Dierk Schaefers Blog

Eine Jubeldenkschrift  zum Firmenjubiläum –  Das Stephansstift Hannover, Teil 1/4

Mehr als eine Rezension[1]:

1          Vorwort

[Ich] beginne mit meiner Zeit im Kinderbordell Stephansstift. Ich war von 1963 bis 1964 „nur“ 10 Monate im Knabenpuff der warmen Brüder. [2]

Das ist ein ungewöhnlicher Beginn für eine Rezension, denn das Zitat ist im vorgestellten Werk (im folgenden „Studie“ genannt) nicht zu finden, auch keine Passagen, die nur annä­hernd das wiedergeben, was der ehemalige „Zögling“ berichtet.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie es zu dieser Auslassung der Autorinnen[3] gekommen sein könnte.

Da es sich hier zunächst um eine Rezension (Teil 2, Die Studie) handelt, werde ich die notwendigen Ergänzungen zur Studie an das Ende stellen (Teil 4, Was nicht in der Studie steht). Doch der Leser sei von Beginn an auf diesen erstaunlichen Makel hingewiesen.

Ein weiteres Desiderat ist die Suche nach den Wegen, die es ermöglich(t)en, dass eine gemein­nützige GmbH, die steuerbefreit/steuerbegünstigt keine Gewinne erwirtschaften darf, von kleinen Anfängen zur heutigen wirtschaftlichen Größe gelangen konnte. Doch dieser Frage ist man anscheinend bisher für noch keinen der prosperierenden wohltätigen Sozial­konzerne nachgegangen. (Teil 3, Seid klug wie die Schlangen.)

125 Jahre Stephansstift / [Hrsg.: Stephansstift, Hannover-Kleefeld]Schließlich stellen sich bei der Beschäftigung mit der Studie der Autorinnen weitere Fragen. Warum kam es überhaupt zu dieser umfassenden Studie?

Da die von Word-Press angebotene Software mir in der Anwendung zu große Probleme bereitet, folgt hier die Datei im pdf-Format.

https://dierkschaefer.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=10273&action=edit

Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen,

man kann sich noch so sehr bemühen, ihn am Bordstein abzustreifen, – wenn man wieder ins Auto steigt, riechen es die Mitfahrer.[1]

So ging es mir, als ich den Beitrag von Landesbischof Meyns im Pfarrerblatt[2] las. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, doch warum stinkt es weiterhin?

Mag ja sein, dass ich eine besonders empfindliche Nase habe. Mein Unterordner „Miss­brauch“ umfasst 997 Dateien und acht Ordner. Dazu kommen noch 299 Dateien und ein Ordner im Ordner Kriminalität. Ich kann ins Detail gehen, will mich aber auf die große Linie beschränken.

Falls das mit dem Hundedreck zu anrüchig sein sollte, will ich einem anderen Vergleich folgen. „Es steht ein Elefant im Raum“ nennt man neuerdings das Phänomen, wenn ein Phänomen wie in gehei­mer Übereinkunft nicht wahrgenommen wird.[3] Ich werde also die Elefanten (Plural) benennen, wobei sich der Tiervergleich nicht durchgängig bewährt.

Photo, Dierk Schäfer

Der erste Elefant ist die Verjährung,

der zweite die Kirche als Richter in eigener Sache,

der dritte die Entschädigung und schließlich

der vierte, die biologische Lösung.

Zum ersten Tierle, die Verjährung:

Es hat zweierlei Natur, eine juristische und eine theologische und beide haben ein Aber.

Zur juristischen Natur schrieb ich vor einiger Zeit (der Elefant steht ja schon länger im Raum):

 „Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung.“-

Und nun das Aber: „Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkin­dern, den Misshan­delten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepubli­kanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungs­rechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[4] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Ver­brechen reicht von deutlicher Benach­teiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschen­rechtsverletzun­gen. Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.[5] Zur Monstrosität und dem verweigerten Rechtsfrieden:[6]

Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten[7], bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkin­der­sache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Ver­brechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechts­frieden wieder herzu­stellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen. … Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflich­tungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betrof­fenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen. – (Kommentar von Uwe Werner: „Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
Jeden Satz kann ich unterschreiben und ist bezeichnend für unseren jahrelangen Kampf mit Staat und Kirchen,“)[8]

Die Stärke der Stellung kirchlicher Einrichtungen wurde in einem juristischen Gutachten deutlich: »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«[9]

Zur theologischen Natur des Tieres

Auch diese Natur des Elefanten wird beschwiegen[10], dabei wäre es gerade für Theologen ange­mes­­sen, darauf einzugehen. Doch Meyns steht damit nicht allein[11]. Auch Bischof Bätzing fand „Kein Wort dazu, dass eine Kirche, die mit ewigen Werten unterwegs ist, sich nicht auf Verjährung berufen sollte.“[12] Dazu ein Comic.[13]

Wenn ich von „Theologen“ schreibe, meine ich auch unsere Fakultäten. Mir ist nicht bekannt, dass Misshandlung und Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen dort thematisiert würde.[14]  An der evangelischen Fakultät Tübingen zeigte man sich desinteressiert an den Aufzeichnungen von Johannes Lübeck über den „Bodelschwingh Clan und seine unrühmliche Geschichte“, zu der ja immerhin in unserem Zusammenhang das Lager Freistatt zählt.[15]

Der zweite Elefant: Richter in eigener Sache

Herr Kronschnabel twittert: „DAS Thema fehlt bei Meyns völlig, wird aber von allen Opfern als Sauerei empfunden.“ Stimmt. Meyns umgeht den Elefanten. [16]

„Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angeb­liche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinar­gericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!“[17]+[18]

„Soweit es um einen Betroffenenbeirat geht, ist festzustellen, dass Aufgabe der Kommission ist, die Frage von Anerkennungsleistungen zu prüfen. Die Ordnung, die von der Konfödera­tion dafür verabschiedet wurde, sieht einen Betroffenenbeirat nicht vor. Wenn es darum gehen soll, unabhängig über die Frage der Betroffenheit einzelner Personen hinsichtlich sexuali­sierter Gewalt in der Kirche zu entscheiden und die Höhe der Anerkennungsleistung festzu­legen, sehe ich keine Notwendigkeit eines Beirates[19]“ … „Zunächst ist festzustellen, dass es nicht in der Entscheidungsmacht eines Mitgliedes der Unabhängigen Kommission, sei es auch deren Vorsitzender, steht, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird“.[20]

„Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats an den Kirchensenat, Rote Reihe 6, 30161 Hanno­ver, wenden. Der Kirchensenat entscheidet abschließend.“[21]

Uns fehlt eine staatliche, staatsanwaltschaftliche Aufklärungskommission wie anderswo.

„Schön und gut, wenn die Kirchen den sexuellen Missbrauch durch ihre Mitarbeiter aufklären wollen; besser wäre es, sie würden das den Staatsanwälten für Sexualdelikte ermöglichen. Schön und gut auch, wenn die Kirchen von „schmerzhafter“ Aufarbeitung sprechen, die sie jetzt betreiben würden; besser wäre es, die zuständigen Institutionen des Rechtsstaats könnten sich dazu ihre eigene Meinung bilden.“[22]

„Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden. Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisie­rung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusam­mensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten proto­kolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffent­lich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. [Der externen Fachperson sind] Täterna­men zur Kenntnis zu geben, diese wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtakti­vität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwär­zung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.

Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseel­sorge auszu­wählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.

Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.“[23]

Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei „selbstverständlich Auf­gabe der Justiz und nicht der Kirche“, erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert – und verlangte Akteneinsicht. Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwik­keln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. „Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind.“ Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln.[24]

Zum dritten Elefanten: Entschädigung

Dieser Elefant ist interessant. Denn die meisten Medien berichten bei allen Finanzleistungen an Geschädigte von „Entschädigungen“, dabei sollen es explizit keine sein, sondern nicht einklagbare Anerkennungsleistungen, ohne jeden Rechtsanspruch. „Dazu ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Schadensersatz handelt, sondern um eine Anerkennungsleistung, über die die Kommission zu entscheiden hat. Dies mag ihnen spitzfindig erscheinen, ist aber insoweit schon ein Unterschied. Denn beim Schadensersatz wären alle, materiellen wie immateriellen, Schäden zu ersetzen.“[25]

„Während der Abschlusspressekonferenz stellte ein Journalist dann auch die Frage, die wahr­scheinlich allen auf der Zunge liegt: Warum es nach zehn Jahren nicht möglich sei, Entschädi­gungen zu zahlen und es nun weiterhin bei Anerkennungszahlungen bleibe.

 „Das hängt damit zusammen, dass wir im Rechtsrahmen unseres Landes bleiben und die Hürde für die Betroffenen eben so gering halten wollen wie möglich. Entschädigung bedeutet Schadensersatz, dafür gelten Standards, die sind in unserem Land sehr hoch, da braucht es eine Beweispflicht, da braucht es Verfahren, da braucht es gerichtliche Festlegungen, das alles wollen wir nicht, wir wollen es den Betroffenen nicht zumuten. Und viele könnten ein solches Beweisverfahren ja niemals antreten, weil die Täter verstorben sind, weil die Unterlagen nicht zugänglich sind oder gar nicht vorhanden sind. Also, das ist der Grund, weshalb wir sagen, wir bleiben in diesem System von Anerkennungsleistungen und können nicht in ein – sozusagen – Schadenssystem einsteigen.“[26]

Und so sucht man den Begriff Entschädigung/Entschädigungen im Text von Meyns vergeb­lich. Doch wer Klartext spricht, hat Erfolg: „Wird ja noch schöner, wenn man mir ständig die zu verwendende Tonart vorschreiben will. OHNE meine Tonart wären alle mit den lumpigen 5000,- abgefickt worden, die ausgereicht wurden! ‚Was würden Sie verlangen, wenn Ihr Sohn von Ihren Betbrüdern gefickt worden wäre, Bischof?‘ Meister hielt schlau­erweise seine Fresse, aber ‚meine‘ Männer …  bekamen 14.500,- und mehr. Und ihr lallt mich wegen lieber Töne voll? Was ist mit euch los? Mein Ton sorgte für 14.500,- bis 31.000,-!“[27]

„Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? … Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben!“[28]

Der vierte Elefant Ist ein Abkömmling vom dritten, die biologische Lösung.

