Dierk Schaefers Blog

Vereidigung – eine Schnittstelle zwischen Staat und Kirche

Junge Polizeibeamte werden zu Dienstbeginn feierlich auf das Grundgesetz vereidigt. Bei der Feier zugegen sind zudem Angehörige der Polizeibeamten, politische Vertreter der Kommune und des Landes, auch die Bundeswehr war regelmäßig vertreten und die Lokalpresse. Der Innenminister hielt eine Ansprache, soweit er nicht verhindert war.

Von uns Polizeipfarrern[1] wurde erwartet, im Berufsethischen Unterricht noch vor der Vereidigung das Thema zu behandeln. Inhaltliche Vorgaben gab selbstverständlich nicht[2].

Die aktuelle Diskussion über Polizeieinsätze gegen Demonstranten der „letzten Generation“

ließen mich Rückschau halten. Von Stichworten wie Wackersdorf oder Tiefflieger abgesehen ist meine Vereidigungsansprache noch aktuell:


[1] Wir Pfarrer (evangelisch&katholisch) wechselten uns in dieser Aufgabe ab.

[2] So etwas habe ich in meiner gesamten Berufslaufbahn als Pfarrer nie erlebt, von niemandem.

Religion und die Wahrheit hinter den Wahrheiten

Posted in Christentum, Ethik, Gesellschaft, kirchen, Leben, Philosophie, Psychologie, Religion, Soziologie, Theologie, tradition by dierkschaefer on 18. April 2023

Die Wahrheitsfrage ist die Gretchenfrage für Religionen.

Ob bei kirchlichen Aktivitäten die Wahrheit hinter den Wahrheiten aufscheint?

Caspar David Friedrich, Mönch am Meer, Endzustand nach Restaurierung © Staatliche Museen zu Berlin, Nationalgalerie / Foto: Kristina Mösl, Francesca Schneider, https://www.smb.museum/ausstellungen/detail/der-moench-ist-zurueck/

Da sind nicht nur die Kirchentage zu nennen mit ihrer hohen Beteiligung von Jugendlichen und der Präsenz hochrangiger Politiker; da gibt es das Flüchtlingsschiff der EKD („Schicken wir ein Schiff“) oder die Trauergot­tes­dienste bei Aufsehen erregenden Unglücksfällen und Katastrophen. Und selbst über die zur­zeit arg gebeutelte katholische Kirche schreibt die Süddeutsche Zeitung[1]: „Dabei kann die katho­lische Kirche ja noch überzeugen – nämlich da, wo ihre Mitglieder sichtbar die Bot­schaft Jesu leben. Wo Pfarrgemeinden Kleider und Möbel sammeln und Deutschkurse für die Flücht­lings­familie organisieren. Wo Pfarrer, Ordensfrauen und Mönche lieber Gefängnis riskieren, als zuzulassen, dass junge Frauen aus dem Kirchen­asyl in einen unsicheren Staat abgeschoben werden. Wo Seelsorger in Vollschutz­montur Sterbende und Kranke auf der Corona-Station begleiten. Wo Hochschulpfarrer einem Obdach­losen erlauben, in der Garage der Hochschul­gemeinde zu schlafen und ihn mit Lebensmitteln versorgen.“[2] Auch die öku­menisch getra­gene Telefonseelsorge, die Vesper­kirchen und die inzwischen bundesweit angebotene Notfallseel­sorge sind hier zu nennen.[3]

Um Wahrheit in der Religion geht es in diesem Artikel, der auch, etwas gekürzt, in der aktuellen Ausgabe des Evangelischen Pfarrerblatts erschienen ist: https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5BitemId%5D=5634&cHash=edc1e697669742f2a3249ef16130b7fc  

Hier der komplette Artikel als PDF – und zum Schluss eine etwas überraschende Antwort.


[1] Die immerhin einen wichtigen Anteil hat an der Berichterstattung über schlimmste klerikale Pädokriminalität.

[2] http://sz.de/1.5512588

[3] Die Notfallseelsorge nannte ich einmal das „letzte volkskirchliche“ Projekt. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/03/26/notfallseelsorge/

Zur persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder der Anerkennungskommission der norddeutschen evangelischen Kirchen

Fazit: Bei aller von mir unterstellten persönlichen Ehrenhaftigkeit der Mitglieder: Unabhängigkeit sieht anders aus, sie muss auch für die Betroffenen glaubhaft sein.

Und hier geht’s zum PDF:

https://dierkschaefer.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=10273&action=edit

Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen,

man kann sich noch so sehr bemühen, ihn am Bordstein abzustreifen, – wenn man wieder ins Auto steigt, riechen es die Mitfahrer.[1]

So ging es mir, als ich den Beitrag von Landesbischof Meyns im Pfarrerblatt[2] las. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, doch warum stinkt es weiterhin?

Mag ja sein, dass ich eine besonders empfindliche Nase habe. Mein Unterordner „Miss­brauch“ umfasst 997 Dateien und acht Ordner. Dazu kommen noch 299 Dateien und ein Ordner im Ordner Kriminalität. Ich kann ins Detail gehen, will mich aber auf die große Linie beschränken.

Falls das mit dem Hundedreck zu anrüchig sein sollte, will ich einem anderen Vergleich folgen. „Es steht ein Elefant im Raum“ nennt man neuerdings das Phänomen, wenn ein Phänomen wie in gehei­mer Übereinkunft nicht wahrgenommen wird.[3] Ich werde also die Elefanten (Plural) benennen, wobei sich der Tiervergleich nicht durchgängig bewährt.

Photo, Dierk Schäfer

Der erste Elefant ist die Verjährung,

der zweite die Kirche als Richter in eigener Sache,

der dritte die Entschädigung und schließlich

der vierte, die biologische Lösung.

Zum ersten Tierle, die Verjährung:

Es hat zweierlei Natur, eine juristische und eine theologische und beide haben ein Aber.

Zur juristischen Natur schrieb ich vor einiger Zeit (der Elefant steht ja schon länger im Raum):

 „Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung.“-

Und nun das Aber: „Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkin­dern, den Misshan­delten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepubli­kanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungs­rechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[4] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Ver­brechen reicht von deutlicher Benach­teiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschen­rechtsverletzun­gen. Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.[5] Zur Monstrosität und dem verweigerten Rechtsfrieden:[6]

Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten[7], bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkin­der­sache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Ver­brechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechts­frieden wieder herzu­stellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen. … Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflich­tungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betrof­fenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen. – (Kommentar von Uwe Werner: „Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
Jeden Satz kann ich unterschreiben und ist bezeichnend für unseren jahrelangen Kampf mit Staat und Kirchen,“)[8]

Die Stärke der Stellung kirchlicher Einrichtungen wurde in einem juristischen Gutachten deutlich: »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«[9]

