Dierk Schaefers Blog

Wer mit dem Teufel aus einem Topf essen will, braucht einen langen Löffel.

Posted in Kindeswohl, Kirche, Kriminalität, Leben, Moral, News, Recht, Religion, Soziologie, Täter, Weltanschauung by dierkschaefer on 6. Oktober 2018

Das gilt wohl auch für gemeinsame Vorhaben mit der Deutschen Bischofskonferenz. Teufel.jpg

„Am 08.07.2011 vereinbarten der Ver­band der Diözesen Deutschlands (VDD) und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die Durchführung einer Untersuchung zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche.“

Daraus wurde letztlich nichts. Warum, das erklärt das KFN in einer mir vorliegenden Dokumentation.[1]

»Was hat das KFN aus dem Scheitern des Projekts gelernt? Hierzu gibt es verschiedene Antworten. So hätten wir die angesprochenen Probleme der Aktenvernichtung bereits vor Abschluss des Vertrages erkennen können, wenn uns eine erfahrene Kirchenrechtsexpertin bzw. ein erfahrener -experte zur Seite gestanden wäre. Sie oder er hätte uns dann wohl auch darauf aufmerksam gemacht, dass die per Hand­zeichen abgegebene Zustimmung der 27 (Erz-)Diözesen zu dem Vertrag für diese keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfaltete und dass es deshalb ratsam gewesen wäre, ergänzend 27 Einzelverträge abzuschließen. Und schließlich wäre von dieser Person möglicherweise auch ein Hinweis auf die inne­ren Machtstrukturen der katholischen Kirche gekommen, der uns rechtzeitig etwas bewusst gemacht hätte: Für ein derart schwieriges Projekt bietet allein die Unterschrift des Sekretärs der Deutschen Bischofs­konferenz zu wenig Sicherheit, um das Forschungsvorhaben mit allen 27 (Erz-)Diözesen umsetzen zu können. Als sich gegen Ende des Jahres 2011 gegen das Projekt zuneh­men­de Widerstände zeigten, erwies sich seine Position als zu schwach, um die Erfüllung des gel­tenden Vertrages zu garan­tieren. Darüber hinaus drängt sich eine weitere Folge­rung auf. Es hat sich als Mangel des abgeschlos­senen Vertrages erwiesen, dass sich das KFN dazu verpflichtet hat, über alle projektinternen Abläufe oder Konflikte gegenüber Außen­stehen­den strikt zu schweigen und bei einem Verstoß gegen diese Regelung eine Kündigung aus wichtigem Grund zu riskieren. Stattdessen sollte bei solchen Verträgen vorgesehen wer­den, dass beide Seiten berechtigt sind, sich den sachverständigen Rat externer Exper­tinnen und Experten einzuholen. So wäre es in unserem Fall hilfreich gewesen, wenn wir eine ausge­wie­sene Datenschutzexpertin bzw. einen ausgewiesenen Datenschutzexperten hätten einbeziehen kön­nen. Dies hätte den VDD daran gehindert oder es ihm zumindest erheb­lich erschwert, in der Öffent­lichkeit den falschen Eindruck zu erwecken, das Projekt sei an Datenschutzproblemen gescheitert. Ein zweites Beispiel betrifft eine Grundsatzfrage. Für derartige Projekte, in denen ein außer­universitäres Institut bei einem mächtigen Vertragspartner Drittmittel für ein großes Forschungsprojekt eingeworben hat, wäre es hilfreich, wenn es beim Bundesforschungs­ministerium oder beim Wissenschaftsrat eine für Fragen der Forschungsfreiheit verant­wortliche Person gäbe. Ihre Aufgabe wäre es, sich auf Anfrage bera­tend einzuschalten, wenn sich Konflikte zwischen den Vertragsparteien ergeben sollten, die die For­schungs­freiheit tangieren. Vorsichtshalber sollte die Funktion dieser beauftragten Person bereits im Vertrag angesprochen werden, damit das Institut auch insoweit keine Geheimhaltungs­pflichten verletzt, wenn es diese besondere Sachverständige bzw. diesen besonderen Sachverständigen einschalten möchte.«

Inzwischen gibt es die Folgeuntersuchung, auch im Auftrag der Bischöfe. Doch alle von ihnen eingebauten Kautelen konnten nicht verhindern, dass von den Autoren selbst die Schwächen ihrer Untersuchung offen benannt wurden.

»Die letzten beiden [vom KFN benannten] Kritikpunkte werden nun bestätigt – und zwar durch die Studie selbst. Darin heißt es: „In einigen Fällen fanden sich eindeutige Hinweise auf Aktenmanipulation.“ Außerdem habe es „explizit die Information“ aus zwei Bistümern gegeben, „dass Akten- oder Aktenbestandteile mit Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger in früherer Zeit vernichtet wurden“. Neben der Aktenvernichtung wird auch das Blockieren einer unabhän­gigen Einsicht in die vorhandenen Bistumsakten belegt. In der Zusammenfassung der Studie steht auf Seite eins: „Das Forschungsprojekt hatte keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche. Alle Archive und Dateien der Diözesen wurden von Personal aus den Diözesen oder von diesen beauftragten Rechtsanwaltskanzleien durchgesehen.“«[2]

Sollte beabsichtigt gewesen sein, mit einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag der Kirche Vertrauen in die katholische Kirche wiederherzustellen, so ist das gründlich misslungen. Transparenz sieht anders aus – und: die Wissenschaftler haben sich als nicht käuflich erwiesen.