Nur die Opfer sehen ihn: „Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle … Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzu­warten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.

Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, … An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwech­selt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.

Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen ‚Kirchendienern‘ wehrlos ausgeliefert waren.

Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufar­beitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.

Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen. Diese Lebensqualität ist keine.“[29]

Schon vor 12 Jahren habe ich die „lange Bank“ genannt. Ich schrieb über ein abzuschlie­ßendes „Freeze-Abkommen“ „Was ist das? Die ehemaligen Heimkinder bangen, ob sie ihre Entschädigung noch erleben werden. Dies wird genährt durch die Verfahrensdauer und manche kolportierten Äußerungen, man wolle durch die biologische Lösung so mancher Fälle Geld sparen. „Freeze“ wäre das Einfrieren der Ansprüche (wenn nicht der juristischen, so doch der moralischen nach Recht und Billigkeit) auf den Zeitpunkt des Beginns des Runden Tisches. Damit geht der Entschädigungsanspruch im Fall des Todes des Betroffenen auf seine Erben über. Dann wäre wenigstens das Mißtrauen aus dem Verfahren draußen, zügiges Vorgehen aber dennoch geboten – und möglich, wie meine Verfahrensvorschläge vom April 2009 belegen.

Doch ich fürchte, die Sache der Kindesmißhandlungen in den Heimen wird weiter auf die lange Bank geschoben werden.[30]

Und hier legen die Elefanten verständnisvoll ihre Rüssel übereinander.

Doch noch kurz zum Runden Tisch, den Meyns erwähnt: Er schreibt von einem langen Lern­weg: „Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema sexua­lisierte Gewalt begann 2009. Damals beteiligten sich EKD und Diakonie Deutschland gemeinsam mit der ka­tholischen Kirche, der Caritas, anderen Wohlfahrtsverbänden, Bund, Ländern, Wissenschaftlern und Betroffe­nen an dem von der Bundesregierung initiierten Run­den Tisch ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jah­ren‘. Auf Grundlage der 2010 beschlossenen Empfeh­lungen wurden 2011 mehrere Fonds gebildet, an die ehemalige Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Heimen der Behinder­ten­hilfe und stationären Einrich­tungen der Psychiatrie Anträge für Anerken­nungs-, Renten­ersatz-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen stel­len konnten. Im Ergebnis wurden auf diesem Wege bis zum Auslaufen der Antragsfrist Ende 2018 knapp 500 Mio. € an 40.000 ehemalige Heimkinder in West- und Ostdeutschland vergeben. Die Kirchen beteiligten sich mit einem Drittel an den Kosten.“

Eine Erfolgsgeschichte? Ganz wie man‘s nimmt. Wenn man die Geschichte verfolgt hat, kann man die Frage bejahen. Für Staat und Kirche war sie sicherlich ein Erfolg. Doch der Runde Tisch Heimerziehung war ein von Beginn an eingefädelter Betrug.[31] Untrennbar verbunden ist dieser Erfolg mit dem Namen einer Pfarrerin: Antje Vollmer. Meine Beurteilung ihrer Rollen­performance mag verdeutlichen, wie ich die Verhandlungs- und Hinhaltetaktik der Kirchen sehe, den Beitrag von Landesbischof[32] Meyns inbegriffen.[33]

So viel zu den Elefanten.

Ganz am Beginn schrieb ich: „Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen“. Wie bekommt man in los? „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden. Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbre­chen gestanden, die Misshand­lungen, die Miss­bräuche und die Demütigun­gen, die in kirch­lichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem ver­hindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklä­rung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.“[34]

Es wird wohl weiter stinken.[35]


Fußnoten

[1] Dieser Beitrag erschien gekürzt im Deutschen Pfarrerblatt in der Augustausgabe als „Leserbrief“ auf den Seiten 507ff. Hier lesen Sie die vollständige Version.

Für unlogische Schriftgrößendifferenzen, auch für unmotivierten Fettdruck, bitte ich um Entschuldigung und verweise auf die unzulängliche Software.

[2] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=5444&cHash=695ff21a4cb9495d4c4674207973cccc

[3] Christian Meier gebraucht in der FAZ vom 5. Juli 2022 auf Seite 1 den treffenden Begriff vom „großen anwesenden Abwesenden“. Ich will beim so schön bildhaften Elefanten bleiben.

[4] http://heimkinderopfer.blogspot.com/

[5] Beide Zitate aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[6] „Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwalt­lichen Vollmachten durchringen können. … Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/01/29/das-netzwerk-nicht-nur-klerikaler-kinderschander/

[7] Wie in anderen Ländern, z.B. Irland.

[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[9] [Das Gutachten] stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.

Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.

Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.

Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechts­ver­letzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.

[10] Zum Schweigen der Hirten  https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/11/26/das-schweigen-der-hirten1/ gesellt sich das Schweigen der Herde https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kommentar-Schweigen-der-Hirten-Schweigen-der-Herde,missbrauch2330.html und auch die Kirche hüllt sich in Schweigen https://www.publik-forum.de/Leben-Kultur/das-lange-schweigen-der-kirche . Das Schweigen begegnete mir zum ersten Mal als Schweigen der Kollegen. Auf meinen Essay „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“ im Pfarrerblatt, Heft: 5/2010, hat keiner von ihnen reagiert. https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98

[11] Ohnehin: Die Elefanten werden „ökumenisch“ übersehen, sie stehen nicht nur im Meyns‘chen Darkroom. Ich unterscheide hier also nicht systematisch zwischen katholischen und evangelischen Missetaten und deren Vertuschung.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/04/ein-abgrund-von-perfidie/

[13] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=4977&cHash=e704d52f21fe48b54a7b6ecd00ae2b31

[14]„Die @WWU_Muenster hat diese Woche eine Studie zu sexuellem #Missbrauch im Bistum #Münster vorgestellt. Ich habe mir die Studie angeschaut. Mir fiel auf, dass auf 594 Seiten die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Münster mit keinem Wort erwähnt wird.“ https://eulemagazin.de/beistand-oder-bystander-die-latdh-vom-19-juni/

[15] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf   

[16] Hier muss ich nachträglich einen Link einfügen. Er verdeutlicht den kirchlich-hoheitlichen Umgang mit den Geschädigten. Landesbischof Meyns wird auch erwähnt: https://www.br.de/nachrichten/kultur/ekd-gruendet-forum-zur-missbrauchsaufarbeitung-in-kirche-und-erntet-kritik,T4BpqZr

[17] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[18] „Sehr geehrter Herr Teetzmann, … Die Mitglieder der UKO sind (teils mehrfach) ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig! Dann von unabhängigen Personen zu sprechen ist abenteuerlich. So werden das auch alle Betroffenen weiterhin sehen; werden die Kommissionsmitglieder als Richter in eigener Sache ansehen.“ Mail an uko.konfoederation@evlka.de

[19] Meyns schreibt: „nach dem Rücktritt von fünf Mitglie­dern und unlösbaren Konflikten zwischen den übrigen sieben wurde deutlich, dass die Konzeption des Betroffenenbeirates nicht funktio­niert hat.“

Wie unabhängig die von der Kirche ernannten Mitglieder sind, dürfte schon deutlich geworden sein. Dazu noch einige Zitate:

 „Die Mitteilung verweist auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden.“ „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.“ Die Betroffenen sehen das anders: „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer Erklärung von vier Beiratsmitgliedern. Sie wehren sich gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde. … Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der auch Mitglied im Beauftrag­tenrat der EKD ist, sieht Fehler der evangelischen Kirche bei der Betroffenenbeteiligung zur Aufarbeitung von Missbrauch und hält einen Neustart für notwendig.“

https://www.evangelisch.de/inhalte/186042/11-05-2021/missbrauch-ekd-setzt-betroffenenbeirat-vorlaeufig-aus

[20] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[21] Mail von uko.konfoederation@evlka.de vom 13. Mai 2013

[22] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[23] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[24] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[25] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[26]https://hpd.de/artikel/katholische-kirche-uebertrifft-sich-ihrem-zynismus-selbst-18532

[27] Aus einem Mail an mich vom 24.11.2021

[28] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[29] Mit Hinweis auf: Mittwoch, 16.06.2021, Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers, Uhrzeit:  21:15 Uhr.

[30] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/

[31] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/

[32] Wer über den „LANDESbischof“ stolpert: Tempi passati, aber nicht für kirchliche Träume: „Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_in_Braunschweig

[33] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[34] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[35] Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.

Was erdreisten Sie sich?

Die Dreistigkeit beginnt mit einem Schreiben der Bezirksverwaltung Mainz – Rehabilitation, „VBG, Ihre gesetzliche Unfallversicherung“[1]

„Guten Tag,

vielen Dank für die Übersendung des vollständigen Urteils des Sozialgerichtes Darmstadt vom 28.06.2020 in Ihrem Verfahren zum Opferentschädigungsgesetz (OEG).[2]

Wir konnten daraus wertvolle Informationen und Hinweise zum weiteren Feststel­lungs­verfahren der VBG als zu­ständigem Unfallversicherungsträger für bekannt gewordene Missbrauchsfälle in den Kirchen entnehmen.

