Dierk Schaefers Blog

Heimkinderfonds, eine politische Farce

Posted in Geschichte, heimkinder, Kriminalität, Politik by dierkschaefer on 7. Juni 2014

Hier ein Mail mit Link

 

»Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist dieses Thema „Heimkinderfond“ immer noch ein Thema, was viele
ehemalige Heimkinder betrifft und auch mit dem Procedere unglaubliche Probleme
haben.

Mir ist es sehr wichtig, dass dieses Thema auf der politischen Agenda und in der
Öffentlichkeit bleibt.

Der Fond hat bis heute zu, nie aus 120.000.000 Euro bestanden, sondern es wurden
stets tropfenweise undkleckerweise von Bund, Ländern und Kirchen in den Fond eingezahlt.
Manche Länder, wie NRW, bis heute nicht, Frau Hannelore Kraft.

Hier wurde uns ehemaligen Heimkinder etwas vorgegauckelt, aber auch der Öffentlichkeit!
Das führt dazu, das Anträge verzögert bearbeitet werden, manche weit über 6 Monate hinaus.
Dies ist ein unhaltbarer Zustand und auch menschenverachtend und beschämend!

Ich, wie auch viele ehemalige Heimkinder brauchen Ihrer aller moralischen Unterstützung,
erstrecht Heimkinder, welche unter einer Behinderung leiden, Legasteniker u/o Analphabeten
sind. Diese Heimkinder haben nur, kochen,putzen,bügeln,waschen gelernt! Eine ordentliche
Schulausbildung blieb ihnen verwehrt, weil dies damals nicht für notwendig erachtet wurde.

Was muss noch geschehen, um in Deutschland, für ein Teil der schlimmsten deutschen
Nachkriegsgeschichte, wenn nicht gar Verbrechen, Betroffenheit zu erzeugen?!

So kalt und gleichgültig, kann doch ein Staat nicht mit seinen damaligen und ehemaligen
Heimkinder sein und umgehen.

Hier erwarten wir von Joachim Gauck und von Angela Merkel jetzt zeitnah eine Stellungnahme,
sowie einschneidende Maßnahmen, welche zu einer sofortigen Verbesserung der
momentanen unmenschlichen Handhabung des Heimkinderfond beiträgt.

Hier bitte ich Sie um Ihrer aller Unterstützung, weil auch wir ehemaligen Heimkinder ein Teil
der deutschen Geschichte und Kultur sind!

Mfg. Uwe Werner

p.s. Dr. Günter Krings (CDU) MdB, Staatssekretär im Bundesinnenministerium,sagte mir heute zu, dass er nochmals sich mit diesem Thema befassen wird.
Einen Termin werde ich in der kommenden Woche mit seinem Büro, hoffentlich zeitnah vereinbaren.«

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-duesseldorf/videodasschicksalehemaligerheimkinderundihreerfahrungen100_size-L.html?autostart=true#banner

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6 Antworten

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  1. Lutz Adler said, on 9. Juni 2014 at 08:54

    Es gibt und gab bis zum heutigem Tage keine ENTSCHÄDIGUNG für ehemalige HEIMKINDER der Bundesrepublik!!
    Keinen Ausgleich für die uns über 40 Jahre Vorenthaltenen LÖHNE aus Zwangsarbeit, es wird nicht einmal offiziell anerkannt das das diese Form der Arbeit flächendeckend gegeben hat!!
    Es wird kein sexueller Missbrauch an uns entschädigt und der Staat und die Institutionen plus die Kirchen mauern bei den entsprechenden Regelungen!!!
    Das ist dass wahre Gesicht Deutschlands wenn es um Opfer eigenen Handels geht!

  2. Mandolinchen said, on 9. Juni 2014 at 11:10

    Bitte die Kinderarbeit nicht vergessen! Das ganze Kapitel “ Ehemalige Heimkinder “ müßte neu aufgerollt
    und akribisch aufgearbeitet werden, und nicht, wie es jetzt geschieht, mit Kehrschaufel und Besen unter dem Tisch entsorgt.

    • sabine s. said, on 9. Juni 2014 at 23:15

      Hallo Mandolinchen,
      schön, dich mal wieder zu lesen.

      gruß sabine s.

  3. alexa said, on 9. Juni 2014 at 13:03

    ich kann nur die Daumen drücken. für alles andere habe ich keine nerven, kraft usw. usw.

    alexa

    überlebende/Bayern
    1960-1978

  4. Martin MITCHELL said, on 9. Juni 2014 at 22:20

    .
    Prof. Dr. Manfred Kappeler: Anvertraut und ausgeliefert

    Vortrag im Rahmen der Ethik-Vorlesung an der Hochschule Esslingen (Fakultät Soziale Ar­beit) am 27.5.2014

    Statt Hilfe und Unterstützung erfuhren sie Unrecht und Leid – Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung der Vierziger-Siebzigerjahre.

    Zunächst eine Vorbemerkung zu den Grundlagen meines Vortrags:
    ◾Berufserfahrung als junger Sozialpädagoge in der Heimerziehung in den Jahren 1960 – 1968
    ◾Supervisor von pädagogischen Fachkräften in Heimen und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften
    ◾Lehrtätigkeit in Ausbildungs- und Studiengängen (Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten)
    ◾Beteiligung an der Kritik der Heimerziehung Ende der Sechzigerjahre (Heimkam­pagne) und an der Entwicklung von Alternativen
    ◾Wissenschaftliche und publizistische Arbeiten zur Heimerziehung (1. Veröffentli­chung 1964 in der Fachzeitschrift „Unsere Jugend“ – jüngste Veröffentlichung in der Zeitschrift „Widersprüche“ im März 2014 und in der TAZ vom 3.3.2014)
    ◾Sachverständiger im Petitionsausschuss und im Familienausschuss des Bundestages
    ◾Mitglied im Fachbeirat des AFET (Bundesarbeitsgemeinschaft für erzieherische Hil­fen) 2004 – 2012
    ◾Mitglied im Fachbeirat der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (West und Ost)
    ◾Moderation der Berliner Gruppe ehemaliger Heimkinder bis Juli 2012
    ◾Unterstützung der Initiative ehemaliger Heimkinder für ihre Rehabilitation und Entschädigung seit 2005.