Zur theologischen Natur des Tieres

Auch diese Natur des Elefanten wird beschwiegen[10], dabei wäre es gerade für Theologen ange­mes­­sen, darauf einzugehen. Doch Meyns steht damit nicht allein[11]. Auch Bischof Bätzing fand „Kein Wort dazu, dass eine Kirche, die mit ewigen Werten unterwegs ist, sich nicht auf Verjährung berufen sollte.“[12] Dazu ein Comic.[13]

Wenn ich von „Theologen“ schreibe, meine ich auch unsere Fakultäten. Mir ist nicht bekannt, dass Misshandlung und Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen dort thematisiert würde.[14]  An der evangelischen Fakultät Tübingen zeigte man sich desinteressiert an den Aufzeichnungen von Johannes Lübeck über den „Bodelschwingh Clan und seine unrühmliche Geschichte“, zu der ja immerhin in unserem Zusammenhang das Lager Freistatt zählt.[15]

Der zweite Elefant: Richter in eigener Sache

Herr Kronschnabel twittert: „DAS Thema fehlt bei Meyns völlig, wird aber von allen Opfern als Sauerei empfunden.“ Stimmt. Meyns umgeht den Elefanten. [16]

„Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angeb­liche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinar­gericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!“[17]+[18]

„Soweit es um einen Betroffenenbeirat geht, ist festzustellen, dass Aufgabe der Kommission ist, die Frage von Anerkennungsleistungen zu prüfen. Die Ordnung, die von der Konfödera­tion dafür verabschiedet wurde, sieht einen Betroffenenbeirat nicht vor. Wenn es darum gehen soll, unabhängig über die Frage der Betroffenheit einzelner Personen hinsichtlich sexuali­sierter Gewalt in der Kirche zu entscheiden und die Höhe der Anerkennungsleistung festzu­legen, sehe ich keine Notwendigkeit eines Beirates[19]“ … „Zunächst ist festzustellen, dass es nicht in der Entscheidungsmacht eines Mitgliedes der Unabhängigen Kommission, sei es auch deren Vorsitzender, steht, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird“.[20]

„Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats an den Kirchensenat, Rote Reihe 6, 30161 Hanno­ver, wenden. Der Kirchensenat entscheidet abschließend.“[21]

Uns fehlt eine staatliche, staatsanwaltschaftliche Aufklärungskommission wie anderswo.

„Schön und gut, wenn die Kirchen den sexuellen Missbrauch durch ihre Mitarbeiter aufklären wollen; besser wäre es, sie würden das den Staatsanwälten für Sexualdelikte ermöglichen. Schön und gut auch, wenn die Kirchen von „schmerzhafter“ Aufarbeitung sprechen, die sie jetzt betreiben würden; besser wäre es, die zuständigen Institutionen des Rechtsstaats könnten sich dazu ihre eigene Meinung bilden.“[22]

„Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden. Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisie­rung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusam­mensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten proto­kolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffent­lich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. [Der externen Fachperson sind] Täterna­men zur Kenntnis zu geben, diese wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtakti­vität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwär­zung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.

Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseel­sorge auszu­wählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.

Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.“[23]

Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei „selbstverständlich Auf­gabe der Justiz und nicht der Kirche“, erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert – und verlangte Akteneinsicht. Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwik­keln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. „Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind.“ Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln.[24]

Zum dritten Elefanten: Entschädigung

Dieser Elefant ist interessant. Denn die meisten Medien berichten bei allen Finanzleistungen an Geschädigte von „Entschädigungen“, dabei sollen es explizit keine sein, sondern nicht einklagbare Anerkennungsleistungen, ohne jeden Rechtsanspruch. „Dazu ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Schadensersatz handelt, sondern um eine Anerkennungsleistung, über die die Kommission zu entscheiden hat. Dies mag ihnen spitzfindig erscheinen, ist aber insoweit schon ein Unterschied. Denn beim Schadensersatz wären alle, materiellen wie immateriellen, Schäden zu ersetzen.“[25]

„Während der Abschlusspressekonferenz stellte ein Journalist dann auch die Frage, die wahr­scheinlich allen auf der Zunge liegt: Warum es nach zehn Jahren nicht möglich sei, Entschädi­gungen zu zahlen und es nun weiterhin bei Anerkennungszahlungen bleibe.

 „Das hängt damit zusammen, dass wir im Rechtsrahmen unseres Landes bleiben und die Hürde für die Betroffenen eben so gering halten wollen wie möglich. Entschädigung bedeutet Schadensersatz, dafür gelten Standards, die sind in unserem Land sehr hoch, da braucht es eine Beweispflicht, da braucht es Verfahren, da braucht es gerichtliche Festlegungen, das alles wollen wir nicht, wir wollen es den Betroffenen nicht zumuten. Und viele könnten ein solches Beweisverfahren ja niemals antreten, weil die Täter verstorben sind, weil die Unterlagen nicht zugänglich sind oder gar nicht vorhanden sind. Also, das ist der Grund, weshalb wir sagen, wir bleiben in diesem System von Anerkennungsleistungen und können nicht in ein – sozusagen – Schadenssystem einsteigen.“[26]

Und so sucht man den Begriff Entschädigung/Entschädigungen im Text von Meyns vergeb­lich. Doch wer Klartext spricht, hat Erfolg: „Wird ja noch schöner, wenn man mir ständig die zu verwendende Tonart vorschreiben will. OHNE meine Tonart wären alle mit den lumpigen 5000,- abgefickt worden, die ausgereicht wurden! ‚Was würden Sie verlangen, wenn Ihr Sohn von Ihren Betbrüdern gefickt worden wäre, Bischof?‘ Meister hielt schlau­erweise seine Fresse, aber ‚meine‘ Männer …  bekamen 14.500,- und mehr. Und ihr lallt mich wegen lieber Töne voll? Was ist mit euch los? Mein Ton sorgte für 14.500,- bis 31.000,-!“[27]

„Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? … Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben!“[28]

Der vierte Elefant Ist ein Abkömmling vom dritten, die biologische Lösung.

Nur die Opfer sehen ihn: „Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle … Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzu­warten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.

Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, … An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwech­selt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.

Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen ‚Kirchendienern‘ wehrlos ausgeliefert waren.

Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufar­beitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.

Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen. Diese Lebensqualität ist keine.“[29]

Schon vor 12 Jahren habe ich die „lange Bank“ genannt. Ich schrieb über ein abzuschlie­ßendes „Freeze-Abkommen“ „Was ist das? Die ehemaligen Heimkinder bangen, ob sie ihre Entschädigung noch erleben werden. Dies wird genährt durch die Verfahrensdauer und manche kolportierten Äußerungen, man wolle durch die biologische Lösung so mancher Fälle Geld sparen. „Freeze“ wäre das Einfrieren der Ansprüche (wenn nicht der juristischen, so doch der moralischen nach Recht und Billigkeit) auf den Zeitpunkt des Beginns des Runden Tisches. Damit geht der Entschädigungsanspruch im Fall des Todes des Betroffenen auf seine Erben über. Dann wäre wenigstens das Mißtrauen aus dem Verfahren draußen, zügiges Vorgehen aber dennoch geboten – und möglich, wie meine Verfahrensvorschläge vom April 2009 belegen.

