Dierk Schaefers Blog

Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen

Posted in Justiz, Kinderheime, kirchen, Staat by dierkschaefer on 17. September 2015

»„Der Umstand, dass etwas verjährt ist, schließt nicht aus, dass man neue Rechtsgrundlagen schafft, wenn man befindet, dass sonst nicht genug getan wurde. Das ist eine politische Frage“, sagt der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs und Professor für Rechtstheorie Clemens Jabloner Diese Einsicht hatte der Staat schließlich schon einmal – im Zuge der Restitution von NS-Raubgut in den Neunzigerjahren. „Wenn der Bund eine Lösung einer solchen Frage gefunden hat, sehe ich keinen Grund, warum das den Ländern oder der Kirche nicht möglich sein sollte“, sagt Weber – die meisten betroffenen Kinderheime waren kirchliche oder Landeseinrichtungen.

Woran sich die Debatte wohl vor allem spießt, ist Geld. Die Verfahren kämen Staat und Kirche teuer zu stehen – …«[1]

[1] http://derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec

10 Antworten

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  1. Martin MITCHELL said, on 18. September 2015 at 13:37

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    Dieses Thema findet detaillierte Behandlung seitens Martin MITCHELL in seinem Forum EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=128 – dort – unter der Thread-Überschrift »Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung«

    Der Begriff „Staaten“, in diesem dortigen Thread, ist mit „Ländern der Erde“ synonym und bedeutet „Mitgliedstaaten“ zu internationalen Abkommen / Völkerrecht.
    Der dort ebenso verwendete Fremdwort-Begriff „Responsibilität“ ist synonym mit dem deutschen Wort „Verantwortlichkeit“.
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  2. Martin MITCHELL said, on 20. September 2015 at 05:56

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    Die sich weiterhin fortsetzende „Blindheit des Staates“ den Heimopfern gegenüber, und die Hintergründe dafür.

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    DIES IST JETZT ÜBERALL IM INTERNET FESTGESCHRIEBEN, u.a. auch hier @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1010#p1010

    ANFANG DES ZITATS DIESES RELEVANTEN POSTS.

    gefunden / wiedergefunden

    nach nochmaliger GOOGLE-Suche mit dem Suchstrang: „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“

    Fachbuch / Lehrbuch: Das blinde Auge des Staates: die Heimkampagne von 1969 und die Forderungen der ehemaligen Heimkinder
    Marita Schölzel-Klamp, Thomas Köhler-Saretzki
    Perfect Paperback
    Publisher: Klinkhardt, Julius (1. März 2010)
    Taschenbuch / Broschiert
    Seitenzahl 159
    ISBN-10: 3781517101
    ISBN-13: 978-3781517103

    Und hier kann man schon mal wichtige Teile dieses Fachbuches / Lehrbuches ONLINE lesen:
    @ https://books.google.de/books?id=gG4GiqpJ7K0C&pg=PA46&lpg=PA46&dq=%22Heimkinder%22%2B%22Staatsverbrechen%22%2B%22Verj%C3%A4hrung%22&source=bl&ots=Vk-tQc723J&sig=Exxk2B_DHiGgoXANOvS_1zWgCx4&hl=en&sa=X&ved=0CCgQ6AEwAmoVChMI4tyb-o-AyAIVzJ2UCh3z6gG8#v=onepage&q&f=false
    beginnend auf Seite 39: »Exkurs: Verwahrlosung«
    insbesondere auch Seite 45-46
    [ Hintergründe der diesbezüglichen, auch heute noch, sich weiterhin fortsetzenden „Blindheit des Staates“ – MM ]
    und dann geht es dort weiter bis Seite 56

    Bei Weltbild.de @ https://www.weltbild.de/artikel/buch/das-blinde-auge-des-staates_16269336-1 heißt es bezüglich diesem Fachbuch / Lehrbuch:

    ZITAT ANFANG.

    Die restaurative Politik der frühen Bundesrepublik hatte den Erhalt nationalsozialistischen Geistes in Form von personeller Kontinuität in allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Bereichen etabliert, was besonders in der Fürsorgeerziehung zum Tragen gekommen is.