    Mit der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde auch die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und Jugendpflege (AGJJ – heute AGJ) als Dachverband der Jugendhilfe gegründet. Gründungsmitglieder waren alle großen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. In der von Franz Josef Strauß, dem damaligen Leiter des Referats Jugend­hilfe im Bayrischen Innenministerium, unterschriebenen Gründungsurkunde heißt es: „Durch die Arbeitsgemeinschaft soll die Tätigkeit der Behörden, der Verbände und Verei­nigungen zusammengefasst und für die Jugendwohlfahrt fruchtbar gemacht werden. Es sollen damit alle Kräfte, die in echter Verantwortung dem Wohl und der Förderung unse­rer Jugend dienen, nach den Grundrechten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik ver­ankert sind, sich in wirksamer Weise für dieses Ziel frei entfalten können“. Aber trotz der Bindung an das GG und obwohl der Schutz der Menschenwürde und der Persönlich­keitsrechte durch die Grundrechte in der Verfassung seit der Gründung der Bundesrepu­blik Deutschland ohne Einschränkungen auch für die Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendlichen galt die in Heimen leben mussten. Für den Schutz diese Kinder und Ju­gendlichen, die die Fürsorge und Geborgenheit einer Familie entbehren mussten, hatte der Staat eine besondere Verpflichtung: das staatliche Wächteramt nach Art. 6 GG, des­sen Ausübung die wichtigste Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe hätte sein müssen. Dennoch wurden sie in den Heimen der Jugendhilfe (damals Jugendfürsorge) wie bis 1945 weiterhin zu Ausgelieferten, die keine Chance hatten, sich gegen die ihnen zuge­fügte Erniedrigung, Unterdrückung und Ausbeutung zu wehren. Es gab keine Instanz, kei­ne Person die ihnen zugehört oder gar geglaubt hätte.

    Nicht erst aus dem historischen Abstand von heute aus gesehen ist klar, dass die Jugend­hilfe ihre Verpflichtung und Selbstverpflichtung auf die Grundrechte der Verfassung, auf Menschenwürde und Menschenrechte, wie sie in dem Gründungsdokument der AGJJ aus dem Jahr 1949 formuliert wurde, in der Alltagspraxis der Heimerziehung während der ersten drei Jahrzehnte der Bundesrepublik nicht eingelöst hat.

    Die mit den zentralen Grundlagen eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates in krassem Widerspruch stehenden Zustände in der Heimerziehung waren der Fachöffent­lichkeit und der Kinder- und Jugendpolitik zu jedem Zeitpunkt der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte bekannt. Es gab auch zu jedem Zeitpunkt einzelne Einrichtungen und Modellprojekte, die zeigen konnten, dass eine die Würde und die Rechte von Kin­dern/Jugendlichen achtende, ihre individuelle Entwicklung fördernde Erziehungspraxis in Heimen möglich war. Aber die unselige „Tradition“ der Fürsorgeerziehung als Zwangs­erziehung, die durch die NS-Jugendfürsorge noch eine Zuspitzung erfahren hatte, welt­anschaulich-ideologische Barrieren und fehlender politischer Wille verhinderten über dreißig Jahre die flächendeckende Umsetzung von Alternativen und führten dazu, dass ca. 800 000 Mädchen und Jungen, ein erheblicher Teil von ihnen auch in Baden-Württem­berg, in Heimen leben mussten, die zum Typus der Totalen Institutionen (Goffman 1967) gehörten.

    Erziehungsheime für Jugendliche

    Lange bevor diese soziologische Kategorie für auf Zwang beruhende und ihre „Regeln“ mit Gewalt gegen die in ihr „untergebrachten“ Menschen durchsetzende Systeme entwi­ckelt wurde und zu einem festen Begriff in den Gesellschaftswissenschaften werden konnte, hatten Kritiker der Heimerziehung im Nachkriegsdeutschland genau beschrie­ben, was eine Totale Institution ist und was sie den ihr Ausgelieferten antut.

    Elisabeth Bamberger, die in den ersten Jahren nach Krieg und Faschismus das Jugendamt in München leitete, forderte schon 1948 die Abschaffung der Fürsorgeerziehung und die Streichung des unbestimmten Rechtsbegriffs Verwahrlosung aus dem Jugendwohlfahrts­gesetz (JWG). Die Praxis der Fürsorgeerziehung hielt sie für pädagogisch kontraproduktiv und politisch mit einer demokratischen Gesellschaftsordnung nicht vereinbar. Sie kriti­sierte auch die bürokratische „seelenlose Aktenführung“ und Berichterstattung über Kin­der, Jugendliche und ihre Familien in Jugendämtern und Heimen.. In dem Standardwerk „Handbuch der Heimerziehung“ wurde 1955 der „Zwangscharakter“ der Fürsorgeerzie­hung scharf kritisiert: „Sie erfordert eine rationale Durchgestaltung der Erziehung. Die Methode herrscht. Die Ordnung des Zusammenlebens erstrebt die erhöhte Brauchbarkeit des Zöglings. Das Erzieher-Zöglings-Verhältnis ist autoritär. Lehrer, Meister und Erzieher fordern als Vertreter objektiver Ansprüche Gehorsam. Deshalb gilt die gehorsame Unter­ordnung unter den Anspruch der Ordnung als Erziehungserfolg. Die menschliche Zuord­nung dient den Ordnungs-, Lehr- und Arbeitsansprüchen. Unerbittlich hart werden Ord­nungs- und Arbeitsgewöhnung organisiert. Die Dressur überwiegt das Bedürfnis, Einsicht zu wecken. Die Entschlossenheit der Macht, die das Ordnungssystem schützt, lässt über­all den Strafcharakter noch durchschimmern. Die eindeutige Ausrichtung auf ein arbeits­hartes Leben macht die Anstalt klar, einfach und durchsichtig. Der Apparat garantiert die Ordnung, die Leitung ordnet die Arbeit an, überwacht sie und bricht den Widerstand mit Gewalt. Drill, blinder Gehorsam und die Entpersönlichung des Verkehrs werden auf die Spitze getrieben. Der Anstaltsapparat mit seinem pädagogisch unvorgebildeten Aufseher­stab bildet den äußeren Rahmen des versachlichten Lebens. Es wird unentwegt gearbei­tet, um die Kraft der anderen Triebe zu schwächen. Die Arbeit richtet sich gegen körper­liche Verweichlichung. Schwere körperliche Arbeit wird bevorzugt. Die Ausbildung in spezialisierter Arbeit von Lehr- und Anlernberufen wird als seltene Vergünstigung und als Arbeitsantrieb benutzt.“

    Entgegen der Forderung der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung (RTH) wurde diese „Arbeit“ von der Mehrheit der Institutionenvertreter am RTH nicht als nach dem Grundgesetz verbotene Zwangsarbeit anerkannt, obwohl die im Abschlussbe­richt des Gremiums dargestellten Fakten und alle bekannten Forschungsergebnisse die Bewertung als Zwangsarbeit rechtfertigen würden.. Diese Nichtanerkennung ist einer der Gründe für die Verweigerung einer angemessenen finanziellen Entschädigung und eine der Hauptursachen für die große Unzufriedenheit vieler ehemaliger Heimkinder mit den „Empfehlungen“ des RTH, die auf der Basis des Bundestagsbeschlusses vom Juli 2011 ge­genwärtig durch den Fonds Heimerziehung und die Anlauf- und Beratungsstellen der Bundesländer umgesetzt werden.