Wir möchten Ihnen ein vertrauliches und persönliches Gesprächsangebot unter­breiten und Sie zu diesem Ge­spräch einladen.

Wir möchten Sie auf keinen Fall einer erneuten belastenden Befragung unterziehen und nur folgende Punkte mit Ih­nen besprechen:

1. Welche Bedarfe an Unterstützung in Form von ambulanter oder stationärer Therapie/­Behand­lung haben Sie aktuell?

2. Sind Sie mit der Einsichtnahme der kompletten Akten des OEG Verfahrens einverstanden?

3. Sind Sie mit der Einsichtnahme der vorliegenden fachärztlichen oder psycholo­gischen Berichte und Gutachten einverstanden?

Das Gespräch würden wir gerne im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt un­ter der Beteiligung und Betreuung einer sehr erfahrenen Traumatherapeutin in einem geschützten Rahmen mit Ih­nen führen.

An dem Gespräch würden Frau H, Ihre persönliche Sachbearbeiterin und Herr B, Abteilungs­leiter Reha der VBG Mainz teilnehmen.“

Es folgt im Originaltext die Antwort des Betroffenen[3]. Sie fällt deutlich aus, so dass ich keinen Kommentar abgeben muss.

„Sehr geehrt  X XXXXXXXXX,

Sie wollten doch die Betroffenen von sexueller Gewalt nicht retraumatisieren. Das haben Sie mit Ihrem Schreiben und Vorderrungen (Bitten?) vom 08.07.2022 wohl nicht erreicht. Sie haben mich damit massivst traumatisiert. Am 11.06.2022 habe ich Ihnen das vollständige Urteil auf Ihren Wunsch hin per Mail zugesandt, wo ich sicher bin, dass Sie es erhalten haben. Das Urteil sagt alles aus, was Sie eigentlich wissen sollten und wollten. Wollen Sie mit Ihrem Schreiben die Glaubwürdigkeit von einem deutschen Gericht oder von mir hinterfragen? Sie wollen Einsicht in Unterlagen haben, die zu dem Urteil beigetragen haben. Warum? Haben Sie die Fachkräfte, die die Unterlagen verstehen können? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln?  Hinter meinem Urteil, dass von drei Richter/innen gesprochen wurde, stehen Gutachten und Analysen, die ich nicht möchte, dass diese weitergeleitet werden, da im Urteil alles lesbar ist was Sie über meinen Fall wissen müssen. Im Urteil ist auch der GDS[4] mit 70 benannt. Mittlerweile habe ich auch einen Behindertenausweis mit einem GDB von 80.

Zu Punkt 2 „NEIN“

Für was brauchen Sie da noch eine Einsichtnahme der ärztlichen Unterlagen?

Die Einsicht in die Akten des OEG Verfahrens brauchen Sie auch nicht, denn das Ergebnis steht ja im Urteil. Ich werde demnächst 65 Jahre alt. Wollen Sie mich für den Arbeitsmarkt noch therapieren? Hoffen Sie, dass mir es besser geht?

Für was wollen Sie noch meine OEG-Unterlagen sehen? Wollen Sie herausfinden, wie hoch meine OEG-Rente beträgt?? Wollen Sie Ihre Zahlungen dementsprechend kürzen. Für die paar Kröten (ist der Ruf der VBG ruiniert………….) die Sie wahrscheinlich ausbezahlen wollen (bis jetzt nichts) werde ich mich vor Ihnen nicht nackisch machen.

Zu Punkt 3 „Nein“

Ein Gespräch im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frank­furt, ist nicht nötig und möglich, weil ich meinen bekannten Kreis nicht mehr verlassen kann und will. Ich ertrage keine fremden Menschen mehr und vermeide es deswegen öffent­liche Verkehrsmitteln zu benutzen. Seit Jahren vermeide ich es mich außerhalb meines Wohn­kreises zu bewegen. Außerdem sollen Personen aus Ihrem Kreis und dem Zentrum teilneh­men, die ich nicht kenne und denen ich aus diesem Grunde auch nicht vertraue. Dieses Angebot mir zu unterbreiten, betrachte ich als unsensibel und empathielos. Was haben Sie sich dabei gedacht? Ich habe im Jahr 2019 über mehrere Tage ein Gutachten fürs OEG machen lassen müssen. Warum wollen Sie 2022 noch einmal eine Begutachtung machen lassen? Für das Urteil wurde das Gutachten von 2019 herangezogen. Ich hätte dafür gerne eine Begründung von Ihnen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob sich meine Verweigerung, trotz dass sie das Urteil haben, sich auf die Weiterverarbeitung in Ihrem Hause, sich negativ auf Ihre Arbeit auswirkt und die Auszahlung einer Rente oder anderweitige Auszahlung auswirken wird.

Welche Auszahlungsart von Ihnen beabsichtigt ist, haben Sie bis heute nicht bekannt gegeben. Wie Sie ja sicher wissen, wurde über mich Medienwirksam berichtet. Ich würde gerne den Medien berichten, dass die Weiterbearbeitung meines Antrages bei Ihnen unter der Berücksichtigung des Urteils stattfindet, oder ob Sie nur Unterlagen sammeln wollen.

Ich möchte Ihnen noch etwas mitgeben. Im Vorfeld Ihrer Entscheidung den sexuell Missbrauchten Menschen, die Jahrzehnte lang Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauches sowie Machtmissbrauches mit sich herumtragen mussten, zu helfen, haben Sie keine Trauma Therapeuten befragt sonst hätten Sie Ihr Schreiben so nicht verfasst. Sie haben Sie sich Jahrzehntelang Zeit gelassen, und jetzt bitten (fordern) sie das die Betroffenen nochmals auf, dass sie Hose runter lassen sollen. Welche perversen Forderungen kommen noch von Ihnen um sich vor einer nicht definierten Zahlung die Sie bis jetzt noch nicht bekannt gegeben haben, zu drücken. Wurden Sie von nicht kompetenten Fachleuten beraten? Hören Sie auf, wenn Sie eindeutige Unterlagen haben, wie das Urteil, mich zu retraumatisieren und teilen Sie den Betroffenen klar mit, ob Urteile von deutschen Gerichte anerkannt werden oder ob Sie über den Gerichten stehen und somit das Recht haben bevor bezahlt wird die Überlebenden nackt sehen zu wollen. Und beachten und kontrollieren Sie ob eine Weitergabe von Unter­lagen, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt haben könnten, an Sachbearbeiter/­innen und andere so weitergegeben werden sollten?

Haben Sie sich nur einmal Gedanken gemacht, was die Unterlagen bei pädophilen Mitarbeiter von Ihnen auslöst? Womit ich nicht sagen will, dass Kollegen von Ihnen pädophile Neigungen haben. Aber wer weiss…….

Haben Sie das rechtlich abklären lassen ob Sie solche Unterlagen anfordern dürfen?

Und nun zum Punkt 1 Ihres Schreiben. Nein Ich habe keine therapeutischen Unterstützung. Ich war ca. 4 Jahre in Behandlung, bis die Bezahlung eingestellt wurde. 4 Jahre lang musste ich auf eigene Kosten 100 km zu meinem Trauma Therapeut fahren, da nach jahrelangem Suche im Umkreis von 50 km keiner zu finden war. Wäre ich in einem verunfallten Flugzeug gesessen, hätte ich unter 50 Therapeuten mir einen aussuchen können.

Mit einem solchen rücksichtslosen Verhalten, von der VBG hätte ich nicht gerechnet.

Mit freundlichem Gruß

xy“

Nachwort, Dierk Schäfer

„Hier ermitteln wir“, so lautet die vollmundige Ankündigung von Kay Schumacher[5][6]. Haben die Kirchenopfer einen starken Partner bekommen? Werden sie sich endlich durchsetzen können? Ist die Versicherung gar zu vergleichen mit den Engeln, die vor Gott für die Kinder eintreten?[7]+[8] Hat sie die Aufgabe einer Schutzmantelmadonna übernommen?[9]

Schumacher kündigt an: „Sexualisierte Gewalt, die an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leiterinnen von Jugendgruppen verübt wurde, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland der Berufsgenossenschaft VBG melden … Denn die Versicherung könnte in vielen Fällen Therapie oder sogar eine Verletztenrente zahlen.“

Doch dann kommen Zweifel auf: Eine Versicherung, die sich danach drängt, Schäden zu bezahlen? Gibt’s denn sowas?

Nun, es könnte sein, dass sie auf eine Geldquelle gestoßen sind. Mithilfe der Geschädigten fordern sie nachdrücklich Akteneinsicht, die der Staat nicht zu fordern wagt. Mit Hilfe der Opfer könnten sie das Geld, das sie ihnen zahlen, bei den Kirchen eintreiben, mit Aufschlag für ihre Tätigkeit natürlich. Eine verdienstvolle wie verdienstträchtige Aktion – und die Kirchen haben das alles verdient. Selber Schuld!

Das Vorgehen im vorgestellten Fall zeigt jedoch, dass auch die Versicherung keine Ahnung hat von Traumatisierungen, Triggern und Retraumatisierungsgefahr. Noch dazu im konkreten Fall: Der ist gerichtlich angemessen gelöst. Will die Versicherung etwa auch von diesem Kuchen etwas abhaben? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln?  Was erdreisten Sie sich?


[1] Datum: 8.7.202.

Alle Namen in diesem Schriftverkehr habe ich anonymisiert. Alle Fußnoten von Dierk Schäfer

[2] Meine Blogleser finden es unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/

[3] Datum: 14.07.2022

[4] Gemeint ist der Grad der Schädigung (GdS), s. auch: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID159865

[5] Kay Schumacher ist Leiter der Bezirksverwaltung der VBG Bezirksverwaltung Mainz, https://www.vbg.de/SharedDocs/Adressen/DE/Kay%20Schumacher.html?nn=3358

[6] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-05/missbrauch-kirche-versicherung-sexualisierte-gewalt?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F,  23. Juni 2022

 https://www.zeit.de/2022/26/missbrauchsskandal-kirche-versicherung-kay-schumacher/komplettansicht?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F

[7] Mt 18; 10: Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.

