Dierk Schaefers Blog

Schindluder mit dem Heiligen

Posted in Justiz, Kinderrechte, Kirche, Kriminalität, Theologie by dierkschaefer on 28. März 2014

Schindluder mit dem Heiligen

Hoch hebt er, der Priester,
den Leib des Gekreuzigten
im Gewand von glänzendem Backwerk
von Messe zu Messe aufs Neue.
Halleluja

Auch löst er, der Priester,
selber bedürftig,
im Namen des HErrn
die reuigen Sünder von Schuld.
Kyrieleis

Mild hält der Priester die Hand
zum Schutze der Kirche auch
über den Täter aus eigenen Reihen
und pocht auf Verjährung.
Aber hallo?!
Ja, so leben sie und nähren sich von ewigen Werten, aber schützen sich und die ihren mit der Verjährung, die der säkulare Rechtsstaat gewährt. Perverser geht es nicht.
Hoc est corpus meum (das ist mein Leib): Die rituelle Wandlung von Brot und Wein in den leibhaftigen Körper Christi wird Transsubstantiation[http://de.wikipedia.org/wiki/Transsubstantiation  ] genannt, die Verwandlung von einer Substanz in eine andere. Was man von dieser Wandlung irdischer Gegenstände in ewiges Gut halten mag, bleibe dahingestellt.
Eine umgekehrte, also per-verse Wandlung findet statt, wenn die himmlische Vergebung mit der Verjährungseinrede in den irdischen Schutz des Straftäters verwandelt wird. Diese Art der Transsubstantiation möchte ich nicht dahingestellt sein lassen, nicht zuletzt weil sie die heilige Handlung des Abendmahls/der Eucharistie [http://de.wikipedia.org/wiki/Eucharistie  ], zum Zerrbild, zum Hokuspokus [http://de.wikipedia.org/wiki/Hokuspokus ] macht.
Da hatte jemand mein Arrangement zum jüngsten Gerücht über das jüngste Gericht gesehen[https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/07/03/das-jungste-gerucht-vom-jungsten-gericht/ ]  und mich vor wenigen Tagen auf einen Vorgang hingewiesen, in dem ein ganzes Kloster sozusagen auf den Bauch gefallen ist, weil es sich auf die Verjährung verlassen hatte. Es ging dann – wie in manchen Politik-Justiz-Skandalen darum, wer wann was gewußt habe und trotzdem nichts unternahm, oder gar das Falsche, wie in diesem Fall.
Wider besseres Wissen hatte man den Bock zum Gärtner gemacht, indem man einen Mißbraucher zum Internatschef, zum Regens, bestellte. Für den war das ein gefundenes Fressen und für das Gericht nun eingemähtes Wiesle, weil zutage kam, daß der befördernde Abt von den Schandtaten des Beförderten wußte. Für das Kloster wurde unversehens die Szene zum eigenen Tribunal und es einigte sich, das Zähneknirschen kann man wohl heute noch hören, mit einem Opfer auf eine Zahlung von 250.000,00 €, mit dem anderen auf 50.000,00 €.
Nicht nur ein Schmankerl: Der Täter konnte nicht geladen werden, das Kloster hielt seinen Verbleib geheim. Suizidgefährdet sei er. Vergelt’s Gott, solch einen Schutzengel hätten auch andere Täter gern.

Über eine alte Dame im Zürcher Münster wird eine nette, aber gar nicht naive Anekdote erzählt. Sie hatte einen fest reservierten Platz in der Kirche. Doch nun fand sie ihn besetzt vor. „Das ist nicht ihr Platz; können sie nicht lesen?“ Sie zeigte mit der Schirmspitze auf ihr Namensschild. – „Sind wir vor Gott nicht alle gleich“, fragte der Besetzer zurück. „Mag sein, dort droben“, sagte sie spitz und stieß mit dem Schirm zum Kreuzgewölbe hoch. „Aber hier unten herrscht noch Ordnung“.
Ja, so sind sie, manche Fromme. Immer so, wie’s frommt. Doch es kommt vor, daß es anders kommt.

So erging es dem Abt und seinem Kloster. Übrigens ein schönes Kloster, auch auf der Homepage ist alles blitzblank. Wenn ich mal wieder nach Bregenz komme, schaue ich’s mir an. Doch zum Schauen wird das Grauen kommen. Wer mit dem Heiligen Schindluder treibt, offenbart sich als Scheinheiligen. Hier traf es ein ganzes Kloster.

Hier die Texte dazu: Der Prozess gegen das Kloster Mehrerau

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