    Der Reformpädagoge und Mitbegründer der Gilde Soziale Arbeit Professor Hanns Eyferth charakterisierte schon 1950 die Verhältnisse in den Erziehungsheimen für Jugendliche folgendermaßen: „Sie richten sich auf eine Erziehung des durch Gehorsam erzwungenen vorschriftsmäßigen Verhaltens. Hier wirken sowohl ältere traditionelle Erziehungsauffas­sungen von der selbstverständlichen Gehorsamspflicht, wie konfessionelle Vorstellungen und schließlich militärische Vorbilder. Dabei haben wir aber nicht Aufseher, sondern Er­zieher vor uns“.

    1970 veröffentlichte der in Sachen Erziehung renommierte Klett-Verlag (Stuttgart) eine empirische Studie zu drei Fürsorgeerziehungsheimen für männliche Jugendliche in Ba­den-Württemberg: einem staatlichen, einem katholischen und einem evangelischen. Die Befunde seiner Untersuchung, so der Autor Herrman Wenzel, seien lediglich eine Bestäti­gung seit langem bekannter Tatbestände. Je mehr Untersuchungen gleiche Missstände und Mängel aufzeigten, desto gültiger und dringender werde das Postulat, in der Erzie­hungshilfe neue Wege zu gehen. Der Misserfolg der Heimerziehung liege weitgehend im Versagen der Heime und Behörden begründet, das nicht mit fehlenden finanziellen Mit­teln in den öffentlichen Haushalten entschuldigt werden könne. Wenzel zitiert die schar­fe Kritik einer Delegation der britischen Regierung an der Praxis der Heimerziehung in Deutschland aus dem Jahre 1947 und vergleicht diese Kritik mit seinen Untersuchungser­gebnissen. Sein Resümee: „Inzwischen sind mehr als zwei Jahrzehnte verflossen; die Kritik der britischen Delegation hat aber nichts an ihrer Aktualität eingebüßt“.

    1971 führte Professor Klaus Mollenhauer, einer der bedeutendsten Sozialpädagogen der „alten“ Bundesrepublik, eine empirische Untersuchung in sechs Erziehungsheimen durch. Ich zitiere das Ergebnis dieser Studie: „Eine Erziehung, die an den spezifischen Erzie­hungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert wäre, konnte in keinem der untersuchten Heime beobachtet werden. Die ermittelten Zielvorstellungen und die be­obachteten ihnen zugeordneten Methoden sind zugeschnitten auf abstrakte Normen, Ein­stellungs- und Verhaltensmuster, ohne dass deren Gültigkeit problematisiert würde, we­der generell, noch in Bezug auf die Population auf die sie gemünzt sind.

    In diesem institutionellen und personellen Organisationszusammenhang werden die Kin­der und Jugendlichen als Störfaktoren definiert. Wenn Anpassung an die Erfordernisse der Organisation somit de facto als der Erziehungszweck des Heimes ausgemacht werden kann, so entspricht dem, dass eine im eigentlichen Sinne pädagogische Konzeption ent­weder gar nicht oder nur in unzulänglichen Ansätzen vorhanden ist“.

    Kinderheime

    Die Situation in den Heimen für schulpflichtige Kinder beschreibt Prof. Hanns Eyferth 1950 in seinem Buch „Gefährdete Jugend“: In diesen Heimen müssen die Kinder die gan­ze Hausreinigung, die grobe Küchenarbeit, das Holzhauen, die Botengänge und den größ­ten Teil der Arbeit in den Gärten und in der heimeigenen Landwirtschaft bewältigen. Durch die Arbeit der Kinder wurden Personalkosten eingespart. Die Kinderarbeit beurteil­te Eyferth als eine Gefährdung ihrer schulischen Bildung. Sie ließ den Kindern auch keine Zeit für selbstbestimmtes Spielen, dessen große Bedeutung für die emotionale und intel­lektuelle Entwicklung von Kindern auch schon 1950 zu den gesicherten Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie und der Erziehungswissenschaft gehörte.

    Es kann heute nicht mehr bestritten werden, dass die Kinder mit der ihnen abgezwunge­nen Arbeit die Binnenstrukturen der Heime aufrechterhalten mussten, in die sie durch die Jugendämter eingewiesen wurden. Staatliche und kirchliche Träger der Jugendhilfe betrieben also in großem Umfang verbotene Kinderarbeit. Diese gesetzwidrige Ausbeu­tung der Kinder ist eine der Hauptursachen für die den Heimkindern vorenthaltene schu­lische und berufliche Bildung. Ein erheblicher Teil von ihnen wurde ohne Volksschul- bzw. Hauptschulabschluss aus der Heimerziehung entlassen. Nach einer Untersuchung des Heimreformers Martin Bonhoeffer besuchten 1973 nur 1% der in Heimen lebenden Kinder und Jugendlichen eine weiterführende Schule. Dass sehr viele ehemalige Heimkinder heute in Altersarmut leben müssen und auf Grundsicherung bzw. ALG II angewiesen sind, ist darauf zurückzuführen. Wie die Zwangsarbeit von Jugendlichen ist auch die verbote­ne Kinderarbeit einer der Gründe für die Forderung der ehemaligen Heimkinder am RTH nach einer finanziellen Entschädigung in Höhe von anrechnungsfreien 300 Euro mtl. ge­wesen, die bekanntlich von der Mehrheit der Institutionenvertreter am RTH (Bund, Län­der, Kirchen) abgelehnt wurde.