Doch ich fürchte, die Sache der Kindesmißhandlungen in den Heimen wird weiter auf die lange Bank geschoben werden.[30]

Und hier legen die Elefanten verständnisvoll ihre Rüssel übereinander.

Doch noch kurz zum Runden Tisch, den Meyns erwähnt: Er schreibt von einem langen Lern­weg: „Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema sexua­lisierte Gewalt begann 2009. Damals beteiligten sich EKD und Diakonie Deutschland gemeinsam mit der ka­tholischen Kirche, der Caritas, anderen Wohlfahrtsverbänden, Bund, Ländern, Wissenschaftlern und Betroffe­nen an dem von der Bundesregierung initiierten Run­den Tisch ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jah­ren‘. Auf Grundlage der 2010 beschlossenen Empfeh­lungen wurden 2011 mehrere Fonds gebildet, an die ehemalige Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Heimen der Behinder­ten­hilfe und stationären Einrich­tungen der Psychiatrie Anträge für Anerken­nungs-, Renten­ersatz-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen stel­len konnten. Im Ergebnis wurden auf diesem Wege bis zum Auslaufen der Antragsfrist Ende 2018 knapp 500 Mio. € an 40.000 ehemalige Heimkinder in West- und Ostdeutschland vergeben. Die Kirchen beteiligten sich mit einem Drittel an den Kosten.“

Eine Erfolgsgeschichte? Ganz wie man‘s nimmt. Wenn man die Geschichte verfolgt hat, kann man die Frage bejahen. Für Staat und Kirche war sie sicherlich ein Erfolg. Doch der Runde Tisch Heimerziehung war ein von Beginn an eingefädelter Betrug.[31] Untrennbar verbunden ist dieser Erfolg mit dem Namen einer Pfarrerin: Antje Vollmer. Meine Beurteilung ihrer Rollen­performance mag verdeutlichen, wie ich die Verhandlungs- und Hinhaltetaktik der Kirchen sehe, den Beitrag von Landesbischof[32] Meyns inbegriffen.[33]

So viel zu den Elefanten.

Ganz am Beginn schrieb ich: „Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen“. Wie bekommt man in los? „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden. Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbre­chen gestanden, die Misshand­lungen, die Miss­bräuche und die Demütigun­gen, die in kirch­lichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem ver­hindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklä­rung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.“[34]

Es wird wohl weiter stinken.[35]


Fußnoten

[1] Dieser Beitrag erschien gekürzt im Deutschen Pfarrerblatt in der Augustausgabe als „Leserbrief“ auf den Seiten 507ff. Hier lesen Sie die vollständige Version.

Für unlogische Schriftgrößendifferenzen, auch für unmotivierten Fettdruck, bitte ich um Entschuldigung und verweise auf die unzulängliche Software.

[2] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=5444&cHash=695ff21a4cb9495d4c4674207973cccc

[3] Christian Meier gebraucht in der FAZ vom 5. Juli 2022 auf Seite 1 den treffenden Begriff vom „großen anwesenden Abwesenden“. Ich will beim so schön bildhaften Elefanten bleiben.

[4] http://heimkinderopfer.blogspot.com/

[5] Beide Zitate aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[6] „Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwalt­lichen Vollmachten durchringen können. … Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/01/29/das-netzwerk-nicht-nur-klerikaler-kinderschander/

[7] Wie in anderen Ländern, z.B. Irland.

[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[9] [Das Gutachten] stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.

Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.

Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.

Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechts­ver­letzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.

[10] Zum Schweigen der Hirten  https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/11/26/das-schweigen-der-hirten1/ gesellt sich das Schweigen der Herde https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kommentar-Schweigen-der-Hirten-Schweigen-der-Herde,missbrauch2330.html und auch die Kirche hüllt sich in Schweigen https://www.publik-forum.de/Leben-Kultur/das-lange-schweigen-der-kirche . Das Schweigen begegnete mir zum ersten Mal als Schweigen der Kollegen. Auf meinen Essay „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“ im Pfarrerblatt, Heft: 5/2010, hat keiner von ihnen reagiert. https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98

[11] Ohnehin: Die Elefanten werden „ökumenisch“ übersehen, sie stehen nicht nur im Meyns‘chen Darkroom. Ich unterscheide hier also nicht systematisch zwischen katholischen und evangelischen Missetaten und deren Vertuschung.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/04/ein-abgrund-von-perfidie/

[13] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=4977&cHash=e704d52f21fe48b54a7b6ecd00ae2b31

[14]„Die @WWU_Muenster hat diese Woche eine Studie zu sexuellem #Missbrauch im Bistum #Münster vorgestellt. Ich habe mir die Studie angeschaut. Mir fiel auf, dass auf 594 Seiten die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Münster mit keinem Wort erwähnt wird.“ https://eulemagazin.de/beistand-oder-bystander-die-latdh-vom-19-juni/

[15] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf   

[16] Hier muss ich nachträglich einen Link einfügen. Er verdeutlicht den kirchlich-hoheitlichen Umgang mit den Geschädigten. Landesbischof Meyns wird auch erwähnt: https://www.br.de/nachrichten/kultur/ekd-gruendet-forum-zur-missbrauchsaufarbeitung-in-kirche-und-erntet-kritik,T4BpqZr

[17] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[18] „Sehr geehrter Herr Teetzmann, … Die Mitglieder der UKO sind (teils mehrfach) ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig! Dann von unabhängigen Personen zu sprechen ist abenteuerlich. So werden das auch alle Betroffenen weiterhin sehen; werden die Kommissionsmitglieder als Richter in eigener Sache ansehen.“ Mail an uko.konfoederation@evlka.de

[19] Meyns schreibt: „nach dem Rücktritt von fünf Mitglie­dern und unlösbaren Konflikten zwischen den übrigen sieben wurde deutlich, dass die Konzeption des Betroffenenbeirates nicht funktio­niert hat.“

Wie unabhängig die von der Kirche ernannten Mitglieder sind, dürfte schon deutlich geworden sein. Dazu noch einige Zitate:

 „Die Mitteilung verweist auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden.“ „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.“ Die Betroffenen sehen das anders: „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer Erklärung von vier Beiratsmitgliedern. Sie wehren sich gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde. … Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der auch Mitglied im Beauftrag­tenrat der EKD ist, sieht Fehler der evangelischen Kirche bei der Betroffenenbeteiligung zur Aufarbeitung von Missbrauch und hält einen Neustart für notwendig.“

https://www.evangelisch.de/inhalte/186042/11-05-2021/missbrauch-ekd-setzt-betroffenenbeirat-vorlaeufig-aus

[20] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[21] Mail von uko.konfoederation@evlka.de vom 13. Mai 2013

[22] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[23] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[24] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[25] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[26]https://hpd.de/artikel/katholische-kirche-uebertrifft-sich-ihrem-zynismus-selbst-18532

[27] Aus einem Mail an mich vom 24.11.2021

[28] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[29] Mit Hinweis auf: Mittwoch, 16.06.2021, Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers, Uhrzeit:  21:15 Uhr.

