Dierk Schaefers Blog

Beweise

Posted in heimkinder by dierkschaefer on 8. November 2014

In diesem Mailwechsel geht es um Glaubhaftigkeitsgutachten. Angeblich, was ich nicht überprüfen konnte, wurden vorgelegte Beweise nicht im ablehnenden Gutachten gewürdigt. Da ich weder das Gutachten noch die Sachlage kenne, habe ich die Petition nicht unterschrieben und nun ist die Petentin verschnupft.

 

Hier der Original-Mailwechsel, in chronolischer Reihenfolge, dabei das älteste zuletzt.

 

 

Die sollten Sie sich schnell aneignen, denn ich werde sicher nicht das einzige ehemalige Heimkind bleiben, das unter einem Glaubhaftigkeitsgutachten zu leiden hat, das aufgrund vorgelegter Beweise gar nicht nötig gewesen wäre.

 

Mir ging es zudem auch darum, den Link für meine Petition bekannt zu machen, aber auch hier gibt es zwei Möglichkeiten – ja oder nein. Ob Sie mitzeichnen, entscheiden Sie natürlich auch selbst.  Der Vorschlag hierzu kam von Frau Dettinger und ich war bisher auch der Meinung, Sie setzen sich für die Belange der ehemaligen Heimkinder ein. Nun, ich habe mich da wohl geirrt.

 

Daher beende ich nun den Kontakt wieder.

 

Freundliche Grüße

Karoline Viebahn

 

 

Von: ds <ds@dierk-schaefer.de>
Datum: Samstag, 8. November 2014 09:50
An: Karoline Viebahn <karoline.viebahn@web.de>
Betreff: Re: Bitte um Ihre Mithilfe

 

eine nein-stimme ist es nicht, nur eine enthaltung mangels sachkenntnis

Am 07.11.2014 22:46, schrieb Karoline Viebahn:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

 

eine korrekte Plausibilitätsprüfung hätte meine vorgelegten Dokumente und Zeugenaussagen berücksichtigen müssen und ich hätte ganz sicher nichts dagegen gehabt. Trotz vorgelegter Beweise ein Gutachten nach der Nullhypothese anzustrengen, ist menschenverachtend. Es mag durchaus sein, dass Ihnen meine Angaben zu allgemein sind, das kann ich nicht ändern. Ich war einfach davon ausgegangen, dass gerade Sie dafür Verständnis gehabt hätten, denn die Empfehlung, mich an Sie zu wenden, kam von Frau Dettinger vom VeH.

 

Jeder kann natürlich selbst entscheiden, ob er / sie mitzeichnen möchte und ich akzeptiere selbstverständlich auch Neinstimmen.

 

Freundliche Grüße

Karoline Viebahn

 

 

Von: ds <ds@dierk-schaefer.de>
Datum: Freitag, 7. November 2014 21:32
An: Karoline Viebahn <karoline.viebahn@web.de>
Betreff: Re: Bitte um Ihre Mithilfe

 

Sehr geehrte Frau Viebahn,

 

so generell, wie Sie möchten, kann ich Ihre Petition nicht unterstützen. Es ist vorstellbar, dass einer Behörde bzw. dem Sachbearbeiter auch beim besten Willen Zweifel an einer „Fall“darstellung aufkommen können. In solchen Fällen greift man auf eine Begutachtung zurück.

Allerdings kann und darf es nicht um eine Glaubwürdigkeits-, sondern nur um ein Glaubhaftigkeitsgutachten gehen. Dieses muss die Glaubhaftigkeit des vorgetragenen Sachverhalts und damit seine Plausibilität überprüfen, muß also auf den Sachvortrag eingehen und nicht auf die Person, dies allenfalls sekundär.

Zur Überprüfung des Sachverhalts ist es erforderlich zu sehen, ob die Darstellung in sich logisch und damit nachvollziehbar ist, ob sie zu den sonstigen Daten über das Heim und die damaligen Zustände paßt, ob die Darstellung faktengesättigt oder nur vage ist. Dazu sind Rückfragen möglich und nötig. Wertvoll sind Zeitzeugen wie auch Aktenbefunde. Wenn sie fehlen, muß das jedoch nicht gegen die Darstellung sprechen.