    Die einzige finanzielle Leistung aus dem Fonds Heimerziehung mit Bezug auf die wäh­rend der Unterbringung in Heimen geleisteten Arbeit, ist die sog. Rentenersatz- bzw. Rentenausgleichszahlung in Höhe von 300 Euro für jeden Monat, für den vom Heimträger keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden. Das gilt aber nur für Ju­gendliche ab dem 14. Geburtstag, die nicht mehr dem Verbot der Kinderarbeit unter­lagen. Für die den Kindern abgezwungene Arbeit gibt es keinen Cent. Ein Beispiel: In ei­ner großen diakonischen Einrichtung mussten die Kinder ab dem 10. Lebensjahr, nach dem Besuch der Heimschule am Vormittag, nachmittags an jedem Werktag vier Stunden in der Landwirtschaft der Anstalt arbeiten. Die selbe Arbeit mussten sie auch nach dem 14. Geburtstag als Jugendliche verrichten. Ein mir bekannter Ehemaliger, der mit sieb­zehn aus dieser Anstalt entlassen wurde, kann für die drei Jahre, die er als Jugendlicher in diesem Heim zur Arbeit gezwungen wurde, Geld aus dem Fonds bekommen. Für die vier Jahre verbotener Kinderarbeit in diesem Heim bekommt er nichts. Ein anderer Ehe­maliger, der schon als Sechsjähriger in der heimeigenen Landwirtschaft eines kirchlichen Heimes arbeiten musste, dann als Vierzehnjähriger in eine Handwerkslehre „mit Kost und Logis“ entlassen wurde, bekommt für die acht Jahre verbotener Kinderarbeit keinen Cent aus dem Fonds. Obwohl er ein begabtes Kind war, durfte er nur die „Hilfsschule“ besuchen, aber auch nur dann, wenn es die jahreszeitlich schwankenden „Bedürfnisse“ der Landwirtschaft des Heimes zuließen.

    Diese vollständige Nichtanerkennung der erzwungenen Kinderarbeit in den Heimen durch den RTH, den Bundestag und die Bund-Länder-Kirchen-Vereinbarung zur Errichtung des Fonds Heimerziehung hat neues schweres Unrecht gegenüber ehemaligen Heimkindern geschaffen, das eine Quelle großer Enttäuschung und Unzufriedenheit ist.

    Die Entschädigungsfrage

    In den 40er bis 70er Jahren haben Hunderttausende Kinder und Jugendliche durch die ih­nen in den Heimen der Jugendhilfe der damaligen Bundesrepublik abgezwungene Arbeit in der Haus- und Landwirtschaft der Heime selbst, in Eigenbetrieben der Heimträger und als an Fremdfirmen Ausgeliehene mehrstellige Milliardenbeträge erwirtschaftet. Mit die­sem Geld wurden Jahr für Jahr die Budgets der Jugendhilfe entlastet und damit zuletzt der Steuerzahler. Der RTH hätte diesen Sachverhalt mit einer wirtschaftswisssenschaftli­chen Expertise aufklären können und damit eine Grundlage für eine politisch zu vertre­tene und der Öffentlichkeit zu vermittelnde angemessene finanzielle Entschädigung ehe­maliger Heimkinder bekommen. Aber obwohl von den ehemaligen Heimkindern am RTH die Anerkennung der verbotenen Kinderarbeit und der Zwangsarbeit von Jugendlichen vom ersten bis zum letzten Tag der Arbeit des RTH eingefordert wurde, obwohl die wirt­schaftliche Bedeutung dieser Arbeit von ihnen immer wieder betont wurde und obwohl sie den direkten Zusammenhang zwischen der erzwungenen Arbeit und der ihnen vorent­haltenen Bildung immer wieder dargelegt haben, wurde diese Expertise von der Leitung des RTH nicht in Auftrag gegeben und dem Bundestag empfohlen, die diesbezüglichen Forderungen der ehemaligen Heimkinder zurückzuweisen. Der Versuch von mir und ande­ren Sachverständigen, in der die Plenumsentscheidung vorbereitenden Sitzung des Fami­lienausschusses diese folgenreiche Fehlentscheidung zu korrigieren, scheiterte an der Weigerung der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages, die „Empfehlungen“ des RTH noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob sie, wie es den ehemaligen Heimkindern am Beginn dieses Prozesses in Aussicht gestellt worden ist, wirklich einen angemessenen Beitrag zu ihrer Rehabilitation und Entschädigung leisten und für den sozialen Frieden in dieser Gesellschaft förderlich sind.

    Säuglings- und Kleinkinderheime

    Obwohl für viele ehemalige Heimkinder ihre sog. Heimkarriere (ein schreckliches und zy­nisches Wort, weil mit Karriere eigentlich eine individuelle Erfolgsgeschichte gemeint ist) in den Säuglings- und Kleinkinderheimen begann, spielten diese Heime in der „Aufar­beitung“ am RTH und in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Das liegt unter ande­rem daran, dass die Erfahrungen der ersten drei bis vier Lebensjahre bei den meisten Menschen im Gedächtnis nicht gespeichert werden. In den autobiografischen Berichten ehemaliger Heimkinder die von Geburt an in Heimen leben mussten, finden sich daher kaum Hinweise auf die Praxis der Pflege und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern in diesen Heimen. Allerdings sind die Auswirkungen der sog. Massenpflege international schon seit den Dreißigerjahren und in der Bundesrepublik verstärkt in den Fünfzigerjah­ren umfassend erforscht worden und unter dem Stichwort Hospitalismusschäden nicht nur unter Fachleuten seither bekannt.

    In der internationalen Fachliteratur werden seit langem die depravierenden Langzeitfol­gen der bis in die Siebzigerjahre üblichen Massenpflege in Säuglings-mund Kleinkinder­heimen genau beschrieben. Ihre Bedeutung für die Entstehung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) ist durch die Psychotraumatologie belegt. Die Forschungser­gebnisse zum Deprivationssyndrom zeigen, dass Heim- bzw. Klinikaufenthalte von Säug­lingen schon nach einer Dauer von wenigen Monaten schwere Traumatisierungen mit le­benslangen Folgen bewirken können.