[8] Auf die Kirchen ist ja kein Verlass, es sei denn auf ihr Betroffenheitsgestammel und auf ihre einfallsreichen Vertuschungsmanöver. „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[9] Photo Privatbesitz Dierk Schäfer

Sie war noch Kind, als der Fürst sie kaufte und mit nach Hause nahm,

wo sie verkümmerte und drei Jahre später starb.

Machbuba. Zeitgenössisches Gemälde um 1840[1]

Der Fürst war 40 Jahre älter, „leider aber ein Alter, der Maitressen dieser Art braucht, welche die blindeste Folg­samkeit mit dem Attachement der Hunde verbinden, denn daß sie in mich verliebt sein sollen, kann ich nicht mehr prätendiren.“[2]

Als er sie kaufte war sie fast nackt[3]. Doch er war ein „zu gewissenhafter und selbst zu freier Preuße, um sie jetzt noch als Sklavin zu behandeln. Mit dem Eintritt in mein Haus war sie eine Freie.“

Er kleidete sie züchtig ein und ließ sie „statt eines hier landes­üblichen Eunu­chen“ nur von seinem Pagen bewa­chen.

Doch Ihre Freiheit verstand die Zwölf­jä­hrige nicht so recht. Sie küsste ihm die Hand und „diese dann demü­tig an ihre Stirn drückend, flüsterte sie leise: Ich sei ihr Herr und habe zu gebieten, was sie sein und was sie tun solle.“[4]

Das war es zunächst. Er hatte damit, was er wollte. Aber „was man hat, ist nichts mehr, was man zu haben wünscht, ist al­les — das war ein Leitsatz, Le­bensmotiv des Fürsten Hermann von Pückler-Muskau“[5]

Er war ein Abenteurer und Lebemann. Zu seinem „kleinen Gefolge“ gehörte nicht nur – „um die Langeweile einer so weiten Wasserreise etwas weniger monoton zu machen“, die „abessi­nische Sklavin“, sondern auch „ Doktor Koch (Neffe des rühmlich bekannten Münchener Medizi­nalrats gleichen Namens, und Generalstabsarzt der ägypti­schen Flotte, den mir Mehemed Ali als Reiseäskulap[6] mit­zugeben die Gewohnheit gehabt hatte) mit seinem Diener, ein „Kawaß des Vizekönigs“[7], sein „Drago­man[8] Giovanni“, sein Kammerdiener Ackermann, ein griechischer Page aus Kandia mit Namen Jannis, und ein arabischer, in Kahira[9] einiger­maßen französierter Koch“[10] einiger­maßen französiert!

Pückler war nicht irgendwer, sondern hatte ein Gefolge und wurde auch von Mehemed Ali, dem Vizekönig empfangen. Er war in jeder Hinsicht anspruchsvoll. Seine Bücher waren spannend zu lesen[11] und seine Landschaftsgärten wurden zum Vorbild. Er machte Schluss mit den barock-getrimmten Gärten, sondern folgte den englischen Ideen von natürlich wirkenden Gärten, so natürlich, als wären sie frei gewachsen, wenn auch die gestaltende Kraft ihres Schöpfers im Detail von hergestellten Blickachsen erkennbar war. Er gab seinen Gärten die freie Natur, und diese Natur antwortete in aller Bescheidenheit, er sei ihr Herr und habe zu gebieten, was sie sein und was sie tun solle.[12]

War er pädophil? Er war wohl vielseitig begabt, galt als Frauenheld, aber war „auf minder­jährige Mädchen ausgerichtet“, wie das Beispiel Machbuba zeigt.[13] Die hat er aus Langeweile sozusagen vernascht. Wie das nach ihm benannte Fürst-Pückler-Eis.[14]

Was bleibt von Machbuba? Sie starb mit etwa 15 Jahren an Tuberkulose. Auf ihrem Grab[15] liegt ein gebrochenes Herz. 2017 kam zum Grabstein auch ein äthiopisches Kreuz. Asfa-Wossen Asserate, der Großneffe des letzten äthiopischen Kaisers Haile Selassie[16] hat das Kreuz in Addis Abeba anfertigen lassen.[17]

Ein trauriges Kinderschicksal – geadelt durch den Missbraucher. Soll man sie glücklich preisen, weil sie sonst von jemand anderem gekauft worden wäre, der ihr keinen goldenen Käfig geboten hätte?

Dieser Artikel ist als Auftakt zu sehen für meinen Essay „Macht, Sex, Gewalt“, demnächst in diesem Blog. Am Pückler‘schen Beispiel sehen wir, wie ein gebildeter, äußerst kultivierter Bonvivant[18] seinen Begierden nachgeht, ohne sich Gedanken zu machen über die Personen, die er dazu benutzt. Er wird sich als Ehrenmann gesehen haben, hat er doch ein armes Mädchen aus der Sklaverei herausgekauft, sie gekleidet und anständig versorgt.

Wir sehen die Parallelen aktuell in der #MeToo Bewegung.[19] Doch das Thema Macht, Sex Gewalt hat viele Facetten, und jeder dieser drei Themenbereiche ist hochkomplex. Das wird eine Aufgabe.

Fußnoten


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Machbuba

[2] Ludmilla Assing: Fürst Hermann von Pückler-Muskau. Eine Biographie. Zweite Hälfte. Wedekind & Schwie­ger, Berlin 1874 (Nachdruck: Hoffmann und Campe, Hamburg 2004, Band 1 ISBN 3-487-12029-1; Band 2 ISBN 3-487-12030-5). S. 118 f. („[…] ich bin ein Türke, leider aber ein Alter, der Maitressen dieser Art braucht, welche die blindeste Folgsamkeit mit dem Attachement der Hunde verbinden, denn daß sie in mich verliebt sein sollen, kann ich nicht mehr prätendiren. Liebe aber dieser Art dauert überhaupt nicht lange.“) Zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Machbuba

[3] „Als ich sie kaufte, trug sie noch das Kostüm ihres Vaterlandes, das heißt nichts als einen Gürtel aus schmalen Lederriemen mit klei­nen Muscheln verziert. Doch hatte der Sklavenhändler ein großes Musselintuch über sie geworfen, das aber vor den Kauflustigen abgenom­men wurde und daher der genauesten Beurteilung kein Hin­der­nis in den Weg legte. … Es war gut, daß ich alle diese Vorzüge beim Einkauf sah, …“, aus: Hermann Fürst von Pückler-Muskau, Aus Mehemed Alis Reich – Ägypten und der Sudan um 1840, Zürich, 1985, S. 244 – 246

[4] s. Anmerkung 2

[5] Esther Knorr-Anders, Leicht entflammbar – Das bizarre Leben des „grünen Fürsten“: DIE ZEIT: 10. Januar 1992, Rezension zu Heinz Ohff: Der grüne Fürst, Das abenteuerliche Leben des Hermann Pückler-Muskau; Piper Verlag, München 1991

[6] Äskulap, griechischer Gott der Heilkunst. Wenn man „Reiseäskulap“ googelt, stößt man auf lauter Pücklerzitate.https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Reise%C3%A4skulap

[7] Kawaß des Vizekönigs – Ehrenwächter (für Diplomaten) in der Türkei – Ägypten gehörte zum Osmanischen Reich

[8] Dragoman, Übersetzer, Dolmetscher oder sprachenkundiger Reiseführer im Nahen Osten, besonders für die Sprachen Arabisch, Türkisch und Persisch. https://de.wikipedia.org/wiki/Dragoman

[9] Kairo

[10] Textaufnahme, s. Anmerkung 3, hier grammatisch angepasst.

[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_von_P%C3%BCckler-Muskau

[12] Wer diesen Vergleich für überzogen hält, der lese die Begeisterung Pücklers für schöne, naturbelassene Kör­per: „Aber ihr Körper! Woher in des Himmels Namen haben diese Mädchen, die barfuß gehen und nie Hand­schuhe tragen, diese zarten, gleich einem Bildhauer­modell geformten Hände und Füße; sie, denen nie ein Schnürleib nahekam, den schönsten und festesten Busen; solche Perlenzähne ohne Bürste noch Zahnpulver, und obgleich meistens nackt den brennenden Sonnenstrahlen ausgesetzt, doch eine Haut von Atlas, der keine europä­ische gleichkommt und deren dunkle Kupferfarbe, gleich einem reinen Spiegel, auch nicht durch das kleinste Fleckchen verunstaltet wird? Man kann darauf nur antwor­ten, daß die Natur Toilettengeheimnisse und Schönheits­mittel besitzen muß, denen die Kunst nie gleichzukommen imstande ist.“ Lit. s. Fußnote 3

[13] s. vorige Anmerkung

[14] https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrst-P%C3%BCckler-Eis

[15] Ihr Grab auf dem evangelischen Kirchfriedhof in Bad Muskau wird bis heute gepflegt

[16] https://de.wikipedia.org/wiki/Haile_Selassie – Lohnt sich zu lesen.