 

Soweit ich weiss, sind für das OEG Plausibilitätsprüfungen ausreichend.

 

In Fällen der Gefahr von posttraumatischen Reaktionen ist allerdings mit sehr viel Umsicht bei der geforderten Falldarstellung und Überprüfung vorzugehen und man sollte lieber eine falsche positive als eine falsche negative Entscheidung treffen. D.h., der Gutachter muß nachweisbar mit dem Phänomen der posttraumatischen Störung vertraut sein.

 

Sie dürfen mein Schreiben in seinem vollen Wortlaut gern nach Belieben verwenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Dierk Schäfer

 

 

Am 07.11.2014 20:44, schrieb Karoline Viebahn:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

 

heute wende ich mich an Sie, da ich bei Ihnen um Hilfe dahingehend bitten möchte, meine Petition zu unterstützen und diese bekannt zu machen. Was ist passiert?

 

Im Dezember 2010 habe ich bezüglich meiner  Heimkindersituation einen Antrag nach dem OEG gestellt. Von mir wurden viele Aussagen eingefordert und ich habe diverse Kopien von Dokumenten als Beweise mitgeliefert. Sogar Zeitzeugen konnte ich auftreiben (zunächst jedoch nur eine Zeugin). Auch von ihr wurde eine Aussage eingefordert.

 

Die für mich zuständige Stelle hat die Aussagen und Beweise als nicht ausreichend deklariert und stattdessen ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten vermittelt den Eindruck, ich hätte meinen Antrag berechnend und mit Hilfe wissentlicher oder unwissentlicher Falschaussagen gestellt. Meine bereitliegenden Beweise wollte die Gutachterin nicht einmal sehen. Sie gibt ihrem Gutachten zwar einen wissenschaftlichen Anstrich, jedoch kann keiner ihrer Literaturhinweise tatsächlich ihre Annahmen belegen.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie den Link zu meiner Petition weiterleiten würdet. Er lautet:

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-glaubwuerdigkeitsgutachten-beim-antrag-nach-dem-oeg

 

Zusätzlich habe ich meine Petition auch beim Bundestag selbst online gestellt. Ich warte nun ab, ob diese tatsächlich veröffentlicht wird.

 

Freundliche Grüße

Karoline Viebahn

 

24 Antworten

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  1. Uwe Werner said, on 8. November 2014 at 15:11

    Ich hatte die Petition auch unterschrieben. Dann würde sie geändert in eine Glaubhaftigkeitsprüfung, da war ich etwas konsterniert. Nun, durch den Eintrag von Herrn Schäfer, kann ich den Unterschied nachvollziehen.
    Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, jedoch, den Hinweis auf den VeH kann ich nachvollziehen. Oftmals sind berechtigte Ansprüche an einen Verein, einhergehend mit Enttäuschungen und zu hohen Erwartungen.
    Fast jeder kennt den gängigen Begriff, Glaubwürdigkeitsgutachten, und heute habe ich dazu gelernt, dass ein Glaubhaftigkeitsgutachten, bei einem OEG- Verfahren, von äusserster Relevanz ist. Zumal auch ich in so einem Verfahren stecke.
    Dennoch ein herzliches „Glück auf“

  2. Helmut Jacob said, on 8. November 2014 at 17:26

    Ich habe nicht unterschrieben, weil:
    1.) wenige haben Ahnung von der Materie und interessieren sich dafür. Darum wird es wenige Unterschriften geben, die der Petitionsausschuss nicht ernst nimmt.
    2.) der Wunsch nach Gesetzesänderung wird unerfüllt bleiben. Viel mehr Opfer müssten in das gleiche Horn tuten.
    3.) es gibt andere Wege: Widerspruch, Klage beim Sozialgericht (es genügt die Glaubhaftmachung)
    4.) ich habe das Spiel für ein Volmarsteiner Heimkind durchgemacht. a.) Antragsstellung, b.) Ablehnung, c.) Widerspruch, d.) Ablehnung, e.) Ankündigung einer Klage, f.) erneute Prüfung, g.) Antrag angenommen, h.) Opfergeld bewilligt. Aber: Vor der Gründung des „Weißen Ringes“ durch „Ganoven-Ede“ Eduard Zimmermann wurden solche Leistungen mit den sonstigen Einkommen verrechnet. Ich meine mich zu erinnern: Stichjahr 1969. Danach wird nichts mehr angerechnet.

