»Ex-Heimkind scheitert mit Verfassungsbeschwerde«
»Der Weg durch die Instanzen gilt auch für Heimkinder: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein inzwischen 60-jähriger Kläger Ausgleich zunächst vor den Fachgerichten suchen muss. Der Mann hatte seine Klage mit der Einrichtung des nationalen Heimkinderfonds begründet«.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,825709,00.html
ausführlicher unter: http://www.derwesten.de/nachrichten/karlsruhe-verwirft-klage-gegen-heimkinder-entschaedigung-id6528625.html
äußerst gründlich:
http://www.rechtslupe.de/brennpunkt/fonds-heimerziehung-340413 Mittwoch, 4. April 2012
martin mitchell/australien lieferte den link zu beschluß:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120323_1bvr302311.html#
Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei. Die Richter entscheiden zudem nur nach Fakten- und Aktenlage und nicht nach Erkenntnistheoretischen Gesichtspunkten. In der Psychologischen Fachwelt ist längst bekannt, dass kleine Kinder zumindest eine dauerhafte Bezugsperson benötigen, denn diese ist so wichtig wie Nahrung und Wärme. Wem Nahrung und Wärme vorenthalten wird, der verhungert und verarmt. Dennoch wird an Kinderheimen festgehalten und Juristen besorgen die Einweisung, denn sie beherrschen das Jonglieren mit Paragraphen. Kürzlich entschied auch das Verfassungsgericht, dass es juristisch keine Rolle spielt wer der leibliche Vater ist, wenn das Kind einen juristisch bestimmten Vater hat. Ich wurde in einer Ehe geboren und mußte den Namen meines Pseudo-Vaters annehmen und habe nach dem Verfassungsgericht kein Recht, den Namen meines biologischen Vaters annehmen zu können. Juristen, die mit juristischer Gedankenwelt die Naturgegebenheiten ad absurdum führen. Aber klar, es fehlen ja auch Kinderrechte, stattdessen wird mit dem Begriff Kindeswohl für juristische Ordnung gesorgt.
Wenz, denn Gerechtigkeit gibt es nur bei Gott.
Ja -das war ein Schuss in das Ofenrohr- ich habe dies schon in der AFH- 1.Sitzung gesagt,dass dieser Weg aussichtslos ist. Es ist doch jedem bekannt, der ein wenig juristische Bildung hat,dass man „Prozessual“ erst beim Amtsgericht anfängt zu klagen und dann immer eine Etage höher geht, erst dann wenn beim BGH oder OLG verfassungsrechtliche Fehler im Urteil fest zu stellen sind,erst dann kann man entweder je nach Fall zum Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht gehen und wenn auch da kein Erfolg zu erzielen ist kann man in Straßburg klagen gegen Deutschland.
Viele haben evtl. vom ICHR(im Internet auch zu finden) noch nichts gelesen, aber einige sind einfach der Meinung,da Sie wissen,dass es ein Handelsregisterauszug in Frankfurt am Main gibt(liegt mir beglaubigt auch vor) dass alle Gesetze ungültig sind, weil der Artkl.22 GG abgeschafft wurde und die Alliierten immer noch das sagen haben, aber da irren sich leider die Gesetzesunkundigen- die Verfassungsbeschwerde musste kein Erfolg daher haben.Zu viele sind er Meinung man kann gleich beim BVerfG oder EMGRH oder EU- Strafgerichtshof klagen,selbst Anwälte machen die gleichen Fehler.
Nun haben wir ja den ersten handfesten Skandal in Berlin. Eine Sozialpädagogin die über 1 Jahr sich in der Regionalgruppe etabliert hatte, hat bei der 1.gegründeten Anlaufstellen der Heimkinder die AH Berlin,vom Senat gebildet und von der GskA verwaltet, Ihren Berater-Job hingeworfen,weil Sie laut Ihrem eigenen Wortlaut, die Heimkinder nicht weiter anlügen will und kann, “ weil es von den Anlaufstellen“ nämlich keinen Cent gibt. Ich habe kein Verein und bin in keinem Verein und bin auch nicht daran interessiert,weil es zu viele Besserwisser gibt einschließlich die Macher und diejenigen Heimkinder die in der Hoffnung sind, wie in Berlin einen bezahlten Posten als Unterstützer,oder Beirat zu bekommen. Das ganze ist ein Betrug und Augenwischerei an uns geschädigten Heimkinder. Selbst Professoren die der Meinung sind die Argumente der Heimkinder zu verwerten- das ist leider meine Damen und Herren zu spät. Wenn sie hätten etwas erreichen wollen,dann hätten Sie, die paar ehemaligen Heimkinder die am RTH teilgenommen haben und die heute als Beiräte in der AFH und Regionalgruppe Berliner Heimkinder sich profilieren wollen, an den ersten Sitzung mit der Vors.Frau Vollmer u.a. dabei sein müssen und wenn dies nicht gestattet worden wäre,das ganze abbrechen müssen.. Der ganze RTH ist ein Reinfall und eine Blamage und der Bund lacht mal wieder als Dritter und die Kirchen und Organisationen,denn wenn die Gelder nicht ausgegeben werden, werden diese zurückerstattet an diejenigen die sich an den ehemaligen Heimkinder vergangen haben und nur Wut und Elend hinterlassen und verdienen wieder daran wenn wir wieder als alte gebrechliche Menschen in Altenpflegeheime oder in der Kiste landen,in diesem Sinne wünsche ich Euch allen Kampfeskraft und
ein ruhiges Ostern.Ich rufe einfach auf zum Boykott und DEMOS auch vor den Anlaufstellen.
