Schmerzensgeld
Pressemitteilung: netzwerkB/ 6. Februar 2013
»Die 16. Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts sprach am 5. Februar 2013
einem Vergewaltigungsopfer einen Betrag von 100.000 Euro zu. Das Urteil
(Az. 16 O 95/12) ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Täter laut der
Mitteilung seines Anwaltes angefochten werden.
Das Opfer, eine damals 16jährige, schwangere Schülerin aus Solingen,
wurde im Mai 2009 auf dem Schulweg verschleppt, für vier Tage gefangen
gehalten, mit dem Tod bedroht und vielfach vergewaltigt. Der Täter hatte
die Tat in einer Art Drehbuch geplant. Als das Opfer dem Täter eröffnet
hatte, dass sie schwanger sei, drohte der Täter dem Opfer, er wolle das
Baby je nachdem später töten oder später ebenso vergewaltigen. Nach vier
Tagen konnte das Opfer fliehen.
Auf den ersten Blick wirkt dieses Urteil fortschrittlich und realistisch.
Der Vorsitzende Richter erklärte: „Wir sind zwar gehalten, uns an
vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die bisherigen Zahlungen erscheinen
uns aber einfach zu niedrig.“«
http://www.lg-wuppertal.nrw.de/presse/archiv/2013/Pressemitteilung-Nr_-1-2013-v_-09_01_2013.pdf
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