    ZITAT ENDE.

    Desweiteren heißt es bei Buch.de @ http://www.buch.de/shop/home/suche/?fq=3781517101 bezüglich diesem Fachbuch / Lehrbuch:

    ZITAT ANFANG.

    Beschreibung

    Die restaurative Politik der frühen Bundesrepublik hatte den Erhalt nationalsozialistischen Geistes in Form von personeller Kontinuität in allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Bereichen etabliert. In der Fürsorgeerziehung ist dies besonders zum Tragen gekommen. Hier wurden von so genannten Erziehern, die häufig über keinerlei pädagogische Kenntnisse verfügten und zum Teil schon von den Nationalsozialisten eingesetzt worden waren, brutale Erziehungsmethoden praktiziert. Die Geschichts- wie auch die Politikwissenschaft sind in ihrer neueren Forschung zum Umgang mit der Entnazifizierung in den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik zu niederschmetternden Ergebnissen gekommen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der neuen Erkenntnisse, die die aktuelle Forschung bezüglich der Situation in Heimen der 50er, 60er und auch 70er Jahre aufweist, erfolgt in dieser Untersuchung die historische Einordnung der Heimkampagne von 1969. Darüber hinaus zeigt sie gegenwärtige Reaktionen von Trägern der Heime und staatlichen Organen auf die Beschuldigung durch die ehemaligen Heimkinder auf und reflektiert sie unter Berücksichtigung des rechtsphilosophischen Essays Vergangenheitsschuld von Bernhard Schlink und der Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe von Manfred Kappeler.

    Das vorliegende Buch leistet mit genau diesem Thema und diesem Inhalt einen Beitrag zu der Diskussion, deren Anliegen ist aufzuzeigen, warum Erinnern und gegebenenfalls Wiedergutmachen für das Funktionieren einer Gesellschaft „not-wendig“ sind.

    Autorenportrait

    Dr. Thomas Köhler-Saretzki arbeitete nach dem Studium der Psychologie in Wuppertal viele Jahre in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Schwerpunkt dieser Tätigkeit war neben der psychologischen Beratung und Führung von interdisziplinären Teams die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen. Anfang 2012 übernahm er die Leitung einer Familienberatung in Köln mit dem Aufgabengebiet Beratung und Therapie von Kindern, Eltern und Paaren. Er promovierte an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln zum Thema Heimerziehung und ist Mitglied verschiedener Arbeitskreise und Gremien im Bereich Frühe Hilfen. Dr. Köhler-Saretzki hält Vorträge und Fortbildungen, u.a. zum Thema Bindung und ist Autor von Büchern und verschiedener Fachartikel.

    ZITAT ENDE.

    Familisieren Sie sich diesbezüglich – bezüglich diesen nachkriegsdeutschen Staatsverbrechen und dem Blinden Auge des Staates (was sich vollens auf Westdeutschland bezieht!) – unbedingt auch noch einmal mit dem detaillierten darauf hinweisenden Bericht des Humanistischen Pressedienstes – hpd vom 24.01.2011 betitelt »Deutschland Deine Kinder (Teil 3) « @ http://hpd.de/node/11023?nopaging=1

    ENDE DES ZITATS DIESES RELEVANTEN POSTS.
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  3. Martin MITCHELL said, on 21. September 2015 at 08:53

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    Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

    re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“

    ANFANG DES ZITATS DER AUSFÜHRUNGEN WIE DER DEUTSCHE STAAT WIEDER MAL MINDERHEITEN SEINER BÜRGER DISKRIMINIERT UND SIE BESCHEIßT.