[17] https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/machbuba-fasziniert-bis-heute-34287000.html Der Artikel stellt die Bedeutung Machbubas als Mätresse von Pückler infrage, bringt aber keine Belege dafür. Die Aussagen des Fürsten sind jedoch deutlich genug, auch wenn er keine Details schildert. Ohnehin ist das Bemühen erkennbar, das Verhältnis zu entsexualisieren und das Kind Machbuba als eine reife polyglotte Persönlichkeit darzustellen, „die sich durch ihre Persönlichkeit auch an europäischen Höfen Sympathie und Anerkennung erwarb.“ Wenn der „bedeutendste Orientalist der damaligen Zeit, Joseph Freiherr von Hammer-Purgstall,“ schreibt: „ich sprach mit ihr arabisch, ihr Äußeres enttäuschte mich aber und blieb weiter hinter den Schilderungen ihres Liebreizes zurück, die der Fürst in der ,Allgemeinen Zeitung’ gemacht hatte, dann weiß man, wie der Fürst seine Maitresse in der Öffentlichkeit präsentierte.“ https://www.tagesspiegel.de/wissen/die-abessinierin-im-gefolge-fuerst-puecklers-das-raetsel-der-machbuba/20793600.html Selbstverständlich schrieb er nicht über Sexualität. Dazu auch: https://blackcentraleurope.com/quellen/1500-1750-deutsch/machbuba-ca-1825-40/ , dazu auch: https://www.lr-online.de/lausitzer-geschichte-das-neue-bild-der-machbuba-38019624.html und https://www.welt.de/geschichte/article150198098/Die-Kinder-Maetresse-des-fuerstlichen-Playboys.html

[18] Bonvivant – „Lebemann und Playboy sind Hedonisten und in aller Regel auch Bonvivants. Bei ihnen stehen aber nicht das gute Leben oder das gute Essen und Trinken im Vordergrund, sondern andere Vergnügungen. https://de.wikipedia.org/wiki/Bonvivant

[19] #MeToo ist ein Hashtag, das seit Mitte Oktober 2017 im Zuge des Weinstein-Skandals Verbreitung in den sozialen Netzwerken erfährt. Wikipedia

Was für ein Leseabenteuer!

Devianz als Schicksal? – Rezension

von Markus Löble1

„Dust in the wind

All we are is dust in the wind“

Rockgruppe Kansas (1977)

Dierk Schäfer, Theologe und Psychologe, ehemaliger Polizeipfarrer und Tagungsleiter der Evangelischen Akademie in Bad Boll, legt nun im Sommer 2021 mit „dem Schulz“ gleichzeitig „einen Schäfer“ vor. „Der Schulz“, das ist: Devianz als Schicksal? Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Band 45 der Tübinger Schriften und Materialien zu Kriminologie (TÜKRIM)2

14 Jahre nach der verdienstvollen und prämiierten Heimkindertagungsreihe „Kinderkram“ der Evangelischen Akademie in Bad Boll 2007, die Dierk Schäfer als Tagungsleiter der Evangelischen Akademie organisiert und geleitet hat, liegt nun die kommentierte Ausgabe der autobiographischen Notizen „des Berufsverbrechers“ Dieter Schulz vor. Es ist das große Verdienst Dierk Schäfers, drangeblieben zu sein und trotz aller editorischer Rückschläge nun einen Rahmen für den schriftlichen Nachlass eines sehr bemerkenswerten Menschen – bemerkenswert wie wir alle (!) – geschaffen zu haben.

Was für ein Leseabenteuer! Viele versunkene Welten werden in diesem Band angesprochen und erscheinen sehr plastisch vor dem Auge der/s geneigten Leser*in. Dieter Schulz, geboren 1940 im ehemaligen Königsberg, erlebt als Kind Flucht und Vertreibung. Mutter Schulz flieht mit ihren Kleinkindern aus Ostpreußen, die Fluchterlebnisse werden sehr eindrücklich geschildert.

Dieter Schulz schrieb seine autobiographischen Notizen Jahrzehnte später in Haft. Er blickt auf eine Kindheit in Deutschland der 50er Jahre zurück. Kleine und große Fluchten werden ihn sein Leben lang von geographischen und emotionalen Nirgendwos in Heimen und später Haftanstalten zu immer weiteren Nirgendwos führen. Kindheit im Nachkriegsdeutschland heißt für ihn, meist keine Schule zu haben, dafür lernt er fließend Russisch und sich durchzuschlagen. Was das Leben pädagogisch versäumt oder anrichtet, bedeutet oft „lebenslang“ – für uns alle. Die blind machende „Hasskappe“ setzte sich Dieter Schulz schon als Kind und später immer wieder in seinem Leben auf. Heute kann Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie manches Mal positiv wirksam werden, viel mehr noch hätte damals moderne (Trauma-) Pädagogik in modernen Jugendhilfeeinrichtungen wirksam werden können. Es hat sich wirklich viel getan in den vergangenen Jahrzehnten. Auch dies ist ein Ergebnis der Lektüre.    

Behutsam und kenntnisreich leitet Dierk Schäfer den/die Leser*in durch den Irrgarten der Notizen des Kriminellen Dieter Schulz. Es hätte immer auch anders kommen, anders ausgehen können. Dierk Schäfer ordnet und führt dort, wo es sein muss und schafft gerade dadurch Raum für seinen Schulz und seine Leser*innen. Raum für die vielen Welten eines wechselvollen Lebens in Ost- und Westdeutschland, in Kindheits-, Jugend- und später Erwachsenenwelten.

Natürlich wird beschönigt. Sehr kompetent und deshalb sehr hilfreich sind die Kommentare und Fußnoten des Kriminologen Dierk Schäfer, der er neben dem Psychologen und Theologen eben auch noch geworden ist. So ist „der Schulz“ eben auch „ein echter Schäfer“ geworden. Zwei Unbeugsame haben sich hier gefunden. Ein Buch, das auf dem Schnittpunkt dreier Berufe und Berufungen geschrieben wurde. Der Theologe, Psychologe und Kriminologe Schäfer führt hier zusammen, was zusammengehört. Eine im besten Sinne ganzheitliche Sicht auf einen Menschen und sein Leben, jedoch ganz ohne den Anspruch zu erheben, diesen dadurch zur Gänze zu erfassen. Wie sollte das in dieser kontingenten Welt schicksalhafter, zum Schicksal werdender Zufälle auch möglich sein?  

So bleibt dies Buch wohltuend ohne Fazit, ohne Urteil, ohne Wertung und ist eine Fundgrube des Wissens, jederzeit staunend machend. Es lohnt, sich auf diese Lektüre einzulassen. Danach bleibt eigentlich nur eine Sache unverständlich. Warum wurden die autobiographischen Notizen des Dieter Schulz nicht wie geplant verfilmt oder konventionell verlegt?

Immerhin verdanken wir der Beharrlichkeit Dierk Schäfers nun einen überaus lesenswerten Band 45 der Tübinger kriminologischen Schriftreihe. Ein echter Geheimtipp für Jurist*innen, Kriminolog*innen, Pädagog*innen, Lehrer*innen, Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und – last, but not least – für alle Leser*innen, die sich dafür interessieren lassen, wie es einem erging, der 1940 in ein Kriegseuropa hineingeboren wurde, darin aufwuchs, sich immer wieder berappelte und bis zu seinem Tode 2019 versuchte, das Beste daraus und aus sich zu machen.

Dierk Schäfers Schulz liest sich unterhaltsam und pendelt immer wieder zwischen bodenloser Tragik und sehr lebendiger Komik. Erlebnisse von Grass’scher Drastik wechseln sich ab mit Schilderungen, z.B. eines Banküberfalls, die wie aus dem Drehbuch der guten alten Olsen-Bande anmuten. Der Tod eines Kardinals leuchtet in den enzyklopädisch kenntnisreichen Fußnoten ebenso auf wie „das Milieu“ rund um das hannoversche Steintorviertel. Wer mag da urteilen, wer den Stab brechen? Der Rezensent schließt zu diesem lebensprallen Buch mit Nietzsches Zarathustra: „War das das Leben? Wohlan! Noch einmal!“

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Fußnoten

1 Dr. med. Markus Löble, FA für KJPP, Arzt für Naturheilkunde, Suchtmedizin, systemische Familientherapie (DGSF), forensische Begutachtung (DGKJP). Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Klinikum Christophsbad, Göppingen    

2 Dierk Schäfer: Devianz als Schicksal. Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie (TÜKRIM), Band 45, erschienen in: TOBIAS-lib-Universitätsbibliothek Tübingen, Juristische Fakultät, Institut für Kriminologie (2021). ISSN: 1612-4650; ISBN: 978-3-937368-90-0 (elektronische Version, Kostenfreier Download: https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/115426/T%c3%bcKrim_Bd.%2045.pdf?sequence=1&isAllowed=y) und 978-3- 937368-91-7 (Druckversion, 22,70 €,  beim Institut für Kriminologie, z. Hd. Frau Maria Pessiu, Sand 7, 72076 Tübingen, @ maria.pessiu@uni-tuebingen.de  )

„Sehr geehrter Herr Landesbischof,

für das anregende und konstruktive Gespräch von vorhin möchte ich mich bedanken. Es hat mir gut gefallen.“

Zwischenbemerkung für die Leser meines Blogs. Nach einem Vorlauf auf Twitter rief mich ein Landesbischof vor ein paar Tagen an. Den Termin hatte sein Büro mit mir abgesprochen. Terminiert war eine halbe Stunde. Der Zeitrahmen wurde leicht überzogen, obwohl ihn der nächste Termin drängte. Ich will kurz über dieses wirklich angenehme Gespräch berichten und hier mein Mail posten, das ich ihm noch am selben Abend schickte. Dabei habe ich alle Hinweise auf die Identität des Bischofs entfernt, denn ich möchte nicht, dass er sich öffentlich unter Druck gesetzt fühlt.

Der Landesbischof erwies sich als guter Zuhörer, der auch an den passenden Stellen nachfragte.

