Dierk Schaefers Blog

Es geht nicht um das Ob von Medikamentenversuchen an Kindern und Jugendlichen, denn daran besteht kein Zweifel. Es geht um das Ausmaß – und das soll verheerend sein.

Sich darüber empören? Wer hat noch die Kraft dazu?

Also listen wir ganz nüchtern auf: Berichte von ehemaligen Heimkindern über verabreichte Medikamente zur Ruhigstellung gab es schon lange, auch zu Zeiten des Runden Tisches unter der betrügerischen Moderation von Frau Vollmer. Doch der ging es eher um den Schutz der Kassen von Staat, Kirchen und Auftraggebern für Kinderarbeit. Sie hätte ja einen Forschungsauftrag geben können, um auch diese Hintergründe zu erhellen. Gibt es nun eine neue Runde für den Runden Tisch? Keine Angst, hier gibt niemand eine Runde aus. Man gibt sich „beschämt“[1] und entschuldigt sich[2] – ja, wie üblich, reinigt man sich selbst von Schuld. Das wars aber noch nicht ganz, denn man bietet großzügig Hilfe an – und lässt die eigene Geldbörse zu: „Wir wollen allen Bewohnern der ehemaligen Rotenburger Anstalten helfen, ihre berechtigten Ansprüche bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe geltend zu machen.“ Auch solche billigen Zusagen sind den Lesern dieses Blogs bekannt.

Sich darüber empören? Wer hat noch die Kraft dazu? Es ist nur die nächste Runde in einem Spiel mit gezinkten Karten.

[1] Alle Zitate aus: http://www.rotenburger-rundschau.de/lokales/rotenburg-wuemme/rotenburger-werke-arbeiten-duestere-seite-der-geschichte-auf-von-dennis-bartz-113730.html

Es gibt noch einen Link zum Vorfall, doch der ist kostenpflichtig: http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article205793077/Wurden-Medikamente-an-Bremer-Heimkindern-getestet.html Das Geld kann man sich sparen, gibt ja ohnehin nichts Neues.

[2] „Der christliche Anspruch und die Wirklichkeit klafften damals weit auseinander. Ich entschuldige mich bei allen Bewohnern für das Leid und das Unrecht, das ihnen angetan wurde.“

21 Antworten

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  1. Werner Bösen said, on 6. Oktober 2016 at 12:05

    Was nutzt Empörung wenn Kinderrechte fehlen? Sie verhallt wie das Echo in den Bergen.
    Unser Staat, der sich kraft Artikel 6 Grundgesetz bemächtigt, im Zweifelsfall die Elternrolle durch bürokratische Institutionen wie Kinderheime und Jugendämter wahrnehmen zu lassen, scheitert im Sinne des Rechts eines Kindes auf dauerhafte Bezugspersonen. Wie der Verstand so ist auch die Liebe ein lebenslanger Reifungsprozess, der persönliche Bindungen dauerhaft braucht. Eine staatliche Institution schafft keine dauerhaften persönliche Bindungen und ist auch kraft der berufsmäßigen Ausrichtung von Erziehern und Bürokraten nicht gewollt.
    So wird sich auch an Medikamentenverabreichungen an Kindern zwecks Ruhigstellung nichts ändern, ist ja auch nur zum Wohl des Kindes, einem Kindeswohl verordnet von Staats wegen. Für mich als ehemaliges Heimkind ist der Begriff Kindeswohl eine Perfidie zum Kinderrecht, d.h. der Staat nutzt mit dem Begriff Kindeswohl mein kindliches Vertrauen aus zur Erlangung eines Vorteils. Da passen Medikamentenstudien an Heimkindern, denn der Staat erhält an einer Minderheit (Heimkinder sind eine Minderheit im Vergleich zur Gesamtpopulation der Kinder) den Vorteil Experimente machen zu können, von denen die Kindermehrheit profitieren kann. Das Heimkind kapiert es sowieso nicht und wenn es als Erwachsener dahinterkommt ist alles verjährt. Deutschland bleibt Entwicklungsland und wird es aus eigener Kraft kaum schaffen. Es braucht den Anstoß von draußen, wie den Vereinten Nationen, die Kinderrechte bereits 1959 formuliert haben. Deutschland schaffte es die UN-Kinderrechtskonvention 1989 zu ratifizieren, doch ziert sich weiterhin, das Grundgesetz anzupassen.

    • mandolinchen said, on 7. Oktober 2016 at 20:15

      Diese Lawine beginnt wohl gerade zu rollen?
      Ich befürchte allerdings, dem Staat wird wieder mal was ganz Gemeines einfallen…..nie werden sie sich der Verantwortung stellen.
      Müssen sie ja auch nicht, die Betreffenden werden kontinuierlich weniger. 😦

  2. Werner Boesen said, on 8. Oktober 2016 at 14:13

    Da wird nicht mehr viel rollen, ist juristisch auch schon verjährt. Die Verantwortung wird stets auf viele Schulter verteilt und dann wird von einer Verantwortungskette gesprochen wie im Abschlussbericht der Bundestagskommission Runder Tisch Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre (RTH). Auf Seite 29 u. 30 ist ausgeführt: Verantwortlich waren
    Eltern, Vormünder und Pfleger, Jugendämter, die Freiwillige Erziehungshilfe und die Fürsorgeerziehung, die Landesjugendämter, die Vormundschaftsgerichte, Träger der Einrichtungen, die als öffentliche (Länder und Kommunen) oder freie – insbesondere kirchliche – Träger die Heime betrieben und die Heimpraxis verantworteten, die Heimleitung und das Heimpersonal, Verantwortliche für Rechtsetzung und -anwendung, hierzu zählen der Bund, die Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter und die Gerichte. Schließlich darf die Öffentlichkeit der frühen Bundesrepublik Deutschland selbst nicht vergessen werden, die punktuell durch skandalisierende Berichterstattung über die Bedingungen in den Heimen informiert wurde. Offenbar gab es ein latentes Bewusstsein über die Zustände in der Heimerziehung, das aber nur selten zu nachhaltigen gesellschaftlichen Protesten führte. Schließlich kam es auch vor, dass Verwandte, Nachbarn, Lehrer und andere, über Anzeigen beim Jugendamt die Heimerziehung anregten. Neben der geschilderten Verantwortungskette muss also auch von einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung ausgegangen werden.