    Der AGJJ-Fachausschuss Erziehung im frühen Kindesalter befasste sich 1956 mit der Si­tuation von Säuglingen und Kleinkindern in Heimen. In seinem Bericht werden die Bedin­gungen der Massenpflege – „Der ganze Umfang des Mangels von dem das Heimkind be­troffen wird“ – detailliert beschrieben. Auch die Auswirkungen dieser Mangelsituation auf die kleinen Kinder werden klar und eindringlich dargestellt: „Kinder aus solchen Heimen bleiben in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung weit zurück, sodass sie nicht sel­ten wie Schwachsinnige wirken. (…) Nicht nur in der äußeren Entwicklung nimmt es (das kleine Kind, M.K.) Schaden, es entbehrt entscheidende, die Person des Menschen prägen­de Erfahrungen. Die Auswirkungen dieser menschlichen Verkümmerung, zum Beispiel Kontaktmangel, Misstrauen, vermindertes Selbstbewusstsein, Abwehrreaktion, reichen tief und weit in das spätere Leben hinein. Wir wissen heute, dass die Gesamthaltung zum Leben von diesen ersten Erfahrungen abhängt“. Der Ausschuss kam zu dem Fazit: „Aus solchen Erkenntnissen ergibt sich zwingend, dass das Problem der Heimerziehung der Säuglinge und kleinen Kinder neu gesehen werden muss und nach neuartigen, besse­ren Lösungen verlangt“. Der Ausschuss forderte die Ersetzung der Säuglings- und Klein­kinderheime durch Kleinstheime, Mutter-Kind-Einrichtungen, Ausbau des Pflegekinder­wesens, einen Personalschlüssel von zwei ausgebildeten Fachkräften für fünf Kinder und eine weitreichende Reform der Erzieherausbildung. Allen Mitgliedsverbänden der AGJJ, unter ihnen alle großen freien und öffentlichen Träger der Heimerziehung und der Bun­desregierung wurden die Ergebnisse der Arbeit dieses AGJJ-Auschusses zugeleitet. In den AGJJ-Akten findet sich keine einzige Reaktion der Heimträger und der zuständigen Minis­terien des Bundes der Länder und der Landesjugendämter auf diesen erschütternden Be­richt. Die Forderungen wurden insgesamt ignoriert. Auch vom Land Baden-Württemberg und den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, die in staatlichem Aftrag mehr als 70% der Heime betrieben , kam keine Reaktion.

    1958 veröffentlichte die Kinder- und Jugendpsychiaterin Annemarie Dührssen ihre aufse­henerregende empirische Studie Heimkinder und Pflegekinder in ihrer Entwicklung. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung bestätigten die Erkenntnisse des AGJJ-Ausschusses, waren allerdings bezogen auf die traumatisierenden Folgen der Massenpflege in den Säuglings- und Kleinkinderheimen noch genauer und weitreichender. Die Autorin kam zu folgendem Resümee: „Halten wir uns all die schlimmen Dinge vor Augen, dann wird uns deutlich, dass nur ein großzügig angelegtes Doppelprogramm wirklich Abhilfe schaffen kann, bei dem die Vermehrung des Personalbestandes unbedingt mit sorgfältiger fachlicher Ausbil­dung der notwendigen Hilfskräfte Hand in Hand geht. Dazu müssten umfangreiche wirt­schaftliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, was aber nicht geschehen wird. (…) Womit wir unbedingt aufhören müssen, das ist die Beschwichtigung unseres Verantwor­tungsgefühls mit der Vorstellung, dass die Schäden, die bei der bisherigen Form entste­hen, nicht so schlimm seien, dass sie sich auswachsen oder dass sie letzten Endes konsti­tutionsbedingt seien.“ Dührssen kritisierte, dass sich die Verantwortlichen für die Misere der Säuglings- und Kleinkinderheime um ihr Versagen zu verschleiern „mit Hilfe von ne­belhaften Vorstellungen über wissenschaftliche Einsichten“ hinwegsetzten, „die mindes­tens seit einem halben Jahrhundert zum Kenntnisstand der Medizin, der Psychologie und der Reformpädagogik gehören“. Während meiner 1959 begonnenen sozialpädagogischen Ausbildung war dieses Buch für mich ein Schlüsseltext, der wesentlich zu meiner Sensibi­lisierung für die unhaltbaren Zustände in der Heimerziehung und zu meinem Entschluss, nach der Ausbildung selbst in die Heimerziehung zu gehen und an der Veränderung dieser Verhältnisse zu arbeiten, beigetragen hat. Leider traf die Voraussage von Annemarie Dührssen zu: die notwendigen Mittel wurden nicht zur Verfügung gestellt; die men­schenunwürdige und das zukünftige Leben von Säuglingen und kleinen Kindern zerstören­de Praxis der Massenpflege wurde, in vollem Bewusstsein der Folgen, nicht abgeschafft.

    Auf dem zweiten Deutschen Jugendhilfetag im Jahr 1966 befasste sich eine Arbeitsgrup­pe unter der Leitung des Münchener Sozialpädagogen Andreas Mehringer mit dem „Erzie­hungsheim als Bildungsträger“. In ihrem Bericht beklagen die Mitglieder der AG, dass die Heimerziehung bezogen auf Säuglinge und kleine Kinder nach wie vor versage: „Der im­mer noch blühende Säuglingshospitalismus ist eine der stärksten Wurzeln für Erfolgslosig­keit im Bildungsbemühen der Heimerziehung“. Und es sollte noch einmal ein gutes Jahrzehnt dauern, bis Ende der Siebzigerjahre diese Heime endlich abgeschafft wurden.

    Bei Tausenden Kindern wurden die durch die Heimerziehung hergestellten Hospitalismus­schäden umgemünzt in Scheindiagnosen von erblich bedingtem Schwachsinn, Lernbehin­derungen, Schwererziehbarkeit etc. Die Kinder wurden zwischen Heimen der Jugendhil­fe, der Psychiatrie und Einrichtungen für behinderte Kinder hin und her geschoben und viele von ihnen wurden als „bildungsunfähig“ etikettiert. Diese Stigmatisierung haftet ihnen ein ganzes Leben an. Diese „Zusammenarbeit“ zwischen Jugendhilfe und Psychia­trie und ihre schlimmen Folgen für die von ihr betroffenen Kinder und Jugendlichen, ein­schließlich des Schicksals der in Heimen der sog. Behindertenhilfe untergebrachten, wur­de vom RTH nicht aufgeklärt. Für die ehemaligen Heimkinder, die in Heimen der „Behin­dertenhilfe“ leben mussten sah sich das Gremium nicht zuständig und zum Verhältnis von Psychiatrie und Jugendhilfe hätten ihm, so heißt es im Abschlussbericht des RTH, keine Forschungsergebnisse zur Verfügung gestanden. Diese Praxis war aber allen Fach­kräften und Verantwortlichn der Kinder- und Jugendhilfe jener Jahre bekannt.