    Der Superbeschiss

    [ der Opfer von Staatsverbrechen im Nachkriegsdeutschland – Westdeutschland! ]

    [ was den von Kirche und Staat eingerichteten »[Hilfs]Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“« betrifft ]

    [ Errechnet und ] Veröffentlicht am 16. Mai 2014

    [ Erstveröffentlichung @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/fonds-heimkinder/der-superbeschiss/ ]

    Wir haben uns mal ein paar Überlegungen zu den schändlichen Zahlungen des “Hilfefonds ehemaliger Heimkinder” gemacht – und zu den Geldern, die wir als Kinder und Jugendliche Staat und Kirchen in die Kassen gespült haben. Mit unserer Arbeit! [ Zwangsarbeit! / „Zwang zur Arbeit!“ ]

    Unter Zugrundelegung eines Hilfsarbeiterstundenlohnes (1965) von
    3,91 DM

    gelangt man auf einen Jahresbruttolohn von
    18.768,00 DM

    abzüglich 38 % Steuern und Sozialabgaben = Jahresnettolohn
    11.636,00 DM

    Gehen wir auf eine untere Grenze, machen uns die Berechnungen einfach und legen einen Jahresnettolohn von 10.000,00 DM zu Grunde.

    Weiter geht’s:

    Seriöse Schätzungen gehen aus von 800.000 bis 1.000.000 Heimkinder der Jahre 1949 – 1975 aus.

    Für unsere Berechnungen nehmen wir auch hier den unteren Wert von 800.000 Heimkindern und gehen davon aus, dass diese im Durchschnitt 1 Jahr gearbeitet haben.

    Weiter geht es mit den Berechnungen:

    800.000 Heimkinder x 10.000 DM Jahresnettolohn = 8.000.000.000 DM (in Worten: acht Milliarden DM)

    Da Kirchen, Institutionen, Staat und Industrie uns diese Löhne nie ausgezahlt haben, berechnen wir einen Zinssatz von 6% und eine mittlere Laufzeit von 50 Jahren und kommen so zu dem Betrag von

    147.361.234.199,932 DM oder – wieder großzügig gerechnet – 73.500.000.000 Euro.

    Das also ist die Summe, die uns geschuldet ist.

    Wenn wir diese Summe jetzt mal auf 800.000 ehemalige Heimkinder zurückrechnen, kann man leicht ersehen, dass jedem – JEDEM – Heimkind eine Summe von 91.875 Euro mindestens zusteht!

    Das deckt noch keine Vergewaltigungen, keine zerbrochenen Biografien, keine lebenslangen Pein, keine erzwungene Frührente, keine verminderten Berufschancen ab. Es ist lediglich das Geld, was Kirchen, Staat und Industrie uns SCHULDEN!

    Zum Vergleich: [ Stand: 16. Mai 2014 ] in ihren Fonds eingezahlt haben sie 120.000.000 Euro. Sofort abgezogen haben sie 20.000.000 für die Anlauf- und Beratungsstellen, ergibt 100.000.000 Euro.

    Würden sich tatsächlich die 800.000 Ehemaligen melden, die Anrecht auf diesen Fonds haben, ergäbe dies einen Betrag von 125,00 Euro pro Überlebenden ihrer Höllen

    ENDE DES ZITATS DER AUSFÜHRUNGEN WIE DER DEUTSCHE STAAT WIEDER MAL MINDERHEITEN SEINER BÜRGER DISKRIMINIERT UND SIE BESCHEIßT.

    QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/fonds-heimkinder/der-superbeschiss/
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    • dierkschaefer said, on 21. September 2015 at 09:33

      Diese Abrechnung ist nicht plausibel. Sie geht davon aus, dass alle ehemaligen Heimkinder hätten Zwangsarbeit leisten müssen. Es fehlen jedoch ernstzunehmende Schätzungen über den Anteil zwangsarbeitender Kinder und Jugendlicher in den Heimen. Zudem dürfte es schwierig sein, die Leistungen gegeneinander abzugrenzen. Wirklich „haushaltsnahe“ Leistungen inform von Mithilfe bei alltäglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen und gesetzlich erwartet werden dürfen, wird man nicht als Zwangsarbeit ansetzen verrechnen können. Was anderes sind Arbeitseinsätze, für die die Einrichtungen Geld eingenommen haben oder nicht kindgemäße schwere oder umfangreiche Arbeiten im Eigenbetrieb der Anstalten. Darüber gibt es Angaben, die man jedoch nicht ohne weiteres hochrechnen kann. Es gibt auch glaubwürdige Angaben über richtige KINDER-Arbeit, die vom Fonds nicht berücksichtigt werden.
      Es ist nicht hilfreich, unplausible Forderungen zu erheben. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit. Und wo wir nichts begründet wissen, dürfen wir keine Tatsachen behaupten.