    Fehlt noch jemand? Was ist mit den Heimkindern? Sie waren sich letztlich selbstverantwortlich, denn die Letzten beißen die Hunde. Näheres dazu in meinem Buch Entfremdung und Heimkehr, epubli Verlag 2016.
    Und dann gibt es ja noch die Wissenschaftler, mit denen die Politik so ihre Probleme hat. Wissenschaftliche Erkenntnisse kosten ja zuweilen Geld und dann läßt die Politik diese besser unter den Tisch fallen bzw. im Elfenbeinturm ruhen. Auch hierzu näheres in meinem Buch zu Psychologie, Soziologie, Philosophie und einer Kritik zur Heimpädagogik.

    Auf Seite 19 des Abschlußberichtes sind bereits kurze Ausführungen in Kapitel 1.2.4. Einsatz von Medikamenten/Medikamentenversuche enthalten. Die Bundestagskommission RTH folgert zum Abschluss dieses Kapitels: „Der Medikamenteneinsatz in der Heimerziehung, das Zusammenwirken von Heimerziehung und Psychiatrie und die Beteiligung von Ärzten an solchen Versuchen sind für die 50er und 60er
    Jahre noch kaum erforscht und bedürfen der weiteren Aufarbeitung.“
    Juristisch sind diese Taten längst verjährt, was gibt es da noch zu erforschen? Aber gut dass wir drüber geredet haben. Vielleicht hilft es ja zur Zukunftsgestaltung. Es wäre daher die Klarstellung von Kinderrechten im Grundgesetz hilfreich.

  3. Helmut Jacob said, on 8. Oktober 2016 at 23:27

    Neben dem Schmutzigen Tisch Heimerziehung unter Leitung der Manipulatorin Antje Vollmer hätten längst andere runde Tische angerichtet werden müssen. Wohlweißlich hat man das nicht gemacht, sonst wäre herausgekommen, dass unser Land von der Wurzel an völlig verfault ist. Medikamententests wurden auch an erwachsenen Heimkindern durchgeführt. Mir bekannte Frauen erhielten Haloperidol, um Erregungszustände, die vorgezeichnet waren, zu dämpfen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Haloperidol
    Frauen, die in einem 5-7 Betten-Zimmer untergebracht waren, können nur erregt gewesen sein, weil jedes Recht auf Persönlichkeit und Intimität damit ausgelöscht ist. In solchen Zimmern wurde das Grundgesetz gerade zu mit Füßen getreten. In einem Männerhaus war es wenig anders, 3-4 Betten pro Zimmer waren üblich. Selbst in den Ausbildungsheimen fand man 4-6 Betten in einem Raum vor. Die Auszubildenden hatten allerdings noch die Möglichkeit, sich zu verdrücken und ihre Privatssphäre an anderen Orten zu suchen. In manchen Heimen ist es heute kaum anders. Die Bettenzahl wurde reduziert auf 2-3. Aber die Privatssphäre wird genauso missachtet, wie zu damaligen Zeiten.
    Wenn ein behinderter Mann sich in bestem Mannesalter samt Kopf unter seiner Decke verkriecht, um wenigstens ein Stück Sexualität auszuleben, ist das tragisch. Sein Bettnachbar einen Meter weiter und das flegelhafte Personal, das nicht einmal anklopft, wenn es die Tür betrit, wissen genau, was unter der Bettdecke passiert. Und das weiß sicher auch der Mann und fühlt sich dadurch psychisch gedemütigt. Aber wo soll es hin? Wat mut dat mut.
    Aber auch von behinderten Schulkindern sind solche Verabreichungen bekannt. Bei einem Kind wollte man testen, ob das Mittel hilft, die Sprachbehinderung zu beseitigen. Jene Sprachbehinderung, die das Kind gerade in dem Heim erlitten hatte, weil die Erlebnisse mehr als die Hölle waren.
    Ich fürchte nur eins und das aus Erfahrung: solche Tische wären auch zu Schmutzigen Tischen verkommen, weil man da moralisch verschmutzte Dreckspatzen platziert hätte. Außerdem: Die meisten erwachsenen Opfer sind längst tot.

    • dierkschaefer said, on 9. Oktober 2016 at 06:57

      Dortmund, Zeche Hohenzollern

      • Werner Boesen said, on 9. Oktober 2016 at 10:12

        Die Kraft nährt sich aus der Liebe, zu sich selbst, seinen Nächsten und zur Natur und Kosmos.
        „Kinder sind lange Zeit verletzlich; sie lernen die Liebe zu sich selbst von Erwachsenen, die sie lieben oder nicht lieben. Sie lieben sich und andere, so wie sie selbst geliebt oder nicht geliebt worden sind“ (Matthew Fox, langjähriger Benediktinermönch, Philosophieprofessor US).
        Die Liebe ist wie der Verstand ein lebenslanger Reifungsprozeß, personal und transpersonal. Ich unterscheide dazu Rollen der Liebenden und der Experten, sogenannte Kardinalrollen, d.h. Rollen, die jeder Mensch lebt bzw. leben sollte. Mehr dazu in meinem Buch Wer bin ich und wer bist du? Mensch-Totem!

  4. Rainer Edenhofer said, on 9. Oktober 2016 at 08:37

    Hallo Erich,
    Ich möchte auf diesen Wege die Möglichkeit nutzen auf meine Petition MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN durch die STADT MÜNCHEN hinzuweißen mit der Bitte mich dabei auch zu unterstützen.
    Indem Du diese auch unterschreibst und weiter veröffentlichst und postest. Danke
    Alles Infos: http://www.muenchen-vergewaltigung.de Direkt zur Petition: http://www.change.org/schmerzensgeld

