig sei um danach erst überhaupt den entsprechenden Anspruch stellen zu können den man ursprünglich wollte ?
    Oder will er uns für so gutgläubig verkaufen daß wir tatsächlich glauben daß sich irgendeine Behörde oder eine Kirchliche Institution von seiner Stellungnahme beeindrucken lassen würde, trotz einer dann vorliegenden Unterschrift vom Antragsteller daß er „unwiderruflich auf alle Ansprüche“ bereits verzichtet hat ?

    Der Herr hat nun ein schlechtes Gewissen und versucht sich nun selber einzureden daß es doch gar nicht so schlimm sei was er mit verbrochen hat.

    Die von ihm verfasste Stellungnahme ist keinen Pfifferling wert und dazu noch mit „m.E.“ gekennzeichnet. Also auch nur reine Spekulation seinerseits.
    Eine Verzichtserklärung ist dagegen etwas handfestes und einzelne Bestandteile davon erstmal wirksam bis man gerichtlich deren Unwirksamkeit festgestellt hat. Da man aber auch einen Verzicht auf Rechtsverfolgung mit eingeschlossen hat wird es nun interessant wie jemand mit schmalen Geldbeutel eine gerichtliche Prüfung vorfinanzieren kann, da jede Behörde (z.B. Sozialamt) auch erstmal sich darauf berufen kann wenn man einen Prozesskostenbeihilfe gerade dafür beantragen will (man hat ja gerade auf Kosten für Rechtsverfolgung im Zusammenhang…mit verzichtet).
    m.E. stellt das Schreiben von Herrn Schruth nur einen Persilschein für sein Gewissen dar, aber keinesfalls eine Hilfe für uns ehemalige Heimkinder mit schmalen Geldbeutel.

    Irgendwie wie ein Versicherungsvertreter: “ Unterschreiben Sie nur ruhig, was da steht ist nur reine Formsache und sowieso ungültig, also können Sie da auch ruhig unterschreiben“ … oder so ähnlich.

    Ich krieg nen dicken Hals !

    ENDE DES ZITATS.

  4. Martin MITCHELL said, on 15. Januar 2012 at 09:47

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    Der hiermit in Zusammenhang stehende themenstartende Beitrag von Dierk Schäfer vom 13.01.20121 in seinem Dierk Schaefers Blog betitelt »Prof. Schruth hat sehr schnell geantwortet.« ( @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/prof-schruth-hat-sehr-schnell-geantwortet/#comment-2359 ) enthält ebenso diesbezügliche meinerseitige Kommentare und auch andere weitere Kommentare von anderen Leuten, die auch zu diesem Thema hier in diesem Beitrag/Thread relevant sind.

  5. Martin MITCHELL said, on 23. Januar 2012 at 00:11

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    Es besteht, meines Erachtens, ein großer Unterschied zwischen einer MILDEN GABE / einem ALMOSEN und einem RECHTSANSPRUCH.

    Wenn Ihr bei der Diakonie, Caritas, bei der Heilsarmee, beim Versorgungsamt, oder bei einer ʹAnlauf- und Beratungsstelle Hilfsfonds Heimerziehungʹ um ein Butterbrot, einen Teller Suppe, eine Kleidergabe, gebrauchtes Mobilar, einen Stützstrumpf, ein Kochbuch oder eine Krücke bewerbt weil Ihr hilfsbedürftig seit aufgrund Eurer Heimbiographie, seit Ihr dann auch bereit ( 1. ) eine VERZICHTSERKLÄRUNG und eine ( 2. ) EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG [ dass jegliche Daten über Euch gesammelt und eingesammelt werden dürfen und uneingeschränkt genutzt werden dürfen ] zu unterschreiben und auf all Eure gesetzlichen Rechte und auf jeglichen weiteren Euch zustehenden Rechtsschutz zu verzichten ?

