Zum Stand der Dinge in Österreich
»Die Verjährungsfrist von drei Jahren könnte hinfällig sein, wenn durch ein psychiatrisches Gutachten nachgewiesen wird, dass sich die Frau, – durch ihre Kindheits- und Jugenderlebnisse traumatisiert -, lange Zeit nicht an die Geschehnisse erinnern konnte. Die Frist würde dann ab dem Zeitpunkt laufen, an dem sich das Gewaltopfer der Traumatisierung bewusst wurde.
Gutachter ist der Innsbrucker Psychiater Salvatore Giacomuzzi. Seine Expertise hatte im Schadenersatzprozess gegen das Kloster Mehrerau, das ebenfalls Verjährung geltend machte, schließlich zu hohen Schadenersatzzahlungen geführt. Das Gutachten wird Monika Fitz auch detaillierte Befragungen vor Gericht ersparen. Ihre Gespräche mit dem Sachverständigen gelten als Einvernahme.
Die Haltung des Landes stößt bei Experten und Opposition auf Kritik. FPÖ-Parteichef Dieter Egger wünscht sich in einem offenen Brief an Landeshauptmann Markus Wallner mehr Sensibilität den Opfern gegenüber, denn Leid verjähre nie. Egger schlägt eine Kulanzlösung vor. Landesrätin Schmid lehnt diese ab. Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch rät dem Land, einen Vergleich nicht kategorisch abzulehnen. Die Steuerungsgruppe der Opferschutzkommission sollte sich prinzipiell mit der Frage von Klagen beschäftigen. Wallner hält Rauchs Vorschlag für „brauchbar“, auf Egger reagierte er nicht«.[1]
[1] http://derstandard.at/2000005124797/Heimkinder-Der-lange-Kampf-um-Entschaedigung
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