    • Werner Boesen said, on 11. Oktober 2016 at 10:24

      @Rainer: danke für deinen Hinweis auf deine Website. Ich habe deine Petition unterzeichnet und wünsche dir Erfolg damit. Ich gestatte mir zu deinem Einstieg auf deine Website einen Hinweis zu §1631 BGB, der die gewaltfreie Erziehung von Kindern beinhaltet. Doch dieses Recht, auch als Kinderrecht bezeichnet, hat gegenüber Artikel 6 Grundgesetz nur nachrangige Bedeutung, denn nach wie vor ist das Elternrecht das vorrangige Gesetz, d.h. wenn ein Kind einem Erwachsenen (sei es privater oder öffentlicher Erzieher) einen sexuellen Mißbrauch vorwirft, wird das Kind erst einer Beweisprozedur unterzogen und seine Anschuldigung als zunächst unglaubhaft dargestellt, weil erstmal nicht beweisbar. Der Erwachsene wird befragt und weist jede Schuld von sich, das Kind bleibt in der Obhut des Erwachsenen. Juristisch bedeutet dies, dass die sogenannte Unschuldsvermutung erstmal der Täter „genießt“. Auf christlicher Basis ist jedoch laut Überlieferung von Christus festgehalten, dass die Unschuldsvermutung dem Kinde gilt, denn Christus sagte: Lasset die Kinder zu mir kommen, denn ihrer ist das Himmelreich. Unsere Politiker beziehen sich gerne auf die christliche Kultur und verstehen sie selbst nicht.
      Da die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtscharta 1989 ratifiziert hat, besteht bei der UN auch die Möglichkeit, Kinderrechtsverletzungen zu melden. Ich habe mich jedoch bisher nicht weiter damit befassen können nur insoweit, als dass die Bundesrepublik im Jahre 2008 (bis 2010) mit der Bundestagskommission Runder Tisch Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre (RTH) versucht hat, angemessen auf die Anschuldigungen ehemaliger Heimkinder zu reagieren. Doch das ist erst der Anfang. Es bedarf der Übernahme von Kinderrechten in die Staatsverfassungen, sprich Grundgesetz, wie es die UN erwartet und namhafte Wissenschaftler dafür plädieren, wie beispielsweise David Archard mit seinem Werk Children Rights and Childhood, 3. Auflage 2015 (leider nur in Englisch, einige Kernaussagen sind übersetzt in meinem Werk Entfremdung und Heimkehr, Neuauflage 2016 epubli Verlag).
      Nun gibt es noch eine http://www.Aufarbeitungskommission.de
      Auf der Website ist ausgeführt: „Die Kommission soll Strukturen aufdecken, die sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugend ermöglicht haben und herausfinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde.“
      Ob die Kommission herausfindet, dass es an durchsetzbaren Kinderrechten im Grundgesetz fehlt, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde, muss ich bezweifeln. Doch Zeugnisse, Presse- und Filmmaterialien von Betroffenen gibt es zuhauf und die biedere Erkenntnis, dass letztlich jeglicher Kindesmissbrauch nicht verhinderbar wäre, sondern nur reduzierbar. Diese Erkenntnis dient m.E. quasi als Alibi, Kinderrechte gemäß Grundgesetz in die Schublade unwirksamer Maßnahmen einzuordnen und Zugeständnisse juristisch trickreich in nachgeordnete Gesetze zu packen wie §1631 BGB. Auf diesen Paragraph 1631 BGB hat die Bundestagskommission RTH erst gar nicht hingewiesen, denn Artikel 2 des Grundgesetzes gilt ja seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1968 auch für Kinder. Doch als Kind verstehe ich solche juristischen Formulierungen noch nicht.Hilfreich wäre eine frühkindliche Aufklärung, wie sie auch David Archard einfordert.

  5. Martin MITCHELL said, on 12. Oktober 2016 at 02:16

    .
    Ich dokumentiere dies jetzt mal auch hier zum Zwecke der Vollständigkeit (ich hatte es schon einige Zeit vor der Sendung zur vorherigen Bekanntgebung vorbereitet).

    Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND

    ANFANG DES ZITATS EINES AUFSCHLUSSREICHEN BERICHTES AUS DEM NORDEN DEUTSCHLANDS.

    NDR.de – Schleswig Holstein
    Stand: 11.10.2016 05:00 Uhr – Lesezeit: ca.6 Min.

    Medikamenten-Studien mit Schleswiger Heimkindern

    [ @ http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamenten-Studien-mit-Schleswiger-Heimkindern,heimkinder168.html ]

    von Eike Lüthje, Stefan Eilts [ siehe sein Profil @ http://www.ndr.de/wellenord/wir_ueber_uns/eilts150.html ], ConstantinGill [ siehe sein Profil @ http://www.ndr.de/wellenord/wir_ueber_uns/gill124.html ]

    Wie sehr sich Franz Wagle überwinden muss, an diesen Ort zurückzukehren, zeigt sich erst später. Sein rauer Humor, seine körperliche Präsenz lassen ihn – trotz Gehstocks – selbstsicher wirken. Wagle war ein Heimkind, hat viele Einrichtungen erlebt. Auch im früheren Landeskrankenhaus Schleswig war er mehrmals. Nach 37 Jahren betritt er das Grundstück zum ersten Mal wieder. Zwischen den Backsteinbauten und Grünflächen kommen die Erinnerungen hoch: Säfte und Tabletten habe er bekommen, ohne sich krank zu fühlen. „Du bist festgehalten worden, Nase zugehalten, Tablette rein“, sagt Wagle. Die Wirkung der Tabletten? Er sei „nicht mehr Herr seiner Sinne“ gewesen und habe nicht gewusst, welcher Tag gerade war. Auch an EEG-Untersuchungen und Spritzen erinnert er sich. Später an diesem Tag wird er sagen, ihm hätten sich bei seinem Besuch in Schleswig die Nackenhaare aufgestellt.

    [Fotos zeigen Franz Wagle – heute und damals]

    Was ihm in Schleswig damals passiert sein könnte, hat Wagle erst Jahrzehnte später, im Gespräch mit anderen ehemaligen Heimkindern, einordnen können. Sie berichteten teilweise von ähnlichen Erlebnissen. Der Verdacht kam auf: War Wagle in Schleswig Teil von medizinischen Versuchsreihen?

    50 Versuchsreihen in ganz Deutschland

    Für seinen konkreten Fall lässt sich das bislang nicht sicher belegen. Dass es medizinische Studien in Heimen und auch in Schleswig gegeben hat, bestätigt nun aber erstmals eine wissenschaftliche Untersuchung. Die Krefelder Pharmazeutin Sylvia Wagner hat umfangreich Archive und historische Fachzeitschriften ausgewertet, in denen die Mediziner damals ihre Ergebnisse publizierten.

    In einem Fachartikel hat Wagner nun erste Ergebnisse veröffentlicht [ siehe @ http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf ]. Insgesamt hat sie bundesweit Belege für etwa 50 Versuchsreihen gefunden, die bis in die 70er-Jahre in deutschen Heimen durchgeführt wurden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse hofft sie, Zugang zu weiteren Archiven zu bekommen.