[30] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/

[31] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/

[32] Wer über den „LANDESbischof“ stolpert: Tempi passati, aber nicht für kirchliche Träume: „Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_in_Braunschweig

[33] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[34] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[35] Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.

Was erdreisten Sie sich?

Die Dreistigkeit beginnt mit einem Schreiben der Bezirksverwaltung Mainz – Rehabilitation, „VBG, Ihre gesetzliche Unfallversicherung“[1]

„Guten Tag,

vielen Dank für die Übersendung des vollständigen Urteils des Sozialgerichtes Darmstadt vom 28.06.2020 in Ihrem Verfahren zum Opferentschädigungsgesetz (OEG).[2]

Wir konnten daraus wertvolle Informationen und Hinweise zum weiteren Feststel­lungs­verfahren der VBG als zu­ständigem Unfallversicherungsträger für bekannt gewordene Missbrauchsfälle in den Kirchen entnehmen.

Wir möchten Ihnen ein vertrauliches und persönliches Gesprächsangebot unter­breiten und Sie zu diesem Ge­spräch einladen.

Wir möchten Sie auf keinen Fall einer erneuten belastenden Befragung unterziehen und nur folgende Punkte mit Ih­nen besprechen:

1. Welche Bedarfe an Unterstützung in Form von ambulanter oder stationärer Therapie/­Behand­lung haben Sie aktuell?

2. Sind Sie mit der Einsichtnahme der kompletten Akten des OEG Verfahrens einverstanden?

3. Sind Sie mit der Einsichtnahme der vorliegenden fachärztlichen oder psycholo­gischen Berichte und Gutachten einverstanden?

Das Gespräch würden wir gerne im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt un­ter der Beteiligung und Betreuung einer sehr erfahrenen Traumatherapeutin in einem geschützten Rahmen mit Ih­nen führen.

An dem Gespräch würden Frau H, Ihre persönliche Sachbearbeiterin und Herr B, Abteilungs­leiter Reha der VBG Mainz teilnehmen.“

Es folgt im Originaltext die Antwort des Betroffenen[3]. Sie fällt deutlich aus, so dass ich keinen Kommentar abgeben muss.

„Sehr geehrt  X XXXXXXXXX,

Sie wollten doch die Betroffenen von sexueller Gewalt nicht retraumatisieren. Das haben Sie mit Ihrem Schreiben und Vorderrungen (Bitten?) vom 08.07.2022 wohl nicht erreicht. Sie haben mich damit massivst traumatisiert. Am 11.06.2022 habe ich Ihnen das vollständige Urteil auf Ihren Wunsch hin per Mail zugesandt, wo ich sicher bin, dass Sie es erhalten haben. Das Urteil sagt alles aus, was Sie eigentlich wissen sollten und wollten. Wollen Sie mit Ihrem Schreiben die Glaubwürdigkeit von einem deutschen Gericht oder von mir hinterfragen? Sie wollen Einsicht in Unterlagen haben, die zu dem Urteil beigetragen haben. Warum? Haben Sie die Fachkräfte, die die Unterlagen verstehen können? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln?  Hinter meinem Urteil, dass von drei Richter/innen gesprochen wurde, stehen Gutachten und Analysen, die ich nicht möchte, dass diese weitergeleitet werden, da im Urteil alles lesbar ist was Sie über meinen Fall wissen müssen. Im Urteil ist auch der GDS[4] mit 70 benannt. Mittlerweile habe ich auch einen Behindertenausweis mit einem GDB von 80.

Zu Punkt 2 „NEIN“

Für was brauchen Sie da noch eine Einsichtnahme der ärztlichen Unterlagen?

Die Einsicht in die Akten des OEG Verfahrens brauchen Sie auch nicht, denn das Ergebnis steht ja im Urteil. Ich werde demnächst 65 Jahre alt. Wollen Sie mich für den Arbeitsmarkt noch therapieren? Hoffen Sie, dass mir es besser geht?

Für was wollen Sie noch meine OEG-Unterlagen sehen? Wollen Sie herausfinden, wie hoch meine OEG-Rente beträgt?? Wollen Sie Ihre Zahlungen dementsprechend kürzen. Für die paar Kröten (ist der Ruf der VBG ruiniert………….) die Sie wahrscheinlich ausbezahlen wollen (bis jetzt nichts) werde ich mich vor Ihnen nicht nackisch machen.

Zu Punkt 3 „Nein“

Ein Gespräch im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frank­furt, ist nicht nötig und möglich, weil ich meinen bekannten Kreis nicht mehr verlassen kann und will. Ich ertrage keine fremden Menschen mehr und vermeide es deswegen öffent­liche Verkehrsmitteln zu benutzen. Seit Jahren vermeide ich es mich außerhalb meines Wohn­kreises zu bewegen. Außerdem sollen Personen aus Ihrem Kreis und dem Zentrum teilneh­men, die ich nicht kenne und denen ich aus diesem Grunde auch nicht vertraue. Dieses Angebot mir zu unterbreiten, betrachte ich als unsensibel und empathielos. Was haben Sie sich dabei gedacht? Ich habe im Jahr 2019 über mehrere Tage ein Gutachten fürs OEG machen lassen müssen. Warum wollen Sie 2022 noch einmal eine Begutachtung machen lassen? Für das Urteil wurde das Gutachten von 2019 herangezogen. Ich hätte dafür gerne eine Begründung von Ihnen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob sich meine Verweigerung, trotz dass sie das Urteil haben, sich auf die Weiterverarbeitung in Ihrem Hause, sich negativ auf Ihre Arbeit auswirkt und die Auszahlung einer Rente oder anderweitige Auszahlung auswirken wird.

Welche Auszahlungsart von Ihnen beabsichtigt ist, haben Sie bis heute nicht bekannt gegeben. Wie Sie ja sicher wissen, wurde über mich Medienwirksam berichtet. Ich würde gerne den Medien berichten, dass die Weiterbearbeitung meines Antrages bei Ihnen unter der Berücksichtigung des Urteils stattfindet, oder ob Sie nur Unterlagen sammeln wollen.

Ich möchte Ihnen noch etwas mitgeben. Im Vorfeld Ihrer Entscheidung den sexuell Missbrauchten Menschen, die Jahrzehnte lang Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauches sowie Machtmissbrauches mit sich herumtragen mussten, zu helfen, haben Sie keine Trauma Therapeuten befragt sonst hätten Sie Ihr Schreiben so nicht verfasst. Sie haben Sie sich Jahrzehntelang Zeit gelassen, und jetzt bitten (fordern) sie das die Betroffenen nochmals auf, dass sie Hose runter lassen sollen. Welche perversen Forderungen kommen noch von Ihnen um sich vor einer nicht definierten Zahlung die Sie bis jetzt noch nicht bekannt gegeben haben, zu drücken. Wurden Sie von nicht kompetenten Fachleuten beraten? Hören Sie auf, wenn Sie eindeutige Unterlagen haben, wie das Urteil, mich zu retraumatisieren und teilen Sie den Betroffenen klar mit, ob Urteile von deutschen Gerichte anerkannt werden oder ob Sie über den Gerichten stehen und somit das Recht haben bevor bezahlt wird die Überlebenden nackt sehen zu wollen. Und beachten und kontrollieren Sie ob eine Weitergabe von Unter­lagen, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt haben könnten, an Sachbearbeiter/­innen und andere so weitergegeben werden sollten?

