Dierk Schaefers Blog

Die Kuh ist noch lange nicht vom Eis: Medikamententests und nicht einwilligungsfähige Personen

Beginnen wir mit der Satire:

»„Sie wollen nützlich sein bis zuletzt? Ihre Organe sind schon zu zerfressen von den vielen Sedativa, Blutdrucksenkern, Schmerzmitteln und Cortisonen, um noch spendbar zu sein? Dann machen Sie sich heute schon bereit, Medikamente an sich testen zu lassen, wenn Sie eh nichts mehr merken – oder dies, falls Sie doch noch was merken, nicht mehr kompetent kommunizieren können.

Mit diesem genialen Kniff werden viele Probleme auf einmal gelöst. 1. Es gibt ganz gute Aussichten, dass Sie es schneller hinter sich haben, also das mit der Abhängigkeit und dem Sabbern usw. 2. Sie brauchen, um es hinter sich zu bringen, nicht einmal mehr in die Schweiz zu reisen, die Schweiz hat viele Pharmakonzerne, die keine Mühe scheuen, ihre Produkte auf den Weg zu Ihnen zu schicken. 3. Der Forschungsassistent, der die Wirkung der Medika­mente an Ihnen sorgfältig notiert, begegnet Ihnen weitaus aufmerksamer als die ukrainische Zwangspflegekraft.

Und wenn Sie dann – trotz des bisher wenigstens von den Kirchen wacker aufrecht erhaltenen Protests gegen die neuen Menschenversuche – in den Himmel kommen, treffen Sie dort vielleicht einen tief dankbaren Josef Mengele, der gar keinen Grund sieht, irgendetwas zu bereuen oder zu vergessen. Er war nur einfach seiner Zeit ein bisschen voraus und hat sich mit den Finessen der Feststellung ,fehlender Einwilligungsfähigkeit’ noch nicht so gut ausgekannt, oder?“«[1]

Und nun zu den Realplanungen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und der Bundesforschungsministerin Wanka: »Für Bundesforschungsministerin Wanka steht außer Frage, dass Arzneimitteltests an Menschen notwendig sind, um Demenz zu erforschen. … Trotz Kritik aus den Koalitionsfraktionen, den Kirchen und von Behindertenverbänden verteidigt Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) … den Plan, die Möglichkeiten für Arzneimitteltests an Demenzkranken auszuweiten. Für schwere Krankheiten wie Demenz müssten wirksame und sichere Arzneimittel entwickelt werden können, sage Wanka der „Berliner Zeitung“. Sie unterstütze daher einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).[2]

»Mit den gesetzlichen Regelungen will Gesundheitsminister Gröhe eine EU-Verordnung über klinische Studien an nicht einwilligungsfähigen Menschen ins deutsche Recht übertragen. Medikamententests an Menschen, die von Geburt an behindert sind, und Kindern bleiben dabei ausgeschlossen. Seitens der EU ist vorgesehen, dass der rechtliche Betreuer eines Demenzkranken die Einwilligung zur Teilnahme geben und eine Ethikkommission die Studie als solche genehmigen muss. Erreicht der Bundestag keine Einigung, würde künftig in Deutschland die EU-Verordnung gelten. Gegen Gröhes Pläne gibt es seit Wochen Protest von den beiden großen Kirchen und Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie Sozial- und Behindertenverbänden. Der frühere Patientenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) sprach von einem Tabubruch.«[3]

Hubert Hüppe wurde hier im Blog bereits einmal zitiert[4], allerdings hatte ich ihn missverstanden. Das Zitat war wohl richtig, wurde von mir aber aus dem Sinnzusammenhang gerissen. Eindeutig mein Fehler. Heute rief mich Herr Hüppe an und stellte klar, dass er gegen die geplante Gesetzesänderung ist. Also: Erst wenn dieser Nachweis wirklich erbracht werde, sei über die Ausgestaltung entsprechender Patientenverfügungen zu reden. Es tut mir leid, Herrn Hüppe auf der Seite derer gesehen zu haben, die einwilligungsunfähige Personen, also Demente und teils auch Menschen mit Behinderung als Versuchskaninchen für Medikamen­ten-Tests nutzen wollen.

Doch seine Position reicht mir nicht aus. Wenn dieser Nachweis „einer unabweisbaren Notwendigkeit für Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ohne direkten Nutzen für diese Patienten“ wirklich erbracht werde, sei über die Ausgestaltung entsprechender Patienten­verfügungen zu reden. Das ist purer Utilitarismus[5]. Mit dem Nützlichkeitsprinzip lässt sich vieles ethisch rechtfertigen. Wer den Weg des Nützlichkeitsprinzips einschlägt, landet bei Josef Mengele[6].

Was galt bisher? »Es muss ein „direkter Nutzen für den nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen“ vorliegen. Wenn nicht: Finger weg von den nicht einwilligungsfähigen Probanden. … Irgendwen im Ministerium muss das gejuckt haben. Der für die Regierung mitverantwortliche Ministeriale hat ja immer das Wohl des Ganzen im Auge und denkt wohl oft: All diese vielen betreuten Menschen, die nicht mehr geradeaus denken können und sabbernd dem Staat, den Rentenkassen, den Pflegeversicherungen und ihren Angehörigen auf der Tasche liegen – die sollen sich auch mal nützlich machen.