    Zwei der rund 50 Studien lassen sich ins Landeskrankenhaus Schleswig zurückverfolgen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung erprobte damals ein mittlerweile verstorbener Arzt zwei Medikamente. 1966 berichtete er in einer Fachzeitschrift von seinen Erfahrungen mit „Haloperidol“. Das Medikament gibt es bis heute. Es wird bei Psychosen und schizophrenen Syndromen eingesetzt, zum Beispiel wirkt es gegen Wahnvorstellungen oder Halluzinationen. Das Medikament war seit 1958 auf dem Markt.

    Versuche mit Psychopharmaka in Schleswig

    In Schleswig startete der Mediziner einen Versuch mit 65 Kindern und Jugendlichen ab drei Jahren, bei denen „Zustände geistig-seelischer Behinderung im Sinne des Schwachsinns“ festgestellt worden waren. Er wolle untersuchen, ob Haloperidol auch bei „psychomotorischen Erregungen“ seiner Patienten eine Wirkung habe, hielt der Arzt in seiner damaligen Publikation fest. Offenbar sollte die sedierende, stark beruhigende Wirkung des Stoffes erforscht werden. Das Ergebnis der Studie: Der Wirkstoff helfe vor allem gegen „psychische Erregungszustände mit Neigung zu Aggressionen und Selbstbeschädigung“ und auch bei „exzessiver Masturbation.“ auch bei „exzessiver Masturbation.“

    In einer zweiten Versuchsreihe testete der gleiche Mediziner 1969 den Wirkstoff Encephabol, der eine Leistungssteigerung des Gehirns bei „antriebsarmen Kindern (…) mit Hirnschäden“ bewirken sollte. Das Mittel wird bis heute bei Demenzerkrankungen oder Konzentrationsstörungen eingesetzt. In Schleswig bekamen gleich 300 „geistig-seelisch entwicklungsbehinderte“ Kinder den Wirkstoff als Saft verabreicht. Die Ergebnisse interpretierte der Mediziner positiv: Das Intelligenzniveau sei in günstigen Fällen um bis zu zehn Prozent angehoben worden.

    ZITATE AUS DEN FACHAUFSÄTZEN ZU DEN VERSUCHSREIHEN [ingesamt fünf Auszüge aus diesen damaligen Schriftsätzen werden hier wiedergegeben! – der erste Auszug lautet:]
    „Bei diesem Versuch (mit Haloperidol, d.Red.), dem bisher 65 Heranwachsende im Alter von 3-18 Jahren unterzogen wurden, die mehr oder weniger ausgeprägte Zustände geistig-seelischer Behinderung im Sinne des Schwachsinns zu erkennen gaben, stellten wir uns folgende Fragen:“
    [für alle weiteren Auszüge siehe das ORIGINAL]

    Für die Forscherin Sylvia Wagner ist das Vorgehen des Arztes in Schleswig bedenklich. Vor allem zwei Zitate aus dessen Studien stoßen ihr auf. So schreibt der Mediziner in einer Studie, er wolle klären, ob das Mittel toxische Eigenschaften hat. Und bei der anderen Testreihe geht es ihm auch darum, „die Grenzen der Medikation“ sowie eventuelle Nebenwirkungen kennenzulernen. „Das sind ganz klare Versuchsbedingungen“, interpretiert Wagner die schriftlichen Schilderungen des Arztes: „Es wurden EEG-Untersuchungen gemacht, es wurden Blutbildkontrollen gemacht, die Leberwerte wurden untersucht, Harnwerte bestimmt. Das sind ganz klar keine therapeutischen Maßnahmen, sondern Versuchsbedingungen.“

    Auch für Professor Philipp Osten, Medizin-Ethiker am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, waren die damaligen Patienten „Probanden eines Pharmaversuches.“ Zwar sei Encephabol als Wirkstoff eher unproblematisch – den Einsatz des stark sedierenden Haloperidols sieht er aber kritisch. Leider seien solche Mittel in Heimen damals nicht ungewöhnlich gewesen.

    Rechtliche Bewertung ist schwierig

    Wie aber sind die Versuchsreihen rechtlich zu bewerten? Diese Frage lässt sich mit den bisher bekannten Fakten nicht eindeutig klären. Ein gesetzliches Zulassungsverfahren für Medikamente gab es damals noch nicht. Allerdings weist Medizin-Ethiker Osten auf berufsständische Regeln wie den „Nürnberger Kodex“ hin, der auch damals medizinische Versuche verbot, wenn keine Einwilligung der Betroffenen vorlag. Hinweise auf eine solche Einwilligung durch Eltern oder gesetzliche Vertreter der Kinder hat die Pharmazeutin Wagner für die Schleswiger Fälle bislang jedenfalls nicht gefunden. Der „Runde Tisch Heimerziehung“, der in Berlin die Geschichte der deutschen Kinderheime aufgearbeitet hat, hatte keine Kenntnisse von solchen Versuchsreihen. Er hielt aber fest: Sollte es entsprechende Tests gegeben haben, könne das eine schwere Körperverletzung darstellen. Die Fälle wären aber heute verjährt.

    Sozialministerium will Aufarbeitung vorantreiben

    Der Verein der Heimkinder in Schleswig-Holstein fordert nun, die Geschehnisse aufzuklären und aufzuarbeiten. Unterstützung bekommen die Mitglieder von Wolfgang Dudda. Der Abgeordnete der Piratenpartei hat einen Antrag in den Landtag eingebracht und fordert darin auch eine Entschädigung: „Was den Heimkindern in Schleswig angetan worden ist, ist moralisch und ethisch so entsetzlich, dass sich alleine daraus schon eine Bringschuld für eine Wiedergutmachung durch das Land ergibt.“

    Im Kieler Sozialministerium kennt man die Schilderungen der ehemaligen Heimkinder. Allerdings seien die entsprechenden Akten in Schleswig nicht mehr vorhanden, so Staatssekretärin Anette Langner. Welche Heimkinder konkret welche Mittel bekommen haben, lasse sich nicht nachvollziehen. Das Ministerium setze sich aber für eine wissenschaftliche Aufarbeitung ein. Und ab 2017 können Betroffene Gelder aus einem Entschädigungs-Fonds beantragen. Im Maximalfall erhalten sie 9.000 Euro und außerdem eine Renten-Ersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.