Haben Sie sich nur einmal Gedanken gemacht, was die Unterlagen bei pädophilen Mitarbeiter von Ihnen auslöst? Womit ich nicht sagen will, dass Kollegen von Ihnen pädophile Neigungen haben. Aber wer weiss…….

Haben Sie das rechtlich abklären lassen ob Sie solche Unterlagen anfordern dürfen?

Und nun zum Punkt 1 Ihres Schreiben. Nein Ich habe keine therapeutischen Unterstützung. Ich war ca. 4 Jahre in Behandlung, bis die Bezahlung eingestellt wurde. 4 Jahre lang musste ich auf eigene Kosten 100 km zu meinem Trauma Therapeut fahren, da nach jahrelangem Suche im Umkreis von 50 km keiner zu finden war. Wäre ich in einem verunfallten Flugzeug gesessen, hätte ich unter 50 Therapeuten mir einen aussuchen können.

Mit einem solchen rücksichtslosen Verhalten, von der VBG hätte ich nicht gerechnet.

Mit freundlichem Gruß

xy“

Nachwort, Dierk Schäfer

„Hier ermitteln wir“, so lautet die vollmundige Ankündigung von Kay Schumacher[5][6]. Haben die Kirchenopfer einen starken Partner bekommen? Werden sie sich endlich durchsetzen können? Ist die Versicherung gar zu vergleichen mit den Engeln, die vor Gott für die Kinder eintreten?[7]+[8] Hat sie die Aufgabe einer Schutzmantelmadonna übernommen?[9]

Schumacher kündigt an: „Sexualisierte Gewalt, die an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leiterinnen von Jugendgruppen verübt wurde, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland der Berufsgenossenschaft VBG melden … Denn die Versicherung könnte in vielen Fällen Therapie oder sogar eine Verletztenrente zahlen.“

Doch dann kommen Zweifel auf: Eine Versicherung, die sich danach drängt, Schäden zu bezahlen? Gibt’s denn sowas?

Nun, es könnte sein, dass sie auf eine Geldquelle gestoßen sind. Mithilfe der Geschädigten fordern sie nachdrücklich Akteneinsicht, die der Staat nicht zu fordern wagt. Mit Hilfe der Opfer könnten sie das Geld, das sie ihnen zahlen, bei den Kirchen eintreiben, mit Aufschlag für ihre Tätigkeit natürlich. Eine verdienstvolle wie verdienstträchtige Aktion – und die Kirchen haben das alles verdient. Selber Schuld!

Das Vorgehen im vorgestellten Fall zeigt jedoch, dass auch die Versicherung keine Ahnung hat von Traumatisierungen, Triggern und Retraumatisierungsgefahr. Noch dazu im konkreten Fall: Der ist gerichtlich angemessen gelöst. Will die Versicherung etwa auch von diesem Kuchen etwas abhaben? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln?  Was erdreisten Sie sich?


[1] Datum: 8.7.202.

Alle Namen in diesem Schriftverkehr habe ich anonymisiert. Alle Fußnoten von Dierk Schäfer

[2] Meine Blogleser finden es unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/

[3] Datum: 14.07.2022

[4] Gemeint ist der Grad der Schädigung (GdS), s. auch: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID159865

[5] Kay Schumacher ist Leiter der Bezirksverwaltung der VBG Bezirksverwaltung Mainz, https://www.vbg.de/SharedDocs/Adressen/DE/Kay%20Schumacher.html?nn=3358

[6] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-05/missbrauch-kirche-versicherung-sexualisierte-gewalt?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F,  23. Juni 2022

 https://www.zeit.de/2022/26/missbrauchsskandal-kirche-versicherung-kay-schumacher/komplettansicht?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F

[7] Mt 18; 10: Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.

[8] Auf die Kirchen ist ja kein Verlass, es sei denn auf ihr Betroffenheitsgestammel und auf ihre einfallsreichen Vertuschungsmanöver. „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[9] Photo Privatbesitz Dierk Schäfer

Noch ein Spendenaufruf,

Posted in Deutschland, Kindeswohl, kirchen, Krieg, Kriegskinder, Leben, Menschenrechte, Zeitgeschichte by dierkschaefer on 27. März 2022

diesmal „an alle Kirchengemeinden, Bezirkskonsistorien, Pfarrämter, kirchlichen Werke und Einrichtungen sowie an die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kirche“

„Noch ein Spendenaufruf“ trägt der Tatsache Rechnung,

  • dass an die beiden großen deutschen Spendenadressen nach Zeitungsmeldung bereits 250 Millionen € eingegangen sind,
  • dass Ungarn in einer ganzseitigen Anzeige in der FAZ unter dem Stichwort „Ungarn hilft“ um Spenden wirbt
  • und dass zahlreiche private Hilfeangebote gestartet sind.

Warum also noch ein Spendenaufruf?

Einerseits hat wohl nicht jeder prinzipiell Hilfewillige schon gespendet,

andererseits möchte jeder gern Gewissheit haben, dass seine Spende tatsächlich direkt bei den Flüchtlingen ankommt,

und schließlich ist ein spezieller Spenderkreis angesprochen: kirchliche Einrichtungen (und damit alle Personen), die kirchlichen Einrichtungen in Rumänien Geld für direkte Hilfe anvertrauen.

Im Aufruf, (hier als PDF beigefügt) heißt es: „Wir haben das Glück, dass unser ökumenischer Verein AIDRom sehr aktiv vor Ort ist und konkret hilft, wo die Not am Größten ist. So rufen wir hiermit zu einer schnellen und effek­tiven Spendenaktion auf, gerade weil der Flüchtlingsstrom zunimmt und jede Hilfe nicht früh genug ankommen kann. Diese Geldhilfen werden vor Ort eingesetzt für die Beschaffung von Lebensmitteln, Kindernahrung, Medikamenten, Transportmitteln, u.v.a.m.“

Bankverbindung – Spenden Sie bitte unter dem Vermerk: „Soforthilfe Ukraine” an:

BANCA TRANSILVANIA SUCURSALA SIBIU
IBAN: RO84BTRL 0330 1205 A579 5105
COD SWIFT: BTRLRO22

Dazu ein Link: https://www.evang.ro/nachricht/artikel/ekr-spendenaufruf-fuer-gefluechtete/

Das Schweigen der Hirten[1]

Posted in Kirche, kirchen, Kriminalität, Moral, Protestantismus, Recht, Religion, Seelsorge, Staat, Täter, Theologie, Therapie, Zeitgeschichte by dierkschaefer on 26. November 2021

Wenn Hirten unter dem Patronat ihrer Oberhirten selber wie Schafe nur dumpf vor sich hin-mampfen,

dann – ja dann ist etwas am Dampfen. Sie wissen schon was.