    Die Wege ins Heim

    Kinder und Jugendliche wurden nicht erst hinter den Türen der Heime zu entrechteten Opfern von demütigender Willkür und Gewalt. Solche Erfahrungen mussten sie schon während der ganzen Prozedur machen, an deren Ende die „Unterbringung“ stand. Darum ist die Frage, wie die Kinder und Jugendlichen in die Heime kamen, von ebenso großer Bedeutung wie die Frage nach den Lebensbedingungen und der Erziehungspraxis inden Heimen. Beides gehört zusammen, wenn es um eine realistische Beurteilung der Heimer­ziehung der Vierziger- bis Siebzigerjahre geht.

    Auf mannigfachen Wegen wurde die Aufmerksamkeit des örtlichen Jugendamtes auf Fa­milien, Kinder und Jugendliche gerichtet. Die soziale Kontrolle bezogen auf die Einhal­tung der von der Mittelschicht geprägten normativen Erwartungen der Gesellschaft, war in der Bundesrepublik bis in die Siebzigerjahre in Abwehr der kulturellen Liberalisie­rungstendenzen in der Gesellschaft sehr dicht. Vor allem in ländlichem und kleinstädti­schem und stark religiös bestimmtem Milieu wie in Bayern, war diese moralisch engher­zige und bigotte Kontrolle unmittelbar wirksam. Nachbarn, LehrerInnen, Kirchengemein­den, Lehrherren gaben Hinweise oder es handelte sich um Kinder/Jugendliche aus im Gemeinwesen bekannten sogenannten Problemfamilien.

    Eine immer von Heimerziehung bedrohte große Gruppe waren unehelich geborene Kin­der, die besonders in religiös bestimmten Milieus von vornherein als „Kinder der Sünde“ von „gefallenen Mädchen und Frauen“ diskriminiert wurden. Diese Kinder standen als „Amtsmündel“ von Geburt an unter der Aufsicht des Jugendamtes und des Vormund­schaftsgerichtes. Dieser Automatismus wurde erst um 1970 durch eine Verbesserung der Rechtsstellung der „unehelichen Mutter“ gemildert. Sehr viele dieser Kinder wurden un­mittelbar nach ihrer Geburt von ihren Müttern getrennt und in Säuglings- und Kleinkin­derheime gebracht, in denen ihr Anteil immer zwischen 70% bis 80% schwankte. In den Heimen für Schulkinder und Jugendliche stellten sie immer eine große Gruppe. Ihr Schicksal in den zu 70% von den Kirchen bzw. ihren Orden und Wohlfahrtsverbänden be­triebenen Heimen, in denen als ErzieherInnen Nonnen, Ordensbrüder, Diakonissen und Diakone arbeiteten, die zum großen Teil keine Fachausbildung hatten, war besonders be­drückend, da sie zusätzlich noch unter der nie endenden Diskriminierung als „Hurenkin­der“ und „Kinder der Sünde“ leiden mussten und ihre Mütter, von denen sie strikt fern­gehalten wurden, von den religiösen ErzieherInnen als „unkeusche Flittchen“ deren sün­diges Erbe sie in sich trügen, verteufelt wurden. Diese Kinder waren der Willkür der Jugendämter, die leider durch die Vormundschaftsgerichte nicht gestoppt und kontrol­liert wurden, schutzlos ausgeliefert und wurden in die Heime regelrecht „entsorgt“, wo sie ein besonderes Schattendasein führten. Sie hatten i.d.R. überhaupt keinen Anschluss an eine Herkunftsfamilie, wussten oft nichts über ihre Herkunft, und konnten sich auf Grund ihrer kompletten Heimsozialisation gegen die Willkür des Heimpersonals noch we­niger wehren als andere Kinder und Jugendliche. 1976 sorgte ein Untersuchungsbericht über „Vergessene Heimkinder“ für einen bundesweit diskutierten Skandal. Im Jugendamt einer norddeutschen Provinzstadt wurde bei einer Aktenrevision entdeckt, dass 131 Ju­gendliche bereits 10 bis 15 Jahre in Heimen lebten, ohne dass seit der Heimeinweisung jemals überprüft worden war, ob die Gründe für die damalige Entscheidung noch bestan­den. Bei einigen Jugendlichen fanden sich in den Akten keine Hinweise darauf, in wie vielen und welchen Heimen sie schon gewesen waren, bei anderen konnte nicht ermit­telt werden seit wann sie im Heim lebten und bei 39 Kindern fanden sich keine Angaben über die Gründe für die Heimunterbringung. Bei 81 Jugendlichen fanden sich keine Ent­wicklungsberichte. Von all diesen „Versäumnissen“ waren überproportional die Jugendli­chen betroffen, die als „Amtsmündel“ unter Amtsvormundschaft des Jugendamtes stan­den und für die die Vormundschaftsgerichte die letzte Verantwortung trugen. In der Fol­ge dieses Skandals wurden in weiteren Jugendämtern der Republik ebenfalls „Vergessene Heimkinder“ entdeckt, so dass diese Bezeichnung für einige Zeit zu einem in der Jugend­hilfe geläufigen Begriff wurde.