    ENDE DES ZITATS EINES AUFSCHLUSSREICHEN BERICHTES AUS DEM NORDEN DEUTSCHLANDS.

    Das Ganze kannn man sich auch in einem dazugehörenden Interview anhören (Länge: 3 Min. 4 Sek.), zu dem es in folgendem einleitenden Text heißt:

    ANFANG DES ZITATS DER DAZUGEHÖRENDEN DIESBEZÜGLICHEN PROGRAMM-VORHERSAGE DES NDR.

    Heimkinder berichten: Medizin gab es zwangsweise

    NDR 1 Welle Nord – Guten Morgen Schleswig-Holstein – 11.10.2016 06:40 Uhr

    In den 50er bis 70er-Jahren sind in Schleswig Psychopharmaka an Heimkindern getestet worden. NDR Redakteur Stefan Eilts hat in dem Fall recherchiert. Er spricht darüber mit Moderator Jan Bastick.

    Schleswig-Holstein Magazin

    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie heute Abend ab 19.30 Uhr im Schleswig-Holstein Magazin.

    ENDE DES ZITATS DER DAZUGEHÖRENDEN DIESBEZÜGLICHEN PROGRAMM-VORHERSAGE DES NDR.
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  6. Martin MITCHELL said, on 15. Oktober 2016 at 12:57

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    Alles in Zusammenhang mit der (jetzt schon gelaufenen) in vorherigen Beiträgen erwähnten NDR.de – Schleswig Holstein Magazin Sendung vom 11.10.2016 um 19:30 Uhr:

    ANFANG DES ZITATS EINES WEITEREN BERICHTES AUS DEM NORDEN DEUTSCHLANDS.

    NDR.de – Schleswig Holstein
    Stand: 11.10.2016 16:01 Uhr – Lesezeit: ca. 3 Min.

    Medikamentenstudie an Schleswiger Heimkindern; Ruf nach Aufklärung

    [ @ https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenstudie-an-Heimkindern-Ruf-nach-Aufklaerung,heimkinder192.html ]

    von Constantin Gill [ siehe sein Profil @ http://www.ndr.de/wellenord/wir_ueber_uns/gill124.html ]

    Warum ist das Unrecht bis heute nicht aufgeklärt? Wer ist verantwortlich? Wurde auch nach damaligen Kriterien gegen moralische Maßstäbe verstoßen? Das sind nur einige Fragen, die sich aufdrängen. CDU und FDP fordern [zumindest in Schleswig-Holstein] nach den NDR Berichten über Medikamententests an Heimkindern im ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig eine umfassende und transparente Aufklärung. Wolfgang Dudda von den Piraten findet, dass das Land eine moralische Verantwortung hat. Und fordert eine Entschädigung für die betroffenen Heimkinder.

    Betroffene sollen von Fonds profitieren

    Das Land [Schleswig-Holstein] stellt bereits eine Unterstützung in Aussicht: Der bestehende Fonds für Heimkinder soll laut Sozialstaatssekretärin Anette Langner für diejenigen geöffnet werden, die in Kinder- und Jugendpsychiatrien und in Behindertenheimen untergebracht waren – und dort Leid erfahren haben. Für Schleswig-Holstein wird eine Anlaufstelle beim Landesamt für soziale Dienste in Neumünster eingerichtet. Betroffene sollen einmalig bis zu 9.000 Euro und ebenfalls einmalig bis zu 5.000 Euro Rentenersatzleistungen bekommen können.

    Eckhard Kowalke, des Vereins der ehemaligen Heimkinder in Schleswig-Holstein, nennt das einen „Witz.“ Damit gebe man sich nicht zufrieden. „Da sind Leute, die für ihr Leben beschädigt worden sind“, sagt Kowalke. Er fordert neue Gespräche – und eine Aufarbeitung der Vorfälle.

    Aufarbeitung geplant

    Auch das Land ist an mehr Transparenz interessiert: Laut Staatssekretärin Langner soll es eine „systematische wissenschaftliche Aufarbeitung“ geben. Es sei ein Signal für die Betroffenen, dass das, was sie erlebt hätten, auch zur Kenntnis genommen wird.

    Medizinethiker verurteilen die damaligen Studien aus Schleswig. Professor Phillip Osten vom Institut für Geschichte und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sieht eine „flächendeckende Anwendung von Haloperidol“ im Schleswiger Krankenhaus durch die Untersuchung belegt. Das sei zur dieser Zeit leider nicht ungewöhnlich gewesen, so Osten. Dem Arzt gesteht er immerhin zu, selbst Zweifel am Sinn der Behandlung geäußert zu haben. „Hoch problematisch“ findet Osten jedoch, dass der Arzt in einem anderen Test die Wirkung von Encephabol mithilfe von Blutabnahmen überprüfte – für eine Behandlung sei das nicht nötig gewesen. Für Osten ist klar: „Die Patienten dienten als Probanden eines Pharmaversuchs.“

    Medizinethiker: Hochproblematische Studien

    Dieses Vorgehen ist aus Sicht von Professorin Alena Buyx besonders deshalb problematisch, weil es sich um Kinder und Jugendliche handelte. Die Medizinethikerin von der Uni Kiel verweist darauf, dass diese Gruppe besonders schützenswert ist – zumal es um Kinder mit psychischen Problemen – und um Heimkinder ging: „Eine Gruppe, bei der wir heute extrem vorsichtig wären, Forschung zu betreiben. Und wir würden das ausschließlich dann tun, wenn sichergestellt ist, dass das einen direkten Nutzen für diese Kinder hätte. Und dass es ihnen so wenig wie möglich schadet.“ Alena Buyx fordert, aus solchen Fällen zu lernen – und es heute besser zu machen.

    Aus der Vergangenheit lernen. Das erhofft sich auch Sylvia Wagner. Die Pharmazeutin aus Krefeld hatte mit ihren Untersuchungen das Thema angestoßen. „Viele Kinder bekommen wieder Psychopharmaka, Ritalin zum Beispiel. Ich wünsche mir, dass man da eher andere Maßnahmen ergreift.“ Und auch die Diskussion um Versuche mit Demenzkranken findet Wagner vor diesem Hintergrund „erschreckend.“

    ENDE DES ZITATS EINES WEITEREN BERICHTES AUS DEM NORDEN DEUTSCHLANDS.