  3. Rosi A. said, on 8. November 2014 at 18:03

    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=13009

    33
    Für den Vollbeweis muss sich das Gericht die volle Überzeugung vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Tatsache verschaffen. Allerdings verlangt auch der Vollbeweis keine absolute Gewissheit, sondern lässt eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausreichen. Denn ein darüber hinausgehender Grad an Gewissheit ist so gut wie nie zu erlangen (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 128 RdNr 3b mwN). Daraus folgt, dass auch dem Vollbeweis gewisse Zweifel innewohnen können, verbleibende Restzweifel mit anderen Worten bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG Urteil vom 24.11.2010 – B 11 AL 35/09 R – Juris RdNr 21). Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 128 RdNr 3b mwN).

    34
    Der Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit im Sinne des § 1 Abs 3 S 1 BVG ist dann gegeben, wenn nach der geltenden wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl BSG Beschluss vom 8.8.2001 – B 9 V 23/01 B – SozR 3-3900 § 15 Nr 4 S 14 mwN). Diese Definition ist der Fragestellung nach dem wesentlichen ursächlichen Zusammenhang angepasst, die nur entweder mit ja oder mit nein beantwortet werden kann. Es muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden. Für die Wahrscheinlichkeit ist ein „deutliches“ Übergewicht für eine der Möglichkeiten erforderlich. Sie entfällt, wenn eine andere Möglichkeit ebenfalls ernstlich in Betracht kommt.

    35
    Bei dem „Glaubhafterscheinen“ iS des § 15 S 1 KOVVfG handelt es sich um den dritten, mildesten Beweismaßstab des Sozialrechts. Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 128 RdNr 3d mwN), dh der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (vgl BSG Beschluss vom 8.8.2001 – B 9 V 23/01 B – SozR 3-3900 § 15 Nr 4 S 14 f mwN). Dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet. Es muss nicht, wie bei der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges, absolut mehr für als gegen die glaubhaft zu machende Tatsache sprechen. Es reicht die gute Möglichkeit aus, dh es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 128 RdNr 3d mwN), weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht. Von mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Sachverhaltsvarianten muss einer den übrigen gegenüber ein gewisses (kein deutliches) Übergewicht zukommen. Wie bei den beiden anderen Beweismaßstäben reicht die bloße Möglichkeit einer Tatsache nicht aus, um die Beweisanforderungen zu erfüllen. Das Gericht ist allerdings im Einzelfall grundsätzlich darin frei, ob es die Beweisanforderungen als erfüllt ansieht (Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung, § 128 Abs 1 S 1 SGG; vgl BSG Beschluss vom 8.8.2001 – B 9 V 23/01 B – SozR 3-3900 § 15 Nr 4 S 15).

  4. dierkschaefer said, on 8. November 2014 at 18:33

    Ja, danke, das war schön ausführlich. Wenn ich nun für den konkreten Fall das Gutachten hätte und ein paar der Beweisstücke, dann könnte ich es bewerten. Ich vermute ja, dass die Petentin Recht hat. Doch dass viele Gutachten unzulänglich sind, sagt noch nichts über den Einzelfall.

  5. sabine s. said, on 8. November 2014 at 21:08

    Frau Viebahn geht es um zwei Aspekte:
    1. Unterstützung durch Unterschrift der Petition
    2. Unterstützung der Verbreitung des Links.

    zu 1. Die Petition zu unterschrieben, das sollte jedem Einzelnen überlassen bleiben. Jede Entscheidung ist zu respektieren.

    zu 2. Sie haben in Ihrem Blog schon viele Informationen unterstützt. Haben Sie die Glaubwürdigkeit dieser Informationen vorab hinterfragt? Wohl kaum, Zweifel müssen erlaubt sein.
    Sie haben Themen angestoßen. Alles im Interesse ehemaliger Heimkinder?

    Wo liegt der Unterschied zu dem Anliegen von Frau V.?

    sabine s.