Und dann hat er beherzt und ohne Not in den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“[7] hineingeschrieben, dass gerade auch die gruppennützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Probanden doch möglich sein soll: nämlich dann, wenn die betroffene Person zu einer Zeit, in der die Einwilligungsfähigkeit noch gegeben war, „die klinische Forschung gestattet“ hat. In diesem Fall soll künftig der Betreuer die konkrete Einwilligung in Menschenexperimente an seinem Schützling geben dürfen – nicht ohne zuvor vollumfänglich aufgeklärt zu werden, versteht sich. .. [Die Kirchen] haben sie in einem bemerkenswert schnell und gründlich gearbeiteten gemeinsamen Papier[8] ihre berechtigten Bedenken so formuliert, dass es die Ministerialen und die Bundestagsabge­ord­neten, die über diese Gesetzesänderung entscheiden sollen, gut verstehen können.«

Viele Leser dieses Blogs werden die Brisanz des gesundheitlichen Ermächtigungsgesetzes erkennen, waren sie doch vielfach in staatlichen wie kirchlichen Kinderheimen Versuchskaninchen der Pharmaindustrie – und niemand hat sie geschützt, und wohl niemand wird sie entschädigen.

[1] http://www.welt.de/debatte/kommentare/article155520481/Medikamententests-an-Alten-und-Dementen.html

[2] http://www.welt.de/politik/deutschland/article155959094/Wanka-verteidigt-Medikamententests-an-Demenzkranken.html

[3] http://www.volksstimme.de/deutschland-welt/politik/demenzkranke-medikamententest-wird-zur-gewissensfrage

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/05/25/medikamententests-und-nicht-einwilligungsfaehige-personen-ein-ideales-menschenmaterial/

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Utilitarismus

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Mengele

[7] http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/GE_4._AMG-AEndG.pdf

[8] https://www.ekd.de/download/Gemeinsame_Stellungnahme_4_AMG-Novelle_2016_05_04.pdf

2 Antworten

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  1. Werner Bösen said, on 21. Juni 2016 at 11:57

    Ja, Finger weg von nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen zu medizinischen Testversuchen, wenn keine Vollmacht vorliegt.

    Als Heimkind unterlag ich dem ärztlichen Diktat und habe dank Penicillin eine schwere Mumps meningitis (Mumps mit Hirnhautentzündung) weitestgehend beschwerdefrei überlebt (sechswöchiger Krankenhausaufenthalt ersparte mir für sechs Wochen die Züchtigungen im Kinderheim, die mehrmaligen Punktionen in die Wirbelsäule blieben mir in negativer Erinnerung). Natürlich hat auch Penicillin seine Unverträglichkeiten und es mag auch Mitmenschen geben, die Penicillin gar nicht vertragen, möglicherweise daran gestorben sind. Wir tragen als Mensch bereits mit der Zeugung auch das Lebensrisiko in uns und bei schwerer lebensbedrohlicher Erkrankung sind wir auf die medizinischen Fachleute angewiesen. Das gibt natürlich den Fachleuten keinen Freibrief und das Elternrecht wiegt schwer zumal Kinderrechte fehlen. In meinem Fall musste das Kinderheim bzw. Jugendamt entscheiden, wobei ich davon nichts mitbekommen hatte.

    Als Erwachsener entscheide ich kraft persönlicher Autonomie allein solange ich es kann (das Persönlichkeitsrecht und meine Selbstbestimmung ist mir durch das Grundgesetz garantiert). Für den Fall, dass ich in Zukunft nicht mehr entscheiden kann, kann ich diese Entscheidung beispielsweise meinen erwachsenen Kindern im Rahmen einer Generalvollmacht im Einvernehmen übertragen, was jedoch die Entscheidung dann im Fall des Falles für die erwachsenen Kinder nicht einfacher macht. Wenn keine erwachsenen Kinder vorhanden sind und der Staat ein Interesse am Erkenntnisfortschritt hat bei schwer erkrankten dementen Menschen mit Test-Medikationen nachzuhelfen, dann müsste die Einwilligung geholt werden, wenn es der Erwachsene noch klar entscheiden kann analog dem Prozedere mit dem Organausweis. Hat eine Test-Medikation nachweislich Erfolge erzielt und wurde ggf. darüber wissenschaftlich berichtet, fehlt jedoch noch die schulmedizinischen Zulassung, dann sollte die Medikation erfolgen können. Zur Expertise von Ärzten gehört nun einmal auch eine Risiko-/Nutzenbewertung. Als ich damals Penicillin verabreicht bekam, wurde mir natürlich nicht gesagt, dass ich daran auch sterben könne. Ich bekam jedoch einige Gesprächsfetzen der Ärzte mit, aus denen ich ableiten konnte, dass ich mich mit dem Gedanken an ein überirdisches Dasein anfreunden konnte. Natürlich blieb mir auch noch eine Bemerkung eines Arztes im Kopf, der meinte, ich werde auch bei Gesundung keine Kinder mehr zeugen können. Nun da behielt er nicht recht und ich wundere mich schon lange nicht mehr über solch voreiligen Schlussfolgerungen. Meine sozialwissenschaftliche Qualifizierung hat mir natürlich den Blick geschärft, jeglichen Äußerungen von Fachleuten mit Vorsicht zu begegnen. Ich bin dankbar darüber, dass damals die Ärzte die für mich korrekte Risiko-/Nutzenbewertung vorgenommen haben und ich weiß um die Schwere zur Lösungsfindung.


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