  7. Werner Boesen said, on 16. Oktober 2016 at 10:16

    „…und um Heimkinder ging: „Eine Gruppe, bei der wir heute extrem vorsichtig wären, Forschung zu betreiben.“

    Was gibt es da noch zu erforschen? Heimkinder sind in ihrem lebenslangen Reifungsprozess der Liebe kaltgestellt. Warum kapieren das offensichtlich nur wenige Wissenschaftler? Sie sind sich selbst der Bedeutung der Liebe als lebenslanger Reifungsprozeß nicht bewußt, schaffen es meist erst selbst die Bedeutung im gereiften Alter zu erkennen und wollen dann ihren wohlverdienten Ruhestand genießen. Heimkinder sind dann Historie und wissenschaftliche Lethargie macht sich breit.

    „Viele Kinder bekommen wieder Psychopharmaka, Ritalin zum Beispiel. Ich wünsche mir, dass man da eher andere Maßnahmen ergreift.“

    Welche Maßnahmen? Kinder sind in ihrem Bewegungsdrang den Erwachsenen deutlich überlegen. Wo können sich Kinder austoben? Vereine kosten Geld, müßten für Kinder kostenlos sein. Bildung kostet Geld, müßte für Kinder kostenlos sein, so auch im Sinne der Kinderrechts-Charta der Vereinten Nationen.

    Hinsichtlich Austoben hatte tatsächlich das Waisenhaus der 1960er Jahre, in dem ich aufwachsen mußte, einen riesigen Spielplatz, der etwa einem halben Fußballfeld entsprach. Wir konnten sogar mit Fahrrädern unsere Runden drehen. Als sich dabei einmal ein Fahrradrennen entwickelte und die Erzieher es natürlich nach ihrer Zigarettenpause bemerkten, hagelte es Ohrfeigen. Was gibt es heute statt Ohrfeigen? Ritalin?

  8. Martin MITCHELL said, on 17. Oktober 2016 at 05:25

    .
    ● Medikamententests und jedliche(r) weitere(r) Misshandlung und Missbrauch an nachkriegsdeutschen Heimkindern!

    SLIGHTLY OFF-TOPIC

    Vorgestellt habe ich mich ja schon vielfach über die vielen Jahre meiner Anwesenheit hinweg auch auf diesem DIERKSCHAEFER.WORDPRESS.COM-Blog. Zusätzlich stelle ich jetzt auch – aus gegebenen Anlass (der seinen Ursprung in einem anderen Forum hat) – auf alle Plattformen wo ich im Internet tätig bin (zugeschnitten auf jede jeweilige Internetplattform), folgenden Hinweis:

    Für alle die es interessiert.

    Ich nutze diesen DIERKSCHAEFER.WORDPRESS.COM-Blog, sowie jedes andere Forum und jede Social Network Site wo ich mich betätige, *ausschließlich zu Bildungs- und Lehrzwecken* aller dort Anwesenden über die DIE SCHMERZHAFTE NACHKRIEGSDEUTSCHE GESCHICHTE DER ʹKINDER UND JUGENDHILFEʹ (jahrzehntelang noch „JUGENDWOHLFAHRT“ genannt); und alle Beiträge, die ich jeweilig wo auch immer diesbezüglich tätige und zur Diskussion stelle und jedwede Diskussion an der ich mich beteilige oder die ich versuche anzukurbeln, dienen *ausschließlich diesem Bildungs- und Lehrzweck*; und ich habe nicht vor irgend etwas daran zu ändern.

    Ich betreibe nirgens Werbung und beziehe nicht den geringsten finanziellen Gewinn aus dieser meiner *Aufklärungsarbeit*/*Bildungsarbeit* mit der ich jetzt schon dreizehn Jahre lang beschäftigt bin: innerhalb meinen eigenen beschränkten persönlichen Möglichkeiten, Wissen und Können (auch meinem nicht so voll ausgeprägten deutschsprachlichen Können).

    *Meine Arbeit und wie ich sie ausführe ist überall hochgeschätzt*, aber natürlich nicht von jedem, insbesondere nicht von denjenigen die etwas zu verbergen, zu verschweigen und zu verschleiern haben. Gegen Drohungen von Letzteren, und denjenigen die sich mit ihnen verbunden fühlen, jedoch bin ich völlig immun.

    Gezeichnet

    Martin MITCHELL
    .

    • Werner Boesen said, on 18. Oktober 2016 at 12:48

      @Martin, ich schätze Ihre Arbeit sehr und mir ist klar wie wichtig Ihre Aufklärungsarbeit ist. Ich sehe bisher bei Ihnen primär investigativen Journalismus und der ist und bleibt wichtig. Mich beschäftigt die Frage, was lernen wir aus der ganzen Aufklärungsarbeit für die Zukunft? Da ich selbst Betroffener der Heimkinderziehung der 1960er Jahre bin (über 6 Jahre in einem Waisenhaus der übelsten Sorte erzogen worden), möchte ich meine Beiträge dazu nutzen, zu Verbesserungsvorschlägen zu kommen. Dazu gehört u.a. auch die Abschaffung von Kinderheimen für Kleinkinder, das sind für mich Kinder bis vor der Pubertät. Ich habe dazu ein umfangreiches Buch geschrieben mit dem Titel Entfremdung und Heimkehr, in dem ich sowohl aus psychologischer als auch aus philosophischer Sicht ein Kinderheim ad absurdum führe. Zur Heimpädagogik möchte ich nur bemerken, dass ihre Wissenschaftsvertreter/innen im übertragenen Sinne „Hofnarren des Königs“ sind. Meine philosophische Sicht deckt sich mit den Ausführungen von David Archard in seinem Werk Children Rights and Childhood, 3. Auflage 2015 (nur in englischer Sprache). David Archard drückt es etwas geschickter aus, in dem er sagt, dass Kinderheime keine Familien sind und Familien sind für die Aufzucht von Kindern, insbesondere Kleinkindern, von zentraler Bedeutung.
      Ich sehe die Arbeit der Bundestagskommission Runder Tisch Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre (RTH) nicht nur als wenig zielführend. Dennoch zeigt der Abschlußbericht des RTH wie quasi über zwei Jahrzehnte eine so aufgeklärte Bundesrepublik Deutschland mit so vielen Experten aus Wissenschaft und Erziehung zu solchen Kinderheimskandalen befähigt war. Wenn die Politik zwei Jahrzehnte an Kinderheimarbeit mit so skandalösen Ausmaßen nicht ernst nehmen sollte, würde ich mich arg täuschen. Doch es braucht nicht nur die Vereinten Nationen als Mitstreiter zur Umsetzung von Kinderrechten in unser Grundgesetz, es bedarf weiterer Aufklärungsarbeit. Ich suche derzeit noch einen oder auch zwei vertrauenswürdige Jounalisten, mit denen ich einige Pressebeiträge verfassen möchte zwecks Aufzeigen von Verbesserungspotential in der Aufzucht verwaister Kinder. Ich möchte dies deshalb mit Unterstützung machen, da mich natürlich meine Posttraumata gelegentlich immer noch zur Handlungsunfähigkeit verleiten. Ich bin auch in der glücklichen Lage keinen finanziellen Gewinn ziehen zu müssen, doch ich werde Überschüsse an entsprechende Hilfseinrichtungen spenden.
      Da ich ab dem 15. Lebensjahr dank Pflegeeltern meine schulische Entwicklung vorantreiben konnte, eröffnete sich für mich auch eine akademische Qualifizierung trotz PTBS. Falls Sie Kontakte zu fachlich versierten Jounalisten haben, d.h. jene die auch vertraut sind mit Umsetzungsnotwendigkeiten für Kinderrechte, würde ich mich über eine Rückmeldung an meine email beratung@wernerboesen.de sehr freuen. Danke im Voraus.