Peter Ke-Piz
Es gibt in den Heimkinder Foren sehr viele Schlaumeyer, die schon immer alles besser wußten, nur etwas unternommen hat von denen keiner.
Es ist gut das es so schnell ging. Deutschland ist sehr Froh, denn es hätte evt. bis 30 Mdr. € kosten können.
Nun wird der EuGH gefagt, denn die Verjährung hat in der Hauptsache das traurige Ergebnis am RTH hervorgebracht.
Nur darum geht es jetzt und dazu gehört auch die Änderung des Art. 140 GG, wobei dessen Inhalt mit dem Europa-Recht komplett in Übereinstimmung gebracht wird.
…Es gibt in den Heimkinderforen sehr viele Schlaumeier, die schon immer alles besser wussten,…
Herr Ter Heide, wer wirklich Ahnung hat, wird sich wohl kaum zu solchen verbalen Rundumschlägen hinreißen lassen.
…,nur etwas unternommen hat von denen keiner…
Was macht Sie da so sicher?
sabine s.
,
antwort auf einen nicht freigeschalteten kommentar:
hallo, ihren kommentar habe ich noch nicht freigeschaltet. er geht über einen normalen schlagabtausch im blog hinaus, indem sie handfeste beschuldigungen erheben. die müssen ja nicht falsch sein. doch ich kann sie nur mit „ladungsfähiger“ absenderadresse veröffentlichen.
mit freundlichem gruß
dierk schäfer
Das Bundesverfassungsgericht konnte und durfte nicht anders entscheiden. Der Weg durch die Instanzen geht von unten nach oben. Aber, und das ist außergewöhnlich, das BVG hat zahlreiche Fenster geöffnet. Blickt man durch sie durch erkennt man Hilfestellungen für ähnliche Verfahren. Mit dieser ungewöhnlichen Begründung der Entscheidung – so könnte man es deuten – hat das BEV eine gewissen Sympathie für die Anliegen der Opfer gezeigt. Auf das BEV zu schimpfen, wäre völlig falsch. Die Verjährung hat mit dem Runden Tisch Heimerziehung überhaupt nichts zu tun. Einzige Möglichkeit zur Aufhebung der Verjährung ist die Verzichtserklärung durch die Täter. Und die kommt nicht. Aus gutem Grund. Das würde sehr teuer.
herr jakob, (ihr zitat)
Einzige Möglichkeit zur Aufhebung der Verjährung ist die Verzichtserklärung durch die Täter. Und die kommt nicht. Aus gutem Grund. Das würde sehr teuer.
das BVG hat zahlreiche Fenster geöffnet ?????????????????????????????????
das ist absolut nichts neues.
mein verfahren gegen die kirche läuft seit juni 2006. da habe ich schon einiges gesehen,gehört und und und. der senat hat in meinerm verfahren gesagt, er möchte keinen präzitentzfall. jetzt kommen sie. wussten sie das, dass kanonen recht (kirchenrecht) über das weltlicherecht steht?
ich denke und glaube das, dass herr schäfer weis und wusste.
alexa
überlebende/bayern
1960-1978
Der Weg durch die Instanzen wird in der Entscheidungsbegründung des BVerfG nicht nur dargelegt, sondern auch ausührlich begründet. Und dem Beschwerdeführer wird nahegelegt, diesen Weg einzuschlagen.
Wenn er sich jetzt an den EuGH in Luxemburg direkt wenden will, ist das nächste Desaster bereits vorprogrammiert. Denn dies ist genau der entgegengesetzte Weg.
Das wäre nicht weiter schlimm – wenn jemand gern so ein etwas obskures Hobby pflegen möchte, sei es ihm vergönnt – wenn es nicht auch weitreichende Konsequenzen für alle ehemaligen Heimkinder haben würde.
So wird z.B. mit dem – unanfechtbaren – Bescheid des Gerichtes erklärt, dass die Beschwerde gegen die Verzichtserklärung als „im Ergebnis unbegründet“ sei. Das Gericht präzisiert „dass insoweit einen Verzicht erklären muss, wer Leistungen aus dem Fonds erhalten möchte, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“.
Was wiederum zum Folge haben dürfte, dass auch die Bundesländer, die auf Grund von Protesten und Druck der AntragstellerInnen überlegt haben, diese Klausel zu streichen (dem Vernehmen nach soll Berlin dies getan haben), nun genüßlich einen Bescheid des obersten deutschen Gerichtes vorweisen können. Alles Paletti, Leute, schön unterschreiben!