  6. Erika Tkocz said, on 9. November 2014 at 00:40

    Also ich verstehe diese Petition nicht wirklich, ein Glaubhaftigkeitsgutachten wird lediglich verlangt, wenn die Beweismittel nicht ausreichen. Um was geht es denn bei dieser Petition???? Die Einzelne Person in ihrem persönlichem Anliegen zu unterstützen, würde tatsächlich bedeuten das Gutachten zu kennen.

    Will man aber mit dieser Petition andere Bedingungen für ehemalige Heimkinder fordern, geht das auch nicht, weil die Heimgeschichte trotz vieler Parallelen eine individuelle Heimgeschichte bleibt.

    Also da gibt es schon in der Petition einige Widersprüche, beispielsweise auf den Runden Tisch zu verweisen, hat doch gerade dieser die Heimerziehung nicht als allgemein bzw. Systemimmanent betrachtet, also damit kann man leider so gar nicht argumentieren.

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass es Dokumente über Verbrechen gibt, denn ihre Verbrechen haben die damaligen Täter ganz sicher nicht dokumentiert, also gehe ich davon aus, dass die Beweislage nicht ausgereicht hat und somit ein Glaubhaftigkeitsgutachten in Auftrag gegeben worden ist.

    Also ich blicke bei dieser Petition nicht durch was nun erreicht werden soll und werde diese deshalb auch nicht unterschreiben.

  7. sabine s. said, on 9. November 2014 at 02:01

    Na ja, ist auch nicht so einfach. Ich verstehe die Petition so, dass die Aussagen der Antragstellerin und der Zeugin (?) nicht durch das Gutachten bzw. die Entscheidung des Versorgungsamtes bestätigt werden. Folglich möchte die Antragstellerin wegen der besonderen Situation ehemaliger Heimkinder eine Gesetzesänderung.
    Eine Gesetzesänderung sehe ich sehr kritisch. Die Begründung dafür ist einfach zu dünn.
    Hier wäre sicherlich eine juristisch fundierte Beratung erforderlich gewesen.
    So aber wird Frau V. wohl erneut zum Opfer (gemacht).

    sabine s.

  8. Erika Tkocz said, on 9. November 2014 at 16:23

    Glaubhaftigkeitsgutachten nach der Nullhypothese abschaffen zu wollen kann bestimmt nicht für eine Opfergruppe erkämpft werden, da werden sich Entscheidungsträger nicht drauf einlassen.
    Grundsätzlich sind die Verfahren sehr schwierig und extrem belastend und selbstverständlich ist es schon eigenartig, dass ein Opfer die Verbrechen nachweisen muss und man erst einmal die Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Ich sehe aber nicht eine Möglichkeit hier für ehemalige Heimkinder eine andere Lösung zu finden, denn dann müsste man schon von einer generellen Traumatisierung der Heimkinder ausgehen und das kann man nicht. Selbst im gleichem Heim gewesen zu sein ist kein Beweis, denn tatsächlich hat man doch unterschiedliches erlebt.
    Allenfalls könnte man hier über die Erziehungsheime einen gemeinsamen Ansatz finden, weil diese strukturelle Gegebenheiten hatten, die schon traumatisierend waren, sozusagen als geschlossene Institution im Zusammenhang mit der Zwangsarbeit könnte das ein möglicher Absatz sein.
    Kinderheime waren zu unterschiedlich, als dass man da einen gemeinsamen Ansatz heraus arbeiten könnte , möglicherweise kämen da noch die Säuglingsheime in Betracht durch die „Massenpflege“. Gilt zwar auch nicht für alle Säuglingsheime aber für die Mehrheit.
    Da wird auch ein Rechtsanwalt wenig inhaltlich ausrichten können, denn wenn es so wäre dann hätten wir schon längst einmal etwas gehört.
    Es ist aber schon deprimierend, wenn man sich solch einem Verfahren unterziehen muss und am Ende dann auch noch die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird. Bei aller Sorgfältigkeit dieser Verfahren sollte man es trotzdem nicht so nahe an sich heranlassen und am Ende geht es auch nicht darum, dass man als Lügner da steht, sondern lediglich keine ausreichende Beweismittel gab und das ein OEG Verfahren eines der hochschwelligsten Verfahren ist, das es gibt und die Chance da durchzukommen sehr gering ist.
    Letztlich gehe ich nicht davon aus, dass den Opfern wirklich geholfen werden soll, sondern dass man lediglich den Anschein wahren möchte doch etwas für die Opfer zu tun, also nach außen gerne gut da stehen will, aber die Hürden so hoch hängt, dass es kaum einer schafft.