  9. Martin MITCHELL said, on 3. November 2016 at 12:49

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    Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
    Noch lebende verantwortliche und mitverantwortliche Personen und Organisationen – einschließlich Kirche und Staat – und ihre Rechtsnachfolger, können und könnten, meines Erachtens, durchaus für all solche, unter solchen Umständen begangenen Verbrechen (Medikamentenversuche in Heimen, sowohl wie auch für die systemimanente Zwangsarbeit all der älteren Kinder und Jugendlichen in den Heimen in der Bundesrepublik Deutschland – also im WESTEN!), durchaus auch heute noch (heute erst!) strafrechtlich sowohl wie auch zivilrechtlich belangt werden! Diesen diesbezüglichen Präzidenzfall dafür gibt es in Deutschland schon: Bundesgerichtshof-BESCHLUSS 5 StR 451/99 vom 09.02.2000. Siehe das Original dieses höchstrichterlichen Urteils @ https://www.jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/bgh-pansold-dopingopfer.pdf (hier online gestellt von dem Freien Jornalist Jens Weinreich im Jahre 2009).
    .

  10. Martin MITCHELL said, on 3. Dezember 2016 at 11:01

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    Pfarrer i.R. Dierk Schäfer hat auch ganz speziell am 20.11.2016 einen Leserbrief „bei der“, bzw. „an die“ FAZ geschrieben, den er mir erlaubte – mich bat – ebenso weiterzuverbreiten. Ich habe diesen seinen Leserbrief vom 20.11.2016 hier untergebracht:

    @ http://heimkinder-forum.de/v4x/blog/index.php/Entry/131-Medikamententests-an-Heimkindern-in-WESTDEUTSCHLAND/

    Nachdem man den FAZ-Artikel vom 19.11.2016 dort gelesen hat, kann man dann auch sogleich Dierk Schäfers Leserbrief vom 20.11.2016 dazu dort lesen (einfach dort runter scrollen).
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  11. Werner Boesen said, on 3. Dezember 2016 at 14:20

    Ich war in den 1960er Jahren im Waisenhaus und ich erkrankte eines Tages an Mumps Meningitis. Ich verbrachte schon einige Jahre dort und weiß nicht wieso ich mir dies einfangen konnte, kann mich auch nicht daran erinnern, zuvor irgendwelche Medikamente bekommen zu haben. Doch dann wurde ich ein Idealfall für das Krankenhaus und als Wundermittel galt damals Penicillin. Es half und nach ca. sechs Wochen wurde ich gesund entlassen. Im späteren Erwachsenenleben erfuhr ich, welche Nebenwirkungen Penicillin hat und das es auch Unverträglichkeiten geben kann.
    Neben dem Tablettenmissbrauch gab es auch anatomische Studien an Heimkindern. Dazu wurden wir in ein Bürgerhaus mit zahlreichem Publikum geladen, durften uns bis auf die Unterhose ausziehen und nacheinander auf einen Tisch stellen. Ein Arzt erklärte den Anwesenden die kindliche Anatomie, einigen Kindern wurde die Unterhose ganz runtergezogen. Danach wurden wir mit einer Tafel Schokolade „belohnt“.

    Nachdem nun die Kinderrechte ins Grundgesetz auf den Weg gebracht sind, zumindest setzen sich nun auch Justizminister der Bundesländer dafür ein, wage ich einen weiteren meiner „Kindheitsträume“ zu benennen und war überrascht, dass dies bereits im Jahre 1900 formuliert wurde:

    „What the best and wisest parents wants for his own child, that must the community want for all of its children“. (John Dewey 1900, zitiert in David Archard Children Rights and Childhood, 3. Auflage 2015 Seite 153 Part III Children, Parents, Family and State).
    Übersetzt: „Was die besten und klügsten Eltern für ihr eigenes Kind wollen, das muss die Gemeinschaft für alle ihre Kinder wollen.“

    Mit diesem formulierten Anspruch aus dem Jahre 1900 ist unser Staat heute noch überfordert. Ich denke es wird mein Traum bleiben und nehme ihn mit ins Jenseits.

  12. Martin MITCHELL said, on 24. April 2017 at 01:38

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    WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

    So ‘arbeitet’ der Staat: Bund (Bundesrepublik Deutschland), die Länder (die Länder der Bundesrepublik Deutschland), die Kirchen (Evangelische Kirche in Deutschland und Katholische Kirche in Deutschland) und alle ihre Ordensgemeinschaften (seien sie evangelisch oder katholisch) und ‘Wohlfahrtsverbände’, einschließlich der Diakonie und Caritas oder wie auch immer ‘solche Verbände’ und ‘milde Stiftungen’ sich sonst noch nennen mögen:

    „Einwilligungserklärung“
    „Verzichtserklärung“

    Mit ihrer Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man sie nötigen will, verpflichtet sich die Antragstellerin:

    Mit seiner Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man ihn nötigen will, verpflichtet sich der Antragsteller:

    „zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren einzuleiten“
    „zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren anzustrengen“
    „zu einem Verzicht auf alle zukünftigen Rechtsmittel, die andererseits ihr/ihm vielleicht noch zur Verfügung stünden“
    „auch auf jegliche Rückerstattung aller damit in Zusammenhang stehenden seitens der Klägerin/des Klägers zu zahlende Anwalts- und Gerichtskosten zu verzichten“

    „auch auf alle möglichen Verfahren in Bezug auf sich erst viel später heraustellende Schäden in Zusammenhang mit damaligen Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen im Heim oder in einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie zu verzichten“

    Weitere Information zu diesem Thema in den diesbezüglichen Diskussionsforumbeiträgen @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177&p=1393#p1370
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    • Werner Boesen said, on 28. April 2017 at 16:11

      Du verwendest den Begriff „nötigen“ und für mich als Opfer erfüllt es auch diesen Tatbestand, doch Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei in der Bundesrepublik:
      § 240 Strafgesetzbuch erklärt den Begriff Nötigung wie folgt:
      Nötigung

      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

      (3) Der Versuch ist strafbar.

