„Aufrecht“ sterben – Fragen an Gesundheitsminister Spahn – Ein offener Brief in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse
Sehr geehrter Herr Minister,
heute entnahm ich dem Tagesspiegel[1] Ihre Handhabung der Abgabepflicht tödlich wirkender Medikamente an Schwerstkranke und wende mich deshalb an Sie, vorausgesetzt dass die Darstellung der genannten Zeitung stimmt.
Mir ist klar, dass es sich um eine komplexe Thematik mit Missbrauchsmöglichkeiten handelt. Aber ich[2] halte es für ethisch verwerflich, Sterbende mit ihren existentiellen Anliegen auf die lange Bank des Hinhaltens oder der Nichtbefassung zu schieben und dies mit allen Mitteln, die der bürokratische Abschiebebahnhof bietet, noch dazu, wenn sie rechtlich zumindest problematisch sind.
Ich darf Ihnen aus meinem derzeitigen Alltag einen Mailausschnitt zitieren[3]:
„Meine Ärzte stellten mir eine ziemlich eindeutige Diagnose. Ich habe mein Haus bestellt, wie es so schön heisst, ich bereite die letzte Fahrt nach xxx vor, meine „ärztliche“ Tochter wird mich begleiten. Wenn es gut kommt, darf ich den Sommer nochmals geniessen, vielleicht aber auch den Herbst, er ist ein Geschenk. Ich werde kein bettlägeriger Fall, ich habe meine Frau und Tochter als Medizinerinnen, die mich vor langen Leiden schützen. Deshalb xxx, das schon immer meine 2. Heimat war: es hat eine andere Gesetzgebung.“
Von einem solchen Weg ins Ausland sprach öffentlich bereits Nikolaus Schneider, der frühere Ratsvorsitzende der EKD. Er werde seine an Krebs erkrankte Frau, wenn sie Sterbehilfe wolle, auch in die Schweiz begleiten.[4] Schneider hat damit persönlich eine sichtbare Distanzierung zur in der Kirche herrschenden Meinung[5] vollzogen, die aktive Sterbehilfe ablehnt und auf palliative Maßnahmen setzt: Schmerzbekämpfung/Schmerzdämpfung, auch in der Todeskampfphase.
Meine Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Minister:
- Müssen bei uns Menschen andere Rechtsräume aufsuchen, um so sterben zu können, wie sie es für sich wünschen?
- Ist dieser letzte Wunsch nicht auch ein Menschenrecht?
- Soll es dieses Recht nur für die geben, die es sich leisten können?
- Soll die quälende Langsamkeit des Sterbeprozesses nur die finanziellen Interessen der professionellen palliativmedizinischen Begleiter bedienen?
- Warum ist uns in Deutschland nicht vergönnt, so aufrecht zu sterben, wie wir das wollen unter Vermeidung der demütigenden Situation nur noch Objekt medizinischer Bemühungen zu sein?
Vor einigen Tagen erschien in der NZZ ein menschlich mich sehr berührender Artikel über Eltern, die mithilfe einer schweizer Sterbehilfeorganisation gemeinsam aus dem Leben scheiden[6]. Wenn Sie diesen Artikel gelesen haben: Wie ging es Ihnen damit?
Ich schicke Ihnen diesen Brief vorab als Mail und werde ihn morgen in meinen Blog stellen, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, ihn als erster zu lesen. Ihre Antwort werde ich selbstverständlich in vollem Wortlaut auch in meinem Blog veröffentlichen.
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
PS: Doch noch ein paar Worte zum im Zeitungstext genannten Gutachten. Die Position des Gutachters sei bekannt gewesen. „95.200 Euro zahlten die Behörden für ein Rechtsgutachten – dessen Ergebnis feststand“, ist dort zu lesen.
Das wirft eine doppelte ethische Frage auf, einmal an den, der ein Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gibt – und das für eine erhebliche Summe, die nicht einmal er selbst bezahlen muss. Zum andern für den Gutachter: Wie objektiv war er, um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen? Für mehr als neunzigtausend Euro tun manche manches.
Da ich selber auch Gutachten erstelle (und von solcher Honorierung nicht einmal zu träumen wage), weiß ich, dass ich bei wenn auch begründeter Befangenheit lediglich eine gutachterliche Stellungnahme abgeben kann. Wie war das bei Ihrem Gutachter?
ds
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Graphik aus: Dierk Schäfer und Werner Knubben… in meinen Armen sterben? : Vom Umgang der Polizei mit Trauer und Tod, Hilden/Rhld. 19962 Seite 8, ISBN 3-8011-0345-5
Umschlagtext: Dierk Schäfer, Kirchenrat und Diplompsychologe, 48 Jahre alt, und Werner Knubben, Polizeidekan und Kriminalhauptkommissar a. D, 44 Jahre alt, arbeiten beide als Seelsorger im Regierungsbezirk Tübingen, Ihre umfangreiche Erfahrung mit Todesfällen und den davon direkt oder beruflich betroffenen Menschen hat sie gedrängt, dieses Buch zu schreiben, um Verständnis und Verstehenshilfe anzubieten.
Die Graphik war nicht Bestandteil des Vorabmails an den Minister.
Fußnoten
[1] https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html
[2] Zu meiner Person: Ich bin Pfarrer i.R. und habe 15 Jahre lang für Polizeibeamte berufsethischen Unterricht erteilt.
[3] Dieses Abschiedsmail erhielt ich vor wenigen Tagen, die persönlichen Daten und alle Ortsangaben habe ich unkenntlich gemacht.
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/
[5] Ob ich hier allgemein von „der Kirche“ reden kann, weiß ich nicht. Dort melden sich nur die „Hirten“ zu Wort, die „Schafe“ schweigen.
[6] https://www.nzz.ch/gesellschaft/wenn-die-eltern-gemeinsam-aus-dem-leben-scheiden-ld.1455660
Heuchelei wirft der Kardinal der Gesellschaft vor
– nein, nicht der Gesellschaft Jesu, sondern uns allen. „Was in der Kirche an Missbrauch passiert ist, ist nichts anderes, als was in der Gesellschaft überhaupt geschieht,“ sagt er[1].
Sortieren wir mal:
Wer ist „die Gesellschaft“? Zunächst wir alle. Das kann er nicht gemeint haben. „Wir“ artikulieren uns normalerweise nicht, können nicht erkennbar heucheln. Also kann er den Einzelnen in der Gesellschaft keine Heuchelei vorwerfen. Die Gesellschaft äußert sich über ihre Medien, über die Gesetzgebung und die Rechtsanwendung. Er nenne mir also auch nur einen Fall von Missbrauch, der bekannt und nicht als Rechtsbruch, als Skandal gewertet wurde. Was an Missbrauchsfällen bekannt wird, wird als krimineller Akt behandelt.[2] Es sei denn, die Täter befinden sich unter dem Schutz der Kirche, die solche Fälle verschleppt, bis sie verjährt sind. Ja, es ist bekannt, dass in den Familien vielfach Missbrauch geschieht. Doch die erkannten Täter werden verurteilt. Wo ist da die Heuchelei, Herr Kardinal? Heucheln tun die Schuldigen, die unschuldig tun. So wie Sie Herr Kardinal für Ihre Institution.
Doch es kommt noch schlimmer: „Der eigentliche Skandal sei, dass sich die Kirchenvertreter in diesem Punkt nicht von der gesamten Gesellschaft unterschieden.“ So wird er zitiert. Nicht also der Missbrauch ist ein Skandal, sondern die Normalität der geweihten Vertreter dieser Kirche. Sie missbrauchen halt, es tun doch alle. Doch das macht sie gleich, die doch ungleich sind. Priester in den Fängen des Teufels?
Was bedeutet das?
Es geht um das Crimen sollicitationis[3], um die delictis gravioribus.[4] Da geht es zunächst um die Heiligkeit der Sakramente. Die ist wichtig, nicht so sehr die Missbrauchten. So ist für den Herrn Kardinal weniger der Missbrauch von Bedeutung, als der character indelebilis[5], hier das Weihesakrament. Dieses könnte beeinträchtigt sein, wenn der Geweihte nicht nur ein ganz normaler Sünder ist, sondern ein ganz spezieller, einer, dem der Mühlstein um den Hals gebührt.[6]
Meine erste Reaktion auf den Artikel im Spiegel war ein Tweet:
Auf die Frommen
lass ich nichts kommen,
doch die Bigotten,
gehören gesotten.
Wenn der Kardinal selber kein Missbraucher ist, so ist er ein Relativierer, ein Vertuscher. Er ist nicht fromm, er ist bigott.
Dass seine heilige Kirche selber sündig sein könnte, das passt wohl nicht in seine Weltanschauung. Andere Bischöfe sind da weiter. Machtmissbrauch stecke in der DNA der Kirche, sagt der Hildesheimer Bischof[7], und vor ihm haben schon andere von einer sündhaften Kirche gesprochen.[8] Doch Walter Brandmüller[9] sitzt höher, im Vatikan. Am gründlichsten hat bisher wohl der Theologe Gregor Maria Hoff [10]die theologische Problematik beleuchtet. Er schreibt: „Der kirchliche Schutz galt bis in die Gegenwart nicht zuerst den Opfern, sondern der Kirche, präziser: dem klerikalen Stand, dem diejenigen angehören, die in der Kirche über die Aufklärung von Missbrauch zu entscheiden haben.“ Als ich mich im Studium mit dem Donatismus beschäftigte, hätte ich mir nicht träumen lassen, dass ausgerechnet die Abwehr dieser „Ketzerei“ dazu führen könnte, dass missbrauchende Priester ihre Taten bagatellisieren können, weil ja „die Sakramente, insbesondere Taufe und Priesterweihe, unabhängig von der persönlichen Würdigkeit des Spendenden gültig seien.“[11] Der Kardinal scheint an diesem Dogma seiner Kirche zu zweifeln.
