Dierk Schaefers Blog

Hoffnungsschimmer für Heimkinder

Posted in Gesellschaft, heimkinder, Justiz, Kinderrechte, Kirche, Kriminalität, Pädagogik, Politik, Soziologie by dierkschaefer on 1. Juli 2013

»Gutachten helfen, Verjährung auszuhebeln / Landesgericht gewährt Verfahrenshilfe«.

Ein lesenswerter Artikel.[1]


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3 Antworten

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  1. Martin MITCHELL said, on 2. Juli 2013 at 10:02

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    Medienbericht aus Österreich:

    KURIER @ http://kurier.at/chronik/oesterreich/vorarlberg-klosterinternat-mehrerau-gericht-kippt-verjaehrung-von-missbrauch/2.802.168 ( Bericht vom 23. Januar 2013 )

    VORALBERG.

    Gericht kippt Verjährung von Missbrauch.

    Klosterinternat. Zwei ehemalige Schüler werfen Zisterzienser-Pater sexuelle Übergriffe vor.

    Eine kleine juristische Sensation kündigt sich in Vorarlberg an. Zwei ehemalige Schüler des Klosterinternats Mehrerau in Bregenz haben 2012 wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Pater geklagt. Das Kloster hat sich damals auf Verjährung berufen. Dies kommt für das Landesgericht Feldkirch nicht infrage. „Das Gericht hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Verjährungseinrede in beiden Fällen nicht anzunehmen“, sagt Gerichtssprecher Reinhard Flatz.

    Die beiden Fälle sind ähnlich gelagert, aber doch von unterschiedlicher juristischer Tragweite. Ein ehemaliger Zögling, 58, gibt an, bereits 1968 im Vorarlberger Eliteinternat von Pater B. sexuell missbraucht worden zu sein. Der andere ehemalige Mehrerau-Schüler, 46, soll 1982 ebenfalls Opfer sexueller Übergriffe durch denselben Pater geworden sein. Im Fall von 1968 liegt ein psychologisches Gutachten vor, dass der Missbrauchte durch die Traumatisierung erst jetzt über die Vorfälle sprechen könne. Im anderen Fall waren die 30 Jahre Verjährungsfrist im Zivilverfahren ohnehin nicht erreicht.

    Im Landesgericht Feldkirch geht man davon aus, dass das Kloster erneut berufen wird. Dann wären das Oberlandesgericht Innsbruck (und später der Oberste Gerichtshof in Wien) zuständig. Bestätigen die Instanzen die Feldkircher Entscheidung, könnte das Gericht prüfen, was in Mehrerau wirklich vorgefallen ist.

    Das Kloster war telefonisch nicht erreichbar.

    (KURIER) Erstellt am 23.01.2013, 19:00

    [ Mit auch so einigen Leserkommentaren für die man dort runterscrollen muss. ]
    .

  2. Martin MITCHELL said, on 2. Juli 2013 at 12:27

    .
    Medienbericht aus der Bundesrepublik Deutschland:

    FOCUS @ http://www.focus.de/finanzen/recht/recht-bgh-schmerzensgeld-fuer-missbrauchsopfer-nach-verjaehrung_aid_908942.html

    Recht

    BGH: Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer nach Verjährung

    Mittwoch, 30.01.2013, 12:12

    Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in letzter Instanz eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts.

    Das Landgericht in Osnabrück hatte 2011 einen Mann zur Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er missbrauchte zwischen 1985 und 1990 mehrfach einen mittlerweile 36-Jährigen. Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt.

    „Ich hoffe, dass dieses Urteil den vielen anderen Betroffenen in Deutschland hilft, nicht aufzugeben und letztlich auch durch ein Gericht anerkannt zu bekommen, dass ihnen Unrecht widerfahren ist“, sagte Opfer-Anwalt Bernhard Weiner in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Strafrechtlich müsse der Täter keine Konsequenzen mehr fürchten. Hier sei die Tat dauerhaft verjährt.

    Das Opfer erinnerte sich erst 2005 bei einer Familienfeier an die Tat. Auslöser war die Offenbarung seiner jüngeren Schwester, von einem Nachbarn der Familie missbraucht worden zu sein. Dadurch kehrte auch bei dem Mann die Erinnerung an den eigenen Missbrauch zurück. Normalerweise wäre die Verjährungsfrist nach drei Jahren abgelaufen. Die Revision des Beklagten [ d.h., ., „die Revision“ des Täters, der gegen seine Verurteilung – in einem Zivilverfahren / einem Schadenersatzverfahren ! – Berufung beim höchsten Gericht, beim Bundesgerichtshof, eingelegt hatte ] wurde zurückgewiesen (Az.: VI ZR 217/11).
    .

  3. alexa said, on 2. Juli 2013 at 18:29

    hi Martin,
    für mich zu spät.

    alexa


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