    Das wichtigste juristische Instrument bei den Entscheidungen der Jugendämter und Vor­mundschaftsgerichte über Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen, ja sogar von Säuglingen, war die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe Verwahrlosung und drohende Verwahrlosung, (und wenn es um die Anordnung von Fürsorgeerziehung /FE ging oft in Verbindung mit Gefahr im Verzuge), die in § 63 des Reichsjugendwohlfahrts­gesetzes (RJWG) bzw. ab 1962 in § 64 JWG geregelt waren. Elisabeth Bamberger hatte die Tilgung der Verwahrlosungsparagrafen aus dem RJWG gefordert, weil sie in der Praxis der Jugendämter und Gerichte völlig unkontrolliert mit den subjektiven Vorstellungen von Moral, Sitte und Anstand der ihn handhabenden Beamten und Richter aufgeladen wurden, die ihrerseits weitgehend vom „gesunden Volksempfinden“ und ihrer eigenen Mittelschichtsozialisation geprägt waren. In einer Veröffentlichung des Evangelischen Reichserziehungsverbandes (EREV) schrieb 1958 ein Psychologe: „Man versteht unter Verwahrlosung, ganz allgemein gesagt, eine Summe von Verhaltensweisen eines Men­schen, die aus dem Rahmen des sozial Üblichen herausfallen. Verwahrloste Kinder und Jugendliche zeigen in ihrem Verhalten auffällige Erscheinungen, die zwar in sich oft wi­dersprüchlich sein können und individuell unterschiedliche Stärkegrade haben können, die aber doch so viel Gemeinsames aufweisen, dass der Sammelbegriff ‚Verwahrlosung’ durchaus gerechtfertigt erscheint (…). So sind Verwahrloste zunächst einmal in jedem Fall unfähig, sich in die Gemeinschaft einzugliedern, sich den sozialen Ordnungen und Verbindlichkeiten zu fügen und verantwortlich zu handeln. Sie erscheinen ohne Pflicht­bewusstsein, sie sind egozentrisch und unberechenbar, launisch, undiszipliniert und Ge­mütsregungen sind, mindestens nach außen hin, selten ersichtlich. Ihr Mangel an Halt, an Willen, an Leistungsbereitschaft, an echter Kontaktfähigkeit kennzeichnet sie in ih­rem Verhalten zur Umwelt. Sie haben einen Hang zum Stehlen, Lügen, Betrügen und zu sexuellen Fehlhaltungen; ihre egoistische Anspruchshaltung treibt sie zu frechem, ro­hem, oft brutalem Benehmen. (…) Damit sie ihre materiellen Wünsche befriedigen kön­nen und weil sie sittlichen Forderungen gegenüber taub sind, verfallen sie leicht der Pro­stitution. Ihr Verhältnis zur Arbeit ist gekennzeichnet durch einen Mangel an Ausdauer. Sie bummeln, schwänzen die Schule, bleiben der Arbeit fern, wie es ihnen passt. Schon bei geringen Belastungen, Anforderungen oder Reibungen in den zwischenmenschlichen Beziehungen kommt es zu Weglaufen und nächtlichem Herumstreunen. Sie weichen fort­während der Wirklichkeit aus, die sie als Last und Einengung empfinden“. Der Autor kon­frontiert in diesem „Fernschulungsbrief“ seine LeserInnen – ErzieherInnen in Heimen der Diakonie – um ihnen einen Spiegel vorzuhalten. Im „Banne moralpädagogischer Auffas­sungen“, schreibt er, beurteilen Erzieher das Verhalten ihrer Zöglinge von einem „mora­lisch-wertenden Standpunkt aus“ mit Vokabeln wie „faul, arbeitsscheu, verschlagen, die­bisch, lügnerisch, heimtückisch, mannstoll, sittlich verkommen, frech, unverschämt, schmutzig, gemeinschaftsstörend usw.“. Alle diese Vokabeln habe er „in zahlreichen Be­urteilungsberichten an die Behörden lesen“ können – ein ganzes Wörterbuch der diskri­minierenden, demütigenden und verächtlich machenden pädagogischen Sprache, die bis weit in die Siebzigerjahre hinein in Einrichtungen und Behörden der Jugendhilfe gespro­chen wurde. Sie kennzeichnete einen hermetischen Kreis von Ämtern, Gerichten, Trä­gern und Heimen , in den die Heimkinder unentrinnbar eingeschlossen waren. Diese Sprache der Verunglimpfung, gesprochen von Personen mit öffentlichem Ansehen „die es ja wissen mussten“, produzierte und verstetigte das öffentliche Bild vom „verwahrlosten und schwererziehbaren Heimkind“, das den solchermaßen Stigmatisierten ein Leben lang anhaftet und eine der Hauptursachen für das jahrzehntelange Schweigen der ehemaligen Heimkinder war, das mit ihrer 2003 begonnenen Initiative für ihre Rehablitierung und Entschädigung, die auch zu unserer heutigen Veranstaltung geführt hat, jetzt endlich ge­brochen wird.

    Zu den „Wegen ins Heim“ wäre noch viel zu sagen. Besonders zu den oft brutalen und täuschenden Methoden der „Überführung“, „Überstellung“, „Zuführung“, „Aufgreifung und Rückführung“ (nach erfolglosen Fluchten) – aber dazu reicht die Zeit für diesen Vor­trag nicht. Ich habe in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) Nr.3/ 2011 ausführlich darüber berichtet. Heute will ich zu den „Wegen ins Heim“ Sonja Djurovic zitieren, die als ehemaliges Heimkind am RTH mitgearbeitet hat. Sie berichtet aus eigener Erfahrung: „1964, ich war gerade 14 Jahre, entschied ein Gericht in Bayern, dass ich in einem geschlossenen ‘Mädchenerziehungsheim’ untergebracht werden soll. Ich selbst war die Letzte, die darüber informiert wurde. Ich erfuhr erst avon, als ich von zu Hause abgeholt wurde. Es war eine schlimme Situation für mich (…). Ich wude mit der Heimeinweisung dafür bestraft, dass der Freund meiner Mutter mich täglich sexuell nö­tigte, zu vergewaltigen versuchte und mich immer wieder verprügelte (…). Wie in tau­senden von Akten von Heimindern der damaligen Zeit, stand auch in meiner Akte, dass eine ‘sittliche Verwahrlosung’ drohe und ich nicht anpassungsfähig sei (…). Diese Unge­rechtigkeit und große Missachtng der Wahrheit war sehr schmerzlich für mich. Sie betraf nicht nur die Ignoranz einem Kind gegenüber – es war so, als hätte ich keine Rechte, als sei ich wertlos. Ich fühlte mich hilflos, machtlos und allein gelassen (…). Eines morgens (…) kam eine Mitarbeiterin des für mich zuständigen Jugendamtes, um mich abzuholen. (…). Ich wurde abgeholt und wusste nicht einmal wohin die Reise ging. Ich musste auf dem Rücksitz eines Autos sitzen. Der Fahrer und die Jugendamtsmitarbeiterin saßen vor­ne im Wagen. Sie schwiegen. Es herrschte eine eisige Kälte. Keine meiner Fragen wurde beantwortet. Nach einer schier endlos langen Fahrt gelangten wir zum Ziel der Reise, ei­nem geschlossenen Mädchenheim. Ich wurde der Oberschwester des von Diakonissen ge­führten Heimes übergeben wie ein Paket. Ihr wurden meine Unterlagen ausgehändigt. Dann fiel die Türe hinter mir ins Schloss und ich war gefangen in einer ‘Erziehungsanstalt’“. (Djurovic, Sonja, Im Mädchenerziheungsheim – Erlebnisse, Erfahrun­gen und Folgen geschlossener Unterbringung, in: Sozial Exra 2/2014).