Doch gemach: Brandmüller feiert heute seinen 90sten Geburtstag. Ich gratuliere ihm und erteile ihm Absolution. Vielleicht ist er ja bereits dement und weiß nicht mehr so richtig einzuschätzen, was er sagt.
PS: Eine pikante Note erhält das Problem bei Alma Mahler und dem Priester Johannes Hollnsteiner. Sie „war von dem Gedanken, ein Verhältnis mit einem katholischen Priester zu haben, geradezu elektrisiert. Er kam ab Anfang 1933 fast täglich zu ihr und erklärte ihr, dass Keuschheit für einen Priester eher symbolisch ist, sie gelte nur in Verbindung mit dem Talar. Almas Tochter Anna erinnerte sich dass ihre Mutter aufgewühlt erzählt habe, „dass sie sich verliebt hat. Und dass es sie so aufregt, wenn sie den Mann – sie ist in die Messe gegangen – im Talar sieht. […] Und dann hat sie ihn gefragt, wie das nun also ist. Da hat er ihr erklärt, ja, das mit der Keuschheit, das ist immer nur währenddem man das anhat. Sonst ist es gar nicht notwendig“. [12]
Fußnoten
[1] http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/walter-brandmueller-kardinal-nennt-empoerung-ueber-missbrauch-in-der-kirche-heuchelei-a-1246364.html
[2] Dass zuweilen die Verurteilungen unzureichend erscheinen, steht auf einem anderen Blatt.
[3] Crimen Sollicitationis https://www.atheisten-info.at/downloads/delictis.pdf – Dort auch der „Satirische Song“ von Ska-P2 in deutscher Übersetzung:
Das Verbrechen der Anstiftung
Diener Gottes…….
Berührungen, Sakramente, Fellationen, Schwüre….
Ich lehre dich die Doktrin in Form von Erektion….
Kindesmissbrauch , Perversion und reiner Unart….
Unter meiner Soutane kannst du Gott begegnen….
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/De_delictis_gravioribus und lustig: der Link http://www.vatican.va/archive/aas/documents/AAS%2093%20%5B2001%5D%20-%20ocr.pdf funktioniert nicht mehr. Doch das Netz vergisst nichts: https://web.archive.org/web/20100323010207/http://www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/quellen/023.htm Notfalls ist die Datei auch bei mir zu finden. Dazu auch: Dierk Schäfer, Wir sind nicht mehr Papst: https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/02/11/wir-sind-nicht-mehr-papst/
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Character_indelebilis
[6] Wer soll den Mühlstein um den Hals kriegen – und dann ab mit ihm ins Meer? https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/10/17/wer-soll-den-muehlstein-um-den-hals-kriegen-und-dann-ab-mit-ihm-ins-meer/
[7] https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/wilmer-machtmissbrauch-steckt-in-dna-der-kirche
[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/17/strukturelle-sunde-und-schuld-der-kirche/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/09/30/die-theologische-bankrotterklaerung-eines-papstes/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/26/rede-gegenrede-antwort/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/11/11-september/
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Brandm%C3%BCller
[10] Gregor Maria Hoff, Kirche zu, Problem tot, Theologische Reflexionen zum Missbrauchsproblem in der katholischen Kirche: Kursbuch 196, (ed. A. Nassehi, P. Felixberger), Religion, zum Teufel, S. 26 – 41
[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Donatismus
[12] http://www.alma-mahler.at/deutsch/almas_life/hollnsteiner.html
Der Missbrauch mit dem Missbrauch
Die „Bewirtschaftung“ der ehemaligen Heimkinder und ihrer Schicksale stellt sich mittlerweile als Missbrauch der Missbrauchten dar [1]. Missbrauch ist hier umfassend zu verstehen als aktive Verletzung von Kindeswohl und Kinderrechten in staatlichen und kirchlichen Erziehungseinrichtungen.
Worin besteht diese Form des Missbrauchs der Missbrauchten?
Umfassend stellt das der in Österreich erscheinende Standard in einem glänzend geschriebenen Artikel zu einem Kinderheim in Tirol dar[2]: »Mittlerweile wurden die Schicksale der ehemaligen Tiroler Heimkinder historisch erforscht, kulturell bearbeitet und auch medial einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vormals „schlimmen Kinder“ haben dabei brav kooperiert, führten Besucher durch ihre einstigen Folterstätten, ließen ihre Geschichten und Porträts ins Internet stellen … nahmen an Podiumsdiskussionen und Buchpräsentationen teil, gingen keiner Belastung aus dem Weg, auch nicht der Preisgabe intimer und schmerzhafter Details. Eine Betroffenheitswelle wurde erzeugt – aber die allein machte keinen Heller locker. Gewiss, es geht um Bewusstmachung, um Anerkennung, die „Restitution von Würde“, aber eine materielle Restitution folgte ihr nicht. Der Optimismus der letzten Jahre ist verflogen. Die Bearbeitung ihrer Geschichte hat die ehemaligen Heimkinder aufgerieben: Öffentlichkeitsarbeit, Behördenirrwege, mangelnde Akteneinsicht, taube Ohren, fragwürdige Gutachten, eingestellte Ermittlungen, geplatzte Hoffnungen, Almosen statt Entschädigung.«
Photo aus: https://www.mup.wi.tu-darmstadt.de/media/bwl7/praxisportal/dasfachgebietimspiegelderpresse/2010-06-10-Spielregeln.pdf
In Deutschland ist die Situation nicht anders. Die ehemaligen Heimkinder wurden ausgequetscht wie Zitronen.[3] Zunächst ging es um Misshandlungen jeder Art in den Heimen, nun aber um den viel „geileren“ sexuellen Kindesmissbrauch. Die Medien sprangen drauf und dann die liebe Wissenschaft. Ein weites Feld wissenschaftlichen Forschens liegt vor uns. Waren manche Heimkinder im Dienste der Wissenschaft pharmazeutischen Versuchen ausgesetzt, so nun der historischen Neugier. Diese Bewirtschaftung ihrer Schicksale ist pure Ausbeutung und bringt den Ausgebeuteten außer einer momentanen Aufmerksamkeit nichts, gar nichts. Die Medien benutzen zwar – unverbesserlich – den Begriff „Entschädigung“, obwohl es zu beantragende Almosen sind. Doch für echte Entschädigung[4] ist – wie auch in Österreich niemand zuständig: »Die Verantwortlichen, das wären die Republik Österreich, die Tiroler Jugendwohlfahrt, die beteiligten Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden, die katholische Kirche und der Benediktiner/innen-Orden. Aber die bleiben un(an)greifbar, bis auf die paar Ausführende, jene Klosterschwestern, die für Gottes Lohn den ihnen Anbefohlenen das Leben zur Höllen machten. Die meisten sind inzwischen verstorben, die übrigen dement, also nicht mehr verhandlungsfähig. Schadenersatzforderungen ehemaliger Heimkinder, die … für ihr Leben gezeichnet sind, stoßen auch bei weltlichen Behörden auf taube Ohren, sei es bei Stadt, Bezirk, Land oder Bund, den höchstverantwortlichen Trägerinstanzen.«
»„Wir werden immer weniger. …Die meisten von uns haben resigniert, viele sind krank, manche verstorben.“ Zwar hätten ihnen die mediale Unterstützung und sogar offizielle Betroffenheitsbezeugungen der letzten Jahre durchaus den Rücken gestärkt, dennoch sähen sie sich der alten Zermürbungstaktik ausgesetzt: Man behandelt die Überlebenden des breitangelegtesten Verbrechens der Nachkriegszeit weiterhin als Bittsteller, anstatt sie in ihrer berechtigten Forderung nach Entschädigung wahrzunehmen. Geschweige denn sie zu ermutigen.«
Ja, so kann man nennen: Das am breitesten angelegte Verbrechens der Nachkriegszeit.
Es findet seine Fortsetzung, harmlos und ohne böse Absicht, in der Bewirtschaftung der Schicksale von damals schon Missbrauchten.
„Vae Victis“ – Wehe den Besiegten!
Fußnoten
[1] Ursprünglich meinte „Missbrauch mit dem Missbrauch“ der instrumentell oder irrtümlich erhobene Vorwurf von Kindesmissbrauch, um einen Ex-Partner vom Umgang mit dem Kind ausschließen zu können. Ich machte eine Tagung zu diesem Thema. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/ . Es referierte auch der Autor eines gleichnamigen Buches: http://www.alteck.de/alteck_show.cfm?CFID=cc708de0-7f56-4d81-b3bc-996e487728e4&CFTOKEN=0&xx=start_beschluss.cfm . Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch .
[2] Zitate aus: https://www.derstandard.de/story/2000093295474/missbrauch-im-kinderheim-falltuer-auf-kind-rein-falltuer-zu
[3] Das begann mit der damaligen Familienministerin: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.“ https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf .
Sie fand eine willige Helferin in der „Moderatorin“ des Runden Tisches: Dr. Antje Vollmer. https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/ .
[4] Es heißt immer wieder abwehrend, mit Geld sei das Ganze ohnehin nicht wieder gut zu machen.
Wen wundert’s? Seelische Krüppel haben auch in den Kirchen Karrierevorteile.
Manche scheinen nicht einmal zu wissen, was Anstand ist.
Wenn aber jemand in einer menschlich schwierigen Situation hilfreich ist, macht er sich verdächtig. Dazu weiter unten.