Ein anderer Landesbischof, so eröffnete ich, habe im Gespräch mit einem Betroffe­nen gesagt: „Wir hätten mehr auf unsere Leute hören sollen“. Insofern habe ich mich über seinen Anruf gefreut. Ich sprach dann vom Vertrauensverlust der Kirchen, dessen Beginn ich in den Vorgängen am Runden Tisch der Frau Vollmer sehe, der nachweislich von Beginn an Betrug gewesen sei. Ich sei schon lange mit dem Thema befasst. (Ich muss das hier nicht ausführen; die Leser meines Blogs kennen das.) Es habe leider keine glaubwürdigen Versuche seitens der Kirchen gegeben, Vertrauen wiederherzustellen. Ein Betroffener habe das Verhalten der Kirche auf die Formel gebracht: Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen. Ich konnte ihm auch Details benennen.

Die Zeit wurde dann aber doch knapp. Zum Schluss sprach ich noch ein paar Punkte für das weitere Prozedere an, die ich, falls sie untergegangen sein sollten, im Mail an den Bischof wiederholt und etwas ausgebaut habe.

Im Mail ist auch von der Unabhängigkeit der berufenen Kommissionen die Rede. Wenn man schon solche Kommissionen hat, deren Unabhängigkeit begründet bezweifelt werden kann, wird man nicht einfach die problematischen Mitglieder entfernen können, aber man muss offen die vorhandenen Abhängigkeiten diskutieren – und mancher wird dann seinen Platz freiwillig räumen und Nachrückern Platz machen.

Nun zum Mail[1] mit den genannten Einschränkungen:

Was tun?

Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. [2]Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden.[3] Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisie­rung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusam­mensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten proto­kolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffent­lich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. Täterna­men zur Kenntnis zu geben, die wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtaktivität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwär­zung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.

Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseel­sorge auszuwählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.

Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.

Schwierig wird die Bemessung von Entschädigungen, gerade bei sexuellem Missbrauch. Ein Verweis auf Schadensregelungen im staatlichen Bereich hilft nicht, denn dieser Staat ist beim Thema Entschädigung sehr hartleibig. Mit Sachschäden kommt er klar. Aber seelische Schäden – kennt er die überhaupt? – (Ich wollte eigentlich nicht aus meinem Blog zitieren, hier tue ich‘s doch: „Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief. [„Eigenstandsschaden“], https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/selbstsicher-und-verantwortungsbewusst-sollen-unsere-kinder-ins-leben-gehen-manchmal-geht-das-schief/) – Dem kann man zwar keine „Gliedertaxe“ wie im Versicherungsrecht entnehmen, doch hier wird der Horizont für Schädigungen und ihre Auswirkungen aufgezeigt. Das könnte helfen, zu angemessenen Einschätzungen zu kommen. Dafür braucht man dann eine separate Kommission: unabhängig, fachkundig, empathisch.

Soweit ich weiß, hat die Landeskirche Berichte derer, die einen Antrag auf Anerkennungs­leistungen gestellt haben. Die Auswertung dieser Berichte könnte/sollte man wissenschaftlich aufarbeiten, dokumentieren, und die Ergebnisse anonymisiert zugänglich machen. Sie könn­ten einen Anhalt für Entschädigungs­fragen geben.

Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten, bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkin­der­sache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Ver­brechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechts­frieden wieder herzustellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen.

Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflich­tungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betroffenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen.

So viel, sehr geehrter Herr Landesbischof, zum Abschluss unseres Gespräches. Ich hatte gesagt, ich könnte Sie mit meinem Material „totwerfen“. Der Versuchung bin ich wohl nicht erlegen.

Ich wünsche Ihnen „ein gutes Händchen“ im Umgang mit dem höchst komplexen Problem und würde mich freuen, wenn Ihre Landeskirche eine glaubwürdige Vorreiterrolle einnehmen könnte.

Mit herzlichem Gruß

Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55


[1] Von diesem Blog-Eintrag habe ich den Landesbischof informiert. Das Photo ist ein Beispielsphoto.

[2] Nicht im Mail enthalten: Ein Kommentar erwähnt „unabhängige Wahrheits- und Versöhnungskommissionen“. Das sollte man nicht vermengen. Der Weg zur Versöhnung ist noch viel weiter, als der zur Wahrheit – und auch dort sind wir noch lange nicht angelangt. FAZ, Donnerstag, 10. Juni 2021, Print,  https://zeitung.faz.net/faz/seite-eins/2021-06-10/805736e074e898e4d15ba4aa00177925/?GEPC=s3

[3] Auch nicht im Mail enthalten: Mertes fragt: „Wie ist es möglich, dass in Betroffenenbeiräten Personen sitzen, die in einem Angestellten-, das heißt wiederum in einem Abhängigkeits­verhältnis zur Kirche sind, die ihr Arbeitgeber ist?“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauchsaufarbeitung-im-erzbistum-muenchen-gruppenbild.886.de.html?dram:article_id=498260

Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz sieht aus wie ein Schelmenroman – ist aber Realität

Das Leben von Dieter Schulz, geboren 1941, seine Lebensumstände und seine „Karriere“ bilden den Kern dieser Publikation[1]. Schon der einleitende Nachruf kündet von einem außerordentlichen Leben. Ausgangspunkt ist seine Autobiographie, geschrieben während eines 10jährigen Knastaufenthaltes und nach Aufforderung fortgeführt bis in die Zeit seines körperlichen Verfalls. Dieses Leben ist spannend. Vergangenheiten werden lebendig:

  • Das Kriegsende und die Nachkriegswirren bis 1949 in Ostpreußen, die Rote Armee und die Überlebensbedingungen der verbliebenen Deutschen. Schulz lernt in dieser Zeit Russisch, die Grundlage für die erfolgreichen Schiebergeschäfte des 10/11-jährigen (!) später in der DDR.
  • Seine Heimkarriere begann eher zufällig am 17. Juni 1953. Doch was für eine Karriere, bestimmt durch die Unfähigkeit der Heimerziehung in der DDR und abenteuerliche Heim-Fluchten, spannend erzählt.
  • Im Westen, vom Vater abgeschoben, muss er sich durchkämpfen, bekommt eine erstklassige Kellnerausbildung, doch der Balkonsturz des schwarzen Liebhabers seiner Frau bringt ihm die erste Zuchthausstrafe ein.
  • Eher zufällig beginnt er mit akribisch geplantem Automatenbetrug, hat immer wieder Pech mit seinen Helfern, besonders mit seinen Frauen, – das auch fürderhin.
  • Schließlich misslingt ihm – auch eher zufällig – der große Coup: Ein riesiges Drogengeschäft, das er mit selbstgedruckten „Blüten“ bezahlen und dann untertauchen will. Doch ein bewaffneter Banküberfall hat mörderische Folgen.

Schulz inszeniert sich gekonnt. Lange ist man geneigt, alles zu glauben. Doch sein Sohn Sascha fügte noch ganz andere und sehr überraschende Aspekte bei und korrigiert damit das saubere Bild vom Verbrecher aus unheilvollen Verhältnissen. Doch ein Kämpfer war Schulz sein Leben lang. Klein, aber oho. Ein Aufstehmännchen.

Dieses Leben fordert kriminologische Forschung geradezu heraus. Wie kommt es zu Devianz, wie pflanzt sie sich fort? Die Publikation steht in ehrwürdiger Tradition, denn schon der Oberamtmann von Sulz am Neckar, Jacob Georg Schäffer, (1745-1814) erkannte die sozialen Missstände als Quelle von Kriminalität und wollte die noch jungen Kinder der „Janoven“ in Pflegefamilien untergebracht wissen.

Dieter Schulz als Person ist eher bedeutungslos. Zwar beschreibt er sein kleines Leben in faszinierender Weise. Doch es hülfe alles nichts. August Gottlieb Meißner (1753-1807) schrieb ganz richtig: „Sobald der Inquisit nicht bereits vor seiner Einkerkerung eine wichtige Rolle im Staat gespielt hat, sobald dünkt auch sein übriges Privatleben, es sei so seltsam gewebt, als es immer wolle, den meisten Leuten in der sogenannten feinen und gelehrten Welt viel zu unwichtig, als darauf acht zu haben, und vollends sein Biograph zu werden.“

Warum also ist Schulz nicht nur für Kriminologen interessant? Er entwirft beispielhaft, lehrreich und unterhaltsam ein Sittengemälde seiner Zeit. Zwar fragt er: „War es den Aufwand wert, dieses beschissene Leben vor den Bomben zu retten?“ Seine Antwort lautet aber: „Mein Leben sollte nicht unbedingt als Beispiel dienen, deswegen ist mein Leben lesenswert!“


[1] Man kann sie kostenfrei herunterladen.  https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/115426/T%c3%bcKrim_Bd.%2045.pdf?sequence=1&isAllowed=y

Die Druckversion (print-on-demand) kann bestellt werden beim Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, Sand 7, 72076 Tübingen, 07071 / 29-72931, Mail: ifk@uni-tuebingen.de

50 Jahre Knast!

50 Jahre Strafvollzug 50 Jahre Knast!

[1. „50 Jahre? Wat hatter denn jemacht? Für Mord gibt’s doch nich so viel.“ – „Ach so, unverbesserlich: immer mal wieder. Banküberfall und so“

… und so wurde er, Ikarus[2], zum Fachmann bundes­deut­scher Corrections-Bemühungen, jedenfalls in Santa Fu[3]. Er beschreibt dem Leser den Wandel des Strafvollzugs[4], wie er ihn in seinem Knast-Alltag erlebt hat bis in die erschrecken­den Details. Schon im Prolog kommt er zu einem Resümee, das dem Straf­voll­zug ein verheerendes Zeugnis ausstellt: „Ich habe unter langen Haftzeiten, gerichtlichen Fehlentscheidungen und fortwährenden Strafübeln gelitten, jedoch im Grunde nichts gelernt.“

Beim Lesen überkam dem Rezensenten der Gedanke an die „Übeltäter“ Max und Moritz:

„In den Trichter schüttelt er die Bösewichter. Rickeracke! Rickeracke! geht die Mühle mit Geknacke“.