    Seit Ihr unter diesem Umständen gesetzlich dazu verpflichtet solche Erklärungen zu unterschreiben ?

    Wenn ein Verbrecher oder eine Verbrecherorganisation etwas vergibt, eine Milde Gabe oder ein Almosen vergibt, seit Ihr dann bereit alles was Euch vorgelegt wird von diesen Gaunern zu unterschreiben ohne zu fragen ob es rechtmäßig und gesetzmäßig ist ?

    Seit Ihr unter diesem Umständen gesetzlich dazu verpflichtet solche Erklärungen zu unterschreiben ?

    Aber wenn Ihr ( ein jeder der dies möchte ) unbedingt

    1. ) die unwiderrufliche VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben wollt

    2. ) die EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG unterschreiben wollt

    last Euch nicht durch meine Mahnungen und Warnungen davon abhalten.

  6. Martin MITCHELL said, on 24. April 2017 at 02:46

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    WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

    Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):

    DIESE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ LAUTET WIE FOLGT: — ANFANG.

    .
    » Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

    [ ……… ]

    Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. [ … ]

    [ ……… ] «

    DAS IST DIE UNBEDINGT ZU BEACHTENDE „VERZICHTSERKLÄRUNG“. — ENDE.
    .

    Alle Antragsteller und Antragstellerinnen müssen diese Verzichtserklärung unterschreiben. Einige haben sie schon unterschrieben (ganz sicherlich nichts wissend und nichts ahnend unterschrieben!).
    .

    Die anfängliche „Verzichtserklärung“ bezüglich dem Fonds Heimerziehung-WEST:

    Mit dem Fonds Heimerziehung-WEST war es genauso in 2011. Dazu hieß es, u.a., im WDR am 02.01.2012, um 06:00 Uhr:
    »Viele Betroffene sind auch erbost über die Verzichtserklärung und diskutieren hitzig in Internetforen. „Ehemalige Heimkinder seid gewarnt“, schreibt User „Martini“, alias Martin Mitchell, auf Heimkinder-Forum.de. „Die Verzichtserklärung ist Täterschutz pur.“ Mitchell, in den 60er Jahren im Heim aufgewachsen, lebt seit vielen Jahren in Australien.«
    QUELLE: http://www1.wdr.de/archiv/missbrauch/heimkinder104.html

    Nach einem gemeinsamen Aufruhr und Protest wurde diese „Verzichtserklärung“ dann etwas später, im Frühjahr 2012, gestrichen !!
    .

    Weitere Information zu diesem Thema in den diesbezüglichen Diskussionsforumbeiträgen @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177&p=1393#p1370
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  7. Martin MITCHELL said, on 28. April 2017 at 01:30

    .
    WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

    Ja, so ist es !!

    Wer diese „Verzichtserklärung“, bezogen auf den OSTEN, unterschreibt, kann später auch keinen StRehaG-Antrag („Strafrechtlichen Rehabilitierungsantrag“) stellen !! — und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner „Unterbringung“ im OSTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!

    Wer diese „Verzichtserklärung“, bezogen auf den WESTEN, unterschreibt, kann später auch keinen Antrag gemäß dem OEG („Opferentschädigungsgesetz“) stellen !! — und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner „Unterbringung“ im WESTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!

    Und jeder, weder aus dem OSTEN noch aus dem WESTEN, kann für diese oder jene Zwecke zukünftig „Prozesskostenhilfe beanspruchen“ oder selbstgezahlte „Gerichtskosten und Anwaltskosten zurückerstattet bekommen“ !!

    Wenn die „Verzichtserklärung“ erst einmal unterschrieben ist, wird es zu spät sein !! — ob selbst unterschrieben oder vom Betreuer unterschrieben spielt keine Rolle !!

    Alle damaligen Opfer von Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen in OST und WEST, die diese „Verzichtserklärung“ unterschreiben, mit eingeschlossen !!