Wer den Artikel „Sexuelle Gewalt in der Kirche: Angst vor der Wahrheit“[1] liest und keine Ahnung hat, dass es bei Kirchens nicht anders zugeht als in anderen Chefetagen, die bereits mit der Führungsnormalroutine überfordert sind, der mag sich noch wundern. Nicht erst seit der Heimkinderdebatte kenne ich diese Charakterschwächen – oder soll man gar von fehlendem Charakter sprechen? Da wurden die Heimkinder nach Strich und Faden von der unheiligen Allianz von Staat und Kirche über den Runden Tisch gezogen. Betroffenheitsgestammel[2] gab es auch damals. So nun auch beim Missbrauchsskandal. Der schlägt höhere Wellen, als die Misshandlungen und Demütigungen in den staatlichen, meist aber kirchlichen Heimen. Denn „sex sells“ auch hier und macht Schlagzeilen. Und wieder gibt es die Abwehrreflexe. Man marschiert getrennt, jede Landeskirche für sich, das lässt Beinfreiheit im Umgang mit Opfern, die man auch besser gar nicht selbst zu Wort kommen lässt. Man weiß doch schon, was die brauchen. Entschuldigungen und allgemeine Aufarbeitung. Das erste gibt’s umsonst, für die Aufarbeitung gibt man – nicht gerade gern, aber notgedrungen – Geld aus[3]. Sogar Aufarbeitung von außen wird erwogen, hält auch sie immerhin die Opfer auf Abstand – und ihre Forderungen nach rechtlich einklagbarer Entschädigung. Man wird wohl auch – wieder jede Landeskirche für sich – „Missbrauchsbeauftragte“ ausgucken. Ein wichtiger aber undankbarer Job. Doch wer der vox populi und den Medien folgend, von hoher Position danach ruft, profiliert sich als das gute Gewissen der Kirche.[4] Die Predigt der Bischöfe Ulrich und Fehrs zum Ahrensburger Missbrauchs-Skandal war allerdings eher peinlich.[5] Schön, wenn man sich am Palmsonntag auf den demütigen Palmesel-Jesus berufen und „Erbarmen“ als Lösung anbieten kann, Erbarmen auch für das Versagen der Institution.
Auffiel der damalige bayrische Landesbischof. Er setzte sich für ein Missbrauchsopfer ein. Wie kam er dazu? fragten sich die Richter beim EKD-Gericht, rügten die seelsorgerliche Begleitung durch den Landesbischof während des Disziplinarverfahrens und stellten die Ordnung wieder her. „Das Gericht unterstellte dem Bischof, es ginge ihm lediglich um die Verurteilung des Angeschuldigten“[6]. Der Täter plauderte mit den Richtern, das konsternierte Opfer war zwar extra angereist, wurde aber gar nicht erst angehört.[7] Auch das VELKD[8]-Gericht scheint aus furchtbaren Juristen zu bestehen: »Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor „schwerwiegende Amtspflichtverletzungen“ vorgeworfen und beim unabhängigen Kirchengericht seine Entfernung aus dem Dienst beantragt. Das Kirchengericht dagegen hatte Mitte November das Verfahren gegen H. ohne Beweisaufnahme eingestellt. Eine „Entfernung aus dem Dienst“ sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit „nicht gerechtfertigt“, hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Missbrauchsopfer hatten die Einstellung kritisiert.«[9]
Wenn ich an den Palmsonntagsgottesdienst der Nordkirche denke … Da ist doch der Münchner Erzbischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, dichter am Problem: Er räumte »Versäumnisse der Kirche bei der Aufklärung der Fälle ein. „Wir haben versagt, und wir waren wie in einem Verblendungszusammenhang: nicht hinsehen wollen, nicht wahrhaben wollen, was geschieht, es kleinreden, es nicht anhören, all das ist immer wieder geschehen“, sagte er am Sonntag bei einem Gottesdienst in München.«[10]
Ob er es ehrlich meint? Wer weiß das? Ich will ihm nichts unterstellen. Zumindest weiß er, was erforderlich ist, denn er sieht seine Institution mit dem Rücken zur Wand und reagiert angemessen. Jetzt fehlt nur noch eine angemessene Entschädigungsregelung.
Fußnoten
[1] https://www.zeit.de/2018/47/sexuelle-gewalt-evangelische-kirche-vertuschung-betroffene/komplettansicht
[2] Der Begriff stammt von Helmut Jacob. Nicht wegen seiner Heimerfahrungen trat er aus der Kirche aus, sondern wegen seines in diesen Fragen völlig unsensiblen Ortspfarrers. https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/11/28/ein-nachruf-waere-angemessen-gewesen-doch-die-groesse-zur-demut-hatten-sie-nicht/
[3] Neue Studien, mehr Geld: Wie die Evangelische Kirche sexuellen Missbrauch untersuchen will. Ein Betroffener fragt: „Was nützt es, wenn die Vertuscher nicht bestraft werden?“ twitterte Detlev Zander, Betroffener und Sprecher von „Missbrauch in der Brüdergemeinde Korntal“ #BrüdergemeindeKorntal #Aufklärungsskandal #Aufarbeitung
[4] Hanno Terbuyken twitterte: Ganz ehrlich und ganz persönlich: Ich finde es befremdlich, wenn die #EKDsynode nach dem Bericht zu #missbrauch von Kirsten Fehrs stehend applaudiert. Wem denn? Der Performance der Bischöfin? Der mangelnden Aufarbeitung? Angemessen wäre, erstmal in Scham zu schweigen. Unwürdig.
Das Hamburger Abendblatt veröffentlichte: „Der zur Zeit größte bekannte Missbrauchsskandal der Evangelischen Kirche Deutschlands aus Sicht einer Pastorin und Missbrauchsüberlebenden.“ Zitat: »Frau Bischöfin Fehrs: „Und auch wenn ich zu der Institution gehöre, die den Täter ungewollt geschützt hat und so schwerfällig aufklärt.“« Diese Umschreibung ist unerträglich. Wollen die höchsten Vertreter unserer Kirche mit so einer Aussage: „Täter ungewollt geschützt“, aus den „Schleifen der Selbstrechtfertigung“ herauskommen? http://www.stimme-der-opfer.de/new/Ahrensburger_Missbrauchsskandal_Artikel_Mai_2012.pdf
[5] Man kann diese Dialogpredigt auf youtube nacherleben: https://www.youtube.com/watch?v=pDLEQ36BrFk , die Tonspur lässt etwas zu wünschen übrig, dennoch wird das typisch kirchliche Geschwiemel hier deutlicher als im Predigtnachdruck: https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/1-april-2012-dialogpredigt-mit-bischof-ulrich-zu-joh-1212-ff/
[6] Bayrische Landeskirche – Was nun? https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/05/4356/ +
[7] Das Opfer wurde von der Vorsitzenden Richterin auf die Nachfrage, warum sie nicht aussagen durfte mit der Antwort abgefertigt: »Das war nicht unser Thema. https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Evangelisch-Lutherische_Kirche_Deutschlands
[9] https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/kirchenamt-fordert-neues-gerichtsverfahren-gegen-ahrensburger-ruhestandspastor/
[10] https://www.welt.de/vermischtes/article184085062/Kardinal-Marx-ueber-Missbrauch-Wir-haben-versagt.html?wtrid=socialmedia.socialflow….socialflow_twitter
Foto: Dierk Schäfer
Wer mit dem Teufel aus einem Topf essen will, braucht einen langen Löffel.
Das gilt wohl auch für gemeinsame Vorhaben mit der Deutschen Bischofskonferenz.
„Am 08.07.2011 vereinbarten der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die Durchführung einer Untersuchung zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche.“
Daraus wurde letztlich nichts. Warum, das erklärt das KFN in einer mir vorliegenden Dokumentation.[1]
»Was hat das KFN aus dem Scheitern des Projekts gelernt? Hierzu gibt es verschiedene Antworten. So hätten wir die angesprochenen Probleme der Aktenvernichtung bereits vor Abschluss des Vertrages erkennen können, wenn uns eine erfahrene Kirchenrechtsexpertin bzw. ein erfahrener -experte zur Seite gestanden wäre. Sie oder er hätte uns dann wohl auch darauf aufmerksam gemacht, dass die per Handzeichen abgegebene Zustimmung der 27 (Erz-)Diözesen zu dem Vertrag für diese keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfaltete und dass es deshalb ratsam gewesen wäre, ergänzend 27 Einzelverträge abzuschließen. Und schließlich wäre von dieser Person möglicherweise auch ein Hinweis auf die inneren Machtstrukturen der katholischen Kirche gekommen, der uns rechtzeitig etwas bewusst gemacht hätte: Für ein derart schwieriges Projekt bietet allein die Unterschrift des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz zu wenig Sicherheit, um das Forschungsvorhaben mit allen 27 (Erz-)Diözesen umsetzen zu können. Als sich gegen Ende des Jahres 2011 gegen das Projekt zunehmende Widerstände zeigten, erwies sich seine Position als zu schwach, um die Erfüllung des geltenden Vertrages zu garantieren. Darüber hinaus drängt sich eine weitere Folgerung auf. Es hat sich als Mangel des abgeschlossenen Vertrages erwiesen, dass sich das KFN dazu verpflichtet hat, über alle projektinternen Abläufe oder Konflikte gegenüber Außenstehenden strikt zu schweigen und bei einem Verstoß gegen diese Regelung eine Kündigung aus wichtigem Grund zu riskieren. Stattdessen sollte bei solchen Verträgen vorgesehen werden, dass beide Seiten berechtigt sind, sich den sachverständigen Rat externer Expertinnen und Experten einzuholen. So wäre es in unserem Fall hilfreich gewesen, wenn wir eine ausgewiesene Datenschutzexpertin bzw. einen ausgewiesenen Datenschutzexperten hätten einbeziehen können. Dies hätte den VDD daran gehindert oder es ihm zumindest erheblich erschwert, in der Öffentlichkeit den falschen Eindruck zu erwecken, das Projekt sei an Datenschutzproblemen gescheitert. Ein zweites Beispiel betrifft eine Grundsatzfrage. Für derartige Projekte, in denen ein außeruniversitäres Institut bei einem mächtigen Vertragspartner Drittmittel für ein großes Forschungsprojekt eingeworben hat, wäre es hilfreich, wenn es beim Bundesforschungsministerium oder beim Wissenschaftsrat eine für Fragen der Forschungsfreiheit verantwortliche Person gäbe. Ihre Aufgabe wäre es, sich auf Anfrage beratend einzuschalten, wenn sich Konflikte zwischen den Vertragsparteien ergeben sollten, die die Forschungsfreiheit tangieren. Vorsichtshalber sollte die Funktion dieser beauftragten Person bereits im Vertrag angesprochen werden, damit das Institut auch insoweit keine Geheimhaltungspflichten verletzt, wenn es diese besondere Sachverständige bzw. diesen besonderen Sachverständigen einschalten möchte.«
Inzwischen gibt es die Folgeuntersuchung, auch im Auftrag der Bischöfe. Doch alle von ihnen eingebauten Kautelen konnten nicht verhindern, dass von den Autoren selbst die Schwächen ihrer Untersuchung offen benannt wurden.