    Allerdings Herr Schäfer ist Ihr Kommentar dazu sehr dürftig, denn es geht ja nicht wirklich um den Einzelfall, sondern um die Grundidee die Opfergruppe der ehemaligen Heimkinder dieses Verfahren zu ersparen udn da hätte ich dann doch einmal gerne ihre Meinung dazu gehört, wenn sie dann eine Meinung dazu haben.

    • dierkschaefer said, on 9. November 2014 at 19:23

      Ein bissl blöd komme ich mir schon vor, wenn ich immer wieder auf längst
      Geschriebenes verweisen muß. Selbstreferentiell nennt man das.
      Sei’s drum:
      In meinen Verfahrensvorschlägen »zum Umgang mit den derzeit diskutierten Vorkommnissen in Kinderheimen in der Nachkriegszeit in Deutschland [„Leicht überarbeitete Fassung mit ergänzenden Fußnoten und zwei Anlagen für die Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2009“] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf habe ich zu diesen Fragen Stellung genommen. Man ersetze bitte das Wort Glaubwürdigkeits- durch Glaubhaftigkeitsgutachten. Der Unterschied war mir damals nicht geläufig, habe ich erst während meines Kriminologiestudiums gelernt.
      Unter anderem führe ich dort aus:
      »Soweit belegt ist, daß im jeweiligen Heim in mehreren glaubhaften Einzelfällen Menschenrechtsverletzungen vorkamen, müssen alle einschlägigen Anträge ehemaliger Heimkinder aus diesem Heim positiv beschieden werden (Beweislastumkehr).«

      Man erreicht die Seite auch über https://dierkschaefer.wordpress.com/2009/04/05/anhorung-runder-tisch-2-april-2009/ und kommt darüber auch zum Protokollteil meiner Äußerung bei der Anhörung: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf

      Leider hat alles, was ich dort gesagt und dann als Protokolldateien geliefert habe, keine Auswirkungen gehabt. War vonseiten der „Moderatorin“ auch nicht erwünscht, sie hatte andere Ratgeber.

  9. sabine s. said, on 10. November 2014 at 00:59

    Schade! Da verschwinden Verfahrensvorschläge in der Versenkung, die möglicherweise gute Argumente für die Petition der Frau V. beinhalten. Chance vertan?
    Sie müssen sich auch nicht „ein bissl blöd vorkommen“, wenn sie immer wieder auf längst Geschriebenes verweisen müssen. Wenn Sie allerdings immer wieder diese Erfahrung machen zeigt das wohl eher, dass Ihre Vorschläge längst nicht alle Ehemalige erreicht haben. Wie auch?, nicht jedem ist Ihr Blog bekannt.
    Trotz allem: Danke für die Hinweise.

    sabine s.

  10. sabine s. said, on 10. November 2014 at 02:02

    …wie immer: einfach am ball bleiben und erst dann meckern…

    Das, Herr Jacob erzählen Sie mal den Ehemaligen, denen diese Informationen nützlich sein können, falls sie sich durch die Mühle eines solchen Verfahrens zwängen wollen.

    sabine s.

    • Helmut Jacob said, on 10. November 2014 at 02:15

      ??? was meinen sie?

      • sabine s. said, on 10. November 2014 at 13:58

        Nachdenken!

