Dierk Schaefers Blog

»Grüne fordern Aufhebung des Inzest-Verbotes« …

Posted in Justiz, Kinderrechte, Kriminalität, Politik, Psychologie, Soziologie by dierkschaefer on 1. Juni 2013

… so betitelte die Junge Freiheit am 13.04.2012 einen Beitrag zum Themenbereich Grüne, Pädophilie und Inzest.[1]

Dort heißt es: »Sexuelle Beziehungen innerhalb der Familie sollen nach dem Willen der Grünen-Jugend künftig legalisiert werden. Ihr Vorhaben, etwa den Sex zwischen Eltern und ihren Kindern zu erlauben, rechtfertige die Jugendorganisation mit angeblich überholten und „altbackenen Moralvorstellungen“ der Deutschen. „Das Inzestverbot in Deutschland ist ein krasser staatlicher Eingriff in die Privatsphäre und die selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen“. Der Bundesvorstand der Grünen-Organisation kritisierte zudem, die Moralvorstellungen der Bevölkerung rechtfertige keine Bestrafung von Menschen. … Mit Blick auf die schweren Behinderungen von Kindern aus Inzestbeziehungen heißt es, den Staat habe die „Reinheit des Erbgutes der Bevölkerung“ nicht zu kümmern. Aus diesem Grund forderte die Grüne-Jugend alle „selbstbestimmten Liebespartnerschaften“ zu erlauben. … Der rechtspolitische Sprecher, Jerzy Montag, betonte, „die strafrechtliche Verfolgung vom Beischlaf unter Verwandten und Geschwistern“ sei ein „Anachronismus“. Moralische Tabus dürften nicht mit dem Strafrecht durchgesetzt werden«.

Nun ist die Junge Freiheit eine Publikation, auf die ich mich nicht gern verlassen wollte. Sie gilt eher als „rechtsaußen“ und wurde in zwei Bundesländern in den Verfassungsschutzberichten erwähnt.[2] Darum fragte ich kürzlich bei dem genannten rechtspolitischen Sprecher der Fraktion der GRÜNEN, Jerzy Montag, nach: „Bevor ich dazu in meinem Blog Stellung nehme, wüßte ich gern, ob diese Nachricht korrekt ist – und wie Sie dazu stehen. Wenn Sie mir nicht antworten, darf ich annehmen, daß die Nachricht stimmt.“ Herr Montag hat nicht geantwortet. Er steht also anscheinend zu den im Artikel der Jungen Freiheit genannten Zitaten.

Wer ist Herr Montag? Rechtsanwalt ist er [3] und offenbart ein merkwürdiges Rechtsverständnis, wenn er sagt, moralische Tabus dürften nicht mit dem Strafrecht durchgesetzt werden. Er nivelliert und entpönalisiert also Straftaten, indem er die Strafbarkeit auf ein Tabu zurückführt. Vor Tabus darf man natürlich nicht zurückschrecken, das wäre vormodern. »Wer in einer Welt von Verboten lebt, deren Sinn rational nachvollziehbar ist (z.B. Verbot der Euthanasie oder der Wahrung der Totenruhe), dem mag es schwer fallen, Normen als sinnvoll hinzunehmen, die einem unausgesprochenen, vorrationalen Bereich entstammen«.[4]

Wie steht es also mit den hierher gehörenden Normen? Ist das „Beischlafverbot“, ist das Verbot von Sexualität mit Abhängigen, in diesem Fall mit Kindern rational nicht nachvollziehbar? Sexualität mit Kindern ist aus guten Gründen verboten und benötigt, soweit die Tabuisierung nicht ausreicht, das Strafrecht.