    Unbedingt alle diesbezüglichen Beiträge in diesem Thread nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177

    Und ALL DIES natürlich auch so weit wie möglich an alle anderen weitersagen und weitergeben !!
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  8. Martin MITCHELL said, on 2. Mai 2017 at 00:04

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    »Stiftung „Anerkennung und und Hilfe“« – Pflicht Betroffene vor dem Unterschreiben einer „Verzichtserklärung“ zu warnen.

    Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Kontakt/kontaktform_node.html

    ANFANG DES ZITATS MEINER KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESARBEITSMINISTERIUM.

    am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr

    BETREFF: »Stiftung „Annerkennung und Hilfe“« „Erfassungsbogen“ / „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“

    Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

    Meine Damen und Herren Entscheidungsträger,

    meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:

    1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

    2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

    3.) Wird dieses Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

    4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

    5.) Wie viele solcher „Verzichtserklärungen“ / „Einwilligungserklärungen“ sind bisher, von welchen Anlauf- und Beratungsstellen in Bezug auf die »Stiftung „Annerkennung und Hilfe“«, in welchen Bundesländern, schon unterschrieben, eingetrieben worden?

    6.) Ist es von den Errichtern der »Stiftung „Annerkennung und Hilfe“« geplant diese Verfahrensweise auch zukünftig beizubehalten und fortzusetzen?

    Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin MITCHELL

    ENDE DES ZITATS MEINER KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESARBEITSMINISTERIUM.

    Eine Empfangsbestätigung bezüglich diesem meinem Nachfrage-Schreiben, an die Bundesregierung selbst, habe ich bisher nicht erhalten, und all diese meine Fragen wurden natürlich ebensowenig und in keinster Weise von den Entscheidungsträgern beantwortet.

    ABSCHLIEßEND AN DEN LESER: Wer, was dieses Thema betrifft, informiert bleiben möchte, unbedingt regelmäßig alle Beiträge in dem Thread »“STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE“ nimmt Arbeit auf.«, im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum, nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177 .

    .
    PS. Und, damit es nicht ignoriert werden kann, geht dieses Schriftstück auch gleichzeitig an viele, viele Nebenempfänger und wird auch weitgehend im Internet veröffentlicht.
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  9. Martin MITCHELL said, on 16. Mai 2017 at 01:12

    .
    Verzichtserklärung ist vom Tisch! – Siehe nachfolgende Benachrichtigung.

    TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“ IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde und wie viele solcher „Erklärungen“ tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
    Vielleicht hat das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.

    Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“ ist vom Tisch !! – Niemand verwendet sie mehr !!

    [ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefähr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt aus Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017. ]

    ANFANG DES ZITATS DER BESTÄTIGUNG, DASS DIE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ NUN ENDLICH VOM TISCH IST.

    Von:
    SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe Stiftung-Anerkennung-Hilfe@bmas.bund.de

    An:
    martinidegrossi[a]yahoo.com.au

    Sehr geehrter Herr Mitchell,

    vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.

    Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.

    Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.

    Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.

    Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.

    Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.

    Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.

    Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.

    Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.

    In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.

    Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

    Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte Karsties

    Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe

    ENDE DES ZITATS DER BESTÄTIGUNG, DASS DIE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ NUN ENDLICH VOM TISCH IST.

    Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!

    PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ)).
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    • dierkschaefer said, on 16. Mai 2017 at 08:27

      hallo, herr mitchell,

      lesen sie das ding doch bitte einmal gründlich. die verpflichtungserklärung ist weg. dafür wird mit abzugsverrechnung bestraft, wer schon andere quellen aufgetan hat oder dies in zukunft tun wird.
      ein schäbiges spiel.
      da wir ohnehin beim almosenvergleich sind: ich gebe einem bettler geld, kassiere dafür, was er schon hat und sage: jetzt aber nach hause. stellen sie die bettelei ein (und werden sie ein anständiger mensch)!
      ds


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