  11. Erika Tkocz said, on 10. November 2014 at 02:54

    Vielleicht könnt Ihr mich einmal aufklären, was denn diese Verfahrensvorschläge mit dem OEG zu tun haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, wären sie eine gute Vorlage gewesen, so man diese angenommen hätte. Wir sind nun aber einige Jahre weiter und es gibt diese Voraussetzung für`s OEG nicht, also muss man da ja wohl nicht jetzt mit diesen Verfahrensvorschläge kommen. Es sei denn ich habe da jetzt was nicht verstanden, also wo ist denn nun der Transfer zum OEG??? Natürlich will ich da nicht Herrn Schäfer mit belästigen, sonst wird er wieder leicht ungehalten :-), aber Helmut vielleicht kannst Du mich unwissenden Menschen einmal erklären, wie denn diese Verfahrensvorschläge jetzt nützlich sein sollten.

    Ich habe sie schon vor einigen Jahren einmal gelesen, aber kann da jetzt nicht die Brücke zum OEG schlagen.

    • dierkschaefer said, on 10. November 2014 at 13:58

      so schwierig sollte der transfer nicht sein. das stichwort glaubhaftigkeitsgutachten ist die klammer. das thema glaubhaftigkeit ist beim OEG wichtig. ich habe es zu einem zeitpunkt angesprochen, als viele noch meinten, einem ehemaligen heimkinde müsse blind geglaubt werden. eine verhängnisvolle sackgasse.
      denn es gab immer heime mit unterschiedlicher qualität, zuweilen solche unterschiede auch innerhalb eines heimes. gerade relativ gute heime, so hatte ich mehrfach argumentiert, sind ein beleg dafür, dass andere unnötig und abweichend nicht gut waren, also umso schlimmer für diese. aber es durfte ja keine guten heime gegeben haben.
      der zweite wichtige unterschied bei der glaubwürdigkeit ist, dass – ohne jeden schuldvorwurf – damals nicht bei jedem vergleichbare erlebnisse in gleicher weise traumatisierend waren und von den traumatisierten haben nicht alle als spät- und dauerfolge ein PTSD-potential aufgebaut.

      zur glaubwürdigkeit gehört also
      die plausible darstellung, …
      1. … in einem heim gewesen zu sein, und in etwa in welchem zeitraum, 2. … dort nachhaltig geschädigt worden zu sein im sinne von rentenausfall und/oder – wenn schon entschädigung kein thema ist – in aktuellen notlagen (gesundheitlich, psychisch, sozial) und 3., soweit punkt zwei retraumatisierend sein könnte, die durch ein allgemeines fachgutachten beizutragende plausibilisierung, warum man zu punkt zwei nicht liefern kann.

      die gegenseite hat angesichts der differenziertheit möglicher konstellationen das recht, zu sagen: da könnte ja jeder kommen, der mal in einem heim war. allerding sollte sie nicht allzu pingelig sein bei ihren nachweisforderungen, plausibilität muß in denn wohl meisten fällen ausreichen, was sie fürs OEG auch tut. doch dafür hätte man glaubhafterweise unabhängige fachleute für die anmeldeverfahren und für die gegebenenfalls erforderlichen gutachten beschäftigen und für beide stellen kenntnisse (einschlägige fallerfahrung) fordern müssen – und man hätte auch, wie ich es in diesem blog gefordert habe, wegen der glaubhaftigkeit die ansprüche als rechtsansprüche akzeptieren müssen, die über den tod hinaus gelten und dann den erben zugute kommen. so hat man sich immer vorhalten lassen müssen, auf die biologische lösung zu spekulieren.

      ein punkt noch: selbst wenn ein heim gut ist, ist es nie der optimale ort (besonders im fall eines säuglingsheims), an dem kinder aufwachsen. doch wenn die familie ausfällt oder dem kind schadet, dann muß der staat zu suboptimalen lösungen greifen. ansprüche an den staat – oder die dienstleistenden kirchen – sind erst dann plausibel, wenn die heime nicht gut genug für das kindeswohl waren. das war allerdings oft genug der fall, und in besonders krassen fällen war in den heimen die kindeswohlgefährdung größer als in den familien.

