„Unrecht bleibt Unrecht und kann nicht wiedergutgemacht werden“
„Unrecht bleibt Unrecht und kann nicht wiedergutgemacht werden“
So einfach ist das. Was nicht geht, das geht eben nicht. Das braucht man gar nicht erst zu versuchen.
… „doch es gilt dieses Unrecht aufzuarbeiten und anzuerkennen“, sagte Sozialminister Andreas Storm (CDU).[1]
Dieses überwältigende Engagement muß man einfach anerkennen.
[1] http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/Dokumentation-Heimerziehung-Heimkinder-Kapitel-Ministerien-Not-Elend-und-Leid;art2814,5327513
Mich überwältigt das plötzlich entdeckte „Gerechtigkeitsempfinden“ derer, die eiskalt lächelnd die von der Vollmer und den Vertretern der Länder und Kirchen festgezurrten Betrügereien an den ehemaligen Heimkindern auch politisch abgesegnet haben. Welch eine verlogene Bande!
Von welcher Partei ist der Storm? Von der Charakterlos Destruktiven Union (CDU)? War da nicht was mit christlich ?
Ich kann das Gesülze dieser Lügenbarone der Politik nicht mehr hören.
„War da nicht was mit christlich ?“
bis kohl kam, okt. 82
Ach, Herr Jacob, könnte ich doch mit Ihnen übereinstimmen – leider waren die Verurteilungen von KommunistInnen in den 50er Jahren auch nicht sonderlich „christlich“ – wenn man diese Kategorie denn überhaupt in der Politik suchen will… Und den Radikalenerlass haben sich zwar die Sozialdemokraten unter Brandt einfallen lassen – aber die christlichsten aller Politiker hatten absolut nichts dagegen, damit die Leben zahlloser LehrerInnen, aber auch Schaffner, Postboten etc. zu zerstören.
Hütet euch vor Christen (Schittenhelm) – jedenfalls dann, wenn sie für Kinder und Jugendliche verantwortlich sind, Waffen segnen, in der Politik stecken.
Ausnahmen, die ja bekanntlich die Regel bestätigen, gibt es sicherlich. Wenn man sucht… und sucht… und sucht…
… stimmt, frau dettinger!
Wann findet sich das „Aufarbeiten und Anerkennen“ in unseren Gesetzen wieder? Das von der Mutter gefolterte Heimkind wird gesetzlich verpflichtet für die Mutter im Alter finanziell aufzukommen. Die praktizierte Folter in gesetzlicher Definition, nur durch ausübende Institutionen anerkannt. Die Folter durch die Mutter am eigenen Kind gehört gesetzlich Anerkannt.
Grundbedürfnisse ,sind Bedürfnisse die der Mensch nicht bezwingen kann . Wenn eine Mutter diese missbraucht, um das Kind besonders hart und so lang wie möglich die größten Schmerzen zuzufügen, gehört es in dieser Schwere auch gesetzlich Anerkannt . Unrecht ,das scheinbare Recht ?
das ist zweifellos ein aspekt, der bisher übersehen wurde. unabhängig von der qualität der heime – viele kinder kamen ja dort nicht ohne gute gründe hin, denn sie wurden von ihren eigenen eltern vernachlässigt, mißhandelt und mißbraucht. in solchen fällen sollten die kinder von versorgungsleistungen freigestellt werden.