  4. Heidi Dettinger said, on 21. September 2015 at 16:32

    Die erste Frage müsste doch lauten: Warum gibt es keine ernst zu nehmenden Angaben bzw. nicht einmal Schätzungen?

    Plausibel wird die Rechnung, wenn man bedenkt, dass sie von jeweils nur von EINEM Jahr der Zwangsarbeit ausgeht – es gibt jedoch zahllose Berichte, die von sieben, acht bis hin zu 10 und mehr Jahren Arbeit erzählen. Plausibel wird die Rechnung auch dann wieder, wenn man Berichte von KINDER-Zwangsarbeit (zwischen 6 und 14 Jahren) hinzuzieht, die nirgendwo berücksichtigt werden.

    Hinzukommt, dass schlichtweg jede in den Heimen geleistete Arbeit, die über „Mithilfe bei täglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen“ eine Form von Kinder- und Zwangsarbeit darstellt. Und ich habe bislang noch keinen Bericht gehört oder gelesen, in dem Ehemalige davon berichteten, dass sie ihre Arbeit als „haushaltsnahe“ Leistungen betrachtet haben. Sie waren – wie ich im übrigen auch – der Meinung, dass z.b. Schuhe putzen durchaus „haushaltsnah“ sein könne – aber 100 Paar am Tag? Auch dürfte tagelanges Kartoffelschälen kaum mehr als „haushaltsnah“ betrachtet werden. Dazu könnten noch etliche Beispiele genannt werden.

    Im Übrigen erhebt die Berechnung keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, sondern soll allenfalls einen Denkanstoß geben und den Bruch zwischen dem, was ehemaligen Heimkindern (rein finanziell) gestohlen wurde und dem, was der Fonds für sie „leistet“ verdeutlichen!

  5. Martin MITCHELL said, on 23. September 2015 at 01:55

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    Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen.

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    Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
    Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.

    re “Heimkinder”+”Staatsverbrechen”+”Verjährung”

    *** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***

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    »SCHLARAFFIA MATRATZEN« / »RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH« Schlaraffiastraße 1-10. D-44867 Bochum – viele männliche Ehemalige Heimkinder West haben DEREN Bekanntschaft machen müssen…
    …kennen sich sehr gut mit DENEN aus…
    …ihre wunden Finger, Hände und Handknöchel in der Herstellung von Matratzen bezeugen es…

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    Bezüglich SCHLARAFFIA MATRATZEN UND IHRE ARBEITSAUSBEUTEREI und andere IHRER fragwürdigen Geschäftsmethoden.

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    Ein diesbezüglicher Beitrag im HEIMKINDER-FORUM.DE / IMHEIM.EU im Thread »Hövelhof, Salvatorkolleg Klausheide« ( ein katholisches Erziehungsheim für Jungen )

    Beitrag von Boardnutzer »Bons« – Beitrag 226 ( vom Mittwoch, 28. April 2010, um 01:06 Uhr ) @ http://heimkinder-forum.de/v3/board49-heimliste-nach-orten/board53-heime-h/4351-h%C3%B6velhof-salvatorkolleg-klausheide/index8.html#post156852 ( auf Seite 8 dieses Threads, wenn DORT registriert und angemeldet ).

    ANFANG DES ZITATS SEINER ERRECHNUNGEN (IM APRIL 2010) WAS MAN IHM AN LOHNGELDERN SCHULDET.

    Rechnung

    Anfang der 60er Jahre hatte eine Näherin in einer Kleiderfabrik im Ruhrpott einen Stundenlohn von 2,72 D-Mark.

    Wenn ich zugrundelege, daß die Arbeitsleistung eines 13jährigen Jungen etwa dem einer Näherin entspricht und nicht der eines Bergmanns, dann ist dieser Stundenlohn eine faire Ausgangsbasis.