  12. Erika Tkocz said, on 10. November 2014 at 18:09

    Danke Herr Schäfer und nur so viel am Rande:
    Wenn ich einmal Abstriche mache, dass es keine guten Heime gegeben hat, dann nur bei dem Wort „gut“, weil nun mal ein Heim niemals ein Familiensystem ersetzen kann. Ich verstehe was sie meinen und der erste Ansatz wissenschaftlicher Untersuchungen hätte sich durchaus darauf konzentrieren können, so ein „gutes“ Heim zu finden, es als Kriterium für abweichende Heime zu nehmen. Das hätte die immer gebetsmühlenartige Leier verhindert, alles sei der damaligen Zeit geschuldet und da hätte ja fast schon der Personalschlüssel ausgereicht um zu beweisen, dass man mit diesen geringem Personalschlüssel kaum Säuglinge/Kinder angemessen betreuen kann.

    Ja vergleichbare Erlebnisse führen nicht zu gleichen Folgeschäden und auch hier kann man aus einem anderen Grund das Heim nicht anführen, weil ja viele Ehemalige vorher bei ihren Eltern waren. Es ist nicht bekannt, wie viele da vorher schon geschädigt waren, aber dieses außen vorzulassen bzw. zu ignorieren ist falsch. Hier würde man dann schon sehr schnell die alleinige Argumentation des Heimaufenthaltes für Folgeschäden zumindest bei Ehemalige die Zuhause Gewalt erlebt haben auf Grenzen stoßen. Ja ich weiß, dass ich mich damit unbeliebt mache, aber so lange es hier keine wissenschaftlichen Untersuchungen darüber gibt, was in welcher Weise vor der Heimeinweisung im Elternhaus war, werde ich dieses auch nicht ignorieren oder blind behaupten, Zuhause war alles gut, nur im Heim war es schlecht. Das entschuldigt bestimmt nicht diese Heime oder gar dieses christliche Bodenpersonal, spielt aber schon für die Folgeschäden eine Rolle.
    Ich schaue aber nicht was hätte sein können….denn der Runde Tisch ist vorbei und hätte… hätte… Fahrradkette hilft uns ja nicht wirklich weiter.

    Allerdings sollte man sich für ein OE Verfahren schon Hilfe holen und bei Petitionen erst recht.

    • dierkschaefer said, on 10. November 2014 at 22:20

      „Ich schaue aber nicht was hätte sein können….denn der Runde Tisch ist vorbei und hätte… hätte… Fahrradkette hilft uns ja nicht wirklich weiter.“
      stimmt nicht ganz: die analyse vergangener Situationen hilft, die gründe für erfolg oder misserfolg zu erkennen und es bei nächsten mal nicht gerade besser zu machen, aber überlegter heranzugehen. hätte, hätte – daran darf man nicht hängen bleiben. ich habe es schon einmal hier geschrieben: „Das Unglück allein ist noch nicht das ganze Unglück; Frage ist noch, wie man es besteht. Erst wenn man es schlecht besteht, wird es ein ganzes Unglück. Das Glück allein ist noch nicht das ganze Glück.“ (Ludwig Hohl)

  13. sabine s. said, on 11. November 2014 at 00:22

    @ Herr Schäfer. Der Runde Tisch ist noch nicht ganz vorbei, nicht so lange die Restabwicklung noch nicht vollzogen ist. Auch dann wäre nur ein Teil des Kapitels Heimerziehung vorbei. (Es ist noch lange nicht alles zu dem Thema gesagt, getan… Wer die Zeitung aufschlägt wird immer wieder über Missstände in Heimen lesen.)

    Bisher ging es nur darum, Hilfen für das erlittene Trauma Heim zu gewähren. Ich bin der festen Überzeugung: beim nächsten Mal würde man auch nicht überlegter an das Thema herangehen. Es würden vermutlich nicht die selben Fehler gemacht, das wäre ja blöd – aber andere. Das Hauen und Stechen würde sich wiederholen, weil die Menschen/die Betroffenen die selben sind. Und genau dies ist bei anderen Opfergruppen auch zu beobachten.

    Für Viele (ob’s die Mehrheit ist, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, dazu gibt es keine verlässlichen Daten) ist der RTH unbefriedigend. Sie haben das Recht, ihren Unmut darüber (vom mir aus auch lautstark) zu äußern. In Foren war auch zu lesen, dass Betroffene eine Befriedung in der Hilfeleistung sehen. Das gleiche Recht (lautstarkes Äußern) muss der anderen Gruppe auch zugestanden werden. Auch das gehört dazu, wenn wir davon träumen „beim nächsten Mal wird alles anders“

    sabine s.

