Dierk Schaefers Blog

Bloß keine amerikanischen Zustände!

Posted in heimkinder, News by dierkschaefer on 5. Februar 2010

Bloß keine amerikanischen Zustände!

Die Argumentation der Deutschen Kinderhilfe ist atemberaubend:

URL: http://www.domradio.de/aktuell/61027/berliner-anwalt-aktiv+.html

Was das us-amerikanische Entschädigungsrecht zuviel hat, hat das deutsche zu wenig.

Spinnen wir doch den Gedanken aus:

Eine Klage in den USA hat Erfolg. Dann gibt es eine hohe Entschädigung, die um so höher ausfällt, als die beteiligten Rechtsanwälte sich daran, wie man so hört, eine goldene Nase verdienen. Na und? Wenn das der einzige Weg ist, um überhaupt als ehemaliges Heimkind eine nennenswerte Entschädigung zu bekommen – ich wundere mich schon lange, daß dies noch niemand versucht hat. Schließlich gibt es ehemalige Heimkinder mit US-Paß.

Doch weiter im Gedankenspiel:

Wenn ein oder mehrere ehemalige Heimkinder sich in den USA eine hohe Entschädigung erstreiten, wie will man dann noch rechtfertigen, die Heimkinder hier billig abzuspeisen? Definition Zwangsarbeit hin oder her: Deren Entschädigung, die eine Verhöhnung ist, wird dann nicht mehr Maßstab sein können.

Hätte sich der Runde Tisch, hätten sich die Vertreter der Heime, des Staates (der Länder, Landkreise und Städte) und der Kirchen glaubwürdiger um das Schicksal der ehemaligen Heimkinder gekümmert und frühzeitig von Entschädigung gesprochen, dann gäbe es vielleicht längst eine für alle tragbare Lösung. So hoffen nun die Heimkinder auf Amerika, von dem schon Goethe sagte: Amerika, du hast es besser!

Ich, der ich mir den Mund fusselig geredet habe, hoffe mit den Heimkindern auf Amerika.

Wer nicht hören will, muß fühlen.

5 Antworten

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  1. lissi said, on 5. Februar 2010 at 18:26

    yeasaaaaaaaaaaaaaaa. welcome to the jungle

  2. Klaus Klüber said, on 5. Februar 2010 at 19:12

    Hallo Herr Schäfer,

    besteht die Heimkinderproblematik nicht auch in der Apathie auf jene zu warten, die einen führenden Ton angeben?
    Ich denke, dass die erkennbare Unsicherheit zu einem entschlossenen Handeln, oder erkennbare Distanz um sinnvolle Bündnisse einzugehen, tatsächlich als eine der Heimfolgeschäden gezählt werden muss, die es den gegenwärtigen Abwicklungsinstitutionen enorm erleichtern das Heft des Handelns in der Hand zu behalten.

    Nicht viel besser sieht es mit dem derzeitigen Rechtsbeistand des VeH aus, der bislang noch kein eigenständiges Profil gezeigt hat, sondern es sich leicht gemacht hat, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen den einzelne ehemalige Heimkinder in mühevoller Fleißarbeit angeschoben haben.

    Hier fehlt es demnach gleichermaßen an interessierten Beratern als auch Sponsoren, die bereit wären sich für die Belange ehemaliger Heimkinder, als auch im Interesse unserer Gesellschaft einzusetzen.
    Dass da nach rund 4-6 Jahren Trommelfeuer noch immer nichts geschehen ist, zeigt nur einmal mehr die Schwächen unserer angeblichen Wertegesellschaft.
    Denn nein, von christlich geprägter Nächstenliebe möchte ich an dieser Stelle nicht einmal anfangen zu denken.
    Ich denke Sie verstehen auch so was gemeint ist.
    Der Gedanke an aus der USA aus geführten Sammelklagen bestand jedoch schon mindestens seit 2004. Nur fehlte es wie so oft an der federführenden Galionsfigur.
    Ihr bisheriges Engagement empfinde ich umso bemerkenswerter, als es ihre kollegiale Zunft noch immer vorzieht, in nahezu geschlossener Eintracht diesen gesellschaftlichen Skandal mit abweisendem Schweigen zu beantworten.