Der hier dargestellte Zuchthaus-Strafvollzug meint das Böse zu brechen, indem er die „Böse­wichter“ zerbricht. Die „Rollkommandos“, die entgegen jedem Übermaßverbot einen reni­tenten Knacki in den Arrest werfen(!) sind Folterknechte. Da können nur gebroche­ne Existenzen herauskommen. „Was ich gelernt habe oder geglaubt habe, gelernt zu haben, taugte und taugt in der Regel nicht für das Leben außerhalb der Knastmauern.“

Neu sein dürften für die meisten Leser die Erfahrungen in der U-Haft: Sie sei schlimmer als der normale Strafvollzug[5]; mancher Häftling sei bereit, vorschnell ein „Geständnis“ abzulegen und auf Rechtsmittel zu verzichten, nur um von der U-Haft in den Regelvollzug zu kommen. Und das trotz Unschuldsvermutung bis zum Urteil! Schlimmer kann ein Urteil über diesen Teil unseres Justizsystems kaum ausfallen.

Ikarus, Jahrgang 1942, stürzte das erste Mal mit 22 Jahren ab und lernte die verschärften Straf­bedingungen im Zuchthaus gründlich kennen. – Ach, wussten Sie was ein Hartlager ist? Man nimmt Ihnen zur Strafe die Matratze weg. – Ikarus veranschaulicht den Fortschritt vom Zuchthaus zum Gefängnis[6] bildhaft mit dem Klopapierangebot: Zunächst gab es Zeitungs­papier, dann unbedruckte Druckereiabfälle und schließlich handelsübliches Klopapier.

In Santa Fu war eine Bambule, ein Aufstand,[7] Auslöser für wesentliche Veränderungen: [8] Häftlinge bekamen nicht nur Mitspracherecht, sondern auch „Freiheiten in der Unfreiheit“, bei denen sich der Leser fragen dürfte, warum ein Teil dieser Freiheiten nicht schon vorher und freiwillig eingeräumt worden war, denn sie gefährden den Vollzug nicht, sondern sind Schikanen gegen die Menschenwürde.

Aber als Ikarus 1982 wieder abstürzte (warum, schreibt er nicht), kannte er seine „Mutter­anstalt“ nicht wieder. Die Zellentüren hatten jetzt Vorhängeschlösser[9] zum Schutz vor Dieb­stahl unter den Mitgefangenen. Solidarität gab es nicht mehr. Später, nach einem Mordfall[10], kamen auch Schlösser auf der Innenseite hinzu. Auch die Beamten meldeten sich durch Klop­fen an. Ikarus nutzte die Freiheiten und richtete sich in seiner „Wohnwabe“[11] von 9,5 qm ein. Sie „schloss mich aus vom realen Leben, sie bot zugleich Schutz vor dem Feindlichen und vermittelte mir ein oberflächliches, ein andermal ein tieferes Gefühl der Geborgenheit: Höhleneffekt.“ Er war angekommen.

Im Kapitel „Graue Nebel“ spricht Ikarus distanzierend von sich in der dritten Person. „Die Strafvollstreckungskammer hatte gerade seinen Reststrafenantrag abgebügelt. Einige Zeit später gab ihm seine Lebenspartnerin ihr ‚Valet‘. Kurz und bündig teilte sie ihm in einem Brief mit: ‚Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr. Vergiss mich.‘ Ein Karateschlag gegen seine ohnehin wunde Seele. Er knickte ein.“

Trotz der neuen Freiheiten gab es eine zweite Babule.[12] Die Befriedung des Aufstandes geschah unter Einbeziehung von knastälteren Insassen. Ikarus scheint beteiligt gewesen zu sein. Seine Beschreibung der Folgezeit offenbart einen „gereiften“ Menschen, in der Lage, Argumente abzuwiegen. Er berichtet auch über die nach Delikten gestaffelte Hierarchie und über die neue Nationalitätenmischung mit den Folgeproblemen. Wichtiger aber ist seine nächste Bruchlandung: 10 Jahre wegen bewaffneten Bankraubs plus 13 Jahre Widerruf einer Bewährungsreststrafe. Es war die vierte Verurteilung für das gleiche Delikt. Doch Ikarus hatte ja schon zu Beginn geschrieben, im Knast nichts hinzugelernt zu haben. Bankraub konnte er immer noch nicht, – aber es auch nicht lassen. Immerhin hatte er sozusagen ausgesorgt über das 80ste Lebensjahr hinaus. Nach sieben Jahren „Schreibkrieg und Gesprächskämpfen“ … „am Ende der Strecke, im März 2009 stand die Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung.“

War das wieder ein Absturz, Ikarus? Er hat einen Suizidversuch hinter sich, ist nun 67 Jahre alt und längst im Rentenalter. Rente? Ja, dreihundert Euro aus versicherungspflichtigen Arbeitsver­hältnissen. Die Arbeit im Knast zählt nicht dazu. Der Staat drückt sich auch heute noch um die Beiträge zur Rentenversicherung. Arbeitgeber, die solches tun, machen sich strafbar. Der Staat nicht und bleibt ungeschoren, ein Skandal. Aber politischer Einsatz für Knackies wird vom Wähler eher abgestraft.

Ikarus bleibt in Hamburg und hat nun die Gelegenheit, den geschlossenen Strafvollzug von Santa Fu mit dem sozialtherapeutischen Vollzug[13] zu vergleichen. Die Freiheiten in Santa Fu waren durch den Druck konservativer punitiver Kreise („Schwarze Konterrevolution“) weitgehend einkassiert worden.[14] Ganz anders die Sozialtherapeutische Anstalt. So wie Ikarus sie beschreibt, kommt der Leser zur Überzeugung: So, genau so sollte Justizvollzug sein: Die Vorbereitung auf die Anforderungen der Freiheit „draußen“ stehen im Mittelpunkt.

Wer so lange im Strafsystem steckte, darf als Fachmann gelten. Er schließt darum mit einigen Thesen, die hier nur plakativ wiedergegeben seien: 1. Strafvollzug „bessert“ nicht, mag er auch noch so intensiv auf Härte angelegt sein. 2. Strafvollzug macht krank … je länger er dauert. 3. Der geschlossene Strafvollzug macht über die Jahre lebensfremd …und sollte die Ausnahme bilden.

Resümee: Ein locker geschriebenes, erlebnisgesättigtes Fachbuch aus langjähriger Erfahrung eines Insassen. Lesenswert für alle, die irgendwie mit Knast zu tun haben, sei es beruflich oder zur Vorbereitung. Merkwürdig: Ikarus umschifft weitgehend das „Thema Nummer eins“[15]. Das ist nicht glaubwürdig.

Was fehlt noch? Ein knapper Lebenslauf von Ikarus. Herkunft, Schule, Lehre, chrono­lo­gischer Überblick über die Straftaten und Strafbemessung, Daten der jeweiligen Freilassung, Eheschließung(en). Was macht Ikarus heute? Ein paar Fotos der Anstalt wären nett gewesen.

Bildmaterial sei hier nachgereicht, ist allerdings aktuell und nicht aus der Zuchthauszeit.[16]

Rezensent: Dierk Schäfer, Dipl.-Psychologe&Kriminologe, Theologe


[1] Foto/Ausschnitt: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/28783322134/in/album-72157668678484066/

[2] So nennt er sich: Er sei wie Ikarus beim Höhenflug abgestürzt. Doch beim ihm sind es mehrere Abstürze. Ich nenne ihn im Folgenden auch Ikarus, weil ich nicht weiß, ob der Autorenname echt ist.

[3] Der Begriff „Santa Fu“ ist schon vor den 1970er Jahren entstanden und kommt von der alten Bezeichnung „Strafanstalt Fuhlsbüttel“, die im Verwaltungsdeutsch „St. Fu“ abgekürzt wurde. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Fuhlsb%C3%BCttel Viele Fotos und weiterführende links unter https://www.google.com/search?q=Santa+Fu&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiqhtXhwIfwAhWfwQIHHUkMCfUQ_AUoAnoECAEQBA&biw=960&bih=434

[4] Wolfgang Krüger, 50 Jahre Strafvollzug, Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen, 2021, Kriminologie und Kriminalsoziologie, Band 22, 134 Seiten, gebunden, 29,90 €, ISBN 978-3-8309-4371-6. Zitate sind, soweit nicht anders vermerkt, dem hier besprochenen Buch entnommen.

An dieser Stelle will ich dem Verlag bzw. seinem Lektor ein Lob aussprechen. Denn hier weiß man noch, was eine Fußnote ist und wo sie hingehört, nämlich zur Erleichterung des Lesers nach unten, an den „Fuß“ der Seite. Es ist hier aber nicht der Platz für einen Exkurs zu den üblich gewordenen gestaffelten Unverschämtheiten, Fuß­noten leserunfreundlich an das Ende eines Textes zu verbannen.

[5] „Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)

[6] In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe im Rahmen der Großen Strafrechtsreform durch das Erste Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) zum 1. April 1970 abgeschafft. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus

[7] – Langsam am Verblöden, 02.01.1972, 13 https://www.spiegel.de/politik/langsam-am-verbloeden-a-ff206415-0002-0001-0000-000043376343

 – Ruhe in Santa Fu, 11. August 1972 https://www.zeit.de/1972/32/ruhe-in-santa-fu/komplettansicht

[8] Aus dieser Zeit stammen auch meine Erfahrungen mit gelockerten Knastbedingungen – als Besucher.

[9] Die Verwaltung hatte den Zweitschlüssel und damit weiterhin jederzeit Zutritt.