Vom katholischen Herdenbetrieb lese ich gerade: „Ich kenne weniger als ein Dutzend kath. Pfarrer, die sich an der Seite kirchlich und außerkirchlich Betroffener positionieren. Aller­dings weiß ich nicht, ob es nicht doch mehr gibt, die ohne öffentliche Aufmerksamkeit an der Seite Betroffener handeln. Diejenigen, die sich öffentlich für kirchl. Betroffene bei Bischöfen einsetzten, wurden sanktioniert, sofern sie noch im Dienst waren. Pensionierten Pfarrern ging es da besser, die Bischöfe ließen sie halt machen – und ins Leere laufen.“

Ja, die armen Hirten, – wenn sie kujoniert werden, dann ist vielen die Soutane näher als das Gewissen.

Doch was lässt meine evangelischen Kollegen schweigen? Protestanten sollten anders sein und von der Freiheit eines Christenmenschen freien Gebrauch machen.

Was treibt sie, wer schweigt sie?

Die Frage beschäftigt mich, seit ich im Pfarrerblatt über „Die Kirchen und die Heimkinder­debatte, Scham und Schande[2] schrieb und es keine Resonanz gab. Wenn allerdings jemand im Pfarrer­blatt unorthodox über den Kreuzestod Jesu schreibt, gibt es einen Aufruhr im Leserbrief­teil, wie wenn der Fuchs dem Hühnerstall einen Besuch abgestattet hätte.

Kürzlich frage ich einen Kollegen zum Schweigen der Hirten und fasse seine Punkte hier zusammen.

Als Gründe vermute er:

  • Das Gefühl mangelnden Wissens. Auch er könne nicht behaupten, spontan die Sach­lage einigermaßen korrekt darstellen zu können
  • Auch könne die Befürchtung eine Rolle spielen, mit einer Thematisierung vor allem Skandal- oder Sensationslüsternheit zu bedienen.
  • Er meint, wie ich es auch schon von anderer Seite hörte, dass das Ganze nach wie vor eher als katholisches Problem wahrgenommen werde. Man wolle einfach nicht wahrhaben, dass es auch die Evangelische Kirche betrifft.
  • Auch ökumenische Rücksicht könne eine Rolle spielen. Denn wo man gut zusammen­arbeite, möchte man nicht stören.
  • Schließlich die Frage, wo und wie man das Thema unterbringen könne. Im Gottes­dienst? Und was könne man damit erreichen wollen.

Ich habe dann noch ein mögliches Motiv hinzugefügt:

  • Ich halte fast alle meiner Kollegen für so anständig, dass ihnen solch „unanständige“ Vorkommnisse total fremd sind und sie lieber einen Bogen machen – und dabei die Augen abwenden.

Dieser Kollege schickte noch eine weitere Begründung nach. Ich will das hier nicht ausfüh­ren. Aber er war Zeuge einer Retraumatisierung geworden und fühlte sich der Situation nur mit Mühe gewachsen. Dazu weiter unten.

Zu einigen der Motive lässt sich was sagen:

In den Gemeindegottesdienst gehört das Thema nur bedingt. Doch als ich das Buch über „Seelsorge nach sexuellem Missbrauch“ las und rezensierte, sah ich nicht nur eine Möglich­keit, sondern die Notwenigkeit, gerade auch im Gottesdienst das Thema Traumatisierungen anzuspre­chen, weil mutmaßlich in jeder größeren Versammlung von Menschen, also auch im Gottes­dienst, Betroffene sind, die unerkannt und unangesprochen leiden.[3]

Nie würde ich ein solches Thema ohne Rücksprache mit dem katholischen Kollegen öffent­lich angehen. Doch auf der Basis „Wir haben ein Problem gemeinsam“ könnte man vielleicht einen gemeinsamen Weg finden.

Aber wir müssen das Thema angehen. Die Berichte über die EKD-Synode sind sehr auf­schluss­reich und belastend.[4] Der zitierte Landesbischof Christoph Meyns zog vor der Synode eine gemischte Bilanz. Einer der vielen Betroffenen, mit denen ich in Kontakt bin, sagte mir, Meyns habe ihm am Telefon gesagt: Wir hätten mehr auf unsere Leute hören sollen. Damit habe er Leute wie mich gemeint.

„Wenn die Kirchen das Ruder nicht herumgedreht bekommen, schaffen sie sich noch selbst ab.“[5] – Das soll aber nicht die Hauptsorge sein. Es geht in erster Linie um die Opfer kirch­licher Akteure.

In der Printausausgabe des aktuellen Pfarrerblattes ist – soweit ich sehe – die erste repräsen­tative Stellungnahme aus dem Kollektiv der Pfarrer zum Thema Missbrauch abgedruckt. Es geht darin um den Datenschutz für des Missbrauchs beschuldigte Pfarrer. Das könnte man als angemessene Äußerung für einen Interessenverband abtun. Selbst­verständlich sind hier auch Rechte zu wahren, die vor ungerechtfertigter Nutzung von Einträgen in Personalakten schützen sollen. — Aber dem Insider, wie auch den Betroffenen muss es übel aufstoßen, dass hier nur Schutz­zäune hochgezogen werden, ohne auch nur 1. die Betroffenen zu erwähnen, ihre Aufklärungs­rechte, ihren Anspruch auf Entschädigungen, 2. fehlt das erkennbare Bewusstsein, dass das Image der Kirche, das durch solch einseitiges Schutzgebaren weiter geschädigt wird – wenn das überhaupt noch möglich ist. Ich habe dazu dem Pfarrerblatt einen Leserbrief geschickt. Mal sehen, ob er abgedruckt wird.[6]

Die FAZ berichtet heute auf Seite 4 von einem „Digitalen Grundkurs zum Schutz für Schüler­*innen vor sexuellem Missbrauch“[7], herausgegeben vom zuständigen Bundesbeauf­tragten. „Der Kurs kann kostenfrei unter „ www.was-ist-los-mit-jaron.de “ absol­viert werden und ist bundesweit als Fortbildung anerkannt. Es gibt ihn für Grundschulen und weiterfüh­rende Schulen. … Durch praxisnahe Fallbeispiele können die Lehrer Wis­sen über sexuellen Kindesmissbrauch erwer­ben, Täterstrategien kennenler­nen und Handlungsmöglichkeiten erfahren. „Kinderschutz braucht Handlungssicherheit“,“ Für Lehrer konzipiert – auch Pfarrer sollten ihn belegen.[8] @epd @kath . Die Kirchenleitungen sollten ihn zur Pflicht machen. Es wird Zeit, dass sie in die Puschen kommen. Sie können sich dafür das „Betroffenheits­gestammel“ sparen.