»Die letzten beiden [vom KFN benannten] Kritikpunkte werden nun bestätigt – und zwar durch die Studie selbst. Darin heißt es: „In einigen Fällen fanden sich eindeutige Hinweise auf Aktenmanipulation.“ Außerdem habe es „explizit die Information“ aus zwei Bistümern gegeben, „dass Akten- oder Aktenbestandteile mit Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger in früherer Zeit vernichtet wurden“. Neben der Aktenvernichtung wird auch das Blockieren einer unabhängigen Einsicht in die vorhandenen Bistumsakten belegt. In der Zusammenfassung der Studie steht auf Seite eins: „Das Forschungsprojekt hatte keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche. Alle Archive und Dateien der Diözesen wurden von Personal aus den Diözesen oder von diesen beauftragten Rechtsanwaltskanzleien durchgesehen.“«[2]
Sollte beabsichtigt gewesen sein, mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag der Kirche Vertrauen in die katholische Kirche wiederherzustellen, so ist das gründlich misslungen. Transparenz sieht anders aus – und: die Wissenschaftler haben sich als nicht käuflich erwiesen.
Fußnoten
[1] Christian Pfeiffer, Thomas Mößle, Dirk Baier, Über das Scheitern eines Forschungsprojekts zur Untersuchung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845259390_9.pdf?download_full_pdf=1&page=1 Die Datei ist geschützt, wenn man sie öffnet, kann es vorkommen, dass man sie kaum wieder vom Schirm runterkriegt. Ich habe sie gelesen und veröffentliche aus ©-Gründen hier nur den Teil, in dem die Autoren ihre Lehren aus der Zusammenarbeit mit der in Deutschland real-existierenden katholischen Kirche beschreiben.
[2] https://www.zeit.de/2018/38/sexueller-missbrauch-bischoefe-kirche-studie/komplettansicht
Photo: Dierk Schäfer, https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/16422342929/in/photostream/
Die theologische Bankrotterklärung eines Papstes
Der Zeitgeist ist Schuld für die Vertuschung von zahllosem Kindermissbrauch. Beileibe nicht nur in der Kirche. »In früheren Zeiten seien solche Vergehen überall verschwiegen worden – beispielsweise auch in Familien, „wo der Onkel die Nichte vergewaltigte, der Vater die Kinder – weil das eine riesengroße Schande war«[1]. Natürlich wolle er „die Vertuschung von sexuellem Missbrauch in der Kirche nicht entschuldigen“, Schlimm, aber verständlich. „Das gelte etwa für die Beurteilung von Verbrechen gegen indigene Bevölkerungen, die oft äußerst grausam gewesen seien. Ähnlich verhalte es sich bei der Todesstrafe, die noch Ende des 19. Jahrhunderts auch im Kirchenstaat angewandt worden sei.“[2] Er hätte noch weiter ausholen können, doch dann hätte er wohl zu viel Verständnis gezeigt: Der brutale Antisemitismus, heute noch endemisch, entsprach dem Zeitgeist. Auch die ehrbaren Genickschuss-Soldaten der deutschen Wehrmacht fühlten sich dem Zeitgeist verbunden.[3]
Die Zahlen der auch der Kirche bekannten Missbrauchsfälle erschrecken.[4] Das Erschrecken wird größer, wenn man bedenkt, dass auf jeden in den Kirchenakten bekannten Missbraucher, nicht alle sind dort aktenkundig, waren aber doch bekannt, dass auf jeden Missbraucher mehrere Vertuscher kamen. Alles Zeitgeist? „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, ist nur der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“[5]
Die Ausrede des Ertappten: „Aber andere auch“.
Eine theologische Bankrotterklärung? Lassen wir beiseite, dass Forderungen, die Kirche müsse mit der Zeit gehen, oft abgewimmelt werden mit dem Argument, die Kirche dürfe nicht dem Zeitgeist hinterherhecheln. (Das Argument wird bei der Diskussion über den Zölibat wieder benutzt werden.) Schauen wir auf das Grundsätzliche, mit dem der Stellvertreter Gottes theologisch zu messen ist. Er ist das reale Auge Gottes[6] auf Erden. Nun ja, er nimmt Teil an der Zweinaturenlehre[7], ist also auch Mensch und sieht nicht immer alles, besonders wenn der Zeitgeist auch über ihn und seine Administration kommt.
Doch es gibt Eindeutigkeiten, die auch der Zeitgeist nicht beiseite schieben kann. „Und wer ein solches Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf. Wer aber ärgert dieser Geringsten einen, die an mich glauben, dem wäre es besser, dass ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er ersäuft werde im Meer, da es am tiefsten ist.“[8] Wo also waren die Augen der vielem Missbraucher und Vertuscher? Sie hätten wissen müssen und ermessen können, was sie taten. Die Ausrede des Ertappten: „Aber andere auch“, die entschuldigt nicht vor Gottes Gericht. Die vielfachen Abbildungen vom alles sehenden Gott, das von Kind an gehörte „der liebe Gott sieht alles“ werden von diesem Papst zum Kinderglauben erklärt: nicht so ganz ernstzunehmen, denn „andere doch auch“. Gottes Auge? Nur eine Vision.[9]
Der Anspruch sieht anders aus: „Die Lehre von der unfehlbaren Kirche führt dazu, daß diese Kirche keine Fehler machen kann/darf. Kommen Fehler vor, z.B. in den Erziehungsheimen, ist es nicht die Kirche, sondern der sündige Einzelne, der „gefehlt“ hat [aber nun hat sogar der Zeitgeist die vielen Einzelnen im kirchlichen Dienst verführt.] Eine solche Einrichtung ist also in allen Dingen darauf bedacht, ihr Wappenschild sauber zu halten.“[10]
Wozu der Papst sich nicht aufraffen konnte, war von einer sündhaften Kirche zu sprechen wie damals der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Zollitsch. Der „sprach … von der sündhaften Kirche. Es hilft nun nicht, auf die Sünden anderer zu verweisen, …. Wo die Kirche unglaubwürdig wird, muß das schon wegen ihres eigenen Anspruchs schonungslos diskutiert werden. Ich habe leider den Eindruck, daß es der Kirche an dafür kompetentem und glaubwürdigem Führungspersonal mangelt, und das nicht erst seit dem Heimkinder- und dem Mißbrauchsskandal.“[11]
Doch anstelle öffentlich stellvertretend für die Kirche Asche auf sein Haupt zu streuen, mea culpa, mea maxima culpa zu rufen und großzügige Entschädigungen anzukündigen, sagt er: „Andere auch“ und schiebt es auf den Zeitgeist. Die Kirche sollte von einem anderen Geist erfüllt sein.
Fußnoten
[1] Papst zu Missbrauchsskandal: „Nicht nur heutige Maßstäbe anlegen“ https://www.tagesschau.de/ausland/papst-missbrauchsskandal-101.html, aufgerufen am 30.9.18
[2] wie 1
[3] Doch diese Phase ist ja nur „ein Vogelschiss“ im Rahmen der sonst ruhmreichen deutschen Geschichte. „Steigbügelhalter der neuen Nazis“: Scharfe Kritik an Gauland nach „Vogelschiss“-Aussage https://www.stern.de/politik/deutschland/afd–alexander-gauland-nach–vogelschiss–spruch-scharf-kritisiert-8007172.html aufgerufen am 30.9.18
[4] „Katholische Kirche darf als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet werden.“ https://religionundgesellschaft.wordpress.com/2017/08/22/kinderficker-sekte/ aufgerufen am 30.9.18
[5] Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, 1808. Szene: Nacht, Faust zu Wagner
[6] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/5828132702/
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Christologie#Die_Zwei-Naturen-Lehre
[8] Matthäus 18, 5f
[9] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2707133319/
[10] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/11/11-september/
[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/31/franz-peter-tebartz-van-elst-der-mann-des-jahres/
Nicht nur Misshandlung und Missbrauch, Korntal war auch ein Ausbeutungssystem.
So berichtet der swr in seiner Sendung REPORT MAINZ [1]. Er beruft sich dabei auf den „Aufklärungsbericht“.[2] [3]
Einige Zitate:
»Gegenüber dem ARD-Politikmagazin berichtete Detlev Zander, der den Missbrauchsskandal in Korntal 2013 erstmals an die Öffentlichkeit trug, er habe von seinem sechsten bis zu seinem 16. Lebensjahr in der Gärtnerei der Brüdergemeinde, im Stall und auf dem Acker arbeiten müssen. Ferner habe er als Heimkind mehrere Privathäuser mit gebaut und die privaten Fahrzeuge eines Heimleiters waschen müssen. Im Interview erinnert er sich:
„Ich habe auf der Baustelle so viel Gewalt erlebt. Gewalt und dieses ununterbrochene Arbeiten.“
„Wir durften den ganzen Tag arbeiten. Fenster herausreißen, Türen herausreißen, Wände herausreißen. Ein großer Teil meiner Kindheit ist hier in diesen Baustellen draufgegangen.“«
»Betroffene wie Thomas Mockler und Detlev Zander sagten gegenüber REPORT MAINZ, sie empfänden die bislang gezahlten Summen als Hohn. „Diese Summen sind den Taten und Misshandlungen in keinster Weise angemessen“, sagte Thomas Mockler. Sie wollen weiterkämpfen, nicht nur um eine Anerkennungsleistung, sondern um eine ihrer Meinung nach gerechte Entschädigung für die Zwangsarbeit.