    Klaus Klüber

  3. Martin Mitchell said, on 6. Februar 2010 at 14:09

    Kommentar von Peter Henselder von TOP TV ● BERLIN zu der von Domradio berichteten Warnung von „Kinderhilfe e.V.“ gegen Sammelklagen in den USA.

    verbreitet von mir, Martin Mitchell, für Peter Henselder, mit seiner Genehmigung, weiter im Internet

    TV-Journalist and Filmmacher Peter Henselder von TOP TV ● BERLIN, den ich als der THEMENSTARTER dieses Threads hier, im gleichen Wortlaut ebenso sofort auf diesen Domradio / Katholische Nachrichten Agentur Bericht aufmerksam gemacht hatte, schrieb auch sogleich folgenden Kommentar dazu, den er auch hier @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/597/2/ veröffentlicht hat.

    Und ich bin authorisiert ( wie er mir in privater Email mitteilte ) diesen seinen Kommentar in das neue, offene, für alle zugängliche Diskussionsforum des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu setzen und auch hier in den Dierk Schaefers Blog zu setzen und nach meinem eigenen Ermessen auch anderswo im Internet zu verbreiten ( oder auch nur darauf hinzuweisen ).

    »»» Sexueller Missbrauch – Jesuitenorden

    Geschrieben von »pethens«

    Freitag, 5. Februar 2010

    Berlin: Mit bezug auf die jüngst bekannt gewordenen Fällen von sexuellem Mißbrauch in Einrichtungen des Jesuitenordens drohte vor wenigen Tagen ein Berliner Rechtsanwalt mit einer Sammelklage vor einem US-Gericht. Angesichts des Ausmaß der Fälle von Kindesmißbrauch in der Vergangenheit scheint dies eine notwendige Konsequenz zu sein, die Einsichtige schon längst gezogen haben. Denn es zeigt sich, daß der deutsche Staat die Kinder nicht schützen kann, manchmal, so der Eindruck, auch nicht schützen will. Täter und Mitwisser verstecken sich hinter der Verjährung. Sie ist in Deutschland aber nur ein verfahrenstechnisches Instrument.

    Den Tätern und Mitwissern zu sagen, daß nur deutsche, nicht aber ausländische Gerichte daran gebunden sind, scheint ein Weg zu sein, auch die Politiker in diesem Lande aufzurütteln. Auch ihre moralische Verantwortung ist gefordert.

    Zu der Möglichkeit einer Sammelklage vor einem US-Gericht hat sich nun die Deutsche Kinderhilfe zu Wort gemeldet ( http://www.domradio.de/aktuell/61027/berliner-anwalt-aktiv+.html ) und davor gewarnt, weil sich daraus eine bedenkliche und für viele Betroffene negative Entwicklung ergäbe. Welcher Art diese seien, diese Frage ließ Georg Ehrmann, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe offen. Nach den Ausführungen entsteht der Eindruck, daß die Deutsche Kinderhilfe sich eher als Anwalt der Kirche, weniger der Kinder versteht. Der Vorschlag, die Fragen des sexuellen Mißbrauchs an Kindern in einem ähnlichen Gremium wie dem Runden Tisch zur Aufarbeitung der Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren zu beraten und hier zu einem Ausgleich mit den Betroffenen zu kommen, zeugt von erheblicher Unkenntnis dessen, was im „Runden Tisch“ [ d.h. an dem in Berlin hinter verschlossenen Türen tagenden »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« ] geschieht, denn hier ist die Bereitschaft zu einem Ausgleich mit den Betroffenen zu kommen, gleich null. Daher ist eine Klage vor einem amerikanischen Gericht zu begrüßen, denn nur auf diesem Wege gibt es die Möglichkeit, daß in unserem Lande und in unserem Rechtssystem sich zu Gunsten der Kinder etwas ändert. «««

    Mit freundlichen Gruß
    Peter Henselder
    Top-Medien-Berlin
    Webseite: http://www.top-medien-berlin.de
    WebTV-Server: http://de.sevenload.com/mitglieder/toptv-okb
    Email: ph@top-medien-berlin.de

    __________________________________________________________________________

    Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

  4. Martin Mitchell said, on 6. Februar 2010 at 14:26

    [ auch als WIDERLEGUNG der hiesigen Äußerungen gegen die Vereinsanwälte seiten K.K. am 05.02.2010, 19:12 ]

    Der Freigabe am 22.01.2010 in Berlin des »„Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« vorangehend, um anzuzeigen was DORT wirklich vor sich geht:

    Der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ) und seine Anwälte und Rechtsberater werden absichtlich von der eigens DAFÜR angesetzen Presse-Konferenz ausgeschlossen und ausgesperrt.