[10] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647

[11] Durchgängig schreibt er vom Wohnklo.

[12] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647

[13] Sozialtherapeutische Anstalt http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=215

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtherapeutische_Anstalt

https://www.hamburg.de/bjv/justizvollzugsanstalten/2231596/sozialtherapeutische-anstalt/

[14] Genannt wird der Senator Roger Kusch. Zu dieser Person mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Roger_Kusch

[15] „Am Arbeitsplatz, in der Freistunde, überall ist Thema Nummer zwei Erfah­rungs­austausch! Thema Nummer eins dürfte wohl jedem bekannt sein. Da wird angegeben, dass die Nähte krachen.“ Aus: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie, Dierk Schäfer, Devianz als Schicksal? Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Mit der Autobiographie von Dieter Schulz, Kapitel 32: Dieter zu Gast im „Hotel zur silbernen Kugel“

[16] Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 1: Drogen

https://www.youtube.com/watch?v=WJn9e4dMoRE

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 2: Essen

https://www.youtube.com/watch?v=zAGYvNUl3Y4

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 3: Gewalt

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 4: Tagesablauf

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 5: Liebe

und die andere Seite:

Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 1

Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 2

Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.

Zunächst eine Vorbemerkung.

Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Original­artikel.

Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]

Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.

Nun zum Sachverhalt

Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.

Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauer­stress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?

Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jeman­dem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!

Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkun­den, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.

Wenn nicht, wird es schwierig.

Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]

Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhal­tigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heim­kinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.

Nun etwas detaillierter[7].

Der Eigenstandsschaden

Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.

Was ist mit Eigenstand gemeint?

Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.

  • „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickeln­de Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“

Dazu gehört die Sozialverpflichtung.

  • „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Men­schen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“

Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt

Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]

Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differen­zieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmit­tel­baren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereif­ten Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“

Der Staat ist in der Pflicht

Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außer­halb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimauf­sicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshand­lungen und kommt.

Trauma und Erinnerung

Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet wer­den können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbean­spruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitäts­bestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunter­brin­gung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankun­gen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässi­gungen zurück­zuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Gescheh­­nisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effek­tivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutz­gedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“

Worin bestehen diese Schäden?

„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neuro­wissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträch­ti­gungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebens­geschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.[13]

Anpassung als Überlebensprinzip

Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befä­higen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adap­tion hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstruk­turen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heim­system einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauer­haft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hin­blick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpas­sungen an eine …  Ausnahme­zustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heim­systems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufge­schlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müs­sen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosig­keit, mangelnde Affektregulation, Selbstwert­störungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Stö­rung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszu­drücken, Impulsivität, soziales Ver­meidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttrau­matische Belastungsstörung, erhöh­tes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlich­keitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunkti­onale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.

  • Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
  • Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuro­naler Netze des Gehirns wirken
  • In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulus­typen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigen­stands- und sozial­verpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungs­fähigkeiten.
  • In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kin­der und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schä­di­gende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“

„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdiffe­renzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraus­setzungen des humanen Freiheitsge­brauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“

Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung

„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des mensch­lichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …

Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischen­mensch­licher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neuro­wissen­schaft­liche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …

[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche.  … Die Verantwortung des Schä­digers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“

„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.

Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“

„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Ver­jährungen ist nicht zulässig.“

Die Autoren schlagen eine Ände­rung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatz­ansprüchen und Zahlung von Schmer­zensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestell­ten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetz­lichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“


[1] Operationalisierbarkeit des EigenstandsschadensBegründung von Schadensersatz­pflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***

Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de

Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.

[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.

[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.

[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wie­der.

[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimer­ziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwanger­schaften bei Bombardierungen).

[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.

[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“

[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezi­alisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen

[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.

[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garan­tierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffent­lichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfas­sungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).

[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/

[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html

[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.

Und Gott schaut weg – was sollte er auch sonst tun? Ist ja auch nur ein Mensch …

… hätte ich beinah geschrieben. Menschen schauen weg, das ist das größere Problem. Was Gott tut oder unterlässt ist nur ein theologisches. All die Greuel auf der Welt belegen, dass er ohnmächtig oder unwillig sein muss. Wie sonst könnte er den Holocaust, den Holodomor, die Gulags, die Kriege und auch die alltäglichen Verbrechen, gar die an Kindern zulassen? Die „Theodizee-Frage“ ist längst zu einer Frage an die Menschen geworden, zur Anthropodizee-Frage: Wie können wir das zulassen? Schauen auch wir einfach weg?Kind

[1]

„Und Gott schaut weg“ hat Detlev Zander sein Buch genannt[2]. Wenn ich hinschaue, dann sehe ich Fürchterliches.

Ein Beispiel soll reichen: der „Steh-Karzer“ in der Korntaler Diakonie:

»Zwischen zwei Gruppenwohnungen gab es Doppeltüren. Zwischen diesen beiden Türen war gerade so viel Raum, dass ein dort eingeschlossenes Kind sich weder umdrehen noch hinlegen konnte. Die Kinder wurden dort nachts für viele Stunden in völliger Dunkelheit zwischen beiden Türen eingeklemmt. Diese Methode dient auch zur Erzeugung von Klaustrophobie und Panik­attacken bei zuvor noch gesunden Kindern. Die Kinder sollten ja nicht nur in diesem Moment bestraft werden, sondern nachhaltig und für ihr ganzes Leben.«[3]

Wer je eine Kernspin-Untersuchung[4] erlebt hat, kann sich das in etwa vorstellen: Eingezwängt in eine enge Röhre unter beängstigendem Lärm – und das nur für eine halbe Stunde, die ewig erscheint, wenn man sich nicht psychisch konditioniert. Das gelingt nicht allen Erwachsenen, die haben aber einen Notfallknopf in der Hand und können auf „Abbruch“ drücken. Und Kinder? Kürzlich hatte eins der unseren eine solche Untersuchung. Ich habe ihm alles erklärt, so dass er wusste, was auf ihn zukommt, und ich bin mit rein. Nicht in die Röhre, aber dicht daneben und habe ihn durch Streicheln am Bein ständig „gesagt“: Du bist nicht allein, es ist alles in Ordnung.

Anders im frommen Korntal. Man muss daran erinnern, dass die Diakonie aus der „Inneren Mission“ hervorgegangen ist. Mission – Die Verkündigung der frohen Botschaft Gottes? Nein, in Korntal nicht. Dort wurde auch der Teddy-Bär, der als letzten Halt verbliebene Schutzengel des Kindes Detlev Zander vor seinen Augen ins Feuer geworfen. Man möchte wegschauen.

Doch es gibt Menschen, die sich am Zuschauen verlustieren. Die müssen wir im Auge behalten und ihnen Einhalt gebieten.[5]

Andere schauen einfach weg. So ein Kollege, der in seinem Blog als „Kirchenberater“ firmiert: Der ist „mit diesem Thema, also dem von der Kirche zu verantwortenden sexuellen Missbrauch, bisher nicht konfrontiert worden“, das schreibt er am 5. Juli 2020! In welcher Welt lebt der Mann?[6]

Nicht genau hingeschaut haben die Bischöfe der Württembergischen Landeskirche. Die Brüdergemeinde Korntal ist zwar unabhängig[7], doch sie wird vom Bischof unserer Landeskirche „visitiert“, d.h.: es finden Kontrollbesuche statt.[8]

„Und nur wer hinschaut, wird die wahre Dimension dieses Sumpfes erkennen.“[9]

Wir müssen genau hinschauen. Gott tut es wohl nicht.

[1] Photo: ds

[2] https://books.google.de/books/about/Und_Gott_schaut_weg.html?id=z7D9CAAAQBAJ&redir_esc=y

[3] http://www.opferhilfe-korntal.de/pages/taten.php

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Magnetresonanztomographie

[5] »„Das Schrecklichste sind die Bilder. Und Sie müssen, wenn Sie das auswerten, sich auch die Tonspuren anhören. Das ist sehr schrecklich, und wenn man dann sieht, dass zwei Kinder von vier Männern missbraucht werden, wechselseitig und über Stunden, dann ist das, glaube ich, nicht mehr irgendwie zu beschreiben. Das ist schon der Abgrund, was man da gesehen hat.“ (Kriminalhauptkommissar Joachim Poll, Ermittlungsleiter im Fall Münster) … „Und nur wer hinschaut, wird die wahre Dimension dieses Sumpfes erkennen.“ (Peter Biesenbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen)« https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-umgang-mit-missbrauchsfaellen-fachwissen-in-der.1148.de.html?dram:article_id=481065 Montag, 3. August 2020

[6] http://wolff-christian.de/die-basis-broeckelt-leise-anmerkungen-zu-den-kirchenaustritten/?replytocom=13950#respond

[7]Die von Ihnen genannten Vorfälle beziehen sich auf Einrichtungen der Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal gGmbH, die der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal und nicht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zugeordnet ist.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/31/blieb-der-juli-ohne-july-korntal-war-keine-chefsache/  – so auch das folgende Zitat

[8] Die Landeskirche hat das Visitationsrecht über die unabhängige Brüdergemeinde in Korntal und ihrer Filiale in Wilhelmsdorf. Visitation ist Dienstaufsicht nach Plan. Korntal kommt allerdings in der Visitationsordnung der Landeskirche nicht vor. – Egal, – wenn der Landesbischof sogar die Hühner der Brüdergemeinde zur Chefsache macht, frage ich mich, wie die früheren Landesbischöfe ihre Visitationspflicht wahrgenommen und ob sie vom Missbrauch in Korntaler Einrichtungen erfahren haben. War die Visitation zu oberflächlich? Oder hat man die Ergebnisse nicht ernstgenommen, gar verschwiegen?

[9] Fußnote 5