    Von 1963 bis 1969 hatte ich 2 Jahre lang, 5 Tage/Woche a 9 Stunden [am Tag] in der Matratzenhalle [ für SCHLARAFFIA MATRATZEN ] und bei Hella [ für HELLA LAMPEN und für die Wolfsburger Volkswagenwerke ] malocht.
    Im Kuhstall waren es 4 Jahre lang, 7 Tage/Woche a 11 Stunden [am Tag]. Das macht in meinem Fall 17280 Std x 2,72 DM = 47 001,60 DM.
    Abzüglich 9 D-Mark monatlich auf 6 Jahre sind 648 DM. = 46353,60 DM.

    Wenn ich davon ausgehe, daß die vom Amt gezahlten 280 DM für meine Verpflegung und Unterbringung ausreichend sein dürften, ist das der Betrag den ich eigentlich verdient haben müsste.
    Bei einer jährlichen (zulässigen) Verzinsung von 6 %, errechnen sich bis zum Währungswechsel 266231,34 DM.

    Die Umrechnung 1: 1,95 ergibt bis 2000 einen Betrag von 136528,89 €.

    Bis heute ist ein Schuldbetrag von 244502,38 € aufgelaufen.

    Auch wenn alle Mißhandlungen, Mißbräuche und andere Zuchtmethoden verjährt sein sollten, dann betrifft die Verjährung aber nicht die in den Menschenrechtskoventionen nach dem Kriege festgelegten Verbote, wie Sklavenarbeit, Ausbeutung Schutzbefohlener. Dazu kommen die nationalen Bestimmungen, die Akkord-und Pensumsarbeit von Kindern verbieten.

    Die Frage ist, mache ich mich lächerlich, wenn ich den Salvatorianern eine Rechnung zustelle? Nein, ich denke mal daß sie nach einer kurzen Sekunde des Amüsements alamiert sein dürften. Besonders dann, wenn Ihr ebenfalls mal rechnen würdet.

    Bedauerlicherweise kann ich denen keinen Mahnbescheid zustellen, weil die Gebühren an das Gericht immens wären. Aber zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung reicht es allemal, wenn man sich denn festbeißt. Und das tue ich.

    Rechnet doch mal Eure Ansprüche durch. Und das betrifft nicht nur die Klausheider, es gibt hier eine Menge Mädchen und Jungens die ausgebeutet wurden.

    Einfach nur mal sehen was dabei rauskommt. Besser ein paar kleine Nadelstiche als nix.

    Gruß Ralph

    ANFANG DES ZITATS SEINER ERRECHNUNGEN (IM APRIL 2010) WAS MAN IHM AN LOHNGELDERN SCHULDET.

    Und auch ich selbst hatte schon mal mit Bleistift auf Papier im Mai 2003 errechnet was mir allein für meine Arbeit ( ein Jahr Zwangsarbeit! ) in FREISTATT ( Eigentümer: Bodelschwighsche Anstalten Bethel ) geschuldet ist; siehe diesbezüglich meine Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Anforderung_von_ausgebliebenen_Lohngeldern.html .

    Sind DIESE Errechnungen, (1.) von Ralph und (2.) von Martin MITCHELL jetzt allen „akzeptabel“ / „glaubwürdig“ / „plausibel“? Oder was bedarf es noch?
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  6. Martin MITCHELL said, on 25. September 2015 at 10:41

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    »Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«

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    Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
    Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.

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    re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“

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    „Österreich“+“Deutschland“+“Restitution“+“NS-Raubgut“+“Lösung“

    So wurde es seit den 1990er Jahren in Bezug auf die im Dritten Reich seinerzeit (1933-1945) von Deutschland und Österreich gestohlene Kunst gehandhabt: siehe alle diesbezüglichen Texte und detaillierten Auseinandersetzungen dazu @ http://kurier.at/kultur/kunst/bestaetigt-kunstmuseum-bern-nimmt-das-erbe-des-kunstsammlers-cornelius-gurlitt-an/98.864.763

    Vergleiche:

    Die in der Bundesrepublik Deutschland und in der Zweiten Republik Österreich
    zwischen den späten 1940er und den späten 1980er Jahren von minderjährigen Heiminsassen seitens diesen beiden Staaten, im jeweiligen eigenen Lande, gestohlenen Löhne, jedoch, werden bisher nicht zurückgegeben / restituiert. Diese beiden Rechtsstaaten vertreten diesbezüglich, jeweilig, einfach, die Meinung, diese systematische Dieberei, Hehlerei und Betrügerei sei „verjährt“, d.h. DIESE „STAATSVERBRECHEN“ seien „verjährt“.