    Folgende Bekantgebung und Aufklärung ist ebenfalls in dem zweiten von mir, Martin Mitchell, von Australien aus betriebenen und in den USA gehosteten EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG zu finden : @ http://www.heimkinderopfer2.blogspot.com !

    DIE WAHRHEIT ZUM OPFERSCHUTZ
    OFFENER BRIEF AN DIE MITVERANTWORTLICHEN
    10 000 TAUSENDE NS OPFER UM IHR RECHT GEBRACHT

    An
    Volker Beck, MdB
    Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der
    Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    München 21. Januar 2010

    Betr.: auch Komplex ehemalige Heimkinder

    Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Beck,

    Sie haben sich, unten angefügt, jüngst dazu geäussert, dass die NS Stiftung ein Modell auch für die Entschädigung ehemaliger Heimkinder sein könnte. Weil Ihre Parteikollegin Vollmer und Abgeordneter Winkler – der während des Verfahrens dieser Sache vor dem Petitionsausschuss engst mit mir zusammenarbeitete, „die Sache ehemalige Heimkinder“ federführen, erlaube ich mir zu Ihrer Presseerklärung folgende Korrektur.

    Es sei nocheinmal vorangestellt, dass das Leid der NS Opfer unvergleichbar ist. Ich selbst kann mir anmassen, nach mehr als über einer Dekade der Arbeit für diese Opfergruppe, sowie Einzelgesprächen mit hunderten von Betroffenen und persönlichen Gesprächen in KZ Gedenkstätten mit Mandanten, den Hintergrund der NS Opfergruppe zu kennen.

    Vergleiche werden sich also lediglich auf das REIN JURISTISCHE beschränken.

    1.

    NS Opferentschädigung

    Meine US Kollegen und jüdische Interessenvertreter fertigten in 1998 Klagen gegen Schweizer Banken, weil diese erhebliche Konten vernichteter NS Opfer behielten und die Beträge nicht auszahlten. In 1998 sahen Sie also bereits, damals mit ROT / GRÜNE in junger Regierungsverantwortung, das Problem des nichterstatteten Vermögens und der Zwangsarbeit.

    Nachdem es uns dann vor US Gericht gelang einen Millardenvergleich mit den Schweizer Banken für die NS Opfer abzuschliessen, wandten wir uns dem offenen Komplex der NS Ansprüche gegen deutsche Banken und dem Komplex NS Zwangsarbeiter zu. Dies war wenige Jahre nach 1998. Wir wunderten uns damals, dass die BRD und die in Regierungsverantwortung stehenden – GRÜNEN – und Sie als Opfersachwalter nicht längst unserem Vorbild folgend für die NS Opfer tätig engagierten.

    Wir fertigten also auch gegen die deutsche Industrie und Geldindustrie Sammelklagen.

    In langwieriger – aus unserer eigenen Tasche verauslagten Verfahren – siebenstellig alleine bei mir – gelang es uns dann die bekannte Regelung – NS Zwangsarbeiterstiftung – zu erzwingen.

    „Zu erzwingen“ schreibe ich deshalb, weil wir massiv auch von Ihrer Partei vor US Gericht gestört wurden.

    Bitte erinnern Sie sich daran, dass die BRD ausdrücklich in allen Verfahren vor den US Gerichten intervenierte und sog. amicus curiae Schriftsätze in die Verfahren einbrachte.

    Ziel und Inhalt dieser Schriftsätze: „DIE NS OPFER HABEN KEINE ANSPÜCHE“ – nicht mehr, nicht weniger unterstützten Sie.