Zwei Betroffene erzählten exklusiv von schwerem sexuellen Missbrauch bis hin zu Vergewaltigungen, dem sie immer wieder durch Mitarbeiter der Kinderheime ausgesetzt gewesen sein sollen. Darüber hinaus habe die Brüdergemeinde sie an Wochenenden an so genannte Patenfamilien abgegeben, wo sie ebenfalls sexuell missbraucht worden sein sollen.«
Die Äußerung des weltlichen Vorstehers der Evangelischen Brüdergemeinde, Klaus Andersen, entspricht leider der üblichen Unsensibilität – oder ist es Umverschämtheit -, mit der die heute Verantwortlichen solcher Einrichtungen reagieren. Auch er versucht die „bedauerlichen“ Vorfälle abzumildern: »„Und ich weiß, dass damals auch die Mitarbeiter, trotz alledem, mit viel Herzblut und Engagement ihre Arbeit getan haben.“«[4]
Mich ekelt vor solchen Menschen“
Fußnoten
[1] SENDETERMIN Heute | 21.45 Uhr | Das Erste
[2] Ausführlich hier im Blog behandelt, allerdings wurde der Aspekt Zwangsarbeit noch nicht angeprochen.
https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/07/21/korntal-ein-system-der-gewalt/ mit einer Fülle von Kommentaren, das andere Posting, Korntal – eine never-ending Story hat nun seine Aktualität erfahren: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/08/03/korntal-eine-never-ending-story/
[3] Photo: https://shop.spreadshirt.de/780704/verbot+der+sklaverei+und+zwangsarbeit-A26323887. Ich empfehle das T-Shirt als Arbeitskleidung für das Personal solcher Einrichtungen.
[4] 2017 gegenüber REPORT MAINZ: „Das bedauern wir sehr. Und ich weiß, dass damals auch die Mitarbeiter, trotz alledem, mit viel Herzblut und Engagement ihre Arbeit getan haben.“
Korntal – eine never-ending-Story?
Reich-Ranicki schloss sein Literarisches Quartett stets mit „Und so sehen wir betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen“.[1]
Da hatte man (wer?) gehofft, dass nun alles seine Ruh habe und mit der Veröffentlichung des Aufklärungsberichts über die Gewalt in Heimen der Evangelischen Brüdergemeinde unter dem Titel „Uns wurde die Würde genommen“[2]. Doch schon ist es mit der Ruhe vorbei. Die Stuttgarter Zeitung berichtet von der Kritik am Bericht[3] und nennt Ursula Enders, die unter der Überschrift „Doppelter Verrat“ die „Demütigende Aufarbeitung der Gewalt in Heimen der evangelischen Brüdergemeinde Korntal“ aufs Korn nimmt.[4] Und nun erscheint die Rückmeldung zur Kritik von den Autoren des Berichts, Prof. Dr. Hafeneger und Dr. Baums-Stammberger. Informationen zur Thematik der Kinderheime erreichen mich zuweilen über Australien.[5] Da ich die Kritik an der Kritik im Netz nicht ausfindig machen konnte[6], sei sie hier aus dem Mail von Herrn Mitchell ohne inhaltliche Eingriffe wiedergegeben.
»ANFANG DES ZITATS DIESER REPLIK.
Brüdergemeinde Korntal Stellungnahme zu „Doppelter Verrat“ von Ursula Enders Prof. Dr. Benno Hafeneger / Dr. Brigitte Baums-Stammberger
Prof. Dr. Benno Hafeneger / Dr. Brigitte Baums-Stammberger
„Uns wurde die Würde genommen“.
Aufklärungsbericht: Gewalt in den Heimen der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal in den 1950er bis 1980er Jahren
Stellungnahme [der beiden] zu „Doppelter Verrat“ von Ursula Enders
Es gibt Äußerungen, die man am besten mit Unverständnis ignoriert, vor allem, wenn sie von Unkenntnis und Inkompetenz gekennzeichnet sind, wenn ständig wiederholende Wort- und Begriffshülsen produziert werden und/oder wenn sie aus einer ideologisch extremen Position bzw. von Sektierern sowie selbsternannten Wahrheitsfindern kommen. Das vorliegende Pamphlet „Doppelter Verrat“ gehört zu dem Schrifttypus, den man eigentlich ignoriert; weil wir ihn dem Typus eines schlechten Pamphletes zuordnen – es gibt demgegenüber natürlich auch kluge, intelligente Pamphlete. Man erwartet und freut sich auf einen sachlichen, seriösen Disput, der Aufklärungsvorhaben weiterbringt, aber was wurde einem vorgelegt, musste man lesen – ein miserables Pamphlet.
Nachdem wir von unterschiedlichen Seiten mit Hinweisen auf den Inhalt und die Form des Pamphletes aufmerksam gemacht worden sind, haben wir uns entschlossen, doch eine Stellungnahme abzugeben; ohne freilich auf jede falsche Aussage und unqualifizierte Formulierung oder Unterstellung der Autorin [Ursula Enders] einzugehen.
1.
Viele Rückmeldungen, die auf Fachlichkeit und Seriosität basieren – und nur die sind für uns von Bedeutung – bestätigen sowohl unsere methodische Anlage und Auswertung als auch die Differenziertheit und Gewissenhaftigkeit des Berichtes. Wer die vorliegenden Aufarbeitungsberichte kennt bzw. wirklich gelesen hat, weiß, dass es – aus unterschiedlichen Gründen – eine solche komplexe Untersuchungsanlage und Aufklärung bisher kaum gab. Dies soll noch einmal kurz deutlich gemacht werden; der Bericht hat den „Gewalthaushalt“ in den Heimen differenziert dargestellt und basiert auf einer soliden empirischen Basis und:
– auf einer gründlichen Recherche und Auswertung von allen zugänglichen archivalischen Materialien; hier ist im Bericht alles dokumentiert worden, was dokumentiert war (man könnte auch sagen, das Material ist „ausgeforscht“);
erprobten Verfahren ausgewerteten Interviews von 105 ehemaligen Heimkindern, die sich gemeldet haben und dazu bereit waren. Man weiß aus der Fachdiskussion, dass das für viele nicht einfach und mit Überwindung verbunden ist, und dass die subjektiven Motive sehr unterschiedlich sind.
– Schließlich wurden Interviews mit 25 ehemaligen Mitarbeiter*innen geführt, um auch deren Erinnerungen bzw. Sicht auf den Aufklärungsprozess in den Bericht einzubeziehen.
Zu den hervorzuhebenden Merkmalen des Berichtes, die ihn ausmachen und z. T. unterscheiden von anderen Berichten, zählen: Die Gespräche mit ehemaligen Heimkindern wurden z. T. über mehrere Stunden an einem von ihnen gewählten Ort mit großer Empathie und Zugewandtheit geführt, das zeigen die vielen positiven Rückmeldungen. Wir haben bewusst diesen persönlichen und seriösen Zugang gewählt, um den Betroffenen damit Gelegenheit zu geben, über ihre Erfahrungen von Leid und Unrecht ausführlich zu berichten. Man kann eine Untersuchung kaum systematischer anlegen.
Andere Berichte zeigen z. B., dass lediglich Telefoninterviews geführt wurden oder auf eine Aktenanalyse ganz verzichtet wurde; dass eine methodisch systematische Auswertung mit einem renommierten Auswertungsprogramm nicht erfolgt ist.
2.
Die wohl begründete Komplexität gilt auch für die partizipative und transparente Struktur und den Prozess der Aufarbeitung insgesamt, die es so bisher kaum gab und auf die noch mal hingewiesen werden soll: Es gab eine Auftraggebergruppe, in der Betroffene die Mehrheit hatten und die fast 2 Jahre lang den Aufklärungsprozess begleitet, organisiert und gesteuert hat; es gab mehrere Treffen mit ehemaligen Heimkindern; es gab eine neutrale und unabhängige Moderation und es gab eine unabhängige Aufklärergruppe sowie Vergabekommission.
3.
Hinweise zu ein paar Formulierungen bzw. abstrusen Hinweisen und Unterstellungen der Autorin:
Zur Überschrift
Es war natürlich – wenn schon, denn schon – in kriegerisch-fundamentalistischer Diktion und auf eine skandalisierende Berichterstattung zielend – ein „Doppelter Verrat“. Da waren dann alle – die Brüdergemeinde, die Aufklärer, Moderatoren – Verräter. Was macht man in dieser Denktradition eigentlich mit den Verrätern…Weiter folgt in der Unterzeile die „Demütigende Aufarbeitung“: Wer ist eigentlich verraten und gedemütigt worden? Die vielen, vielen mündlichen und schriftlichen positiven Rückmeldungen von Betroffenen können es nicht gewesen sein. Begriffe fallen immer auf die Autorin zurück: Fühlt sie sich vielleicht mit einigen wenigen privaten Kontakten zu ehemaligen Heimkindern verraten? Ihr Geheimnis bleibt, für wen sie spricht, warum und für wen sie sich zur selbsternannten Sprecherin macht. Man dachte, die Zeiten der selbsternannten Legitimation von Rachefeldzügen wäre zivilisatorisch vorbei; aber wir leben auch in Zeiten vielfältiger fundamentalistischer Bewegungen.
Zu Teil I
● Es gab keine „Untersuchungskommission“ (der Begriff ist wohl einem anderen Ermittlungsbereich zugeordnet), sondern Aufklärer, die mit einem klaren Auftrag betraut waren.
● Fachliche Standards sind immer im Fluss, das ist trivial – aber es gibt wissenschaftliche Standards, die bereits Studierende in den ersten Semestern lernen: Klarheit der Fragestellung/des Gegenstandsbereiches/des Untersuchungsinteresses, angemessenes methodisches Vorgehen, erprobte Verfahren der Auswertung, Überprüfbarkeit…hier empfehlen wir gerne Grundlagenliteratur.