    Rechtsexperten sagen: »Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«

    Siehe diesbezüglich (1.) nochmals die österreichische Tageszeitung DER STANDARD (vom 26.07.2015) @ http://derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec (behandelt schon zuvor in zuvorherigen meinerseitigen Beiträgen zu diesem Thema).

    Siehe diesbezüglich (2.) nochmals die relevanten Auslegungen von Univ. Prof. Dr. Annette Guckelberger, Professorin für Verwaltungswissenschaften und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, in ihrem (2004) Fachbuch »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, teilweise wiedergegeben at @ http://books.google.de/books?id=wSwwbHCKY3EC&pg=PA146&lpg=PA146&dq=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&source=bl&ots=-P7m-9prwO&sig=3iB0ycG6by8mwlXt41u-KQEMOso&hl=en&ei=BixNTZ_TO5G3cfySqfsF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBA#v=onepage&q=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&f=false (behandelt schon zuvor in zuvorherigen meinerseitigen Beiträgen zu diesem Thema).

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    re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“

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    *** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***
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    • dierkschaefer said, on 25. September 2015 at 21:48

      Im Gegensatz zu Kunst handelt es sich bei Heimkindern nicht um Marktwerte. Kunst wird mit dem Alter oft noch „wertvoller“. Heimkinder nur älter – und wenn sie sterben, sind sie weg.Jetzt denke bloß niemand an Menschenrechte.

  7. Martin MITCHELL said, on 29. September 2015 at 13:36

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    »Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«

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    Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
    Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.

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    re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“

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    Ist die Bundesrepublik Deutschland, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?

    Ist die Zweite Republik Österreich, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?

    Kann die Bundesrepublik Deutschland, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?

    Kann die Zweite Republik Österreich, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?

    Denn beide dieser ja auch geschichtlich verflochtenen Staaten pochen heute, diesbezüglich, weiterhin willkürlich auf „Verjährung“.

    Sind das etwa die Prinzipien und Merkmale von Menschlichkeit, Ethik und Moral, von Menschenrecht und Rechtsstaatlichkeit?

    Rechtsexperten sagen: »Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«

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    re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“

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    *** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***
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  8. Mrtin MITCHELL said, on 5. August 2017 at 10:00

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    DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen

    Dieser HINWEIS für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:

    Anfang des Jahres 2017 wurde bei der Hamburger Polizei *eine Strafanzeige wegen SYSTEMATISCHEN SCHWEREN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN begangen gegen Kinder und Jugendlichen* erstattet, die dann – daraufhin – von der Hamburger Staatsanwaltschaft bearbeitet wurde … oder auch nicht bearbeitet wurde … vielmehr wurde die Anzeige einfach ignoriert und „das Ermittlungsverfahren“ „eingestellt“.

    Es handelte sich hierbei um *folgende Strafanzeige, die durchaus sehr gut und vollumfänglich begründet war* (eine Strafanzeige, die insgesamt 21 Seiten umfasste — ich gebe hier aber, mit der vollen Zustimmung des Anzeigeerstatters, nur einen kurzen Auszug daraus wieder):

    *** »DDR-Strafanzeige — §144 (2) Satz 1. StGB-DDR „Entführung von Kindern und Jugendlichen“ „unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt“« ***

    [ ……… ]

    [ Erstveröffentlichung unter gleichlautender Überschrift im HEIMKINDER-FORUM.DE am Samstag, 18. Februar 2017, um 02:48 Uhr MEZ/CET) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-„Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=542758#post542758 (Falls notwendig, um diese Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben und dann in dem dortigen Beitrag ganz nach unten scrollen und auch den dortigen ANHANG aufrufen.) ]

    ANFANG DES AUSZUGS DIESES TEILZITATS.