    Das vorgenannte Ziel scheiterte einmal an der professionellen Opfervertretung und Sie selbst waren ja nur im Hintergrund gelegentlich präsent.

    Trotzdem verstehe ich Ihre Einbindung und das Vertreten der Staatsraison und vergesse nicht Joschkas Weitsicht und die Weitsicht meines so geschätzten Otto Graf Lambsdorff, der ja später einen weiteren historischen Komplex mit mir löste.

    Lassen Sie mich nun noch den Exkurs zum Ghettorentengesetz ( ZRBG ) machen. Auch das ist wichtig für „Ihre“ Rolle gegenüber den NS Opfern und was den ehemaligen Heimkindern droht.

    Es war unausgesprochen bekannt, dass die NS Zwangsarbeiterregelung nicht ganz die jüdischen Ansprüche – die Ansprüche meiner Mandantschaft – befriedigte. Ein Schwerpunkt der Stiftung floss nach Osteuropa zu nichtjüdischen Opfern. Das BverfG judizierte damals zum Ende der NS Zwangsarbeiterverhandlungen echte Rentenzeiten zugunsten von Ghettoarbeitern/häftlingen.

    In enger Zusammenarbeit konnte ich damals den Komplex mit Sonderbotschafter Bindenagel thematisieren.

    Leider wurde dann meine Mitarbeit am ZRBG – und Gesetzgebungsverfahren – abgelehnt. Ich mutmasste damals Geheimabsprachen dazu. Mitarbeiten durfte ich nicht und verantworte auch nicht das desaströse Ergebnis für NS Opfer.

    Jedenfalls verabschiedete die ROT / GRÜNE Bundesregierung das ZRBG.

    Ich konnte, von 1000enden Opfern mandatiert, diese vertreten. Zu Beginn gab es eine enorme Anzahl von zuerkannten Renten nach dem ZRBG, der abrupt abbrach. Rückfragen bei den Versicherungsträgern erklärten mir dann, dass man dort erbost war, eine „Entschädigungsregelung“ ( man sah es nicht als „Rentenregelung“ ) aus der Rentenkasse zu zahlen und man verweigerte.

    Dabei berief man sich auf das Gesetz, das während Ihrer Regierungsverantwortung entstand, und dessen Wortlaut. Dieser entstand ohne meine Beteiligung und enthielt die absurde Vorschrift:

    Rentenberechtigung nur dann, wenn man freiwillig !!! und gegen Geld !!! im Ghetto arbeitete. Ein genialer Ausschlussgrund, den Profis nie zulassen durften, den aber Ihre Regierungspartei ins Gesetz verabschiedete. Nicht ich, Ihre Partei war verantwortlich für diesen absurden Gesetzeswortlaut, der nun über Jahre über 90% der Ghettohäftlinge von der Rente ausschloss.

    Müßig zu spekulieren, warum gerade bei mir von den zuerkannten 6% fast 25% hängenblieben. Bei der Kanzlei, die die beste Kenntnis und Verbindungen zum empfindlichen USA und dessen Rechtssystem hatte.

    Trotzdem blieb es über Jahre bei Ablehnungen – wegen des Gesetzeswortlautes.

    Kleine Anfragen zum Bundestag – offizielles Verfahren – zum Misstand beim Ghettorentengesetz führten zur Bestätigung der restriktiven Regelung. Unter ROT / GRÜNER Regierungsverantwortung wurde das missglückte Gesetz zementiert.

    Um es nocheinmal festzuhalten – der Bundestag, dominiert von ROT / GRÜNE zementierte die Katastrophe und bestätigte, dass es gewollt ist nur bei freiwilliger Arbeit und Barentlohnung die Rente zu erhalten. Das war Willen beim Entwurf des Gesetzes. Sie tragen immer vor engst um diese Opfergruppe Sorge zu tragen.

    Es wurden hunderte Richterstellen und Geschäftsstellen bei den Sozialgerichten eingerichtet, nur zur Abwehr der Klagen der NS Opfer gegen die Ablehnung des Ghettorentenantrags. Die Gerichte, die [ jetzt ] wegen Hartz IV Klageflut zusammenbrechen wurden zuvor schon von Klagen der Ghettohäftlinge überflutet. Das Gesetz belastete die öffentlichen Kassen mit Millionen.