Glaubwürdigkeit könnten sie wiedergewinnen, wenn sie – ohne großes PR-Trara auf die Widersprucheinrede wegen Verjährung verzichten und deutlich machen, dass sie keine Vorteile haben wollen durch die – zuweilen erforderliche – Dauer der Entschädigungs­verfahren, indem sie sich bereiterklären, die Ansprüche der Betroffenen gegebenenfalls auch deren Erben zu erstatten.[9]

Doch ich fürchte … Na, Sie ahnen es schon.

Fußnoten

Photo https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2994135825/


[1] Den Titel habe ich entnommen aus: DER BODELSCHWINGH CLAN UND SEINE UNRÜHMLICHE GESCHICHTE (1831-2019), https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf, S. 1

[2] Dierk Schäfer, Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande, Deutsches Pfarrerblatt – Heft: 5/2010, https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98

[3] Damit der Boden wieder trägt – Seelsorge nach sexuellem Missbrauch, 25. Januar 2016, https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/25/damit-der-boden-wieder-traegt-seelsorge-nach-sexuellem-missbrauch/ Betroffene gibt es auch im Kreis der Pfarrer. Ich kenne ein dramatisches Beispiel. Die Kollegin war von ihrem Vater missbraucht worden, und schon das Wort Vater im Vaterunser war ein Trigger.

[4] „Der Skandal um sexualisierte Gewalt in der Kirche trieb am Montag die Synode um“, https://www.zeitzeichen.net/node/9381Dazu auch:https://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-4c/_AiS/_2rP9-bd_U1S/c43d83fa-4300-4b1a-864c-a2c93832a1ca_3.mp3

[5] https://www.zeit.de/2021/48/lars-castellucci-spd-bundestag-religion-missbrauch-aufarbeitung/komplettansicht

[6] Wenn nicht, wird er hier erscheinen. Aber vielleicht möchte jemand beim Pfarrerblatt nachfragen?

[7] Da ich korrekt zitiere, habe ich das grammatisch unkorrekte * beibehalten. Ich bitte um Entschuldigung.

[8] Oben war die Rede vom Kollegen, der sich der Situation nur mit Mühe gewachsen fühlte. Hier gibt es Rüstzeug.

[9] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/

#auchdasistKirche

Soweit ich sehe, bin ich (fast) der einzige evangelische Pfarrer, der nicht nur in seinem Blog, sondern auch bei Twitter kirchenkritische Meldungen und Meinungen verbreitet. Ich verweise auf einen Beitrag in meinem Blog: https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/27/ecrasez-linfame-hasskommentare-meinem-blog/

Wie dort beschrieben, verstehe ich die auch hasserfüllten Postings von Menschen sehr gut, die in kirchlichen Einrichtungen durch kirchliches Personal traumatisiert wurden und deren Ansprüche nun gnadenlos auf die lange Bank geschoben werden nach dem Motto „Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen“. Wer meinen Blog liest, der sieht, dass ich mich seit rund 20 Jahren umfangreich für deren Belange einsetze.

Doch ich bin es leid, immer wieder von nicht persönlich betroffenen Leuten blanken Hass über Kirche und Religion entgegengeschleudert zu bekommen, die zumeist keine bis wenig Ahnung von Kirchen, von Religion und Religionswissenschaft haben, von Theologie ohnehin nicht.

Ich werde wohl leider nicht aufhören können, wie bisher Kritikwürdiges über Kirche und Religion zu berichten und werde es auch heftig verurteilen. Doch es gilt, wenigstens die Gebildeten unter den Verächtern der Religion (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cber_die_Religion._Reden_an_die_Gebildeten_unter_ihren_Ver%C3%A4chtern) an ihre Bildungslücken zu erinnern.

Dazu gehört nicht nur, dass Kirche und Religion für viele Menschen immer noch ein Stück Heimat sind. Wir sollten die positive Bedeutung von Religion und Kirche – und ihre Leistungen herausstellen. Man kann und sollte aber nicht der Versuchung unterliegen, das Positive mit dem Negativen zu verrechnen; das wäre zynisch. „#auchdasistKirche“ wird auch von Gegnern und Feinden genutzt werden, doch damit wird erst die Realität von Kirche und Religion transparent. Kirche und Religion sollen so durchwachsen präsentiert werden, wie sie nun einmal sind.

Zunächst aber möchte ich alle ermuntern, für die Kirche und Religion Bedeutung haben – bei aller Ambivalenz: Machen Sie Gebrauch von „#auchdasistKirche“!

Ich beginne mit „Notfallseelsorge: #auchdasistKirche“

Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.

Zunächst eine Vorbemerkung.

Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Original­artikel.

Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]

Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.

Nun zum Sachverhalt

Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.

Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauer­stress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?

Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jeman­dem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!

Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkun­den, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.

Wenn nicht, wird es schwierig.

Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]

Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhal­tigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heim­kinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.

Nun etwas detaillierter[7].

Der Eigenstandsschaden

Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.

Was ist mit Eigenstand gemeint?

Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.

  • „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickeln­de Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“

Dazu gehört die Sozialverpflichtung.

  • „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Men­schen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“

Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt

Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]

Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differen­zieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmit­tel­baren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereif­ten Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“

Der Staat ist in der Pflicht

Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außer­halb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimauf­sicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshand­lungen und kommt.

Trauma und Erinnerung

Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet wer­den können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbean­spruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitäts­bestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunter­brin­gung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankun­gen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässi­gungen zurück­zuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Gescheh­­nisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effek­tivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutz­gedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“

Worin bestehen diese Schäden?

„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neuro­wissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträch­ti­gungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebens­geschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.[13]

Anpassung als Überlebensprinzip

Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befä­higen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adap­tion hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstruk­turen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heim­system einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauer­haft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hin­blick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpas­sungen an eine …  Ausnahme­zustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heim­systems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufge­schlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müs­sen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosig­keit, mangelnde Affektregulation, Selbstwert­störungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Stö­rung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszu­drücken, Impulsivität, soziales Ver­meidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttrau­matische Belastungsstörung, erhöh­tes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlich­keitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunkti­onale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.

  • Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
  • Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuro­naler Netze des Gehirns wirken
  • In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulus­typen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigen­stands- und sozial­verpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungs­fähigkeiten.
  • In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kin­der und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schä­di­gende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“

„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdiffe­renzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraus­setzungen des humanen Freiheitsge­brauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“

Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung

„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des mensch­lichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …

Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischen­mensch­licher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neuro­wissen­schaft­liche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …

[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche.  … Die Verantwortung des Schä­digers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“

„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.

Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“

„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Ver­jährungen ist nicht zulässig.“

Die Autoren schlagen eine Ände­rung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatz­ansprüchen und Zahlung von Schmer­zensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestell­ten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetz­lichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“


[1] Operationalisierbarkeit des EigenstandsschadensBegründung von Schadensersatz­pflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***

Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de

Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.

[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.

[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.

[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wie­der.

[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimer­ziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwanger­schaften bei Bombardierungen).

[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.

[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“

[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezi­alisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen

[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.