      (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
      1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
      2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

      In der Bundesrepublik gilt noch das sog. Konkordat von 1933, d.h. die Kirche regelt ihre Angelegenheiten in Einvernehmen mit dem Staat. Juristisch wäre obigem Vorgehen der Verzichtserklärung wohl nicht beizukommen, jedoch moralisch halte ich das Vorgehen für beschämend. Den Tätern fehlt es offenbar an Schamgefühl. Nach christlicher Lehre gilt Reue und Buße und Buße bedeutet kein Freikaufen. Da die Opfer für ihr Leben lang geschädigt sind, bedeutet Buße eine lebenslange Hilfe und Unterstützung. Unsere Politiker berufen sich gerne auf die christliche Kultur und verstehen sie nicht.

  13. Martin MITCHELL said, on 12. November 2018 at 05:45

    .
    ● Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

    ● Medikamententests und jedliche(r) weitere(r) Misshandlung und Missbrauch an nachkriegsdeutschen Heimkindern.

    ANFANG DES ZITATS.

    VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER E.V.
    Aktuelle Informationen und Nachrichten

    [ QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/?p=2156&fbclid=IwAR2s6lXdiIlqmJ7u0bPiPxWyDtsaEP0P0vnv8LpOD5Rrw1MCi_wnPYK0IKE ]

    Veröffentlicht am 9. November 2018

    * Arzneimittel- und Menschenversuche an Heimkindern *

    Endlich Transparenz und Entschädigungen!

    Öffentliches Fachgespräch,

    14. Dezember 2018, 11:30 – 16:00 Uhr,

    Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.300

    Der Einsatz von Medikamenten in den 1950 bis -70er Jahren in der Heimerziehung sowie Arzeimittelstudien in Heimen sind bislang nur wenig thematisiert worden.

    Erst durch die 2016 von der Pharmazeutin Sylvia Wagner veröffentlichte Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte. Arzeimittelstudien an Heimkindern“ wurde bekannt, dass mindestens 50 Arzneimittelstudien an HeimbewohnerInnen durchgeführt wurden, zum Teil im Auftrag oder mit Wissen von Behörden.

    Dabei wurden neben Impfstoffen und Psychopharmaka auch Medikamente zur Senkung der Libido getestet. Zusammen mit den eingeladenen Expert*innen und allen Teilnehmenden wollen wir das Thema stärker an die Öffentlichkeit bringen sowie weitere parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen ausloten. Vor allem geht es darum, über das Ausmaß und die Folgen dieser Versuche Transparenz zu schaffen und die Möglichkeit zusätzlicher Entschädigungen für die Betroffenen und deren Hinterbliebener zu erörtern. Da Bundesbehörden in die grauenvollen Arzneimitteltests an Heimkindern ebenfalls verstrickt waren, sind Aufarbeitung und Entschädigung auch eine bundespolitische Aufgabe.

    Mit

    ▪ Susanne Ferschl, MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Leiterin des Arbeitskreises Gesundheit, Arbeit und Soziales

    ▪ Sylvia Gabelmann, MdB, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte

    ▪ Norbert Müller, MdB, Sprecher für Kinder- und Jugendpolitik

    ▪ Friedrich Straetmanns, MdB, Sprecher für Rechtspolitik

    ▪ Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der FOM-Hochschule in Köln

    ▪ Heidi Dettinger, 1. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.

    ▪ Prof. Dr. Jürgen Eilert, Professur für Theorien der Sozialen Arbeit an der CVJM-Hochschule Kassel, Autor »Psychologie der Menschenrechte – Menschenrechtsverletzungen in deutschen Heimsystem 1945 bis 1973«

    ▪ Sylvia Wagner, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Pharmazeutin und Autorin der Untersuchung zu Arzneimittelstudien an Heimkindern

    ▪ Dr. Burkhard Wiebel, Neurowissenschaftler, Forschung zu Heimkindern in der Psychiatrie; Mitglied der Beschwerdekommission des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) Moderation

    Moderation: Doris Petras, Sprecherin für den VEH e. V. und Fraktionsgeschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

    Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen des Bundestages ist eine Anmeldung, sowie das Mitführen eines gültigen Personaldokuments mit Lichtbild unbedingt erforderlich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

    https://www.linksfraktion.de/termine/detail/arzneimittel-und-menschenversuche-an-heimkindern-endlich-transparenz-und-entschaedigungen/

    Beschlagwortet mit: Arzneimittel, Arzneimittelversuche, Medikamente, Medikamentenmissbrauch, Medikamententest, Medizinische Versuche

    ENDE DES ZITATS.

    #compensationnow (MM – Heimopfer-WEST)
    .

  14. Werner Boesen said, on 13. November 2018 at 10:26

    Transparenz und Entschädigung allein reichen nicht, es braucht Kinderrechte im Grundgesetz expressis verbis, dass solche Missbräuche durch öffentliche Institutionen vermieden werden.
    Für die nackte Zurschaustellung vor medizinischem Publikum wurden wir mit einer Tafel Schokolade „entschädigt“. Hätten wir die Tafel Schokolade nicht angenommen wären wir als undankbare Geschöpfe behandelt worden begleitet mit einer Prügelorgie hinter verschlossenen Mauern, wo uns niemand draußen hören konnte. Heute werden wir öffentlich gehört, doch mir und vielen anderen reicht die Kraft dazu nicht. Ich danke daher allen, die genug Kraft behalten haben, die Missstände öffentlich gemacht zu haben.


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