● Wenn Sammelbände zu einem Thema geschrieben werden, dann ist der (disziplinäre oder interdisziplinäre) Reiz, dass sie das Thema – ergänzend, überschneidend – aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Solche Publikationen erhellen ein Thema vielfach mehr als monodisziplinäre Zugänge. Vielleicht hilft dieses Bild, „die beiden Teile würden mehr oder weniger unverbunden nebeneinander stehen“.
● Was „Schwarze Pädagogik“ ist – die wir für die Autorin „lediglich zweimal erwähnen“ und nicht erklären –, das ist Stoff für Studierende zu Beginn des Bachelorstudiums.
● In der Tat ist der Schlussbericht über die Missbrauchsfälle der ehemaligen Nordelbischen-Evang. Landeskirche nicht erwähnt; auch andere Publikationen sind nicht erwähnt. Wir haben bei den 130 Literaturverweisen nur solche einbezogen, die für uns interessant und erkenntnisfördernd sind. Bei der ehemaligen Nordelbischen Landeskirche muss wohl – soweit wir wissen – aufgrund von Unzulänglichkeiten – ein zweiter Bericht angefertigt werden.
● Die Autorin vermisst die Strukturebene. Darauf ist schwer zu antworten: Meint sie die Mikrostrukturen/-ebenen, die Mesostrukturen/-ebenen oder die Makrostrukturen/-ebenen (oder alle). Auch diese Differenzierungen lernen Studierende relativ bald im Studium, und sie lernen dies auch in Texten zu entschlüsseln, wenn sie nicht immer mit Überschriften versehen sind. Auch hier geben wir gerne Literaturhinweise.
● Warum sollten die Predigten von Pfarrer G. untersucht werden – das ausgewertete Material zeigt umfänglich die gerade auch religiös begründete „strafende und harte, drohende und züchtigende Pädagogik“ dieser Zeit und einen religionswissenschaftlichen Blick wollten wir nicht einnehmen; das wäre wildern in einem Wissenschaftsbereich, in dem wir – vielleicht die Autorin als Diplom-Pädagogin? – nicht kompetent sind.
● Es gibt die geradezu denunziatorische Unterstellung, dass das Präventions- und Schutzkonzept der Brüdergemeinde „lediglich eine Alibifunktion hätte“. Woher weiß das die Autorin, die an den Prozessen nicht beteiligt war – auch das bleibt ihr Geheimnis. Wir haben – und das muss der Seriosität halber erwähnt werden – eine engagierte und ernsthafte Diskussion eines qualifizierten Konzeptes erlebt; sonst hätte es auch die rahmende Kommentierung nicht gegeben.
Zu Teil II
Wesentliche Behauptungen sind unwahr. Dies kann jedoch nicht umfassend dargelegt werden, weil damit die Vertraulichkeitszusagen gebrochen würden – was der Autorin durchaus klar sein dürfte. Im Übrigen würden sie den Rahmen einer Stellungnahme sprengen.
„● Unwahr ist die Behauptung, die Aufklärerin hätte ein Vorschlagsrecht für die Höhe der Anerkennungsleistung gehabt.“ . Richtig ist lediglich, dass die Aufklärerin einen Betrag vorgeschlagen hat. Dies ist auch sinnvoll, weil ihr die ganze Bandbreite der Berichte bekannt ist. Der Vergleich, die Aufklärerin sei Polizei und Richter in einer Person gewesen, ist unsinnig. Vielmehr hat sie – wie ein Richter – in einer Person aufgeklärt und in einem „Richter“kollegium mitentschieden. Prof. Hafeneger hatte mit der Vergabekommission nichts zu tun.
● Eine exakte strafrechtliche Einordnung der Taten ist überflüssig und auch in anderen Aufklärungsberichten nicht geschehen. Wir schreiben schließlich kein Lehrbuch. Eine behauptete Bagatellisierung lässt sich z.B. S. 298 nicht finden.
● Infam ist die Behauptung, in einem Fall habe die Aufklärerin einen zu kleinen Raum gebucht und nicht entsprechend reagiert. Sie hat mit dem Interview nicht begonnen, sondern sofort erklärt, einen größeren Raum zu suchen und diesen auch gefunden. Die Begleitpersonen mussten mitnichten auf einem größeren Raum bestehen.
● Ein Gesprächsabbruch wegen der fortgeschrittenen Zeit ist nur einmal vorgekommen, das Gespräch wurde auf Bitten des Betroffenen an einem anderen Tag fortgeführt (ohne dass der Betroffene noch neues schildern konnte), und zwar auf Bitten des Betroffenen nicht in Stuttgart, sondern nahe dem Wohnort des Betroffenen.
● Die Aufklärerin hat in einem Fall Erlebnisse eines Betroffenen ohne Namensnennung erwähnt, die Autorin (!) nannte dann den Namen, sie kennt die Betroffene offenbar gut.
● Dass die Aufklärerin in die Vergabekommission berufen wurde, ist der Wunsch der Betroffenen in der Auftraggebergruppe und auch bei Opfertreffen durch andere Betroffene gewesen. Ausdrücklich hat sich hierfür auch eine Betroffene eingesetzt, die nun von der Autorin als Kritikerin herangezogen wird.
● Es ist richtig, dass in einem Interview der Autorin, die den Betroffenen begleitete, auf deren Wunsch hin zugesagt wurde, ihr eine Kopie der Aufzeichnung des Interviews zukommen zu lassen. Dies war jedoch rechtlich nicht zulässig. Offenbar war es für die Autorin auch ohne Belang: In allen Monaten danach hat sie die Aufklärerin nie an die gemachte Zusage erinnert.
● Bösartig ist die Unterstellung mangelnder Fachlichkeit, da die Aufklärerin „nur“ Amtsrichterin gewesen sei. Worin soll sich die aufklärende Tätigkeit einer Amtsrichterin von der eines Richters in der Jugendschutzkammer unterscheiden? Man sieht: Die Autorin hat von richterlicher Arbeit und von juristischen Kontexten keine Ahnung; soweit wir wissen, ist sie keine Juristin.
● Ausgesprochen dumm sind die Bemerkungen zur Plausibilitätsprüfung. Keines der Merkmale spielt alleine eine Rolle. Jedem verständigen Leser wird dies klar.
● Die Auswertungsmethode der qualitativen Inhaltsanalyse ist keine quantitativ-statistische, sondern eine qualitativ-inhaltliche – wie auch der 120 Seiten umfassende Berichtsteil zeigt. Sie ist zudem Standard in vergleichbaren Aufklärungsberichten und in der Lage die Sicht der Betroffenen gehaltvoll und in systematisierter Form abzubilden. Der Berichtsteil ist Teil der Methodentriangulation aus Institutionenanalyse, Betroffenen- und Mitarbeiterinterviews.
● Die Klassifizierung sexualisierter Gewalt als Grenzüberschreitungen und Übergriffe, die weitere Differenzierung in verbale Belästigung, Bedrängen etc., der Verzicht auf das im gegenwärtigen feministischen sowie Opferdiskurs als Trigger identifizierte V-Wort sowie auf eine juristische Differenzierung geschahen nicht aus Unkenntnis dieses Diskurses, sondern gerade auf diesem basierend. Entsprechend dem gegenwärtigen Diskurs wurde auf das V-Wort verzichtet. Auch die Begriffe Missbrauch und Misshandlung wurden aus dem gegenwärtigen feministischen Opferdiskurs verbannt, da „Missbrauch“ einen korrekten „Gebrauch“ impliziert. Wir verweisen hier auf die Publikation von Manfred Kappeler (Berlin), dem wohl renommiertesten Kenner der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland.
● Ein gravierendes Argument mit Blick auf die juristische Einordnung von sexualisierter Gewalt gibt es bereits seit Beginn der zweiten Welle der Frauenbewegung, und sie existiert seit jeher als eine Säule der Kritik. Denn gerade dieser Einteilung wurde jahrzehntelang die Bagatellisierung vorgeworfen, etwa weil bis zur jüngsten Novellierung des Sexualstrafrechts eine Penetration konstitutiv für eine V. war. Deshalb sind innerhalb des Diskurses neue Begrifflichkeiten entwickelt worden, die für diesen Aufklärungsbericht aufgegriffen wurden.
Und es ist darauf hinzuweisen, dass wegen einer weiteren ehrenrührigen Behauptung im Hinblick auf eine dritte Person zur Zeit die Erstattung einer Strafanzeige geprüft wird.
4.
Eine Binsenweisheit ist, dass man einen Bericht gelesen und vor allem verstanden haben sollte, bevor man ihn kommentiert. Da die Autorin als praktizierende Diplom-Pädagogin – diese Anmerkung ist zentral und muss so deutlich formuliert werden – wissenschaftlich nicht ausgewiesen ist (und, soweit wir wissen, auch keine staatliche oder von Krankenkassen anerkannte (psycho-)therapeutische Ausbildung hat), über keine Forschungskompetenz (-erfahrungen) in komplexen Felddimensionen verfügt und im wissenschaftlichen Diskurs keine Rolle spielt, ist es zunächst verwunderlich und bleibt ihr Geheimnis, wie man bei fehlender Expertise einen wissenschaftlich fundierten Bericht beurteilen kann. Das zeigt sich vor allem auch im verwandten Sprachgestus und in der Unkenntnis von methodischen Fragen – Datenerhebung, Interviews, Memo-Writing, Datenanalyse/Auswertung, dann Codierungsverfahren/ hier MAXQDA.
5.
Die Autorin unterliegt wiederholt – einer wissenschaftlich verbrämt formulierten – Beliebigkeitskultur: Was fehlt, was noch alles hätte untersucht und gedeutet werden müssen, können, sollen. Das sind normative Überfrachtungen und Aussagen – die von der Autorin wohl favorisiert werden – und die die unangenehme Eigenschaft haben, dass sie nicht widerlegbar und „lernresistent“ (Luhmann) sind. Mit einer solchen Denktradition haben wir nichts zu tun.
