Dierk Schaefers Blog

Schmerzensgeld

Posted in Justiz by dierkschaefer on 6. Februar 2013

Pressemitteilung: netzwerkB/ 6. Februar 2013

 

»Die 16. Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts sprach am 5. Februar 2013

einem Vergewaltigungsopfer einen Betrag von 100.000 Euro zu. Das Urteil

(Az. 16 O 95/12) ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Täter laut der

Mitteilung seines Anwaltes angefochten werden.

 

Das Opfer, eine damals 16jährige, schwangere Schülerin aus Solingen,

wurde im Mai 2009 auf dem Schulweg verschleppt, für vier Tage gefangen

gehalten, mit dem Tod bedroht und vielfach vergewaltigt. Der Täter hatte

die Tat in einer Art Drehbuch geplant. Als das Opfer dem Täter eröffnet

hatte, dass sie schwanger sei, drohte der Täter dem Opfer, er wolle das

Baby je nachdem später töten oder später ebenso vergewaltigen. Nach vier

Tagen konnte das Opfer fliehen.

 

Auf den ersten Blick wirkt dieses Urteil fortschrittlich und realistisch.

Der Vorsitzende Richter erklärte: „Wir sind zwar gehalten, uns an

vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die bisherigen Zahlungen erscheinen

uns aber einfach zu niedrig.“«

 

 

http://www.lg-wuppertal.nrw.de/presse/archiv/2013/Pressemitteilung-Nr_-1-2013-v_-09_01_2013.pdf

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