    Hiermit erstatte ich, _____ _____,
    Anzeige gegen Unbekannt.

    Ich erstatte diese Anzeige aus folgerichtigen Gründen, welche fern von Rache, Missgunst o.Ä. liegen. Erst jetzt habe ich die entsprechenden ausreichenden Kenntnisse über die strafrechtlich relevanten Abläufe und die gesetzlichen Grundlagen, um die Anzeige plausibel zu formulieren.
    Bzgl. zivilprozesslicher Vorschriften und Ansprüche habe ich z.Z. keine genügenden Kenntnisse und lasse sie daher in dieser Anzeige vorerst weg.

    Aus meiner persönlichen, nicht-fachlichen Sicht als Betroffener vermute ich die Verletzung folgender Gesetze durch die unten geschilderten Taten:

    A) § 144 (2) Satz 1. StGB-DDR
    „Entführung von Kindern und Jugendlichen“ „unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt“ – in Verbindung mit –

    1. § 144 (2) Satz 2. StGB-DDR
    „erhebliche Schädigung des Kindes oder des Jugendlichen fahrlässig verursacht“ – UND –

    2. § 142. „Verletzung von Erziehungspflichten“ (1) Satz 2. StGB-DDR
    „… oder eine andere Rechtspflicht, für die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen zu sorgen, mißachtet, indem er“ „das Kind oder den Jugendlichen mißhandelt“ – UND –

    3. § 131. „Freiheitsberaubung“ (1)+(2) StGB-DDR
    „Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise rechtswidrig der persönlichen Freiheit beraubt“ „ … die Freiheitsberaubung … auf andere, die Menschenwürde besonders verletzende Art und Weise begeht“ – UND –

    4. § 137. „Beleidigung“ StGB-DDR
    „Eine Beleidigung begeht, wer die persönliche Würde eines Menschen durch Beschimpfungen, Tätlichkeiten, unsittliche Belästigungen oder andere Handlungen grob mißachtet“ – UND –

    5. § 138 „Verleumdung“ StGB-DDR
    „wer wider besseres Wissen Unwahrheiten … vorbringt oder verbreitet, die geeignet sind, das gesellschaftliche Ansehen eines Menschen … herabzusetzen.“ – UND –

    6. § 139 „Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen“ (2) StGB-DDR
    „Wenn die Tat nach Art und Auswirkung sowie der Schuld und der Persönlichkeit des Täters eine schwerwiegende Verletzung der Rechte des Geschädigten oder der Beziehungen zwischen den Menschen darstellt“ – UND –

    7. § 115 „Vorsätzliche Körperverletzung“ StGB-DDR – UND –

    8. § 120 „Verletzung der Obhutspflicht“ (1) StGB-DDR
    „Wer einen Menschen, der unter seiner Obhut steht oder für dessen Unterbringung, Betreuung oder Behandlung er zu sorgen hat, … in hilfloser Lage läßt,“ – UND –

    9. § 244 „Rechtsbeugung“ StGB-DDR
    „… Mitarbeiter eines Untersuchungsorgans gesetzwidrig … zuungunsten eines Beteiligten …“ – UND –

    10. § 240 „Urkundenfälschung“ (1)+(3) StGB-DDR
    „… eine unechte Urkunde herstellt …“ + „echte Urkunde ist eine schriftliche … Erklärung, die in Ausübung dienstlicher oder sonstiger beruflicher Befugnisse … ausgestellt wurde – und … die rechtserhebliche Tatsache beweist“ – UND –

    11. § 241a „Fälschung oder Vernichtung beweiserheblicher Daten“ StGB-DDR
    „… zur Täuschung im Rechtsverkehr Daten, die rechtserhebliche Tatsachen beweisen, vernichtet oder verfälscht …“ – UND –

    12. Art. 19 (2) Verfassung-DDR (2) „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit“ – UND –

    13. § 40 „Inhalt des Beschlusses“ (1) JHVO der DDR
    „… ihre gesetzliche Grundlage, … “ – UND –