Sicher kann man eine Untersuchung (hier war es eine „Fallstudie“) immer auch komplexer anlegen – aber immer gilt, dass sie durch Fragestellung, Auftrag und methodisches Vorgehen konturiert wird. Vielleicht hilft das Bild: Das ist wie bei einer Rezension, in der formuliert wird, was in dem Buch alles fehlt, nicht beachtet wurde – da ist die richtige Antwort der Autoren: Ich habe ein (!) Buch geschrieben und keine zwei oder drei Bücher; außerdem hat auch der vorliegende Umfang eine schlüssige Begründung.
6.
Es gibt vor allem drei Aspekte, die sich als Subtexte aus dem Pamphlet herauslesen lassen:
● Die Autorin scheint unzufrieden, ihr ist das alles noch nicht genug „Skandal“; sie hätte gerne mehr und vermutet (phantasiert), dass es da noch (viel) mehr aufzuklären gibt, dass etwas verschwiegen wird. Hier deuten sich dann Verdunkelungs- und Verschwörungstheorien an (sie redet von „reproduzierten Vertuschungsdynamiken“) über die Aufklärer und die Brüdergemeinde – über deren Zusammenarbeit. Ihren Skandalisierungsbedarf können wir nicht bedienen. Um hier ein Beispiel zu nennen: Nach den Daten gab es die vorgestellte sexualisierte Gewalt und die vorgestellten ermöglichenden/begünstigenden Strukturen – aber es gab nach der vorliegenden Datenlage kein geduldetes oder organisiertes System, keine Seilschaften und Vernetzungen der Täter*innen.
● Ihr gehen die (von ihr wohl gewünschten skandalisierenden) Deutungen nicht weit genug. Wir haben uns – bewusst und angemessen – mit unseren Deutungsangeboten in diesem sensiblen Feld dicht am Material und den Daten orientiert. Weitere wissenschaftliche Deutungshorizonte sind immer möglich, hätten die Arbeit und den Bericht, den Anmerkungs- und Literaturapparat sowie die Untersuchungszeit dann aber erheblich erweitert. Hier bewegen wir uns auch quantitativ im Horizont von anderen seriösen Aufklärungsberichten, die empirischer Aufklärung verpflichtet sind; die kein Theorietest, sondern solide empirische Arbeiten mit Deutungen „mittlerer Reichweite“ sind.
● In einem wissenschaftlichen (!) Bericht dämonisiert man nicht eine Institution, sondern klärt seriös über diese auf, da verwechselt man auch historische Phasen nicht mit der heutigen Situation; ein politisch-fundamentalistisches Pamphlet darf das natürlich.
Mit diesem Blick gilt: Bei vielen faselnden Formulierungen schwankt man zwischen Staunen und Fremdscham. Das Pamphlet ist ein Beispiel, dass scheinbar unter dem Deckmantel von selbsternannter Fachlichkeit jeder Unsinn seine Aufmerksamkeit und Legitimation erfahren kann und in der Presse abgedruckt wird. Man ist geneigt zu sagen, dass für das Pamphlet der Begriff von selbst produzierten fake news und verschwörungstheoretischen Konstrukten in der Tat zutrifft. Diese zeigen sich schon in den genannten Begrifflichkeiten in den Überschriften: „Doppelter Verrat“ und „Demütigende Aufarbeitung“.
7.
Es gilt, Genres, Fach- und Publikationswelten zu unterscheiden. Die Publikationen (und wohl auch die Kompetenz) der Autorin gehören zu einem anderen Genre – nämlich einem ideologisch-kämpferischen Genre. Das ist gut und legitim, und vielleicht hat sich die Autorin in der Vergangenheit hier große Verdienste erworben; das hat aber bei noch so viel rhetorischen Anstrengungen mit seriösem wissenschaftlichem Arbeiten und zugehörigen Kompetenzen nichts zu tun.
8.
Solche Aufklärungsprozesse sind hochkomplex, mit enormen emotionalen Belastungen und Herausforderungen für alle Seiten – vor allem für die ehemaligen Heimkinder – verbunden. Eine Erfahrung ist, dass sie auch untereinander zerstritten sind, sich unterschiedliche Gruppen und Einzelpersonen mit Vorwürfen begegnen. Auch das haben wir während des Aufklärungsprozesses wiederholt erlebt und in ihnen muss mit Unversöhnlichem umgegangen werden. Dieser Aspekt wäre inhaltlich weiter auszuführen und braucht einen anderen Ort; aber so viel sei angemerkt: Es ist fatal, wenn Unversöhnliches zu eigenen Zwecken missbraucht wird.
9.
Die Interviews und viele weitere Gespräche mit ehemaligen und von Gewalt betroffenen Heimkindern haben eindrucksvoll gezeigt, welche vielfältigen subjektiven Verarbeitungsweisen und unterschiedlichen Umgangsweisen sie mit ihren Erfahrungen und ihren weiteren Biographien gefunden haben. Viele wollten mit dem Ende der Aufarbeitung in Form des Berichtes und der Anerkennungsleistung einen – so schwierig das auch ist, weil die biographischen Erfahrungen bleiben – Weg der Versöhnung und einen gewissen Abschluss finden und vor allem „nach vorne blicken“. Hier trägt das Pamphlet (bewusst und gewollt?) zur Irritation bei, will die Betroffenen bevormundend und stellvertretend instrumentalisieren, indem es deren Erfahrungen und Wege des Umgangs/der Verarbeitung zu einem (ihrem) Dauerthema machen will.
10.
Wissenschaft bzw. wissenschaftliche Wissensproduktion sind immer offene Prozesse und werden inspiriert von kluger, anregender Kritik; dann kann für die weitere – auch aus Hinweisen aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich – Forschung (hier im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe/ der Heimerziehung) gelernt werden. Leider gibt das Pamphlet in diese Richtung nicht einen einzigen produktiven Hinweis; so ist es noch nicht mal eine durchaus wünschenswerte kritisch-aufklärende Kommentierung und damit letztlich für den Papierkorb geschrieben. Ideologische Fixierungen und Bornierungen bleiben nun mal erfahrungsresistent und sind keinem diskursiven Modus verpflichtet.
Unser Fazit ist: Das Pamphlet hat mit dem Auftrag, dem Bericht und der Wirklichkeit des Aufklärungsprozesses nichts zu tun. Die Autorin war zu keinem Zeitpunkt an ihm beteiligt und hat keine Kenntnisse von den wirklichen Abläufen und den empirischen Arbeiten. Vielleicht hat sie Kontakte zu und Informationen von einzelnen ehemaligen Heimkindern – nur hat das mit dem Aufklärungsprozess und dem erstellten Bericht nichts zu tun. Wie man aus dieser Perspektive die Prozesse und den Bericht beurteilen will, bleibt ein weiteres Geheimnis der Autorin. So werden dann in einem schnell produzierten Paper die absurdesten Behauptungen publiziert, deren Zusammenhang mit der empirischen Realität sich einem auch mit viel gutem Willen nicht erschließt. Interessant ist nicht zuletzt, dass den Aufklärern umfangreiche Mails der Autorin vorliegen, in denen sie ihren – z. T. mit Lobeshymnen verbundenen – Respekt über die Arbeit der Aufklärer zum Ausdruck bringt; auch dies ist ein weiteres Geheimnis. Zitat: „Sie (die Aufklärerin, d. V.) und Herr Hafeneger haben einen tollen Job gemacht!“
ENDE DES ZITATS DIESER REPLIK.«
Auf diese Kritik an der Kritik erfolgte – sozusagen postwendend – wieder Kritik. In ihrer Stellungnahme verteidigt die Organisation zartbitter e.V ihre Autorin Enders gegen die von Hafeneger und Baums-Stammberger erhoben Vorwürfe.[7]
Die Stuttgarter Zeitung [8]schreibt, sowohl Vertreter der Brüdergemeinde als auch ehemalige Heimkinder hätten … das Gespräch mit Johannes-Wilhelm Rörig, dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung gesucht. »Sein Fazit: „Auch wenn ein umfassender Bericht zu den sexuellen Gewalttaten erstellt ist und Anerkennungszahlungen an Betroffene geleistet werden, heißt das noch lange nicht, dass Aufarbeitung auch gelungen ist.“ Aufarbeitung in Kirchen und anderen Institutionen sei eine „schwierige und äußerst schmerzhafte Aufgabe, wie sich bisher in fast allen Aufarbeitungsvorhaben gezeigt hat, auch dem der Brüdergemeinde Korntal“. Nach dem Hearing stehe für ihn fest, „dass Kirchen und andere Institutionen vor und während des Aufarbeitungsprozesses und vielleicht auch danach unbedingt eine sehr gute Beratung von unabhängiger Stelle benötigen“. Sie müsse Betroffenen und Verantwortlichen in Kirchen und Institutionen helfen, diesen Prozess gemeinsam und transparent zu verwirklichen. Er selbst, sagt Rörig, wolle den Dialog mit Betroffenen, Kirchen und Beteiligten an der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Brüdergemeinde fortsetzen. Mehr noch: „Ich erwarte von der von mir berufenen Aufarbeitungskommission, dass sie bis Anfang 2019 erste Vorschläge für Standards einer gelingenden Aufarbeitung vorlegt“ Die Kommission wird von der Professorin Sabine Andresen geleitet. „Ein großer Kritikpunkt der Kommission am Aufarbeitungsprozess in Korntal – und allen anderen – ist, dass die Kirche ihn nicht von sich aus angestoßen hat. Sie hat nur so viel getan, wie sie – auf Druck von Betroffenen und der Öffentlichkeit – tun musste“, sagt sie. Sollte das Gremium weiterhin bestehen, blieben Kirchen ein Schwerpunkt ihrer Untersuchungen.«
Wenn das keine Ankündigung ist! Der Vorhang ist also noch lange nicht geschlossen. Die Brüdergemeinde halte sich zurück, schreibt die Stuttgarter Allgemeine.
Wer sich noch zurückhält ist die Württembergische Landeskirche. Sie hat das Visitationsrecht in der Korntaler Brüdergemeinde. Bisher ist nicht erkennbar, dass sie im Missbrauchsfall davon Gebrauch gemacht hat. Sie scheint nicht zu merken, dass auch sie im Bewusstsein vieler Menschen – wenn auch fälschlicherweise – für den Missbrauch mit in Haftung genommen wird.