    • Helmut Jacob said, on 11. November 2014 at 01:50

      „Der Runde Tisch ist noch nicht ganz vorbei“

      Der ist längst vorbei; Sie haben es nur noch nicht bemerkt.

      • sabine s. said, on 11. November 2014 at 10:39

        Scheint mir, als hätten Sie meinen Beitrag tatsächlich zuende gelesen. U. a. steht dort:…Sie haben das Recht, ihren Unmut darüber (von mir aus auch lautstark) zu äußern…

        Aber war’s das jetzt schon?

        sabine s.

  14. Heidi Dettinger said, on 13. November 2014 at 01:12

    Wenn ich Frau Viebahn richtig verstanden habe, ging es ihr darum, dass IHRE Glaubwürdigkeit angezweifelt wurde.

    „Innerhalb dieses Gutachtens wird mir nicht nur die Glaubhaftigkeit meiner Aussagen aberkannt, es vermittelt mir sogar den Eindruck, meinen Antrag nach dem OEG berechnend und in betrügerischer Absicht gestellt zu haben. Zusätzlich werde ich in psychiatische Ecken gestellt, die ich bisher nicht einmal kannte.“ (Petition K. Viebahn)

    Dazu aus einem Entscheid des Landesversorgungsamt Bayern, 2010:
    „Entscheidend für den Beschluss des Landesversorgungsamtes Bayern waren die im OEG vorgesehenen „Beweiserleichterungen“: Soweit ein Antragsteller beim Nachweis der mit der Schädigung im Zusammenhang stehenden Tatsachen in Beweisnot gerät, können seine eigenen Angaben der Entscheidung zugrunde gelegt werden, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls glaubhaft erscheinen. Der „Ursachenzusammenhang“ zwischen den Schädigungshandlungen und den aus ihnen resultierenden gesundheitlichen und beruflichen Folgen muss nicht stringent nachgewiesen werden, sondern es genügt, dass der Ursachenzusammenhang wahrscheinlich ist.“

    Eine Petition mag nichts ändern – aber eine Unterstützung für die Petentin ist meiner Meinung nach dennoch sinnvoll!

    Was allerdings der „Hinweis auf den VEH“ dabei zu suchen hat, mag U. Werner allein wissen 🙂 oder zumindest „nachvollziehen“.

  15. sabine s. said, on 13. November 2014 at 01:39

    Frau V. schreibt an Herrn Schäfer:… der Vorschlag hierzu kam von Frau Dettinger…
    Herr W. greift dies in seinem Kommentar auf.

    Grundsätzlich ist der Gedanke/der Tipp, auch die Hilfe von Herrn Schäfer zu suchen, nicht verkehrt. Dem scheinen allerdings Grenzen gesetzt. Zu wünschen wäre, Frau V. würde Ihren Hinweis lesen und für sich nutzen können.

    sabine s.

  16. Erika Tkocz said, on 13. November 2014 at 10:31

    Also da gibt es schon einige Widersprüche,
    man kann nicht einerseits betrügerische Absicht unterstellt bekommen und dann in die psychiatrische Ecke gestellt werden. Nun mag ja Fr. Viebahn die psychiatrische Ecke als stigmatisierend empfinden, allerdings sollte man da einmal berücksichtigen, dass diese psychiatrische Ecke ….so sie dann so benannt wurde….auch als Folgeschaden der Heimerziehung betrachtet werden kann. Ich habe den Eindruck, dass Fr. Viebahn möglicherweise das Gutachten nicht verstanden hat und empfehle ihr erst einmal sich einen Experten zu holen, der ihr genau erklärt wie dieses Gutachten zu verstehen ist.

    Dann kommt hinzu, dass Gutachten sehr individuell sind und man nicht aus seinem persönlichen …wenn auch unzufriedenem Ergebnis….jetzt eine Petition startet, die diese Glaubhaftigkeitsgutachten abschaffen sollen. Ich denke sinnvoll ist es sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und Widerspruch einzulegen, denn selbstverständlich würde ich so ein Ergebnis auch nicht so einfach hinnehmen.


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