[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garan­tierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffent­lichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfas­sungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).

[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/

[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html

[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.

Gastkommentar – von Erich Kronschnabel

Zunächst: Vorsicht, wenn Sie retraumatisiert werden könnten. Wer dieses Video anschaut amüsiert sich zuerst. Es gibt aber auch Menschen, die das Grauen der Vergangenheit einholt, weil sich diese qualvollen Schreie in ihre Seelen einbrannten. Es waren diese Kinderschreie, die sie noch heute in ihren Angstträumen hören.

Wenn Sie aber unbesorgt oder gar mutig sind: Starten sie das Video, klicken Sie hier: http://www.youtube.com/watch?v=rCK6zvWEN_Q

Beim Hören dieser Schreie fühlte ich mich in meine Vergangenheit zurückversetzt. Es waren die ersten drei Jahrzehnte nach dem Krieg, die ich hier beschreibe.

Wir waren damals Heimkinder, wir waren im Kinder-KZ Stephansstift – KZ Kronsberg in Hannover eingesperrt. Wir waren den brutalen Schlägern der Diakonie Hannover ausgeliefert. Die Diakonie hielt sich diese Bestien in Menschengestalt als Diakone und nannte diesen menschlichen Abschaum „Erzieher“.

Ich ließ diese qualvollen Schreie aus dem Video in meinen Kopf und „sah“ einen „Bruder“ – so mussten wir den Diakon ansprechen. Ich sah, wie er ein wehrloses Kind schlägt und genussvoll quält. Die Schreie geilen ihn auf, er greift sich das Kind, vergewaltigt es brutal, lässt es dann in all seiner Not liegen.

Die Schreie des gequälten, geschundenen Kindes gellen durch die Nacht. Im Schlafraum nebenan liegen die in dieser Nacht verschonten Kinder. Sie zerbrechen an ihrer Angst, bald selbst wieder Opfer zu werden.

Hören Sie genau hin! Hören Sie die Qual und die Schmerzen des Kindes, an dem sich das perverse Schwein von Diakon vergeht?

„Bruder“ nannte sich das Stück Dreck! „Brüder“ nannten sie sich. Die Schergen der Diakonie missbrauchen und schinden wehrlose Kinder. „Diener des Herrn“ nannten sie sich, Diener des Satans waren sie.

Und heute? Heute tun ihre Nachfolger in den kirchlichen Firmen so, als würden sie die Ver­bre­chen von damals aufarbeiten. Sie stellten eine „Unabhängige Kommission“ zusammen, die „in Anerkennung des erlittenen Leids“ lächerliche Beträge an die Opfer der Kinder­schinder ausreichen. Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben! Mein Peiniger, das Stück Dreck, bezog PRO JAHR eine höhere Pension, als es das Taschengeld ausmachte, das seine „Brüder im Glauben“ mir hinwarfen.

Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? Hatten die evangelischen Täter etwa Beschwerden über die missbrauch­ten Kinder vorge­bracht? Waren die sexuellen Leistungen der Kinder schlechter als die von der Glaubens­konkurrenz? Nach welchen Maßstäben messen die Kommissionsmitglieder der Landeskirche Hannovers die Verbrechen ihrer Glaubensbrüder? „Sind ja nur Heimkinder gewesen“?

Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angebliche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinargericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!

Das Video lässt Kinderschreie hören, wie sie die geschundenen Opfer beider Kirchen aus­stießen. Die einen bekommen bis zu 50.000 €, die anderen bekamen bisher in den meisten Fällen nicht mal die Hälfte von dem, was den Katholiken die Kinderfickerei wert ist.

Die Katholiken fordern die bisher zu gering „entschädigten“ Opfer auf, einen weiteren Antrag zu stellen, der schnellstens beschieden würde, weil der Sachverhalt ja bereits aktenkundig ist.

Die Evangelischen tun diesbezüglich was? Hören sie sich ungerührt die qualvollen Schreie aus dem Video an und verweigern sie die weitere, höhere „Entschädigung“, wie sie die Katholiken ankündigten? Frei nach dem Spruch eines Diakonie-Vorsitzenden, der einem übelst missbrauchten Opfer sagte „Na, Herr Hedd.., so schlimm wird‘sich wohl nicht gewesen sein“?

§§§§§§§

Soweit der Gastkommentar. Die Leser meines Blogs kennen Herrn Kronschnabel. Er meldet sich öfter zu Wort und hat seinen eigenen Stil, den er auch in Verhandlungen mit der „Behörden­kirche“ erfolgreich benutzt, um den von ihm vertretenen ehemaligen Heimkindern Zahlungen zu erstreiten. Herr Kronschnabel hatte auch oft einen Platz im Hauptartikel, den ich für den Blog schrieb. Ich erinnere nur an „Ist es legitim, die Obszönitäten von Kronschnabel mit Bonhoeffer in Verbindung zu bringen?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/28/ist-es-legitim-die-obszoenitaeten-von-kronschnabel-mit-bonhoeffer-in-verbindung-zu-bringen/

Regelmäßig bin ich bemüht, den Hintergrund seiner aggressiven Verbalinjurien aufzuhellen. Denn abgesehen davon hat er ja Recht. Er weiß zwar, dass man Kirche auch anders erleben kann als von einem Diakon aufgespießt. Doch seine Erfahrungen waren halt andere. Ich schrieb ihm im Vorfeld seines Gastkommentars:

„Im Unterschied zu Ihnen und vielen anderen habe ich mit vielen anderen die Kirche positiv erlebt. Sie machte in unserem Arbeiterstadtteil eine ausgezeichnete Jugendarbeit, auch mit Freizeiten und Ferienfahrten, angefangen vom Kindergarten, der mit allen Kindern für mindestens eine Woche in die Sommerfrische fuhr, wie lange, weiß ich nicht mehr genau, das war etwa 1949, noch zu Nachkriegsbedingungen. Später die Einrichtung einer „Schülertages­stätte“ für „Schlüsselkinder“ u.a. (das war allerdings besser gedacht als gemacht), dann die Kinderkirche, die uns Spaß machte, weil wir den Helferinnen auf der Nase rumtanzen konnten, nach der Konfirmation dann die klassische Jugendarbeit mit wöchentlichen Angeboten, erschwingliche Urlaubsfahrten, am weitesten nach Italien. Und wenn wir mit Werner Brennecke uns im Wald um eine kleine Tanne versammelten und nach und nach eine Kerze für die „Waldweihnacht“ aufsteckten, – das hatte schon was. Die Kirche war ein zweites Elternhaus. Es wäre unfair, dies alles zu vergessen oder gar zu verleugnen.“

Dennoch bekommt Herr Kronschnabel auch weiterhin einen Platz in meinem Blog. Denn „meine Kirche“, die Kirchen überhaupt häufen weiterhin Unrecht auf Unrecht. Frei nach der Trias, die kürzlich Vladimir Kadavy so formulierte: „Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen“.

Nachtrag: Herr Kronschnabel kann auch noch ganz anders: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/