Über einvernehmliche Sexualität unter miteinander verwandten Erwachsenen könnte man unterschiedlicher Meinung sein, und die nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuften rechtlichen Regelungen anderer Länder und Sitten belegen das. Jedoch ist das Risiko bekannt, daß aus solchen Beziehungen mit überhöhter Wahrscheinlichkeit behinderte Kinder hervorgehen können. Darum unterscheidet man ja auch nach dem Grad der Verwandtschaft. Es geht also nicht nur um „Volksgesundheit“, sondern auch um die Verantwortung diesen Kindern gegenüber, denen man auf die Frage Warum bin ich behindert? im wahrsten Sinn des Wortes Roß und Reiter nennen könnte.

In Sachen Kindeswohl ist mir der Abgeordnete Montag schon zweimal begegnet. Nein, nicht persönlich, aber in seinen Stellungnahmen, die leider im politischen Mainstream lagen. Beim ersten Mal ging es um die Pauschalierung der Honorare für Verfahrensbeistände für Kinder in familienrechtlichen Angelegenheiten, also in Fällen von Trennung und Scheidung und von Fremdunterbringung. Er argumentierte für eine Honorarregelung, nach der eine professionelle Vertretung der wohlverstandenen Interessen eines Kindes im Regelfall nicht möglich ist, weil der nötige Aufwand in keinem Verhältnis zur Pauschale steht. Ich habe mich damals aktiv für eine am Kindeswohl-Bedarf angemessene Honorierung/Pauschalierung eingesetzt. Doch es wurde wieder einmal das Kindeswohl an den Finanzinteressen der Bundesländer ausgerichtet. Kinder haben in diesem Land keine Lobby, in der Person von Herrn Montag schon gar nicht.

Das zweite Mal fiel mir Herr Montag in der Beschneidungsdebatte auf. Auch hier äußerte er sich und nahm keinerlei Rücksicht auf das Recht der Kinder auf Schmerzfreiheit. Herr Montag folgte damit einem alttestamentarischen Gebot, an das zu rühren für ihn – wie für viele andere – offenbar tabu ist. Genau das macht den Charakter von Tabus aus, sie benötigen keine rationale Rechtfertigung.

Ich halte es für erstrebenswert, daß Personen vom Zuschnitt des Jerzy Montag nicht wieder in parlamentarische Ämter gelangen – ganz einfach: solche Leute/Parteien nicht wählen.

 

Weitere Links zur grünen Pädophilie:

http://www.stern.de/politik/deutschland/paedophilie-vorwurf-gegen-gruene-sexualstraftaeter-koordinierte-gruene-paederasten-2016361.html [Stand: Mittwoch, 29. Mai 2013]

http://www.stern.de/politik/deutschland/paedophilie-vorwuerfe-das-verschleppte-dunkle-kapitel-der-gruenen-2011772.html [Stand: Mittwoch, 29. Mai 2013]

http://www.stern.de/politik/deutschland/paedophilie-vorwuerfe-goering-eckardt-raeumt-fehler-der-gruenen-ein-2016151.html [Stand: Mittwoch, 29. Mai 2013]

http://www.focus.de/politik/deutschland/streit-um-paedophilie-vorwuerfe-dobrindt-will-maulkorb-der-gruenen-nicht-akzeptieren_aid_1001609.html [Mittwoch, 29. Mai 2013]


[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Junge_Freiheit [Stand Sonnabend, 1. Juni 2013]

10 Antworten

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  1. Oliver S. said, on 1. Juni 2013 at 20:23

    Was hat das Inzestverbot mit dem Kindeswohl zu tun? Für den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen durch ältere Familienmitglieder gibt es passendere und weitreichendere Gesetze, mal ganz abgesehen davon, dass § 173 StGB allein den vaginalen Geschlechtsverkehr bestraft, also eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen auf Kinder gar nicht abdeckt. Was das Wohl eventuell geschädigter Kinder einer Inzestbeziehung betrifft: Diese Kinder wären ohne Inzest nicht gesund, sondern gar nicht existent. Wer diese Kinder mit dem Inzestverbot schützen will, der schützt sie vor allem vor ihrer eigenen Existenz.

