„Sexuelle Triebhaftigkeit“, „abweichendes Verhalten“, „Schwererziehbarkeit“
»Die Auslöschung des Ichs«
»Einweisungsgründe für den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau waren „sexuelle Triebhaftigkeit“, „abweichendes Verhalten“ oder „Schwererziehbarkeit“. Nach der Entmachtung Erich und Margot Honeckers im Oktober 1989 machte sich die SED-Führung umgehend daran, Beweise über den „Makel Torgau“, gemeint war damit das gesamte System der DDR-Heimerziehung, zu vernichten«[1].
[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/651295_Die-Ausloeschung-des-Ichs.html
Leider ist auch in diesem – ansonsten wirklich guten – Artikel die Rede von „Entschädigung“. Wenn man keine Anhängerin von Verschwörungstheorien ist, muss man sich wohl entscheiden, ob die Journalisten blöd, faul oder bösartig sind.
…weder noch, noch noch. Ein Begriff wie „Entschädigung“, den wir selbst in die Öffentlichkeit tranzportiert haben, wird sich aus dem Vokabular der Schreiberling nicht mehr streichen lassen.
Oder man dreht einen Begriff solange, bis er ins eigene Konzept passt.
sabine s.
Eine Entschädigung zu fordern oder ein Almosen als eine solche zu bezeichnen würde ich nicht in einen Topf werfen wollen.
Eine Entschädigung muss nicht zwangsläufig höher ausfallen als ein „Almosen“. Bestes Beispiel: die Entschädigungszahlungen der Kirchen für erlittene sexuelle Gewalt. Die Summen sind teilweise mehr als beschämend, das Verfahren mehr als entwürdigend.
sabine s.