    14. § 39 „Beratung und Entscheidung“ (1) JHVO der DDR
    „Im Ergebnis seiner Beratungen …“ – UND –

    15. § 39 „Beratung und Entscheidung“ (2) JHVO der DDR
    „… aus den Beratungen ergebenden Entscheidungen …“ – UND –

    16. „Anordnung über ärztliche Begutachtungen“ der DDR – UND –

    17. § 129 „Nötigung“ (1) StGB-DDR
    „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem schweren Nachteil zu einem bestimmten Verhalten zwingt, …“ – UND –

    18. § 132 „Menschenhandel“ (1) StGB-DDR
    … rechtswidrig zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten zwingt …“
    „[Anm.: ist seit 1968 Ersatz für § 234 RStGB
    „Sklaverei/Leibeigenschaft/Zwangsarbeit“]

    Daneben können sich durch Ihre Ermittlungen eventuell noch weitere strafrechtlich relevante Tatbestände ergeben.

    Die Verfolgung der Taten gemäß dem DDR-Strafrecht ist dadurch gerechtfertigt, da die Haupttat A) §144 (2) Satz 1. StGB-DDR „Entführung von Kindern und Jugendlichen“ „unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt“ i.V.m. den o.g. weiteren Paragraphen und Artikeln ein international anerkanntes Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Die Einordnung als nicht-einfachgesetztliche Straftaten rührt daher, dass die Verantwortlichen die Taten zum Zweck der gezielten staatlichen Verfolgung gegen eine identifizierbare Bevölkerungsgruppe – missliebige Kinder und Jugendliche – durch die DDR-Jugendhilfe mit tatübergreifenden Gemeinsamkeiten begangen haben (siehe Definitionen seit 1946). In diese identifizierbare Bevölkerungsgruppe fiel ich ebenfalls rein. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nicht zwangsläufig mit Kriegshandlungen in Verbindung steht, wie bekannte Urteile zeigen!

    Die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung der unten geschilderten Taten u.a. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit besteht weiterhin und wurde seit 1990 bereits in mehreren entsprechenden Fällen höchstrichterlich bestätigt, da:

    B) die Verjährung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit mindestens auf dem Staatsgebiet der ehem. DDR durch die folgenden gesetzlichen/vertraglichen Regelungen dauerhaft ausgesetzt ist:

    1. § 84 „Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen … die Menschlichkeit …“ StGB-DDR – UND –

    2. Einigungsvertrag: Art 9 „Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik“
    „(2) Das in Anlage II aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit den dort genannten Maßgaben in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz unter Berücksichtigung dieses Vertrags sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist.“ – UND –

    3. Einigungsvertrag: „Anlage II Kap III C I Anlage II Kapitel III Sachgebiet C – Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Abschnitt I“
    „Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1. §§ 84, 149, 153 bis 155, 238 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik – StGB – vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 14. Dezember 1988 (GBl. I 1989 Nr. 3 S. 33), geändert durch das 6. Strafrechtsänderungsgesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 39 S. 526)“ – UND –

    4. Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches (BGBl Jg. 2002 Teil I Nr. 42) § 7 „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (1) Sätze 5, 9 und 10

    C) die Verjährung von Straftaten durch staatliche Behinderung der Strafverfolgung ausgesetzt wird, siehe:

    1. § 83 „Verjährung der Strafverfolgung“ StGB-DDR – UND –

    2. „quasigesetzliches Verfolgungshindernis“ BGH 5 StR 451/99

    [ Darauf folgt sofort eine detailierte TATSACHENGESCHEN-Schilderung. ]

    [ Gleich anschließend darauf folgt sofort eine Liste der vom Anzeigenerstatter gegenüber der Ermittlingsbehorden (namentlich!) genannten Zeugen und dokumentarischer Beweise ].

    ENDE DES AUSZUGS DIESES TEILZITATS.

    Möge dieses Muster viele andere Betroffene dazu ermuntern ebenso solch eine Anzeige zu erstatten. Dazu bedarf es keines Anwalts – nur logisches Denken, Ausdauer und Ausführungsvermögen.
    .


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