Fußnoten
[1] Das war eine „Abwandlung von „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen“ (aus Der gute Mensch von Sezuan). https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Literarische_Quartett , Zeichnung von Wilhelm Busch, http://gutenberg.spiegel.de/buch/tobias-knopp-4169/75
[2] „Uns wurde die Würde genommen“, GEWALT IN HEIMEN DER EVANGELISCHEN BRÜDERGEMEINDE KORNTAL IN DEN 1950ER BIS 1980ER JAHREN, AUFKLÄRUNGSBERICHT,
[3] 2. August 2018 https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.missbrauchsskandal-bei-der-bruedergemeinde-berlin-diskutiert-ueber-korntal.cc51fb97-9179-4026-9751-7fad446672c9.html
[4] https://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/images/Presse/Bericht_Korntal.pdf , hier im Blog aufgegriffen am 21. Juli 2018 https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/07/21/korntal-ein-system-der-gewalt/ Dort auch zahlreiche Kommentare.
[5] Dank an Martin Mitchell
[6] Trotz unterschiedlicher Versuche nicht auffindbar: https://netzwerkbetroffenenforum.de/bruedergemeinde-korntal-stellungnahme-zu-doppelter-verrat-von-ursula-enders-prof-dr-benno-hafeneger-dr-brigitte-baums-stammberger/
[7] Diese Stellungnahme ist im Netz erreichbar und wird darum hier nicht wiedergegeben: https://zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/images/Presse/Korntal_Stellungnahme_zur_Stellungnahme.pdf
[8] s. Fußnote 3
Kinderrechte sollen ins Grundgesetz
Ja, aber ich glaub’s erst, wenn sie drin sind. Beurteilen kann man sie erst, wenn man sie sich kritisch anschaut: 1. Welche Kinderrechte kommen ins Grundgesetz? 2. Welche Chancen haben ihre Umsetzung in Politik, Justiz und Verwaltung? Es wird also noch dauern.
Als jahrelanger Beobachter der Situation kann ich nur gequält schmunzeln über den Fortschritt, der bekanntlich eine Schnecke ist – und ob’s ein Fortschritt wird, sehen wir erst später.[1]
Nun endlich nimmt sich die Politik auf höherer Ebene (Koalitionsvertrag) des Themas an. Eine Zusammenfassung gab es gestern in der Sendung „Hintergrund“ des Deutschlandfunks. Man lese nach![2]
Ob es zu einer 2/3-Mehrheit im Bundestag reichen wird, halte ich für fraglich, denn – wie üblich – werden die Kinder nicht nach ihren wohlverstandenen Interessen gefragt, sondern die Vertreter der Interessen anderer:
- Elternverbände
- Männervereinigungen
- Frauenvereinigungen
- Kirchen
- Parteien
- Sozial- bzw. Jugendhilfeträger
und am wichtigsten:
- die Länder und ihre Kommunen
Die Liste ist wohl nicht vollständig, so habe ich z.B. die Rechtsdogmatiker nicht erwähnt.
Wenn einer Personengruppe, die bisher nur im Paket „Familie“ mitgemeint war, eigene Rechte eingeräumt werden sollen, schmälert das die Rechte und den Einfluss anderer – oder deren Finanzen. Diese anderen werden alle Möglichkeiten nutzen, um ihren Besitzstand zu wahren.
Die Eltern und ihre Verbände werden auf das Elternrecht pochen und darauf verweisen, dass für deren Missbrauch der Staat ein Wächteramt habe. Es ist ja auch richtig, dass der Staat nicht ohne Anlass, also willkürlich/ideologisch in die Familien hineinregieren soll. Autoritäre Staaten in Vergangenheit und Gegenwart sind ein abschreckendes Beispiel, die Hilflosigkeit von Kindern in unserem System in bekanntgewordenen Extremfällen allerdings auch. Es wird also darum gehen müssen, Elternrechte gegen die wohlverstandenen Interessen des Kindes abzuwägen und passende Maßnahme durchzusetzen, wobei unbedingt die Meinung der Kinder erfragt werden muss. Richter sind oft dieser Aufgabe nicht gewachsen. Das sollte also eine unabhängige Fachkraft tun, die den Kindern ihre Entscheidungsmöglichkeiten und auch die Folgen freundlich vor Augen führt. Das bedeutet: qualifizierte Einzelarbeit, die ist teuer. Sind uns die Kinder das wert? Wer soll das bezahlen?
Fragen in Zusammenhang mit Inobhutnahme sind besonders schwierig. Kinder sind zuweilen hinundhergerissen zwischen der Liebe zu ihren Eltern, selbst wenn diese drogenabhängig sind [Parentifizierung] oder sie gar mißhandeln einerseits und andererseits ihren wohlverstandenen Interessen. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen vonnöten, um den Kindern die Last der Verantwortung und die Schuldgefühle abzunehmen. Zu beachten ist der Zeitfaktor bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Oft ist hier eine Bindung entstanden, die stärker ist als manche Vorstellung von Blutsverwandtschaft. Die Vorstellung, dass soziale Elternschaft wichtiger ist als leibliche, ist vielen Menschen fremd. Sie denken nicht daran, dass es Aufgabe jeder Elternschaft ist, eine soziale zu werden.
Kinder bei Trennung und Scheidung sind dann besonders schlecht dran, wenn der Partnerschaftskrieg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wird. Im Hintergrund machen sich Männervereinigungen und Frauenvereinigungen stark. Auch sie folgen zumeist biologischen Denkmustern. Ein Kind gehört zur Mutter/zum Vater oder es hat Anrecht auf beide. Alles ist verheerend für Kinder, wenn die Eltern für das Kind nicht in erster Linie Eltern sein wollen – und es auch können. Zurzeit versuchen – vornehmlich – Männer, die oft unhaltbaren Entscheidungen der Familiengerichte auszuhebeln durch ein im Regelfall verpflichtendes Doppelresidenzmodell. Ob diese Aufteilung der Kinder von Fall zu Fall von den Kindern gewünscht wird und ob es für sie praktikabel ist, diese Frage interessiert nicht. Es kann und sollte in solchen Fällen immer darum gehen, im Einvernehmen mit den Kindern – möglichst auch mit den Eltern – eine kindgerechte, alltagstaugliche Lösung zu finden, die nach Kindesbedarf Flexibilität ermöglicht und auf Wunsch des Kindes auch wieder neu verhandelbar ist. Auch hier ist die Beratung und Begleitung von ideologisch unabhängigen Fachpersonal nötig. Mit der psychologisch-pädagogischen Fachkompetenz der Richter wird man wohl auch zukünftig nicht rechnen können.
Die Kirchen und andere Religionsverbände werden das Elternrecht in dem Sinne verteidigen wollen, dass diese das Recht auf religiöse Erziehung bis zur Religionsmündigkeit behalten sollten. Das ist problematischer als es aussieht. Denn es beinhaltet das Recht auf Beschneidung minderjähriger Jungen, was eindeutig dem Kinderrecht auf Unversehrtheit entgegensteht. Von dort ausgehend machen manche Agitatoren auch Front gegen die Kindertaufe; ein Kind solle unbehelligt von jedweder Religion aufwachsen, bis es sich selber entscheiden kann. Das ist völlig lebensfremd.[3]
Die Parteien sind, wie der Rundfunkbeitrag zeigt, unterschiedlicher Meinung.[4] Nach meiner Einschätzung haben alle kein besonderes Interesse an Kindern, sondern nur an ihren Wählergruppen. Das ist systembedingt. Sie werden jeden Entwurf für Kinderrechte im GG in ihrem Interesse beeinflussen, verwässern und Hintertürchen aufhalten[5]. Also brauchen wir nicht nur die Kinderrechte im GG, sondern auch Wahlrecht für Kinder, das zunächst wohl eine Art Familienwahlrecht wäre bis die Kinder eigene politische Vorstellungen haben. Dann, aber erst dann würden die Parteien Familien und Kinder umwerben und ihnen die Aufmerksamkeit geben, die ihnen gebührt.
Ein schwieriges Kapitel sind die Sozial- bzw. Jugendhilfeträger, denn die Rechte dieser Lobby sind festgezurrt. Ich habe es in einem Beitrag hier im Blog dargestellt.[6]
Am übelsten jedoch ist die Lobby der Länder und ihrer Kommunen, denn die sind – wie die Elternrechte – schon im Grundgesetz verankert und sie wollen nicht zahlen. Darum hintertreiben sie seit Jahrzehnten alle kostenträchtigen Gesetze, auch die, die für das Kindeswohl förderlich sind. Und sie achten auf ihre Hoheit. Besonders sie also sind der Hauptgegner, wenn es um die Umsetzung von Kinderrechten im Grundgesetz geht.
Das sind die Nebenwirkungen des Föderalismus; wir kennen sie aus verschiedenen Bereichen. Ich nenne nur die Schulpolitik und mag gar nicht weiter darauf eingehen. Auch die Pflegeschlüssel sind von Land zu Land unterschiedlich. Ist doch logisch, dass der Pflegebedarf in Bayern ein anderer ist als in Meck-Pomm.
Fußnoten
[1] Einen Katalog von Defiziten und Forderungen habe ich schon in meiner Tagungsreihe Kinderkram publiziert und später, 2011 in meinen Blog gestellt:Dierk Schäfer, Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[2] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242 Sonntag, 22. April 2018
[3] Dierk Schäfer, Die Zurichtung des Menschen – auch ohne Religion https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/04/18/die-zurichtung-des-menschen-auch-ohne-religion/
[4] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242
[5] „Also, Herr Referent, der Gummizug ist schon ganz nett, vergessen Sie aber nicht die Verwässerungsanlage und das Hintertürchen.“ Fund: Archiv Dierk Schäfer
[6] Dierk Schäfer, Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
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