    • helmutjacob said, on 2. Juni 2013 at 13:23

      „Was hat das Inzestverbot mit dem Kindeswohl zu tun?“
      Ein bisschen mehr Informationen, verehrter Herr Oliver S. sollten Sie sich schon zulegen. Kinder aus inzestiösen Beziehungen sind wenigstens manchmal behindert, manchmal sichtbar und manchmal unsichtbar. Und das geht bestimmt zulasten des Kindeswohles. Und wenn Sie einmal ganz tief in die Geschichten der Königshäuser eintauchen, werden Sie lesen, dass in manchen über Jahrhunderte Inzest getrieben wurde. Manche Reliquien dieser Zeit sind ja noch heute öffentlich zu sehen und hören. Aber, ich möchte doch nicht zu persönlich werden.

      • Oliver S. said, on 2. Juni 2013 at 15:21

        Lieber Herr Jacob,

        ich denke mal, ich bin gut genug über das Thema informiert. Ihre eugenische Argumentation ist nicht schlüssig. Wenn eine mögliche Behinderung des möglichen Nachwuchses ein Grund ist, Menschen den Geschlechtverkehr zu verbieten, dann müsste man auch Behinderten, Menschen mit bekannten Erbkrankheiten, Frauen über 40 usw. den Geschlechtsverkehr verbieten. Vielleicht sollten sie sich in ZUkunft seriösere Quellen suchen als „Frau im Spiegel“.

        Gruß,
        Oliver S.

      • dierkschaefer said, on 2. Juni 2013 at 15:50

        Noch mal zurück zu meinem Text:
        Der Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen war wohl Konsens, von der grünen Jugend abgesehen. Dann schrieb ich:
        »Über einvernehmliche Sexualität unter miteinander verwandten Erwachsenen könnte man unterschiedlicher Meinung sein, und die nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuften rechtlichen Regelungen anderer Länder und Sitten belegen das. Jedoch ist das Risiko bekannt, daß aus solchen Beziehungen mit überhöhter Wahrscheinlichkeit behinderte Kinder hervorgehen können. Darum unterscheidet man ja auch nach dem Grad der Verwandtschaft. Es geht also nicht nur um „Volksgesundheit“, sondern auch um die Verantwortung diesen Kindern gegenüber, denen man auf die Frage Warum bin ich behindert? im wahrsten Sinn des Wortes Roß und Reiter nennen könnte.« Von einem Verbot einvernehmlicher Sexualität von Erwachsenen war nicht die Rede, sondern von der Verantwortung gegenüber ihren Kindern. In Fällen von hohem Risiko, Kinder mit Behinderungen zu zeugen, halte ich es für verantwortungsbewußt, wenn diese Erwachsenen auf leibliche Kinder verzichten, eben weil diese Kinder sie zur Rede stellen könnten. Man kann Kinder auch adoptieren.

      • Oliver S. said, on 2. Juni 2013 at 18:15

        Hallo Herr Schaefer,

        Ihr Argument mag im Zusammenhang mit dem Inzestverbot noch plausibel erscheinen. Aber es bekommt eine beträchtliche Schieflage, wenn man berücksichtigt, dass Ihre Forderung auch Menschen betrifft, die selber behindert sind oder eine bekannte Erbkrankheit haben bzw. genetisch vorbelastet sind. Man sagt denen quasi direkt ins Gesicht, dass es doch wohl besser wäre, wenn Sie sich nicht fortpflanzen.

        Gruß,
        Oliver S.

      • dierkschaefer said, on 2. Juni 2013 at 21:19

        Ja, dazu stehe ich auch.

  2. m.dahlenburg said, on 2. Juni 2013 at 04:56

    „solche Leute/Parteien nicht wählen“

    gute Idee, einzig logisch wie auch zwingende Konsequenz wäre dann aber: Geht niemals wählen! Schon gar nie Christen! Oder war der damals ja öffentlich (!!!) ausgetragene pädophile Aktionismus einiger weniger Personen auch schon damals – und seither immer wieder – Wahlkampfthema? Oder wenigstens gleichgeschaltetes Thema in allen rechten Massenmedien und Kirchenblättchen?