    Über 90% der betagten NS Opfer gingen leer aus, als Folge eines unnötig missglückten Gesetzes.

    Die tägliche Sterberate der NS Opfer ist Ihnen bekannt.

    Nun erfolgte in USA ein Regierungswechsel. Die wenig anwaltsfreundliche Bush Administration wich Obama mit dessen Aussenministerin Clinton. Sie wissen ja noch, wie aussichtslos der Anruf von Ex Kanzler Schroeder im Weissen Haus war, als er dort bat mich und die Anwälte zu zügeln und die NS Sammelklagen zu stürzen. Diese Abfuhr haben sie noch in Erinnerung.

    Jedenfalls besuchte Obama Buchenwald UND ZUM GLÜCK, nicht auszudenken, wenn er beim Besuch mit der Ghettogesetzungerechtigkeit konfrontiert würde, ENTSCHIEDEN VERSCHIEDENE SENATE DES BUNDESSOZIALGERICHTS nun für die Opfer. Das BUNDESSOZIALGERICHT zerpulverte seine früheren Entscheidungen zum ZRBG. Nun ist der Weg frei für jeden Ghettohäftling zur Rente. Ca 4 Milliarden Euro werden frei und der BRD blieb die Peinlichkeit des Ghettogesetzes vor Obama erspart. Das nach sechs Jahren vergeblichen Kampf.

    Ich formulierte den Komplex vorgenannt ausführlicher vor um Ihnen vorzuwerfen, dass das missglückte Gesetz unter „Ihrer“ Regierungsteilnahme tausende von bedürftigen KZ Häftlingen um Rente brachte. Tausende hätten vor 6 Jahren das Geld gebraucht. ROT / GRÜNE widersetzte sich. Sie – Ihre Partei – schlossen Anwälte bei der Gesetzgebung aus, so wie nun bei den Heimkindern.

    Anwälten gelang die Wende für die NS Opfer, die Wende vor dem BUNDESSOZIALGERICHT.

    Soviel zum Thema wer dieser Opfergruppe wirklich etwas vorenthielt, nämlich Ihre Partei mit Ihnen in Regierungsverantwortung. Danken Sie wem auch immer, dass die Öffentlichkeit so blauäugig und ungebildet ist. So können Sie weiter mit NS Opfern und deren Leid punkten. Gehen Sie die Fakten durch – selbst die offizielle Anfrage im Bundestag zum Misstand führte zur Zementierung des ZRBG und dessen Auslegung.

    Dieser Exkurs war Notwendig für Punkt 2

    2.

    Komplex ehemalige Heimkinder

    Zusammen und in engster Arbeit mit Ihrem Kollegen Winkler entschieden wir uns konstruktiv und nicht agressiv und dazu medienscheu an die Sache heranzugehen. Ich wurde von Peter Wensierski gebeten den Komplex Heimkinder zu übernehmen.

    Ich erspare Ihnen Dokumente der engen Zusammenarbeit, um auch den Abgeordneten Winkler zu schützen.

    Trotz Absprachen und trotz des abgemachten Vorgehens, wurden wir, nachdem der RT Heimkinder [ d.h. »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN« ] errichtet wurde, gezielt abserviert und verleumdet – „Anwälte wollen Tribunal…“ etc

    Das Ergebnis ist nun, dass die Opfer ohne mir und Anwalt am RT sassen, dass am RT genau das eingetreten ist, was wir vorhersagten. Ein historischer Opferkomlex wird einseitig dominiert. Sachgerechte, professionelle und rechtsstaatsübliche gewählte Vertretung fehlt.

    Wie vorhergesagt erkennen die Vertreter der Opfer am RT jetzt, nach einem Jahr der gesetzten Präjudizien, dass sie nur geduldet sind, keine juristische Ahnung haben, geschweige denn die Resourcen diesem historischen Opferkomplex gerecht zu werden. Die Korrespondenz der Opfervertreter zu dieser Einsicht liegt mir vor. Frau Vollmer wurde von Anfang, unter Hinweis auf das, was die Opfervertreter nun erkennen, gebeten, unsere zugesagte Teilnahme am RT zu ermöglichen.