Nicht nur die Verzichtserklärung erfährt somit eine Aufwertung, sondern auch der Hilfs-Fonds insgesamt kann sich nun mit Fug und Recht auf das AZ 1 BvR 3023/11 berufen!
Also Jungs: auf nach Luxemburg, die nächste Niederlage einfangen…
Kann es sein, dass prinzipiell & pauschal alles abgelehnt wird, was nicht auf dem eigenen Mist (sic!) gewachsen ist?
Schwere Frage. Aber kann es nicht auch sein, dass der Weg falsch war?
Sie scheinen einen polemischen Geist zu haben gepaart mit Zynismus-
zu wenig für eine juristische Bewertung.
Einen weiteren Kommentar erspare ich mir.
kindersklave? oder wer auch immer dahinter steckt?
mann darf doch sachlich,klar und die wahrheit aussprechen dürfen?
und was heist da juristische bewertung? sind sie jurist?
wenn ja, wenig reden selbst aktiv werden.
alexa
überlebende/bayern
1960-1978
ps: wen haben sie angesprochen?
Hallo Alexa-Herr Münter ist kein Jurist- er sitzt aber seit Gründung in der AFH- die auch nichts zu Wege bringt Trotz eines beisitzenden Professor Schruth.Was wurde bis heute erreicht? Nichts- nur dass die Gelder aus dem Fond für Anlaufstellen angelegt wurden die fünf Jahre laufen und das Geld bis dahin auffressen-Mitverdiener oder besser gesagt Mitfresser in Berlin sind zum Bspl.die GSkA und wenn diese pleite geht steht noch die VGskA dahinter- alles ein Poker zwischen Senat und den Heimkinder?
Es wäre zu mindest das ganze ein Fall für den Bundes und Landesrechnungshof wie man hier mit Gelder umgeht,das nicht der Staatskasse gehört,sondern den Heimkinder- nur hat man eines vergessen, einigen Heimkinder die Möglichkeit zu geben ein „Bundesgremium“ zu bilden zur Mit-Verwaltung des Fonds. So hat keiner ein Einblick wie viel Gelder für die Anlaufstellen verwendet wurden und werden. In Berlin kann man es sich ausrechnen,was 3 Sozialpädagogen u. 1 Senatsbeauftragter kosten im Monat,zuzüglich Unterhaltung der Räumlichkeiten, da kommen wir locker auf schlappe 15.000,00€ o.MwSt.pro Monat und das auf 5 Jahre, dabei sind nicht mitgerechnet evtl. Veranstaltungen und Sonderkosten.
Dass nun eine Dame in der Anlaufstelle alles hingeworfen hat,ist beachtlich weil Ihr das zu viel wurde,den Angriffen einzelner mutiger Berliner ehemaliger Heimkinder aus der Regionalgruppe stand zuhalten, einige sind immer natürlich von der Autorität und Ihres Tribun Herrn Prof. und seine Stlv. so stark fasziniert,dass Sie willig immer mitnicken,oder sich gar zu Wendehälse entwickeln und sich lieber mit Therapien zufrieden geben.
Er und seine Stellvertreterin wollen und können sich nicht auflehnen gegen die Entscheidungen des RTH und derer weiteren Entscheidungen und Zahlungen an die Heimkinder,da sie ja sonst Ihre Beamtenpension und derer verbundenen Nebenbesoldungen gefährden würden,also werden von beiden nur Luftblasen erzeugt, die dann, wenn Sie platzen einen üblen Geruch entwickeln und sich als Gerüchte-kocherei herausstellen.
Fakt ist, dass es in der Regionalgruppe mächtig brodelt und diese evtl. noch in diesem Jahr auseinander bricht, was schade wäre,denn dann freut sich der Dritte- die Senatskasse und auch der Bund.
Ich denke es wird höchste Zeit unseren neuen Bundespräsidenten Dr.Gauck einzubinden, er gibt sich ja Volksnah und kennt die Heimkindersituation doch sehr gut. Gerade „ER“ der sich mit der STASI Aufarbeitung befasst hat, sollte nun angerufen werden.
Kepiz
Der Kindersklave ist Friedhelm Münter
und der Nickname von Christina Stadie
also eine Einheit
Wir empfehlen hier nochmal nachzulesen…insbesondere der letzte Absatz
Klicke, um auf muenter1.pdf zuzugreifen
Herzliche Grüße
Außerdem hat F.M.alle Deutschen Instanzen durchlaufen,bis zum Generalbundesanwalt
zur Ergänzung zu meinem Kommentar:
kindersklave said, on 5. April 2012 at 19:20
„Sie scheinen einen polemischen Geist zu haben gepaart mit Zynismus-
zu wenig für eine juristische Bewertung.
Einen weiteren Kommentar erspare ich mir.“
Mit „Sie“ spreche ich Frau Dettinger, und dessen Kommentar von 18:56 Uhr an.
Bei Interesse…
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