Fußnoten

[1] Christian Pfeiffer, Thomas Mößle, Dirk Baier, Über das Scheitern eines Forschungsprojekts zur Untersuchung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845259390_9.pdf?download_full_pdf=1&page=1 Die Datei ist geschützt, wenn man sie öffnet, kann es vorkommen, dass man sie kaum wieder vom Schirm runterkriegt. Ich habe sie gelesen und veröffentliche aus ©-Gründen hier nur den Teil, in dem die Autoren ihre Lehren aus der Zusammenarbeit mit der in Deutschland real-existierenden katholischen Kirche beschreiben.

[2] https://www.zeit.de/2018/38/sexueller-missbrauch-bischoefe-kirche-studie/komplettansicht

Photo: Dierk Schäfer, https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/16422342929/in/photostream/

5 Antworten

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  1. Werner Boesen said, on 7. Oktober 2018 at 11:11

    Dass der Staat und die Wissenschaft eine Genehmigung brauchen um eine partiell kriminelle Organisation untersuchen zu dürfen spottet jeder Beschreibung. Mit dem Teufel lässt sich keine Suppe auslöffeln und er soll in der Wüste verkümmern denn ausrotten lässt er sich nicht. Das Gute wie das Schlechte ist dem Menschsein immanent und daher bedarf es der Kontrolle.

  2. ekronschnabel said, on 7. Oktober 2018 at 11:50

    Lieber Herr Schäfer,
    Sie glauben doch nicht wirklich, dass es beim evangelischen Konzernteil anders aussieht?!
    Wenn ich als Beistand – mit Vollmacht ausgewiesen! – bei den Aktenverwahrern oder -vernichtern wegen Akteneinsicht vorstellig wurde bekam ich auch nichts in die Hände. Dass die Kirchen, kirchliche Einrichtungen und Ämter sich der Selbstanklage durch Aktenvorenthaltung oder Vernichtung schützen ist doch logisch. Die Hirne dieser Täternachfolger sind selbst heute immer noch so beschränkt, dass sie glauben, den längst bekannten Zustand der Schweineställe=Tatorte verschweigen zu können. Das weiss ein Christian Pfeiffer doch auch schon seit vielen Jahren und deshalb frage ich mich, warum der Mann sich immer wieder auf so blöde Aufgaben einlässt. Er weiss doch, dass er abserviert wird!

    Kommissionen nennen sich großspurig unabhängig, obwohl sie innigst mit der Täternachfolgeseite verbandelt sind (siehe Landeskirche Hannovers). „Wahrheitssucher“ wie Pfeiffer laufen vor die Wand, wenn sie bei den
    Zuhältern der Aktenschranktüren klingeln, die Bischöfe sind der Beweis dafür. Wie hiess doch gleich die Waschfrau, die uns früher in der Fernsehwerbung verarschte? Clementine hieß die Sauberfrau, richtig! Deren System übernahmen die Aktenverwalter der Täternachfolger. Wer die Clementine schälen will, um an den Inhalt zu gelangen, läuft ins Leere, bekommt Verarsche statt Aktenbündel geliefert.

    Diese Gaudi erinnert mich an das Verhalten des ehemaligen Hutträgers vom Verfassungsschutz, der war über alle Maßen auf gleicher Schiene wie die Konzernlenker der Heilsbringerei unterwegs. Motto: Dummtun lässt Schmutz ruh’n. Auch Herr Seehofer lässt grüßen, ich grüße ebenfalls…

    • Werner Boesen said, on 8. Oktober 2018 at 10:10

      ihr letztgenanntes Motto verstehen m.E. nur jene, die kirchliche Einrichtungen von innen erleben mussten. Es galt auch das Motto: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

  3. dierkschaefer said, on 7. Oktober 2018 at 14:38

    Ich glaube, Sie haben die Reichweite ökumenischer Gemeinsamkeiten richtig erkannt, es sind ökonomische.

    • Werner Boesen said, on 8. Oktober 2018 at 10:05

      Es geht um Herrschaftsausübung mittels Religion, die Ökonomie ist nachrangig da der Herrschaft stets folgend. Dies haben sich auch weltliche Herrscher wie Adolf Hitler zunutze gemacht und das ganze in ein Konkordat formuliert, so dass eine Doppelherrschaft greift, die der Religion und die des Staates. Unser Staat hat umfangreiche Kontrollwerke geschaffen. Natürlich gelten sie auch für die Religionen, jedoch eingeschränkt. Es greift die Doktrin des guten Menschen, je näher bei Gott um so „besser“ der Mensch. Schon ein Pfarrer repräsentiert offenbar nur Gutes und kann an diesem Anspruch nur scheitern. Die Garantie auf lebenslange Versorgung bestärkt seine Macht und lässt kein Machtvakuum zu. Der Ausweg bleibt die Trennung von einer teilweise menschenverachtenden Religion, doch ein Konkordat bleibt ein Gesetz, das für andere Religionen greift. So macht es in Deutschland keinen Unterschied ob Katholiken oder Protestanten Ansprüche an ihre Kirche stellen. Geradezu paradox ist es wenn mir ein Angebot eines katholischen Bischofs öffentlich unterbreitet wird, mich mit meinen erlittenen Schäden direkt an die Kirche zu wenden. Es sind strafbare Handlungen von Priestern begangen worden, die ausschließlich vor ein weltliches Gericht gehören und der Bischof darf auf die Anklagebank. Doch dazu wird es hier nicht kommen kraft Konkordat von 1933, womit der Geist der Herrschaft auf der Anklagebank und auf dem Richterstuhl sitzt. Das Recht auf Einzug von Kirchensteuern ist durch das Konkordat gesichert, die Ökonomie folgt der Herrschaft. Mir ist klar, dass die Menschen ihre Religion brauchen, doch eine Religion, die von ihren Repräsentanten glaubt nur Gutes erwarten zu können scheitern mit diesem Anspruch, denn der Mensch ist nicht perfekt und hat gute und schlechte Seiten, was jedoch auch einer menschlichen Bewertung unterliegt.


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