    Tatsache ist also ein ganz wesentlicher Unterschied zur NS Stiftung.

    Dort professionelle Opfervertretung, hier einseitiges Agieren.

    Was die Teilnahme Ihrer Partei an der Verabschiedung von NS Opfergesetzen die NS Opfer gekostet hat, habe ich oben beschrieben. Wenn schon diese, zurecht so geschützte Opfergruppe, bei einseitiger Beteiligung DER GRÜNEN so unter die Räder kommt, was passiert nun den ehemaligen Heimkindern ???

    Schade, dass Ihre und Frau Vollmers Gesprächsverweigerung mit mir, diese Weiterungen erzwingen. Ich bot immer Mitarbeit an, auch im Hintergrund, aber für die Opfer, sachlich und professionell und in Kenntnis des jeweiligen historischen Komplexes und der daraus resultierenden Verantwortung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Witti

    Hamburger Abendblatt @ http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1305696/Volker-Beck-Zwangsarbeiter-Stiftung-Modell-fuer-Heimkinder.html

    STIFTUNG
    Volker Beck: Zwangsarbeiter-Stiftung Modell für Heimkinder

    12. Dezember 2009, 18:08 Uhr

    Die vor zehn Jahren initiierte Stiftung zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter könnte dem Grünen-Politiker Volker Beck zufolge ein Modell für eine Entschädigung der Heimkinder sein.

    Berlin. Eine Stiftung oder ein Fonds gäben mehr Spielraum als ein Leistungsgesetz, um Einzelfällen bei der Entschädigung gerecht zu werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion in einem EPD-Gespräch in Berlin. Dies könne ein Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung sein.

    In einem Gesetz müsse klar definiert werden, welches Schicksal Grundlage für eine Entschädigungszahlung sein könne. Unter Umständen würden in einem Gesetz auch erhebliche Anforderungen bei der Beweisführung gestellt. Im Einzelfall könne es dann zu schwierigen Situationen kommen, weil der Betroffene den Nachweis nicht liefern könne, erläuterte Beck, der sich als Bundestagsabgeordneter seit 1994 für eine Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter eingesetzt hatte.

    Eine Stiftung könne hingegen flexibler arbeiten, weil sie sich außerhalb von bestimmten Rechtsansprüchen bewege. Allerdings müssten die Betroffenen selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen wollten, sagte Beck. Zur Aufarbeitung des Schicksals ehemaliger Heimkinder aus den 50er und 60er Jahren tagt seit Februar dieses Jahres ein Runder Tisch Heimerziehung, der unter anderem die Frage einer Entschädigung klären will. Zwischen 1950 und den 70er Jahren waren rund 800.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht und in großem Umfang entwürdigt, geprügelt und zur Arbeit gezwungen worden.

    Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter wurde im Jahr 2000 eingerichtet. Im Dezember 1999 hatten sich Wirtschaft und Bundesregierung darauf geeinigt, jeweils fünf Milliarden Mark (2,55 Milliarden Euro) zur Verfügung zu stellen. Bis 2007 zahlte die Stiftung an 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter insgesamt 4,37 Milliarden Euro aus.

    Beck bezeichnete dies als „humanitär großen Erfolg“. „Wir haben einen ernsthaften Beitrag geleistet, um vielen Opfern an ihrem Lebensende ein paar zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen, nachdem sie in ihrem Leben ein so schweres Schicksal erlitten hatten.“ Gerade für die noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter in Osteuropa seien die Entschädigungssummen zwischen 2.500 und 7.500 Euro ein erheblicher Betrag gewesen.

    ( epd/abendblatt.de )
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    Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus

  5. Michaela Arendt said, on 7. Februar 2010 at 16:27

    Hallo Herr Schäfer,
    vielen Dank für Ihre offenen Worte.
    So kann die Katholische Kirche sicherlich nicht weitermachen. Man sollte sich mal dieses Musikvideo ansehen: http://www.youtube.com/watch?v=cjylGB32HdA

    Es bringt sicherlich auch Hartgesottene zum „Nachdenken“

    Michaela Arendt


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