    Schlussbemerkung

    Für Alles was ich hier vorgetragen habe werden die Belege in den Archiven der Landesju­gendämter, des zuständigen Ministeriums, der Jugendämter, der kirchlichen Träger und im Staatsarchiv zu finden sein. Ganz bewusst habe ich nur „politisch unverdächtige“ Quellen zitiert und darauf verzichtet, aus den umfangreichen Materialien der von der Außerparlamentarischen Opposition der späten Sechzigerjahre getragenen Heimkampa­gne zu berichten, der nicht zuletzt das historische Verdienst zukommt, mit ihrer radika­len Kritik der Heimerziehung wichtige Anstöße zu ihrer Reform und zur Veränderung des Jugendhilferechts gegeben zu haben. Diese Reform war ein langer Weg. In dem schließ­lich 1990/91 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII) wur­den der „Verwahrlosungsbegriff“, die „Fürsorgeerziehung“ und die „Geschlossene Unter­bringung“ ersatzlos gestrichen.. Allerdings sehe ich mit Trauer und mit Beklemmung, dass, während wir hier in der Hochschule Esslingen uns des Leids und des Unrechts ver­gewissern, dass den heute zwischen fünfzig und achtzig Jahre alten Frauen und Männern in ihrer Kindheit und Jugend in Heimen der Jugendhilfe angetan wurde, in diversen Bun­desländern sukzessive wieder freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe gegen Jugendliche angeordnet werden und die Geschlossene Unterbringung – jetzt als „ver­bindliche Unterbringung“ oder als „pädagogisch-therapeutische Intensivmaßnahme“ sprachlich kosmetisiert – wieder hoffähig wird. Auch das unsägliche Wort „Verwahrlo­sung/verwahrlost“ wird von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend wieder gesagt, so, als hätte es die einhellige Kritik der Jugendhilfe der Siebziger- und Achtziger­jahre an dieser verwahrlosten und verwahrlosenden Sprache nie gegeben. Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt wird, wird sich die Kinder- und Jugndhilfe in zwanzig oder dreißig Jahren mit dem Unrecht und Leid befassen müssen, was Kindern und Jugendli­chen gegenwärtig und zukünftig in ihren Einrichtungen zugefügt wird. Dazu ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: In der „Hausordnung“ von Heimen des Trägers „Haasen­burg“, die im vergangenen Herbst vom Landesjugendamt Brandenburg, nach anhaltender Kritik in den Medien und sehr langem Zögern, geschlossen wurden, heißt es:
    1.„Ich höre auf alle Erzieher und Mitarbeiter der Haasenburg!
    2.Dem Erzieher gegenüber antworte ich mit >JANEIN< und nenne ihn beim Namen!
    3.Es herrscht angemessene Lautstärke in den Wohnräumen, der Schule, auf dem Gelände und auf dem Pausenhof!
    4.Ich rede nicht über das Weglaufen und mache es auch nicht!
    5.Ich diskutiere nur in angemessenen Situationen, mit einem angemessenen Ziel in ausgemessenem Tonfall!
    6.Ich halte Distanz und habe keinen Körperkontakt!
    7.Wenn die Jugendlichen wartend in der Reihe stehen, ist der Mund geschlossen und der Blick ist nach vorn gerichtet. Es wird ca. eine Armlänge Abstand zum Vordermann gehalten!
    8.Die Jugendlichen laufen erst dann los, wenn die Erzieher es sagen und nur so weit wie es gesagt wird!
    9.Die Jugendlichen laufen immer rechts neben dem Erzieher!
    10.Während der Dienstzeit ist der Mund geschlossen. Nach Arbeitsmaterial wird angemessen gefragt! (…)“

    „Ich habe die Regeln der Haasenburg gelesen und verstanden und ich bin bereit, sie während meines Aufenthaltes einzuhalten. Verstöße gegen die Regeln der Haasenburg haben Konsequenzen!“. (Zitiert in Sozial Extra 2/2014, S. 51.)

    Alles was ich hier vorgetragen habe war, ich wiederhole es, zu jedem Zeitpunkt der Nachkriegsgeschichte der Jugendhilfe den Leitungen der Einrichtungen, den Verantwortlichen in Trägern und Behörden, den zuständigen PolitikerInnen bekannt. Genauer: Es hätte ihnen bekannt sein können und müssen, wenn sie das Schicksal der Heimkinder wirklich interessiert hätte, wie sie immer behaupteten. Dass die Mittel für die immer geforderte tiefgreifende Reform der Heimerziehung im boomenden Wirtschaftswunderland Bundesrepublik Deutschland, nicht bereitgestellt wurden, ist eine gesellschaftliche und historische Schuld, die mit dem Fonds Heimerziehung nicht hinreichend anerkannt und in der Hauptsache – der angemessenen Entschädigung der heute noch lebenden ehemaligen Heimkinder – mit den Leistungen des Fonds Heimerziehung nicht einmal im Ansatz abge­golten wird.

    Freilich, die bescheidenen Leistungen dieses Fonds sollten offensiv in Anspruch genom­men werden und die MitarbeiterInnen der Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern sollten die Frauen und Männer offensiv, kreativ und unbürokratisch und mit voller Wertschätzung unterstützen, wenn sie zu ihnen kommen, um einen Antrag zu stellen. Das wird nicht immer leicht sein, denn die berechtigte Unzufriedenheit und der Ärger mit dem Ausmaß und den Regularien des Fonds wird sich zuerst ihnen gegenüber artikulieren. Sie sollten die Kritik und Unzufriedenheit aber nicht beschwichtigen und vertuschen, sondern sie weiterleiten und veröffentlichen und sich selbst dessen bewusst sein, dass sie mit den Mitteln des Fonds zwar akute Notsituationen ehemaliger Heimkinder lindern können und sollen, dass damit aber deren berechtigte Forderungen nach einer umfassenden Rehabilitierung, die ohne eine wirkliche Entschädigung nicht möglich ist, nicht erfüllt werden.

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    QUELLE: Vereinswebseite des VEREINs EHEMALIGER HEIMKINDER E.V. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/

    Weitest mögliche Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.

  5. Martin MITCHELL said, on 13. Juni 2014 at 01:16

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    Weitest mögliche Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.

    Übrigens schrieb mir Prof. Dr. Manfred Kappler diesbezüglich auch schon am Freitag 8. Mai 2009 / Samstag 9. Mai 2009 ( unter seiner seinerzeitigen Email-Adresse prof.dr.manfredkappeler[a]web.de ) :

    ANFANG DES ZITATS DIESER MAIL AN MICH.

    Hallo Herr Mitchell – selbstverständlich können Sie meine Vorträge ins Netz stellen. Je mehr Menschen diese Texte lesen um so besser.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Kappeler

    ANFANG DES ZITATS DIESER MAIL AN MICH.

    Und, da bin ich mir ganz sicher, dies wird sich auch im Jahre 2014 in Bezug auf seitherige Vorträge von Prof. Dr. Manfred Kappeler nicht geändert haben.
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