    Nein, war´s wohl nicht. Also sind alle die jetzt 30 Jahre später schreien und hetzen genauso betroffen – oder auch nicht – wie (Ex-)Anhänger und (Ex-)Mitglieder der Grünen. Was bleibt ist alleine rechte Wahlkampfhetze, die auch nicht im Fernsten was gemein hat mit Kinderschutz. Man könnte es auch Kindesmissbrauch nennen.

    Ansonsten, statt eigener Worte und auch zum Thema grünem Kindesmissbrauch: http://www.barth-engelbart.de/?p=5460

    PS: „Wenn Sie mir nicht antworten, darf ich annehmen, daß die Nachricht stimmt.“
    Warum nur erinnert mich das an meinen ersten Auftritt auf Ihrer Bühne?

  3. helmutjacob said, on 2. Juni 2013 at 23:18

    „In Fällen von hohem Risiko, Kinder mit Behinderungen zu zeugen, halte ich es für verantwortungsbewußt, wenn diese Erwachsenen auf leibliche Kinder verzichten, eben weil diese Kinder sie zur Rede stellen könnten. Man kann Kinder auch adoptieren.“
    Diese Meinung von Herrn Schäfer teile ich voll und ganz! Und glauben Sie mir, lieber Herr Oliver S., ich habe schon behinderte Kinder aus solchen Beziehungen kennengelernt! Und man muss nicht alles dürfen was man kann oder was möglich ist. Für mich ist immer die Frage wichtig: Was würde das Kind dazu sagen? Und einige – zugegebenermaßen wenige – ehemalige Kinder hassen ihre Erzeuger, weil diese ihnen ein menschenwürdiges Leben unmöglich gemacht haben.

    • Oliver S. said, on 3. Juni 2013 at 09:48

      „Und einige – zugegebenermaßen wenige – ehemalige Kinder hassen ihre Erzeuger, weil diese ihnen ein menschenwürdiges Leben unmöglich gemacht haben.“

      Dieser Hass mag menschlich nachvollziehbar sein, aber man sollte ihn nicht als Grundlage für eine sachliche Debatte heran ziehen. Der Vorwurf „Ihr habt mir Durch Eure Tat ein menschenwürdiges Leben unmöglich gemacht“ geht ja von völlig falschen Voraussetzungen aus. Ohne die Tat seiner Eltern wäre so ein Mensch nicht besser dran, sondern gar nicht dran. Wer diesem Vorwurf zustimmt, der meint unausgesprochen: „Ja, es wäre besser, wenn es Dicht nicht gäbe.“ Um nochmal zum Ausgangspunkt zurück zu kommen: Die Überschrift lautet »Grüne fordern Aufhebung des Inzest-Verbotes«. Die Frage, was das mit dem Kindeswohl zu tun haben soll, ist immer noch offen. Denn das Zeugen von Inzestkindern ist nach deutschem Recht nicht verboten. Verboten ist einzig und allein der vaginale Geschlechtsverkehr.

      • dierkschaefer said, on 3. Juni 2013 at 12:12

        Das vermeintlich ethische Dilemma ist zu lösen: Über noch nicht existente Menschen kann entschieden werden, was man ja bei kontrazeptiven Maßnahmen regelmäßig tut.
        Schwieriger wird es bei schon existenten Menschen, und sei die Existenz „nur“ intra-uterin. Hier muß es gute, ethisch akzeptable Gründe geben, ihm seine Existenz zu nehmen. Aus guten Gründen lehnen zivilierte Rechtsordnungen die Todesstrafe ab. Was Abtreibungen betrifft, beobachte ich bei uns eine laxe Handhabung.
        Nie jedoch sollte man einem Menschen sagen, es wäre besser, dich hätte es gar nicht gegeben. Ich kenne zwei Fälle mißlungener Abtreibung, bei denen die Mütter so grob waren, ihrem Kind davon zu erzählen. Das führte zu psychischen Störungen.


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